Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2015 gemäß Artikel 32 Absatz 1 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG)

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1 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2015 gemäß Artikel 32 Absatz 1 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG) Hegegemeinschaft Unteres Surtal Nummer 1 4 Allgemeine Angaben 1. Gesamtfläche in Hektar Waldfläche in Hektar Bewaldungsprozent Weiderechtsbelastung der Waldfläche in Prozent Waldverteilung überwiegend größere und geschlossene Waldkomplexe (mindestens 500 Hektar)... überwiegend Gemengelage... X 6. Regionale natürliche Waldzusammensetzung Buchenwälder und Buchenmischwälder... X Eichenmischwälder... Bergmischwälder... Wälder in Flussauen und z. T. vermoorten Niederungen... X Hochgebirgswälder Tatsächliche Waldzusammensetzung Bestandsbildende Baumarten... Weitere Mischbaumarten... X Fi Ta Kie SNdh Bu Ei Elbh SLbh X X X X X X X 8. Bemerkungen/Besonderheiten: Die Hegegemeinschaft Unteres Surtal ist geprägt durch eine Gemengelage von landwirtschaftlichen Flächen, Wäldern und überwiegend kleineren Siedlungen und Dörfern auf Jungmoräne. Auf den im Südosten der Hegegemeinschaft gelegenen Bereich um Freilassing strahlt das Ballungsgebiet Salzburg aus. Die Grenzflüsse Saalach und Salzach werden von mehr oder weniger naturnahen Auwäldern begleitet. Teilweise sind nicht standortgerechte Fichten-Reinbestände vorzufinden. Mit dem Schönramer Filz im Nordwesten und dem Ainringer Moos im Südwesten liegen zwei ökologisch sehr wertvolle Moore, die seit Jahren renaturiert werden, im Bereich der Hegegemeinschaft. Die regionale natürliche Waldzusammensetzung in der Hegegemeinschaft besteht überwiegend aus Buchen-Tannenwäldern mit Fichte und etwas Edellaubholz. Daneben finden sich auf größeren Flächen edellaubbaumreiche Auwälder. Die Hegegemeinschaft liegt mit ihrer ganzen Fläche im Befallsgebiet der Fichtenblattwespe Seite 1 von 5

2 und der neuerdings ebenfalls auftretenden Gebirgsfichtenblattwespe. Es handelt sich dabei sowohl um Flächen mit zentralen, ständigen Vermehrungsherden dieser Schadinsekte (salzachnahe Bereiche) als auch um lokal begrenzte chronische Schadgebiete. Der Gefahr des Fichtenblattwespenbefalls kann auf Dauer nur durch den Umbau von Fichtenreinbeständen in standortsgemäße Mischbestände entgegengewirkt werden. Voraussetzung für das Gelingen der Umbaumaßnahmen in den kritischen Gebieten ist eine niedrige Verbissbelastung. Seit einigen Jahren ist im gesamten Bereich der Hegegemeinschaft wiederkehrender Borkenkäferbefall an Fichte zu beobachten. Die Schäden zeigen die große Anfälligkeit dieser Baumart gegenüber biotischen Gefährdungen. Auch die Anfälligkeit der Fichte gegenüber Sturmwurf unterstreicht die Dringlichkeit eines Waldumbaus gerade auch vor dem Hintergrund des festzustellenden Klimawandels. Der Waldfunktionsplan für die Region 18, Südostoberbayern, weist größeren Waldbereichen eine besondere Bedeutung als Biotope zu. Weitere Flächen sind ausgewiesene Grundwasser-Einzugsgebiete oder festgesetzte bzw. hydrogeologisch begutachtete Wasserschutzgebiete im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung. Neben der im Waldgesetz für Bayern normierten allgemeinen Verpflichtung zu einer ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung und zur Bewahrung bzw. Wiederherstellung eines standortgemäßen Zustandes des Waldes ist zur Sicherung der nach dem Waldfunktionsplan besonders hervorgehobenen Waldfunktionen besonderes Augenmerk darauf zu legen, dass gemischte Waldbestände aus allen natürlich vorkommenden Baumarten erhalten bzw. geschaffen werden. 9. Vorkommende Schalenwildarten Rehwild... X Rotwild... Gamswild... Schwarzwild... X Sonstige... Beschreibung der Verjüngungssituation Die Auswertung der Verjüngungsinventur befindet sich in der Anlage 1 Verjüngungspflanzen kleiner als 20 Zentimeter Die Erhebungen in dieser Höhenstufe sind besonders dazu geeignet, Rückschlüsse auf das natürliche Verjüngungspotenzial der Wälder zu ziehen. Alle in den Altbeständen vorkommenden Baumarten zeigen ein hohes Verjüngungspotenzial und samen sich natürlich an. Die Verjüngung in dieser Höhenstufe setzt sich aus 50,2 % (51,3 % in 2012) Nadelholz und 49,8 % (48,7 %) Laubholz zusammen, ein im Vergleich zur Aufnahme 2012 weitgehend unverändertes Verhältnis. Hierin spiegelt die in der Hegegemeinschaft gegebene Ausgangslage mit großen Anteilen an Auwald wieder und zeigt die ungeheure Verjüngungspotenz der Laubbaumarten, hier ins besonders die der Edellaubhölzer Bergahorn und Esche. Das Nadelholz wird von der Fichte mit 42,1 % (44,6 %) dominiert, die Tanne findet sich in nur 30 (34) Exemplaren wieder. Gegenüber der Aufnahme 2012 hat der Fichtenanteil geringfügig abgenommen. Kiefer und sonstiges Nadelholz wurden in 17 bzw. 6 Exemplaren vorgefunden. Das Laubholz wird vom Edellaubholz mit 36,3 % (26,9 %) deutlich dominiert, gefolgt von der Buche mit 10,3 % (13,7%) und dem sonstigen Laubholz mit 2,5 % (6,0 %). Es wurden nur 5 (14) Eichen vorgefunden. Im Vergleich zur Aufnahme 2012 ist beim Edellaubholz ein deutlicher Anstieg seines Anteils zu konstatieren, bei Buche und dem sonstigem Laubholz sind nur geringe Veränderungen an ihren Anteilen an der Baumartenzusammensetzung festzustellen. Die sehr geringe Anzahl vorgefundener Tannen und Eichen entspricht nicht dem Anteil, der bei den in der Hegegemeinschaft gegebenen standörtlichen Voraussetzungen zu erwarten wäre. Mit 97,9 % Anteil an Pflanzen ohne Verbiss im oberen Drittel ist der Verbiss in dieser Höhenstufe über alle Baumarten hinweg, wie auch schon 2012, zu vernachlässigen. Seite 2 von 5

3 2. Verjüngungspflanzen ab 20 Zentimeter bis zur maximalen Verbisshöhe Im Bereich ab 20 Zentimeter bis zur maximalen Verbisshöhe entscheidet sich ganz wesentlich die künftige Waldzusammensetzung. Unter Berücksichtigung der winterlichen Schneelage liegt die Verbisshöhe in der Hegegemeinschaft bei rd. 1,40 m. In dieser Höhenstufe wurden ein Nadelholzanteil von 39,8 % (41,0 %) und ein Laubholzanteil von 60,2 (59,0 %) festgestellt. Damit sind Nadel- und Laubholzanteile in Vergleich zur Aufnahme 2012 unverändert geblieben. Beim Laubholz dominieren Edellaubholz und Buche mit 24,8 % (20,9 %) bzw. 24,0 % (27,8 %) gefolgt vom sonstigen Laubholz mit unverändert 10,4 % (9,2 %). Bemerkenswert ist der starke Anstieg des Buchenanteils von 11,3 % in 2006 um 16 %-Punkte auf nunmehr 24,0 %. Die Anteile der einzelnen Laubholzarten sind in Vergleich zur Aufnahme 2012 gleichgeblieben, auch die Anzahl an vorgefundenen Eichen mit 26 (29) hat sich kaum verändert. Beim Nadelholz dominiert deutlich die Fichte mit 27,0 % (34,8 %), gefolgt von der Tanne mit 6,1 % (4,5 %). Mit jeweils 3,4 % Anteil finden sich Kiefern und sonstiges Nadelholz deutlich häufiger in dieser Höhenstufe als noch in Der Tannenanteil ist gegenüber 2012 leicht angestiegen; ist damit aber als für den künftigen Waldaufbau wichtige Baumart jedoch in zu geringem Umfang vertreten. Der durchschnittliche Leittriebverbiss über alle Baumarten in dieser Höhenstufe liegt weitgehend unverändert bei 5,2 % (4,4 %). Der Leittriebverbiss an Tanne ist von 7,1 % in 2012 auf nunmehr 2,5 % zurückgegangen, auch ist die Verbisssituation an Edellaubholz mit 11,2 % (12,6 %) und Eiche mit 19,2 % (17,2%) weitgehend unverändert geblieben. Der von 5,9 % in 2012 auf nunmehr 10,3 % angestiegene Leittriebverbiss beim sonstigen Laubholz liegt unbeschadet des Anstiegs weiterhin auf einem relativ niedrigen Niveau. Insgesamt gesehen liegt der Leittriebverbiss in dieser Höhenstufe sowohl beim Nadelholz wie auch noch beim Laubholz in einem unbedenklichen Bereich, wie auch der große Anteil von 82,0 % an Pflanzen ohne Verbiss und Fegeschäden verdeutlicht. Es ist aber festzustellen, dass es bei Eiche, Edellaubholz und sonstigem Laubholz aufgrund des Verbissdruckes noch zu Wuchsverzögerungen und Qualitätseinbußen kommt, wie der Anteil der Pflanzen mit Verbiss im oberen Drittel von 61,5 % bei Eiche, 44,2 % beim Edellaubholz und mit 29,3 % beim sonstigen Laubholz zeigt Es wurden nur marginale Fegeschäden festgestellt. 3. Verjüngungspflanzen über maximaler Verbisshöhe Vorbemerkung: Diese Höhenstufe wird bei der Verjüngungsinventur vorrangig zur Ermittlung von Fegeschäden erfasst. Die bei der Inventur ermittelten Baumartenanteile für die Pflanzen über maximaler Verbisshöhe stellen keine repräsentative Stichprobe der in den letzten Jahren dem Äser entwachsenen Verjüngung dar. Bei der Verjüngungsinventur werden gezielt Verjüngungsflächen aufgenommen, die mindestens Verjüngungspflanzen je Hektar der Höhenstufe ab 20 Zentimeter bis zur maximalen Verbisshöhe aufweisen, da dadurch ein Großteil der Leittriebe noch im Äserbereich des Schalenwildes liegt. Diese Flächenauswahl führt dazu, dass hauptsächlich jüngere Verjüngungsflächen erfasst werden, auf denen in der Regel nur einzelne vorwüchsige Verjüngungspflanzen der Höhenstufe über maximaler Verbisshöhe vorkommen. Ältere Verjüngungsflächen dagegen, deren Pflanzen zum größten Teil höher als die maximale Verbisshöhe sind, werden bei der Verjüngungsinventur nicht erfasst. Die maximale Verbisshöhe reicht unter Berücksichtigung der Schneelage bei rd. 1,40 m. Die Verjüngung in dieser Höhenstufe setzt sich aus 27,3 % (17,4 %) Nadelholz und 63,1 % (82,5 %) Laubholz zusammen, ein im Vergleich zur Aufnahme 2012 deutlich zu Lasten des Laubholzes verändertes Verhältnis. Beim Laubholz liegen Buche mit 21,3 (19,9 %), sonstiges Laubholz mit 21,0 % (29,0 %) und Edellaubholz mit 19,4 % (32,6 %) gleichauf. Bei der Eiche Seite 3 von 5

4 wurden nur 5 Exemplare über maximaler Verbisshöhe vorgefunden, ein, betrachtet man die in der Hegegemeinschaft für diese Baumart gegebene günstige waldbauliche Ausgangssituation, bedenklicher Befund. Wiederum zeigt sich, dass die laufende Entmischung zu Lasten der verbissempfindlicheren Baumart Eiche weiter anhält. Beim Nadelholz dominiert weitaus deutlicher als noch in 2012 die Fichte mit 27,3 % (11,2 %). Es wurden immerhin 24 (6) Exemplare von Tanne vorgefunden, die dem Äser des Wildes entwachsen waren. Dies ist ein Indiz, dass die zumindest in der Vergangenheit stattgefundene Entmischung zu Lasten der verbissempfindlicheren Baumart Tanne verringert werden konnte. Fegeschäden wurden nur in geringem Umfang festgestellt. 4. Schutzmaßnahmen gegen Schalenwildeinfluss Gesamtanzahl der Verjüngungsflächen, die in der Verjüngungsinventur erfasst wurden: Anzahl der teilweise gegen Schalenwildeinfluss geschützten Verjüngungsflächen:... 5 Anzahl der vollständig gegen Schalenwildeinfluss geschützten Verjüngungsflächen:... 3 Ein Fünftel der bei der Verjüngungsinventur 2012 erfassten Flächen waren entweder vollständig oder mit Einzelschutz teilweise gegen Schalenwildeinfluss geschützt. Dies ist ein Hinweis, dass in Teilbereichen der Hegegemeinschaft Naturverjüngungen und Pflanzungen vor allem von Tanne, Edellaubholz und Eiche vor Schalenwildverbiss geschützt werden müssen. Entsprechende Hinweise auf die betroffenen Bereiche sind den ergänzenden revierweisen Aussagen zu entnehmen. Bewertung des Schalenwildeinflusses auf die Waldverjüngung (unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede) Rechtliche Rahmenbedingungen: Art.1 Abs. 2 Nr. 2 des Waldgesetzes für Bayern: Bewahrung oder Herstellung eines standortgemäßen und möglichst naturnahen Zustand des Waldes unter Berücksichtigung des Grundsatzes Wald vor Wild. Waldverjüngungsziel des Art. 1 Abs. 2 Nr. 3 des Bayerischen Jagdgesetzes: Die Bejagung soll insbesondere die natürliche Verjüngung der standortgemäßen Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen. Das forstliche Gutachten wird auf der Grundlage der waldgesetzlichen und jagdrechtlichen Vorschriften erstellt. Nach Art. 1 Abs. 2 Nr. 2 Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG) zielt dieses Gesetz u.a. insbesondere darauf, "einen standortgemäßen und möglichst naturnahen Zustand des Waldes unter Berücksichtigung des Grundsatzes "Wald vor Wild" zu bewahren oder wieder herzustellen". Nach Art. 1 Abs. 2 Nr. 3 Bayerisches Jagdgesetz (BayJG) sind "Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung durch das Wild möglichst zu vermeiden, insbesondere soll die Bejagung die natürliche Verjüngung der standortgemäßen Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen". Aus 32 Abs. 2 Bundesjagdgesetz ergibt sich zudem die Forderung, dass auch Pflanzungen und Saaten von im Jagdrevier vorkommenden Hauptbaumarten im Wesentlichen ohne übliche Schutzvorrichtungen aufwachsen können müssen (siehe auch "Richtlinie für die Hege und Bejagung des Schalenwildes in Bayern"). Art. 32 Abs. 1 BayJG bestimmt schließlich, dass bei der Abschußplanung neben der körperlichen Verfassung des Wildes vorrangig der Zustand der Vegetation, insbesondere der Waldverjüngung zu berücksichtigen ist. Im Vollzug dieser Rechtsvorschrift wird dieses Gutachten vorgelegt. Die Ergebnisse der Verjüngungsinventur zeigen, dass sich alle standortgemäßen Baumarten in der Hegegemeinschaft natürlich verjüngen. Die an Tanne festgestellte Abnahme des Leittriebverbisses gibt Hoffnung, dass sich der negative Selektionsprozess bei dieser Baumart abschwächt. Die Tatsache, dass sich die in der die Hegegemeinschaft vorgefundenen Tannenanteile über alle Höhenstufen hinweg im Mittel bei rd. 6 % halten, stützt diese Einschätzung. Einschränkend muss aber festgehalten werde, dass der für den künftigen Waldaufbau unverzichtbare Tannenanteil bei weitem noch nicht ausgeschöpft ist. Auch die geringe Beteiligung der Eiche in allen Verjüngungsstufen entspricht nicht dem Anteil, der bei Seite 4 von 5

5 den in der Hegegemeinschaft gegebenen standörtlichen Voraussetzungen für diese Baumart zu erwarten wäre. Intensive Entmischungenprozesse sind angesichts der Leittriebverbissprozente beim Laubholz nicht zu erwarten, dennoch finden sich in den stammzahlreichen Verjüngungen viele Bäumchen, die durch Schalenwildverbiss im oberen Drittel in ihrer Entwicklung zeitlich behindert werden und zum Teil beträchtliche Qualitätseinbußen erlitten haben. Die Verbisssituation wird als insgesamt tragbar bewertet. Innerhalb der Hegegemeinschaft gibt es regionale Unterschiede der Verbisssituation, die der Übersicht zu den ergänzenden Revierweisen Aussagen entnommen werden kann. Zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung waren noch nicht alle ergänzenden Revierweisen Aussagen in der Hegegemeinschaft endgültig fertiggestellt, da in einigen Jagdrevieren dazu noch gemeinsame Waldbegänge durchgeführt werden. Sobald diese abgeschlossen sind, wird die Übersicht nachgereicht. Empfehlung für die Abschussplanung (unter Berücksichtigung des bisherigen Ist-Abschusses) Die Verbisssituation in der Hegegemeinschaft hat sich seit der Aufnahme in 2012 für die Baumart Tanne leicht verbessert, für die Eiche und sonstiges Laubholz leicht verschlechtert. Auch der relativ hohe Anteil an ganz oder teilweise geschützten Aufnahmeflächen ist Hinweis für eine noch nicht umfassend zufriedenstellende Verbisssituation. Entsprechend dem Ziel, die in der Hegegemeinschaft vielfach vorhandenen Schutzfunktionen des Waldes durch Schaffung und Pflege standortsgerechter Mischwälder zu erhalten bzw. wieder herzustellen, ist ein Nachlassen im Bemühen um angepasste Schalenwildbestände nicht angezeigt. Zur Stabilisierung der in der Vergangenheit durch jagdliche Anstrengungen erzielten Erfolge wird empfohlen, in der kommenden Drei-Jahres- Abschussplanperiode den Schalenwildabschuss in der Hegegemeinschaft gegenüber dem Ist-Abschuss der laufenden Periode insgesamt beizubehalten. Bei der Festlegung des Abschusses sollte innerhalb der Hegegemeinschaft im Anhalt an die ergänzenden Revierweisen Aussagen differenziert werden. Zusammenfassung Bewertung der Verbissbelastung: günstig... Abschussempfehlung: deutlich senken... tragbar... X senken... zu hoch... beibehalten... X deutlich zu hoch... erhöhen... deutlich erhöhen... Ort, Datum Traunstein, den Unterschrift FD Hans H. Lechler Verfasser Anlagen Auswertung der Verjüngungsinventur für die Hegegemeinschaft Formblatt JF 32b Übersicht zu den ergänzenden Revierweisen Aussagen Seite 5 von 5

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