Starkstromanlagen in Krankenhäusern. Informationsblatt der MA 36 9/2014. BilderBox.com

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2 Allgemeines Für die Errichtung und die Prüfung von Starkstromanlagen in Krankenhäusern und sonstigen medizinisch genutzten Räumen gilt die verbindlich erklärte Norm ÖVE/ÖNORM E Im Folgenden werden, auf der Grundlage dieser Bestimmung, die wesentlichen Erfordernisse erläutert. Anwendungsgruppen Medizinisch genutzte Räume werden, je nach Art ihrer Nutzung, in die Anwendungsgruppen (AG) 0, 1 oder 2 eingeteilt. Diese Zuordnung von Räumen zu Anwendungsgruppen (Festlegungsprotokoll) hat durch die kollegialen Führung der Krankenanstalt und des medizinischen Sachverständigen der Behörde (in Wien die MA 15) zu erfolgen, und ist für die Beurteilung des elektrotechnischen Projektes notwendig. Sicherheitsstromversorgung (SV) Bei Störung der allgemeinen Stromversorgung müssen folgende notwendige sicherheitstechnische Einrichtungen für mindestens 24 Stunden weiter betrieben werden können. Mit einer Umschaltzeit bis maximal 5 Sekunden: Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege, wobei die Mindestbeleuchtungsstärke auf der Mittellinie in 0,02 m Höhe über dem Fußboden oder über den Treppenstufen 1 lux betragen muss Beleuchtung von Rettungszeichen und Rettungszeichenleuchten Mit einer Umschaltzeit bis zu maximal 15 Sekunden: Sicherheitsbeleuchtung für Räume mit Schaltanlagen, Ersatzstromaggregaten oder Hauptverteilern sowie für Arbeitsräume über 50 m2, für Räume der AG1 (mindestens eine Leuchte der Raumbeleuchtung und vorhandene Untersuchungsleuchten), für Räume der AG2 (mindestens 50 % der Raumbeleuchtung) und schließlich für Räume, die zur Aufrechterhaltung des Krankenhausbetriebes erforderlich sind (mindestens eine Leuchte) Feuerwehraufzüge Notwendige Lüftungsanlagen (Entrauchung, Sicherheitsstromquelle) Alarm- und Warnanlagen Feuerlöscheinrichtungen Notwendige medizinische Geräte Elektrische Einrichtungen der medizinischen Gasversorgung Schwesternrufanlagen Die Sicherheitsstromversorgung dieser Verbraucher wird i. d. R. mittels eines Stromerzeugungsaggregates bzw. einer Batterieanlage erfolgen. Bei ausreichender Kapazität (inkl. eingeplanter Reserven) dieser Sicherheitsstromquellen können auch weitere Verbraucher, je nach betrieblicher Notwendigkeit, mitversorgt werden. Informationsblatt MA 36 Starkstromanlagen KH Seite 2/7

3 Zusätzliche Sicherheitsstromversorgung (ZSV) In Räumen der AG 2 müssen elektromedizinische Geräte für operative Eingriffe oder lebenswichtige Maßnahmen zusätzlich zur Sicherheitsstromversorgung (SV) innerhalb von 15 Sekunden nach Ausfall der Spannung am Verteiler des IT-Systems von einer zusätzlichen Stromversorgung (ZSV) für die Dauer von mindestens 3 Stunden versorgt werden können. Operationsleuchten und vergleichbare Leuchten (als solche können auch Teile der allgemeinen Raumleuchten gelten, wenn sie in ihrer Funktion einer OP-Leuchte gleichzusetzen sind; z.b. in Herzkatheterräumen oder Entbindungsstationen) müssen mit einer Umschaltzeit von nur 0,5 Sekunden ebenfalls für mindestens 3 Stunden versorgt werden können. Die Festlegung, welche Geräte als lebenswichtig bzw. welche Leuchten als OP-Leuchten oder diesen gleichkommende Leuchten anzusehen sind, ist jedenfalls mit dem medizinischen Sachverständigen zu klären. ZSV als Batterie/Wechselrichter Anlage Bei ausreichender Versorgungsleistung können bei dieser technischen Variante auch andere elektromedizinische Geräte und wichtige Laborgeräte angeschlossen werden, wenn dadurch die Versorgungssicherheit (insbesondere die Kurzschlussselektivität der Gesamtanlage ein Nachweis darüber ist zu erbringen) nicht beeinträchtigt wird. ZSV als unterbrechungsfreie Rotierende ZSV Anlage Bei dieser Ausführungsart dürfen zusätzlich zu den notwendigen Sicherheitseinrichtungen (z.b. Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege, Einrichtungen für die ZSV selbst), auch andere wichtige, nicht unbedingt lebensnotwendige, elektromedizinische Geräte, Laborgeräte, EDV-Anlagen und sonstige Anlagen der Informationstechnik angeschlossen werden. Folgende Punkte sind dabei jedoch zu beachten: Das Aggregat der rotierenden ZSV - Anlage muss ausreichend bemessen sein (einschließlich einer Reserve) Ein Nachweis über die Kurzschlussselektivität ist zu erbringen Ein Nachweis darüber, dass sich durch die Mitversorgung der anderen Verbraucher keine unzulässigen Netzrückwirkungen ergeben, ist zu erbringen Verbraucher, die nicht zu den notwendigen Sicherheitseinrichtungen gehören, sind über eine eigene Leitungsanlage zu speisen Verteileraufbau Hauptverteiler Besondere Anforderungen an den Aufstellungsraum für die Hauptverteiler von Allgemeiner (Strom)-Versorgung (AV) und Sicherheitsstromversorgung (SV) sind insbesondere hinsichtlich Brandschutz zu beachten Verteiler allgemein (Außerhalb medizinisch genutzter Räume) Übersichtlicher Aufbau (Trennungen von AV-, SV- und ZSV- Betriebsmittel durch Trennwände gemäß Funktionserhalt der zugehörigen Leitungsanlage) Isolationswiderstandsmessung muss leicht zugänglich/möglich sein Bei Verteilern für Räume der AG 2 muss der Verteiler/-abschnitt für die Versorgung der IT-Systeme zwei Zuleitungen mit einer selbsttätigen Umschalteinrichtung haben (eine von der SV-Hauptverteilung, eine von der ZSV) Schutzmaßnahmen Entsprechend den verschiedenen Anwendungsgruppen der Räume gelten unterschiedliche Vorgaben bezüglich der Schutzmaßnahmen. Die Details sind in den eingangs erwähnten Bestimmungen nachzulesen. Besonders zu beachten ist, dass in Räumen der AG 2 für Stromkreise mit zweipoligen Steckvorrichtungen, an die lebensnotwendige medizinische Einrichtungen angeschlossen werden, sowie für Stromkreise für OP-Leuchten, die mit Nennspannungen über 25 V= bzw. 60 V~ betrieben werden, die Schutzmaßnahme Meldung durch Isolationsüberwachungseinrichtung im IT-System anzuwenden ist. Informationsblatt MA 36 Starkstromanlagen KH Seite 3/7

4 Verbraucher- und Leitungsanlage In Rettungswegen sowie in Räumen der AG 1 und AG 2 sind die Leuchten der Raumbeleuchtung mindestens zwei Stromkreisen abwechselnd zuzuordnen. Wenn die Schutzmaßnahme Fehlerstromschutzschaltung angewandt wird, sind diese den Stromkreisen so zuzuordnen, dass bei Ansprechen einer Schutzeinrichtung nicht alle Beleuchtungsstromkreise eines Raumes oder Rettungsweges ausfallen. Die Leuchten in den Rettungswegen müssen den Stromkreisen abwechselnd zugeordnet sein. Die elektrische Anlage von Feuerlöscheinrichtungen muss mit einer eigenen Zuleitung vom Hauptverteiler der SV gespeist werden. Funktionserhalt Bei notwendigen Sicherheitseinrichtungen ist für die Betriebssicherheit eine spezielle Ausführung der Leitungsanlagen vorgeschrieben. Dieser erhöhte Schutz gilt sich sowohl für die starkstromseitige Anspeisung als auch für die nachrichtentechnischen Erfordernisse einer Schwachstromanlage. Dieser Funktionserhalt muss 30 Minuten betragen für: Brandmeldeanlagen (wenn deren Leitungen durch nicht überwachte Bereiche führen) Anlagen zur Alarmierung und Erteilung von Anweisungen Sicherheitsbeleuchtung, ausgenommen Endstromkreise, sofern keine anderen Brandabschnitte gequert werden Personen Aufzugsanlagen mit Evakuierungsschaltung Der Funktionserhalt muss hingegen 90 Minuten umfassen für: Wasserdruckerhöhungsanlagen zur Löschwasserversorgung Lüftungsanlagen von (innen liegenden) Sicherheitstreppenräumen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen Feuerwehraufzüge (Sicherheitsaufzüge) die Zusätzliche Sicherheitsstromversorgung (ZSV), ausgenommen Endstromkreise Zusätzlicher Potentialausgleich In Räumen der AG 1 bzw. AG 2 sind sämtliche fest eingebaute fremde leitfähige Teile in den Potentialausgleich einzubinden. Dazu zählen insbesondere: Potentialausgleichsleiter, die an der Potentialausgleichs-Sammelschiene in der Nähe jedes Verteilers situiert sind Abschirmungen gegen elektrische Störfelder OP-Tische und OP-Leuchten bei PELV Ableitnetze elektrostatisch leitfähiger Fußböden alle leitfähigen Teile (z.b. Türzargen, Heizkörper) in der Nähe der Patientenposition (1,25 m), falls deren Widerstand gemessen zum Schutzleiter kleiner als 7kOhm (AG 1) bzw. kleiner als 2,5 MOhm (AG 2) ist Besondere Ausstattung von AG2 Räumen Stromkreise mit zweipoligen Steckvorrichtungen mit Schutzkontakt, die den Patientenplätzen zugeordnet sind, müssen aus dem IT-System versorgt werden. Die Steckdosen an jedem Patientenplatz sind auf mindestens 2 Stromkreise aufzuteilen. Jeder Stromkreis sollte maximal 6 Steckdosen enthalten Pro Raum bzw. Raumgruppe ist mindestens ein IT-System für die Stromkreise, die zur Versorgung von lebenswichtigen Geräten dienen, vorzusehen Ein leitfähiger Fußboden ist jedenfalls erforderlich In Räumen für intrakardiale Eingriffe sind zusätzlich Potentialausgleichsanschlussbolzen in der Nähe des Patientenplatzes erforderlich Informationsblatt MA 36 Starkstromanlagen KH Seite 4/7

5 Meldeeinrichtungen Folgende Meldeeinrichtungen sind an geeigneter Stelle vorzusehen: Eine Umschaltung auf die in Reserve stehende Leitung des IT-Systems ist als Störmeldung hoher Priorität im jeweiligen medizinisch genutzten Raum optisch und akustisch zu signalisieren Für jedes IT-System ist eine Meldekombination an einer jederzeit vom medizinischen Personal überwachten Stelle anzubringen, die optisch und akustisch das Absinken des eingestellten Isolationswiderstandes signalisiert An geeigneter Stelle ist eine Störung der Sicherheitsstromquelle optisch und akustisch zu melden Prüfungen und Dokumentationen Erstprüfung Vor Inbetriebnahme sowie nach Änderungen oder Instandsetzungen sind folgende Überprüfungen vor der (Wieder-)inbetriebnahme durchzuführen und zu dokumentieren: Erstprüfung gemäß ÖVE EN-1 bzw. ÖVE/ÖNORM E Selektivitätsbetrachtung der Sicherheitsstromversorgung (Auswahl der einzelnen Anlagen) Funktionsprüfung der IT-Systeme und Meldeeinrichtungen Messungen bezüglich des zusätzlichen Potentialausgleichs Sicherheitsstromquellen: Lüftung des Aufstellungsortes, Kapazitätsdimensionierung, dynamisches Leistungsübernahmeverhalten bei SV und ZSV-Aggregaten (Strom, Spannung, Frequenz) AG 2 Bereiche: Messung des Ableitwiderstandes der Fußböden; bei intrakardialen Eingriffsräumen auch Messung der Spannung (10mV) Funktionsprüfung der Umschalteinrichtungen für die beiden Zuleitungen der AG 2- Verteiler Wiederholungsprüfungen Elektrobefund gemäß ÖVE EN-1 bzw. ÖVE/ÖNORM E 8001 Kapazitätskontrollen und Leistungsaufstellung der Sicherheitsstromquellen Funktion der Sicherheitsbeleuchtung gemäß ÖVE/ÖNORM E 8002 AG 2 Bereiche: Messung des Ableitwiderstandes der Fußböden; bei intrakardialen Eingriffsräumen auch Messung der Spannung (10mV) Funktion der Netzumschaltung (Generator, Batterieanlage) Über die regelmäßigen Prüfungen sind Prüfbücher zu führen! Informationsblatt MA 36 Starkstromanlagen KH Seite 5/7

6 Kontakt Für detaillierte technische Fragen steht Ihnen unser Journaldienst von Montag bis Freitag Uhr unter der Telefonnummer 01/ gerne zur Verfügung. Schriftliche Anfragen senden Sie bitte an Impressum: Magistratsabteilung 36 Technische Gewerbeangelegenheiten, behördliche Elektro- und Gasangelegenheiten, Feuerpolizei und Veranstaltungswesen Dresdner Straße Wien Tel.: 01/ Fax: 01/ post@ma36.wien.gv.at Web-Adresse: Titelbild: bilderbox.com Informationsblatt MA 36 Starkstromanlagen KH Seite 6/7

7 Informationsblatt MA 36 Starkstromanlagen KH Seite 7/7

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