Ausschreibung Länderübergreifender Ringversuch Boden 2017 nach Fachmodulen Abfall und Boden/Altlasten (LÜRV-Boden 2017)

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1 Ausschreibung Länderübergreifender Ringversuch Boden 2017 nach Fachmodulen Abfall und Boden/Altlasten (LÜRV-Boden 2017) Grundlage Fachmodul Abfall (FMA): Dieser Ringversuchs-Teil dient der Überprüfung von Untersuchungsstellen mit einer Notifizierung gemäß AbfKlärV und/oder BioAbfV sowie in einigen Bundesländern der DüV. Die erfolgreiche Teilnahme der Labore an den Ringversuchen wird von den Notifizierungsstellen aller Bundesländer anerkannt. Für notifizierte Labore besteht Teilnahmepflicht entsprechend der Vorgaben der jeweiligen Notifizierungsstellen in den einzelnen Bundesländern (siehe Anlage 1). Grundlage ist das Fachmodul Abfall in der Fassung August Fachmodul Boden/Altlasten (FMB): Dieser Ringversuchs-Teil dient der Überprüfung von notifizierten Untersuchungsstellen nach 18 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG). Die erfolgreiche Teilnahme wird von den Ländern anerkannt, die diese Notifizierungen durchführen (siehe Anlage 2). Zugrunde gelegt werden sowohl die Verfahren nach Fachmodul Boden/Altlasten vom (die gemäß der meisten Länderverordnungen noch als Grundlage für die Notifizierung dienen) als auch die des Fachmoduls vom 16. August Die Bezeichnung der Teilbereiche richtet sich nach dem neuen Fachmodul. Bereiche, Parameter Der LÜRV-Boden 2017 gliedert sich in die folgenden Teilbereiche: FMA 2.2 (AbfKlärV und BioAbfV): Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Zink im Königswasseraufschluss, ph- Wert, Bodenartgruppe/Tongehalt FMA 2.3 (AbfKlärV, BioAbfV und DüV): Bodenart/Tongehalt, ph-wert, Phosphor CAL/DL-, Kalium CAL/DL-, Magnesium im CaCl 2 - Auszug FMB 1.2 (BBodSchV): Arsen, Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Thallium, Zink im Königswasseraufschluss, ph-wert FMB 1.3 (BBodSchV): Acenaphthen, Acenaphthylen, Anthracen, Benzo(a)anthracen, Benzo(a)pyren, Benzo(b)fluoranthen, Benzo(ghi)perylen, Benzo(k)fluoranthen, Chrysen, Dibenz(ah)anthracen, Fluoranthen, Fluoren, Indeno(123-cd)pyren, Naphthalin, Phenanthren, Pyren, Summe PAK Fakultative Parameter: Folgende Untersuchungsparameter können auf freiwilliger Basis zusätzlich untersucht werden: Magnesium DL, Humusgehalt, Nitratstickstoff, Ammoniumstickstoff, Gesamtstickstoff. Von einigen Bundesländern gibt es für diese Parameter aufgrund verschiedener, teilweise länderspezifischer Verordnungen ein Zulassungsverfahren. Hinweis zur Teilnahme an FMA 2.2 und FMB 1.2: Bei der Anmeldung für beide Teilbereiche sind die Parameter, die beiden Bereichen zuzuordnen sind (Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Zink im Königswasserauf- Ausschreibung LÜRV-Boden 2017 Seite 1 von 12

2 schluss) nur einmal zu bestimmen. Die gemeldeten Ergebnisse werden für die Bewertung sowohl von FMA 2.2 also auch von FMB 1.2 verwendet. Gleiches gilt für den ph-wert in den Gruppen FMA 2.2 und FMA 2.3. Ringversuchsveranstalter: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Postanschrift: Leibnizstr. 10, Recklinghausen Standort: Auf dem Draap 25, Düsseldorf Ansprechpartnerin: Frau Fütterer Tel.: 0211/ , Termine Anmeldung: bis per mit PDF-Formular/Datei (siehe Anlage 3) beim LTZ Augustenberg ( Probenversand: per Express, Ankunft im Labor: Ergebnisabgabe: bis Matrix Reale Böden, luftgetrocknet gemahlen und gesiebt. Probendetails Jeder Teilnehmer erhält ca. 100 g Probe jeweils in Glasflaschen mit Schraubverschluss: 2 verschiedene Böden für die Analytik der Teilbereiche FMA 2.2., FMA 2.3 und FMB 1.2 sowie die fakultativen Parameter (alle Bestimmungen aus der gleichen Probe), 2 verschiedene Böden für die Analytik des Teilbereiches FMB 1.3 (PAK), je nach entsprechender Anmeldung. Durch den Transport der Proben kann es zu Entmischungsvorgängen kommen. Vor der Entnahme von Teilmengen ist deshalb eine entsprechende Homogenisierung vorzunehmen. Zugelassene Analysenverfahren Anzuwenden sind grundsätzlich die notifizierten Verfahren. Gemäß AbfKlärV/BioAbfV ist die Anwendung gleichwertiger, validierter Verfahren zulässig. Nach BBodSchV bzw. FMB sind gleichwertige Verfahren nicht zugelassen. Gegebenenfalls sind Vorgaben der Notifizierungsstellen zu beachten (siehe Länderspezifische Hinweise, Anlagen 1 und 2). FMA 2.2: Schwermetalle, ph-wert, Bodenart nach AbfKlärV ( 3 Abs. 2) und BioAbfV ( 9) FMB 1.2: Schwermetalle und ph-wert nach BBodSchV Parameter Königswasseraufschluss Verfahren nach FM-Abfall DIN ISO DIN EN DIN S 7 DIN EN Ausgabe Verfahren nach FM-Boden/Altlasten (Stand und ) DIN ISO DIN EN Ausgabe Ausschreibung LÜRV-Boden 2017 Seite 2 von 12

3 Parameter Arsen Blei Verfahren nach FM-Abfall Keine Untersuchung DIN E6 DIN E22 Ausgabe Verfahren nach FM-Boden/Altlasten (Stand und ) E DIN EN ISO (D18) DIN EN ISO DIN ISO Ausgabe Cadmium DIN E22 DIN EN ISO 5961 (E19) Chrom Kupfer DIN E22 DIN EN 1233 (E10) DIN E22 DIN E Nickel DIN E22 DIN E Quecksilber DIN EN 1483 (E12) DIN EN ISO DIN E DIN EN 1483 (E12) DIN ISO Thallium Keine Untersuchung DIN ISO Zink Bodenartgruppe/Tongehalt DIN E22 DIN E8 DIN E8 DIN DIN DIN ISO VDLUFA Methodenhandbuch I, D 2.1 VDLUFA-Methodenhandbuch I, C Keine Untersuchung Ausschreibung LÜRV-Boden 2017 Seite 3 von 12

4 Parameter ph-wert Verfahren nach FM-Abfall DIN ISO DIN Teil 1 VDLUFA-Methodenhandbuch I, A Ausgabe Verfahren nach FM-Boden/Altlasten Ausgabe (Stand und ) DIN ISO Hinweis: Wird die Aus- und Bewertung nach FMA und FMB gewünscht, so ist eine Methode zu wählen, die in beiden Spalten gelistet ist. Gleichwertige Verfahren sind nach FMB bzw. BBodSchV nicht zugelassen. FMA 2.3: Physikalische Parameter, Nährstoffe nach AbfKlärV ( 3 Abs. 4) und BioAbfV ( 9 Abs. 2) Parameter Verfahren ph-wert (CaCl 2 ) DIN 19684, Teil 1: VDLUFA-Methodenhandbuch I, A 5.1.1: 1991 DIN ISO 10390: Bodenart / Tongehalt DIN (1983) DIN (1996) DIN ISO 11277: VDLUFA-Methodenhandbuch I, D 2.1: 1997 VDLUFA-Methodenhandbuch I, C 2.2.1: 2002 Phosphor - CAL VDLUFA-Methodenhandbuch I, A : 2012 Kalium - CAL VDLUFA-Methodenhandbuch I, A : 2012 Magnesium - CaCl 2 VDLUFA-Methodenhandbuch I, A : 1991 Phosphor - DL VDLUFA-Methodenhandbuch I, A : 1991 Kalium - DL VDLUFA-Methodenhandbuch I, A : 1991 Fakultative Parameter Parameter Verfahren Magnesium - DL VDLUFA-Methodenhandbuch I, A : 1997 Humus DIN ISO DIN 19684, Teil VDLUFA-Methodenhandbuch I, A 2.2.1: 1991 Stickstoff-Gesamt VDLUFA-Methodenhandbuch I, A 2.2.5: 2012 DIN ISO Nitrat-Stickstoff VDLUFA-Methodenhandbuch I, A : 2002 DIN ISO Ammonium-Stickstoff VDLUFA-Methodenhandbuch I, A : 2002 DIN ISO FMB 1.3: PAK nach 18 BBodSchG In der Regel ist das notifizierte Verfahren anzuwenden (siehe Anlage 2). Ausschreibung LÜRV-Boden 2017 Seite 4 von 12

5 Parameter Acenaphthen Acenaphthylen Anthracen Benzo(a)anthracen Benzo(a)pyren Benzo(b)fluoranthen Benzo(ghi)perylen Benzo(k)fluoranthen Chrysen Dibenz(ah)anthracen Fluoranthen Fluoren Indeno(123-cd)pyren Naphthalin Phenanthren Pyren Analysenverfahren gem. FM- Boden/Altlasten vom (alt) Merkblatt Nr. 1, LUA NRW1994 EDIN ISO 13877, VDLUFA Methodenbuch Bd. VII, , 1998 Handbuch Altlasten Hessen, Band 7, LfU Hessen Analysenverfahren gem. FM- Boden/Altlasten vom (neu) DIN ISO 18287, 2006 DIN ISO 13877, 2000 DIN , 2002 Stand Summe PAK - Hinweis auf die Art der Summenbildung ist dem Ergebnis anzufügen Arbeitsbereich Bei der Auswahl der Verfahren ist sicherzustellen, dass folgende untere Grenzen des Arbeitsbereichs erreicht werden können: Parameter Bestimmungsgrenze Untere Grenze des Arbeitsbereiches Dimension Arsen 3 mg/kg TM Blei 3 mg/kg TM Cadmium 0,2 mg/kg TM Chrom 0,5 mg/kg TM Kupfer 2 mg/kg TM Nickel 0,5 mg/kg TM Thallium 3 mg/kg TM Quecksilber 0,04 mg/kg TM Zink 5 mg/kg TM alle PAK 0,05 mg/kg TM Phosphor, Kalium, Magnesium 10 mg/kg TM Humus 0,02 % TM NO3-N 1 mg/kg TM NH4-N 1 mg/kg TM N-Total 0,1 mg/g TM Durchführung der Analytik Die Proben sind vom Teilnehmerlabor vollständig selbst zu untersuchen (im eigenen Labor mit eigenem Personal und eigenen Geräten). Bei Multistandortlaboren muss jeder Standort für die Parameter teilnehmen, für die er notifiziert ist. Je Parameter (und Probe) ist eine Doppelbestimmung (Ausnahme Bodenart: einfach) durchzuführen Ausschreibung LÜRV-Boden 2017 Seite 5 von 12

6 Angabe des Ergebnisses Anzugeben ist der Mittelwert aus der Doppelbestimmung mit 3 signifikanten Stellen gemäß der in der Erfassungsmaske vorgegebenen Dimension. Gehalte unterhalb der Bestimmungsgrenze sind mit < anzugeben. Zur Erfassung und Übermittlung der Ergebnisse lädt sich jeder Teilnehmer ein eigenes zip- Archiv unter Angabe seiner Labor-Nr. und gemäß der im Probenbegleitschreiben angegebenen Details von der LANUV-homepage herunter. Statistische Auswertung Die Auswertung der Einzelparameter erfolgt grundsätzlich nach LAWA-Merkblatt A 3 in der aktuellen Version. Die statistische Auswertung der Daten berechnet sich nach DIN A45 in der aktuellen Version (Q-Methode, Hampel-Schätzer). Dabei wird jeweils der robuste Gesamtmittelwert als Referenzwert zugrunde gelegt. Die Bewertung erfolgt über z u -Scores. Als nicht erfolgreich analysiert gelten: Werte mit berechneten Z u -Scores > 2,0 oder < -2,0 (Ausnahme ph-wert, s.u.) Werte bei denen die geforderte Bestimmungsgrenze nicht erreicht wird, sofern mindestens 2/3 der Teilnehmer Werte oberhalb der Bestimmungsgrenze angegeben haben nicht bestimmte Werte für angemeldete Parameter Werte, die nicht innerhalb der vorgegebenen Frist beim Veranstalter eintreffen Werte, die aus einer Untervergabe stammen Werte, die mit einem anderen als dem vorgeschriebenen oder mit einem modifizierten Analysenverfahren ermittelt wurden, sofern nicht der Nachweis der Gleichwertigkeit erbracht werden kann (dies gilt nur für die Teilnahme nach FMA). Limitierung des Toleranzbereiches Soweit möglich, werden für die Parameter die Horwitz-Verhältniszahlen (HorRat) berechnet. Eine Einkürzung/Aufweitung des Toleranzbereiches auf Grundlage der HorRat-Werte erfolgt nicht grundsätzlich. Für die Parameter der Teilbereiche FMA 2.2, FMA 2.3 und FMB 1.2 sowie fakultative wird nach Vorlage der Daten unter Berücksichtigung des HorRat über eine Einkürzung des Toleranzbereiches entschieden, sofern die relativen Vergleichsstandardabweichungen 25% übersteigen. Eine Aufweitung des Toleranzbereiches kann vorgenommen werden, wenn die relativen Vergleichsstandardabweichungen 5% untersteigen. Für die PAK Einzelverbindungen und Summe PAK werden für die relativen Vergleichsstandardabweichungen als Obergrenze 30 % und als Untergrenze 10 % festgelegt. Wenn beim ph-wert ein Toleranzbereich kleiner +/-0,2 berechnet wird, dann werden z u - Scores mit einer Sollstandardabweichung von 0,1 verwendet, damit ein Toleranzbereich von genau +/-0,2 entsteht. Die Toleranzbereiche der Parameter Bodenartgruppe (FMA 2.2) und Bodenart (FMA 2.3), die nach dem VDLUFA-Methodenbuch I bestimmt wurden, werden nach fachlichen Kriterien festgelegt. Der nach DIN bestimmte Tongehalt wird statistisch ausgewertet. Ausschreibung LÜRV-Boden 2017 Seite 6 von 12

7 Bewertungskriterien Jeder Teilbereich wird separat bewertet. Stand Für die erfolgreiche Teilnahme an einem Teilbereich gilt: mindestens 80 % der bewerteten Parameter-Niveau(Proben)-Kombinationen müssen erfolgreich bestimmt werden (d.h. 80% der Labormittelwerte der Untersuchungsstelle müssen innerhalb der jeweiligen Toleranzgrenzen liegen), d.h. für FMA 2.2: 15 von 18 FMA 2.3: 8 von 10 FMB 1.2: 16 von 20 FMB 1.3: 28 von 34 und mindestens 80 % der zu untersuchenden Parameter müssen erfolgreich analysiert werden, wobei ein Parameter als erfolgreich analysiert gilt, wenn mindestens 50 % der Mittelwerte der zugehörigen Konzentrationsniveaus (ein Ergebnis von zwei) innerhalb der vorgegebenen Toleranzgrenzen liegen. FMA 2.2: 8 von 9 FMA 2.3: 4 von 5 FMB 1.2: 8 von 10 FMB 1.3: 14 von 17 Zusätzlich für FMB 1.3 muss: der Parameter Benzo(a)pyren erfolgreich bestimmt sein und die Summe PAK erfolgreich bestimmt sein. Die fakultativen Parametern werden jeweils einzeln bewertet, wobei die Teilnahme eines Parameters erst dann erfolgreich ist, wenn sich beide Analysen innerhalb des Toleranzbereiches befinden. Dokumentation der Aus- und Bewertung Das LANUV NRW erstellt zwei unterschiedliche Auswertungen nach Fachmodul Abfall und nach Fachmodul Boden/Altlasten. Für Elemente, die in beiden Fachmodulen aufgeführt sind, werden jedoch in beiden Auswertungen alle eingegangenen Ergebnisse berücksichtigt, um identischen Kenndaten zu ermitteln und eine unterschiedliche Bewertung des selben Labors (und Parameters) zu vermeiden. Es werden unterschiedliche Zertifikate für die Teilnahme nach FMA und FMB ausgestellt. Die Notifizierungsstellen werden über das Ergebnis des Ringversuches informiert. Kosten Die Kosten setzen sich aus einem Grundsatz (200,- ), Kosten je Parametergruppe (50,- ) und Parameterkosten (7,- ) zusammen. Für die fakultativen Parameter fällt lediglich die Parametergebühr an, sofern mindestens ein Teilbereich angemeldet wird. Mehrwertsteuer wird z.zt. nicht erhoben. Bei Abmeldung von weniger als 2 Wochen vor Probenversand werden 50 % der jeweiligen Gebühren fällig. Wird die Teilnahme nach Erhalt der Proben zurückgezogen, fallen Kosten in voller Höhe an. Ausschreibung LÜRV-Boden 2017 Seite 7 von 12

8 Kostenbeispiele: Parametergruppe Zusammensetzung Kosten FMA x7 313,-- FMA FMA 2.3 (CAL oder DL) x x7 391,-- FMB x7 320,-- FMA FMB x x7 377,-- FMB x7 369,-- FMB FMB x x7 489,-- FMA FMA FMB FMB x x7 624,-- Anmeldung Die Anmeldung für alle Teilbereiche dieses LÜRV-Boden 2017 erfolgt für alle Teilnehmer beim LTZ Augustenberg. Bei Untersuchungsstellen mit mehreren zugelassenen Standorten sind die einzelnen Standorte getrennt anzumelden. Für die Anmeldung ist ausschließlich die in Anlage 3 genannte PDF-Datei zu nutzen und für den Bereich Boden bis spätestens per abzusenden. Bitte beachten Sie, dass für die Anmeldung weiterer Bereiche des LÜRV-A (Klärschlamm, Bioabfall) ein früherer Anmeldeschluss gilt. Ausschreibung LÜRV-Boden 2017 Seite 8 von 12

9 Anlage 1: Länderspezifische Hinweise der Notifizierungsstellen zum Bereich Boden Untersuchung nach Fachmodul Abfall Baden-Württemberg Die in Baden-Württemberg für Untersuchungen nach BioAbfV und AbfKlärV notifizierten Laboratorien werden entsprechend ihrem Notifizierungsumfang zur Teilnahme an diesem Ringversuch verpflichtet. Es sind die im Notifizierungsbescheid genannten Verfahren anzuwenden. Eine erfolgreiche Teilnahme ist alle zwei Jahre nachzuweisen. Für die Bestimmung als Untersuchungsstelle nach Düngeverordnung (DüV) ist die erfolgreiche Teilnahme an der Parametergruppe 2.3 erforderlich. Bayern Die in Bayern nach BioAbfV und AbfKlärV notifizierten Laboratorien sind zur Teilnahme am LÜRV gemäß Fachmodul Abfall verpflichtet. Es sind die im Notifizierungsbescheid genannten Verfahren anzuwenden. Laboratorien, die für den Untersuchungsbereich FMA 2.3 notifiziert sind, erfüllen auch die Voraussetzung für die Zulassung als Untersuchungsstelle nach der Düngeverordnung vom Berlin Keine Hinweise Brandenburg Eine Teilnahme am Ringversuch ist für Untersuchungsstellen, die im abfallrechtlich geregelten Umweltbereich nach AbfKlärV und BioAbfV für den Untersuchungsbereich Boden notifiziert sind, verpflichtend. Dabei ist eine erfolgreiche Teilnahme alle zwei Jahre entsprechend Notifizierungsumfang durch die Untersuchungsstelle nachzuweisen. Es sind die Verfahren anzuwenden, für die die Untersuchungsstelle ihre Kompetenz nach Fachmodul-Abfall nachgewiesen hat. Bremen Untersuchungsstellen mit einer entsprechenden Zulassung nach Klärschlammverordnung und/oder Bioabfallverordnung und Sitz in Bremen sind gemäß ihrem Bescheid dazu verpflichtet, eine jährliche Teilnahme an einem Ringversuch entsprechend der Parameter vorzuweisen, für die sie zugelassen sind. Hamburg Die in Hamburg für Untersuchungen gemäß Fachmodul Abfall notifizierten Laboratorien werden entsprechend ihrem Notifizierungsumfang zur Teilnahme an diesem Ringversuch verpflichtet. Hessen Untersuchungsstellen mit einer entsprechenden Zulassung nach Klärschlammverordnung und/oder Bioabfallverordnung und mit Sitz in Hessen sind gemäß ihrem Bescheid dazu verpflichtet, an diesem Ringversuch teilzunehmen. Die Verpflichtung besteht nur für die Parameter, für die sie zugelassen sind und eine erfolgreiche Teilnahme ist alle zwei Jahre nachzuweisen. Es sind die in der Anlage zum Bescheid genannten Analyseverfahren zu verwenden. Mecklenburg-Vorpommern Gemäß Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Klärschlammverordnung (VwV-AbfKläV) vom 26. Oktober 1994 Nr und der Richtlinie zur Düngebedarfsermittlung für Mecklenburg/Vorpommern von 2004, Tab. 1 und Tab. 5-7 sind die Nährstoffe Phosphor, Kalium und Magnesium aus dem DL-Extrakt und die Bodenartbestimmung durch eine Tonbestimmung nach DIN zu ermitteln. Ausschreibung LÜRV-Boden 2017 Seite 9 von 12

10 Niedersachsen Die Teilnahme an diesem Ringversuch ist für diejenigen Untersuchungsstellen verpflichtend, die eine staatliche Anerkennung gemäß Fachmodul Abfall für die entsprechenden Teilbereiche besitzen. Nordrhein-Westfalen Untersuchungsstellen mit einer Notifizierung nach BioAbfV und/oder AbfklärV sind verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren einen erfolgreichen Ringversuch für die Teilbereiche, für die sie eine Notifizierung besitzen, nachzuweisen. Dieser Ringversuch wird im Rahmen dieses Nachweises anerkannt. Rheinland-Pfalz Eine Untersuchungsstelle ist verpflichtet, Maßnahmen der internen und externen Qualitätsprüfung/-sicherung vorzunehmen. Hierzu gehören auch entsprechende Ringversuche nach dem Fachmodul Abfall. Bei wiederholt nicht erfolgreichen Teilnahmen oder einer mehrfachen Nichtteilnahme kann die Notifizierung abgelehnt oder jederzeit widerrufen werden. Saarland Dieser Ringversuch gilt als Nachweis der externen Analytischen Qualitätssicherung für Laboratorien, die im Saarland gem. Klärschlammverordnung (AbfKlärV) und Bioabfallverordnung (BioAbfV) zugelassen sind. Für Laboratorien mit einer entsprechenden Zulassung besteht laut Zulassungsbestimmungen die Pflicht zur Teilnahme am Ringversuch. Die Teilnahme wird nur berücksichtigt, wenn der gesamte Parameterumfang analysiert wird bzw. alle mit dem Zulassungsbescheid übereinstimmenden Parameter analysiert werden. Sachsen Die erfolgreiche Teilnahme an der länderübergreifenden Ringanalyse ist notwendige Voraussetzung für die Bestimmung von Untersuchungsstellen nach AbfKlärV und BioAbfV in Sachsen. Für die Bestimmung als Untersuchungsstelle nach Düngeverordnung (DüV) in Sachsen ist die erfolgreiche Teilnahme an der Parametergruppe 2.3 und den fakultativen Parametern NO3-N, NH4-N und Humus erforderlich. Sachsen-Anhalt Eine Teilnahme am Ringversuch ist für Untersuchungsstellen, die im abfallrechtlich geregelten Umweltbereich nach AbfKlärV und BioAbfV für den Untersuchungsbereich Boden notifiziert sind, verpflichtend. Dabei ist eine erfolgreiche Teilnahme alle zwei Jahre entsprechend Notifizierungsumfang durch die Untersuchungsstelle nachzuweisen. Es sind die Verfahren anzuwenden, für die die Untersuchungsstelle ihre Kompetenz nach Fachmodul-Abfall nachgewiesen hat. Des Weiteren ist zur Bestimmung als Untersuchungsstelle im Förderprogramm "Freiwillige Gewässerschutzleistungen" (Stickstoffbedarfsanalyse SBA ) die erfolgreiche Teilnahme an den fakultativen Parametern NO 3 -N und NH 4 -N Voraussetzung. Schleswig-Holstein Keine Hinweise Thüringen Die erfolgreiche Teilnahme an der länderübergreifenden Ringanalyse ist notwendige Voraussetzung für die Bestimmung von Untersuchungsstellen nach AbfKlärV und BioAbfV in Thüringen. Für die Bestimmung als Untersuchungsstelle nach Düngeverordnung (DüV) in Thüringen ist die erfolgreiche Teilnahme bezüglich der Parametergruppe 2.3 und den fakultativen Parametern NO3-N, NH4-N und Humus sowie die Nutzung einer auf den Richtwerten der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft basierenden Software zur Berechnung der Düngungsempfehlungen erforderlich. Ausschreibung LÜRV-Boden 2017 Seite 10 von 12

11 Anlage 2: Länderspezifische Hinweise der Notifizierungsstellen zum Bereich Boden Untersuchungen nach Fachmodul Boden/Altlasten Bayern: Für sämtliche Untersuchungsstellen, die eine Zulassung nach der Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für den Bodenschutz und die Altlastenbehandlung in Bayern (VSU Boden und Altlasten) für einen oder mehrere der Teilbereiche 1 b, 2 b, 3 b, 1 c, 2 c (Laboranalytik Feststoffe Basisparameter, anorganische, organische Parameter), ist die Teilnahme verpflichtend. Hamburg und Schleswig-Holstein: Untersuchungsstellen, die eine Anerkennung gemäß den entsprechenden Landesverordnungen nach 18 BBodSchG besitzen, werden zu einer Teilnahme im Umfang ihrer Notifizierung verpflichtet. Nordrhein-Westfalen: Für Untersuchungsstellen, die eine Zulassung nach 18 BBodSchG für die entsprechenden Untersuchungsbereiche im Feststoff besitzen (UB 1 und/oder UB 2 nach Fachmodul vom , bzw. Teilbereiche 1.2 und 1.3 nach Fachmodul vom ), ist die Teilnahme verpflichtend. Saarland: Dieser Ringversuch gilt als Nachweis der externen Analytischen Qualitätssicherung für Untersuchungsstellen, die auf Grund des 6 des Saarländischen Gesetzes zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Saarländisches Bodenschutzgesetz SBodSchG) vom 20. März 2002 in Verbindung mit den 1, 2, 11 ff. der Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für den Bodenschutz und die Altlastenbehandlung im Saarland (VSU Boden und Altlasten) vom 2. Dezember 2002 im Saarland zugelassen sind. Für Untersuchungsstellen mit einer entsprechenden Zulassung besteht gem. den Nebenbestimmungen des Zulassungsbescheides die Pflicht zur Teilnahme am Ringversuch. Für Sie gelten die länderspezifischen Regelungen des Bundeslandes, in dem Ihr Labor eine Notifizierung (Zulassung) hat, in der Regel das Bundesland des Geschäftssitzes. Ausschreibung LÜRV-Boden 2017 Seite 11 von 12

12 Anlage 3: Anmeldeverfahren Die Anmeldung zu diesem Ringversuch wird in elektronischer Form akzeptiert. Die Anmeldung für die Bereiche Klärschlamm, Boden und Bioabfall werden für den LÜRV-A 2017 mit einem einzigen Formular durchgeführt und an eine einzige Stelle g t. Wenn Ihnen das Anmeldeformular als PDF-Datei nicht vorliegt, dann laden Sie die Datei bitte von der Homepage des LTZ Augustenberg ( herunter. Während des Anmeldezeitraums wird auf der Startseite ein Link direkt auf den Bereich Ringversuche geschaltet sein. Die PDF-Datei müssen Sie mit dem kostenlosen Adobe-Reader (ab Version 7; ältere Versionen und andere PDF-Reader sind nicht geeignet) öffnen. Zum Herunterladen der aktuellen Version probieren Sie folgenden Link: Füllen Sie bitte die Eingabefelder sorgfältig bzw. vollständig aus, da diese Texte automatisch übertragen und für den gesamten Ringversuch verwendet werden. Anschließend können Sie die Datei als Kopie abspeichern. Sie können als Dateiname den Namen Ihres Labors verwenden. Die abgespeicherte PDF-Datei senden Sie bitte an die -Adresse im LTZ Augustenberg. Sie erhalten umgehend eine automatische Antwort von unserem -System. Weitere Empfangsbestätigungen werden wir nicht an Sie versenden. Anmeldeschluss für den LÜRV-A-Boden 2017 ist der Möchte ein Teilnehmer am LÜRV-A-Klärschlamm- oder Bioabfall 2017 teilnehmen, so ist das Anmeldeformular bis auszufüllen und an die Zieladresse zu mailen. Alle bis angemeldeten Labors erhalten am eine Anmeldebestätigung an die angegebene -Adresse. Damit wird überprüft, ob die aus dem Formular erfasste -Adresse korrekt ist. Wenn Sie sich angemeldet haben und am keine erhalten, bitten wir um sofortige Rückmeldung an folgende -Adresse: Bitte vermerken Sie den Termin der Anmeldebestätigung in Ihrem Terminkalender, damit Sie umgehend reagieren können, falls Sie an diesem Tag keine von uns erhalten haben. Spätere Korrekturen verursachen bei allen Beteiligten viel Aufwand. Eine Woche nach Anmeldeschluss wird das LTZ Augustenberg die Anmeldedaten für die Bereiche Klärschlamm und Bioabfall an die jeweils federführenden Stellen weiterleiten. Für Teilnehmer nur am LÜRV-A-Boden wird die Anmeldebestätigung erst am versendet. Falls Sie an diesem Tag keine erhalten, dann verfahren Sie bitte wie oben angegeben. Ausschreibung LÜRV-Boden 2017 Seite 12 von 12

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