Beilage Nr. 60 zu den stenographischen Berichten
|
|
- Franka Baumhauer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Beilage Nr. 60 zu den stenographischen Berichten Steiermärkischer Landtag, XIV. Gesetzgebungsperiode, 2001, Einl.Zahl 488/1 Vorlage der Steiermärkischen Landesregierung (LRGZ.: 2-02/ /5) (LH KLASNIC) Gesetz vom... mit dem das Steiermärkische Prostitutionsgesetz, das Steiermärkische Veranstaltungsgesetz, das Gesetz betreffend Gebühren von Totalisateur- und Buchmacherwetten sowie Maßnahmen zur Unterdrückung des Winkelwettwesens, das Steiermärkische Sammlungsgesetz, das Gesetz betreffend die Anstandsverletzung, Lärmerregung und Ehrenkränkung geändert werden. Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen: Artikel I Das Steiermärkische Prostitutionsgesetz, LGBl.Nr.16/1998, wird geändert wie folgt: 1. In den angeführten Bestimmungen werden die jeweiligen Schilling-Beträge durch die angeführten Euro-Beträge ersetzt. 15 Abs.2 Z ,-- Schilling ,-- Schilling ,-- Schilling ,-- Schilling 15 Abs.2 Z ,-- Schilling ,-- Schilling 15 Abs.2 Z ,-- Schilling ,-- Schilling 375,-- Euro 7.500,-- Euro 750,-- Euro ,-- Euro 3.750,-- Euro 7.500,-- Euro 2.200,-- Euro 4.400,-- Euro 2.Nach 17 wird folgender 18 angefügt: 18 Inkrafttreten von Novellen Die Änderung des 15 Abs.2 Z.1, 2 und 3 durch die Novelle, LGBl.Nr... tritt mit 1.Jänner 2002 in Kraft. Artikel II Das Steiermärkische Veranstaltungsgesetz, LGBl.Nr.192/1969, zuletzt in der Fassung LGBl.Nr.10/1998, wird geändert wie folgt: 1. In den angeführten Bestimmungen werden die jeweiligen Schilling-Beträge durch die angeführten EURO-Beträge ersetzt.
2 2 6a Abs.3 5,-- Schilling 0,50 Euro 100,-- Schilling 7,50 Euro 37 Abs ,-- Schilling 7.500,-- Euro 2. Nach 38 wird folgender 39 angefügt: 39 Inkrafttreten von Novellen (1) Die Änderung der 1 Abs.4 lit.a Z.2, 2 Abs.1 Z.3 und Abs.2, der Überschrift des 5, der 5 Abs.1 und 6, der Überschrift des 8, der 8, 9 Abs.2 erster Satz, 11 Abs.1 und 3,12, 13, 14 Abs.1 lit.c und Abs.4, 18 lit.a, 20 lit.c, 31, 32, 33 Abs.2 und 34 Abs.1, der Überschrift des 35, der 35 Abs.1 und Abs.2 zweiter Satz, 36 Abs.2 erster Satz und Abs.3 und 37, der Entfall des 16 Abs.3 lit.c und die Einfügung der 5a, 5b, 6a, 9 Abs.4, 16a, 19a, 22a, 30a, 30b, 35 Abs.4, 5 und 6 durch die Novelle LGBl.Nr.29/1986 ist mit 1.Mai 1986 in Kraft getreten. (2) Die Änderung der 6a Abs.1 und 7 Abs.1, 3 und 4 durch die Novelle LGBl.Nr.69/1994 ist mit 1.Jänner 1994, der Entfall des 14 Abs.3, die Neubezeichnung des 14 Abs.4 als Abs.3 und die Einfügung des 34a durch diese Novelle ist mit 1.Oktober 1994 in Kraft getreten. (3) Die Änderung der 1 Abs.4 lit.a Z.1, 2 Abs.1 Z.2 und 6a Abs.3, der Entfall des 20 lit.b und die Einfügung des 30 Abs.2a durch die Novelle LGBl.Nr.10/1998 ist mit 14.Februar 1998 in Kraft getreten. (4) Die Änderung der 6a Abs.3 und 37 Abs.1 durch die Novelle LGBl.Nr... tritt mit 1.Jänner 2002 in Kraft. Artikel III Das Gesetz betreffend die Gebühren von Totalisateur- und Buchmacherwetten sowie Maßnahmen zur Unterdrückung des Winkelwettwesens, StGBl.Nr.388/1919, zuletzt in der Fassung LGBl.Nr.11/1999, wird geändert wie folgt: 1. 2 Abs.1 letzter Satz lautet: Mit der Freiheitsstrafe kann eine Geldstrafe bis zu 300 Euro verbunden werden Abs.2 lautet: Einer Geldstrafe von 7,5 Euro bis 300 Euro unterliegt, wer in einem zur Ausübung seiner Erwerbstätigkeit bestimmten allgemein zugänglichen Betriebsraum (Gast- und Schankgewerbelokalität, Vergnügungsunternehmen usw.) die gewerbsmäßige Vermittlung oder den gewerbsmäßigen Abschluss der im ersten Absatz bezeichneten Wetten erlaubt erster Satz lautet: Jede Übertretung der in den 3 bis 9 enthaltenen Vorschriften oder der zur Durchführung dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen und behördlichen Aufträge kann von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe bis zu 75 Euro geahndet werden." 4. Z.1. und 2. der Anmerkungen lauten: 1. Von Gewinnsten bis zum Betrag von 1 Cent ist keine Gewinnstgebühr zu entrichten. 2. Ist der tarifmäßige Betrag der vom Totalisateur oder Buchmacher für eine Wette abzuführenden Gewinnstgebühr, in Cent ausgedrückt, durch 1 ohne Rest teilbar,
3 3 so ist er auf den nächsthöheren, durch 1 ohne Rest teilbaren Centbetrag aufzurunden. Artikel IV (1) Die Änderung der 2 Abs.1 und 2 und 11 des Gesetzes betreffend die Gebühren von Totalisateur- und Buchmacherwetten sowie Maßnahmen zur Unterdrückung des Winkelwettwesens durch die Novelle LGBl.Nr... tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der...in Kraft. (2) Bis 31.Dezember 2001 lauten 1. 2 Abs.1 letzter Satz Mit der Freiheitsstrafe kann eine Geldstrafe bis zu Schilling verbunden werden Abs.2 Einer Geldstrafe von 100 Schilling bis 4000 Schilling unterliegt, wer in einem zur Ausübung seiner Erwerbstätigkeit bestimmten allgemein zugänglichen Betriebsraume (Gastund Schankgewerbelokalität, Vergnügungsunternehmen usw.) die gewerbsmäßige Vermittlung oder den gewerbsmäßigen Abschluss der im ersten Absatz bezeichneten Wetten erlaubt erster Satz Jede Übertretung der in den 3 bis 9 enthaltenen Vorschriften oder der zur Durchführung dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen und behördlichen Aufträge kann von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe bis zu Schilling geahndet werden. 4. Z.1. und 2. der Anmerkungen 1. Von Gewinnsten bis zum Betrag von 10 Groschen ist keine Gewinnstgebühr zu entrichten. 2. Ist der tarifmäßige Betrag der vom Totalisateur oder Buchmacher für eine Wette abzuführenden Gewinnstgebühr, in Groschen ausgedrückt, durch 10 ohne Rest teilbar, so ist er auf den nächsthöheren, durch 10 ohne Rest teilbaren Groschenbetrag aufzurunden. Artikel V Das Steiermärkische Sammlungsgesetz, LGBl.Nr.82/1964, zuletzt in der Fassung LGBl.Nr.159/1969, wird geändert wie folgt: 1. In 10 Abs.1 wird die Wortfolge S durch die Wortfolge 220 Euro ersetzt. 2. Nach 11 wird folgender 12 angefügt: 12 Inkrafttreten von Novellen (1) Die Änderung der 5 Abs.4 und 9 durch die Novelle LGBl.Nr.159/1969 ist mit 10.Oktober 1969 in Kraft getreten. (2) die Änderung des 10 Abs.1 durch die Novelle LGBl.Nr...tritt mit 1.Jänner 2002 in Kraft.
4 4 Artikel VI Das Gesetz betreffend die Anstandsverletzung, Lärmerregung und Ehrenkränkung, LGBl.Nr.158/1975, wird geändert wie folgt: 1. in den angeführten Bestimmungen werden die jeweiligen Schillingbeträge durch die angeführten Euro-Beträge ersetzt. 3 Abs Schilling 220 Euro 3 Abs Schilling 220 Euro 2. Nach 5 wird folgender 6 angefügt: 6 Inkraftreten von Novellen Die Neufassung des 3 Abs.1 und 2 durch die Novelle LGBl.Nr....tritt mit 1.Jänner 2002 in Kraft.
5 5 V o r b l a t t Da Österreich als Mitgliedstaat der Europäischen Union an der Verwirklichung der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion, also der Einführung einer gemeinsamen Währung, teilnimmt, ergeben sich aus dem Übergang vom Schilling zum Euro zahlreiche Umstellungserfordernisse. Die im vorliegenden Entwurf enthaltenen Gesetze enthalten Beträge (hauptsächlich Strafbeträge), welche auf Grund der Umrechnung in Euro einen unrunden Euro-Betrag ergeben würden. Zur Vermeidung unrunder Euro-Beträge in den einzelnen Rechtsvorschriften und auch zur Klarstellung für den einzelnen Normunterworfenen ist eine Glättung unrunder Euro-Beträge durchzuführen. Ziel und Problemlösung Mit vorliegendem Gesetzesentwurf wird in Übereinstimmung mit dem Euro-Aktionsplan des Landes Steiermark aus Gründen der Rechtssicherheit und zur Glättung unrunder Umrechnungsbeträge der jeweils in den nachfolgenden Gesetzen vorkommende Schilling- Betrag (fast ausschließlich Strafbestimmungen) durch einen Euro-Betrag ersetzt. Alternative: Der Schilling-Betrag in den einzelnen Rechtsvorschriften bleibt bestehen. Der Betrag wird automatisch durch den sich auf Grund des Kurses zum Umrechnungszeitpunkt 1.Jänner 1999 ergebenen Euro-Betrag ersetzt. Dies bedeutet jedoch Rechtsunsicherheit für den Normunterworfenen, der selbst die EU-Umrechnung vorzunehmen hat. Des Weiteren sind in diesem Fall in den Rechtsvorschriften die Beträge mit Dezimalstellen versehen, was vor allem für Strafhöchstbestimmungen auf jeden Fall zu vermeiden ist. Kosten: Mit dem Vollzug des vorliegenden Gesetzesentwurfes erwachsen dem Land keine weitergehenden Kosten.
6 6 E r l ä u t e r u n g e n A. Allgemeiner Teil Österreich als Mitgliedstaat der Europäischen Union ist teilnehmender Staat an der Verwirklichung der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion der Einführung einer gemeinsamen Währung. Ab 1.Jänner 1999 ist der Euro in 11 Staaten, die an der Wirtschaftsund Währungsunion teilnehmen, gesetzliches Zahlungsmittel. Die physische Einführung der Euro/Cent-Banknoten und Münzen soll ab 1.Jänner 2002 erfolgen. Im Zusammenhang mit der Einführung des Euros als europäische Währung wurden zwei Verordnungen erlassen: 1. Verordnung (EG) Nr.1103/97 des Rates vom 17.Juni 1997 über bestimmte Vorschriften im Zusammenhang mit der Einführung des Euros und 2. Verordnung (EG) Nr.974/98 des Rates vom 6.Mai 1998 über die Einführung des Euros. Auf Grund der zweitgenannten Verordnung tritt mit 1.Jänner 2002 in allen Rechtsvorschriften an die Stelle von Schilling-Beträgen der jeweilige Euro-Betrag, der sich auf Grund des Kurses zum Umrechnungszeitpunkt 1.Jänner 1999 ergibt. Die im vorliegenden Gesetzesentwurf aufgezählten Schilling-Beträge sollen in Übereinstimmung mit dem Euro-Aktionsplan des Landes aus Gründen der Rechtssicherheit und zur Vermeidung unrunder Euro-Beträge mit Dezimalstellen durch Fixierung des jeweiligen Euro-Betrages ersetzt werden. Die Erläuterungen betreffen den Entwurf einer Novelle, mit der zum Entwurf einer Novelle, mit der das Steiermärkische Prostitutionsgesetz, LGbl.Nr.16/1998, das Steiermärkische Veranstaltungsgesetz, LGBl.Nr.192/1969, das Gesetz betreffend die Gebühren von Totalisateur- und buchmacherwetten sowie Maßnahmen zur Unterdrückung des Winkelwettwesens vom 28.Juli 1919, StGBl.Nr.388/1919, das Steiermärkische Sammlungsgesetz, LGBl.Nr.82/1964, das Gesetz betreffend die Anstandsverletzung, Lärmerregung und Ehrenkränkung, LGBl.Nr.158/1975, geändert werden. Zu Artikel I.: B. Besonderer Teil Im Steiermärkischen Prostitutionsgesetz, LGBl.Nr.16/1998, werden im 15 Abs.2 Z.1, Z.2 und Z.3 die Schilling-Strafbeträge durch die entsprechenden Euro-Strafbeträge ersetzt. 18 regelt den Inkrafttretungszeitpunkt dieser Novelle. Zu Artikel II: Im Steiermärkischen Veranstaltungsgesetz, LGBl.Nr.192/1969, zuletzt in der Fassung LGBl.Nr.10/1998, werden 1. im 6a Abs.3 die Schilling-Beträge betreffend den Spieleinsatz und den Gewinn bei Geldspielapparaten durch die entsprechenden Euro-Beträge ersetzt. Die Umrechnung erfolgte gemäß dem Euro-Steuerumstellungsgesetz (EuroStUG 2001), mit dem u.a. das Glücksspielgesetz, BGBl.Nr.620/1989, zuletzt in der Fassung BGBl.Nr.158/1999, geändert wird, 2. im 37 Abs.1 wird der Schilling-Strafbetrag durch einen Euro-Strafbetrag ersetzt. 39 regelt den Inkrafttretungszeitpunkt dieser Novelle.
7 7 Zu Artikel III: Im Gesetz betreffend die Gebühren von Totalisateur- und Buchmacherwetten sowie Maßnahmen zur Unterdrückung des Winkelwettwesens, StGBl.Nr.338/1919, zuletzt in der Fassung LGBl.Nr.11/1999, werden im 2 Abs.1 letzter Satz, Abs.2 und im 11 die Kronen- Strafbeträge durch die entsprechenden Euro-Strafbeträge ersetzt. In Z.1 und 2 der Anmerkungen zum Tarif der Gewinnstgebühr werden die Heller-Beträge durch die entsprechenden Cent-Beträge ersetzt. Die Umrechnung der Kronen/Heller-Beträge in Euro/Cent-Beträge erfolgte mit Hilfe einer Übergangsbestimmung, die in Artikel IV festgelegt ist. Zu Artikel IV: Der Absatz 1 regelt den Inkrafttretungszeitpunkt dieser Novelle. Der Absatz 2 enthält eine Übergangsbestimmung für die Umrechnung von Kronen/Heller in Schilling/Groschen und in Euro/Cent. In der Übergangsbestimmung werden in den 2 Abs.1 und 2 und 11 des Gesetzes die Kronen/Heller-Beträge durch Schilling/Groschen-Beträge ersetzt. Die Umrechnung der Beträge von Kronen/Heller in Schilling/Groschen erfolgte gemäß dem Schilling-Rechnungsgesetz BGBl.Nr.461/1924 und dem Wertanpassungsgesetz BGBl.Nr.365/ 1927 und Nr.50/1948. Zu Artikel V: Im Steiermärkischen Sammlungsgesetz, LGBl.Nr.82/1964, zuletzt in der Fassung LGBl.Nr.159/1969, wird im 10 Abs.1 der Schilling-Strafbetrag durch einen Euro- Strafbetrag ersetzt. 12 regelt den Inkrafttretungszeitpunkt dieser Novelle. Zu Artikel VI: Im Gesetz betreffend die Anstandsverletzung, Lärmerregung und Ehrenkränkung, LGBl.Nr.158/1975, werden im 3 Abs.1 und 2 die Schilling-Strafbeträge durch Euro- Strafbeträge ersetzt. 6 regelt den Inkrafttretungszeitpunkt dieser Novelle.
Artikel II. 1. In 22 Abs. 2 wird die Wortfolge ,-- Schilling durch die Wortfolge EUR 7.500,-- ersetzt.
Beilage Nr. 39 zu den stenographischen Berichten Steiermärkischer Landtag, XIV. Gesetzgebungsperiode, 2001, Einl.Zahl 443/1 Vorlage der Steiermärkischen Landesregierung (LRGZ.: 03-12.00 40-01/13) (LR PÖLTL/LHSTV
MehrGESETZ ÜBER DIE TÄTIGKEIT DER TOTALISATEURE UND BUCHMACHER
GESETZ ÜBER DIE TÄTIGKEIT DER TOTALISATEURE UND BUCHMACHER 7030 0 Stammgesetz 210/78 1978-12-14 Blatt 1-3 7030 1 1. Novelle 181/01 2001-10-31 Blatt 3 7030 2 2. Novelle 111/06 2006-12-07 Blatt 3 3. Novelle
MehrBeilage Nr. 25/2000 PrZ 530/00-MDBLTG
Beilage Nr. 25/2000 PrZ 530/00-MDBLTG ENTWURF Gesetz, mit dem das Gesetz über die Einhebung einer Dienstgeberabgabe geändert wird Der Wiener Landtag hat beschlossen: Das Gesetz über die Einhebung einer
MehrBeilage Nr. 23/2000 PrZ 635/00-MDBLTG. E n t w u r f
Beilage Nr. 23/2000 PrZ 635/00-MDBLTG E n t w u r f Gesetz, mit dem das Wiener Tierzuchtgesetz, das Wiener Weinbaugesetz 1995, das Kulturpflanzenschutzqesetz, das Wiener Pflanzenschutzmittelgesetz, das
MehrVerordnung des Bundesamtes für Eich und Vermessungswesen, mit der die Eichvorschriften für Nichtselbsttätige Waagen geändert werden
Entwurf Verordnung des Bundesamtes für Eich und Vermessungswesen, mit der die Eichvorschriften für Nichtselbsttätige Waagen geändert werden Auf Grund der 39 Abs. 1 Z 1 und 46 Abs. 1 des Maß- und Eichgesetzes
MehrGESETZ ÜBER DIE TÄTIGKEIT DER TOTALISATEURE UND BUCHMACHER
GESETZ ÜBER DIE TÄTIGKEIT DER TOTALISATEURE UND BUCHMACHER 7030 0 Stammgesetz 210/78 1978-12-14 Blatt 1-3 7030 1 1. Novelle 181/01 2001-10-31 Blatt 3 7030 2 2. Novelle 111/06 2006-12-07 Blatt 3 7030 2
Mehrbetreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Polizeistrafgesetz geändert wird (Oö. Polizeistrafgesetz-Novelle 2017) A.
Amt der Oö. Landesregierung Direktion Verfassungsdienst 4021 Linz Landhausplatz 1 Beilage zu Verf-2013-28888/32-Mar www.land-oberoesterreich.gv.at Stand: 2. Jänner 2017 _ Begutachtungsentwurf betreffend
MehrKOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES
DE DE DE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 7.5.2008 KOM(2008) 250 endgültig 2008/0096 (CNB) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 974/98 im
MehrKOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANK
KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 30.5.2000 KOM(2000) 346 endgültig 2000/0137 (CNS) 2000/0134 (CNS) 2000/0138 (CNB) MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT
MehrG e s e t z vom , mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird
G e s e t z vom 26.5.2011, mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird Der Landtag von Kärnten hat in Ausführung des Pflanzenschutzgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 10/2011, beschlossen: Artikel
MehrRAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 15. Mai 2008 (OR. en) 9192/08 Interinstitutionelles Dossier: 2008/0096 (CNB) UEM 110 ECOFIN 166
RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 15. Mai 2008 (OR. en) 9192/08 Interinstitutionelles Dossier: 2008/0096 (CNB) UEM 110 ECOFIN 166 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Herr Jordi AYET PUIGARNAU, Direktor,
MehrKOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES
KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 16.5.2007 KOM(2007) 257 endgültig 2007/0091 (CNB) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates im
MehrGesetz über eine Änderung des Landesverwaltungsgerichtsgesetzes
53. Beilage im Jahre 2015 zu den Sitzungsberichten des XXX. Vorarlberger Landtages Regierungsvorlage Beilage 53/2015 Teil A: Gesetzestext R e g i e r u n g s v o r l a g e Gesetz über eine Änderung des
MehrLandesgesetzblatt für Wien
Landesgesetzblatt für Wien Jahrgang 2001 Ausgegeben am 6. April 2001 22. Stück 22. Gesetz: Dienstordnung 1994 (10. Novelle zur Dienstordnung 1994), Besoldungsordnung 1994 (15. Novelle zur Besoldungsordnung
MehrOö. Landtag: Beilage 31/2015, XXVIII. Gesetzgebungsperiode. Bericht
Oö. Landtag: Beilage 31/2015, XXVIII. Gesetzgebungsperiode Bericht des Sozialausschusses betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Gesundheitsfonds-Gesetz 2013 und das Oö. Krankenanstaltengesetz 1997
MehrGesetz vom, mit dem das Burgenländische Luftreinhalte-, Heizungsanlagen- und Klimaanlagengesetz 2008 geändert wird
20 390 Gesetz vom, mit dem das Burgenländische Luftreinhalte-, Heizungsanlagen- und Klimaanlagengesetz 2008 geändert wird Der Landtag hat beschlossen: Das Burgenländische Luftreinhalte-, Heizungsanlagen-
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2000 Ausgegeben am 8. August 2000 Teil I
P. b. b. Verlagspostamt 1030 Wien WoGZ 213U BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2000 Ausgegeben am 8. August 2000 Teil I 72. Bundesgesetz: Eurogesetz und Änderung des Scheidemünzengesetzes
MehrStGSG Steiermärkisches Glücksspielautomaten- und Spielapparategesetz Mag. Rita Hirner. Abteilung 3 November 2015
StGSG Steiermärkisches Glücksspielautomaten- und Spielapparategesetz 2014 Mag. Rita Hirner Abteilung 3 November 2015 Kleines Glücksspiel Ausgangspunkt: Glücksspielgesetz des Bundes (GSpG) Glücksspielgesetz
MehrLandesgesetzblatt für Wien
91 Landesgesetzblatt für Wien Jahrgang 2006 Ausgegeben am 14. Februar 2006 14. Stück 14. Gesetz: Dienstordnung 1994 (22. Novelle zur Dienstordnung 1994), die Vertragsbedienstetenordnung 1995 (24. Novelle
MehrAmtsblatt der Europäischen Union L 313/3
DE 28.11.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 313/3 VERORDNUNG (EG) Nr. 1150/2009 DER KOMMISSION vom 10. November 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1564/2005 zur Einführung von Standardformularen
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/237 17. Wahlperiode 10-02-09 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fischereigesetzes für das Land Schleswig-Holstein Federführend
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2011 Ausgegeben am 28. Dezember 2011 Teil I 139. Bundesgesetz: Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes und der Exekutionsordnung (NR: GP
MehrLandesgesetzblatt für Wien
399 Landesgesetzblatt für Wien Jahrgang 2008 Ausgegeben am 13. Juni 2008 39. Stück 39. Gesetz: Bereinigung der Rechtsvorschriften des Landes Wien (Wiener Rechtsbereinigungsgesetz Novelle 2008); Änderung
MehrENTWURF WIENER LANDTAG
Beilage Nr. 26/2004 LG 03789-2004/0001 ENTWURF Beilage Nr. 26/2004 WIENER LANDTAG Gesetz, mit dem das Gesetz über die fachlichen Anstellungserfordernisse für die von der Stadt Wien anzustellenden Kindergärtner/innen
Mehr7. Der Anhang zur Verordnung entfällt. 2 von 5
1 von 5 Verordnung des Bundesministers für Finanzen, des Bundesministers für Justiz, der Bundesministerin für Familien und Jugend, des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und des
MehrBeilage 329/1998 zum kurzschriftlichen Bericht des Oö. Landtags, XXV. Gesetzgebungsperiode
Beilage 329/1998 zum kurzschriftlichen Bericht des Oö. Landtags, XXV. Gesetzgebungsperiode Bericht des Ausschusses für Finanzen betreffend das Landesgesetz, mit dem Maßnahmen aus Anlaß der Einführung der
MehrGesetz über eine Änderung des Mindestsicherungsgesetzes
Selbständiger Antrag der Abgeordneten zum Vorarlberger Landtag Landtagsvizepräsidentin Dr. Gabriele Nußbaumer, Werner Huber und Klubobmann Mag. Roland Frühstück, ÖVP Beilage 14/2012 An die Präsidentin
MehrGesetz vom., mit dem das Burgenländische Landesverwaltungsgerichtsgesetz
21-50 Gesetz vom., mit dem das Burgenländische Landesverwaltungsgerichtsgesetz geändert wird Der Landtag hat beschlossen: Das Burgenländische Landesverwaltungsgerichtsgesetz - Bgld. LVwGG, LGBl. Nr. 44/2013,
MehrVorlage der Landesregierung
Nr 296 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (6. Session der 13. Gesetzgebungsperiode) Vorlage der Landesregierung Gesetz vom..., mit dem das Salzburger Landes-Beamtengesetz
MehrVorlage der Landesregierung. Gesetz vom..., mit dem das Bediensteten-Schutzgesetz geändert wird
1 von 6 Nr 236 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Vorlage der Landesregierung Gesetz vom..., mit dem das Bediensteten-Schutzgesetz
Mehrvom 17. April
0.110.036.94 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2012 Nr. 117 ausgegeben am 20. April 2012 Kundmachung vom 17. April 2012 des Beschlusses Nr. 162/2011 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Beschluss
MehrVorlage der Landesregierung
Nr 350 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 13. Gesetzgebungsperiode) Vorlage der Landesregierung Gesetz vom..., mit dem die Salzburger Kinder- und Jugendwohlfahrtsordnung
MehrS T E I E R M Ä R K I S C H E R L A N D T A G XIV. GESETZGEBUNGSPERIODE, 2002, Einl.Zahl 480/2
S T E I E R M Ä R K I S C H E R L A N D T A G XIV. GESETZGEBUNGSPERIODE, 2002, Einl.Zahl 480/2 V O R L A G E der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 197 des Steiermärkischen Landtages vom
Mehr:.---- I '"..,.., mit dem das Bgld. Veranstaltungsgesetz geändert. wird. Der Landtag hat beschlossen:
:.---- I 17-463 Gesetz wird vom.. '"..,.., mit dem das Bgld. Veranstaltungsgesetz geändert Der Landtag hat beschlossen: Das Bgld. Veranstaltungsgesetz, LGBI.Nr. 2/1994, wird wie folgt geändert: 1. Im 1
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 18. April 2018 Teil II
1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2018 Ausgegeben am 18. April 2018 Teil II 69. Verordnung: Änderung der Verordnung über Qualifizierungs- und Zertifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2001 Ausgegeben am 18. Dezember 2001 Teil I
P. b. b. Verlagspostamt 1030 Wien 01Z023000K BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2001 Ausgegeben am 18. Dezember 2001 Teil I 143. Bundesgesetz: Euro-Umstellungsgesetz Patent-, Marken-
MehrBegutachtungsentwurf zu Zl. 01-VD-LG-1739/ Gesetz vom.., mit dem das Kärntner Kinderbetreuungsgesetz geändert wird
Seite 1 von 5 Begutachtungsentwurf März 2016 zu Zl. 01-VD-LG-1739/7-2016 Gesetz vom.., mit dem das Kärntner Kinderbetreuungsgesetz geändert wird Der Landtag von Kärnten hat beschlossen: Artikel I Das Kärntner
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1989 Ausgegeben am 22. September 1989 186. Stück 455. Beschluß Nr. 2/89 des Gemischten Ausschusses
MehrRegierungsvorlage. 1599 der Beilagen XVIII. GP - Regierungsvorlage (gescanntes Original) 1 von 5. www.parlament.gv.at
1599 der Beilagen XVIII. GP - Regierungsvorlage (gescanntes Original) 1 von 5 1599 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XVIII. GP Ausgedruckt am 11. 5. 1994 Regierungsvorlage
Mehrvom 26. Mai 1924 Den vom Landtage in seiner Sitzung vom 11. April 1924 gefassten Beschlüssen erteile Ich Meine Zustimmung.
941.121 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1924 Nr. 8 ausgegeben am 20. Juni 1924 Gesetz vom 26. Mai 1924 betreffend die Einführung der Frankenwährung Den vom Landtage in seiner Sitzung vom
MehrENTWURF. eines Gesetzes, mit dem das Wiener Pflegegeldgesetz - WPGG. geändert wird
Beilage Nr. 1/2005 LG 00204-2005/0001 ENTWURF eines Gesetzes, mit dem das Wiener Pflegegeldgesetz - WPGG geändert wird Entwurf: Gesetz, mit dem das Wiener Pflegegeldgesetz WPGG geändert wird Der Wiener
MehrDatenschutz-Anpassungsgesetz Sammelnovelle
B e g u t a c h t u n g s e n t wurf ( S t a n d : 2 0.2. 2 0 1 8 ) Der Landtag hat beschlossen: Datenschutz-Anpassungsgesetz Sammelnovelle Artikel I Das Gesetz über Auszeichnungen und Gratulationen, LGBl.Nr.
Mehr14 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP. Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz geändert wird
14 der Beilagen XXI. GP - Regierungsvorlage (gescanntes Original) 1 von 7 14 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP Ausgedruckt am 17. 1. 2000 Regierungsvorlage Bundesgesetz,
MehrGesetz über eine Änderung des Bodenseefischereigesetzes
63. Beilage im Jahre 2016 zu den Sitzungsberichten des XXX. Vorarlberger Landtages Regierungsvorlage Beilage 63/2016 Teil A: Gesetzestext R e g i e r u n g s v o r l a g e Der Landtag hat beschlossen:
MehrMA /2005 Stand: E N T W U R F. Gesetz, mit dem das Wiener Feuerpolizei-, Luftreinhalte- und Klimaanlagengesetz - WFLKG geändert wird
Beilage Nr. 15/2007 LG 05193-2006/0001 MA 64 4480/2005 Stand: 12.07.2007 E N T W U R F Gesetz, mit dem das Wiener Feuerpolizei-, Luftreinhalte- und Klimaanlagengesetz - WFLKG geändert wird Der Wiener Landtag
MehrGesetz vom , mit dem das Kärntner Bezügegesetz 1997 und das Kärntner Bezügegesetz 1992 geändert werden. Artikel I
Gesetz vom 13.12.2012, mit dem das Kärntner Bezügegesetz 1997 und das Kärntner Bezügegesetz 1992 geändert werden Der Landtag von Kärnten hat beschlossen: Artikel I Das Kärntner Bezügegesetz 1997 K-BG 1997,
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4088 6. Wahlperiode 17.06.2015 GESETZENTWURF der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern
MehrBeilage Nr. 18/2008 LG /0001
Beilage Nr. 18/2008 LG 00024-2008/0001 Entwurf Gesetz, mit dem das Gesetz über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Wiener IPPC-Anlagengesetz WIAG) geändert wird Der Wiener
MehrLandesgesetzblatt für Wien
215 Landesgesetzblatt für Wien Jahrgang 2013 Ausgegeben am 22. August 2013 35. Stück 35. Gesetz: Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung 35. Gesetz, mit dem die Bauordnung
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2009 Ausgegeben am 18. August 2009 Teil I 76. Bundesgesetz: Änderung des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, des Vertragsbedienstetengesetzes
MehrDer Landtag von Niederösterreich hat am... beschlossen: Änderung des Landes-Vertragsbedienstetengesetzes (2. LVBG Novelle 2002)
Der Landtag von Niederösterreich hat am... beschlossen: Änderung des Landes-Vertragsbedienstetengesetzes (2. LVBG Novelle 2002) Das Landes-Vertragsbedienstetengesetz, LGBl. 2300, wird wie folgt geändert:
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2002 Ausgegeben am 9. August 2002 Teil I
P. b. b. Verlagspostamt 1030 Wien GZ 02Z034232 M BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2002 Ausgegeben am 9. August 2002 Teil I 122. Bundesgesetz: EU-Nachtarbeits-Anpassungsgesetz (NR:
Mehr355 der Beilagen XXII. GP - Regierungsvorlage - Materialien 1 von 5. Vorblatt
355 der Beilagen XXII. GP - Regierungsvorlage - Materialien 1 von 5 Vorblatt Problem: Die Entscheidung des Rates der EU vom 13. Juni 2003 zur Änderung der Anlage 12 der Gemeinsamen Konsularischen Instruktion
MehrVorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 9.11.2011 SEK(2011) 1330 endgültig 2011/0312 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen
Mehr590 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
590 der Beilagen XXI. GP - Regierungsvorlage (gescanntes Original) 1 von 20 590 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP Nachdruck vom 21. 6. 2001 Regierungsvorlage Bundesgesetz
MehrDer Landtag von Niederösterreich hat am 7. Juli 2016 in Ausführung des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes 2013, BGBl. I Nr. 69/2013, beschlossen:
Der Landtag von Niederösterreich hat am 7. Juli 2016 in Ausführung des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes 2013, BGBl. I Nr. 69/2013, beschlossen: Änderung des NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetzes (NÖ
Mehr8. November 2011 zu Zl. -2V-LG-1460/ (Regierungsvorlage)
8. November 2011 zu Zl. -2V-LG-1460/7-2011 (Regierungsvorlage) Entwurf eines Gesetzes, mit das Kärntner Berufsqualifikationen-Anerkennungsgesetz geändert wird Te x t g e g e n ü b e r s t e l l u n g Geltende
MehrVorschlag für VERORDNUNG DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 25.5.2011 KOM(2011) 296 endgültig 2011/0128 (NLE) Vorschlag für VERORDNUNG DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 975/98 des Rates vom 3. Mai 1998 über die Stückelungen
Mehr1081 der Beilagen XXV. GP - Ausschussbericht NR - Gesetzestext 1 von 5
1081 der Beilagen XXV. GP - Ausschussbericht NR - Gesetzestext 1 von 5 Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Geschäftsordnungsgesetz 1975, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, die Nationalrats-Wahlordnung
MehrGesetz, mit dem das Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz geändert wird. Artikel I
Gesetz, mit dem das Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz geändert wird Der Wiener Landtag hat beschlossen: Artikel I Das Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz, LGBl. für Wien Nr. 39/1987, zuletzt geändert
MehrDieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen
2005R1564 DE 01.01.2007 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 1564/2005 DER
MehrKOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES
KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 02.08.2005 KOM(2005) 357 endgültig 2005/0145 (CNS) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 974/98 über die Einführung
MehrENTWURF WIENER LANDTAG
Beilage Nr. 25/2010 LG 04515-2010/0001 ENTWURF Beilage Nr. 25/2010 WIENER LANDTAG Gesetz, mit dem das Wiener Bezügegesetz 1995 (11. Novelle zum Wiener Bezügegesetz 1995), die Pensionsordnung 1995 (21.
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2013 Ausgegeben am 11. Juli 2013 Teil I
1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2013 Ausgegeben am 11. Juli 2013 Teil I 122. Bundesgesetz: Änderung des Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetzes 2013, des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes,
MehrKOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES
DE DE DE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 26.5.2009 KOM(2009) 238 endgültig 2009/0068 (CNS) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die Aufgliederung der unterstellten Bankgebühr
MehrLiechtensteinisches Landesgesetzblatt
0.110.036.38 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2010 Nr. 192 ausgegeben am 16. Juli 2010 Kundmachung vom 13. Juli 2010 der Beschlüsse Nr. 44/2010, 45/2010, 47/2010 bis 49/2010, 51/2010 bis
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/2751 5. Wahlperiode 01.09.2009 GESETZENTWURF der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der Berufsbezeichnung Staatlich
MehrGesetz vom., mit dem das als Landesgesetz geltende Bundesgesetz, betreffend die Tanzlehranstalten, aufgehoben wird
21-676 Gesetz vom., mit dem das als Landesgesetz geltende Bundesgesetz, betreffend die Tanzlehranstalten, aufgehoben wird Der Landtag hat beschlossen: 1 Das als Landesgesetz geltende Bundesgesetz vom 26.
MehrAbschnitt I Allgemeiner Teil
Artikel 1 Änderung des Steiermärkischen Mutterschutz- und Karenzgesetzes Das Gesetz über den Mutterschutz und die Karenz der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer im Landesdienst, LGBl. Nr. 52/2002, wird
MehrVorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 30.5.2016 COM(2016) 317 final 2016/0159 (COD) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren
MehrDer Steiermärkische Landtag hat beschlossen:
Landesgesetz vom... mit dem das Gesetz über das Dienst- und Besoldungsrecht der von den Gemeinden anzustellenden Kindergärtner/Kindergärtnerinnen und Erzieher an Horten geändert wird. Der Steiermärkische
MehrBundesgesetz über die Krankenversicherung
Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) (Anpassung von Bestimmungen mit internationalem Bezug) Entwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen- Durchführungsgesetzes (DirektZahlDurchfÄndG)
Bundesrat Drucksache 28/17 17.01.17 Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein AV - Fz - U Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen- Durchführungsgesetzes (DirektZahlDurchfÄndG)
MehrGesetz, mit dem die Wiener land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1992 und das Wiener Tierzuchtgesetz geändert werden.
GZ: 269350/2016 zu erecht LG - 03109/2016/0001 1 von 2 Gesetz, mit dem die Wiener land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1992 und das Wiener Tierzuchtgesetz geändert werden Der Wiener
MehrNr 7 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (1. Session der 13. Gesetzgebungsperiode) Vorlage der Landesregierung
Nr 7 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (1. Session der 13. Gesetzgebungsperiode) Vorlage der Landesregierung Gesetz vom..., mit dem das Bautechnikgesetz geändert wird
MehrLiechtensteinisches Landesgesetzblatt
0.110.034.52 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2004 Nr. 233 ausgegeben am 9. November 2004 Kundmachung vom 26. Oktober 2004 des Beschlusses Nr. 68/2004 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Beschluss
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer Vorschriften (EuKoPfVODG)
Bundesrat Drucksache 526/16 23.09.16 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages R Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher
Mehr1327 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP
1 von 5 1327 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP Regierungsvorlage Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Aufhebung
MehrGesamte Rechtsvorschrift für Steiermärkisches Aufsichtsorgangesetz, Fassung vom Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Gesamte Rechtsvorschrift für Steiermärkisches Aufsichtsorgangesetz, Fassung vom 09.02.2015 Langtitel Gesetz vom 18. September 2007 über die Bestellung von Aufsichtsorganen (Steiermärkisches Aufsichtsorgangesetz
MehrLandtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/575 15.11.2016 Beschlussempfehlung Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und zur Aufhebung bestimmter gewerberechtlicher
Mehrvom 11. Juni
0.110.037.68 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2013 Nr. 221 ausgegeben am 14. Juni 2013 Kundmachung vom 11. Juni 2013 des Beschlusses Nr. 13/2013 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Beschluss
MehrDURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX [ ](2015) XXX draft DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom XXX zur Festlegung technischer Durchführungsstandards im Hinblick auf die Meldebögen und
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2017 Ausgegeben am 25. Jänner 2017 Teil III
1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2017 Ausgegeben am 25. Jänner 2017 Teil III 9. Protokoll zur Abänderung des am 29. Jänner 2013 in Vaduz unterzeichneten Abkommens zwischen
MehrErläuterungen. Allgemeiner Teil. Besonderer Teil
1 von 1 Entwurf Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Kontrollgerätekartenverordnung geändert wird (2. Novelle zur KonGeV) Aufgrund des 102a Abs. 9 des Kraftfahrgesetzes
MehrLandtag von Baden-Württemberg. Gesetzentwurf. Drucksache 13 / Wahlperiode. der Landesregierung
Landtag von Baden-Württemberg 13. Wahlperiode Drucksache 13 / 1620 12. 12. 2002 Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz über die Kostentragung bei sexuell übertragbaren Krankheiten und Tuberkulose A.
MehrDer Landtag von Niederösterreich hat am beschlossen: Änderung des NÖ Sozialhilfegesetzes Artikel I. Abschnitt 2 Hilfe bei stationärer Pflege
Der Landtag von Niederösterreich hat am beschlossen: Änderung des NÖ Sozialhilfegesetzes 2000 Artikel I Das NÖ Sozialhilfegesetz 2000, LGBl. 9200, wird wie folgt geändert: 1. Im Inhaltsverzeichnis erhält
MehrVorlage der Landesregierung
Nr 232 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Vorlage der Landesregierung Gesetz vom..., mit dem das Salzburger Tourismusgesetz geändert
MehrVorschlag für BESCHLUSS DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 22.6.2011 KOM(2011) 360 endgültig 2011/0157 (NLE) Vorschlag für BESCHLUSS DES RATES über die Unterzeichnung und den Abschluss einer Währungsvereinbarung zwischen der
MehrDrittes Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und zur Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
Bundesrat Drucksache 724/16 02.12.16 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages R Drittes Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und zur Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
Mehr930 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP. Bundesgesetz, mit dem das Konsulargebührengesetz 1992 geändert wird
930 der Beilagen XX. GP - Volltext 1 von 5 930 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP Ausgedruckt am 18. 11. 1997 Regierungsvorlage Bundesgesetz, mit dem das Konsulargebührengesetz
Mehr11 -J4~1 der Beilagen zu den Stenographischen ProtokolIen des Nationalrates XVI. Gesetzg~bungsperiodc. A n t rag
169/A XVI. GP - Initiativantrag (gescanntes Original) 1 von 7-11 -J4~1 der Beilagen zu den Stenographischen ProtokolIen des Nationalrates XVI. Gesetzg~bungsperiodc A n t rag No.... 1.~.!}....1 A Präs.:
MehrArtikel I. Artikel II Inkrafttreten. Artikel III Übergangsbestimmungen
Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB), mit der die Verordnung über die Baustoffliste ÖA vom 13. Mai 2008 geändert wird (1. Novelle zur Baustoffliste ÖA) OIB-095.1-032/10 1/8 Verordnung
MehrNiedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/330. Gesetzentwurf. Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den 10.
Gesetzentwurf Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den 10. November 1998 An den Herrn Präsidenten des Niedersächsischen Landtages Sehr geehrter Herr Präsident, in der Anlage übersende ich den
Mehrs Freizügigkeitsabkommen. Weiterführung sowie Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien
Sondersession April 2008 e-parl 28.04.2008 - - 16:47 08.029 s Freizügigkeitsabkommen. Weiterführung sowie Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien Entwurf des es vom 14. März 2008 1 Beschluss des es vom 28.
MehrDer Landtag von Niederösterreich hat am 7. November 2013 beschlossen: Änderung des NÖ Jagdgesetzes 1974. Artikel I
Der Landtag von Niederösterreich hat am 7. November 2013 beschlossen: Änderung des NÖ Jagdgesetzes 1974 Artikel I Das NÖ Jagdgesetz 1974, LGBl. 6500, wird wie folgt geändert: 1. Im Punkt I. D. des Inhaltsverzeichnisses
Mehr345 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
345 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP Ausgedruckt am 29. 11. 2000 Regierungsvorlage Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird Der Nationalrat hat
MehrBESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 146/2005. vom 2. Dezember zur Änderung des Anhangs IV (Energie) des EWR-Abkommens
BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 146/2005 vom 2. Dezember 2005 zur Änderung des Anhangs IV (Energie) des EWR-Abkommens DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS gestützt auf das Abkommen über den Europäischen
MehrSelbständiger Antrag. An den Präsidenten des Burgenländischen Landtages Gerhard Steier Landhaus 7000 Eisenstadt. Eisenstadt, am 9.
100 An den Präsidenten des Burgenländischen Landtages Gerhard Steier Landhaus 7000 Eisenstadt 20-17 Eisenstadt, am 9. Juli 2010 Selbständiger Antrag der Landtagsabgeordneten Christian Illedits, Ing. Rudolf
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1996 Ausgegeben am 24. Oktober Stück
P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1996 Ausgegeben am 24. Oktober 1996 186. Stück %') Verordnung: Wäschetrockner-Verbrauchsangabenverordnung
Mehr1427 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
1427 der Beilagen XX. GP - Volltext 1 von 7 1427 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP Ausgedruckt am 18. 11. 1998 Regierungsvorlage Protokoll über den Beitritt der
Mehr