Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau. Zugelassene Varroabekämpfungsmittel

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1 Zugelassene Varroabekämpfungsmittel

2 Varroabehandlungen nach dem Abschleudern (Bayvarol ) (einfache Anwendung, jedoch vielerorts resistente Milben, auch in Bayern!) Thymol Ameisensäure

3 Lange Behandlungsdauer gewisser Schutz vor Reinvasion Thymolanwendung Apiguard Wirkt langsamer als Ameisensäure! Futterabnahme evtl. verzögert! Gesamtbehandlung: 2 Schalen/Volk Insgesamt 6 Wochen Behandlung; nach 3 Wochen 2te Schale hinzufügen

4 Thymolanwendung Thymovar Bayerische Landesanstalt für Seit 15.November 2006 zugelassen! Schwammtuchstreifen mit je 15 g Thymol Im Sommer nach der Honigernte auf die Wabenoberträger legen Einräumig 1Platte (geteilt); zweiräumig 2 Platten; nach 3 Wochen 2ten Satz zugeben

5 Kumulativer Verlauf Milbenabfall Wirksamkeit (%) Thymol Ameisensäure Behandlungswochen

6 Varroabehandlungen mit Ameisensäure Zugelassen: Ameisensäure 60% ad.us.vet. Schwammtuchmethode Einfach, schnelle und flexible Anwendung Behandlung von unten und oben möglich Keine Zulassung!; nur geduldet Verdunstersysteme (z.b. Nassenheider) Dauerbehandlung (1x 5 Tage; 1x 10 Tage; jeweils 80 ml pro Raum)

7 Grundsätze der Behandlung mit Ameisensäure Unfallschutz beachten Temperatur mind. 12 C ; max 30 C; kein Regenwetter, abends behandeln, gekühlte AS Dosierung auf Beutengröße anpassen Wichtig: kompakter Sitz des Bienenvolkes Vor Einbringen der AS die Bienen mit Rauch zurücktreiben! Ausreichend große Fluglochöffnung Gitterboden abdecken; Abfall kontrollieren

8

9 Varroabehandlungen im brutfreien Zustand (Winterbehandlungen) Perizin (wirksam aber Rückstände in Wachs und evtl. im Honig!) Milchsäure ad. us. Vet. Oxalsäure ad. us. Vet. im Träufelverfahren

10 Milchsäure Sprühbehandlung Milchsäure 15% ad.us.vet. ca. 8ml pro besetzter Wabenseite 2malige Behandlung im Abstand von 4-7 Tagen Gute Wirksamkeit und Verträglichkeit Seit Juni 2003 zugelassen, seit Dezember 2003 von Apothekenpflicht befreit Fotos: Bieneninstitut Kirchhain

11 Oxalsäuredihydrat-Lösung Seit zugelassen Nur im Träufelverfahren zugelassen, Apothekenpflichtig! Behandlung nur sinnvoll wenn die Völker brutfrei sind!! 17,5 g Oxalsäuredihydrat in 0,5 l Zuckerlösung (1 : 1) Darreichungsform: fertige Oxalsäurelösung, Beimischung Zucker. Produkte: OXUVAR, Fa. Andermatt Biocontrol, Schweiz; OXALSÄUREDIHYDRATLÖSUNG ad.us.vet., Serumwerke Bernburg 30 bis 50 ml pro Volk Je Saison nur 1 Behandlung! (nach Empfehlung der europäischen Expertengruppe, Bern 2000) Fotos: Bieneninstitut Kirchhain

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13 Rechtliche Grundlagen - Arzneimittelgesetz (AMG) - Verordnung über tierärztliche Hausapotheken - Verordnung über Nachweispflichten für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind (Bestandsbuch-Verordnung) - Verordnungen zur Verschreibungspflicht, Apothekenpflicht und Freiverkäuflichkeit

14 Arzneimittelgesetz und nachfolgende Rechtsverordnungen Arzneimittelsicherheit Schutz des Verbrauchers vor Arzneimittelrückständen in Lebensmitteln tierischer Herkunft Zulassungspflicht Besondere Vorschriften für die Anwendung von Arzneimitteln bei Lebensmittel liefernden Tieren Reglementierung der Vertriebswege (Apothekenmonopol und tierärztliches Dispensierrecht) Überwachung durch staatliche Behörden

15 Zugelassene Varroabekämpfungsmittel 1. Perizin/-Set (apothekenpflichtig) 2. Bayvarol (apothekenpflichtig) 3. Apiguard (apothekenpflichtig) 4. Thymovar (apothekenpflichtig) 5. Ameisensäure 60 % ad us. vet. (freiverkäuflich) 6. Milchsäure 15 % ad us. vet. (freiverkäuflich) 7. Oxalsäuredihydratlösung 3,5% ad us. Vet. (apothekenpflichtig)

16 Arzneimitteleinsatz bei Lebensmittel liefernden Tieren Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 bei Lebensmittel liefernden Tieren dürfen nur Wirkstoffe angewendet werden, die in den Anhängen I III der Verordnung aufgeführt sind

17 Vertriebswege Wo darf ein Tierhalter Arzneimittel erwerben? Der Tierhalter darf apotheken- (inkl. verschreibungs-) pflichtige Arzneimittel zur Anwendung bei Tieren nur erwerben - in Apotheken (verschreibungspflichtige Arzneimittel dabei nur auf eine tierärztliche Verschreibung hin) - bei dem den Tierbestand behandelnden Tierarzt

18 Vertriebswege Vorgaben für den Tierarzt bei Verschreibung oder Abgabe Der Tierarzt darf apotheken- (inkl. verschreibungs-) pflichtige Arzneimittel zur Anwendung bei Tieren dem Tierhalter nur verschreiben oder abgeben, unter anderem wenn sie für die von ihm behandelten Tiere bestimmt sind sie zugelassen sind sie für das Anwendungsgebiet und die Tierart bestimmt sind ihre Anwendung und Menge nach dem Stand der tierärztlichen Wissenschaft gerechtfertigt ist, das Behandlungsziel zu erreichen

19 Vertriebswege Vorgaben für den Tierarzt bei Verschreibung oder Abgabe Der Tierarzt darf apotheken- (inkl. verschreibungs-) pflichtige Arzneimittel dem Tierhalter nur im Rahmen einer ordnungsgemäßen Behandlung abgeben: Eine Behandlung schließt insbesondere ein, dass der Tierbestand in angemessenem Umfang untersucht worden ist die Arzneimittelanwendung und der Behandlungserfolg vom Tierarzt kontrolliert werden

20 Im Übrigen darf der Halter Lebensmittel liefernder Tiere.... vom Tierarzt verschriebene oder erworbene Arzneimittel nur nach tierärztlicher Behandlungsanweisung für den betreffenden Fall anwenden

21 Abgabe durch die Veterinärämter Einzelbestellung der vom Imker benötigten Arzneimittel unter Angabe der Völkerzahl Darüber hinaus bei apothekenpflichtigen Arzneimitteln: Plausibilitätsprüfung durch den Amtstierarzt Ausgabe durch den Amtstierarzt an den Imker bzw. Familien- oder Betriebsangehörige sowie damit beauftragte Personen Aushändigung eines Arzneimittelabgabebelegs und entsprechender Behandlungsanweisungen stichprobenartige Kontrolle der Arzneimittelanwendung sowie des Behandlungserfolgs durch den Amtstierarzt

22 Nachweispflichten für den Halter Lebensmittel liefernder Tiere Bestandsbuch-Verordnung Der Tierhalter hat über den Bezug apothekenpflichtiger Arzneimittel Nachweis zu führen Die Nachweise sind mind. 5 Jahre aufzubewahren Der Tierhalter hat jede Anwendung apothekenpflichtiger Arzneimittel unverzüglich in ein Bestandsbuch einzutragen. Das Bestandsbuch ist zusammen mit den tierärztlichen Arzneimittel- Abgabebelegen mind. 5 Jahre aufzubewahren

23 Name und Adresse des Bienenhalters: Blatt Nr.:... Bestandsbuch über die Anwendung von Arzneimitteln Standort der Tiere (Bienenstände) zum Zeitpunkt der Behandlung/in der Wartezeit Arzneimittelbezeichnung, Nr. des tierärztlichen Anwendungsund Abgabebelegs Datum des Bezugs beim Veterinäramt Datum/Zeitraum der Anwendung (von/bis) Art der Verabreichung und verabreichte Menge des Arzneimittels Wartezeit in Tagen Name der anwendenden Person

24 Nur der sachgerechte Umgang mit zugelassenen Varroabekämpfungmitteln ermöglicht eine erfolgreiche Imkerei und die Gewinnung hochwertiger Lebensmittel, die das Vertrauen der Kunden rechtfertigen!

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