Qualitätsbestimmungen
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- Helmuth Kaiser
- vor 6 Jahren
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1 Verband Schweizerischer Forstbaumschulen Association des Pépiniéristes Forestiers Suisses Sekretariat: Zürcherstrasse 7 Windisch el. 06/ 7 Fax 06/ 88 7 Qualitätsbestimmungen des Verbandes Schweizerischer Forstbaumschulen Verabschiedet von der Generalversammlung des Verbandes Schweizerischer Forstbaumschulen vom. Juni 006 in Aarau
2 Einleitung Mit den Qualitätsbestimmungen definiert der Verband Schweizerischer Forstbaumschulen die Qualität, Sortierung und Bündelung von Forstpflanzen (inklusive Jungpflanzen für Christbaumkulturen), Wildgehölzen, Heckenpflanzen und Heistern. Allgemeine Qualitätsbestimmungen - Die Pflanzen müssen sortenecht sein. - Die Pflanzen müssen soweit ausgereift und abgehärtet sei, dass das Anwachsen und die weitere Entwicklung nicht gefährdet sind. - Die Pflanzen müssen frei sein von Krankheiten und Schädlingen, welche die weitere Entwicklung gefährden. Schadorganismen und kleine Fehler, die das Wachstum der Pflanzen nicht beeinträchtigen, sind naturgegeben oder nicht vollkommen zu vermeiden und entsprechend zu tolerieren. - Die Bewurzelung muss der Art, dem Alter, der riebzahl und der Grösse der Pflanze entsprechend gut ausgebildet sein und einen ausreichenden Anteil an Feinwurzeln haben. - Die Belaubung bzw Benadelung. muss die arttypische Entwicklung und Farbe aufweisen. - Die Grössenangaben werden ab Erdboden bis zur Spitze gemessen und dürfen bei keiner Sortierung unterschritten werden. Bei bundweisem Bezug ist ein angemessenes Mittelmass zu garantieren Seite von 8
3 Qualitätsbestimmungen für Forstpflanzen - Forstpflanzen müssen gemäss nachfolgender abelle sortiert und zu, oder 0 Stück gebündelt werden. Werden die Bunde unhandlich, ist eine entsprechend kleinere Bündelung daraus zu wählen. Laubhölzer ab der Sortierung 60-0 cm sind zweimal zu binden. - Das Mindestmass einer Sortierung darf nicht unterschritten werden. Ein angemessenes Mittelmass ist zu garantieren. Das Höchstmass darf um nicht mehr als % überschritten werden. - Bei Holzarten, bei denen es auf einen durchgehenden, geraden Mitteltrieb ankommt, müssen krumme Pflanzen aussortiert werden. Mehrtriebige Pflanzen müssen aussortiert werden oder sind einem Qualitätsschnitt zu unterziehen. Der Anteil an geschnittenen Pflanzen darf, mit Ausnahme von Quercus und ilia cordata, 0% nicht überschreiten. - Forstpflanzen, welche der Verordnung über forstliches Vermehrungsgut unterliegen und für waldbauliche Zwecke bestimmt sind, müssen alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen. - Pflanzen, welche nicht als Sämlinge (/0, /0 etc.) deklariert sind, müssen mindestens einmal verpflanzt oder unterschnitten worden sein. Sortierungs- und Bündelungsvorschriften für Forstpflanzen Einteilung Qualität Bezeichnung Grösse Pflanzen pro Bund Nadelholz Laubholz Sämlinge /0 oder /0 /0 oder /0 /0 oder /0 /0 oder /0 verschult oder unterschnitten Sämlinge /0 /0 /0 /0 verschult oder unterschnitten - 7- cm -0 cm -0 cm - - cm -0 cm 0-0 cm -0 cm 0-60 cm 0-70 cm 0-80 cm 80-0 cm - -0 cm -0 cm 0-0 cm cm 0-80 cm 60-0 cm 80-0 cm 0-0 cm 0-60 cm 0-80 cm oder 0 oder 0 oder 0 oder 0 oder oder Seite von 8
4 Qualitätsbestimmungen für Wildgehölze - Wildgehölze werden in zwei Kategorien eingeteilt. Die erste Kategorie welche im Normalfall mit nackten Wurzeln in den Verkauf gelangen und die zweite Kategorie welche sortenbedingt als opf- oder Ballenpflanzen verkauft werden. - Wegen des unterschiedlichen Wachstums der verschiedenen Arten von Wildgehölzen werden diese in Gruppen gemäss nachfolgender abelle "Gruppeneinteilung der Wildgehölze" eingeteilt. - Bei den Pflanzen mit nackten Wurzeln wird zwischen den Qualitäten "Sämlinge" (/0, /0), "Jungpflanzen" (), leichte Büsche (L) und "Büsche" () unterschieden. Sie müssen gemäss nachfolgender abelle Sortierungs- und Bündelungsvorschriften sortiert und zu,, oder 0 gebündelt werden. Werden die Bunde unhandlich, ist eine entsprechend kleinere Bündelung daraus zu wählen. Pflanzen mit nackten Wurzeln ab der Sortierung 0-80 cm, oder 60-0 cm sind zweimal zu binden. - opfpflanzen werden wuchsbedingt in die Gruppen Büsche, Bodenbedecker und Kletterpflanzen eingeteilt und müssen gemäss nachfolgender abelle (langsamwachsende Arten können noch weiter unterteilt werden) kultiviert und sortiert werden. - Die opfgrösse muss der Art, dem Alter und der Grösse der Pflanze entsprechen. - Das Mindestmass einer Sortierung darf nicht unterschritten werden. Bei der Qualität leichte Büsche oder Büsche werden nur jene riebe gezählt, welche sich bis cm über Boden verzweigen und die geforderte Mindesthöhe erreichen. Ein angemessenes Mittelmass ist zu garantieren. - Pflanzen, welche nicht als Sämlinge (/0, /0 etc.) deklariert sind, müssen mindestens einmal verpflanzt oder unterschnitten worden sein. - Die Herkunft (Provenienz) ist auf Verlangen zu deklarieren Seite von 8
5 Gruppeneinteilung der Wildgehölze Pflanzen mit nackten Wurzeln und opfpflanzen Wegen des unterschiedlichen Wachstums der verschiedenen Arten von Wildgehölzen werden diese in Gruppen gemäss nachfolgender abelle eingeteilt. Gruppe Gruppe Gruppe (opfpflanzen, Büsche) Amelanchier ovalis Cornus sanguinea Corylus avellana Lycium barbarum Prunus mahaleb Rosa rugosa Salix purpurea Viburnum lantana Viburnum opulus Acer campestre Caragana arborescens Colutea arborescens Cornus mas Cotinus coggygria Crataegus laevigata Crataegus monogyna Euonimus europaeus Hippophaea rhamnoides Laburnum alpinum Laburnum anagyroides Malus sylvestris Prunus domestica Prunus padus Prunus spinosa Pyrus pyraster Rhamnus cathartica Rhamnus frangula Ribes aureum Ribes nigrum Rosa arvensis Rosa canina Rosa glauca Rosa multiflora Rosa pendulina Rosa pimpinellifolia Rosa rubiginosa Salix alba Salix aurita Salix caprea Salix cinerea Salix eleagnos Salix daphnoides Salix fragilis Salix hastata Salix myrsinifolia Salix pentandra Salix repens Salix smithiana Salix triandra Salix viminalis Sambucus nigra Sambucus racemosa Syringa vulgaris Gruppe Ligustrum vulgare Lonicera xylosteum Gruppe Berberis vulgaris Ribes alpinum Ribes petraeum Ribes uva-crispa Salix purpurea gracilis Buddleia davidii Buxus sempervirens Coronilla emerus Cotoneaster integerrimus Cotoneaster tomentosa Cytisus decumbens Cytisus nigricans Cytisus scoparius Daphne mezereum Euonimus latifolia Genista pilosa Genista tinctoria Ilex aquifolium Lonicera alpigena Lonicera caerulea Lonicera nigra Mespilus germanica Myricaria germanica Rhamnus alpina Salix helvetica Sorbus domestica Sorbus torminalis Staphylea pinnata Gruppe 6 (opfpflanzen, Bodenbedecker) Hedera helix Vinca minor Gruppe 7 (opfpflanzen, Kletterpflanzen) Clematis vitalba Fallopia auberti Hedera helix Humulus lupulus Lonicera caprifolium Lonicera periclymenum Parthenocissus quinquefolia Parthenocissus tricuspidata Seite von 8
6 Sortierungs- und Bündelungsvorschriften für Wildgehölze Pflanzen mit nackten Wurzeln Gruppeneinteilung entsprechend abelle "Gruppeneinteilung der Wildgehölze". Einteilung Qualität Bezeichnung Grösse Anzahl riebe Minimum Gruppe - Gruppe Gruppe Gruppe Gruppe Sämlinge /0 oder /0 /0 oder /0 /0 oder /0 /0 oder /0 /0 oder /0 Jungpflanzen leichte Büsche Büsche leichte Büsche Büsche leichte Büsche Büsche leichte Büsche Büsche L L L L L L L L L L L - 7- cm -0 cm -0 cm 0-0 cm -0 cm 0-0 cm 0-0 cm 0-80 cm 60-0 cm 60-0 cm 0-0 cm 80-0 cm 0- cm - cm 60-0 cm 0-0 cm 80-0 cm 0- cm - cm 60-0 cm 0-0 cm 80-0 cm 0- cm - cm 0-0 cm 0-80 cm 80-0 cm Pflanzen pro Bund Seite 6 von 8
7 Sortierungs- und weitere Vorschriften für Wildgehölze opfpflanzen Einteilung Qualität Bezeichnung Grösse opfgrösse Minimum Gruppe opfpflanzen/jpfl. opfpflanzen Gruppe 6 Bodenbedecker Gruppe 7 Kletterpflanzen -0 cm 0-0 cm 80-0 cm 0-0 cm cm 60-0 cm 0-0 cm 9-er opf, lt, lt, lt lt lt 9-er opf 9-er opf, lt, lt, lt Weitere Anforderungen gestäbt gestäbt gestäbt Seite 7 von 8
8 Qualitätsbestimmungen Heckenpflanzen - Heckenpflanzen sind busch- oder baumartig wachsende, laubabwerfende oder immergrüne Gehölze, welche sich durch ihre Wuchsform und Schnittverträglichkeit für geschnittene Hecken eignen. - Für die buschig wachsenden Heckenpflanzen gelten die Qualitätsbestimmungen für Wildgehölze. - Die baumartig wachsenden Heckenpflanzen (Fagus silvatica, Carpinus betulus, Picea abies, axus, huja div.) müssen mindestens einmal verpflanzt worden und bis unten gut beastet sein. - Bei Heckenpflanzen wird zwischen den Qualitäten Heckenware (HE) und leichte Heckenware (LHE) unterschieden. Sie werden in folgenden Grössen sortiert: ; ; 80-0 cm; 0- cm; - cm. Qualitätsbestimmungen Heister - Heister sind baumartig, eintriebig oder sortenbedingt (Acer campestre, Carpinus betulus, Prunus padus, Sorbus aucuparia etc.) zum eil auch mehrtriebig wachsende Laubgehölze mit arttypischer seitlicher Beastung ohne Krone. - Bei Heistern wird zwischen den Qualitäten leichter Heister (LHEI) und Heister (HEI) unterschieden. - Sie werden in folgenden Grössen sortiert: -7 cm; 7-00 cm; 00-0 cm; 0-00 cm usw.. - Leichte Heister müssen mindestens einmal verpflanzt worden sein und sich von der Qualität Forstpflanzen in Bezug auf Stammdicke und Beastung gut abheben. - Heister müssen mindestens zweimal verpflanzt worden sein. Bis zu einem Alter von zwei Jahren kann ein Unterschneiden das erste Verpflanzen ersetzen. Eintriebige Heister müssen 0 cm über dem Wurzelhals folgenden Mindeststammumfang haben: > cm = 6cm; >00 cm = 8 cm. - Heister werden je nach Art und Grösse als Pflanzen mit nackten Wurzeln oder mit Ballen (Betula, Carpinus, Fagus, Quercus, Sorbus, usw.) geliefert Seite 8 von 8
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