Artikel: Kommunalisierung als Chance Aufbau und Gestaltung regionaler Bildungslandschaften

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1 Artikel: Kommunalisierung als Chance Aufbau und Gestaltung regionaler Bildungslandschaften Beitrag zum Themenheft der von der Telekom-Stiftung berufenen Expertengruppe Perspektiven des deutschen Bildungsföderalismus Autor: Wolfgang Rombey Beigeordneter für Bildung und Kultur, Schule, Jugend und Sport der Stadt Aachen Vorsitzender des Schul- und Bildungsausschusses des Deutschen Städtetages Inhalt 0. Einleitung I. Ausgangssituation 1. Gesellschaft im Wandel 2. Moderner Bildungsbegriff 3. Gesetzliche Rahmenbedingungen 4. Finanzausstattung und Kooperationsverbot II. Trend Kommunalisierung - Die Entwicklung regionaler Bildungslandschaften 1. Von der Sachaufwandsträgerschaft zur erweiterten Schulträgerschaft 2. Öffnung zur Selbständigen Schule 3. Handeln in staatlich-kommunalen Verantwortungsgemeinschaften 4. Lernen vor Ort 5. Exkurs: regionale Bildungsnetzwerke am Beispiel der StädteRegion Aachen 6. Modellprojekt Jenaer Schulversuch III. Weiterentwicklung des Bildungssystems 1. Staatlich-kommunale Bildungslandschaft als Standard etablieren 2. Gesetzliche Rahmenbedingungen für das Bildungswesen verändern 3. Kooperationsverbot aufheben 4. Leitsätze zur Fortentwicklung 1

2 Kommunalisierung als Chance Aufbau und Gestaltung regionaler Bildungslandschaften 0. Einleitung Seit Veröffentlichung der ernüchternden Ergebnisse aus den internationalen Vergleichsstudien PI- SA und IGLU befindet sich das Deutsche Bildungswesen im Auf- und Umbruch. Das Land der Dichter und Denker ist nachdenklich geworden und hat bemerkt, dass es sowohl bzgl. der Inhalte als auch der Strukturen im Bildungssystem deutlichen Nachholbedarf gibt. Mit der Auswertung der Studien rückte das Thema Bildung in den Focus der Öffentlichkeit. Innovative Konzepte und Methoden werden seitdem gesamtgesellschaftlich diskutiert. Heute gut 10 Jahre nach dem ersten PI- SA-Schock können wir bilanzieren, dass bereits wichtige Weichen gestellt werden konnten: Lernstandserhebungen wurden eingeführt, die Ganztagsbetreuung ausgebaut, die Bedeutung der frühkindlichen Betreuung und Bildung erkannt sowie das Thema Chancengerechtigkeit und Teilhabe in den Mittelpunkt gerückt. Doch immer noch dokumentieren aktuelle Meinungsumfragen die große Unzufriedenheit der Bevölkerung mit dem deutschen Bildungsföderalismus. 1 Die zentrale Bedeutung der kommunalen Ebene wird dabei in den meisten Diskussionen über die bildungspolitische Rolle von Bund und Ländern übersehen. Diese Lücke möchte ich mit dem folgenden Beitrag schließen. Im Anschluss an eine kurze Bestandsaufnahme der Verankerung unseres Bildungssystems vor Ort, werde ich einen Ausblick hin zu einer zunehmenden Kommunalisierung wagen. I. Ausgangssituation 1. Gesellschaft im Wandel Unsere heutige Gesellschaft befindet sich im stetigen Wandel. Die zunehmende Globalisierung sowie Technologisierung unseres Umfelds und die steigende Informationsdichte erfordern hohe Kompetenzen des Einzelnen hinsichtlich der Anpassungsfähigkeit, der Informationsverarbeitung und des Wissensmanagements. Gleichzeitig ändern sich unsere sozialen Bezüge: das Leben spielt sich nicht mehr in den Referenzsystemen von Kirchen, Parteien, Verbänden und Vereinen ab, sondern wird immer weiter individualisiert. Auch die Arbeitswelt ist im Umbruch: Während seit den 70er Jahren durch den Strukturwandel Facharbeiterpositionen und Arbeitsbereiche in der Landwirtschaft zunehmend wegfallen, wächst der Personalbedarf im Dienstleistungssektor. 2 Gleichzeitig stieg in Folge der Reformen der Agenda 2010 die Zahl der unsicheren Beschäftigungsverhältnisse (Zeitarbeit, Niedriglohn, geringfügige Beschäftigung, Teilzeitarbeit) deutlich an. Die Auswirkungen dieser globalen Entwicklungen für den Einzelnen unterscheiden sich sehr stark nach regionalen Faktoren (bundesdeutsches Ost-West-Gefälle) und kultureller Herkunft. Analog zu diesem gesamtgesellschaftlichen Umbruch wird auch der Alltag von Kindern und Jugendlichen zunehmend komplexer, die Lebensumstände immer heterogener. Aufgabe der Bildungseinrichtungen ist es, auf diese neuen, anspruchsvollen Rahmenbedingungen adäquat zu reagieren und somit allen Kindern und Jugendlichen eine optimale Teilhabe am Bildungssystem, unabhängig von ihrer gesellschaftlichen und kulturellen Herkunft, zu ermöglichen. Diese Anpassungsleistung ist nicht nur eine soziale, sondern vielmehr auch eine ökonomische Notwendigkeit. Nur so kann dem drohenden Fachkräftemangel und den kontinuierlich steigenden Transferleistungszahlungen präventiv begegnet werden. Heute ist Bildungspolitik zur lokalen Standortfrage geworden. Auch die Eltern machen ihre Wohnortentscheidung zunehmend von der Qualität der Bildungs- und Kinderbetreuungsangebote vor Ort abhängig. 1 vgl. Institut für Demoskopie Allensbach (2011): Schul- und Bildungspolitik in Deutschland 2011 und Projektbüro Bildung 2011: Online Bürgerbefragung: Zukunft durch Bildung 2 Statistisches Bundesamt (2011): Datenreport

3 Durch die wahrgenommene Relevanz des Themas Bildung für die lokale Gemeinschaft hat seit den 90er Jahren in vielen Kommunen ein Paradigmenwechsel stattgefunden: Städte, Gemeinden und Kreise wollen im Rahmen ihrer Daseinsvorsorge konkret Verantwortung dafür übernehmen, dass bei ihnen für alle Kinder und Jugendlichen bestmögliche Bildungs- und Lebenschancen eröffnet werden. Als die Ebene, die unmittelbar mit den Sorgen und Wünschen der Bürger vor Ort konfrontiert ist, möchten sich die Kommunen nicht länger damit begnügen, materielle Schulinfrastruktur und soziale Netze für Bildungsverlierer zur Verfügung zu stellen, sondern sehen sich in der Verantwortung, aktiver Gestalter zu sein und inhaltlich das Bildungssystem konkret dort zu prägen, wo es verankert ist. Dabei macht der Wandel der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen eine Anpassung der Bildungspolitik und eine zunehmende Kommunalisierung des Bildungssystems zwingend notwendig: Demografische Entwicklung - Schülerrückgang In den letzten zehn Jahren sank als Folge des demographischen Wandels die Zahl der Schulanfänger in Deutschland um deutliche 13 %. Dabei wird ein deutliches Ost-West-Gefälle sichtbar: während in Westdeutschland im Jahr % weniger Schüler eingeschult wurden als 1999, stieg die Zahl der Erstklässler im Gebiet der ehemaligen DDR (einschl. Berlin) sogar um 12 % an. 3 Der Rückgang der Schülerzahlen wird sich in Westdeutschland weiter verstärken. Nach dem aktuellen Bildungsreport NRW wird die Zahl der Schülerinnen und Schüler an den allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2029 um ein Fünftel abnehmen. Ein Anstieg der Schülerzahlen ist lediglich noch in den Großstädten Düsseldorf, Köln und Bonn zu erwarten. Die prognostizierten Rückgangswerte unterscheiden sich dabei massiv zwischen ländlichem Bereich (mit durchschnittlich 26,7 %) und den kreisfreien Städten (durchschnittlich 9,0 %). 4 Lokale Schulentwicklungsplanung muss auf den demographischen Wandel, die regionalen Spezifika und die zunehmende Urbanisierung durch Anpassung des Schulangebotes (ggf. Zusammenlegung oder Schließung einzelner Schulen, Erprobung neuer Konzepte) vor Ort flexibel und zeitnah reagieren können. Trend zur Segregation Im Jahr 2009 stieg die Zahl der Einwohner mit Migrationshintergrund in Deutschland erstmals auf über 16 Millionen Menschen an. Dabei führen eine schlechtere Schul- und Berufausbildung immer noch zu deutlich geringeren Chancen auf dem Arbeitsmarkt. So konstatiert der aktuelle Datenreport des Statistischen Bundesamtes: 2009 hatten 25 % der Deutschen ab 25 Jahren (noch) keinen beruflichen Abschluss, bei den in Deutschland lebenden Ausländern waren es 53 %. Auch gesamtgesellschaftlich bestimmt die soziale Herkunft weiterhin oftmals die Klassenposition. 5 Der prognostizierte demographische Rückgang der Schülerzahlen wird laut Prof. em. Dr. Klaus Klemm (ehem. Leiter der Arbeitsgruppe Bildungsforschung/ Bildungsplanung der Universität Duisburg-Essen) die schicht- und migrationsspezifische Zusammensetzung der heranwachsenden Generation weiter verschieben. 6 So verstärke sich in den Städten die räumliche Trennung nach Einkommensschichten, Kinderzahl und ethnischer Herkunft, d.h. in den Bezirken, in denen die meisten Menschen mit Migrationshintergrund wohnen, leben zugleich die meisten Kinder und ist das Armutsrisiko am höchsten. Die Gefahr der Ghettoisierung und Stigmatisierung wächst. Der Sozialentwicklungsplan der Stadt Aachen belegt diese fatale Korrelation: so weisen diejenigen Stadtteile, 3 vgl. Statistisches Bundesamt: Datenreport 2011, Kapitel 3: Bildung 4 vgl. Information und Technik Nordrhein-Westfalen (2010): Bildungsreport Nordrhein-Westfalen vgl. Statistisches Bundesamt: Datenreport 2011, Kapitel 7: Sozialstruktur und soziale Lagen 6 vgl. Klemm, Klaus (2007): Zum Wechselverhältnis von Bildungsentwicklung und Sozialstruktur. 3

4 in denen die meisten Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II wohnen, zugleich die schlechtesten Übergangsquoten zum Gymnasium auf. 7 Doch auch unter den Schulen findet zugespitzt durch die freie Schulauswahlmöglichkeit ohne festgelegte Schulbezirke - verstärkt eine Segregation statt. Es entwickeln sich in der Schullandschaft unserer Städte zunehmend dort lokale Brennpunkte, wo Schulen aufgrund eines hohen Migrantenanteils und/ oder eines hohen Anteils von Transferleistungsbeziehern in den Ruf von Problemschulen geraten. Dieses Image beeinflusst das Schulwahlverhalten anderer Eltern. Ein Segregations-Teufelskreis beginnt, der Kinder schon frühzeitig in (Bildungs-) Gewinner und (Bildungs-) Verlierer selektiert. Die Spaltung der Gesellschaft in Menschen, die aufgrund ihrer Bildung und ihres sozioökonomischen Status am gesellschaftlichen Leben partizipieren und Menschen, die aufgrund mangelnder Bildung, Defiziten in der Sprach- und Ausdrucksfähigkeit oder Armut am Rande der Gesellschaft leben, ist ökonomisch und sozial für unsere Stadtgesellschaft dramatisch. Die Kommunen versuchen diesem Trend mit gezielten Maßnahmen und Angeboten der Jugendhilfe und der Kinder- und Jugendbildung zu begegnen. Keine Chancengleichheit im gegliederten Schulwesen Das Lebensumfeld von Kindern hat sich drastisch verändert. Das gutbürgerliche Ideal der deutschen Kleinfamilie verschwindet. Heute wachsen immer mehr Kinder als Einzelkinder auf, mit anderen kulturellen Wurzeln, mit allein erziehenden Elternteilen, in Patchwork-Familien, in Familien mit vollzeitberufstätigen Eltern, in Familien mit sozioökonomischen oder mit sozialen Problemen. Die Ausnahme ist zur Regel geworden. Auf diese heterogene Schülerschaft mit ihrer geänderten Lebenswirklichkeit muss unser Bildungssystem reagieren. Nicht nur die groß angelegten internationalen Vergleichsstudien PISA und IGLU dokumentieren einen Mangel an Chancengleichheit im gegliederten deutschen Schulwesen. Auch der aktuelle Datenreport des Landes NRW belegt dieses Scheitern unseres Bildungssystems: Generell gilt: Je höher der allgemeine oder berufliche Abschluss der Eltern, desto geringer waren die Schüleranteile an Hauptschulen sowie Einrichtungen des Übergangssystems[, wie z. B. Berufsvorbereitungsjahr etc.], und desto höher waren die Schüleranteile an Gymnasien. 8 Um die frühe Selektion zu verhindern und möglichst vielen Kindern und Jugendlichen, unabhängig von ihrem sozialen Status, einen Bildungserfolg zu ermöglichen, hat der politisch heterogen zusammengesetzte Vorstand des Städtetags NRW in 2008 einen Beschluss in bemerkenswerter Einmütigkeit herbeigeführt. Diesem ist zu entnehmen, dass das Ziel möglichst viele Kinder und Jugendliche unabhängig von ihrer sozialen Herkunft zum Bildungserfolg zu führen [ ] umso schwerer zu erreichen [ist], je früher eine Differenzierung in verschiedene Bildungsgänge einsetzt. 9 Verändertes Schulwahlverhalten Im Schulwahlverhalten der Eltern zeichnet sich die Tendenz zu den Langzeitschulformen Gymnasium und Gesamtschule ab. Es ist naheliegend, dass fast jeder seinen Kindern die beste Bildung ermöglichen und ihnen die Option Abitur so lange wie möglich offen halten möchte. So besuchten im Jahr 2009 in Deutschland 45 % der Schülerinnen und Schüler das Gymnasium als weiterführende Schule. Ein Zuwachs von 8 % in zehn Jahren. Im gleichen Zeitraum sank die Zahl der Hauptschüler um 4 %. Aufgrund der länderspezifischen Bildungspolitik gibt es darüber hinaus deutliche Unterschiede in den weiterführenden Schulformen. 10 In NRW wird zunehmend die Gesamtschule zur Alternative. So haben in Aachen im Schuljahr 2011/ % der Eltern mit Gymnasium (54 7 vgl. Stadt Aachen, Fachbereich Soziales und Ausländerwesen (2009): Sozialentwicklungsplan Aachen 8 vgl. Statistisches Bundesamt: Datenreport Städtetag Nordrhein-Westfalen (2009): Reform der Schulorganisation - Positionen des Städtetages Nordrhein-Westfalen in: Eildienst - Informationen für Rat und Verwaltung. Heft 1/2. Januar vgl. Statistisches Bundesamt: Datenreport

5 %) oder Gesamtschule (27 %) für ihre Kinder eine Langzeitschulform gewählt, die ihnen den Zugang zum höchsten Schulabschluss ermöglicht. Trotz Einrichtung einer vierten Gesamtschule mussten darüber hinaus weitere 196 Schüler/-innen an den Aachener Gesamtschulen kapazitätsbedingt abgewiesen werden. Dieser Trend kann NRW-weit verzeichnet werden, so erläutert der aktuelle Bildungsreport des Landes: Die Zahl der Schülerinnen und Schüler an Realschulen [liegt] heute um knapp ein Drittel, an den Gymnasien um die Hälfte höher als Dagegen ging die Zahl der Hauptschüler/-innen [ ] um über zwei Drittel zurück. Die Gesamtschulen konnten seit ihrer Einführung [ ] nahezu durchgehend steigende Schülerzahlen verzeichnen. 11 Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die jeweiligen Übergangsquoten von den strukturellen Besonderheiten der Kommunen (vgl. Industriestadt vs. Hochschulstadt) und vom Grad der Urbanisierung (vgl. ländlicher Raum vs. städtischer Ballungsraum) abhängt. Auf diese strukturellen Spezifika des regionalen Raums muss sich die jeweilige lokale Schulorganisation flexibel einstellen können. Daher kann vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und des veränderten Schulwahlverhaltens der Eltern auf Dauer das drei-, teils fünfgliedrige Schulsystem aus Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule und Förderschule nicht beibehalten werden. Die Tendenz zur Zweigliedrigkeit, aus dem unangefochtenen Gymnasium auf der einen Seite und der Sekundarschule bzw. Gesamtschule auf der anderen Seite, ist in allen Bundesländern - bis auf Bayern - erkennbar. Bedeutung frühkindlicher Bildung Die moderne Hirnforschung zeigt, dass der frühkindlichen Bildung ein höherer Stellenwert als bisher eingeräumt werden muss. 12 So betont auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung in seiner aktuellen Internetpräsenz: Gute frühkindliche Bildung ist einer der entscheidenden Faktoren für mehr Chancengerechtigkeit. Elementare Bestandteile einer umfassenden Bildung sind neben altersgerechter Sprach- und Wissensvermittlung, Angebote von früher Musik-, Kunst- und Bewegungserziehung sowie die Vermittlung von sozialen Kompetenzen und Werten. 13 Der Begriff des Lebenslangen Lernens, der bisher vornehmlich auf den Bereich der Weiterbildung bezogen war, erhält durch diese Erkenntnis eine neue Dimension. Die Kompetenz sich selbst Lernstoff anzueignen und zugleich durch entsprechende Methoden Spaß am Lernen vermittelt zu bekommen bilden bereits im Kleinkindalter die Grundsteine für das lebenslange Lernen, das in unserer zunehmend komplexen Welt langfristig eine Überlebensnotwendigkeit darstellt. In seiner Stuttgarter Erklärung bekräftigt der Deutsche Städtetag: Bereits in der frühen Kindheit werden die Grundlagen für erfolgreiche Bildungsbiografien gelegt. Bund, Länder und Kommunen sollten deshalb den quantitativen Ausbau der frühkindlichen Bildungsangebote voranbringen und sich gleichzeitig um eine Weiterentwicklung der Qualität in der frühkindlichen Förderung bemühen. 14 Der Grundstein für gute Bildung wird in den kommunalen Kindertagesstätten gelegt. Ziel kann hierbei nicht die Verschulung der Einrichtung sein, sondern eine ernsthafte frühzeitige Umsetzung des Dreiklangs von Erziehung, Bildung und Betreuung. Es muss gelingen, insbesondere Kinder aus bildungsfernen Milieus und aus Familien mit Migrationshintergrund schon frühzeitig in die Kindertagesstätten zu integrieren und ihnen damit gleiche Bildungschancen zu eröffnen. Der 2008 im Kinderförderungsgesetz des Bundes beschlossene Rechtsanspruch ab dem 01. August 2013 auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr und das beitragsfreie letzte Kita-Jahr in NRW sind wichtige Schritte zu mehr Teilhabe und gleichen Bildungschancen. 11 Information und Technik Nordrhein-Westfalen (2010): Bildungsreport Nordrhein-Westfalen vgl. Spitzer, Manfred (2006): Wie lernt das Gehirn? in Schule NRW - Amtsblatt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen. 13 Bundesministerium für Bildung und Forschung (2011): Frühkindliche Bildung, 14 Deutscher Städtetag (2011): Zusammenhalt und Zukunft nur mit starken Städten! 5

6 Ausbau der Ganztagsbetreuung zur Regelform Als Reaktion auf den Pisa-Schock von 2000 hat sich bei den Schul- und Jugendpolitikern aller Parteien die Überzeugung durchgesetzt, an sämtlichen Schulformen Ganztagsbetreuungsformen einzurichten. Allein von 2003 bis 2009 wurden insgesamt Ganztagsschulen aus Mitteln des Bundesprogramms Initiative Zukunft Bildung und Betreuung" gefördert. 15 Solch ein Schulterschluss der Politik wäre zehn Jahren früher noch völlig unvorstellbar gewesen und verdeutlicht den gesamtgesellschaftlichen Bewusstseinwandel hin zu einem umfassenden, ganzheitlichen Bildungsbegriff. Ohne das IZBB und die damit verbundene finanzielle Unterstützung des Bundes wäre es den Kommunen nicht möglich gewesen, in diesem Umfang die Infrastruktur für den Ganztagsbetrieb an Schulen aufzubauen. Zwar war der stärkere Ausbau von Ganztagsschulen zuerst ein primär gesellschaftspolitischer Entschluss, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erhöhen, mehr und mehr gewinnt er nun jedoch auch bildungspolitisch an Bedeutung, um die Qualität von Schule und Unterricht zu verbessern. Die Angebote der Nachmittagsbetreuung liegen in den offenen Ganztagsschulen in der Zuständigkeit der Kommunen. Diese nutzen die gebotene Chance, um dabei gleichzeitig zielgruppengerecht Jugendhilfe zu leisten und die Schülerinnen und Schüler frühzeitig an die Angebote der kulturellen Bildung heranzuführen. In einem nächsten Schritt muss es gelingen, die additiven Systeme (z. B. regulärer Unterricht zzgl. Angebot der offenen Ganztagsschulen) zu integrierten Konzepten weiter zu entwickeln. Kommunale Antwort auf den gesellschaftlichen Wandel Wie die aufgezeigten Rahmenbedingungen verdeutlichen, steht unser Bildungssystem vor immer neuen Herausforderungen. Wichtige Fortschritte wurden dabei schon hinsichtlich der kindlichen Frühförderung und der Ganztagsbetreuung erzielt, bei denen die Kommunen bereits ganz konkret und umfassend Verantwortung tragen. Als passende Antwort auf die zunehmende Heterogenität der Bildungsvoraussetzungen und der strukturellen Spezifika der Region muss nun die individuelle Förderung vor Ort noch weiter ausgebaut werden, d. h., Ungleiches muss ungleich behandelt werden können. Dies gilt für Kinder aus bildungsfernen Familien ebenso wie für hochbegabte Kinder, für den ländlichen wie auch den urbanen Raum. Mit ihren Kompetenzen und ihrer Infrastruktur können die Kommunen dazu beitragen, den Anspruch Beste Bildung für alle zu realisieren. Nur sie können Probleme dort lösen, wo sie entstehen. Allerdings brauchen sie dazu mehr Gestaltungsmöglichkeiten und einen Bewussteinswandel in den Ländern: Weg von dem Denken in Zuständigkeiten hin zum Handeln in Verantwortungsgemeinschaften. 2. Moderner Bildungsbegriff Wurde früher der Bildungsbegriff traditionell auf die Schul- und Hochschulausbildung reduziert, so wird er heute vielmehr ganzheitlich definiert. Unter dem Schlagwort Bildung wird in diesem erweiterten Verständnis die komplette Bildungsbiographie des Einzelnen subsumiert von der frühen Kindheit bis ins hohe Alter. Im Kontext lebenslangen Lernens umfasst er dabei die Bereiche formeller frühkindlicher Bildung, Schulbildung, beruflicher Bildung, Hochschulbildung, Weiterbildung, informeller Bildung, kultureller Bildung, sportlicher Bildung und sozialer Bildung. Diese Definition zeichnet aus, dass der der Mensch mit seinen persönlichen Voraussetzungen im Mittelpunkt steht, d. h. die Anpassungsleistung muss nicht vom Einzelnen, sondern vom System erbracht werden, indem es eine individuelle und flexible Förderung ohne Sollbruchstellen - gewährleistet. Die Umsetzung dieses Bildungsideals erfordert vor dem Hintergrund der zahlreichen Bildungspart- 15 Statistik des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (2011), 6

7 ner im deutschen Bildungssystem und den komplexen jeweiligen rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen eine hohe Abstimmungsleistung und Kooperationsbereitschaft aller Beteiligten. 3. Gesetzliche Rahmenbedingungen Die Handlungskompetenz der Kommunen in Bildungsfragen basiert auf Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes. Dieser Verfassungsartikel schützt die kommunale Selbstverwaltung, in dem er den Kommunen das Recht einräumt, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft selbstständig und frei von Weisungen dezentral unter der Rechtsaufsicht des Staates zu regeln. Aus diesem Grundsatz leitet sich auch die kommunale Schulträgerschaft ab. Auf der anderen Seite üben die Länder in Anwendung des Artikels 7 Abs. 1 des Grundgesetzes die Staatliche Schulaufsicht aus, aus der sie auch die Verantwortung für die inhaltliche Gestaltung von Schule ableiten. Länder und Kommunen tragen also verfassungsrechtlich gemeinsam Verantwortung für das Schulwesen, die bisher jedoch unkoordiniert wahrgenommen wird. Während die Kommunen im Rahmen ihres Auftrags der öffentlichen Daseinsvorsorge für die frühkindliche Bildung in Kindertageseinrichtungen, für die Nachmittagsbetreuung in den offenen Ganztagsschulen, für die Schulsozialarbeit, für die Aus- und Weiterbildung an den Volkshochschulen sowie für die kulturelle und sportliche Bildung zuständig sind, gilt für die Inhalte der schulischen und Hochschulausbildung weiterhin die Verfassungsmaxime Bildung ist Ländersache. Hierbei sind qua Definition die Bundesländer für die inneren Schulangelegenheiten und die Kommunen für die Sachaufwandsträgerschaft, die äußeren Schulangelegenheiten, zuständig. Im engen Sinn umfassen die kommunalen Aufgaben bei der Schulbildung damit die Bereitstellung und Ausstattung von Schulgebäuden, die Verwaltung und Finanzierung des laufenden Schulbetriebs, den Einsatz von städtischem Personal (Hausmeister/innen und Sekretär/innen) sowie eine ausschließlich materielle Schulentwicklungsplanung. Neben den traditionellen Schulträgeraufgaben widmen sich die Kommunen jedoch seit den 90er Jahren zunehmend auch der qualitativen Entwicklung eines allgemein zugänglichen und umfassenden Schulangebotes, indem sie Beratungs- und Unterstützungsangebote bereitstellen, wie z. B. die Vorhaltung außerschulischer Lernorte, die Entwicklung von Konzepten im Bereich des Übergangsmanagements, die Beteiligung am Programm Öffnung von Schule und Unterstützungsangebote für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund, Lernschwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten oder Schulmüdigkeit. Vor diesem Hintergrund stellte der Deutsche Städtetag mit Präsidiumsbeschluss vom fest, dass Bildung eine gesamtstaatliche Aufgabe ist, die von Bund, Ländern und Kommunen im Rahmen der föderalen Zuständigkeitsregelungen wahrzunehmen ist. [ ] Voraussetzung für die Wahrnehmung kommunaler Aufgaben in der Bildung ist eine aufgabengerechte Finanzausstattung der Städte. [ ] Notwendig erscheint eine koordinierte Verzahnung der spezifischen Kompetenzen und Erfahrungen der drei bundesstaatlichen Ebenen im Hinblick auf eine nachhaltige und qualitätsorientierte Bildung in der Zukunft. 16 Analog zu ihrem Aufgabenzuwachs und neuen Selbstverständnis fordern die Städte heute selbstbewusst ihre Akzeptanz als Partner auf Augenhöhe in Bildungsfragen bei Bund und Ländern ein. Eine Rolle, die ihnen jedoch noch lange nicht selbstverständlich zugebilligt wird. Dies belegt nicht zuletzt die fehlende Einladung zu den Bildungsgipfeln der Kanzlerin. 16 Deutscher Städtetag (2010): Beschluss des Präsidiums aus seiner 380. Sitzung am

8 4. Finanzausstattung und Kooperationsverbot Im Jahr 2006 verabschiedeten Bundesrat und Bundestag die erste Stufe der Föderalismusreform, die primär dazu diente, die zunehmende Verflechtung von Bundes- und Landeszuständigkeiten zu beseitigen, die aber gleichzeitig auch in Sachen Bildungsfinanzierung Klarheit schaffen sollte. Für den Bildungsbereich bedeutete dies konkret, dass die Bildungsplanung als Gemeinschaftsaufgabe abgeschafft wurde und im Zuge des sogenannten Kooperationsverbots dem Bund außer den definierten Aufgaben im Hochschulbereich - jegliche direkte finanzielle Unterstützung als Mittelzufluss an die Länder (oder ihre Bildungseinrichtungen) untersagt wurde. Ein Beschluss mit nachhaltigen finanziellen und strukturellen Konsequenzen. So kritisierte der Deutsche Städtetag in einem Präsidiums- Beschluss am : Das [ ] Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern sowie die Abschaffung der gemeinsamen Bildungsplanung behindern eine zukunftsfähige Weiterentwicklung der Bildung in Deutschland in erheblichem Umfang. [ ] Der Bund muss in die Lage versetzt werden, sich im Bereich Bildung finanziell engagieren zu können. 17 Wie elementar wichtig eine ergänzende direkte Unterstützung durch den Bund wäre, belegt eine aktuelle Studie der Friedrich- Ebert-Stiftung (FES). Diese konstatiert zum Stand des Bildungsföderalismus: Die schlechte Haushaltslage [ ] erschwert es vielen Ländern, die aus ihrer Zuständigkeit erwachsenden Aufgaben im Bildungsbereich wahrzunehmen. 18 Zwar ist die unmittelbare Finanzierung von Landesaufgaben durch den Bund im Bildungsbereich weiterhin verboten, tatsächlich wird jedoch das bildungspolitische Primat der Länder zunehmend umgangen. So haben beim Bildungsgipfel 2008 Bund und Länder gemeinsam vereinbart, bis 2015 jeweils 10 % des Bruttoinlandproduktes in Bildung und Forschung zu investieren. Mit dem Bundesprogramm Pakt für Beschäftigung und Stabilität (sog. Konjunkturpaket II), hat die Bundesregierung Anfang 2009 zusätzliche Mittel in Höhe von 6,5 Milliarden Euro für Bauinvestitionen im Bildungsbereich (Kindertageseinrichtungen, Schulen, Hochschulen) bis Ende 2010 zur Verfügung gestellt. Auch die durch ein Verfassungsgerichtsurteil notwendig gewordene Reform des SGB II, die Kindern und Jugendlichen mit dem sogenannten Bildungspaket eine bessere Teilhabe am Bildungssystem ermöglichen soll, ist de facto nichts anderes als Bildungsförderung des Bundes vor Ort. Vor dem Hintergrund der desolaten aktuellen Haushaltssituation von Ländern und Kommunen wird die indirekte Unterstützung durch den Bund von diesen Ebenen nicht nur billigend in Kauf genommen, sondern auch nachdrücklich eingefordert. Laut FES-Studie hat sich die Verschuldung der Länder allein im Jahr 2009 um 20 Milliarden Euro erhöht. Die Situation der Kommunen sieht noch dramatischer aus. So hat sich die Summe ihrer Kassenkredite von auf 34 Milliarden Euro versechsfacht. Besonders dramatisch ist die kontinuierlich starke Steigerung der Ausgaben im Bereich der sozialen Leistungen. Laut Gemeindefinanzbericht des Deutschen Städtetages stieg die Summe der kommunalen Kassenkredite im Jahr 2010 trotz zunehmender Gewerbesteuereinnahmen erstmals auf die Rekordhöhe von 40,5 Milliarden Euro an. Der Bericht bilanziert drastisch: Wäre die Kassenkreditentwicklung, wie früher einmal formuliert wurde, der Fiebermesser der Kommunalfinanzen, wären die Kommunen längst tot. 19 Auch der Städte- und Gemeindebund NRW verzeichnet eine angespannte Haushaltslage seiner Mitgliedskommunen: Im Jahr 2011 mussten allein in Nordrhein-Westfalen 144 von 359 Mitgliedskommunen ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen und damit weitgehend ihre kommunale Gestaltungsfreiheit aufgeben, 118 Städte und Gemeinden befanden sich sogar im Nothaushalt, demgegenüber erreichten nur 25 Kommunen den strukturellen Ausgleich. 20 Ein gewünschter Kompetenzzuwachs der Kommunen im Bildungsbereich kann daher nur nachhaltigen Erfolg versprechen, wenn gemäß dem Konnexitätsprinzip zur erweiterten Aufgabenwahrnehmung auch zusätzliche Mittel bereitgestellt werden. Insofern ist eine gesetzliche Umgestaltung der 17 Deutscher Städtetag (2010): Beschluss des Präsidiums aus seiner 380. Sitzung am Friedrich-Ebert-Stiftung (2011): Bildungsföderalismus und Bildungsfinanzierung 19 Deutscher Städtetag (2011): Gemeindefinanzbericht, S Städte- und Gemeindebund NRW (2011): Pressemitteilung 12/11, 8

9 Bildungsfinanzierung notwendig, welche eine Finanzregelung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden beinhaltet, die der jeweiligen finanziellen Leistungsfähigkeit gerecht wird. II. Trend Kommunalisierung - Die Entwicklung regionaler Bildungslandschaften 1. Von der Sachaufwandsträgerschaft zur erweiterten Schulträgerschaft In einem Gutachten für die Deutsche Telekom Stiftung und Robert-Bosch-Stiftung aus dem Jahr 2011 bekräftigt der Verfasser Prof. Dr. Jürgen Oelkers: Die entscheidende Ebene [für das Bildungssystem] sind die Kommunen. Der erste Schritt zur Systementwicklung wäre die Neugestaltung der doppelten Steuerung und die Verlagerung von Entscheidungskompetenzen auf die kommunale Ebene. 21 Schon 1995 etablierte der Deutsche Städtetag auf seinem Bildungskongress in Frankfurt den Begriff der Erweiterten Schulträgerschaft, der ein neues, auf Gestaltung und Vernetzung angelegtes Verständnis von Schulträgerschaft bezeichnet, mit dem drei Ansätze verfolgt werden: ein am Gemeinwesen orientierter Ansatz mit dem Ziel, die Verantwortungsbereitschaft und Identifikation junger Menschen mit ihrer Stadt zu wecken ein strukturpolitischer Ansatz mit dem Ziel, qualifizierte Ausbildung zu gewährleisten und dem Arbeitsmarkt gut ausgebildete Arbeitskräfte bzw. der Hochschule qualifizierte Studierende zu vermitteln ein bildungspolitischer/ sozialpolitischer Ansatz mit dem Ziel, die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen durch Vermittlung von Sozialkompetenz und kultureller Bildung zu fördern. Die Inhalte dieser Erweiterten Schulträgerschaft definierte der Schulausschuss des Deutschen Städtetages 2002 in seinem Positionspapier Schule als kommunale Gestaltungsaufgabe 22. Die Kommunen prägen demnach die schulische Bildung durch folgende Angebote: Schulergänzende Unterstützungsangebote, wie Schulpsychologischer Dienst, Schulsozialarbeit, Beratungseinrichtungen, Medienzentren und Lehrerfortbildungen Ressortübergreifende Vernetzung von Aufgaben, Konzepten und Ressourcen insbesondere in den Bereichen Schule, Jugendhilfe, Sport und Kultur Unterstützung der Öffnung von Schule, z. B. durch das ergänzende Angebot außerschulischer Lernorte Förderung schulischer Eigenverantwortung durch die Bereitstellung von Schulbudgets und deren eigenständige Bewirtschaftung Aufbau und Moderation von Kommunikationsstrukturen zur Abstimmung von Maßnahmen und Konzepten auf gesamtstädtischer Ebene Beratungs- und Serviceleistungen der kommunalen Schulverwaltung, z. B. im organisatorischen Bereich, bei der Klärung von Rechtsfragen etc. Förderung innovativer Schulentwicklung durch Projekte, Wettbewerbe und Fonds 21 Robert Bosch Stiftung, Deutsche Telekom Stiftung (2011): Bildungsföderalismus und Kooperationsverbot 22 Schulausschuss des Deutschen Städtetages (2002): Schule als kommunale Gestaltungsaufgabe 9

10 2. Öffnung zur Selbständigen Schule Einhergehend mit dem sich ändernden Verständnis von Schulträgerschaft, setzte sich in den Kultusministerien die Erkenntnis durch, dass die guten Potentiale der örtlichen und freien Träger der Jugendhilfe sowie der Träger der kulturellen Bildung zur Bereicherung des Unterrichts vor Ort beitragen können. In den achtziger Jahren hatte sich in Großbritannien die Methode der community education etabliert, aus der hierzulande der Begriff der Nachbarschaftsschule abgeleitet wurde. Auf Basis dieses Ansatzes wurde in NRW das Programm Gestaltung und Öffnung von Schule eingeführt, das es den Schulen ermöglichte, außerschulische Lernorte (Museen, Bibliotheken, Forschungslabore, Lehrwerkstätten usw.) in den Unterricht zu integrieren und auch Angebote anderer Bildungseinrichtungen einzubeziehen. Bereits 1995 forderte die von Johannes Rau eingesetzte Bildungskommission in ihrer Denkschrift Zukunft der Bildung - Schule der Zukunft, dass die hierarchische Organisation des Schulwesens reduziert und die Selbstorganisation von Schulen entwickelt werden soll. 23 Die Kompetenz zur Lösung von Problemen vor Ort dürfe nicht länger hierarchisch hoch angesiedelt werden, sondern sollte in der Schule und in der Region verankert sein. Initiiert vom nordrhein-westfälischen Schulministerium sowie von der Bertelsmann-Stiftung wurde Ende der 90er Jahre zur Stärkung von Schulen im kommunalen und regionalen Umfeld das fünfjährige Bildungsreformprojekt Schule und Co. in zwei Gebietskörperschaften durchgeführt. Auf den positiven Erfahrungen und Erkenntnissen dieses Projektes aufbauend, implementierte die nordrhein-westfälische Landesregierung im Jahre 2002 das ebenfalls als Projekt ausgerichtete Modellvorhaben Selbständige Schule, an dem während der sechsjährigen Laufzeit rund 280 Schulen aus 19 Gebietskörperschaften teilnahmen. 24 Mit dem Modellvorhaben wurden folgende Schwerpunktziele verfolgt: Erprobung neuer Formen der Organisation und Gestaltung von Unterricht Verbesserung des schulinternen Managements Einführung von Methoden der Selbstevaluation und der Qualitätssicherung Entwicklung erweiterter Gestaltungsfreiräume für die einzelnen Schulen Zeitgleich wurden auch in den anderen Bundesländern ähnliche Programme aufgelegt (z. B. Selbstverantwortung plus in Hessen). Neben diesen auf die interne Schulentwicklung bezogenen Maßnahmen war mit dem Modellversuch aber auch der Blick der selbstständigen Schule auf die Region gerichtet. Es wurden Strukturen geschaffen, um die Kommunikation, Kooperation und Koordination der Bildungseinrichtungen einer Kommune untereinander besser zu vernetzen. 3. Handeln in staatlich-kommunalen Verantwortungsgemeinschaften Dieser Ansatz der Vernetzung über institutionelle Barrieren hinaus und einer Stärkung der kommunalen Ebene wurde 2007 auf dem Kongress Bildung in der Stadt des Deutschen Städtetages in Aachen durch die Idee der kommunalen Bildungslandschaft weiter entwickelt. Unter dem Titel Kommunale Bildungsverantwortung in Zeiten gesellschaftlichen Wandels diskutierten mehr als Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Schulverwaltung, Schulpraxis, Politik, Jugendhilfe, Kultur und Sport sowie Wissenschaft in Fachforen, welche Reformen im deutschen Bildungssystem zur Verbesserung der Chancengleichheit und Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler notwendig sind. Als empfohlener Lösungsweg wurde die Stärkung der Kommunalen Bildungslandschaft identifiziert. 23 Bildungskommission NRW (1995): Zukunft der Bildung, Schule der Zukunft. 24 vgl. Lohre, W. u.a (2008): Selbständige Schulen in regionalen Bildungslandschaften - Eine Bilanz. 10

11 Im Focus steht hierbei die Vernetzung aller Bildungsakteure vor Ort mit dem Ziel, die individuellen Potenziale bestmöglich zu fördern. Vor dem Hintergrund des ganzheitlichen Bildungsverständnisses und nach dem Prinzip Anschlüsse schaffen und Ausschlüsse vermeiden sollte vor allem das Übergangsmanagement optimiert werden, um systemimmanente Brüche zu verhindern. Die Bildungs- und Lebenswege der Kinder und Jugendlichen werden dabei bis ins Erwachsenenalter integriert betrachtet: von der U3-Betreuung, über den Besuch der Kindertagesstätte und der Grundschule, hin zur weiterführenden Schule und zum Übergang in den Beruf bzw. in ein Studium. Notwendig für die Umsetzung eines solchen biographiebezogenen Ansatzes ist die Vernetzung von allen in der Kommune vorhandenen Kompetenzen im Kinder- und Jugendbereich, in der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Weiterbildung und der kulturellen Bildung zu staatlich-kommunalen Verantwortungsgemeinschaften. Die Aachener Erklärung 25 definiert dabei folgende Hauptmerkmale der kommunalen Bildungslandschaft: Individuelle Potenziale und deren Förderung in der Lebensperspektive als Ausgangspunkt für die Organisation von Bildungs- und Lernprozessen, damit kein Kind und kein Jugendlicher verloren geht. Zusammenarbeit der für Bildung zuständigen Akteure (Familie, Kinder- und Jugendhilfe, Schule, Kultur, Sport Wirtschaft etc.) auf Basis verbindlicher Strukturen Einbezug von Eltern als zentrale Bildungspartner Ermöglichung und Gestaltung von Übergängen nach dem Prinzip Anschlüsse statt Ausschlüsse Einbezug der kulturellen Bildung als wichtiger Teil ganzheitlicher Bildung Entwicklung eines umfassendes Bildungsmonitorings als integriertes Berichtswesen von Bildungsverläufen vor Ort gemeinsam von Kommunen und Ländern als Grundlage für regionale Steuerung und Qualitätssicherung Eine Idee, die auch der Deutsche Verein 2007 in einem Diskussionspapier zum Aufbau kommunaler Bildungslandschaften und 2009 in einer Empfehlung aufgriff. Diese lautet: Damit der Zugang zu Bildung allen Bürger/innen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft möglich wird, bedarf es der Überwindung struktureller Hemmnisse zwischen den verschiedenen Bildungsphasen und Bildungsorten, vielfältiger Angebote im Lebensverlauf, niedrigschwelliger Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten sowie eines Zusammenwirken verschiedener Akteure. 26 Die kommunalen Akteure sind wichtige Bildungspartner im Bereich der frühkindlichen Bildung, der außerschulischen Lernorte und der Aus- und Weiterbildung, sie kennen die spezifischen sozialen Strukturen, sie kennen die Bedarfe vor Ort und erleben die Auswirkungen des demografischen Wandels und der eingangs geschilderten Veränderung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen unmittelbar. In der Aachener Erklärung heißt es dazu: Ausgangspunkt für Bildungsprozesse in den verschiedenen Lebensphasen ist die kommunale Ebene. Hier entscheidet sich Erfolg oder Misserfolg von Bildung, werden die Grundlagen für berufliche Perspektiven, gesellschaftliche Teilhabe und gleichzeitig die Zukunftsfähigkeit der Region gelegt. 27 Doch nicht nur bzgl. der Entwicklung der Kommunalen Bildungslandschaft hat der Aachener Bildungskongress einen Meilenstein hin zu einer stärkeren Kommunalisierung setzen können, auch strukturell setzte er Akzente. So forderte der Deutsche Städtetag in der gemeinsam verabschiedeten Erklärung die Länder auf, die kommunale[n] Steuerungsmöglichkeiten insbesondere im Schulbe- 25 Deutscher Städtetag (2011): Aachener Erklärung 26 Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. (2009): Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Weiterentwicklung Kommunaler Bildungslandschaften 27 Deutscher Städtetag (2007): Aachener Erklärung 11

12 reich zu erweitern und die Zuständigkeiten im Bereich der inneren und äußeren Schulangelegenheiten zugunsten der Kommunen neu zu ordnen. 28 Die Kommunen wollten sich nicht länger damit begnügen, mit den Ergebnissen aus den Versäumnissen des Schulsystems vor Ort zu leben, sondern forderten ein, die Zukunft ihrer Kinder und Jugendlichen aktiv mit gestalten zu können. Neben der Stärkung der kommunalen Ebene und der Vernetzung der kommunalen Akteure, ist die Anpassung der institutionellen Strukturen auf den modernen, ganzheitlichen Bildungsbegriff ein wichtiger Schritt hin zu einer integrierten lokalen Bildungsplanung. So hat z. B. die Stadt Aachen ihre Verwaltungsstruktur auf den lebensbiographiebezogenen Ansatz angepasst, indem sie das Schulverwaltungsamt und das Jugendamt organisatorisch zu einem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule zusammengefasst hat. Seitdem befinden sich die integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung, die U3-Planung, die Kindertagesstätten, die Offene Ganztagsschule, die offene Jugendarbeit, der schulpsychologische Dienst, die RAA, die Schulsozialarbeit und die Jugendberufshilfe gemeinsam unter einem Dach. Planungen und Entscheidungen können somit ohne Systembrüche auf dem kleinen Dienstweg abgestimmt werden. Andere Städte wie München, Mannheim und Dortmund veröffentlichen kommunale Bildungsberichte, die anhand von Kennzahlen und Indikatoren ihre Bildungslandschaft analysieren und fortentwickeln. 4. Lernen vor Ort Im Jahr 2000 wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung das Förderprogramm Lernende Regionen mit einem Finanzvolumen von ca. 130 Millionen Euro beschlossen, das dazu diente, Bildungsnetzwerke, bestehend aus Bildungseinrichtungen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Akteuren, vor Ort zu implementieren. Bis zum Projektende im Jahr 2008 beteiligten sich 76 Regionen aus dem gesamten Bundesgebiet an dem Programm und entwickelten für ihren Bereich Modelllösungen, Bildungsprodukte und Bildungsdienstleistungen. 29 Aufgrund der guten Ergebnisse wurde unmittelbar im Anschluss an den Förderzeitraum des Projektes Lernende Regionen das Programm Lernen vor Ort etabliert. Diese public-private Partnership zwischen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und einem nationalen Verbund von 37 Stiftungen fördert den Aufbau eines kohärenten kommunalen Bildungsmanagements. Das Programm mit einem Finanzvolumen von 60 Millionen Euro ist ein Modell dafür, wie der Bund trotz Kooperationsverbotes unmittelbar vor Ort die Entwicklung einer Bildungslandschaft mitfinanzieren und beeinflussen kann sowie die verfassungsrechtlichen Kompetenzen der Länder umgehen kann. Das Ministerium erläutert den Programmhintergrund wie folgt: Lernen vor Ort ist eine in der Dimension einzigartige öffentlich private Partnerschaft, die [ ] die Weichen für lebenslanges Lernen in den Kommunen neu stellen soll. 30 Auch in den Förderrichtlinien wird explizit die Bedeutung der kommunalen Ebene betont: Bildung wird vor allem vor Ort vermittelt: In Städten, Kreisen und Regionen durchlaufen die Menschen ihre Bildungsbiographie von der frühkindlichen Bildung bis hin zur Weiterbildung. Damit das Lernen im gesamten Lebenslauf erfolgreich sein kann, müssen die Bildungsstationen und Bildungsangebote vor Ort wie ein stimmiges, integriertes System aufeinander bezogen und abgestimmt sein. 31 Auch wenn formell die verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten gewahrt bleiben, stärkt das Programm klar die Bedeutung der Kommune als bildungspolitische Steuerungsebene vor Ort. 28 Deutscher Städtetag (2007): Aachener Erklärung 29 Bundesministerium für Bildung und Forschung (2008): Lernende Regionen Förderung von Netzwerken 30 Bundesministerium für Bildung und Forschung (2008): Programmhintergrund Lernen vor Ort 31 Bundesministerium für Bildung und Forschung: Bekanntmachung von Förderrichtlinien für das Programm Lernen vor Ort 12

13 Bei der Umsetzung eines solchen lokalen Netzwerkes ist es wichtig, dass die selbstständige Schule, der Schulträger, die Schulaufsicht, andere Bildungseinrichtungen (Kindertagesstätten, Weiterbildungseinrichtungen etc.) sowie die involvierten externen Kompetenzstellen (Jugendhilfe, kulturelle Bildung etc.) gleichberechtigt einbezogen werden. Es steht nicht mehr das Denken in Zuständigkeiten oder die hierarchische Struktur im Vordergrund, sondern das Ziel, die Angebote und Maßnahmen auf die individuellen Lebenszusammenhänge der Kinder und Jugendlichen abzustimmen. Es geht darum, die Bildungsbiographie im Zusammenhang zu sehen und sich im gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsauftrag gegenseitig zu unterstützen. Die erfolgreiche Implementierung eines solchen kommunalen Bildungsnetzwerkes wird nachfolgend im Exkurs zur Bildungsregion Aachen exemplarisch dargestellt. 5. Exkurs: regionale Bildungsnetzwerke am Beispiel der StädteRegion Aachen Zum 21. Oktober 2009 wurde der neue Gebietsverband StädteRegion Aachen gebildet, der die Kooperation der kreisfreien Stadt Aachen und des ehemaligen Kreises Aachen auf politischer und Verwaltungsebene institutionell festigt. Die StädteRegion Aachen vereint die besonderen Qualitäten ihrer Teilräume mit zehn Kommunen sowie Einwohnern auf 708 km² Fläche und ist damit eine der größten Stadtlandschaften in Nordrhein-Westfalen. Die Bildungslandschaft der StädteRegion Aachen umfasst etwa 200 Schulen, 280 Kindertagesstätten bzw. Familienzentren, zahlreiche Angebote der Jugendhilfe, Jugendbildung, Jugendverbände, Offene Türen für Kinder und Jugendliche, Familienbildungsstätten, Einrichtungen der Weiterbildung, Qualifizierungsträger und Bildungsberatungsstellen sowie eine Vielfalt an weiteren Betreuungsangeboten. Die hohe Technologiekompetenz und die dichte Hochschullandschaft prägen das Profil der Städte- Region Aachen: hier haben u. a. die RWTH Aachen, die FH Aachen, das Forschungszentrum Jülich, herausragende öffentlich und privat geförderte Forschungseinrichtungen, die Katholische Hochschule und die Hochschule für Musik und Tanz ihren Standort. Um in dieser vielfältigen Bildungslandschaft die Segmentierung der Angebote und Ressorts aufzuheben, die Angebote stärker aufeinander abzustimmen, die Bildungsübergänge durchlässiger zu gestalten und somit die Potenziale der Wissensregion optimal zu nutzen, hat der Rat der Stadt Aachen - im Vorgriff auf die StädteRegion - im Jahr 2007 beschlossen, gemeinsam mit dem damaligen Kreis Aachen ein regionales Bildungsbüro einzurichten. Durch die optimierte Ausschöpfung der Potenziale wurde eine deutliche Qualitätsverbesserung im Bereich Bildung und Erziehung sowie lebenslangen Lernens angestrebt. Konkret bedeutet dies: mehr Kinder zu besseren und höheren Abschlüssen zu führen, kein Kind ohne Abschluss aus dem Bildungssystem zu entlassen, Bildungsbiographien ohne Brüche zu gewährleisten und adäquate Ausbildungsplätze bereitzustellen. Anfang 2009 unterzeichneten Stadt Aachen, Kreis Aachen und das Land Nordrhein-Westfalen den Kooperationsvertrag zur Entwicklung eines Bildungsnetzwerkes in der StädteRegion Aachen, indem verbindliche inhaltliche Ziele und Handlungsweisen vereinbart wurden. Der Abschluss solcher Kooperationsverträge zwischen dem Land und den Kommunen stellt einen Qualitätssprung dar, wird doch in den Verträgen erstmals festgehalten, dass der Schulträger und die Kompetenzen Dritter bei der Gestaltung von Schule und Unterricht einbezogen werden sollen und somit eine Verantwortungsgemeinschaft entsteht. Als das Bundesprogramm Lernen vor Ort ausgeschrieben wurde, bewarb sich die Stadt Aachen und erhielt im Juni 2009 als eine von 40 Kommunen den Zuschlag des Ministeriums. Bis 2012 wurden 1,8 Millionen Euro an zusätzlichen Bundesmitteln bewilligt, über die neun Stellen im Bildungsbüro sowie Veranstaltungen und Initiativen zum Thema finanziert werden. Zum ersten Mal wurde damit in der Region eine Zusammenarbeit aller Bildungsverantwortlichen (Kommunen, Land, Bund sowie den örtlichen Akteuren) in einem Netzwerk institutionalisiert. Die Bewerbung für die zweite Förderphase wurde in diesem Jahr eingereicht. 13

14 Struktur und Aufbau Zur Vereinbarung der inhaltlichen Ziele des Bildungsnetzwerkes wurde eine Regionale Bildungskonferenz eingerichtet, die als Expertengremium einen regionalen Konsens herstellt. Ihr gehören Vertreterinnen und Vertreter der Schulen, der Schulträger, der Schulaufsicht und weiterer Institutionen und Einrichtungen aus dem Jugend- und Bildungsbereich, aus dem Hochschulbereich, aus der Wirtschaft und der Kultur an, die die vielfältigen Kompetenzen der Bildungslandschaft der Städte- Region Aachen abbilden. Aufgabe der Bildungskonferenz ist es, die Bildungsregion weiter zu entwickeln und dem Lenkungskreis Empfehlungen zur Festlegung von Handlungsfeldern zu geben. Die strategisch-administrative Steuerung des Bildungsnetzwerkes obliegt dem regionalen Lenkungskreis. Dieser trifft die Entscheidungen über Inhalte, Strukturen, Organisationsformen und zur Ressourcenverteilung für die Region. Dem Lenkungskreis gehören Vertreter der Schulträger, die untere und obere Schulaufsicht, Schulleitungen, Vertretungen aus dem Bereich der Jugendhilfe, der Hochschule, der Kultur und der Weiterbildung an. Zur Koordination und Umsetzung der operativen Aufgaben wurde ein regionales Bildungsbüro installiert. In ihm arbeiten Mitarbeiter/innen des Landes und der Kommunen zusammen. Dabei fungiert das Bildungsbüro als Geschäftsstelle für die in der Bildungsregion eingerichteten Gremien, baut Unterstützerstrukturen auf, ist Dienstleister für die Institutionen und Akteure der Bildungsregion, gestaltet die Bildungslandschaft und etabliert das Bildungsnetzwerk. Die Finanzierung der durchzuführenden Maßnahmen - wie z. B. Fortbildungsveranstaltungen, Fachtagungen, Schulprojekte erfolgt über einen regionalen Bildungsfonds, der sich - nach politischer Beschlusslage - aus Zuschüssen der öffentlichen Hand und Mitteln weiterer Kooperationspartner und Sponsoren speist. Inhalte / Handlungsfelder Die Handlungsfelder des Bildungsnetzwerkes werden flexibel im gegenseitigen Einvernehmen, orientiert am aktuellen Bedarf der Bildungsregion Aachen und den zur Verfügung stehenden personellen und sachlichen Ressourcen, festgelegt bzw. weiterentwickelt. Aktuell arbeiten über 200 Bildungsverantwortliche in mehr als zehn Arbeitsgruppen und in sieben Handlungsfeldern an einer kommunalen Bildungsstrategie. Dabei wurden folgende Handlungsfelder für das Bildungsnetzwerk Aachen definiert: Unterstützung bei der Schul- und Unterrichtsentwicklung, Übergangsmanagement: Frühe Bildung, Übergangsmanagement Schule/ Beruf/ Studium, Bildungsberatung, Bildungsmonitoring und Jugendpartizipation. Zusätzlich greift das Handlungsfeld Profilierung der Bildungsregion die strukturellen und geographischen Spezifika der StädteRegion auf. So sollen im Hinblick auf die Hochschullandschaft in der Region die MINT-Fächer intensiver gefördert werden, aufgrund der Grenznähe die Internationalisierung der Bildungsgänge und Abschlüsse sowie die Stärkung der Nachbarsprachen in den Blick genommen werden und im Hinblick auf die fünf Kulturen in der Region die kulturelle Bildung gestärkt werden. 6. Modellprojekt Jenaer Schulversuch Einen anderen interessanten Weg zur Überwindung der Trennung zwischen inneren und äußeren Schulangelegenheiten beschreitet die Stadt Jena mit ihrem Modellprojekt zur Erprobung neuer Steuerungsmöglichkeiten der Optimierung pädagogischer Prozesse in Sozialräumen mit hohen Belastungsfaktoren. Mit diesem im Juli 2011 vom Land Thüringen genehmigten Schulversuch wurde der Stadt Jena ab dem Schuljahr 11/12 bzw. 12/13 die Personalhoheit für zwei Gemeinschaftsschulen vorerst befristet bis 2015 übertragen, bei voller Übernahme der Personalkosten durch das Land. Ziel dieses Projektes ist es laut Stadtrat-Beschluss, die vorhandenen Steuerungsdefizite durch eine flachere Hierarchie und die Bündelung von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der Kommune für Betreu- 14

15 ung, Erziehung und Bildung auszugleichen und damit den besonderen pädagogischen Zielen [ ] Rechnung zu tragen. 32 Der Freistaat Thüringen verspricht sich von der Verlagerung von Bildungsverantwortung auf die kommunale Ebene eine deutliche Verbesserung der Bildungs- und Erziehungsarbeit und damit eine Steigerung der Schulqualität. Dabei sollen wichtige Erkenntnisse bzgl. der Netzwerkbildung vor Ort, den Auswirkungen der lokalen Personalauswahl auf die pädagogischen Prozesse an den Schulen sowie der Umsetzung der Art. 7 und 24 der UN-Konvention zum Thema Individualisierung und Inklusion gewonnen werden. 33 III. Weiterentwicklung des Bildungssystems Die öffentliche Meinung, Expertenanalysen und Statistiken lassen nur einen Schluss zu: der deutsche Bildungsföderalismus ist gescheitert. In Deutschland gibt es über die Länder verteilt 16 Bildungsministerien mit unzähligen Abteilungen, Referaten und Fachgruppen, die nicht gemeinsam auf ein Ziel hinwirken, sondern weitgehend ein organisatorisches Eigenleben führen. 34 Ein System, das nicht nur viel Geld kostet, sondern auch die Entwicklung massiv behindert. Die Stärkung der Kulturhoheit der Länder ist vor dem Hintergrund der Debatte über ein flexibles, chancengleiches und zukunftsorientiertes Bildungssystem der Weg in die falsche Richtung. So lange der Föderalismus die Bildungspolitik als ideologische Spielwiese versteht, wird es keine gemeinsame Wertschätzung für unser Bildungswesen geben. Die unverbindlichen Ergebnisse der Bildungsgipfel bei der Bundeskanzlerin haben dies eindrucksvoll deutlich gemacht. Wie ich in meinem Artikel aufgezeigt habe, liegt der Schlüssel zu besserer Bildung stattdessen vor allem im guten Potenzial der Kommunen und Bildungseinrichtungen vor Ort. Ich plädiere daher für eine Stärkung der kommunalen Ebene unter bundeseinheitlichem Rahmen und einen Abbau der Bürokratie auf Landes- und vor allem auf Bezirksregierungsebene. 1. Staatlich-kommunale Bildungslandschaft als Standard etablieren Bildung beginnt in der Kommune mit der kindlichen Frühförderung und wird bis ins hohe Alter mit der kommunalen Weiterbildung gefördert. Die Kommunen sind unersetzbare Bildungspartner und Impulsgeber für die Bildungslandschaft vor Ort. Nur sie erleben die sich ständig wandelnden Bedarfe in der Region unmittelbar. Daher ist es richtig und wichtig den Weg der kommunalen Bildungslandschaften fortzuführen und sämtliche Bildungsakteure in Verantwortungsgemeinschaften zu vernetzen, um für den Einzelnen möglichst optimale Bildungsvoraussetzungen zu schaffen. Dies bedeutet Systembrüche zu vermeiden und sich auf individuelle sowie regionale Spezifika bestmöglich einstellen zu können. In den neunziger Jahren haben die Städte erfolgreich den Weg von der reinen Sachaufwandsträgerschaft zur Erweiterten Schulträgerschaft beschritten. Dadurch wurde den Schulen ein breites Netz von Unterstützungsangeboten zur Verfügung gestellt und der Blick der Schulen stärker auf die Region ausgerichtet. Im letzten Jahrzehnt entwickelte sich die Erweiterte Schulträgerschaft dann weiter zu einer staatlich-kommunalen Verantwortungsgemeinschaft. Durch das Zusammenwirken in den Strukturen der Bildungslandschaft erhielten die Kommunen erstmals im Ansatz ein inhaltliches Mitgestaltungsrecht über die Ausrichtung ihrer Schulen. Sie können insoweit auf die besonderen soziodemographischen und strukturellen Bedingungen ihre Region reagieren. Die Vernetzung mit allen am Bildungsprozess Beteiligten führt zu einer neuen Qualität der örtlichen Daseinsvorsorge. 32 Stadtrat Jena (2011): Beschlussvorlage Nr. 11/1168-BV: Durchführung des Schulversuches zur Erprobung neuer Steuerungsmöglichkeiten der Optimierung pädagogischer Prozesse in Sozialräumen mit hohen Belastungsfaktoren 33 Genehmigungsschreiben des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom Robert Bosch Stiftung, Deutsche Telekom Stiftung (2011): Bildungsföderalismus und Kooperationsverbot 15

16 Dieser Standard sollte in allen Bundesländern und Kommunen als Mindestforderung erreicht werden. 2. Gesetzliche Rahmenbedingungen für das Bildungswesen verändern Eine funktionierende Bildungslandschaft erfordert dezentrale Steuerungsstrukturen und eine stärkere Gestaltungsmöglichkeit der Kommunen. Die Strukturen der kommunalen Bildungslandschaft basieren derzeit auf den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen der Trennung von inneren und äußeren Schulangelegenheiten und sind insofern auf Konsens und Beachtung der jeweiligen Zuständigkeiten angelegt. Ein System, das sehr fragil ist. Wenn sich ein Partner verweigert bricht das Konstrukt zusammen. Das Gelingen ist stets von den jeweils handelnden Akteuren und dem Anspruch der jeweils entsendenden Institution abhängig. Hinzu kommt die zunehmende Abhängigkeit des Systems von externen Einflussgrößen. Schon heute haben vielfältige gesellschaftliche Akteure (Wirtschaft, Verbände, Stiftungen) Einfluss auf das Bildungswesen und wollen im Zukunftsmarkt Bildung ihre Interessen etablieren. Wolfgang W. Weiß verdeutlicht in seiner jüngst erschienenen Veröffentlichung, dass eine auf Vereinbarung beruhende staatlich-kommunale Verantwortungsgemeinschaft wie Lernen vor Ort -, die noch dazu durch zivilgesellschaftliche Akteure erweitert ist, ein Verständnis vom Wandel der Staatlichkeit voraussetzt. Das bildungspolitische Monopol liegt nicht mehr allein beim Staat, sondern wird zunehmend durch die Zivilgesellschaft ergänzt, es findet ein Paradigmenwechsel von der Government-Steuerung hin zur Governance-Steuerung und damit einer zunehmendem Pluralisierung der Gestaltung gesellschaftlicher Verhältnisse statt. Die Gegner einer solchen Entwicklung befürchten eine schleichende Entstaatlichung des Bildungswesens. 35 Behutsame Reformen Aufgrund der aufgezeigten Interessen- und Kompetenzverflechtung kann ein wirklich belastbares, sich zum Wohle des Einzelnen fortentwickelndes Bildungswesen, nicht in den bestehenden Strukturen etabliert werden. Vielmehr ist es notwendig, die gesetzlichen Rahmenbedingungen neu zu gestalten. Die kommunalen Bildungslandschaften brauchen gesetzliche Kompetenzen, die ihrer Rolle und ihrem Anspruch gerecht werden. Die derzeitigen gesetzlichen Grundlagen sind zu unflexibel, um auf die örtlichen Besonderheiten reagieren zu können. Deswegen hat der Städtetag gefordert, den Kommunen flexible Möglichkeiten zur Gestaltung der Schulorganisation einzuräumen. Die Trennung zwischen inneren und äußeren Schulangelegenheiten muss aufgehoben werden. Schulpolitische Steuerungs- und Entscheidungskompetenzen in der Frage der Organisation und der Inhalte von Schule müssen auf die lokale Ebene verlagert werden. Im Zuge der Weiterentwicklung des Bildungssystems und ergänzend zur Stärkung der kommunalen Position wird vom Deutschen Städtetag eine weiterreichende Selbstständigkeit der Schulen eingefordert. Die Verantwortung der einzelnen Schulen für ihre Erziehungs- und Bildungsarbeit muss gestärkt werden. Insbesondere die Lehrerauswahl muss sich an den konkreten Bedürfnissen der Schulen orientieren und soll in diesem Zusammenhang auf die Schulen übergehen. In Nordrhein- Westfalen werden bereits heute den Schulen Stellen entsprechend ihrer Schüler-Lehrer-Relation zugewiesen. Diese Stellen werden im Bildungsportal des Ministeriums schulscharf ausgeschrieben. Die Schulen wählen selbstständig die Lehrer aus und unterbreiten den ausgewählten Bewerbern ein Beschäftigungsangebot. Erst die Einstellung erfolgt dann im Anschluss über das Land. Eine weiterreichende Selbstständigkeit der Schulen würde für die Kommunen bedeuten, dass ihnen als Schulträger mittelbar ebenfalls mehr Verantwortung zufiele. Neben den Beratungs- und Unterstützungsstrukturen in der Bildungslandschaft, wächst der Bedarf nach schulnahen, regionalen Qualifizierungs- und Fortbildungsangeboten für Schulleitungen und 35 vgl. Weiß, Wolfgang W. (2011): Kommunale Bildungslandschaften: Chancen, Risiken und Perspektiven 16

17 Lehrkräfte. Die Kommunen sehen sich auch hier in der Verantwortung und sind bereit, die Schulen zu unterstützen. Gleichzeitig werden die Schulen ein stärkeres Bewusstsein entwickeln, Teil ihrer Kommune und Region zu sein. Von zentraler Bedeutung bei der Stärkung der schulischen Profile und bei der regionalen Fortbildung der Lehrkräfte ist die Beteiligung der Schulaufsicht. Eine Verlagerung der Steuerung auf die kommunale Ebene erfordert eine Reform der Schulaufsicht, die bislang unterteilt ist in die oberste Schulaufsicht im Ministerium, der oberen Schulaufsicht, die bei den Bezirksregierungen angesiedelt ist und der unteren Schulaufsicht, die bei den Kommunen und Kreisen verankert ist. Letztere ist jedoch nur für die früheren Massenschulen Grundschule, Hauptschule und Förderschulen zuständig. Deswegen fordert der Deutsche Städtetag die Schulaufsicht für alle Schulformen auf der örtlichen Ebene anzusiedeln. Dies bedeutet nicht, die Staatliche Schulaufsicht abzuschaffen. Die Staatliche Schulaufsicht bleibt organisatorisch den Landesministerien zugeordnet, wird jedoch als Kollegialorgan in den kommunalen Verbund integriert. Durch die örtliche Nähe von Schule, Schulaufsicht und Schulträger wird dem Gedanken Rechnung getragen, dass in der kommunalen Bildungslandschaft die Steuerung vor Ort erfolgt. Eine Kommunalisierung der Lehrerausbildung und der Lehreranstellung wird hingegen von der Mehrheit der Kommunen abgelehnt. Dies würde die Leistungsfähigkeit der Kommunen übersteigen. Selbst wenn die Länder weiterhin die entsprechenden Mittel für die Lehrerbesoldung zur Verfügung stellen, wären die Kommunen abhängig von den vom Land festgelegten Parametern. Wohlhabende Kommunen könnten dann zusätzliche Mittel bereitstellen und andere eben nicht. Dadurch würde die Gleichförmigkeit der Lebensbedingungen noch weiter differieren. Bei den bisherigen Erfahrungen mit den Finanzzuweisungen der Länder steht zu befürchten, dass die finanzielle Ausstattung für diesen Aufgabenbereich unzureichend bliebe und wegen fehlender Betroffenheit der Länder die Mittel weiter zurückgefahren werden. 3. Kooperationsverbot aufheben Gute Bildung benötigt auch ausreichende Ressourcen. Nur mit entsprechenden Finanzmitteln kann das deutsche Bildungswesen gegenüber den geschilderten Herausforderungen bestehen, sich fortentwickeln und international wettbewerbsfähig werden. Aufgrund der defizitären Haushaltssituation der deutschen Länder und Kommunen ist die Wiedereinführung einer direkten Bildungsfinanzierung auch unmittelbar an die Bildungseinrichtungen - durch den Bund unumgänglich. In der Praxis greift die Bundesebene bereits jetzt konkret in die Bildungspolitik vor Ort ein, durch Finanzierung der Schulsozialarbeit, durch das Bildungs- und Teilhabepaket, durch Lernen vor Ort und viele weitere Programme. Da erscheint es längst überfällig, dass die Gesetzeslage an die gesellschaftspolitischen Realitäten angepasst wird und durch eine Aufhebung des Kooperationsverbotes die direkte Bildungsfinanzierung ohne Umweg über komplizierte Förderprogramme und Drittmittelfinanzierung - wieder ermöglicht wird. So lautet die Forderung des Deutschen Städtetages: Voraussetzung für die Wahrnehmung von Bildungsaufgaben durch die Städte und Gemeinden ist zuvorderst deren aufgabengerechte Finanzausstattung. Daneben muss das [ ] Kooperationsverbot [ ] rückgängig gemacht [ ] werden. Die dann wieder möglichen gemeinsamen Bildungsprogramme von Bund und Ländern sollten nicht nur Investitionen wie den Ganztagsschulausbau umfassen, sondern auch Personal- und Sachmittel bspw. zur individuellen Förderung im Ganztag, zur Förderung benachteiligter Kinder sowie zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Schulbereich ermöglichen. 36 Neben der zentralen Rolle der Finanzzuweisungen, ist die Bundesebene auch eine wichtige Steuerungsinstanz bei der Qualitätssicherung und Gewährleistung gleicher Standards in unserem Bildungssystem. Eine stärkere Kommunalisierung des Bildungswesens darf nicht in einen unübersichtlichen bunten Flickenteppich von regionalen Bildungswegen münden. Der Schulwechsel von einem 36 Deutscher Städtetag (2010): Beschluss des Präsidiums aus seiner 380. Sitzung am

18 Bundesland ins andere oder von einer Kommune zur anderen muss auch zukünftig möglich sein, Bildungsabschlüsse müssen vergleichbar bleiben. Daher plädiere ich für einen bundeseinheitlichen Rahmen. Eingerichtet werden könnte beispielsweise ein nationaler Bildungsrat, der einheitliche Bildungsstandards mit unterschiedlichen Leistungsstufen festschreibt. Damit wären die Schulen in ihrer Zielsetzung vergleichbar und räumliche Wechsel für Schülerinnen und Schüler ohne Komplikationen möglich. 4. Leitsätze zur Fortentwicklung Die Kommunen haben im Rahmen der Erweiterten Schulträgerschaft und beim Aufbau kommunaler Bildungslandschaften ihre Bereitschaft zur Mitverantwortung und Gestaltung des örtlichen Bildungswesens nachhaltig unter Beweis gestellt. Die Länder sollten diesem kommunalen Engagement durch eine erweiterte gesetzlich geregelte Kompetenzzuweisung auf die staatlich-kommunalen Bildungsnetzwerkstrukturen Rechnung tragen, d. h. Stärkung der kommunalen Steuerungs- und Entscheidungskompetenz, Erweiterung der Schulautonomie und Verankerung der Schulaufsicht vor Ort. Die Verantwortung der Länder muss insbesondere hinsichtlich der Bildungsfinanzierung und der Qualitätssicherung einheitlicher Standards erhalten bleiben. Als oberste Schulaufsicht entwickeln die Landesministerien die Lehrpläne bzw. kompetenzorientierte Richtlinien. Die Länder bleiben für die Lehreraus- und Fortbildung zuständig und sorgen für eine bedarfsgerechte Lehrerausstattung der Schulen. Sie bleiben Anstellungsbehörde für das Lehrpersonal. Die Lehrerauswahl und schulisches Ergänzungspersonal obliegen der selbstständigen Schule. Bei der Schulleiterauswahl erhalten die Kommunen ein Mitspracherecht. Dem Bund kommt eine Koordinierungskompetenz zu. Dies gilt vor allem bei der Festlegung bundeseinheitlicher Bildungsstandards und Abschlussniveaus. Die Bildungsförderung muss als Gemeinschaftsaufgabe des Bundes und der Länder unter enger Einbeziehung der Kommunen verstanden werden. Dabei muss es dem Bund möglich sein, unmittelbar Finanzzuweisungen an die Länder bzw. Schulträger zur Verbesserung der Bildungsinfrastruktur oder zur Umsetzung neuer nationaler Bildungsaufgaben, z.b. Inklusion, zu leisten. 18

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