Mietvertrag und Nutzungsvereinbarung. zwischen. und. Name: Rechnungsanschrift: Erreichbarkeit / Telefon:

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1 Mietvertrag und Nutzungsvereinbarung zwischen Irene Jäger, Schleswiger Straße 100, Nürnberg - im Folgenden: Vermieter - und Name: Rechnungsanschrift: Erreichbarkeit / Telefon: - im Folgenden: Mieter - 1 Mieträume Vermietet werden auf dem Grundstück, Schleswiger Straße 100, Nürnberg folgende Flächen/Räume: ( ) Gwächshaus (max. 156 Personen) ( ) Lagerraum ( ) Kühlraum ( ) ( ) ( ) ( ) Mitgenutzt werden können die in Anlage eingezeichneten Parkflächen und Zufahrtswege auf dem Grundstück.

2 Der Vermieter weist den Mieter ausdrücklich auf die Höchstzahl der zuzulassenden Gäste von 156 Personen hin. Der Mieter ist für die Einhaltung verantwortlich. 2 Mietzweck Der Mieter verpflichtet sich, die Mieträume ausschließlich zu dem hier vereinbarten Zweck zu nutzen. Jede davon abweichende Nutzung ist unzulässig. Mietzweck ist die Durchführung einer 3 Mietdauer Das Mietverhältnis beginnt am um 11 Uhr und endet am um 06 Uhr. Eine Verlängerung der Inanspruchnahme des Mietobjekts bedarf der vorherigen Absprache mit Frau Jäger oder mit einem ihrer Bevollmächtigten. 4 Miethöhe/Kautionshöhe (1) Der Mieter zahlt einen Mietzins, der sich nach der Dauer der Nutzung und dem Zeitpunkt der Nutzung richtet. In der Regel beginnt die Miete am Veranstaltungstag um 11 Uhr und endet um 06 Uhr des Folgetages. Die Mietpreise betragen: Tag der Veranstaltung Nettomietzins in EUR (exkl. 19% USt.) Bruttomietzins in EUR (inkl. 19% USt.) Montag 500,00 595,00 Dienstag 500,00 595,00 Mittwoch 500,00 595,00 Donnerstag 500,00 595,00 Freitag 600,00 714,00 Samstag 900, ,00 Sonntag 500,00 595,00 Feiertag 900, ,00 (2) Für die unter 3 angegebene Mietzeit beträgt der Mietzins: EUR. Der Mietzins ist nicht zu entrichten, soweit dieser nach gesonderter Pauschalvereinbarung bereits abgegolten ist.

3 (3) Eine Überschreitung der vereinbarten Mietzeit ist anteilig entsprechend der vorstehenden Liste zu vergüten. (4) Sollten die Mieträume vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben werden ist eine anteilige Rückzahlung des Mietzinses ausgeschlossen. (5) Die Höhe der zu leistenden Kaution beträgt 600,00 EUR. (6) Der Vermieter ist berechtigt die Kaution bei nicht vertragsgemäßer Rückgabe der Mieträume und offenen Forderungen einzubehalten und sich hinsichtlich der offenen Forderungen daraus zu befriedigen, soweit dies zur Wiederherstellung eines vertragsgemäßen Zustandes der Mieträume und einem Ausgleich der offenen Forderungen erforderlich ist. Der Mieter ist nicht zur Aufrechnung mit Mietzinsforderungen des Vermieters berechtigt. 5 Zahlungsbedingungen (1) Die Zahlungen des Mieters erfolgen durch Überweisung auf das Konto: Kontoinhaber: Irene Jäger Kreditinstitut: Raiffeisenbank Knoblauchsland IBAN: DE Verwendungszweck: Veranstaltungsdatum & Name des Mieters (2) Die Zahlung des Mietzinses ist bei Vertragsschluss fällig. (3) Die Kaution ist 2 Monat vor dem Veranstaltungstermin fällig. (4) Sollte der Mietzins oder die Kaution nicht vollständig bei Übergabe der Mietsache geleistet sein, so ist der Vermieter berechtigt die Mieträume bis zur Gestellung der Kaution zurückzuhalten und die Übergabe zu verweigern. 6 Übergabe des Mietobjekts / verantwortliche Person Der Mieter übernimmt die Mieträume, wie besehen und erklärt, dass die Mieträume für die Nutzung zu dem vereinbarten Zweck geeignet sind. Der Mieter benennt folgende für die gesamte Dauer der Mietzeit verantwortliche Person: Vorname / Name

4 ... PLZ / Ort... Straße /... Telefon (Erreichbarkeit auch während der Veranstaltung) Die verantwortliche Person ist verpflichtet, während der gesamten Mietzeit im Mietobjekt als zuständiger Ansprechpartner für den Vermieter oder die Polizei/Ordnungsamt anwesend zu sein. 7 Benutzungsbedingungen (1) Der Mieter hat sich vor Beginn der Nutzung in die Örtlichkeiten einweisen zu lassen. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt schonend zu nutzen. Auftretende Mängel sind dem Vermieter oder einem gesondert genannten Ansprechpartner unverzüglich zu melden. (2) Jedwede Untervermietung oder Überlassung der Mieträume an Dritte ist unzulässig. (3) Das Mietobjekt ist bei Veranstaltungsende in geräumtem und guten Zustand zu verlassen. Die Endreinigung obliegt dem Vermieter laut jeweils gültiger Preisliste. Der Mieter sorgt auf seine Kosten für die ordnungsgemäße Entsorgung des Mülls /Caterer mitteilen. Gegenstände, die im Eigentum von Lieferanten stehen (insbesondere von Floristen und Bäckern, z.b. Blumengestecke, Torten- und Kuchenplatten) sind von den Lieferanten am Folgetag bis 9 Uhr abzuholen (4) Sollte der Zustand bei Rückgabe der Mieträume abweichen, so ist der Mieter verpflichtet sämtliche daraus entstehenden Kosten zu übernehmen und etwaige Schäden ohne individuellen Nachweis des Verschuldens zu ersetzen. (5) Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt vereinbarungsgemäß und fristgerecht zurückzugeben (6) Die Benutzung von Garderobe und Sanitäreinrichtungen geschieht auf eigene Gefahr des Mieters. 8 Haftungsausschluss/Verkehrssicherungspflicht/Versicherung (1) Der Vermieter haftet im Rahmen des Mietvertrages, insbesondere für Ausfälle des mitvermieteten technischen Inventars, bei Betriebsstörungen oder sonstigen die Veranstaltung beeinträchtigenden und verhindernden Ereignissen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Personen- und Gesundheitsschäden.

5 (2) Haftungsmaßstab des Vermieters und seiner Erfüllungsgehilfen, Angestellten etc. ist lediglich die allgemein übliche Sorgfalt. (3) Der Mieter wird dem Vermieter alle Schäden ersetzen, die dem Vermieter oder Dritten in Zusammenhang mit der Veranstaltung durch schuldhaftes Verhalten durch ihn, seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen entstehen. Die Exkulpationsmöglichkeit des Mieters gemäß 831 Abs. 1 Satz 2 BGB wird gegenüber dem Vermieter ausgeschlossen. Der Mieter muss daher beweisen, dass schuldhaftes Verhalten nicht vorgelegen hat. (4) Der Mieter stellt den Vermieter und dessen Erfüllungsgehilfen, Verrichtungsgehilfen etc. von etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter frei, die gegen diese in Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht werden und ersetzt etwa hierdurch entstehende Prozesskosten auf erstes Anfordern. (5) Schäden an den o.g. Räumlichkeiten, die durch Besucher oder sonstige Dritte im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietobjektes durch den Mieter entstehen, werden vom Mieter getragen. (6) Der Vermieter haftet nicht für von Besuchern oder sonstigen Personen zurückgelassene Gegenstände oder Fundsachen. (7) Soweit mehrere Schuldner bestehen haften diese als Gesamtschuldner. (8) Der Mieter ist verpflichtet, eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen und nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer Versicherungsbestätigung (Versicherungsschein ggf. Deckungszusage) und Nachweis der Zahlung des Versicherungsbeitrages. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass ggf. in der privaten Haftpflichtversicherung die Anmietung von Räumen zwecks Durchführung einer Veranstaltung nicht eingeschlossen ist und daher ggf. eine Veranstalterhaftpflichtversicherung erforderlich ist. (9) Während der Mietzeit obliegt die Verkehrssicherungspflicht der Mieträume allein beim Mieter. Diese Verpflichtung ist durch eine Versicherung abzusichern. (10) Schäden sind unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen. 9 Kündigung/Rücktritt/Vertragsstrafe (1) Der Mieter ist berechtigt, diesen Mietvertrag unter Beachtung der Schriftform bis zu 3 Monate vor Beginn der Mietzeit zu kündigen. In diesem Fall entfällt die Verpflichtung zur Entrichtung des Mietzinses. Im Übrigen bleibt der Mieter zur Entrichtung des Mietzinses verpflichtet. Der Vermieter ist nicht verpflichtet Bemühungen zur anderweitigen Vermietung der Mieträume zu unternehmen.

6 (2) Sollte der Mietzins nicht in voller Höhe innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsschluss auf dem vorgenannten Konto des Vermieters eingegangen sein, so ist der Vermieter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. 10 Hausordnung Die im Anhang beiliegende Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages. Darüber hinaus gilt die am Tage der Veranstaltung jeweils aktuelle Hausordnung, soweit diese von der hier niedergelegten Fassung abweicht. Der Vermieter wird jede Änderung der Hausordnung umgehend dem Mieter mitteilen. Der Mieter stimmt der Einbeziehung ausdrücklich zu. Insbesondere weist der Vermieter auf folgende Punkte hin: 1. Parken Das Parken ist nur auf den als Parkfläche ausgewiesenen Stellplätzen erlaubt. Lieferfahrzeuge dürfen zum Be- und Entladen nur an der angrenzenden Halle parken. Das Be- und Entladen muss zügig und ohne Verzögerung durchgeführt werden. 2. Lärm Der Mieter ist verpflichtet die jeweils geltenden Lärmschutzgesetze und Auflagen einzuhalten. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass nach 22:00 Uhr Fenster und Türen geschlossen gehalten werden und die Lärmemissionen auf ein den gesetzlichen Vorgaben entsprechendes Maß reduziert werden. Der Vermieter wird den Mieter über die jeweils geltenden Auflagen und Bestimmungen vor Veranstaltungsbeginn informieren. Soweit es zu Anzeigen wegen Ruhestörung oder dergleichen kommt, ist allein der Mieter verantwortlich. 3. Rettungswege Rettungswege, insbesondere Feuerwehrzufahrten sind unbedingt freizuhalten. Der Mieter ist für die Einhaltung verantwortlich. 11 Personal/Catering Bei Veranstaltungen in den Mieträumen ist ausschließlich Servicepersonal des Vermieters zugelassen. effektive Stundenverrechnung erfolgt wenn nicht anders angegeben pro angebrochener Viertelstunde Das Catering (Essen) kann zusätzlich mit dem Gwächshaus vereinbart oder durch Dritte erbracht werden. Externe Barkeeper nur nach Absprache

7 12 Getränke (1) Getränke sind gemäß der jeweils am Veranstaltungstag geltenden Preisliste vom Gwächshaus Jäger Schleswiger Straße 100, Nürnberg abzunehmen. Eine vorläufige Preisliste liegt diesem Vertrag als Anhang bei. (2) Die Verwendung von Fremdgetränken ist nur nach vorheriger Absprache und gegen Zahlung eines Korkgeldes gemäß jeweils gültiger Preisliste gestattet. (3) Die Bestellung der Getränke erfolgt spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn. 13 Veränderungen der Mieträume Eine Änderung des Standorts der Pflanzen oder behängender selben oder Tische, die sich im GWÄCHSHAUS befinden, sowie Veränderungen an technischen oder elektrischen Geräten (z.b. das Auswechseln von Leuchtkörpern, anbringen von Gegenständen an Querbalken etc. bedürfen der vorherigen Genehmigung. 14 Darbietungen/Shows Die Durchführung von genehmigungspflichtigen Shows (z.b. Zaubershow, Feuershow o.ä.) und der Ort der Show bedürfen der vorherigen Genehmigung. Die Genehmigung wird erteilt, wenn der Mieter eine entsprechende Genehmigung von der zuständigen Stelle der Stadt Nürnberg vorlegt. Die Kosten für die Genehmigung der zuständigen Stelle trägt der Mieter. Dadurch anfallender Müll muss vom Verursacher spätestens bis 11 Uhr (Folgetag) entsorgt sein. 15 Sonstige Vereinbarungen/Schlussbestimmungen (1) Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sie haben nicht die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen sind so umzudeuten, dass der mit ihnen beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Ist eine Umdeutung nicht möglich, sind die Vertragsschließenden verpflichtet, eine Vereinbarung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Gleiches gilt, wenn der Vertrag eine Lücke enthält, die die Vertragsparteien bei deren Kenntnis geregelt hätten. (2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt nicht für individuelle Vertragsabreden i. S. v. 305b BGB. Im Übrigen kann das Formerfordernis nicht durch mündliche Vereinbarung, konkludentes Verhalten oder stillschweigend außer Kraft gesetzt werden. (3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietvertrag ist Nürnberg.

8 Dieser Vertrag hat folgende Anlagen: Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Mietpreisliste_2015 Hausordnung_2015 Getränkepreise_2015 Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auch den Erhalt dieser Anlagen. Ort, Datum Ort, Datum Vermieter Mieter Haben Sie eine Haftpflichtversicherung? wenn ja ( ), welche Versicherungsscheinnummer nein ( ) Catering: Name (kann nachgereicht werden) Anschrift DJ oder Band Name (kann nachgereicht werden) Anschrift Bitte spätestens einen Monat vor Ihrer Veranstaltung schriftlich mitteilen. Ort, Datum Mieter

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