Öffentlich Nichtöffentlich Nichtöffentlich bis zum Abschluss der Vorberatung SOA 28. Nov KSA JHA
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- Heinz Färber
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1 Landkreis Esslingen Sitzungsvorlage Nummer: 142/2013 den 18. Nov Mitglieder des Kreistags und des Sozialausschusses des Landkreises Esslingen Öffentlich Nichtöffentlich Nichtöffentlich bis zum Abschluss der Vorberatung KT VFA ATU ATU/BA SOA 28. Nov KSA JHA Betreff: Asylbewerberunterbringung - Sachstandsbericht Anlagen: - Verfahrensgang: Einbringung zur späteren Beratung Vorberatung für den Kreistag Abschließender Beschluss im Ausschuss BESCHLUSSANTRAG: Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen. Auswirkungen auf den Haushalt: Siehe Sachdarstellung Sachdarstellung: Nach dem Gesetz über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen (Flüchtlingsaufnahmegesetz FlüAG) ist der Landkreis verpflichtet, Asylbewerber zur vorläufigen Unterbringung aufzunehmen, die soziale Betreuung, die medizinische Versorgung und den Lebensunterhalt sicherzustellen.
2 - 2 - Die Zuweisung nach dem EU-Schlüssel beträgt 4,95 % der in Baden- Württemberg zugewiesenen Personen. Binnen Jahresfrist war 2013 eine Verdoppelung der Zuweisungen durch das Land zu verzeichnen seit 2010 haben sich die Zugänge im Landkreis verdreifacht. Konkret bedeutet dies, dass monatlich zwischen 75 und 100 Personen aufzunehmen sind. 1. Finanzielle Auswirkungen auf den Landkreis Der Landkreis erhält vom Land pro zugewiesenem Asylbewerber 6 Monate nach dessen Zugang eine pauschalierte Zuweisung. Das Land unterstellt dabei ab 2014 eine durchschnittliche Unterbringungszeit von 18 Monaten. Bei der Ermittlung der durch die Landespauschalen nicht abgedeckten Kosten wurden die Zuweisungen den betreffenden Haushaltsjahren 2013 oder 2014 zugeordnet (Rechnungsabgrenzung). Dies wurde bei der Haushaltsplanung 2014 noch nicht berücksichtigt. Eine Rechnungsabgrenzung soll aber zum Jahresabschluss 2013 erfolgen. 1.1 Kosten für die Unterbringung von Asylbewerbern Aktuell verfügt der Landkreis über 21 Wohnheime in 14 Kommunen Standort (Stand ) Plätze voraussichtl. Aufwand 2013 Plan 2014 Aichtal, Nürtinger Str. 33 und 33/ , ,00 Altbach, Esslinger Str , ,00 Deizisau, Sirnauer Str , ,00 Denkendorf, Neuhäuser Str , ,00 Dettingen, Mühlstraße , ,00 Esslingen Rennstr. 8 und , ,00 Esslingen, Brunnenwiesenstr , ,00 Filderstadt-Bernhausen, Aicher Str , ,00 Filderstadt-Bernhausen, Fröbeltstr , ,00 Kirchheim, Charlottenstr , ,00 Kirchheim, Boschstr , ,00 Köngen, Wertstr , ,00 Lenningen, Sulzburgstr , ,00 Nürtingen, Lindenplatz , ,00 Nürtingen, Mühlstr , ,00 Nürtingen, Stuttgarter Str , ,00 Nürtingen, Kanalstr. 25 (Container) , ,00 Owen, Kirchheimer Str , ,00 Wernau, Friedrichstr. 25, 25a , ,00 Wernau, Badhotel (Notunterkunft) , ,00 Wolfschlugen, Winkelwiesen , ,00 Summe , ,00 Zusätzliche Standorte 2014 ca , ,00 Der voraussichtliche Aufwand für die Gebäudebewirtschaftung 2013 wird bei rd. 1,597 Mio. liegen.
3 - 3 - Aufgrund der unvermindert weitergehenden Flüchtlingszugänge müssen zusätzliche Standorte eingerichtet werden. Der Planansatz 2014 für die Gebäudebewirtschaftung wird bei 4,644 Mio. liegen. Durch die von der Landesregierung ab 2016 geplante Erhöhung der Wohnfläche werden im Landkreis Esslingen derzeit rd. 40% der bestehenden Unter-bringungsplätze wegfallen. Um diesen zusätzlichen Bedarf an Unterbringungsplätzen zu kompensieren ist mit Mehrkosten in Höhe von ca. 30% zu rechnen. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass der Landkreis momentan bereits schon enorme Anstrengungen unternimmt um geeigneten Wohnraum für Asylbewerber zu schaffen und der Markt für preiswerten Wohnraum nahezu ausgeschöpft ist. Vorgesehene Objekte für eine künftige Belegung Filderstadt-Sielmingen, Seestr. 48, Apartmentkomplex mit 170 Plätzen ab Ostfildern-Ruit Container mit 48 Plätzen. Fertigstellung Februar Leinfelden-Echterdingen Container, ca. 50 Plätze. Voraussichtliche Fertigstellung Frühjahr Nürtingen-Neckarhausen Gebäude mit ca. 30 Plätzen. Termin einer möglichen Belegung steht nicht fest. Esslingen Die Stadt Esslingen beabsichtigt dem Landkreis bis Jahresende 30 Plätze zur Verfügung zu stellen. Südkirche, Spitalsteige 3. 9 Plätze bis Jahresende. 1.2 Verwaltungskosten Der Personalaufwand für die Verwaltung liegt im Jahr 2013 bei rd zuzüglich Sach- und Gemeinkosten in Höhe von Bedingt durch weitere Stellenneuschaffungen (siehe Vorlagen Nr. 100/2013 und 100a/2013 VFA am ) werden sich die Personalaufwendungen 2014 voraussichtlich auf rd zuzüglich Sach- und Gemeinkosten in Höhe von erhöhen. Aufgrund der steigenden Zuweisungen von Asylbewerbern wird sukzessive eine entsprechende Personalaufstockung erfolgen.
4 Soziale Leistungen Für die Sicherstellung des Lebensunterhaltes und Abdeckung der Krankenkosten ist im Jahr 2013 mit Kosten von 3,324 Mio. zu rechnen. Für das Jahr 2014 werden sich die Kosten nahezu verdoppeln Planansatz 6,432 Mio Sonstige Kosten Die aktuelle Landespauschale von pro zugewiesenen Asylbewerber enthält auch Kosten für Betreuung und Anschlussunterbringung. Auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages übernimmt die AWO seit 1998 die soziale Betreuung von Asylbewerbern. Die anteilige Pauschale für die soziale Betreuung wird ungekürzt an die AWO weitergegeben, sodass hierfür dem Landkreis kein Mehraufwand entsteht. Nach Abschluss des Asylverfahrens erfolgt eine Zuweisung an die Kommunen. Für jede zugeteilte Person erhalten die Kommunen eine Anschlussunterbringungspauschale (einmalig 125 ). Diese Pauschale wird ungekürzt weitergeleitet. 1.5 Gesamtbetrachtung Die Gesamtpauschale des Landes ist nicht auskömmlich. Aufwendungen Unterbringungskosten Verwaltungskosten Soziale Leistungen Summen Pauschale des Landes Mehraufwand für den Landkreis Neuordnung des Flüchtlingsaufnahmerechts Mit der Novellierung des FlüAG zum verfolgt die Landesregierung das Ziel, die Lebensbedingungen der Asylbewerber in Baden- Württemberg umfassend zu verbessern. Dabei wird auch davon ausgegangen, dass ein erheblicher Teil der Schutz Suchenden längerfristig oder
5 - 5 - dauerhaft im Bundegebiet leben wird und deshalb bereits in der ersten Phase des Aufenthaltes Lebensbedingungen zu schaffen sind, die eine spätere Integration erleichtern. Die Landkreise wurden über den Landkreistag Baden-Württemberg aufgefordert, zum Entwurf des FlüAG Stellung zu nehmen. Zusammen mit der Liegenschaftsverwaltung hat das Sozialdezernat eine umfassende Stellungnahme abgegeben. Auf der Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen der Landkreise hat der Landkreistag Baden-Württemberg politische Forderungen gegenüber dem Integrationsministerium aufgestellt. Wesentliche Punkte sind dabei: Die pauschale Ausgabenerstattung wird dem neuen Flüchtlingsrecht nicht mehr gerecht. Das Land Baden-Württemberg hat den Kommunen die tatsächlichen Kosten für alle Leistungsbereiche zu ersetzen. Erst wenn hierüber neue, belastbare Werte vorliegen, kann ggf. über eine neue Pauschalierung gesprochen werden. Eine rückwirkende Revision nach drei Jahren wird vollumfänglich als Lastenverschiebung abgelehnt. Um dem starken Strom von Flüchtlingen gerecht zu werden, ist die Landesaufnahmeeinrichtung auszuweiten und gleichzeitig sind Bezirksstellen für Asyl als weitere Landeserstaufnahmeeinrichtungen einzurichten. Die Landesregierung hat eine politische Entscheidung zur Abkehr von den Sachleistungen zu den Geldleistungen zu treffen. Eine Ansiedlung dieser Entscheidung auf Landkreisebene wird weder dem Bundesrecht noch der politischen Verantwortung der Landesregierung gerecht. (Im Landkreis Esslingen wurde bereits im Verlauf des 1. Quartales 2013 vollständig auf Geldleistungen umgestellt). Dem Land und den Landkreisen ist eine gesetzliche Möglichkeit zur quotalen Verteilung der Flüchtlinge auf den kreisangehörigen Raum zu geben. Das Vorziehen der Anschlussunterbringung ist eine Verschiebung von finanziellen Lasten in den kommunalen Bereich und wird vom Landkreistag abgelehnt. Das Land wird aufgefordert, seiner Verpflichtung zur Finanzierung einer staatlichen Leistung vollumfänglich nachzukommen. Der Städtetag Baden-Württemberg unterstützt in wesentlichen Punkten die Positionierung des Landkreistages.
6 Zuweisungen und Herkunftsländer Die Aufnahmeverpflichtung für den Landkreis Esslingen beträgt aktuell 90 Personen. Diese monatliche Übernahmeverpflichtung wird nach Informationen der Landesaufnahmestelle unverändert bis Januar 2014 gültig sein. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geht in den nächsten Monaten weiterhin von sehr hohen Zugangszahlen aus. Neben den Hauptherkunftsländern Syrien, Afghanistan, Russische Föderation, Iran, Irak und Pakistan kommen aktuell über 40 v. H. der in Baden-Württemberg aufgenommen Asylbewerber aus Südosteuropa (früheres Jugoslawien). Bemerkenswert ist hierbei, dass Asylanträge aus diesen Ländern fast immer erfolglos sind. Für viele dieser Menschen ist die finanzielle Diskrepanz zwischen der Versorgung während des Asylverfahrens zu ihrer sonstigen Situation so groß, dass schon die wenigen Monate des Asylverfahrens bis zur Abschiebung als beträchtlich empfunden werden. Ebenfalls nutzen viele Personen die Zeit des Asylverfahrens als Überwinterung, da sie vielmals im Herkunftsgebiet nicht über ausreichende Heizungsmöglichkeiten verfügen. Einige Personen haben bereits mehrfach einen Asylantrag sogenannte Asylfolgeanträge gestellt und reisen nach Abschluss eines Verfahrens erneut in die Bundesrepublik ein. Für Personen, die bereits ein Asylverfahren durchlaufen haben, erstattet das Land nicht die anfallenden Kosten durch eine Kostenpauschale. Abschließend muss festgestellt werden, dass das Asylrecht derzeit häufig von Menschen in Anspruch genommen wird, die nicht politisch verfolgt sind. Insbesondere Personen aus Südosteuropa erhoffen sich in Deutschland bessere Lebensbedingungen als in ihren Heimatländern. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, Maßnahmen zur Beschleunigung von Asylverfahren zu ergreifen. Weiter sollte die Visumfreiheit für Personen aus diesen Ländern geprüft werden. Heinz Eininger Landrat
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