Multimediagestattung kabelanschluss, internet und telefon
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- Oskar Ackermann
- vor 8 Jahren
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1 Multimediagestattung kabelanschluss, internet und telefon Ihr Kabelanschluss für Fernsehen, Internet und Telefon. serviceadresse hausanschrift Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH,, Telefon 0800 / Telefax / *, kundeninfo@kabeldeutschland.de * 0,14 /Min. aus dem dt. Festnetz, im Mobilfunkbereich maximal 0,42 /Min. Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH Betastraße Unterföhring Handelsregister Amtsgericht München HRB Sitz der Gesellschaft Unterföhring Steuernummer 143/153/10114 USt-IdNr. DE Geschäftsführer Dr. Adrian v. Hammerstein Dr. Manuel Cubero del Castillo-Olivares Erik Adams Dr. Andreas Siemen Stand: Oktober 2011
2 ihr auftrag ausfertigung für kabel deutschland 1 strasse, hausnummer anzahl we Hannover, Telefon Telefax *, kundeninfo@kabeldeutschland.de
3 ihr auftrag ausfertigung für telefax 2 strasse, hausnummer anzahl we Hannover, Telefon Telefax *, kundeninfo@kabeldeutschland.de
4 ihr auftrag ausfertigung für auftraggeber/-in 3 strasse, hausnummer anzahl we Hannover, Telefon Telefax *, kundeninfo@kabeldeutschland.de
5 allgemeine vertragsbedingungen 1 gestattung 1.1 Der Vertragspartner gestattet Kabel Deutschland die Durchleitung der zur Nutzung der umseitig aufgeführten Breitbandkabelangebote erforderlichen Signale durch die in den umseitig aufgeführten Häusern vorhandenen Hausverteilnetze. 1.2 Sollte für die Nutzung der umseitig aufgeführten Breitbandkabelangebote die Installation eines Übergabepunktes oder eine Erweiterung oder Modernisierung der vorhandenen Hausverteilnetze oder die Installation einzelner wohnungsbezogener Verteillinien erforderlich sein, gestattet der Vertragspartner die hierzu notwendigen Arbeiten. 1.3 Die Gestattung umfasst weiterhin das Recht, den Bewohnern (im folgenden: Anschlussnutzer) in den aufgeführten Häusern unmittelbar Einzelverträge über die umseitig angeführten Breitbandkabelangebote anzubieten. 1.4 Dem Vertragspartner und den Anschlussnutzern bleibt es unbenommen, Verträge mit anderen Netzbetreibern zu schließen, sofern hierfür nicht das oder die in Ziff. 1.1 oder 1.2 genannten Netze genutzt werden. 2 installation/betrieb 2.1 Der Vertragspartner trägt die laufenden Aufwendungen für die Energieversorgung zum Betrieb der vertragsgegenständlichen Anlagen und stellt Kabel Deutschland alle für die Modernisierung, die Erweiterung und den Betrieb der vertragsgegenständlichen Anlagen erforderlichen Grundstücks- und Gebäudeflächen sowie die im Eigentum des Vertragspartners verbleibenden Bestandteile des zum Zeitpunkt der Modernisierung vorhandenen Hausverteilnetzes unentgeltlich zur Verfügung. 2.2 Von Kabel Deutschland installierte Bauteile werden nur zum vorübergehenden Zweck eingebaut und verbleiben im Eigentum von Kabel Deutschland. 2.3 Der Vertragspartner ermöglicht Kabel Deutschland den Betrieb und die Wartung der zur Durchleitung der Signale der Breitbandkabelangebote genutzten Anlagen. 2.4 Arbeiten an von Kabel Deutschland installierten Bauteilen dürfen nur von Kabel Deutschland oder von durch Kabel Deutschland beauftragten Fachunternehmen durchgeführt werden. 3 ende der vereinbarung 3.1 Diese Multimediagestattung tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Es gilt die umseitig vereinbarte Laufzeitregelung Nach Beendigung dieser Multimediagestattung ist Kabel Deutschland berechtigt, aber nicht verpflichtet, die von Kabel Deutschland eingebauten Bauteile auf eigene Kosten zu entfernen oder stillzulegen. Dies gilt auch bei einer vorzeitigen Beendigung dieser Multimediagestattung. 3.4 Sofern der Vertragspartner die von Kabel Deutschland eingebauten Bauteile des Hausverteilnetzes (ohne Übergabepunkt) nach Beendigung dieser Multimediagestattung übernehmen möchte, ist Kabel Deutschland berechtigt, aber nicht verpflichtet, ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten. 3.5 Ein etwaig installierter Übergabepunkt verbleibt nach Beendigung der Multimediagestattung im Eigentum von Kabel Deutschland. 3.6 Für den Fall, dass nach Ende der Multimediagestattung Verträge mit Anschlussnutzern bestehen, ist Kabel Deutschland berechtigt, diese Verträge auch nach Beendigung dieser Gestattung zu erfüllen. Der Abschluss von weiteren Verträgen mit Ansachlussnutzern ist nach Ende der Multimediagestattung ausgeschlossen. 4 übertragung 4.1 Bei einer etwaigen Veräußerung eines Grundstücks verpflichtet sich der Vertragspartner, Kabel Deutschland über die Weiterveräußerung zu unterrichten und den Erwerber zu verpflichten, durch schriftliche Vereinbarung in die Rechte und Pflichten dieser Multimediagestattung einzutreten und diese Verpflichtung auch auf seine Rechtsnachfolger zu übertragen. 4.2 Kabel Deutschland darf ihre Rechte und Pflichten aus der Multimediagestattung ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen, wenn die Vertragserfüllung hierdurch nicht beeinträchtigt oder gefährdet wird und keine überwiegenden berechtigten Interessen des Vertragspartners entgegenstehen. Kabel Deutschland hat dem Vertragspartner die Übertragung vor ihrem Vollzug in Textform anzuzeigen. 5 haftung 5.1 Kabel Deutschland haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von Kabel Deutschland, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden haftet Kabel Deutschland nur, wenn sie auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Kabel Deutschland, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 5.2 Im Übrigen haftet Kabel Deutschland bei einfacher Fahrlässigkeit nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden ist, in diesen Fällen allerdings begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Für Schadensfälle mit reinen Vermögensschäden ist die Haftung gegenüber dem einzelnen Vertragspartner in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf den Höchstbetrag von , gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von je schadensverursachendem Ereignis beschränkt. Übersteigt im letzteren Fall die Entschädigung, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten ist, die genannte Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. 5.3 Die Haftung von Kabel Deutschland nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und anderer zwingender gesetzlicher Regelungen bleibt unberührt. 6 sonstiges 6.1 Mündliche Nebenabreden zu dieser Multimediagestattung bestehen nicht. Ergänzungen oder Änderungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart und von beiden Vertragsparteien unterzeichnet werden. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. 6.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Multimediagestattung ist, sofern der Vertragspartner Kaufmann ist, der Sitz von Kabel Deutschland. 6.3 Sollten Bestimmungen dieser Multimediagestattung unwirksam oder nichtig sein oder werden, oder sollte diese Multimediagestattung unvollständig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Falle, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung am nächsten kommt. Ebenso ist zu verfahren, wenn sich Vertragslücken herausstellen sollten.
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