Gesundheitsversorgung in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität Rechtslage und Perspektiven

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1 Gesundheitsversorgung in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität Rechtslage und Perspektiven Vortrag, XIII. Jahrestagung Illegalität, Dr. Carsten Hörich

2 Gliederung I. Rechts- bzw. Problemlage II. Perspektiven Dr. Carsten Hörich 2

3 Gliederung I. Rechts- bzw. Problemlage II. Perspektiven Dr. Carsten Hörich 3

4 Rechts- bzw. Problemlage Bestehen eines Rechts auf Gesundheit(sbehandlung)? Durchsetzbarkeit dieses Rechts? Dr. Carsten Hörich 4

5 Rechts- bzw. Problemlage Recht auf Gesundheit ist ein Menschenrecht Dr. Carsten Hörich 5

6 Rechts- bzw. Problemlage Recht auf Gesundheit ist ein Menschenrecht Art. 25 AEMR; Art. 35 EuGrCH; Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG Dr. Carsten Hörich 6

7 Rechts- bzw. Problemlage Recht auf Gesundheit ist ein Menschenrecht Dieses Recht steht jedem Menschen zu, unabhängig von seinem aufenthaltsrechtlichen Status Dr. Carsten Hörich 7

8 Rechts- bzw. Problemlage Recht auf Gesundheit ist ein Menschenrecht Dieses Recht steht jedem Menschen zu, unabhängig von seinem aufenthaltsrechtlichen Status Besteht dieses Recht für alle Personen? Dr. Carsten Hörich 8

9 Rechts- bzw. Problemlage Aufenthaltsrechtliche Illegalität Vielfache Möglichkeit des Entstehens eines Rechts auf Gesundheitsversorung Dr. Carsten Hörich 9

10 Rechts- bzw. Problemlage Aufenthaltsrechtliche Illegalität Vielfache Möglichkeit des Entstehens eines Rechts auf Gesundheitsversorung Bspw. bei Illegaler Beschäftigung, vgl. 7 Abs. 4 SGB IV Dr. Carsten Hörich 10

11 Rechts- bzw. Problemlage Aufenthaltsrechtliche Illegalität Vielfache Möglichkeit des Entstehens eines Rechts auf Gesundheitsversorung Bspw. bei Illegaler Beschäftigung, vgl. 7 Abs. 4 SGB IV Aber zumindest immer: Gesundheitsbehandlungsansprüche nach dem AsylbLG Dr. Carsten Hörich 11

12 Rechts- bzw. Problemlage Aufenthaltsrechtliche Illegalität Vielfache Möglichkeit des Entstehens eines Rechts auf Gesundheitsversorung Bspw. bei Illegaler Beschäftigung, vgl. 7 Abs. 4 SGB IV Aber zumindest immer: Gesundheitsbehandlungsansprüche nach dem AsylbLG Anspruch gem. 4 AsylbLG auf die erforderliche Behandlung akuter Erkrankungen Dr. Carsten Hörich 12

13 Rechts- bzw. Problemlage Aufenthaltsrechtliche Illegalität Vielfache Möglichkeit des Entstehens eines Rechts auf Gesundheitsversorung Bspw. bei Illegaler Beschäftigung, vgl. 7 Abs. 4 SGB IV Aber zumindest immer: Gesundheitsbehandlungsansprüche nach dem AsylbLG Anspruch gem. 4 AsylbLG auf die erforderliche Behandlung akuter Erkrankungen P: Reicht dies im Einzelfall aus bzw. ist der generelle Ausschluss psychischer Erkrankungen aus diesem Behandlungsanspruch gerechtfertigt? Dr. Carsten Hörich 13

14 Rechts- bzw. Problemlage Ergebnis: Jede in Deutschland aufhältige Person hat unabhängig vom Aufenthaltsstatus die rechtliche Möglichkeit der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen! Dr. Carsten Hörich 14

15 Rechts- bzw. Problemlage Ergebnis: Jede in Deutschland aufhältige Person hat unabhängig vom Aufenthaltsstatus die rechtliche Möglichkeit der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen! Stimmt dies noch? Dr. Carsten Hörich 15

16 Rechts- bzw. Problemlage Gesetzesänderung bzgl. Sozialleistungen von EU-Bürgern zum Dr. Carsten Hörich 16

17 Rechts- bzw. Problemlage Gesetzesänderung bzgl. Sozialleistungen von EU-Bürgern zum In den ersten fünf Jahren des Aufenthaltes von EU-Bürgern in Deutschland ist, wenn dieser Aufenthalt nur dem Zwecke der Arbeitssuche, der Bezug von Leistungen nach dem SGB II und SGB XÌI ausgeschlossen Dr. Carsten Hörich 17

18 Rechts- bzw. Problemlage Gesetzesänderung bzgl. Sozialleistungen von EU-Bürgern zum In den ersten fünf Jahren des Aufenthaltes von EU-Bürgern in Deutschland ist, wenn dieser Aufenthalt nur dem Zwecke der Arbeitssuche, der Bezug von Leistungen nach dem SGB II und SGB XÌI ausgeschlossen Dr. Carsten Hörich 18

19 Rechts- bzw. Problemlage Gesetzesänderung bzgl. Sozialleistungen von EU-Bürgern zum In den ersten fünf Jahren des Aufenthaltes von EU-Bürgern in Deutschland ist, wenn dieser Aufenthalt nur dem Zwecke der Arbeitssuche, der Bezug von Leistungen nach dem SGB II und SGB XÌI ausgeschlossen Dies umfasst dann auch Ansprüche der Gesundheitsversorgung Dr. Carsten Hörich 19

20 Rechts- bzw. Problemlage Gesetzesänderung bzgl. Sozialleistungen von EU-Bürgern zum In den ersten fünf Jahren des Aufenthaltes von EU-Bürgern in Deutschland ist, wenn dieser Aufenthalt nur dem Zwecke der Arbeitssuche, der Bezug von Leistungen nach dem SGB II und SGB XÌI ausgeschlossen 23 Abs. 3 SGB XII sieht einmalige (!) Überbrückungsleistungen innerhalb von 24 Monaten vor, welche auch Gesundheitsleistungen erfassen können! Dr. Carsten Hörich 20

21 Rechts- bzw. Problemlage Gesetzesänderung bzgl. Sozialleistungen von EU-Bürgern zum In den ersten fünf Jahren des Aufenthaltes von EU-Bürgern in Deutschland ist, wenn dieser Aufenthalt nur dem Zwecke der Arbeitssuche, der Bezug von Leistungen nach dem SGB II und SGB XÌI ausgeschlossen 23 Abs. 3 SGB XII sieht einmalige (!) Überbrückungsleistungen innerhalb von 24 Monaten vor, welche auch Gesundheitsleistungen erfassen können! Ansonsten nur Gesundheitsleistungen in besonderen Härtefällen, aber Ermessensentscheidung! Dr. Carsten Hörich 21

22 Rechts- bzw. Problemlage Ergebnis: Für EU-Bürger ist durch die Gesetzesänderung zum in bestimmten Fallkonstellationen bereit das Recht auf Gesundheitsversorgung ausgeschlossen! Dr. Carsten Hörich 22

23 Rechts- bzw. Problemlage Bestehen eines Rechts auf Gesundheit(sbehandlung)? Durchsetzbarkeit dieses Rechts? Dr. Carsten Hörich 23

24 Rechts bzw. Problemlage P: Meldepflichten gem. 87, 88 AufenthG Dr. Carsten Hörich 24

25 Rechts bzw. Problemlage P: Meldepflichten gem. 87, 88 AufenthG Alle staatliche Stelle außer Schulen sind grds. verpflichtet die Kenntnis über die Illegalität des Aufenthalt eines Ausländers zu melden! Dr. Carsten Hörich 25

26 Rechts bzw. Problemlage P: Meldepflichten gem. 87, 88 AufenthG Alle staatliche Stelle außer Schulen sind grds. verpflichtet die Kenntnis über die Illegalität des Aufenthalt eines Ausländers zu melden! Argument hierfür: Kontrollinteressen des Staates Dr. Carsten Hörich 26

27 Rechts bzw. Problemlage P: Meldepflichten gem. 87, 88 AufenthG Alle staatliche Stelle außer Schulen sind grds. verpflichtet die Kenntnis über die Illegalität des Aufenthalt eines Ausländers zu melden! Vereinbarkeit mit ärztlicher Schweigepflicht? Dr. Carsten Hörich 27

28 Rechts bzw. Problemlage P: Meldepflichten gem. 87, 88 AufenthG Alle staatliche Stelle außer Schulen sind grds. verpflichtet die Kenntnis über die Illegalität des Aufenthalt eines Ausländers zu melden! Vereinbarkeit mit ärztlicher Schweigepflicht? Ärzte geben Daten nicht weiter, aber die abrechende Stelle des Krankenhauses muss die Daten der Behandlung an das Sozialamt weitergeben und hier greift dann die Pflicht zur Datenweiterleitung (umstritten)! Dr. Carsten Hörich 28

29 Rechts bzw. Problemlage P: Meldepflichten gem. 87, 88 AufenthG Alle staatliche Stelle außer Schulen sind grds. verpflichtet die Kenntnis über die Illegalität des Aufenthalt eines Ausländers zu melden! Vereinbarkeit mit ärztlicher Schweigepflicht? Ärzte geben Daten nicht weiter, aber die abrechende Stelle des Krankenhauses muss die Daten der Behandlung an das Sozialamt weitergeben und hier greift dann die Pflicht zur Datenweiterleitung (umstritten)! D.h. aber auch: Wo dies nicht zu Abrechnungszwecken notwendig ist, insb. Selbstzahlung der Behandlungskosten, dürfen die Daten nicht weitergegeben werden! Dr. Carsten Hörich 29

30 Rechts bzw. Problemlage P: Erweiterung des 87 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 a AufenthG: Dr. Carsten Hörich 30

31 Rechts bzw. Problemlage P: Erweiterung des 87 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 a AufenthG: Meldepflicht besteht bei: der Inanspruchnahme oder Beantragung von Sozialleistungen durch einen Ausländer, für sich selbst, seine Familienangehörigen oder für sonstige Haushaltsangehörige in den Fällen des 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 oder S. 4 des SGB II oder in den Fällen des 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 2,3 oder 4 SGB SGB XII Dr. Carsten Hörich 31

32 Rechts bzw. Problemlage P: Erweiterung des 87 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 a AufenthG: Meldepflicht besteht bei: der Inanspruchnahme oder Beantragung von Sozialleistungen durch einen Ausländer, für sich selbst, seine Familienangehörigen oder für sonstige Haushaltsangehörige in den Fällen des 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 oder S. 4 des SGB II oder in den Fällen des 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 2,3 oder 4 SGB SGB XII. -> Erweiterung der Meldepflicht bei EU-Bürgern! Dr. Carsten Hörich 32

33 Rechts bzw. Problemlage P: Erweiterung des 87 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 a AufenthG: ABER: Die Erfüllung dieser Voraussetzungen setzt bei EU-Bürgern keine Illegalität des Aufenthaltes voraus! Dr. Carsten Hörich 33

34 Rechts bzw. Problemlage P: Erweiterung des 87 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 a AufenthG: ABER: Die Erfüllung dieser Voraussetzungen setzt bei EU-Bürgern keine Illegalität des Aufenthaltes voraus! Grund: Der Aufenthalt eines EU-Bürgers in Deutschland ist legal bis der Verlust der Freizügigkeit festgestellt wurde! Dr. Carsten Hörich 34

35 Rechts bzw. Problemlage Dies bedeutet: Für EU-Bürger stellt sich nunmehr evtl. die Konstellation der problematischen Gesundheitsversorgung in der aufenthaltsrechtlichen Legalität! Dr. Carsten Hörich 35

36 Gliederung I. Rechts- bzw. Problemlage II. Perspektiven Dr. Carsten Hörich 36

37 Perspektiven Wie ist ein angemessener Ausgleich zu finden zwischen dem staatlichen Kontrollinteresse und dem Recht auf Gesundheit(sbehandllung)? Dr. Carsten Hörich 37

38 Perspektiven Wie ist ein angemessener Ausgleich zu finden zwischen dem staatlichen Kontrollinteresse und dem Recht auf Gesundheit(sbehandllung)? Programme, wie bspw. Anonymer Krankenschein, Gesundheitsfonds helfen bei der Bewältigung des Problems, lösen aber nicht das Grundproblem an sich! Dr. Carsten Hörich 38

39 Perspektiven Wie ist ein angemessener Ausgleich zu finden zwischen dem staatlichen Kontrollinteresse und dem Recht auf Gesundheit(sbehandllung)? Ausgestaltung von 87 AufenthG als Ermessensnorm? Vgl. Kluth, ZAR 2013, 182 ff Dr. Carsten Hörich 39

40 Perspektiven Wie ist ein angemessener Ausgleich zu finden zwischen dem staatlichen Kontrollinteresse und dem Recht auf Gesundheit(sbehandllung)? Abschaffung des 87 AufenthG? Dr. Carsten Hörich 40

41 Perspektiven Wie ist ein angemessener Ausgleich zu finden zwischen dem staatlichen Kontrollinteresse und dem Recht auf Gesundheit(sbehandllung)? Ansatzpunkt sollte insbesondere sein, dass mehr Möglichkeiten geschaffen werden, die aufenthaltsrechtliche Illegalität zu beenden! Dr. Carsten Hörich 41

42 Perspektiven Wie ist ein angemessener Ausgleich zu finden zwischen dem staatlichen Kontrollinteresse und dem Recht auf Gesundheit(sbehandllung)? Ansatzpunkt sollte insbesondere sein, dass mehr Möglichkeiten geschaffen werden, die aufenthaltsrechtliche Illegalität zu beenden! Erleichterung der Aufenthaltsbeantragung aus der Illegalität heraus Dr. Carsten Hörich 42

43 Perspektiven Wie ist ein angemessener Ausgleich zu finden zwischen dem staatlichen Kontrollinteresse und dem Recht auf Gesundheit(sbehandllung)? Ansatzpunkt sollte insbesondere sein, dass mehr Möglichkeiten geschaffen werden, die aufenthaltsrechtliche Illegalität zu beenden! Erleichterung der Aufenthaltsbeantragung aus der Illegalität heraus Aufenthaltstitel für Personen, die selbstständig ihren Lebensunterhalt über eine bestimmte Zeit sichern? Dr. Carsten Hörich 43

44 Perspektiven Wie ist ein angemessener Ausgleich zu finden zwischen dem staatlichen Kontrollinteresse und dem Recht auf Gesundheit(sbehandllung)? Ansatzpunkt sollte insbesondere sein, dass mehr Möglichkeiten geschaffen werden, die aufenthaltsrechtliche Illegalität zu beenden! Erleichterung der Aufenthaltsbeantragung aus der Illegalität heraus Aufenthaltstitel für Personen, die selbstständig ihren Lebensunterhalt über eine bestimmte Zeit sichern? Legalisierungen aufgrund Stichtagsregelungen? Dr. Carsten Hörich 44

45 Perspektiven Wie ist ein angemessener Ausgleich zu finden zwischen dem staatlichen Kontrollinteresse und dem Recht auf Gesundheit(sbehandllung)? Für EU-Bürger: Hoffen auf die Sozialgerichte, dass die neuen Ausschlussregelungen aufgrund (offensichtlicher) Unvereinbarkeit mit EU-, und Verfassungsrecht kippen Dr. Carsten Hörich 45

46 Perspektiven Wie ist ein angemessener Ausgleich zu finden zwischen dem staatlichen Kontrollinteresse und dem Recht auf Gesundheit(sbehandllung)? Ein letzter Gedanke: Illegalität und Legalität sind rechtliche Konstruktionen, d.h. es besteht keine zwingende Notwendigkeit des Bestehens dieser Rechtszustände! Dr. Carsten Hörich 46

47 Perspektiven Wie ist ein angemessener Ausgleich zu finden zwischen dem staatlichen Kontrollinteresse und dem Recht auf Gesundheit(sbehandllung)? Ein letzter Gedanke: Illegalität und Legalität sind rechtliche Konstruktionen, d.h. es besteht keine zwingende Notwendigkeit des Bestehens dieser Rechtszustände! Ist die jetzige gesetzliche Konstruktion die einzig mögliche? Abkehr vom Verbot mit Erlaubnisvorbehalt möglich? Dr. Carsten Hörich 47

48 Perspektiven Wie ist ein angemessener Ausgleich zu finden zwischen dem staatlichen Kontrollinteresse und dem Recht auf Gesundheit(sbehandllung)? Ein letzter Gedanke: Illegalität und Legalität sind rechtliche Konstruktionen, d.h. es besteht keine zwingende Notwendigkeit des Bestehens dieser Rechtszustände! Ist die jetzige gesetzliche Konstruktion die einzig mögliche? Dr. Carsten Hörich 48

49 Perspektiven Wie ist ein angemessener Ausgleich zu finden zwischen dem staatlichen Kontrollinteresse und dem Recht auf Gesundheit(sbehandllung)? Ein letzter Gedanke: Illegalität und Legalität sind rechtliche Konstruktionen, d.h. es besteht keine zwingende Notwendigkeit des Bestehens dieser Rechtszustände! Ist die jetzige gesetzliche Konstruktion die einzig mögliche? Abkehr vom Verbot mit Erlaubnisvorbehalt möglich? Dr. Carsten Hörich 49

50 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Dr. Carsten Hörich 50

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