Reform der Eingliederungshilfe
|
|
- Kora Kruse
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Reform der Eingliederungshilfe Auswirkung auf die Gemeindepsychiatrie Jubiläumstagung Dachverband Köln Lothar Flemming LVR-Dezernat Soziales Folie 1
2 Der LVR erfüllt für 13 kreisfreie Städte, 12 Kreise und die Städte-Region Aachen im Rheinland Aufgaben in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und der Kultur. Er ist der größte überörtliche Träger der Sozialhilfe für Menschen mit Behinderungen in Deutschland. Der LVR arbeitet mit seinen rund Beschäftigten für die etwa 9,4 Mio. Menschen im Rheinland. Übersicht LVR Folie 2
3 Aufwendungen für Leistungen für Menschen mit 1) Behinderungen insgesamt: Mio. EUR 1) Entwurf 2014 Produktdarstellung der Teilergebnispläne PG 017 und PG 074
4 ... das öffentliche Bild"
5 Historischer Auftrag Die Bundesregierung wird ersucht, bis zum 31. Dezember 1973 den Entwurf eines Leistungsgesetzes für Behinderte vorzulegen mit der Zielsetzung, das Leistungsrecht für Behinderte aus dem Bundessozialhilfegesetz herauszunehmen und die vorgesehenen Leistungen unabhängig von Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Betroffenen und ihrer Familien zu gewähren. Antrag der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 11. Mai 1973 Folie 5
6 Ziele des Bundesteilhabegesetzes 1. Verbesserung der Selbstbestimmung - Umsetzung der UN-BRK 2. Ausgabendynamik brechen Vortrag R. Schmachtenberg Folie 6
7 Folie 7
8 Folie 8
9 Folie 9
10 Behinderungsbegriff des SGB IX-neu 2 Begriffsbestimmungen (1) Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Folie 10
11 Personenkreis der Eingliederungshilfe-neu 99 Leistungsberechtigter Personenkreis (1) Eingliederungshilfe ist Personen nach 2 Abs. 1 Satz 1 bis 2 zu leisten, deren Beeinträchtigungen die Folge einer Schädigung der Körperfunktion und struktur sind und die dadurch in Wechselwirkung mit den Barrieren in erheblichem Maße in ihrer Fähigkeit zur Teilhabe an der Gesellschaft erheblich eingeschränkt sind. Eine Einschränkung der Fähigkeit zur Teilhabe an der Gesellschaft in erheblichem Maße liegt vor, wenn die Ausführung von Aktivitäten in mindestens fünf Lebensbereichen nach Absatz 2 nicht ohne personelle oder technische Unterstützung möglich oder in drei Lebensbereichen auch mit personeller oder technischer Unterstützung nicht möglich ist (erhebliche Teilhabeeinschränkung). Folie 11
12 Aufgabe der Eingliederungshilfe-neu 90 Aufgabe der Eingliederungshilfe (1) Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und führung selbstbestimmt und eigenständig wahrnehmen zu können. (2) Besondere Aufgabe der Medizinischen Rehabilitation ist es, eine Beeinträchtigung nach 99 Absatz 1 abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, eine Verschlimmerung zu verhüten oder die Leistungsberechtigten soweit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen (3) (5) Folie 12
13 Soziale Teilhabe 76/ 113 Leistungen zur Sozialen Teilhabe (2)Leistungen zur Sozialen Teilhabe sind insbesondere 1. Leistungen für Wohnraum, 2. Assistenzleistungen, 3. Heilpädagogische Leistungen, 4. Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie, 5. Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, 6. Leistungen zur Förderung der Verständigung 7. Leistungen zur Mobilität, 8. Hilfsmittel. (9. Besuchsbeihilfen) Folie 13
14 Schlaglicht zu 99 (Personenkreis) Wir stellen in unserer Analyse fest, dass es keine andere Bestimmung im Entwurf gibt, bei der die Meinungen über die Wirkung einer Regelung so weit auseinander gehen wie bei dieser. Auch wir haben keine gesicherten Erkenntnisse darüber, ob mit den Regelungen der anspruchsberechtigte Personenkreis erheblich erweitert oder erheblich eingeschränkt wird Wichtig für die Länder ist, dass sowohl die Frage beantwortet wird, ob mit der vorgeschlagenen Regelung alle bisherigen leistungsberechtigten Personen erfasst und keine Personengruppe ausgegrenzt wird, wie auch die Frage, ob durch diese Regelung ausgeschlossen werden kann, dass neue Personengruppen leistungsberechtigt werden. aus: Stellungnahme der Länder zum BThG-Entwurf Folie 14
15 Schlaglicht zu 43a SGB XI Welche juristischen Klimmzüge erforderlich sind, um die Sonderbehandlung von Menschen mit Behinderung weiterhin zu sichern, zeigt die Anknüpfung von 43a SGB XI-E an die Regelung des 42b Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB XII- E. Noch schlimmer: durch die BThG-Reform wird der Anwendungsbereich von 43a SGB XI noch erweitert. aus: Stellungnahme der BAGüS zum BThG-Entwurf Die Formulierung ist geeignet, die Annahme zu treffen, dass alle Leistungen, die im nicht vom Menschen mit Behinderung selbst angemieteten Wohnraum erbracht werden sollen, unter die Vermutung des 42 b Abs. Nr. 2 SGB XII fallen und daher unter die Regelungen des 43a SGB XI fallen. Damit würde das Gegenteil des beabsichtigen Reformziels erreicht. aus: Stellungnahme der APK zum BThG-Entwurf Folie 15
16 Schlaglicht zu 42b SGB XII-E Die BAGüS fordert, dass die Kosten der Unterkunft und Heizung vollständig im Rahmen der Existenzsicherungssysteme berücksichtigt werden, damit keine Notwendigkeit des Eintritts der Träger der Eingliederungshilfe für diese Kosten entsteht. Die BAGüS hält es ferner für erforderlich, dass der Bund eindeutige Abgrenzungskriterien für die Zuordnung von Kosten der ehemals stationären Einrichtungen zu den Kosten der Unterkunft und Heizung einerseits und den Kosten der fachlichen Hilfe andererseits vorgibt aus: Stellungnahme der BAGüS zum BThG-Entwurf Folie 16
17 Dimensionen des psychiatrischen Systems (nach R. Castel) Struktur = Organisation von Institutionen Erklärungs- und Bedeutungsmodelle = psychiatrisches Denken psychiatrisches Handeln = Methodik der Behandlung Status der Benutzer = Selbstkonzept Status der Professionellen = Verständnis von Professionalität Folie 17
18 Ziele des Gesetzes und evtl. Wirkungen Struktur: Trennung Fachleistung und Existenzsicherung, Koordination, Vertragsrecht Denken: weiterentwickelter Behinderungsbegriff Handeln: Beratung, Bedarfsermittlung, Assistenz Selbstkonzept: Partizipation, Geldleistungen Professionalität: Personenzentrierung, Wirkungsorientierung Folie 18
19 Zielerreichung durch Steuerung Steuerung in der Eingliederungshilfe unter fachlichen und finanziellen Gesichtspunkten: aus leeren Kassen Kapital schlagen konsequente Umsetzung des Vorranges offener Hilfe: ambulant vor stationär! Von der Exklusionsverwaltung zur Inklusion durch Sozialraumgestaltung. Oder: Von der Institutionenzentrierung über die Personenzentrierung zur Sozialraumzentrierung. (Dörner)
20 Sozialraumorientierung Methodische Prinzipien nach Hinte: 1. konsequentes Ansetzen am Willen und an den Interessen der Wohnbevölkerung 2. aktivierende Arbeit und Förderung der Selbsthilfe 3. Konzentration auf die Ressourcen der im Quartier lebenden Menschen und auf die materiellen und sozialen Ressourcen des Quartiers 4. zielgruppen- und bereichsübergreifender Ansatz 5. Kooperation und Abstimmung der professionellen Ressourcen
21 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Folie 21
Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Hamburg, Hannover, München
Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Rechtsanwalt Reinhold Hohage Fachanwalt für Sozialrecht Fachanwalt für Medizinrecht Tel.: 040/414601-16 Fax: 040/414601-11 Mail: hohage@hohage-may.de Die Leistungen
MehrTeilhabe von Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen. Was bleibt und was ändert sich durch das Bundesteilhabegesetz
Teilhabe von Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen Was bleibt und was ändert sich durch das Bundesteilhabegesetz aus Sicht eines überörtlichen Sozialhilfeträgers? Referat bei der 5. Bethel-Fachtagung
MehrMacht Eingliederungshilfe süchtig?
Macht Eingliederungshilfe süchtig? Vortrag bei der Fachtagung der AG DroPo NRW Köln, 11. November 2011 Lothar Flemming LVR-Dezernat Soziales und Integration Fachbereichsleiter Sozialhilfe II Personenkreis
MehrICF in der Hilfeplanung
ICF in der Hilfeplanung Herzlich willkommen 2017 10 Juristen: Ein Blick in das Gesetz erhöht die Rechtsfindung! Sozialarbeit Ein Blick in das Gesetz klärt die Aufgabenstellung! 1 11 1 Selbstbestimmung
MehrRechtsanwälte Hohage, May & Partner Hamburg, Hannover, München
Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Thema: Neue Anforderungen an die Struktur gemeindepsychiatrischer Angebote aufgrund der neuen Sozialgesetzgebung (BTHG) - Handlungserfordernisse der nächsten Jahre -
MehrRechtsanwälte Hohage, May & Partner Hamburg, Hannover, München
Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Rechtsanwalt Reinhold Hohage Fachanwalt für Sozialrecht Fachanwalt für Medizinrecht Tel.: 040/41460116 Fax: 040/414601-11 Mail: hohage@hohage-may.de Das Bundesteilhabegesetz
MehrBundesteilhabegesetz Was wird sich ändern? Informationsveranstaltung des Kreisbehindertenrates im Landkreis Oldenburg im Kreishaus in Wildeshausen
Bundesteilhabegesetz Was wird sich ändern? Informationsveranstaltung des Kreisbehindertenrates im Landkreis Oldenburg im Kreishaus in Wildeshausen Das Bundesteilhabegesetz und das SGB IX Das Bundesteilhabegesetz
MehrBundesteilhabegesetz Grundsätze und Neuerungen unter besonderer Berücksichtigung der Orientierung an der ICF
Bundesteilhabegesetz Grundsätze und Neuerungen unter besonderer Berücksichtigung der Orientierung an der ICF 1 Themen Grundsätze BTHG ICF und biopsychosoziales Modell Regelungen im BTHG bezogen auf die
MehrDas BTHG - Auswirkungen für Nutzer*innen an der Schnittstelle Wohnungsnotfall- und der Eingliederungshilfe
Das BTHG - Auswirkungen für Nutzer*innen an der Schnittstelle Wohnungsnotfall- und der Eingliederungshilfe Prof. Dr. Arne von Boetticher Fachtag des DWBO am 19.06.2017, Berlin Gliederung 1. Vorbemerkungen
MehrBundesratsanträge aus Bremen zur stärkeren Akzentuierung der Ziele der UN-BRK im BTHG
Bundesratsanträge aus Bremen zur stärkeren Akzentuierung der Ziele der UN-BRK BTHG Fundstelle Gesetzentwurf Thema Antragsinhalt Bundesratsverfahren Antwort der Bundesregierung Integrationsamt Das Integrationsamt
MehrDas Bundesteilhabegesetz
Das Bundesteilhabegesetz Weiterentwicklung des Teilhaberechts - Reform der Eingliederungshilfe Dr. Rolf Schmachtenberg Leiter der Abteilung V Teilhabe, Belange behinderter Menschen, Soziale Entschädigung,
MehrDie Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Bundesteilhabegesetz (BTHG)
Die Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Bundesteilhabegesetz (BTHG) 13. Thüringer Betreuungstag am 13.09.2017 in Gotha Der Begriff der Inklusion Inklusion ist das Leitbild eines umfassenden
MehrDas Bundesteilhabegesetz: Was ändert sich für Menschen mit Behinderung?
Das Bundesteilhabegesetz: Was ändert sich für Menschen mit Behinderung? neue Struktur SGB IX Teil 1 Rehabilitations und Teilhaberecht allg. Regelungen Teil 2 veränderte Eingliederungshilfe Teil 3 Schwer
MehrVortrag Fachtag buss 2016
Vortrag Fachtag buss 2016 Bundesteilhabegesetz Bericht zum aktuellen Stand Dr. Mignon Drenckberg Referentin für Suchthilfe, Wohnungslosenund Straffälligenhilfe des Caritasverbandes München und Freising
MehrGesundheitsbezogene Assistenzleistungen für Menschen mit geistiger Behinderung oder chronischer seelischer Erkrankung im Lichte von ICF und UN-BRK
Gesundheitsbezogene Assistenzleistungen für Menschen mit geistiger Behinderung oder chronischer seelischer Erkrankung im Lichte von ICF und UN-BRK Michael Seidel Bielefeld Fachtagung Gesundheitsbezogene
MehrVeränderung des Wohnens durch das Bundesteilhabegesetz Was kommt auf Nutzer und Träger zu?
Veränderung des Wohnens durch das Bundesteilhabegesetz Was kommt auf Nutzer und Träger zu? Das Betreute Wohnen ist tot BTHG = Entinstitutionalisierng Fürsorgepflicht des Staates für psychisch erkrankte
MehrFachtag zum Bundesteilhabegesetz am 30. Juni 2017
Fachtag zum Bundesteilhabegesetz am 30. Juni 2017 Schwerpunktthemen Block 2: - Regelungen zum Einkommen und Vermögen - Abgrenzung Maßnahmeleistungen und Leistungen zum Lebensunterhalt Dr. Dietlinde Albrecht,
MehrWo stehen wir? - Umsetzungsstand und Herausforderungen aus Sicht des Bundes - Dr. Rolf Schmachtenberg
Wo stehen wir? - Umsetzungsstand und Herausforderungen aus Sicht des Bundes - Dr. Rolf Schmachtenberg Leiter der Abteilung V Teilhabe, Belange behinderter Menschen, Soziale Entschädigung, Sozialhilfe Vortrag
MehrBisherige Erfahrungen der Verwaltung zum Bundesteilhabegesetz, Anwendungspraxis des neuen Rechts
Bisherige Erfahrungen der Verwaltung zum Bundesteilhabegesetz, Anwendungspraxis des neuen Rechts Matthias Münning, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe -
MehrRechtliche Grundlagen Ablaufschema Zusammenfassung
!"#$% & '% ( ) Rechtliche Grundlagen Ablaufschema Zusammenfassung )+) SGB IX - 2, Abs.1 Satz 1 SGB XII - 53 Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit
MehrIst es erlaubt, das Meer mit den Füßen zu betreten? Mit ambulanter Unterstützung im Sozialraum leben
Ist es erlaubt, das Meer mit den Füßen zu betreten? Mit ambulanter Unterstützung im Sozialraum leben Landschaftsverband Rheinland LVR-Dezernat Soziales und Integration 1 Der LVR erfüllt für 13 kreisfreie
MehrIFW Symposium Inklusion oder Illusion?!
Vortrag zum IFW Symposium oder Illusion?! Freitag, 21.03.2014 17:00 19:00 Uhr Annika Bohn Sozialwissenschaftlerin M.A. Annika Bohn 26 Jahre alt, verheiratet und Mutter einer Tochter Sozialwissenschaftlerin
MehrDialogforum Bund trifft kommunale Praxis Inklusive Kinder- und Jugendhilfe aktiv miteinander gestalten
Dialogforum Bund trifft kommunale Praxis Inklusive Kinder- und Jugendhilfe aktiv miteinander gestalten Ist-Stand der Behindertenhilfe Berlin, 7. September 2017 Antje Welke Bundesvereinigung Lebenshilfe
MehrSicherungen: Das Bundesteilhabegesetz auf dem Prüfstand
Sicherungen: Das Bundesteilhabegesetz auf dem Prüfstand - Vortrag - Wissenschaft trifft Praxis: Personzentrierung Inklusion Enabling community am 26. Februar 2016 im Hotel Aquino Tagungszentrum Katholische
MehrLandespsychiatrieplan NRW Ziele Perspektiven Visionen Bundesteilhabegesetz Stand und Perspektiven. Ulrich Krüger, Aktion Psychisch Kranke
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Landespsychiatrieplan NRW Ziele Perspektiven Visionen 25.2.2016 Bundesteilhabegesetz Stand und Perspektiven Ulrich
MehrSozialpsychiatrische Dienste und Sozialraum. Prof. Dr. Albrecht Rohrmann
Sozialpsychiatrische Dienste und Sozialraum Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Das uneingelöste Versprechen der Sozialpsychiatrie Die Überwindung der Einschließung in Institutionen hebt die gesellschaftlichen
MehrTEILHABE UND RECHT. DVSG-Bundeskongress 2017 Soziale Arbeit im Gesundheitswesen Teilhabe sozial denken und gestalten. Prof. Dr.
TEILHABE UND RECHT DVSG-Bundeskongress 2017 Soziale Arbeit im Gesundheitswesen Teilhabe sozial denken und gestalten Prof. Dr. Felix Welti 19. Oktober 2017, Kassel Gliederung I. Teilhabe und Bundesteilhabegesetz:
MehrRechtsanwälte Hohage, May & Partner Hamburg, Hannover, München
Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Kanzlei Hohage, May & Partner Rechtsanwältin Jana Franke Mittelweg 147 20148 Hamburg Tel.: 040/414601-0 Fax: 040/414601-11 Mail: franke@hohage-may.de Das neue Bundesteilhabegesetzes
MehrTeilhabe als Leistungsanspruch - Eingliederungshilfe im Land Brandenburg
Landesamt für Soziales und Versorgung Teilhabe als Leistungsanspruch - Eingliederungshilfe im Land Brandenburg Präsentation im Rahmen des Fachforums Betreuung trifft Eingliederungshilfe am 17.02.2016 in
MehrPSG I, II, III: Wie geht es der Pflege?
PSG I, II, III: Wie geht es der Pflege? Versuch einer Abgrenzung zwischen den pflegerischen Betreuungsleistungen des SGB XI und den Assistenzleistungen der Eingliederungshilfe Fachtagung des Deutschen
MehrWohnen aus Sicht des BTHG. 29. Oktober 2017
Wohnen aus Sicht des BTHG 29. Oktober 2017 Dominikus-Ringeisen-Werk Dominikus-Ringeisen-Werk 4.100 Klienten 3.900 Mitarbeiter (63 % Teilzeit) Ca. 2200 Klienten in unterstützen Wohnformen Tätigkeitsfelder
MehrWorkshop Schnittstelle Eingliederungshilfe - Pflege
Caritas im Bistum Augsburg Workshop Schnittstelle Eingliederungshilfe - Pflege Ursachen/Folgen/Lösungen? Fachtag LAG CBP, Augsburg, 19.09.2017 Übersicht Aktuelle gesetzliche Grundlagen zur Schnittstelle
MehrWas regelt das BTHG neu?
Was regelt das BTHG neu? DAS BUNDESTEILHABEGESETZ Chancen und Risiken Fachtagung der Fachverbände Berlin, 11. Mai 2017 Jenny Axmann, Bundesvereinigung Lebenshilfe Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger
MehrBeschreibung der Produktgruppe
Ausschuss ASGWSB Beschreibung der Produktgruppe Die Produktgruppe ist organisatorisch im Ressort 3 angesiedelt und dem Dienst 50 - Soziales - zugeordnet. Produktbereich 31 Soziale Leistungen Produktgruppe
MehrFachtag zum Bundesteilhabegesetz am 30. Juni 2017
Fachtag zum Bundesteilhabegesetz am 30. Juni 2017 Schwerpunktthema Block 5: - Verhältnis der Leistungen der Eingliederungshilfe und Leistungen der Pflege - Gemeinschaftliche Leistungserbringung Dr. Dietlinde
MehrTeilhabe aus Perspektive der Behinderungsforschung
Teilhabe aus Perspektive der Behinderungsforschung Prof. Dr. Gudrun Wansing Universität Kassel FB Humanwissenschaften Institut für Sozialwesen Fachgebiet Behinderung und Inklusion Prof. Dr. Gudrun Wansing
MehrWie wird strategische Steuerung in der Eingliederungshilfe wirksam?
Wie wird strategische Steuerung in der Eingliederungshilfe wirksam? Erfahrungen aus dem Rheinland Wikimedia Commons CC-BY; CC-BY-1.0. Henri Camus 2006 Der Landschaftsverband Rheinland erfüllt für 13 kreisfreie
MehrBundesweit wird ein Netz unabhängiger Beratungsstellen entstehen, insbesondere in den Regionen, in denen es heute keine Angebote gibt.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin An die Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag im Hause Berlin, 6. Dezember 2016 Bundesteilhabegesetz (BTHG) Liebe
MehrStellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom
Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom 20.04.2016 zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts GKV-Spitzenverband Reinhardtstraße 28, 10117 Berlin Telefon 030
MehrDas Problem. Kommunale Teilhabe. Partizipation von Menschen mit Behinderungen am Sozialraum. Politische Partizipation
Das Problem Kommunale Teilhabe Partizipation von Menschen mit am Sozialraum Die Überwindung der Einschließung in Institutionen hebt die gesellschaftliche Ausschließung noch nicht auf. Prof. Dr. Albrecht
MehrDas Persönliche Budget
Das Persönliche Budget Erfahrungen aus Deutschland Sitzung der Wiener Monitoringstelle für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 12. Oktober 2017 Prof. Dr. Gudrun Wansing Humboldt-Universität zu Berlin
MehrBEI_NRW Das neue Bedarfsermittlungsinstrument
BEI_NRW - Das neue Bedarfsermittlungsinstrument Dr. Dieter Schartmann Fachbereichsleiter Sozialhilfe II Landschaftsverband Rheinland Michael Wedershoven Referatsleiter Angebote der Behindertenhilfe Landschaftsverband
MehrBundesteilhabegesetz (BTHG)
Kurzüberblick über die Änderungen durch das BTHG Runder Tisch in der Planregion 1 05.05.2017 Bürgersaal im Rathaus Kleinmachnow Bundesteilhabegesetz (BTHG) Ziele: Behindertenpolitik in Deutschland im Einklang
MehrMenschen mit Behinderungen in Würzburg
Menschen mit Behinderungen in Würzburg Statistische Daten und Entwicklung Zentrum Bayern Familie und Soziales Familie Soziale Entschädigung Kriegsopferfürsorge Schwerbehindertenrecht Integration Schwerbehindertenrecht
MehrDie Rolle der Hilfeplankonferenz (HPK) im individuellen Hilfeplanverfahren des Landschaftsverbandes Rheinland
Die Rolle der Hilfeplankonferenz (HPK) im individuellen Hilfeplanverfahren des Landschaftsverbandes Rheinland Lothar Flemming Dezernat Soziales, Integration Der Landschaftsverband Rheinland Das Gebiet
MehrLandesbehindertenrat Spitzenverband der Behinderten-Selbsthilfe in Nordrhein-Westfalen
Landesbehindertenrat Spitzenverband der Behinderten-Selbsthilfe in Nordrhein-Westfalen Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III - Anforderungen an ein Bundesteilhabegesetz, Bericht der Landesregierung,
MehrPersönliches Budget 1
Persönliches Budget 1 Mit dem Persönlichen Budget kann der Leistungsberechtigte seinen Unterstützungsbedarf im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen einkaufen und dadurch ein größeres
MehrDas. Bundesteilhabegesetz (BTHG)
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit Frauen und Familie Bundesteilhabegesetz (BTHG) Aktueller Sachstand des BTHG sowie Überlegungen des MASGF zur Umsetzung im Land Brandenburg Vortrag bei der
MehrICF in der Eingliederungshilfe
Die ICF in der Eingliederungshilfe A R B E I T S G E M E I N S C H A F T D E R C A R I T A S - E I N R I C H T U N G E N D E R B E H I N D E R T E N H I L F E I N N I E D E R S A C H S E N Fachtag ICF
MehrDas Bundesteilhabegesetz und dessen Auswirkungen auf das Betreuungswesen
13. BGT Nord am 28. September 2017 in Kiel Teilplenum: Das Bundesteilhabegesetz und dessen Auswirkungen auf das Betreuungswesen Das Wichtigste in Kürze Das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) revolutioniert
MehrUmsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz
Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz Bedarfsermittlung konkret Instrument und Verfahren in NRW Berlin, den 28.11.2017 Dr. Dieter Schartmann, LVR, Fachbereichsleiter Sozialhilfe II Dr. Dieter Schartmann,
MehrRechtsanwälte Hohage, May & Partner Hamburg, Hannover, München
Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Hamburg, Hannover, München Rechtsanwalt Reinhold Hohage Fachanwalt für Sozialrecht Fachanwalt für Medizinrecht Tel.: 040/41460116 Tel.: 0511/89881416 Fax: 040/414601-11
MehrBundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III - was ändert sich im Bereich (selbstständiges) Wohnen
Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III - was ändert sich im Bereich (selbstständiges) Wohnen A. Entstehung des Gesetzes/ Gesetzgebungsverfahren B. Struktur des Gesetzes C. Die Reformstufen
MehrAktuelle Entwicklungen in der Eingliederungshilfe Fachtagung Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge am 11. und 12. Mai 2015 in Berlin
Aktuelle Entwicklungen in der Eingliederungshilfe Fachtagung Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge am 11. und 12. Mai 2015 in Berlin Hilfebedarfsermittlung für erfolgreiche Teilhabe Norbert
MehrMaren Dieckmann Fachbereichsleiterin Fachbereich Soziales der Stadt Cottbus
Teilhabe als Leistungsanspruch Maren Dieckmann Fachbereichsleiterin Fachbereich Soziales der Stadt Cottbus Tel.: 0355/612 4800 Fax: 0355/612 134801 Email: sozialamt@cottbus.de 1 Gesetzliche Grundlagen
MehrDiskriminierung aufgrund von Behinderung
Diskriminierung aufgrund von Behinderung Dr. Shivaun Quinlivan Direktorin des LL.M.-Programms Internationales und vergleichendes Behindertenrecht und Behindertenpolitik Vortrag Der Begriff Behinderung
MehrBundesteilhabegesetz: Schwächung der Werkstatt? Dirk Lewandrowski Landesrat LVR-Dezernent Soziales. Nürnberg, Werkstätten:Messe 2017
Bundesteilhabegesetz: Schwächung der Werkstatt? Dirk Lewandrowski Landesrat LVR-Dezernent Soziales Nürnberg, 29.03.2017 Werkstätten:Messe 2017 Gliederung Der LVR im Überblick Teilhabe am Arbeitsleben:
MehrSchnittstelle Eingliederungshilfe und Pflege - Versuch einer Abgrenzung
1 Problembereiche: 1. Schnittstelle Eingliederungshilfe und Pflegeversicherung 2. Schnittstelle Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege 3. Pauschale Abgeltung von Pflegeversicherungsleistungen 2 1. Schnittstelle
MehrDas zweite Pflegestärkungsgesetz Was ändert sich ab Januar 2017
Jahrestagung Fragiles-X e.v. Bad Salzdetfurth 30.09.-02.10.2016 Das zweite Pflegestärkungsgesetz Was ändert sich ab Januar 2017 Interessengemeinschaft Fragiles-X e.v. Inhalt - Grundsätzliches - Ziel der
MehrErzeugt Eingliederungshilfe Inklusion?
z1 LVR-Dezernat Erzeugt Eingliederungshilfe Inklusion? Vortrag für den Heidelberger Kongress des FVS, 22.06.2017 Lothar Flemming LVR-Dezernat Soziales Folie 1 Folie 1 z1 z700002; 14.11.2013 Eingliederungshilfe
MehrDas Persönliche Budget
Das Persönliche Budget Erfahrungen aus Deutschland Prof. Dr. Gudrun Wansing Universität Kassel Institut für Sozialwesen FG Behinderung und Inklusion Übersicht 1. Hintergrund und Zielsetzung des Persönlichen
MehrStrukturelle Vorgaben für f die nachstationäre Betreuung von Frühgeborenen. E. Hennig
Strukturelle Vorgaben für f die nachstationäre Betreuung von Frühgeborenen 1 E. Hennig 24.3.07 Ablauf Institutionelle Strukturen Rechtliche Vorgaben und Bedingungen Mögliche Wege eines Frühgeborenen mit
MehrVortrag für die Fachtagung der bke Für alle Inklusive Beratung am 5. April Gila Schindler, Fachanwältin für Sozialrecht, Heidelberg
Vortrag für die Fachtagung der bke Für alle Inklusive Beratung am 5. April 2017 Gila Schindler, Fachanwältin für Sozialrecht, Heidelberg } Was heißt noch mal Inklusion? } Was steht an im Recht der Sozialleistungen?
MehrDie Wirkung der Behindertenrechtskonvention auf die Rehabilitation in Deutschland Impulse und Perspektiven. Carl-Wilhelm Rößler ZsL Köln
Die Wirkung der Behindertenrechtskonvention auf die Rehabilitation in Deutschland Impulse und Perspektiven Carl-Wilhelm Rößler ZsL Köln Schutzbereich: Selbstbestimmt Leben Einbeziehung in die Gemeinschaft
Mehr11. Hans-Böckler-Forum zum Arbeits- und Sozialrecht Forum 1: Das Bundesteilhabegesetz und Teilhabe im Betrieb. Das Bundesteilhabegesetz
11. Hans-Böckler-Forum zum Arbeits- und Sozialrecht 2017 Forum 1: Das Bundesteilhabegesetz und Teilhabe im Betrieb Das Bundesteilhabegesetz Dr. Steffen Luik Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg
MehrDas Bundesteilhabegesetz vom
Das Bundesteilhabegesetz vom 29.12.2016 Daniel Heinisch Gliederung I. Ziele des Bundesteilhabegesetzes 1. Verbesserung der Lebenssituation der Menschen mit Behinderungen 2. keine neue Ausgabendynamik im
MehrLiga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen e.v.
in Hessen e.v. Stellungnahme Wiesbaden, 16. August 2016 zum Gesetzentwurf eines Bundesteilhabegesetzes der Bundesregierung Auswirkungen auf Hessen Angesichts der Fülle der Veränderungen im Gesetzentwurf
MehrInklusion von (behinderten) jungen Menschen in einer nicht inklusiven Gesellschaft. Prof. Dr. Albrecht Rohrmann
Inklusion von (behinderten) jungen Menschen in einer nicht inklusiven Gesellschaft Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Inklusion oder Exklusion? Inklusion oder Exklusion? Hyper-Inklusion Hyper-Inklusion Gliederung
MehrDas Spannungsfeld von Pflege und Behinderung auf dem Weg zu einem Gesamtkonzept?
Gesellschaft für Sozialen Fortschritt Deutsches Zentrum für Altersfragen Berlin, 6. Mai 2009 Das Spannungsfeld von Pflege und Behinderung auf dem Weg zu einem Gesamtkonzept? Hochschule Neubrandenburg I.
MehrDas Bundesteilhabegesetz Kernforderungen der Lebenshilfe
Das Kernforderungen der Lebenshilfe Vorsitzenden und GF-Konferenz des LV NRW Gladbeck, 5. März 2016 Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust Bundesgeschäftsführerin Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v. Umsetzung der
MehrDie Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Presseinformation 476/6/2013 Düsseldorfer Erklärung verabschiedet! Die Beauftragten des Bundes und der Länder fordern Kurswechsel in der Behindertenpolitik Der Landesbehindertenbeauftragte
MehrSteuerung der Eingliederungshilfen zum Wohnen beim LVR
Steuerung der Eingliederungshilfen zum Wohnen beim LVR Haus Freudenberg 13.11.2013 Lothar Flemming Fachbereichsleiter Sozialhilfe II LVR-Dezernat Soziales und Integration Folie 1 Der LVR erfüllt für 13
MehrWege zu personenzentrierter Rehabilitation
DVfR-Kongress Teilhabe Anspruch und Wirklichkeit in der medizinischen Rehabilitation 14. und 15. November 2016, Berlin Workshop 7 Teilhabeorientierte medizinische Rehabilitation Angebote für Menschen mit
MehrDie UN-Behindertenrechtskonvention. Relevant für die Wohnunglosenhilfe?
Die UN-Behindertenrechtskonvention Relevant für die Wohnunglosenhilfe? Motto Nichts über uns ohne uns Wir sind nicht behindert, wir werden behindert 1 Historische Rahmenbedingungen Satt und Sauber Paradigma
MehrDas Persönliche Budget in der Jugendhilfe
Das Persönliche Budget in der Jugendhilfe Veränderte Leistungserwartungen an den ASD? Gesetzliche Grundlagen 01.07.2001: Einführung des SGB IX Nach 6 SGB IX gelten die Träger der öffentlichen Jugendhilfe
MehrDas Bundesteilhabegesetz. Eine Chance für die Gemeindepsychiatrie?
Das Bundesteilhabegesetz Eine Chance für die Gemeindepsychiatrie? Gemeindepsychiatrie hat die Aufgabe Brücken zu bauen zwischen der sozialen und politischen Kultur der Gemeinden und dem psychiatrischen
MehrLVR-Dezernat Soziales und Integration. Inklusion und Sozialraum. als Herausforderung für. die kommunale Familie
Inklusion und Sozialraum als Herausforderung für die kommunale Familie UN-Behindertenrechtskonvention: Sonder- oder Menschenrechte? 1948: Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit 2006: (Assistierte) Autonomie,
MehrDas persönliche Budget. Wir machen s einfach
Das persönliche Budget Wir machen s einfach Carsten Trimpop und Kerstin Steinfurth Mainz Folie 1 Worum geht es beim Persönlichen Budget? Selbstbestimmung, Teilhabe, Gleichstellung in allen Lebensbereichen
MehrInklusion und die Große Lösung Partizipation oder Konfusion? Prof. Dr. Albrecht Rohrmann
Inklusion und die Große Lösung Partizipation oder Konfusion? Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Gliederung 1. Inklusion als Reaktion auf die Erfahrung gesellschaftlicher Ausgrenzung 2. Die Behindertenrechtskonvention
MehrVerantwortungen in der Eingliederungshilfe von Kindern und Jugendlichen. - Pädagogik, Integration, Aufsicht -
PROJEKT PÄDAGOGIK UND RECHT IDEE FACHLICH- RECHTLICHES PROBLEMLÖSEN MARTIN STOPPEL 02104 41646 / 0160 99745704 http://www.paedagogikundrecht.de/ martin-stoppel@gmx.de 19.8.2014 Verantwortungen in der Eingliederungshilfe
MehrDie UN-Konvention und deren Umsetzung in Schleswig-Holstein Inklusion MSGWG
Die UN-Konvention und deren Umsetzung in Schleswig-Holstein Inklusion MSGWG 5.12.2014 Inklusion Zahlen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ca. 1 Mrd. Menschen sind behindert; dies entspricht etwa 15
Mehr2. Fachtag Autismus und Arbeit am in Lingen
2. Fachtag Autismus und Arbeit am 07.04.2017 in Lingen Rechtsansprüche von Menschen mit Autismus und das neue Bundesteilhabegesetz Ass. jur. Christian Frese Geschäftsführer autismus Deutschland e.v. Gliederung
MehrINKLUSION ALS FRAGE GESELLSCHAFTLICHER ANERKENNUNG KONSEQUENZEN FÜR PSYCHISCH KRANKE MENSCHEN UND IHR UMFELD? Sigrid Graumann
INKLUSION ALS FRAGE GESELLSCHAFTLICHER ANERKENNUNG KONSEQUENZEN FÜR PSYCHISCH KRANKE MENSCHEN UND IHR UMFELD? Sigrid Graumann Vorgehen 1. Das Leitbild Inklusion in der UN-BRK 2. Erfahrungen von Verkennung
MehrMinisterium für Soziales und Gesundheit
Ministerium für Soziales und Gesundheit Die Bedeutung des Persönlichen Budgets nach 17 SGB IX aus Sicht des Landes Martina Krüger Referentin für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Ministerium
MehrSGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen Inhalt und Design: Dr. Paul Erdélyi und Klaus-Heinrich Dreyer Gesetzessystematik SGB III AF SGB V Krankenversicherung SGB I Allgemeiner Teil SGB
MehrHält das Bundesteilhabegesetz was es verspricht? Abendakademie Mannheim 4. Mai 2016
Bundesteilhabegesetz - Referentenentwurf Reform der Leistungen für Menschen mit Behinderungen Hält das Bundesteilhabegesetz was es verspricht? Abendakademie Mannheim 4. Mai 2016 Horst Frehe Staatsrat für
MehrAuf dem Weg zur Reform der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung. Stadt Remscheid Dezernat II Thomas Neuhaus
Inklusion und Arbeit Auf dem Weg zur Reform der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung Stadt Remscheid Dezernat II Thomas Neuhaus 1 1. BRK Inklusion verändert 2. Zugang zum (allgemeinen) Arbeitsmarkt
MehrWichtige Sozialleistungen praktische Hinweise und Durchsetzung Herzlich Willkommen
Wichtige Sozialleistungen praktische Hinweise und Durchsetzung Herzlich Willkommen Alban Westenberger Bahnhofstrasse 40 94032 Passau - www.anwaelte-passau.com Einordnung von Autismus-Spektrum-Störungen
MehrInklusion und inklusive Unterstützungssysteme
Inklusion und inklusive Unterstützungssysteme Die Grundlagen des Schul- und Sozialrechts Hessisches Schulgesetz Zwei Säulen der Unterstützung Schule Schulgesetz/Verordnungen Hessisches Schulgesetz: Sozialhilfeträger
MehrVernetzung früher Förderung mit der Bildung, Erziehung und Betreuung im Vorschulalter
Vernetzung früher Förderung mit der Bildung, Erziehung und Betreuung im Vorschulalter Artikel 6 Abs. 2 Grundgesetz Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst
MehrUnterstützte Elternschaft. Angebote für behinderte und chronisch kranke Eltern. Eine Analyse zur Umsetzung des Artikels 23 der UN-BRK
Unterstützte Elternschaft. Angebote für behinderte und chronisch kranke Eltern. Eine Analyse zur Umsetzung des Artikels 23 der UN-BRK MHH Hannover 19. Juni 2017 Martina Müller M.A. Institut für Sozialmedizin,
MehrDas neue Teilhaberecht oder wo stehen wir und wie geht es weiter mit den Rechtsgrundlagen für behinderte Menschen?
Das neue Teilhaberecht oder wo stehen wir und wie geht es weiter mit den Rechtsgrundlagen für behinderte Menschen? Reform des SGB IX Dr. Harry Fuchs Düsseldorf Ziel der Reform: Reform des SGB IX Gestaltung
MehrIntegrierte Psychotherapie zur Verbesserung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft SGB XII
11. Landespsychotherapeutentag Workshop 2 Integrierte Psychotherapie zur Verbesserung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft SGB XII 24.09.2016 Behindertenrechtskonvention Durch die Behindertenrechtskonvention
MehrWas uns bewegt uns zu bewegen
Was uns bewegt uns zu bewegen Quartiersstützpunkte des Ambulante Dienste e.v. in Münster Wie ich mich durch den Vortrag bewege. Was ist der Verein Ambulante Dienste e.v.? Wie kommt ein ambulanter Dienst
MehrBundesteilhabegesetz (BThG) Übersicht, Auswirkungen und Bewertung
Bundesteilhabegesetz (BThG) Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen Übersicht, Auswirkungen und Bewertung 1 03.04.2017 I Jour Fixe / LWL-Landesjugendamt Westfalen
MehrZentrum Bayern Familie und Soziales
Zentrum Bayern Bayerisches Landesjugendamt 23.11.2016 Eingliederungshilfe nach 35a SGB VIII Wichtige Aspekte für die Gewährung von Hilfen - Vortrag im Rahmen des 7. Irsser Symposiums für Kinder- und Jugendpsychiatrie
MehrDie Planung von Hilfen in der Kinder- und Jugendhilfe & in der Behindertenhilfe im Vergleich. Prof. Dr. Albrecht Rohrmann
Die Planung von Hilfen in der Kinder- und Jugendhilfe & in der Behindertenhilfe im Vergleich Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Hilfe- bzw. Teilhabeplanung Hilfeplan Ökonomisierung Zielvereinbarung Hilfeplankonferenz
MehrDie ICF als Instrument zur Verwirklichung von Teilhabe
Die ICF als Instrument zur Verwirklichung von Teilhabe Das BTHG und die Auswirkungen auf die Leistungserbringung Cuxhavener Fachtagung am 12. September 2017 Eingliederungshilfe neu denken! - Es geht weiter...
MehrLebenswerte Stadt für alle. Inklusion als kommunale Steuerungsaufgabe. Prof. Dr. Albrecht Rohrmann
Lebenswerte Stadt für alle Inklusion als kommunale Steuerungsaufgabe Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Eine inklusive Stadtgesellschaft Leitorientierung Inklusives Gemeinwesen Ein programmatischer Begriff, dafür
Mehr