Kraftfahrzeug- Handel und -Handwerk-Versicherung
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- Catharina Kohl
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Kraftfahrzeug- Handel und -Handwerk-Versicherung Den Betrieb Ihres Kunden durchlaufen täglich viele Fahrzeuge. Kundenautos werden repariert und Probe gefahren, Neuwagen angeliefert und rangiert, Überführungen stehen an. Erhebliche Fahrzeugwerte sind Feuer, Elementargefahren und Kriminalität ausgesetzt und wenn etwas passiert, steht Ihr Kunde in der Pflicht. Damit ein Schadenfall für Ihren Kunden nicht zum persönlichen Desaster wird, sollten diese Fahrzeuge effizient geschützt werden mit einer Kraftfahrtversicherung für Kfz-Handel und -Handwerk. Wer benötigt diese Versicherung? alle Handels- und / oder -Werkstattbetriebe, die mit Kraftfahrzeugen zu tun haben, wie z. B. - Auto- und / oder Motorrad-Betriebe - Betriebe der Karosserie- und Fahrzeugtechnik - Autolackierer - Reifenhändler mit Montage Was ist geschützt? - Eigene und fremde Fahrzeuge mit roten Kennzeichen - Neu- und Gebrauchtwagen, die dem Betrieb gehören - Eigene, noch oder schon auf Dritte zugelassene Fahrzeuge - Fremde Fahrzeuge in Handels- oder Werkstattobhut - Händlereigene Kurzzulassungen Wichtige Hinweise: Gemäß einer Verbandsempfehlung für diese Branche gewähren die Partnergesellschaften Deckung für den Bereich der Handel- und Handwerkversicherung nur bei gleichzeitigem Abschluss der entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Kfz-Zusatzdeckung. Folgende Unterlagen werden immer benötigt (ohne die Vorlage der entsprechenden Informationen ist keine Angebotserstellung möglich): Angebotsanforderung für Kraftfahrzeug-Handels- und Handwerksbetriebe - vollständig und umfassend beantwortet - Gewerbeanmeldung bei einer bestehenden Versicherung die Rentabilitätsberechnung der letzten 5 Jahre, und zwar auch von allen Vorversicherern
2 Es handelt sich um ein anfragepflichtiges Risiko. Mögliche Angebote werden von den Partnergesellschaften selbst erstellt. Die Bearbeitungsdauer kann bei Vorliegen aller Informationen bis zu 10 Werktage dauern. Fehlende Angaben oder nicht beantwortete Fragen verzögern eine mögliche Angebotserstellung nicht unerheblich. Versicherbare Unternehmen: Bruttohresumsatz mindestens bei Handwerksbetrieben Bruttohresumsatz mindestens bei Handelsbetrieben. Bitte beachten Sie vor einer Angebotsanforderung zuerst auch die nachfolgenden Informationen. Für Fragen zum Produkt stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung: Ansprechpartner Frau Christel Sauer Tel.: +49 (211) Herr Klaus-Jürgen Danberg Tel.: +49 (211)
3 Allgemeine Informationen zu den gängigsten Wagniskennziffern der Kraftfahrzeug- Handel und -Handwerk-Versicherung WKZ ständig rote Kennzeichen: Das ständig rote Kennzeichen darf nur für Probe- und Überführungsfahrten verwendet werden. Beispiel: Ein Kunde möchte eine Probefahrt mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug des Händlers machen. WKZ 756 Grundbeitrag: Unter dieser WKZ ist ein so genannter Risikoerhöhungsbeitrag berücksichtigt, der immer dann erhoben werden muss, wenn etwas anderes als nur das ständig rote Kennzeichen haftpflichtversichert ist. Der Beitrag richtet sich nach der Art des Betriebes (Handels-, Handwerks- oder Handel- und Handwerks-Betriebe, beschäftigte Personen etc.) WKZ 757 Zusatzbeiträge: Unter dieser WKZ sind fremde, zugelassener Fahrzeuge in Werkstattobhut versichert, wenn die Schäden nicht über die Betriebshaftpflicht abgedeckt sind. Beispiel: Versichert wäre unter anderem, wenn bei einem Kundenfahrzeug die Bremsen repariert werden und bei der anschließenden Testfahrt des Werkstattmitarbeiters ein Unfall verursacht wird. Bei bestehender Kraftfahrzeug- Handel und Handwerk-Versicherung, mit Kfz-Haftpflicht und Vollkasko wäre sowohl der verursachte Haftpflichtschaden, als auch der Vollkaskoschaden abgedeckt. Hätte die Werkstatt diese WKZ nicht versichert, so müsste sie gemäß BGB für den Schaden, der dem Kunden entstanden ist, selbst aufkommen. WKZ 758: Hier sind eigene und fremde Fahrzeuge, die zulassungspflichtig aber nicht zugelassen sind, versichert. Beispiel: Das nicht zugelassen Fahrzeug des Kfz-Handel, welches zum Verkauf auf dem Betriebsgelände steht, wäre unter dieser WKZ versichert. Sonstige wichtige Informationen: Bei der Kraftfahrzeug- Handel und -Handwerk-Versicherung wird zumeist die gleiche Deckung angeboten wie im normalen Kfz-Geschäft Für alle WKZ muss ein einheitlicher Deckungsumfang vereinbart werden. Der Beitrag wird immer vierteljährlich erhoben. Der Versicherungsablauf (die Hauptfälligkeit) ist immer auf den zu legen und demzufolge sind auch die vierteljährlichen Meldebögen jeweils am , , und des Jahres fällig (außer wenn nur ein ständig rotes Kennzeichen versichert ist, dann nur zum )
4 Schadenbeispiele in der Kraftfahrzeug- Handel und -Handwerk-Versicherung Die Kraftfahrtversicherung für Handel und Handwerk erstreckt sich auf Fahrzeuge mit roten Kennzeichen eigene zulassungspflichtige, aber nicht zugelassene Fahrzeuge des Betriebs eigene, noch auf Dritte zugelassene Fahrzeuge bis zum Zeitpunkt der Umschreibung, höchstens für die Dauer von 7 Tagen alle fremden Fahrzeuge in Werkstattobhut Dabei sind gedeckt in der Haftpflichtversicherung: Schäden, die Dritte durch den Gebrauch dieser Fahrzeuge erleiden, und in der Kaskoversicherung: Schäden, die an diesen Fahrzeugen selbst entstehen, und zwar je nach Deckungsumfang nur Brandund Entwendungsschäden und dergleichen oder auch Unfallschäden etc. (vgl. 12 AKB) Die Handel- und Handwerk-Kaskoversicherung entschädigt sogar Haftpflichtansprüche aus Folgeschäden von Kaskoschäden (z.b. Kosten für ein Ersatzfahrzeug, Nutzungsausfall, Verdienstausfall). Die versicherung ersetzt die Haftpflichtschäden (Personen- und Sachschäden) Dritter, die durch die betriebliche Tätigkeit des Inhaber und seiner Mitarbeiter verursacht werden (vgl. insbesondere die Schadenbeispiele Nr. 2, Nr. 6a und 6b), Nicht versichert sind Schäden an den Fahrzeugen, die vom Händler/Werkstattinhaber von den Kunden übernommen werden. Die versicherung zur versicherung greift insoweit ein, als mit Ausnahme des unmittelbar bearbeiteten Fahrzeugteils des Kundenfahrzeugs Fahrzeugschäden, die aus Bearbeitungsfehlern resultieren und Folgeschäden gedeckt sind (vgl. insbesondere die Schadenbeispiele Nr. 4, Nr. 5 und Nr. 6c).
5 1 Der Geselle stößt im Werkstatthof mit einem fremden zugelassenen Fahrzeug den Postboten vom Fahrrad und verletzt ihn Anmerkung Nein Nein Ja (KH) 2 Auf dem Betriebsgelände rutscht ein Kunde auf einer Öllache aus Anmerkung Ja Nein Nein 3 Werkstatt soll den klopfenden Motor bearbeiten. Nach Auslieferung klopft der Motor immer noch Nein Nein Nein Anmerkung: Es handelt sich um einen Gewährleistungsanspruch
6 4 Im Zuge einer Reparatur wird am Zylinderkopf, am Triebwerk und an der Kurbelwelle gearbeitet. Aufgrund einer fehlerhaften Tätigkeit am Zylinderkopf treten bei Inbetriebnahme des Fahrzeugs Schäden am Zylinderkopf und am Triebwerk ein. Nein Anmerkung: Nein = Zylinderkopf = Triebwerk Nein Triebwerk gilt nach der Teile-Liste als selbstständiges Aggregat. Nur der Zylinderkopf war unmittelbar Gegenstand fehlerhafter Tätigkeit 5 Nach einer Reparatur wird vergessen, Motoröl nachzufüllen. Totalschaden am Motor Nein Ja Nein Anmerkung: Obwohl der Motor fehlerhaft bearbeitet wurde (Unterlassung), gedeckt durch die Sonderregelung für Schäden durch Einfrieren, Auslaufen, Nichtauffüllen von Öl oder Kühlwasser
7 6 Werkstatt soll die Hinterachse auswechseln. Beim Anbringen der Räder werden die Muttern nicht richtig angezogen. Der Kunde fährt weg und verliert während der Fahrt ein Rad. 6a Personenschaden Ja Nein Nein 6b Sachschaden Dritter Ja Nein Nein 6c Am Kundenfahrzeug beschädigte Hinterachse, Differential und Kotflügel Nein Anmerkung: Differential = Kotflügel = Hinterachse = nein Nein Hinterachse war unmittelbar Gegenstand fehlerhafter Tätigkeit (KHH) nein, weil Werkstattobhut beendet war
8 7 Auf einer Probefahrt mit einem dem Händler zum Verkauf überlassenen zugelassenen Kundenfahrzeug entsteht ein Unfall, weil der Mitarbeiter die Vorfahrt nicht beachtet hat. Es entsteht 7a Beim anderen Unfallbeteiligten Personen- und Sachschaden Nein Nein Ja (KH) 7b Schaden am Kundenfahrzeug Anmerkung Nein Nein Ja (Vollkasko) nein, da Deckung über (KHH) 7c Personenschaden des Mitarbeiters Anmerkung Nein Nein Nein Berufsgenossenschaft zuständig
9 8 Beim Rangieren auf dem Werkstatthof stößt der Geselle mit dem Kundenfahrzeug A gegen das Kundenfahrzeug B Nein Nein Ja (Vollkasko für beide Fahrzeuge) Anmerkung: (KHH) über KH nicht gedeckt, da beide Fahrzeuge Gegenstand desselben Vertrages 9 Ein zugelassenes Kundenfahrzeug fällt infolge Unvorsichtigkeit des Werkstattpersonals von der Hebebühne und wird beschädigt. Nein Nein Ja (Vollkasko) Anmerkung: (KHH) Das Aufschlagen auf dem Bode ist ein Unfallschaden 10 Aus der abgeschlossenen Halle des Händlers wird ein nicht zugelassener PKW entwendet Nein Nein Ja (Teilkasko)
10 Checkliste Angebotsanforderung für Kraftfahrzeug-Handels- und Handwerksbetriebe an Telefax an Angebots-Checkliste Vermittler Ihre Gesellschaft Name des Vermittlers Telefon (erforderlich) Anfragedatum Orga / RD Vermittler/Personal-Nr. Mobil Zieltermin Kunde Interessent Anschrift (PLZ/Ort/Str./Nr.) Homepage, wenn für Angebotserstellung relevant www. Der Interessent ist bereits Cura-Kunde nein Vorvertrag Vorvertrag nein Vertragsablauf Gesellschaft Vers.-Nr. Gekündigt durch VN VR Kündigungsgrund Gab es Schäden innerhalb der letzten 5 Jahre nein (ggfls. Beiblatt verwenden) Schadenhöhe EUR Schadentag Art des Schadens DS Umweltfragen Berechnungsgrundlagen Betriebsart Ausführliche Betriebs- und Tätigkeitsbeschreibung (Bei unterschiedlichen Tätigkeiten bitte prozentuale Aufteilung angeben. Wenn vorhanden, bitte Firmenprospekt beifügen.) Wenn erweiterte Produkthaftung gewünscht wird, bitte die Checkliste Haftpflicht Produkt beifügen. Prämienberechnungsgrundlagen Firmengründung (Bitte alle Fragen beantworten, da die Versicherer unterschiedliche Berechnungsgrundlagen haben.) Tätige Personen (einschließlich Inhaber) Anzahl Bruttohreslohn-/Gehaltssumme 1. mit Arbeiten auf fremden Gründstücken EUR 2. ohne Arbeiten auf fremden Gründstücken EUR Bruttohresumsatzsumme Arbeitsmaschinen (Bitte genaue Bezeichnung angeben.) Anzahl Höchstgeschwindigkeit 1. km/h EUR 2. km/h 3. km/h Lagern/Verwenden Sie umweltgefährdende Stoffe (z.b. Benzin, Öl, Farben, Kleber) in Behältern über 50l/kg Fassungsvermögen/über 500l/kg Gesamtfassungsvermögen? nein Lagern/Verwenden Sie CKW's oder CKW-haltige Stoffe? nein Sind Anlagen vorhanden, die einer Anzeige- und Genehmigungspflicht unterliegen, von denen eine Umwelteinwirkung auf Boden, Luft oder Wasser ausgehen kann? nein Werden nicht häusliche Abwässer in ein Gewässer oder in einen Kanal eingeleitet? nein Sind Fett-, Benzin-, Ölabscheider oder sonstige Abwasserreinigungsanlagen vorhanden? nein Wenn mindestens eine Frage mit beantwortet ist, bitte die Checkliste Haftpflicht Umwelt beifügen. Gewünschte Deckungssummen Personenschäden EUR Sachschäden EUR EUR EUR Info Bemerkungen / Welche Konditionen sind zu unterbieten? Checkliste Haftpflicht Produkt ist beigefügt Checkliste Haftpflicht Umwelt ist beigefügt Konkurrenzangebot ist beigefügt Checkliste KHH Seite 1 von 1 Cura GmbH & Co. KG ( )
11 Risikofragebogen zur Kraftfahrzeug- Handel und -Handwerk-Versicherung Name/Firma Postleitzahl /Ort Straße / Hausnr. Postleitzahl / Ort Angaben zur Betriebsgrundstück Straße / Hausnr. Betriebsart reiner Handelsbetrieb reiner Handwerksbetrieb Handel- und Handwerksbetrieb Gebrauchtwagenhandel Restauration von Oldtimern Oldtimerhandel Außerdem vorhandene Risiken Zubehörhandel Tankstelle Lackiererei Reifenhandel mit ohne Montage Seit wann besteht der Betrieb Tuningfirma Betriebsverhältnisse sonstige Betriebsart Bestehen Zweigbetriebe nein Handelt es sich um eine Werksvertretung welche Marke(n) - Anzahl aller Beschäftigten (einschließlich der Teilzeitbeschäftigten) im Betrieb (gesamt) davon in der Werkstatt ( ) davon im Verkauf ( ) davon im Büro ( ) Welche Fahrzeugarten werden von Ihnen vertrieben / repariert PKW LKW/Busse Motorräder Wohnmobile Anhänger sonstige Fahrzeuge welche: Sind hochwertige Fahrzeuge / Oldtimer / sonstige Exoten vorhanden? nein Marken / Wert
12 Lage des Betriebsgrundstücks Risikobeschreibung innerorts außerorts Wohngebiet Mischgebiet Gewerbegebiet Ist das Betriebsgebäude bewohnt? nein Wenn, von wem? Wird das Betriebsgelände außerhalb der betrieblichen Arbeitszeit bewacht? nein Wenn, wie? ständig periodisch alle Stunden Durch eigene Wächter Anzahl: ein Bewachungsunternehmen Innen Außenbewachung Wird das Betriebsgelände durch eine elektronische Sicherung überwacht nein Wenn, welcher Art: Ist das gesamte Betriebsgelände eingezäunt nein Soweit dieses nicht mittels massiver Metallzäune geschieht, sind die Zäune in einer mindestens 50 cm hohen Mauer verankert Sind bei nur teilweiser Einzäunung (z.b. nur Straßenfront offen) Hindernisse installiert, damit dort geparkte Fahrzeuge nicht direkt auf die Straße fahren können nein nein Sind Abstellplätze der Fahrzeuge nur über das Betriebsgelände erreichbar nein Ist ein unkontrolliertes Verlassen der Abstellplätze mit Fahrzeugen möglich nein Ist Kontrollpersonal an der Ausfahrt o. eine automatische Schranke vorhanden nein Ist außerhalb der Geschäftszeiten das Betreten des Geländes zu Fuß möglich nein Sind die vorhandenen Abstellplätze ganz überdacht nein Zu wieviel Prozent % Sind die Abstellplätze der Fahrzeuge nachts ständig oder durch Bewegungsmelder ausgeleuchtet Werden Fahrzeuge mit einem Wert über EUR nachts und am Wochenende in einer verschlossenen Halle untergebracht nein nein
13 Vorversicherung / Vorschäden Besteht oder bestand eine Vorversicherung, ist die Rentabilitätsberechnung der Vorversicherers zwingend erforderlich Sind in den letzten 5 Jahren Schäden eingetreten nein Bestehen oder bestanden Versicherungen nein Wurde ein Versicherungsantrag bereits abgelehnt nein Vorversicherer Versicherungs-Nr. gekündigt von Vorschäden Art Anzahl Höhe Versicherungsbeginn: Haftpflichtversicherung Versicherungsumfang Vollkaskoversicherung SB EUR SB 500 EUR SB 300 EUR - jeweils mit SB 150 EUR in der Teilkasko - wird nicht übernommen, wenn nur rote Dauer-Kennzeichen versichert werden sollen Teilkaskoversicherung Selbstbehalt 150 EUR Höchstentschädigung je Fahrzeug EUR EUR EUR anderer Beitrag: Höchstentschädigung je Schadenereignis: EUR anderer höherer Betrag: Anzahl der roten Dauerkennzeichen: Für PKW/sonstige Fahrzeuge: Für Krafträder: Für Anhänger: Werden rote Dauerkennzeichen für Fahrten ins Ausland verwendet Zugelassene fremde Fahrzeuge in Werkstattobhut nein Nicht zugelassene, zulassungspflichtige Fahrzeuge durchschnittliche Anzahl: Sind Neufahrzeuge vorhanden, die über den Fahrzeughersteller versichert sind und somit nicht über die Kraftfahrzeug- Handel und -Handwerk-Versicherung mitversichert werden nein
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