Photovoltaik Eigenstromnutzung und Vermarktung in Gewerbe und Kommune

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1 Photovoltaik Eigenstromnutzung und Vermarktung in Gewerbe und Kommune Michael Vogtmann, Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS), Landesverband Franken e.v.

2 Dipl.-Kfm. (Univ.) Michael Vogtmann Seit 1995 in der Solarbranche Vorsitzender Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS), Landesverband Franken e.v. Referent Solarakademie Franken (Eigenstromnutzung, DGS Solarschule) Referent TÜV Rheinland (für Gutachter und Fachberater) Umweltpreis Stadt Nürnberg 2012 für 20 Jahre Solar Engagement Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) Landesverband Franken e.v.

3 Inhalte 1.Eigene PV-Anlage 2.Dritte vor Ort beliefern 3.Anlage mieten 4.Teilanlagenmiete

4 Die Rahmenbedingungen Strompreise steigen EEG sinkt

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9 Strompreise 2014 (Nettopreise) > 10 Mio kwh zw Ct/kWh (Sonderverträge) > 1 Mio kwh zw Ct/kWh (Sonderverträge) > kwh bis 1 Mio kwh zw Ct pro kwh (Sonderverträge) < kwh zw Ct pro kwh (allg. Stromtarife)

10 Komponenten des Strompreises 2013 bei Gewerbekunden Windkraft-Offshore Umlage 0,25 Ct/kWh 2014: neu: AbLaV. Umlage 0,009 Ct/kWh Quelle: Margarete von Oppen, Photovoltaik 12/2012

11 Komponenten des Strompreises Beispiel von Januar 2014 Ein Landratsamt in Oberfranken mit ca kwh Strombedarf/a Energiepreis 4,40 Ct Netznutzung 4,96 Ct EEG Umlage 6,24 Ct Konzessionsabgabe 1,59 Ct KWKG Umlage 0,126 Ct StromNEV Umlage 0,329 Ct Windkraft Offshore 0,25 Ct Stromsteuer 2,05 Ct AbLaV Umlage 0,009 Ct Summe: 19,954 Ct/kWh Tipp! Studieren Sie Ihre Stromrechnung genau! Auch Abgaben,Umlagen, Steuern sind Bestandteil bezogener Strompreise/kWh

12 EEG-Vergütungssätze in Cent/kWh ab Februar 2014 Inbetriebnahme Anlagen nach 32 Abs. 2 EEG (Dachanlagen) Anlagen nach 32 Abs. 1 EEG bis 10 KWp bis 40 kwp bis 1 MWp 11,23 bis 10 MWp Degression 1,00% ab ,546 12, ,462 9,378 9,378 Rundung 13,55 12,85 11,46 9,38 9,38 Degression 1,00% ab , , , , ,28422 Rundung 13,41 12,72 11,35 9,28 9,28 Degression 1,00% ab , , , , , Rundung 13,28 12,6 11,23 9,19 9,19 Quelle: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

13 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Zeitplan für geplante EEG-Novelle in 2014 Quelle: BMWi Kommt die EEG Umlage auf Eigenverbrauch mit 4,37 Ct/kWh?

14 Solarstromgestehungskosten bei 40 kwp-anlage treffen auf Strombezugspreise von Ct/kWh netto in 2014 Dachgold-Rechner ; Bezugsquelle:

15 Strompreisentwicklung und Vorteil pro kwh Eigenstrom kleiner Gewerbebetrieb mit bis kwh Stromverbrauch/a 2014: mind. 8 Ct/kWh Vorteil, Tendenz: steigend Quelle: Fronius

16 Quelle: Fronius

17 Strompreisentwicklung und Vorteil pro kwh Eigenstrom kleiner Gewerbebetrieb mit bis kwh Stromverbrauch/a -4,37 Ct EEG 08/2014: nur noch 3,5 Ct Vorteil? 2013: mind. 8 Ct/kWh Vorteil, Tendenz: steigend Quelle: Fronius

18 PV-Stromgestehungskosten einer 600 kwp-pv Anlage treffen auf Strombezugspreise von Ct/kWh netto in 2014 Berechnungstool, Dachgold-Rechner,

19 PV-Stromgestehungskosten vs. Strompreisentwicklung ab ca. 200 kwp und Gewerbebetrieb ca. 1 GWh nicht EEG-Umlagebefreit

20 PV-Stromgestehungskosten vs. Strompreisentwicklung ab ca. 200 kwp und Gewerbebetrieb ca. 1 GWh nicht EEG-Umlagebefreit 08/2014: nur noch 1,5 Ct Vorteil? -4,37 Ct EEG

21 DGS-Betreiberkonzepte / Vorbemerkungen Das Marktintegrationsmodell (EEG) Gültig für Anlagen mit Inbetriebnahme an April 2012, greift ab Anlagenart vergüteter Vergütung Januar 2014 Vergütungssatz Stromanteil Gebäude bis 10 kwp 100% 19,50 13,68 Cent je kwh KWh Gebäude über 10 kwp 90% 18,50 12,98 Cent je kwh KWh Gebäude über 40 kwp 90% 16,50 11,58 Cent Cent je je kwh KWh Gebäude über kwp 100% 13,50 Cent je kwh 09,47 Cent je KWh Freifläche bis 10 MWp 100% 13,50 Cent je kwh Freifläche auf Konversionsfläche ab10 MWp 100% 13,50 Cent je kwh immer ab 10 MWp 0% Direktvermarktung

22 Größe der PV Anlage und Lastbedarfsprofil bestimmen Eigenverbrauchsquote und Autarkiegrad Quelle: SMA

23 Quelle: SMA

24 DGS-Betreiberkonzepte / Vorbemerkungen Eigenverbrauchsquote und Autarkiegrad G3 Gewerbe durchlaufend: Einzelhandelsbetrieb/Supermarkt mit: 50 Mitarbeitern Geschäftsgebäude 1000 qm Dachfläche Hauptlastbereich: 8-18 Uhr Verbrauch: kwh pro Jahr PV-Anlagengröße 63 kwp Solarertrag: kwh >> Eigenverbrauchsquote: 58% >> Autarkiegrad: 40% = dauerhafte Reduktion der Strombezugskosten um 40% Schüco/statistisches Bundesamt xx-xx

25 Quelle: SMA

26 Quelle: SMA, DGS Franken 50er Orientierungshilfe: 50 kwp kwh Strombedarf/a 50% EV-Quote - 50% Autarkiegrad 100 kwp kwh Strombedarf/a 50% EV-Quote 50% Autarkiegrad, etc.pp

27 DGS-Betreiberkonzepte Inhalte 1. Vorbemerkungen 2. Eigene Photovoltaikanlage 3. Dritte vor Ort beliefern 4. Anlage mieten 5. Teilanlagenmiete 6. Zusammenfassung 7. Anwendung: Zählerkonzepte für mehrere Mietparteien

28 DGS-Betreiberkonzepte / Eigene Photovoltaikanlage Status des Investors Anlageneigentümer = Anlagenbetreiber Verbraucher vor Ort

29 DGS-Betreiberkonzepte / Eigene Photovoltaikanlage Nutzungsarten PV-Anlagen Eigenverbrauchsanlage Anlage zur Volleinspeisung Solarstrom selbst genutzt / durch Dritte + Einspeisung (EEG Vergütung) Einspeisung mit EEG Vergütung Börse / Direktvermarktung

30 Typische Lastprofile und Wirtschaftlichkeit Berechnungsbeispiele für Eigenverbrauchsquote und Autarkiegrad Quelle: Schüco/statistisches Bundesamt Lastprofil G1 Gewerbe werktags: Beispiel 1: Architektur- und Ingenieurbüro (A+IB) mit 30 Mitarbeitern Bürogebäude mit 800 qm Flachdachfläche Hauptlastbereich: 8-18 Uhr Verbrauch: kwh/a, Strombezugspreis 2014 netto z.b. 20 Ct/kWh PV-Anlagengröße 40 kwp, Inbetriebnahme 04/2014 Solarertrag: kwh, EEG-Vergütung: 12,61 Ct/kWh >> Eigenverbrauchsquote: gut 50% >> Autarkiegrad: 50% = dauerhafte Reduktion der Stromkosten um 50% Potential in D: A+IBs, < 10 MA 95%, < 50 MA 4%, < 250 MA 1%, > 250 MA 0,2%

31 Wirtschaftlichkeitsberechnungsbeispiel für kleineren Gewerbebetr. ( kwh Strom/a), z.b. A+IB 50 kwp-pv Anlage 21 Cent/kWh (2014) netto Bezugsstromkosteneinsparung, 50% EV-quote, 12,31 Ct EEG-Vergütung 3% Strompreissteig/a Inbetrieb: April. 2014, 75 FK/25 EK finanziert, 2% Nebenkosten/a ca. 9% Objekt-Rendite ca. 18% EK-Rendite Quelle: PV Kalk - Version ca je nach Version

32 Finanzierung/Wirtschaftlichkeit 40 kw, 50% EV Tipp für Ihre Kunden: kostenlos und aktuell. Stiftung Warentest glaubt man/frau. Rendite-mit-Sonne /

33 Amortisationszeit: ca. 7,5 Jahre

34 Finanzierung/Wirtschaftlichkeit ab ? 40 kw, 50% EV Tipp für Ihre Kunden: kostenlos und aktuell. Stiftung Warentest glaubt man/frau. Rendite-mit-Sonne /

35 Typische Lastprofile Berechnungsbeispiele für Eigenverbrauchsquote und Autarkiegrad Quelle: Schüco/statistisches Bundesamt Beispiel 2: KfZ-Werkstatt mit Verkaufsraum mit: 25 Mitarbeitern Industriehalle mit 720 qm Flachdachfläche Hauptlastbereich: 8-18 Uhr Verbrauch: kwh pro Jahr PV-Anlagengröße 45 kwp Solarertrag: kwh >> Eigenverbrauchsquote: ca. 75% >> Autarkiegrad: 29% = dauerhafte Reduktion der Stromkosten um 29% Potential in D: KfZ-W. mit VR., < 10 MA 90%, < 50 MA 9%, < 250 MA 1%, > 250 MA 0,1%

36 Typische Lastprofile Berechnungsbeispiele für Eigenverbrauchsquote und Autarkiegrad Quelle: statistisches Bundesamt /JUWI G3 Gewerbe durchlaufend: Beispiel 3 Produzierender Betrieb mit: xx Mitarbeitern und 230 kw max. (Strombedarfs-)Lastspitze Industriehalle mit qm Flachdachfläche Hauptlastbereich: 8-18 Uhr Verbrauch: 1 Mio kwh pro Jahr, Arbeitsstrompreis incl. Umlagen: Ct PV-Anlagengröße 600 kwp Solarertrag: kwh >> Eigenverbrauchsquote: ca. 70% ( kwh) >> Autarkiegrad: 41% = dauerhafte Reduktion der Stromkosten um 41%

37 Wirtschaftlichkeitsberechnungsbeispiel für Produktionsbetrieb (1 Mio kwh Strombed./a), 600 kwp-pv Anlage /kwp netto 16 Cent/kWh netto Bezugsstromkosteneinsparung, 70% EV-quote 11,2 Ct EEG-Vergütung 3% Strompreissteig./a. April 2014, 75 FK/25 EK Finanziert, 1,5% Nebenkosten/a ca.9% Objekt-Rendite ca 19 % EK-Rendite

38 Amortisationszeit: ca. 7 Jahre

39 Ab !!?? Wirtschaftlichkeitsberechnungsbeispiel für Produktionsbetrieb (1 Mio kwh Strombed./a), 600 kwp-pv Anlage /kwp netto 16 Cent/kWh netto Bezugsstromeinsparung, 4,37 Ct EV-EEG-Umlage 70% EV-quote 10,89 Ct EEG-Vergütung 3% Strompreissteig./a. August 2014, 75 FK/25 EK Finanziert, 1,5% Nebenkosten/a ca.5% Objekt-Rendite ca 8% EK-Rendite

40 Amortisationszeit: ca. 12,5 Jahre

41 Zwischenfazit für 2014 (EEG 2012): 1. Kleinere Objekte ohne Lastgangmessungen PV Anlage < 100 kwp, passt oft auf Objekte mit Strombedarf < kwh: PV Anlage ca netto --> PV Stromerzeugungskosten mit 100% EK: Ct / kwh PV Stromerzeugungskosten mit 100% FK zu 4% Zins: ca. 15 Ct/kWh EEG Einspeisevergütung Anfang 2014: ca. 12 Ct/kWh Objekt-Strombezugskosten 2014: Ct /kwh Eigenverbrauchsquote oft ca % (Strombezugs-)Autarkiegrad: oft ca % PV-Rendite: meist 8-9 % bei 3%/a Strompreissteigerung EK Rendite bei 20% EK-Anteil: 15-20% Amortisationzeit EK: 6-8 Jahre

42 2. Größere Objekte mit Lastgangmessungen PV Anlage > 100 kwp passt oft auf Objekte mit Strombedarf über kwh: PV Anlage ca netto -> PV Stromerzeugungskosten mit 100% EK: ca. 10 Ct / kwh PV Stromerzeugungskosten mit 100% FK zu 3% Zins: ca. 12 Ct/kWh EEG Einspeisevergütung Anfang 2014: ca 11 Ct/kWh Objekt-Strombezugskosten: Ct /kwh Eigenverbrauchsquote: oft 60%-100% (Strombezugs-)Autarkiegrad: oft 5%-50% PV-Rendite: meist 8-9 % bei 3%/a Strompreissteigerung EK Rendite bei 20% EK-Anteil: 15-20% Amortisationzeit EK: 6-9 Jahre

43 MODULAUSRICHTUNG je geringer EEG Vergütung, desto besser wird O/W Quelle: Donauer Solartechnik

44 Auswirkung einer EV-Umlage auf Gewinn und Rendite bei Gewerbe 3,12 Ct EEG-Umlage 6,24 Ct EEG-Umlage Quelle Grafik: REC Solar 12/2013 Studie zur Wirtschaftlichkeit von gewerblichen Eigenverbrauchsanlagen Ergebnis: 50% EEG-Umlage: Im Handel und im mittleren Gewerbe PV Anlagen noch hinreichend profitabel, kaum noch in der Industrie. 100% EEG-Umlage würde den Markt fast zum Erliegen bringen.

45 DGS-Betreiberkonzepte / Eigene Photovoltaikanlage Strompreiskomponenten Ausgabe 02/2013 Margarete von Oppen

46 Formen der Solarstromvermarktung Vor Ort Direktverbrauch Vor Ort Direktverbrauch Ausgabe 02/2013 Margarete von Oppen

47 Betreiberkonzepte PV-Direktverbrauch / Vor Ort Vermarktung Dritte vor Ort beliefern - An den Gebäudeeigentümer - An den/die Gebäudepächter, wenige gewerbliche Mieter im Gebäude - An einen Nachbarn/Nachbargebäude Anlage mieten Teilanlagenmiete Mehrere Mietparteien A) wenige Parteien (mit ähnlichem Lastprofil) B) viele Parteien mit unterschiedlichen Lastprofilen

48 Formen der Solarstromvermarktung Vor Ort Direktverbrauch Dritte vor Ort beliefern Ausgabe 02/2013 Margarete von Oppen

49 DGS-Betreiberkonzepte Inhalte 1.Vorbemerkungen 2.Dritte vor Ort beliefern 3.Anlage mieten 4.Teilanlagenmiete

50 DGS-Betreiberkonzepte / Dritte vor Ort beliefern Solarstromlieferung Auf dem Dach des Gebäudeeigentümers/- Pächter realisiert ein Investor eine PV- Anlage. Die Anlage wird so angeschlossen, dass der Gebäudeeigentümer/Pächter den Solarstrom vorrangig verbraucht. Der Überschuss wird ins Netz eingespeist. Je höher der Autarkiegrad, umso höher ist der Vorteil der Stromkostenverminderung für den Gebäudeeigentümer. Der finanzielle Vorteil für den Gebäudeeigentümer/-Pächter nimmt mit steigendem Strombezugspreis zu.

51 DGS-Betreiberkonzepte / Dritte vor Ort beliefern Status des Investors Anlageneigentümer

52 DGS-Betreiberkonzepte / Dritte vor Ort beliefern Schema Gebäudeeigentümer Pächter, Mieter Nachbar (gew./priv.)

53 DGS-Betreiberkonzepte / Dritte vor Ort beliefern Folgen der Solarstromlieferung Betreiber ist (auf jeden Fall) EVU nach EnWG und EVU nach EEG und beliefert Letztverbraucher Anzeigepflichten und Mitteilungspflichten! 45 EEG, 46, 49, 51 Stromsteuer fällt nicht an, Netzdurchleitungsentgelte / Konzessionsabgaben kommen nicht in Betracht EEG-Umlage fällt an, (noch) um 2 Ct/kWh reduziert (=solares Grünstromprivileg)

54 DGS-Betreiberkonzepte / Dritte vor Ort beliefern Schema zb 17Ct +4,24 Ct=21,24 Ct z.b.19 Ct z.b.12 Ct 4,24 Ct Gebäudeeigentümer Pächter, Mieter Nachbar (gew./priv.) Bei Überlassung von PV-Strom an Dritten fällt um 2 Ct/kWh reduzierte EEG-Umlage an.

55 DGS-Betreiberkonzepte / Dritte vor Ort beliefern Schema zb 17Ct +4,24 Ct=21,24 Ct z.b.19 Ct ab ,24 Ct? z.b.12 Ct 4,24 Ct ab ,24 Ct? Gebäudeeigentümer Pächter, Mieter Nachbar (gew./priv.) Bei Überlassung von PV-Strom an Dritten fällt um 2 Ct/kWh reduzierte EEG-Umlage an. Plan Kabinett: Bestandsanlagen EEG 2012: ab 1.8. keine Änderung!? Neuanlagen EEG 2014: ab ,24 Ct/kWh (Wegfall Privileg )

56 DGS-Betreiberkonzepte / Dritte vor Ort beliefern Voraussetzungen keine Durchleitung durch ein Netz Verbrauch in unmittelbarer räumlicher Nähe Getrennte Erfassung Erzeugung / Einspeisung Stromüberlassung an Dritten

57 Betreiberkonzepte Dritte vor Ort beliefern Eigenverbrauchsanlage Anlage zur Volleinspeisung (selbst genutzt) / durch Dritte EEG Vergütung EEG Vergütung Börse / Direktvermarktung Gebäudeeigentümer Pächter, Mieter Nachbar Gew./Priv.

58 DGS-Betreiberkonzepte / Dritte vor Ort beliefern Abgrenzung zur Direktvermarktung

59 1400 /kw Nettopreis, 5% gewünschte Verzinsung -> 15 Ct Nettoerlös nötig Für jede erzeugte kwh im Durchschnitt aus VorOrt Vermarktung und EEG-Vergütung Berechnungstool, Dachgold-Rechner,

60 DGS-Betreiberkonzepte / Dritte vor Ort beliefern Abgrenzung zur Direktvermarktung EEG 2012, 33a (2) Veräußerungen von Strom an Dritte gelten abweichend von Absatz 1 nicht als Direktvermarktung, wenn Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber Strom aus erneuerbaren Energien oder Grubengas an Dritte veräußern, die den Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage verbrauchen, und der Strom nicht durch ein Netz durchgeleitet wird.

61 DGS-Betreiberkonzepte / Dritte vor Ort beliefern Wer ist alles Dritter. in unmittelbarer räumlicher Nähe Quelle: EEG-Clearingstelle : Dritter im Sinne der Regelung ist jeder, der über ein anderes Anschlussnutzungsverhältnis (vgl. 3 NAV) mit Strom zum eigenen Verbrauch versorgt wird als die Anlagenbetreiberin bzw. der Anlagenbetreiber. Ein Verbrauch in unmittelbarer räumlicher Nähe erfolgt dann, wenn der in der Solarstromanlage erzeugte Strom nicht über ein Netz für die allgemeine Versorgung zu der oder dem Dritten gelangt. Von einem Verbrauch in unmittelbarer räumlicher Nähe ist nur dann nicht mehr auszugehen, wenn sich der Netzverknüpfungspunkt der Solarstromanlage und die Anschluss-/Entnahmestelle der bzw. des Dritten, über die diese bzw. dieser im Übrigen mit Strom versorgt wird, nicht innerhalb desselben Netzbereiches im Netz für die allgemeine Versorgung befinden. Den maßgeblichen Netzbereich stellen dabei alle zusammengehörigen Netzabschnitte einer Spannungsebene dar.

62 DGS-Betreiberkonzepte / Dritte vor Ort beliefern Rechtsproblem unmittelbare räumlicher Nähe Verbrauch in unmittelbarer räumlicher Nähe ( 33a, 39 EEG) bzw. im räumlichen Zusammenhang ( 37 EEG) Gutachten des BMU: (zu 37, der lt. Gesetzesbegründung wie StromstG auszulegen sei) lediglich eine objektbezogene, jedoch keine flächendeckende oder regionale Stromversorgung auf demselben Grundstück, auf angrenzenden Grundstücken oder am selben Ort ; (ausdrücklich keine Differenzierung zu in unmittelbarer räumlicher Nähe ) objektbezogene Betrachtung

63 DGS-Betreiberkonzepte / Dritte vor Ort beliefern Solares Grünstromprivileg 39 Abs. 3 EEG: (3) Die EEG-Umlage verringert sich ferner für Elektrizitätsversorgungsunternehmen in einem Kalendermonat um 2,0 Cent pro Kilowattstunde, höchstens jedoch in Höhe der EEG-Umlage, wenn 1. der Strom, den sie in diesem Kalendermonat an ihre gesamten Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher liefern, a) ausschließlich Strom aus Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie ist und für diesen Strom dem Grunde nach ein Vergütungsanspruch nach 16 besteht, der nicht nach 17 verringert ist; 33 Absatz 1 ist nicht anzuwenden, b) von den Letztverbraucherinnen und Letztverbrauchern in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage verbraucht und nicht durch ein Netz durchgeleitet wird und c) nach 33a Absatz 2 an Dritte veräußert und nicht nach 8 abgenommen worden ist und 2. die Elektrizitätsversorgungsunternehmen ihrem regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber die erstmalige Inanspruchnahme der Verringerung der EEG-Umlage vor Beginn des vorangegangenen Kalendermonats übermittelt haben.

64 Dritte vor Ort beliefern Anmelde-, Mitteilungs-, Informationspflichten 45 bis 52 EEG

65 DGS-Betreiberkonzepte / Dritte vor Ort beliefern Anmeldungs- und Mitteilungspflichten als EVU 45 Grundsatz Anlagenbetreiberinnen, Anlagenbetreiber, Netzbetreiber und Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind verpflichtet, einander die für den bundesweiten Ausgleich nach den 34 bis 39 jeweils erforderlichen Daten, insbesondere die in den 46 bis 50 genannten, unverzüglich zur Verfügung zu stellen..

66 DGS-Betreiberkonzepte / Dritte vor Ort beliefern Anmeldungs- und Mitteilungspflichten als EVU 46 Anlagenbetreiberinnen und -betreiber sind verpflichtet, dem Netzbetreiber 1. den Standort und die installierte Leistung der Anlage mitzuteilen, 3. bis zum 28. Februar eines Jahres die für die Endabrechnung des Vorjahres erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen.

67 DGS-Betreiberkonzepte / Dritte vor Ort beliefern Anmeldungs- und Mitteilungspflichten als EVU 49 Elektrizitätsversorgungsunternehmen Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind verpflichtet, ihrem regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber unverzüglich die an Letztverbraucherinnen oder Letztverbraucher gelieferte Energiemenge elektronisch mitzuteilen und bis zum 31. Mai die Endabrechnung für das Vorjahr vorzulegen. unverzüglich= ohne schuldhaftes Zögern möglichst termingerecht

68 DGS-Betreiberkonzepte / Dritte vor Ort beliefern Anmeldungs- und Mitteilungspflichten als EVU 51 Information der Bundesnetzagentur (1) Netzbetreiber sind verpflichtet, die Angaben, die sie nach 46 von den Anlagenbetreiberinnen oder -betreibern erhalten, die Angaben nach 47 Abs. 2 Nr. 1 und die Endabrechnungen nach 47 Abs. 1 Nr. 2 sowie 48 Absatz 2 einschließlich der zu ihrer Überprüfung erforderlichen Daten zum Ablauf der jeweiligen Fristen der Bundesnetzagentur in elektronischer Form vorzulegen; für Elektrizitätsversorgungsunternehmen gilt dies hinsichtlich der Angaben nach 49 entsprechend.

69 DGS-Betreiberkonzepte / Dritte vor Ort beliefern Stromsteuer 9 StromsteuerG: (1) Von der Steuer ist befreit: 1. Strom aus erneuerbaren Energieträgern, wenn dieser aus einem ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern gespeisten Netz oder einer entsprechenden Leitung entnommen wird; 3. Strom, der in Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von bis zu zwei Megawatt erzeugt wird und a) vom Betreiber der Anlage als Eigenerzeuger im räumlichen Zusammenhang zu der Anlage zum Selbstverbrauch entnommen wird oder b) von demjenigen, der die Anlage betreibt oder betreiben lässt, an Letztverbraucher geleistet wird, die den Strom im räumlichen Zusammenhang zu der Anlage entnehmen.

70 DGS-Betreiberkonzepte Inhalte 1.Eigene gewerbliche Photovoltaikanlage 2.Dritte vor Ort beliefern 3.Anlage mieten 4.Teilanlagenmiete

71 Eine Alternative zur Vermeidung der EEG-Umlage: Quelle: Ausgabe 10/2012

72 PV Anlage mieten - Status des Investors Anlageneigentümer

73 PV Anlage mieten - Strompreiskomponenten Ausgabe 02/2013 Margarete von Oppen

74 PV-Anlage mieten EEG-Grundlage: 3 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes ist.. Absatz 2: Anlagenbetreiberin oder Anlagenbetreiber, wer unabhängig vom Eigentum die Anlage für die Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien oder aus Grubengas nutzt.

75 DGS-Betreiberkonzepte / Anlage mieten Schema

76 DGS-Betreiberkonzepte / Anlage mieten Schema z.b.19 Ct z.b.17 Ct z.b.12 Ct z.b.12 Ct EEG-Umlage fällt nicht an, da nun Identität von Solarstromerzeuger und nutzer.

77 DGS-Betreiberkonzepte / Anlage mieten Schema z.b.19 Ct z.b.17 Ct z.b.12 Ct ab ,37 Ct? z.b.12 Ct Bestandsanlagen EEG 2012: Plan: ab : 0,96 Ct/kWh EV-EEG Umlage Neuanlagen EEG 2014: Plan: an : 70% von EEG-Umlage (4,37 Ct/kWh)

78 DGS-Betreiberkonzepte / Anlage mieten Zuständigkeiten des Vermieters (Anlageneigentümer) Finanziert die Anlage Sorgt (über Servicevertrag) für die Funktionsfähigkeit der Anlage (muss defekte zentrale Bauteile wie Module, Wechselrichter ersetzen / reparieren lassen) Übernimmt ggfalls. auch fast alle Nebenkosten (Wartung, full maintenance service, ggfalls über selbstständige Tochtergesellschaft Wartungs GmbH o.ä) Zuständig für Gewährleistungsfragen Bekommt Miete (fester Betrag monatlich oder quartalsweise z.b.) Steuervorteil (Abschreibungen) Risiko: insolventer Mieter bzw. Minderertrag

79 DGS-Betreiberkonzepte / Anlage mieten Zuständigkeiten des Mieters (Gebäudeeigentümer) wird Anlagenbetreiber, bekommt EEG-Vergütung Hat hinreichendes Betreiberrisiko (Ertragsausfall, Schäden, Wartungsmängel) Insolvenz des Vermieters). Zuständig für Versicherungen (Allgefahren-, Betreiberhaftpflichtversicherung) zahlt faktisch fast keine Nebenkosten (Zählermiete), je nach Servicevertrag mit PV-(Investor-)Firma zahlt Miete (fester Betrag, er kann z.b. aus dem zu erwartenden /Mindestertrag herausgerechnet werden und gemittelt über z.b. 12 Monate oder quartalsweise entrichtet werden, Berechnung ähnlich Stromlieferpreis ) Steuer: Ansatz der Mietzahlungen als Betriebsausgaben

80 DGS-Betreiberkonzepte / Anlage mieten Mögliche Formel zur Ermittlung der PV Miete Überschüssig eingespeister Solarstrom x EEG-Vergütung + Eigenverbrauchter Solarstrom x Strombezugstarif x 0,9) = Anlagenmiete, gleichbleibend über 20 Jahre (oder Staffelmiete ). WinWin: Dies bringt Solarstromnutzer sofort 10% Stromkostenersparnis

81 PV Mieten: Neues Geschäftsfeld des Energieversorgers

82 "PV Anlage mieten" im Stadtwerke-Netzwerk TRIANEL Quelle für Beispiel s.o.: (Stadtwerke Aachen)

83 DGS-Betreiberkonzepte / PV mieten Beispiel Südstadtbad Städtischer Eigenbetrieb NürnbergBad (8 Frei- und Hallenbäder)

84 DGS-Betreiberkonzepte / PV mieten Beispiel Südstadtbad Stromverbrauch p.a.: Mindestlast: Strompreis: PV Anlage: Garantierter PV-Ertrag: Vertragslaufzeit: Jährliche Miete: ca. 1 Mio kwh 80 kw (Nacht) 18 Ct (HT) 76 kwp, O/W Ausrichtung kwh (880 kwh/ kwp/a) 100% Eigenverbrauchsquote, 7% Autarkiequote 20 Jahre (entspricht ca. 17 Ct/kWh) >> 1 Ct/kWh Stromkostenvorteil für NürnbergBad (auf 7% Strombedarf) >> ca. 4 Ct/kWh mehr für investierende BürgerGeno als 13 Ct EEG-Verg. >> ermöglicht der Bürgergeno 5% Rendite auf das Einlagekapital

85 76 kw PV, kwh Strombedarf, 100% EV-Quote, 7% Autarkiequote, 18 Ct Bezugsstrom mit 2% Preissteig./a, 17 Ct PV-Strom, 13 Ct EEG Vergütung

86 Praxisbeispiel: PV-Anlage mieten Standort: Gebäude/Nutzungszweck: Zwerchallee 17, Mainz Entsorgungsbetrieb der Stadt Mainz (Eigenbetrieb der Stadt) Kontakt: UrStrom eg, Vertrag: PV-Mieten-Vertrag nach DGS Konzept mit Anpassungen Prognostizierter Ertrag: kwh pro Jahr prognostizierte EV-Quote: 90 % prognostizierte Autarkiequote: 20 % vereinbarte Miete: Euro Strombezugskosten: 0,1684 netto inkl. EEG-Umlage Laufzeit: 20 Jahre Inbetriebnahme: kaufmännisch am , technisch am Netzbetreiber vor Ort Stadtwerke Mainz Netze GmbH Allg. Angaben zur PV-Anlage: 30 kwp Anlage Ausrichtung Süd-Südost Anlagenpreis Euro / kwp

87 Praxisbeispiel: PV-Anlage mieten Standort: Gebäude/Nutzungszweck: Blaubeuren Silobau der Silo Gutknecht e.k. Kontakt: Walter konzept, St.-Martinus-Str. 3, Ellwangen Vertrag: PV-Mieten-Vertrag nach DGS Konzept Prognostizierter Ertrag: 900 kwh/kwp pro Jahr (Süd/Nord Anlage, 12 Grad.) prognostizierte EV-Quote: 59 % prognostizierte Autarkiequote: 30 % vereinbarte Miete: Euro (= 15,65 Ct/kWh) 5% Steigerung alle 3 Jahre Strombezugskosten: 0,18 netto inkl. EEG-Umlage Laufzeit: 18 Jahre Inbetriebnahme: kaufmännisch am , Netzbetrieber vor Ort ENBW Regional Allg. Angaben zur PV-Anlage: 88 kwp Anlage, Ausrichtung Nord/Süd,

88 Weitere Best Practise-Beispiele PV mieten im Innenverhältnis

89 Solarpark für Eigenstrom Solarfirma stellte Photovoltaik-Anlagen mit rund 6,4 MW für WVE GmbH Kaiserslautern fertig, darunter eine Eigenverbrauchsanlage mit 3 MW.. Quelle: Solarserver und diese würde sich mit den Betreiberkonzepten z.b. so darstellen:

90 3 MW PV, 3 GWh Strombedarf, 50% EV-Quote, 45% Autarkiequote, 13 Ct Bezugsstrom, 3% Preissteig./ a, 13 Ct PV-Erlös, 9,88 Ct EEG

91 Annahme: Ab EV-EEG Umlage 4,37 Ct/kWh und Wegfall Grün-Privileg 3 MW PV, 3 GWh Strombedarf, 50% EV-Quote, 45% Autarkiequote, 13 Ct Bezugsstrom, 3% Preissteig./ a, 13 Ct PV-Erlös, 9,88 Ct EEG

92 DGS-Betreiberkonzepte Inhalte 1.Vorbemerkungen 2.Dritte vor Ort beliefern 3.Anlage mieten 4.Teilanlagenmiete

93 DGS-Betreiberkonzepte / Teilanlagenmiete Status des Investors Anlageneigentümer

94 DGS-Betreiberkonzepte / Teilanlagenmiete PV-Anlagen Mitbenutzung Als Gegenleistung für die solare Dachnutzung gewährt der Betreiber dem Grundstückseigentümer die Mietung eines ideellen Teils seiner PV-Anlage. Sie soll dem Stromverbraucher vor Ort dienen eine kalkulierte Menge erzeugten Solarstroms als stiller Mitbetreiber selbst zu nutzen. Ziel: Die Teilanlagenmiete soll ermöglichen, Solarstrom vor Ort zu nutzen ohne EEG-Umlage entrichten zu müssen.

95 Betreiberkonzepte Teilanlagenmiete Der Betreiber vermietet dem Solarstromnutzer einen ideellen Anteil der Anlage von % der Nennleistung zur Mitnutzung. Die Miete für die Mitnutzung der Anlage ( PV-Miete ) ist monatlich als Festbetrag zu entrichten. Sie basiert auf dem vorab kalkulierten jährlichen Eigenverbrauchsanteil des Solarstromnutzers..

96 DGS-Betreiberkonzepte / Teilanlagenmiete Schema

97 DGS-Betreiberkonzepte / Teilanlagenmiete Schema z.b.19 Ct z.b.17 Ct z.b.12 Ct EEG-Umlage fällt nicht an, da nun Identität von Solarstromerzeuger und nutzer.

98 DGS-Betreiberkonzepte / Teilanlagenmiete Schema z.b.19 Ct z.b.17 Ct ab ,37 Ct? z.b.12 Ct Bestandsanlagen EEG 2012: Plan: ab : 0,96 Ct/kWh EV-EEG Umlage Neuanlagen EEG 2014: Plan: an : 70% von EEG-Umlage (4,37 Ct/kWh)

99 Praxisbeispiel: Teilanlagenmiete Standort: Gebäude/Nutzungszweck: Kandel Wirtschaftsgebäude (Schleppdach im Oktober 2012 mit Sandwich- Elementen saniert und Aufbau einer PV-Anlage); Vertrag: Integrierter Dachnutzungs- und Teil- Solarstrommietvertrag kalkulierter Eigenverbrauch: 10 % vereinbarte Miete: Die Miete entspricht Eigenverbrauchsanteil Strombezugskosten: 0,2392 Brutto/kWh Zählergebühren: 109 (Landenergie Fix Tarif) Laufzeit: max. 22 Jahre (Übergabe an Eigentümer) Kommunikation mit Netzbetreiber:Ja Kommunikation mit der Bank: Ja Allg. Angaben zur PV-Anlage: 18,5 kwp, 74 monokristallinen Modulen Fabrikat LG250S1C, 1 Wechselrichter SolarMax 15 MT, 1 Wechselrichter SolarMax 3000S Zitat des Investors: "Die Vertragsgestaltung stellt eigentlich eine win-win Situation dar, die sowohl Investor als auch Dacheigentümer gleichermaßen zufriedenstellt. Die Grunddienstbarkeit einzutragen war kein Problem auch die finanzierende Bank hatte keine Bedenken. Der Stromversorger hat die Zähler zur Verfügung gestellt und es wurde kommuniziert, dass Einspeiser und Bezieher zwei verschiedene juristische Personen sind."

100 DGS-Betreiberkonzepte / Anlage mieten Mögliche Formel zur Ermittlung der PV Miete Eigenverbrauchter Solarstrom x Strombezugstarif x 0,9 = Anlagenteilmiete. WinWin: Dies bringt dem Solarstromnutzer sofort 10% Stromersparnis

101 DGS-Betreiberkonzepte / Anlage mieten Ausgleichsverfahren Der Grundstückseigentümer nutzt entsprechend seinem ideellen Anteil den Stromertrag der Anlage selbst (Eigenstromnutzung in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage im Sinne des 33 Abs. 2 EEG). Der vom Grundstückseigentümer aus der Anlage bezogene Strom wird jeweils zum Ende des Kalenderjahres mit dem insgesamt von der Anlage erzeugten Strom abgeglichen. Unterschreitet oder überschreitet der bezogene Strom seinen ideellen Anteil nennenswert, erfolgt z.b. eine Anpassung der prozentualen ideellen Miete im darauf folgenden Kalenderjahr oder eine maßvolle Ausgleichszahlung.

102 DGS-Betreiberkonzepte Inhalte 1. Vorbemerkungen 2. Eigene Photovoltaikanlage 3. Dritte vor Ort beliefern 4. Anlage mieten 5. Teilanlagenmiete 6. Zusammenfassung 7. Praxis: Zählerkonzepte für mehrere Mietparteien

103 DGS-Betreiberkonzepte / Zusammenfassung Tabellarische Übersicht Betreibermodell Eigentümer Betreiber Verwaltung Versicherung EEG Umlage Wirtschaftlichkeit Eigene Anlage Investor Investor Investor Investor nein Strompreisbremse Renditeobjekt Abschreibungen Dritte vor Ort beliefern Investor Investor Investor Investor ja (red.) I: Renditeobjekt Abschreibungen D: Strompreisbremse PV Anlage mieten Investor PV Mieter PV Mieter PV Mieter nein I: Renditeobjekt + Abschreibungen M: Strompreisbremse PV Anlage teilmieten Investor Investor (+ stiller Mitbetreiber) Investor Investor nein I: Renditeobjekt + Abschreibungen Sicherheit EEG Vergütung TM: Strompreisbremse + Vorteil keine Bürokratie Quelle: Ingenieurbüro Schäfer / DGS Franken Legende: I = Investor (Eigentümer) D = Dritter (Kunde) M = Mieter (Kunde) TM = Teilmieter (Kunde)

104 DGS-Betreiberkonzepte Inhalte 1. Vorbemerkungen 2. Eigene Photovoltaikanlage 3. Dritte vor Ort beliefern 4. Anlage mieten 5. Teilanlagenmiete 6. Praxis: Zählerkonzepte für mehrere Mietparteien

105 DGS-Betreiberkonzepte Inhalte 1.Eigene gewerbliche Photovoltaikanlage 2.Dritte vor Ort beliefern 3.Anlage mieten 4.Teilanlagenmiete 5.Zählerkonzepte für mehrere Mietparteien (Gewerbe, MFH) 6.Eigene PV Anlage im Einfamilienhaus

106 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich stehe Ihnen für Fragen und Diskussion gerne noch zur Verfügung.

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