Büro für Schallschutz Dr. Wilfried Jans

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1 Dr. Wilfried Jans von der Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bauakustik und Schallimmissionsschutz Im Zinken Ettenheim Telefon Telefax Büro für Schallschutz, Im Zinken 11, Ettenheim per Stadtverwaltung z. Hd. Herrn Hofmeier Pfauenstraße Titisee-Neustadt Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Datum ja Geplantes Asylwohnheim auf Grundstück Flst.-Nr. 544/2 der Gemarkung Neustadt - Betriebslärm-Immissionsschutz Sehr geehrter Herr Hofmeier, gemäß Ihrer Mitteilung soll auf dem Grundstück Flst.-Nr. 544/2 eventuell ein Asylwohnheim errichtet werden. Sie fragten an, welche Betriebslärmeinwirkung auf dieses geplante Wohnheim zu erwarten ist und ob eine Ausweisung des Grundstücks als "allgemeines Wohngebiet" unter Berücksichtigung schalltechnischer Gesichtspunkte möglich ist. In einer Messung des TÜV Süd 1 aus dem Jahr 2011 war für den in Anlage 1 eingetragenen Immissionsort A (Stalterstraße 68) ein Beurteilungspegel "nachts" von 40 db(a) ermittelt worden. Unter Berücksichtigung dieses Messergebnisses war im isw-untersuchungsbericht Nr. 5758/327 vom ein einfaches Rechenmodell entwickelt worden, mit dem für den Immissionsort A (Stalterstraße 68) folgende Betriebslärmeinwirkung abgeschätzt wurde: 1 siehe die von der TÜV Süd Industrie Service GmbH erstellte "Schallimmissionsprogno se für den Betrieb einer neuen Gasturbine mit Abhitzekessel der Firma Schöller Technocell GmbH & Co. KG am Standort der Papierfabrik in Titisee-Neustadt", Berichts-Nr. S1537 vom ; in diesem Bericht werden u. a. auch Messergebnisse aus dem Jahr 2011 beschrieben.

2 2 Schallquelle Beurteilungspegel in db(a) "tags" "nachts" Verkaufsstätten Kik, Tedi, Netto, ZG Raiffeisen 37,7 - sonstige Gewerbeflächen (insbesondere Schöller 48,0 39,7 Technocell) in db(a) 48,4 39,7 Der Nachtwert von Lr,n = 39,7 db(a) wird ausschließlich durch die Schöller Technocell GmbH & Co. KG verursacht und entspricht - wie gefordert - dem Messwert von 40 db(a) des TÜV Süd. Der Immissionsort A befindet sich gemäß dem Bebauungsplan "Stalter" innerhalb eines "reinen Wohngebiets", so dass gemäß TA Lärm 2 Immissionsrichtwerte von 50 db(a) "tags" und 35 db(a) "nachts" anzusetzen sind. Das Regierungspräsidium Freiburg hat in seiner Genehmigung zur Modernisierung des Kraftwerks der Schöller Technocell GmbH & Co. KG vom unter Pos "Lärmrichtwerte" für den Immissionsort A (Stalterstraße 68) Immissionsrichtwerte von 55 db(a) "tags" und 43 db(a) "nachts" festgesetzt. Außerdem wird in Abschnitt II des o. g. Schreibens des Regierungspräsidiums Freiburg zur "Festlegung der Lärmrichtwerte im angrenzenden reinen Wohngebiet Stalter" u. a. darauf hingewiesen, dass eine Gemengelage nach Abschnitt 6.7 der TA Lärm vorliege und die o. g. Immissionsrichtwerte bereits in einer früheren Genehmigung vom festgesetzt worden seien: "Mit der Beibehaltung dieser Werte wird einerseits dem Schutzbedürfnis des reinen Wohngebiets Stalter Rechnung getragen, indem es dort gegenüber der bisherigen Situation zu keiner Verschlechterung kommt die bisherigen Immissionsrichtwerte werden der Firma Schöller Technocell aber weiterhin zugestanden." Gemäß dem im o. g. isw-untersuchungsbericht beschriebenen Rechenmodell errechnen sich an den in Anlage 1 eingetragenen Immissionsorten "Flst.-Nr. 544/2 - West" und "Flst.- Nr. 544/2 - Mitte" folgende Beurteilungspegel: Immissionsort 544/2 - West 544/2 - Mitte Beurteilungspegel in db(a) - "tags" 51,5 50,4 - "nachts" 42,7 41,8 2 TA Lärm ( ) "Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm)"

3 3 D. h., im westlichen Bereich des Grundstücks Flst.-Nr. 544/2 sind nun etwa 3 db(a) höhere Beurteilungspegel anzusetzen als an Immissionsort A; im mittleren Bereich des Grundstücks Flst.-Nr. 544/2 beträgt diese Erhöhung ca. 2 db(a). Gemäß den o. g. Rechenergebnissen werden auf dem Grundstück Flst.-Nr. 544/2 zwar die für "Mischgebiete" maßgebenden Immissionsrichtwerte der TA Lärm von 60 db(a) "tags" und 45 db(a) "nachts" eingehalten und auch der Immissionsrichtwert "tags" von 55 db(a) für "allgemeine Wohngebiete", nicht aber der in einem "allgemeinen Wohngebiet" maßgebende Immissionsrichtwert "nachts" von 40 db(a). Ursächlich verantwortlich für die Überschreitung des Immissionsrichtwerts "nachts" von 40 db(a) ist die Schöller Technocell GmbH & Co. KG. Da aber für den in einem "reinen Wohngebiet" gelegenen Immissionsort A aufgrund einer Gemengelage eine Überschreitung des für "reine Wohngebiete" maßgebenden Immissionsrichtwerts "nachts" von 35 db(a) um bis zu 8 db(a) toleriert wird, ist von anderer Seite zu prüfen, welcher "Richtwert" für das Flurstück Nr. 544/2 anzusetzen ist. Da die Immissionen auf Flst.-Nr. 544/2 maximal 3 db(a) höher sind als an Immissionsort A, die Differenz der Schutzbedürftigkeit vor Lärmeinwirkung zwischen "allgemeinem Wohngebiet" und "reinem Wohngebiet" gemäß TA Lärm aber 5 db(a) beträgt, erscheint unter Berücksichtigung der Gemengelage eine Ausweisung des Grundstücks Flst.-Nr. 544/2 als "allgemeines Wohngebiet" möglich. Dies ist allerdings von den zuständigen Behörden abschließend zu klären. Sofern die unter Berücksichtigung der Gemengelage von den zuständigen Behörden festzusetzenden "Richtwerte" für das Flurstück 544/2 um 3 db(a) höher sind als die Richtwerte für Immissionsort A, bedeutet die Errichtung des Asylwohnheims keine "Verschärfung" der schalltechnischen Anforderungen für die Schöller Technocell GmbH & Co. KG. Wird der Nachtrichtwert lediglich um 2 db(a), d. h. von 43 db(a) für Immissionsort A auf 45 db(a) für das Asylwohnheim erhöht, wird auch der Empfehlung in Abschnitt 6.7 der TA Lärm genüge getan, wonach die Immissionsrichtwerte für Kern-, Dorf- und Mischgebiete nicht überschritten werden sollen. Diese Erhöhung um lediglich 2 db(a) im Vergleich zum Richtwert für Immissionsort A kann theoretisch zwar eine geringfügige "Verschärfung" der schalltechnischen Anforderungen für die Schöller Technocell GmbH &

4 4 Co. KG bedeuten; in der Praxis liegt diese Verschärfung aber nicht vor, wenn für die wesentlich näher am Betriebsgelände der Fa. Schöller Technocell gelegenen Wohngebäude auf den Flurstücken 537/13 bis 537/18 gefordert wird, dass auch dort zumindest die Immissionsrichtwerte für Kern-, Dorf- und Mischgebiete eingehalten werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Anlagen: 1

5 Anlage 1 Geplantes Asylwohnheim auf Grundstück Flst.-Nr. 544/2 der Gemarkung Neustadt - Lageplan mit Kennzeichnung des Grundstücks Flst.-Nr. 544/2 sowie Eintragung der im Text diskutierten Lärmeinwirkungsorte

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