Module zur Grundlagenschulung
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- Hansl Fleischer
- vor 6 Jahren
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1 Module zur Grundlagenschulung Beginn September 2017 im Wissenschaftspark Gelsenkirchen Praxis Sachbearbeitung SGB II im Jobcenter für Berufsanfänger sowie Mitarbeiter/innen, die keine oder nur geringe praktische Vorkenntnisse im Leistungsrecht des SGB II haben
2 2 Inhalt HINWEISE ZUR SCHULUNGSMASSNAHME...2 SEMINARGEBÜHR PRAXIS DES LEISTUNGSANSPRUCHS LEISTUNGEN ZUR SICHERUNG DES LEBENSUNTERHALTS (ALG II UND SOZIALGELD) PRAXIS DER BEDARFE FÜR UNTERKUNFT UND HEIZUNG PRAXIS DES EINSATZES DES EINKOMMENS UND VERMÖGENS BESCHEIDE RECHTSSICHER ERLASSEN PRAXIS DER ANTRAGSPRÜFUNG...6 ANMELDUNG...7 SCHULUNGEN SOZIALRECHT JOBCENTER IM WIPA GELSENKIRCHEN...8 HINWEISE ZUR SCHULUNGSMASSNAHME Die Teilnehmer/innen werden durch anwendungsbezogene Veranstaltungen vor dem Hintergrund der beruflichen Tätigkeiten für die Aufgaben in der Praxis vorbereitet. Die Vermittlung der notwendigen Kenntnisse erfolgt unter Beachtung berufspraktischer Notwendigkeiten. ZIELGRUPPE Berufsanfänger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcentern, die bisher in anderen Aufgabenfeldern eingesetzt waren. Die Anzahl der Teilnehmer/innen je Modul ist auf 10 begrenzt. Bitte beachten Sie, dass für Mitarbeiter/innen, die bereits Berufserfahrung haben und diese vertiefen möchten die Qualifizierungsmaßnahme Fachberater / Fachberaterin Fachkraft SGB II zu empfehlen ist. Fordern Sie die Broschüre telefonisch unter oder per heidi.pauls@ifv.de bei Frau Pauls an. AUFBAU DER GRUNDLAGENSCHULUNG Die Schulungsmaßnahme umfasst 6 Tagesveranstaltungen. In den Modulen werden jeweils in der Zeit von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr die notwendigen Grundkenntnisse durch fachliche Inputs, Seminargespräche sowie einer Vielzahl von Übungen und Fallbeispielen vermittelt.
3 3 SCHULUNGSMODULE Bei den Schulungsmodulen handelt es sich um Lerneinheiten, die im jeweiligen Teilgebiet mit einem Zuwachs an praktischer Kompetenz verbunden sind. Vermittelt werden die rechtlichen Regelungszusammenhänge, um im Einzelfall sicher beraten und entscheiden zu können. Zu jedem Teil werden umfangreiche Seminarunterlagen zur Verfügung gestellt, die auch in der Praxis als Hilfsmittel dienen. LEISTUNGSNACHWEISE Mittels Übungen und möglicher Abschlusstest weisen die Teilnehmer/innen die Beherrschung der Schulungsinhalte nach. REFERENTEN Die en sind ausgesprochene Experten des jeweiligen Fachgebiets: Farchmin, Dirk Stehl, Alexander Grosse, Michael Dipl. Verwaltungswirt, stv. Leiter und Abteilungsleitung Leistungsrecht Jobcenter und freiberuflicher Trainer Leiter Rechtsstelle SGB II Widerspruch und Klage Jobcenter Dozent an der FHöV NRW und freiberuflicher Trainer, Mitautor SGB II und SGB XII für Studium und Praxis ZERTIFIZIERUNG Bei erfolgreicher Absolvierung einzelner oder aller Module wird ein Zertifikat ausgestellt, das die Teilnahme bescheinigt. SEMINARGEBÜHR Der Teilnehmerbeitrag für die Schulung beläuft sich insgesamt für alle Module auf 998,00. Für die Teilnahme an einem Abschlusstest wird eine Gebühr in Höhe von 50,00 erhoben. Die Berechnung von Umsatzsteuer erfolgt mit Verweis auf 4 Nr. 21a (bb) UStG nicht. Die Schulung wird bei einer Mindestanzahl von 6 Anmeldungen durchgeführt. Ausnahmsweise können bei Verhinderungen andere en/innen eingesetzt werden. Können im Einzelfall Termine von Teilnehmer/innen nicht wahrgenommen werden, kann eine Teilnahme zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, soweit ein vergleichbares Seminar vom ifv angeboten wird. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung, die zugleich die Rechnung ist. Überweisen Sie bitte vor Veranstaltungsbeginn die Seminargebühr auf unser Konto bei der Deutschen Bank Gelsenkirchen, BLZ: / Konto-Nr Rücktritt: Bis vier Wochen vor Seminarbeginn stornieren wir Ihre Anmeldung gebührenfrei. Danach berechnen wir 50 v.h. der Seminargebühr. Sagen Sie nicht spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn ab, berechnen wir die volle Gebühr. Die Rücktrittsmeldung bedarf der Schriftform. Ausfall von Seminaren: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Seminare bei zu geringer Teilnehmerzahl oder Erkrankung des en / der in ausfallen oder verlegt werden können. Wenn möglich, wird ein Nachholtermin benannt bzw. bereits gezahlte Gebühren werden anteilig erstattet. Wir werden Sie so früh wie möglich informieren.
4 PRAXIS DES LEISTUNGSANSPRUCHS Einführung in die Grundschulung Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Anspruchsberechtigter Personenkreis (Alg II und Sozialgeld), Abgrenzung der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II zu Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII, Bedarfsgemeinschaft, Ausschlusstatbestände für den Bezug von Alg II / Sozialgeld, Ansprüche und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts o Arbeitslosengeld II, o Sozialgeld und o sonstige Leistungen. Michael Grosse LEISTUNGEN ZUR SICHERUNG DES LEBENSUNTER- HALTS (ALG II UND SOZIALGELD) Ermittlung der Höhe der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Wiederholung / Vertiefung Personenkreis, Leistungen der Sicherung des Lebensunterhalts o Arbeitslosengeld II, o Sozialgeld und sonstige Leistungen, Ermittlung der Höhe des Regelbedarfs, Ermittlung der Höhe möglicher Mehrbedarfe, Ermittlung der Höhe sonstiger Leistungen und Möglichkeit der Gewährung der Leistung als Darlehen. Dirk Farchmin
5 PRAXIS DER BEDARFE FÜR UNTERKUNFT UND HEIZUNG Die Berücksichtigung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung bei der Ermittlung der Höhe der Leistungen nach dem SGB II Begriff der Unterkunft und tatsächliche Aufwendungen, Bedarfe für Unterkunft bei selbst genutztem Hausgrundstück / selbst genutzter Eigentumswohnung, Begriff der Angemessenheit und Anforderungen an ein schlüssiges Konzept, Verfahren bei unangemessenen Kosten (Kostensenkungsverfahren), Sonstige Bedarfe für Unterkunft (Umzugskosten, Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkaution usw.), Praxisfragen bei Mietschulden / Energieschulden sowie Grundlagen der Übernahme bzw. Ablehnung entsprechender Hilfegesuche. Dirk Farchmin PRAXIS DES EINSATZES DES EINKOMMENS UND VERMÖGENS Der Einkommens- und Vermögenseinsatz nach dem SGB II Grundsatz des Einsatzes der eigenen Kräfte und Mittel zur Beseitigung der Hilfebedürftigkeit sowie Abgrenzung von Einkommen und Vermögen, Grundlagen Bedarfs- und Einsatzgemeinschaft sowie Abgrenzung zur Haushaltsgemeinschaft usw., Praxisfragen zum privilegierten Einkommen, Grundsätze der Einkommensbereinigung, Grundzüge zum Vermögensbegriff und Vermögenseinsatz sowie zum geschützten Vermögen, Freibeträge / Absetzungsbeträge. Dirk Farchmin
6 BESCHEIDE RECHTSSICHER ERLASSEN Das Verwaltungsverfahren muss ordnungsgemäß durchgeführt werden und Entscheidungen sind Betroffenen schriftlich mitzuteilen. Hierbei handelt es sich um Verwaltungsakte, die hinsichtlich Inhalt und Form bestimmte Anforderungen erfüllen müssen. Aufklärung des Sachverhalts im Verwaltungsverfahren, Abgrenzung öffentlich-rechtlicher Vertrag und Verwaltungsakt, Merkmale des Verwaltungsaktes, Bekanntgabe des Verwaltungsaktes, Aufbau / Inhalt des Verwaltungsaktes (Tenor, Sachverhalt, rechtliche Würdigung, Rechtsbehelfsbelehrung), Grundsätze Bestimmtheit und Begründetheit, Ermessensentscheidungen und Begründung, Form- und Verfahrensfehler / Heilungsmöglichkeiten sowie Formulierungshilfen / Bescheidstil. Alexander Stehl PRAXIS DER ANTRAGSPRÜFUNG Die Antragsannahme und die Prüfung von Ansprüchen nach dem SGB II (Alg II und Sozialgeld) Grundsätze im Antragsverfahren (Antragsverfahren, Antragserfordernis, Leistungsbeginn usw.), Nachrangigkeit der Leistungsgewährung; insbesondere im Hinblick auf vorrangige Leistungen und mögliche Ansprüche, Prüfung und Beratung zu Tatbeständen, die den Leistungsbezug nach dem SGB II ausschließen, Qualitätsstandards in der Antragsannahme, wie z. B. Prüfung eheähnliche Gemeinschaft, Prüfung der Vermögensverhältnisse, Prüfung von Kontoauszügen, Umgang mit Zweifeln an der Bedürftigkeit und Beweislast / Beweislastumkehr sowie Grundlagen der Gesprächs- und Verhandlungsführung. Michael Grosse
7 7 ANMELDUNG Anschreiben: ifv, Wissenschaftspark, Munscheidstr. 14, Gelsenkirchen, Fax: unter der Ruf-Nr oder telefonisch: unter der Ruf-Nr erfolgen. Bei Rückfragen hilft Ihnen telefonisch Frau Pauls, Geschäftsstelle des ifv, gerne weiter. Anmeldebogen Grundlagenschulung: Praxis Sachbearbeitung SGB II per Fax Behörde Name, Vorname Anschrift (Behörde) Telefon Telefax (bitte unbedingt angeben) Anmeldung (verbindlich) Ort, Datum Unterschrift Stempel Wir sind an der Durchführung der Schulung als Inhouse-Veranstaltung interessiert. Wir sind an Seminaren Ihres Hauses interessiert und bitten um Informationen. Wir sind an einer Inhouse-Schulung interessiert und bitten um ein unverbindliches Angebot zum Thema:
8 8 SCHULUNGEN SOZIALRECHT JOBCENTER IM WIPA GELSENKIRCHEN Thema Zielgruppe Termin Qualifizierung Fachberater / Fachberaterin - Fachkraft SGB II 10 Schulungstage Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jobcenter, die über Fachkenntnisse verfügen bzw. praktische Erfahrungen im SGB II-Bereich besitzen ab Feb Qualifizierung Fachkraft Fachberater / Fachberaterin für Existenzgründer und Selbstständige im Leistungsbezug des SGB II 6 Schulungstage Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jobcenter, die Existenzgründer und Selbständige im Leistungsbezug beraten und betreuen Ab Aug Wir sind an der Durchführung der Schulung als Inhouse-Veranstaltung interessiert. Unterbreiten Sie uns ein unverbindliches Angebot. Wir sind an Schulungsmaßnahmen Ihres Hauses interessiert und bitten um Informationen. Wir sind an einer sonstigen Inhouse-Schulung interessiert und bitten um ein unverbindliches Angebot zum Thema: Name, Vorname Anschrift (Behörde) Telefon / Fax (bitte angeben) an ifv Fax oder telefonische Anforderung von Informationen unter
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