Holzbautechnik und Regelwerke - die Topthemen 2017 Reinhold Steinmaurer holzbau austria
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1 Holzbautechnik und Regelwerke - die Topthemen 2017 Reinhold Steinmaurer holzbau austria
2 Themen 2017 Umsetzung neue Regelwerke 2016 neue Regelwerke 2017
3 Umsetzung neue Regelwerke 2016 Umsetzung OIB Richtlinien 2015 ÖNORM B 4007: Gerüste ÖNORM EN 16508: Einhausungskonstruktionen ÖNORM B : Erdbeben, Bauwerksertüchtigung ÖNORM B : Koordination von Bauarbeiten Teile 1 und 2 ÖNORM B 3417: Dach-Sicherheitsausstattungen ÖNORM B : Allgemeine Einwirkungen
4 Umsetzung neue Regelwerke 2016 Umsetzung OIB Richtlinien 2015 ÖNORM B 4007: Gerüste ÖNORM EN 16508: Einhausungskonstruktionen ÖNORM B : Erdbeben, Bauwerksertüchtigung ÖNORM B : Koordination von Bauarbeiten Teile 1 und 2 ÖNORM B 3417: Dach-Sicherheitsausstattungen ÖNORM B : Allgemeine Einwirkungen
5 neue Regelwerke 2017 B 2320 Wohnhäuser aus Holz B 2215 Werkvertragsnorm - Holzbauarbeiten ÖNORM B 4119 Unterdachnorm ÖNORM B Teil Ausführung ÖNORM B 1600/A: Barrierefreies Bauen Entwurf
6 neue Regelwerke 2017 B 2320 Wohnhäuser aus Holz B 2215 Werkvertragsnorm - Holzbauarbeiten ÖNORM B 4119 Unterdachnorm ÖNORM B Teil Ausführung ÖNORM B 1600/A: Barrierefreies Bauen Entwurf
7 Umsetzung neue Regelwerke 2016 Umsetzung OIB Richtlinien 2015 ÖNORM B 4007: Gerüste ÖNORM EN 16508: Einhausungskonstruktionen ÖNORM B : Erdbeben, Bauwerksertüchtigung ÖNORM B : Koordination von Bauarbeiten Teile 1 und 2 ÖNORM B 3417: Dach-Sicherheitsausstattungen ÖNORM B : Allgemeine Einwirkungen
8 OIB Richtlinien Umsetzung Ausgabe 2015 beschlossen am
9 Offnungsklausel Die Grundsätze der OIB-Richtlinien erlauben, dass der Bauwerber von den Vorgaben abweicht, wenn er die Erfüllung eines gleichwertigen Schutzniveaus nachweist. Diese Bestimmung wurde aufgenommen um innovative, architektonische und technische Lösungen zu ermöglichen.
10 Konzept OIB_Richtlinien leistungsorientierte bautechnischer Vorschriften Schutzziele orientieren sich an den 7 wesentlichen Anforderungen für Bauwerke der Europäischen Bauprodukteverordnung wie folgt: 1. Mechanische Festigkeit und Standsicherheit 2. Brandschutz 3. Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz 4. Sicherheit und Barrierefreiheit bei der Nutzung 5. Schallschutz 6. Energieeinsparung und Wärmeschutz 7. Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressource (dzt. noch offen) In den aktuellen OIB-Richtlinien sind die Anforderungen 1 bis 6 umgesetzt.
11 Schutzziel Erreichung der Schutzziele durch die Festlegung von Eigenschaften und Funktionen eines Bauwerks Vorgabe von technischen Anforderungen um die zielorientierten Anforderungen zu erfüllen. Dazu werden in Normen und anderen technischen Regelwerken konkrete Lösungen angeboten.
12 OIB_Richtlinie 1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit Erleichterungen bei Änderungen an bestehenden Bauwerken durch Verweis auf den neuen Leitfaden zur OIB-Richtlinie 1 Festlegung Der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit von bestehenden Tragwerken. (für außergewohnliche Lasteinwirkungen und Erdbeben)
13 OIB_Richtlinie 1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit Klarstellung und Vereinfachung in der Liste der Bauwerke, für die Überwachungsmaßnahmen durch unabhängige und befugte Dritte durchgeführt werden müssen. Bauwerke für mehr als Personen (wie z.b. Krankenanstalten, Einkaufszentren, Stadien, Bildungseinrichtungen), Bauwerke für lebenswichtige Infrastrukturfunktionen, Bauwerke und Einrichtungen, die dem Katastrophenschutz dienen, Bauwerke, die unter die Richtlinie 2012/18/EU ( Seveso-III- Richtlinie ) fallen, Bauwerke, mit mehr als 16 oberirdischen Geschoßen
14 OIB_Richtlinie 2 Brandschutz Erweiterung der GK 1 auf maximal zwei Wohnungen (Gebäude mit zwei Wohnungen fielen bislang in die GK 2). Erweiterung der GK 2 auf 800 m² für freistehende Gebäude mit ausschließlicher Wohnnutzung. Ergebnis: Reduktion der Anforderungen an den Feuerwiderstand im 1. und 2. oberirdischen Geschoß REI/EI/R 30 statt REI/EI/R 60 in den unterirdischen Geschoßen REI/EI 60 statt REI/EI 90 und A2. Änderung der Begriffsbestimmung von Fluchtniveau, dadurch Vereinfachungen für Gebäude in Hanglage. (Mittel der angrenzenden Geländeoberfläche nach Fertigstellung)
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16 OIB_Richtlinie 2 Brandschutz Ausnahmen und Erleichterungen: für untergeordnete eingeschossige Bauwerke im Zusammenhang mit brandabschnittsbildenden Wänden an der Grundstücks- bzw. Bauplatzgrenze (z.b. für Schutzdächer, Geräteschuppen, Bootshütten). Entfall brandabschnittsbildende Wand bei bestimmten Voraussetzungen Bemessung der zulässigen Fluchtweglänge erst ab der Wohnungseingangstür. Erreichbarkeit des zweiten Treppenhauses bzw. eines anderen Brandabschnittes (Entfall der 40 m Begrenzung).
17 OIB_Richtlinie 2 Brandschutz Ausnahmen und Erleichterungen: Wegfall der A2-Anforderung (Nichtbrennbarkeit) in der GK 5 bis inklusive dem sechsten oberirdischen Geschoß, und damit Ermöglichung der Errichtung von Gebäuden mit sechs oberirdischen Geschoßen in Holzbauweise. Reduktion der Anforderungen an die Brandabschnittsbildung bei Wohngebäuden: bei Wohngebäuden ist keine vertikale Brandabschnittsbildung in Decken und im Fassadenbereich notwendig. Streichung der Anforderung des deckenübergreifenden Außenwandstreifens bei GK 5 mit mehr als sechs Geschoßen bei Wohngebäuden z.b. sind französische Fenster ohne Brandschutzverglasung möglich
18 OIB_Richtlinie 2 Brandschutz - Betriebsstätten Mittlere Höhe der einander zugekehrten Außenwände ist Basis für den Schutzabstand, anstelle der höheren Wand. 2-ter Fluchtweg zu einem anderen Brandabschnitt ohne Gehweglängen-Begrenzung möglich. Überschreitung der zulässigen Fläche von Hauptbrandabschnitten ist mit Brandschutzkonzept möglich. Keine brandabschnittsbildenden Bauteile bei Büro-, Verwaltungs- und Sozialräumen bis zu 400 m².
19 OIB_Richtlinie 2 Brandschutz Garagen und überdachte Stellplätze Erleichterungen für überdachte Stellplätze bis maximal 50 m² Erleichterungen für Garagen bis maximal 50 m² Reduktion der Feuerwiderstandsdauer der Wände an der Grundstückgrenze von 60 min auf 30 min, Gleichstellung von Reihenhäusern der GK 2 mit Gebäuden der GK 1.
20 OIB_Richtlinie 3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz Änderung bei der Nachweisführung bei der Lichteintrittsfläche. Statt 10 % Nettoglasfläche wird zukünftig der Nachweis von 12 % Architekturlichte von der jeweiligen zu belichtenden Raumfläche nachzuweisen sein. Streichung von dauerhaft bei der Verhinderung des Eindringens von Niederschlagswässern Die Erleichterung bei der lichten Raumhöhe (2,40 m statt 2,50 m) wird auf Gebäude mit bis zu drei Wohnungen erweitert. Örtlich begrenzte Unterschreitungen (z.b. Unterzüge, Treppenläufe) bleiben bei der Bemessung der Mindestraumhöhe unberücksichtigt. Technikräume, die nur zu Servicezwecken betreten werden, wurden von den Bestimmungen über die Mindestraumhöhe ausgenommen.
21 OIB_Richtlinie 4 Sicherheit und Barrierefreiheit bei der Nutzung Alle Verweise auf die ÖNORM B 1600 wurden gestrichen, und stattdessen wird nun die Barrierefreiheit direkt in der OIB-Richtlinie 4 tlw. vereinfacht geregelt. Anforderungen an Rampen sind erst ab 4 % Gefälle zu erfüllen. Flexibilisierung betreffend die Anpassbarkeit von Wohnungen über mehr als eine Ebene Handläufe bis zu 10 cm pro Seite bleiben bei lichter Durchgangsbreite von Haupttreppen unberücksichtigt Keine Blitzschutzanlagen für Gebäude bis zu 400 m² Brutto-Grundfl. der oberirdischen Geschoße Entfall der Aufweitungen der Gänge auf 1,50 m bei Richtungsänderungen, am Ende von Gängen und bei Zwischenpodesten
22 OIB_Richtlinie 4 Sicherheit und Barrierefreiheit bei der Nutzung Die neue Staffelung der erforderlichen Türbreiten in Fluchtwegen wurde wesentlich überarbeitet und ermöglicht nun die doppelte Personenanzahl zur Flucht bei gleicher Türbreite. 80 cm zulässig bis 40 Personen (bislang nur 20 Personen) 90 cm zulässig bis 80 Personen (bislang nur 40 Personen) 100 cm zulässig bis 120 Personen (bislang nur 60 Personen) Bei mehr als 120 Personen reicht es nun aus 10 cm pro zusätzlicher zehn Personen statt 60 cm pro 60 Personen. Die Kriterien für die Anpassbarkeit wurden vereinfacht (zulässiger Aufwand des Umbaus); Entfall der Aufweitungen der Gänge auf 1,50 m bei Richtungsänderungen, am Ende von Gängen und bei Zwischenpodesten.
23 OIB_Richtlinie 5 Schallschutz Darstellungen in Tabellenform schalltechnischen Anforderungen zwischen Reihenhäusern gelten auch bei Doppelhäusern Klarstellung dass die Anforderungen für Räume mit spezieller Nutzung gelten auch für ganze Gebäude mit spezieller Nutzung.
24 OIB_Richtlinie 6 Energieeinsparung und Wärmeschutz Erhöhung der Grenze, ab der unterschiedliche Nutzungen innerhalb eines Gebäudes getrennt berechnet werden müssen Der Nachweis über die Energieeffizienz kann wahlweise entweder über den Endenergiebedarf oder über den Gesamtenergieeffizienz- Faktor als Energiekennzahl geführt werden. Erleichterungen, dass bei größeren Renovierungen, bei denen bautechnische oder baurechtliche Gründe einer Erreichung des Sanierungsziels entgegenstehen. Vereinfachung betreffend den sommerlichen Wärmeschutz (durch Nachweis ausreichender Speichermassen ausschließlich für Wohngebäude). Festlegung von maximalen deckbaren Strombedarfsanteilen durch Photovoltaik.
25 OIB_Richtlinie 6 Energieeinsparung und Wärmeschutz Vereinfachung betreffend den sommerlichen Wärmeschutz (durch Nachweis ausreichender Speichermassen ausschließlich für Wohngebäude). Festlegung von maximalen deckbaren Strombedarfsanteilen durch Photovoltaik.
26 Umsetzung neue Regelwerke 2016 Umsetzung OIB Richtlinien 2015 ÖNORM B 4007: Gerüste ÖNORM EN 16508: Einhausungskonstruktionen ÖNORM B : Erdbeben, Bauwerksertüchtigung ÖNORM B : Koordination von Bauarbeiten Teile 1 und 2 ÖNORM B 3417: Dach-Sicherheitsausstattungen ÖNORM B : Allgemeine Einwirkungen
27 Gerüste - Bauarten, Aufstellung, Verwendung Bei Schutzdächern oder Fanggerüsten von Arbeits-, Schutz- und Passagengerüsten hat die Belagsdicke von Vollholzbelägen ohne zusätzliche Verstärkung in Systemgerüsten bei Spannweiten über 2,0 m mindestens 45 mm zu betragen. Die Mindestdicke ist ab 1. Juli 2017 einzuhalten. Kennzeichnung mit Eignung Klasse D muss vorhanden sein Beschreibung der Leistungskriterien für die dynamische Prüfung
28 Arbeitsbereiche sind von Verkehrswegen (Zugangsbereichen) zu trennen, wenn über den Zugang umfangreiche Materialien transportiert werden, die Aufstiegshöhe im Gerüst mehr als 10,00 m beträgt oder umfangreiche Arbeiten ausgeführt werden (z. B. bei Dachausbauten, wenn das Gerüst als Zugang zur Dachfläche genutzt wird). Der Abstand zwischen Schutzwand und Absturzkante muss mindestens 0,70 m betragen.
29 Umsetzung neue Regelwerke 2016 Umsetzung OIB Richtlinien 2015 ÖNORM B 4007: Gerüste ÖNORM EN 16508: Einhausungskonstruktionen ÖNORM B : Erdbeben, Bauwerksertüchtigung ÖNORM B : Koordination von Bauarbeiten Teile 1 und 2 ÖNORM B 3417: Dach-Sicherheitsausstattungen ÖNORM B : Allgemeine Einwirkungen
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32 Neuer Anwendungsbereich temporäre Maßnahmen Bedingungen für die Zulässigkeit sind z.b. die Häufigkeit der Arbeiten, Anzahl der gleichzeitig arbeitenden Personen, Ausbildungsstand der Personen, die das Dach betreten werden usw. bei regelmäßigen, in engen Intervallen anfallenden Arbeiten, bei intensiv begrünten Dächern oder häufig zu erwartender Schneeräumung in der Regel nicht ausreichend sind. sicherer Auf- und Abbau in der Nutzungsphase sind zu planen z.b. ist beim Einsatz von Hebebühnen auch eine Zufahrts- und Aufstellmöglichkeit sicherzustellen. Krafteinleitung von temporären Anschlagpunkten, z.b. Klemmung auf eine Blecheindeckung, muss sichergestellt sein (Bemessung)
33 Durchsturzsicherung Um unnötige Verletzungsgefahren zu vermeiden wurde - in Anlehnung der Bestimmungen für Schutznetze - der maximale Abstand von stabförmigen Elementen auf 6 cm und die lichte Öffnung von Gittern auf 100 cm² (z.b: 10/10 cm) festgelegt. Folgende Lattung in ordentlichen Zustand gilt als durchsturzsicher:
34 Durchsturzsicherung Dachluken, Lichtkuppeln und Ausstiege sind dauerhaft zumindest durchsturzsicher auszuführen, dabei sind Dachausstiegsfenster bis 60/60 ausgenommen. Auch geöffnete Flachdachausstiege bis 100/100cm brauchen keine Sicherung bei offener Luke, sofern eine Anhalteeinrichtung vorhanden ist.
35 Austattung Dach Dächer bis 5 sind vorzugsweise mit Geländer, Brüstungen Geländer, Abgrenzungen oder Seitenschutz zu planen Dächer mit Solarkollektoren sind nach Ausstattungsklasse 3 zu planen, wenn jährlich mehrfache Wartungen, Schneeräumung etc. zu erwarten sind Dächer mit nicht begehbaren Dacheindeckungsmaterialien sind unabhängig von ihrer sonstigen Klassifizierung mit durchgehenden Anschlageinrichtungen (z.b. Seilsicherungssysteme) auszustatten, sofern keine zusätzlichen Maßnahmen, die einen Durchsturz verhindern, vorhanden sind (z.b. Unterdach, Netzunterspannung). Die Sicherung darf bei kleinflächigen Dächern, wie zb Vordächer, Carports, entfallen.
36 Dokumentation Grundsätzlich wird eine Bilddokumentation der Befestigung jeder Stütze und Anschlagpunkte gefordert. Diese darf jedoch entfallen, wenn die Befestigung auch nachträglich zerstörungsfrei prüfbar ist. In diesem Fall reicht eine exemplarische Dokumentation!
37 Prüfung Die Prüfungsintervalle sind vom Hersteller anzugeben, ansonsten gilt mindestens 1x jährlich. Dächer müssen nicht nur zwecks Prüfung der Sicherheitseinrichtung betreten werden ( Prüftourismus ). Wird die Anlage nicht ständig benützt, reicht es, dass die letzte Prüfung vor der Benützung nicht älter als ein Jahr ist.
38 neue Regelwerke 2017 B 2320 Wohnhäuser aus Holz B 2215 Werkvertragsnorm - Holzbauarbeiten ÖNORM B 4119 Unterdachnorm ÖNORM B Teil Ausführung ÖNORM B 1600/A: Barrierefreies Bauen Entwurf
39 Wohnhäuser aus Holz - Technische Anforderungen Wesentliche Änderungen Tabellenübersicht für Maßnahmen im Sockelbereich; Überarbeitung der Konstruktionsbeispiele (Sockelanschluss, Sohlbankanschluss, Gips- und Gipsfaserplattenanschlüsse); Neue Regelungen zum Außenwand-Wärmedämm-Verbundsystem (WDVS); Ausführungsvarianten bei Dächern.
40 neue Regelwerke 2017 B 2320 Wohnhäuser aus Holz B 2215 Werkvertragsnorm - Holzbauarbeiten ÖNORM B 4119 Unterdachnorm ÖNORM B Teil Ausführung ÖNORM B 1600/A: Barrierefreies Bauen Entwurf
41 Holzbauarbeiten Werkvertragsnorm Wesentliche Änderungen Regelungen über den Austausch von Unterlagen (Planungsleistungen im Holzbau) Vorbereitungsarbeiten für den Winddichten Anschluss durch den Auftraggeber Aufnahme weiterer Abrechnungsbestimmungen Abrechnung von Fassaden, insbesondere für die Ausbildung von Fassadenecken, Abrechnung von Dämmschichten, Abrechnung von Brettsperrholzelementen und deren Verstärkungen, Abrechnung von Maßnahmen zur Schalldämmung, Abrechnung von Sockel- und Sturzbereichen,
42 neue Regelwerke 2017 B 2320 Wohnhäuser aus Holz B 2215 Werkvertragsnorm - Holzbauarbeiten ÖNORM B 4119 Unterdachnorm ÖNORM B Teil Ausführung ÖNORM B 1600/A: Barrierefreies Bauen Entwurf
43 Planung und Ausführung von Unterdächern Wesentliche Änderungen Erläuterungen zur winddichten Ausführung von Unterdächern Neuregelung der Zulässigkeit von geringfügigen Leckagen (Undichtheiten) des Unterdaches Regelungen zum Einbau von Dachflächenfenster Adaptierung der Zeichnungen Probleme mit der Haltbarkeit von Folien sollen in der ÖNORM B 3661 geregelt werden.
44 Geringfügige Undichtheiten bei Unterdächern geringfügige Fugen 5 mm vernachlässigbarer Einfluss bei Vordachsituation Unterscheidung Gebäude mit Vordach / ohne Vordach Gebäude ohne Vordach - Verklebung der Unterdachbahn direkt auf die Außenmauer notwendig, keine Fugen zulässig Lufthohlräume vermeiden Zusätzliche Sicherheit: durch Zellulosedämmung bzw. Mineralwolle schwer zumindest im Traufbereich (1 m)
45 neue Regelwerke 2017 B 2320 Wohnhäuser aus Holz B 2215 Werkvertragsnorm - Holzbauarbeiten ÖNORM B 4119 Unterdachnorm ÖNORM B Teil Ausführung ÖNORM B 1600/A: Barrierefreies Bauen Entwurf
46 Überwachungsstufen gem. ÖNORM EN 1990 Schadensfolgeklasse CC Überwachungsklasse Planung DSL Überwachungsklasse Ausführung IL CC1 DSL1 IL1 CC2 DSL2 IL2 CC3 DSL3 IL3 Überwachungsklasse 1 Eigenüberwachung Selbstkontrolle Überwachungsklasse 2 - igenüberwachung durch die Überwachungsstelle der eigenen Organisation Überwachungsklasse IL3 Fremdüberwachung durch eine unabhängige Drittstelle
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48 ÜBER NORMEN
49 Normen finden
50 Suche und Webshop
51 Suchfilter setzen - Kategorie - Gültigkeit - Ausgabedatum - Fachgebiet
52 Normen aktiv mitgestalten
53 Norm-Entwurf kommentieren
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55 Login Normen-Entwurfs-Portal Registrierung Normen-Entwurfs-Portal
56 Dokumente zur Stellungnahme gegliedert nach Gremien mit Themen
57 z.b. Komitee 175 Wärmeschutz von Gebäuden und Bauteilen
58 Kommentare Änderungsvorschläge
59 Normengremien gegliedert nach Fachgebieten
60 Bauplanung & - ausführung
61 Holzbau Projekte Holzhaus- und Fertighausbau
62 Kommentar
63
64 Herzlichen Dank für Ihr Interesse
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