IHK Halle-Dessau: Die erste Adresse! Für Ihren Erfolg machen wir uns stark!

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1 IHK Halle-Dessau: Die erste Adresse! Für Ihren Erfolg machen wir uns stark!

2 Selbstständig im Nebenerwerb 14. April 2015 Rechtliches Kurz und Knapp

3 Übersicht 1 x 1 desvertragsabschlusses Pflichtangaben im Geschäftsverkehr

4 Prinzip der Vertragsfreiheit Jeder kann frei entscheiden, Vertragsrecht ob und mit wemund zu welchem Inhalt er einen Vertrag abschließen will. 1. Abschlussfreiheit 2. Formfreiheit 3. Gestaltungsfreiheit 4. Aufhebungsfreiheit

5 Abschlussfreiheit Freiheit, überhaupt einen Vertrag abzuschließen oder nicht Partnerwahlfreiheit Kontrahierungszwang

6 Formfreiheit Vertrag kann völlig formlos zustande kommen Ausnahme gesetzliche Form vorgeschrieben

7 Gestaltungsfreiheit Möglichkeit, den Inhalt der vertraglichen Regelungen frei zu bestimmen Grenzen gesetzliche Verbote oder Verstoß gegen die guten Sitten

8 Aufhebungsfreiheit Möglichkeit, sich auch wieder von geschlossenen Verträgen zu lösen Voraussetzung entsprechende Vereinbarung

9 Vertrag Vertragsschluss Mehrseitiges Rechtsgeschäft mit mindestens zwei übereinstimmenden Willenserklärungen Beispiel ANGEBOT + ANNAHME = VERTRAG Kostenvoranschlag + Auftragserteilung = Werkvertrag

10 Annahmefrist Annahme des Angebots nur innerhalb der Annahmefrist möglich ( 146 BGB) Verspätete Annahme = neuer Antrag ( 150 Abs. 1 BGB) Bestimmung der Annahmefrist im Angebot, ansonsten gesetzliche Regelung Erklärung gegenüber einem Anwesenden oder einem Abwesenden ( 147 BGB)

11 Beispiele aus der Praxis (Vertrag) Vertragsangebot Vertrag schriftlich vorlegen Vertragsannahme Vertrag unterschreiben verbindliches Preisangebot per Bestellung per Fax In Taxi einsteigen und Ziel nennen Taxameter einschalten und losfahren (kein Vertrag) Vertragsangebot Preisangebot für die Lieferung von 50 Kaffeemaschinen Vertragsannahme Bestellung von 40 Kaffeemaschinen

12 Formen des Vertragsschlusses Beurkundung Beglaubigung Schriftform Textform mündlich konkludent (durch schlüssiges Verhalten)

13 Beurkundung strengste gesetzliche Formvorschrift Verträge müssen von einem Notar in einer Niederschrift abgefasst werden, von diesem den Beteiligten vorgelesen, von den Beteiligten genehmigt und in Anwesenheit des Notars eigenhändig unterzeichnet werden Beglaubigung amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer Unterschrift oder Abschrift, als öffentliche Beglaubigung durch einen Notar oder als amtliche Beglaubigung durch eine andere landesrechtlich hierzu ermächtigte Behörde Beglaubigt wird die Identität des Unterzeichnenden, nicht der ganze Vertragsinhalt

14 Schriftform Verträge müssen schriftlich abgefasst sowie vom Aussteller und dessen Vertragspartner eigenhändig mit voller Namensunterschrift unterzeichnet sein Textform lesbare, dauerhafte Erklärung, in der der Ersteller der entsprechenden Urkunde genannt wird handschriftliche Unterschrift nicht erforderlich

15 Ausgangssituation Risiko in der Praxis Man versteht sich gut und wird sich sowieso niemals streiten. In diesem Fall muss man sich nicht schützen. Folgen Ärgerliche Auseinandersetzungen und finanzielle Einbußen durch unklare oder unzureichende Vertragsgestaltungen Beweisprobleme

16 Empfehlungen bei mündlichen Verträgen Zeugen zumindest schriftliche Bestätigung transparente Verträge bei Unklarheiten Erläuterungen im Vertrag festhalten, damit später keine abweichende Auslegung möglich ist

17 Zwischenresümee Ein schriftlicher Vertrag dient nicht nur zum Nachweis im Streitfall. Sondern er zwingt auch beide Parteien dazu, sich genau zu überlegen, was sie sich eigentlich voneinander erwarten.

18 Pflichtangaben im Geschäftsverkehr Geschäftsbrief alle nach außen gerichtete Mitteilungen an einen bestimmten Empfänger unabhängig von der äußeren Form Beispiele: Angebot, Auftragsbestätigung, Rechnung

19 Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen keine zentrale gewerberechtliche Vorschrift vorhanden aber ggf. 2 DL-InfoV zubeachten Vor- und Familienname ladungsfähige Anschrift Kontaktdaten (Telefon, )

20 Pflichtangaben auf Rechnungen (Kleinunternehmer) Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmens und des Leistungsempfängers Steuernummer (oder USt-IdNr., wobei diese nur in Ausnahmefällen vorliegen wird) Ausstellungsdatum der Rechnung Fortlaufende Rechnungsnummer Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung Entgelt Im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts

21

22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Jens Hoffmann IHK Halle-Dessau Geschäftsfeld Franckestraße Halle (Saale) Telefon (0345) jhoffmann@halle.ihk.de

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