Kreis Warendorf Hebammen im Rahmen Frühe Hilfen und HZE. Fachtag Krefeld

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1 Kreis Warendorf Hebammen im Rahmen Frühe Hilfen und HZE Fachtag Krefeld 1

2 Vorstellung Amt für Kinder, Jugendliche und Familien des Kreises Warendorf zuständig für 10 Städte und Gemeinden Jugendämter in Ahlen, Beckum und Oelde Etwa 1300 Geburten / Jahr 14 umliegende Geburtskliniken, ein Geburtshaus

3 Rückblick Netzwerke Frühe Hilfen und Schutz - Aufbauend auf bestehenden Strukturen seit Eigenständige Netzwerke in 10 Städten und Gemeinden - Tiefengestaffelte Netzwerke mit Plenumstreffen und produktionsorientierten Arbeitsgruppen - Angebots- und Bedarfsanalysen - Langfristig ausgerichtete Strategie zu Frühen Hilfen und Prävention - Abgrenzung Frühe Hilfen und Kinderschutz 3

4 Aufbauphase Frühe Hilfen - Frühe Förderung und Unterstützung von Familien mit Kindern Frühe Hilfen - Aufbau ortsnaher, lokaler Unterstützungssystem mit koordinierten Hilfsangeboten - Nachhaltige Verbesserung der Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und ihren Eltern - lokale Verantwortungsgemeinschaft multiprofessionelle Zusammenarbeit in Netzwerken und Arbeitsgruppen - Idee Café Kinderwagen - Schulungsinteresse Hebammen 4

5 Einsatz (Familien)hebammen in der Jugendhilfe I Café Kinderwagen als offenes Angebot II Hilfe zur Erziehung / ohne SPFH III Hilfe zur Erziehung / ergänzend zu SPFH 5

6 I (Familien)Hebamme im Café Kinderwagen örtliche (Familien)Hebamme + pädagogische Kraft Angebot für ALLE Eltern alle Fragen sind erlaubt (und wichtig) niederschwellig, wertschätzend, annehmbar unkompliziert, kostenfrei, ohne Anmeldung, anonym zentral und neutral - verlässlich geöffnet kurze Wege Begleitung durch Netzwerk Frühe Hilfen soziale Kontakte ermöglichen Beziehungs- und Erziehungskompetenz stärken Eltern stärken Eltern 6

7

8 Stand September Standorte 18 Öffnungszeiten etwa 400 Besucherinnen wöchentlich Besucherinnen aus allen Bevölkerungsgruppen Besondere Zielgruppen werden erreicht Netzwerkpartner als Ansprechpartner im Café Kochkurse / Workshops nach Wunsch der Eltern Erfolgreicher Zugang zu weiteren Beratungs- und Unterstützungsangeboten 8

9 II Familienhebammen im Rahmen HZE Rahmenvertrag mit Familienfamilienhebammen - Auftrag, Umfang und Ziele werden im Hilfeplan geregelt - entsprechend Empfehlungen Hebammenverband - kein Kontrollauftrag für Familienhebamme - Rahmenvertrag mit Familienhebammen entwickelt - geschützte Dokumentation nach Vorlage NZFH - keine Weisungsbefugnis für das Jugendamt - Mitwirkung Eltern / Hebamme gesichert - nach Bedarf flexible Stundenanpassung - fallführend Bezirkssozialarbeiter (Kontrollauftrag!) 9

10 Auftrag im Rahmen HZE Die Familienhebamme fördert die gesunde Entwicklung eines Kindes durch geeignete physische und psychosoziale Maßnahmen. Die Familienhebamme unterstützt auch Mütter, Väter und andere primäre Bezugspersonen bei deren Gesunderhaltung und geht auf besondere Belastungen ein. Die Familienhebamme hilft bei der Aktivierung von Selbsthilfepotential und arbeitet ressourcenorientiert. Die Familienhebamme arbeitet interdisziplinär, berät junge Familien und vermittelt bei Bedarf eine weitergehende Hilfe, dies beinhaltet insbesondere die Vermittlung von weiterführenden Diensten und eventuell auch die Begleitung dorthin. Die Familienhebamme entwickelt und festigt eine professionelle Haltung als Familienhebamme und setzt Strategien der Qualitätsentwicklung und Maßnahmen der Qualitätssicherung in ihrer Tätigkeit um. (weiteres: Empfehlungen zum Einsatz von Familienhebammen) 10

11 Fallclearing im Übergang Anfrage Fallklärung Eltern / FamHeb / ASD Teamberatung ASD Hilfeplan Eltern / FamHeb / ASD / (SPFH) 11

12 Fachliche Begleitung Hauptamtliche Netzwerkkoordination Frühe Hilfen 1.0 Handlungsanweisung zum Einsatz für ASD Mit Familienhebammen gemeinsam erarbeitet Begleitende Supervision Intervisionsgruppe Austauschtreffen mit Netzwerkkoordination und ASD 12

13 Verfahren bei Hinweisen KWG Zur Sicherstellung des Schutzauftrages gemäß 8a und 72a ist im Rahmenvertrag Handlungsanweisung eingefügt Möglichkeit der Beratung nach 8a/8b: Insoweit erfahrene Fachkraft bzw. anonymisierte Fallabklärung Bereitschaftsdienst der Jugendämter 365/24 Ggf. Einleitung 8a Verfahren durch ASD 13

14 Abgrenzung Hebammen als Arbeitsfeld aus SGB V JH darf Hebammen nicht vereinnahmen Vertrauensschutz Hebamme Familie Geschützte Dokumentation SGB V begrenzter Leistungsumfang SGB VIII erweitert Angebotspallette Herausforderung: Rolle der Familienhebamme in der Jugendhilfe (Nähe Distanz) Instrumentalisierung der Hebamme ist auszuschließen 14

15 15

16 Kreis Warendorf Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Waldenburger Straße Warendorf Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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