DER NACHTEILSAUSGLEICH

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1 Workshop 2: DER NACHTEILSAUSGLEICH BEI HÖRGESCHÄDIGTEN Gestaltung und Organisation besonderer Maßnahmen Nachteile ausgleichen Ist das fair? vds-tagung am

2 Gliederung 1. Begriff und Zielstellungen des schulischen Nachteilsausgleiches 2. Gesetzliche Grundlagen 3. Formen des Nachteilsausgleichs bei Hörgeschädigten 4. Diskussion: Nachteile ausgleichen Ist das fair? Quellen

3 1. Begriff und Zielstellungen des schulischen Nachteilsausgleiches Begriff - ergibt sich aus SGB IX 126: Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen

4 1. Begriff und Zielstellungen des schulischen Nachteilsausgleiches Ziele (lt. Beschluss der KMK vom ) - wesentliche Bestandteile eines barrierefreien Unterrichts sicher stellen - Einschränkungen durch Beeinträchtigungen oder Behinderungen ausgleichen oder verringern - individuelle Leistungen vergleichbar machen - Zugang zu Aufgabenstellungen gewährleisten - Ausschöpfung des Leistungsvermögens ermöglichen

5 1. Begriff und Zielstellungen des schulischen Nachteilsausgleiches Ziele (lt. Beschluss der KMK vom ) - sind auf den Einzelfall abzustimmen (Dokumentation, Prüfung und ggf. Anpassung) - verbindlich für das Lehrerkollegium Über den rechtlich verankerten Nachteilsausgleich entscheiden die Lehrkräfte je nach individueller Lage des Hörgeschädigten.

6 2. Gesetzliche Grundlagen - Art. 3 Abs. 1 GG: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. - Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. - SGB IX, Teil 2, 126: Nachteilsausgleich - KMK- Empfehlung zu Förderschwerpunkt Hören - Art. 24 UN-Behindertenrechtskonvention: Chancengleichheit bei Bildung - Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen: Gebärdensprache - Schulgesetz Sachsen: 35a Individuelle Förderung der Schüler

7 3. Formen des Nachteilsausgleichs 3.1 Schulische Rahmenbedingungen A) Räumliche, sächliche und technische Bedingungen - individuelle Hörhilfen und FM-Anlage, Soundfieldanlage, Hörschleifen u.a. - Klassengröße - Klassenraumgestaltung Beleuchtung Raumakustik / Störgeräusche vermeiden Sitzordnung Sitzplatz vorne, Blickkontakt, Rücken zum Fenster, besseres Ohr dem Lehrer zugewandt

8 Mögliche Sitzordnungen: Optimale Sitzordnung: Günstige Sitzordnung im Stuhlkreis: (gegenüber Lehrer) Günstige Sitzordnungen: aus: Kooperationstreff KEKS, S. 7.

9 3. Formen des Nachteilsausgleichs 3.1 Schulische Rahmenbedingungen B) Lehrer- und Schülerverhalten (u.a.) - Visualisierung - wichtige Informationen schriftlich geben - Lehrer-/ Schülerecho - Antlitzgerichtetheit, fester Lehrerstandort - Hörpausen - Textadaptionen, klare Arbeitsanweisungen

10 3. Formen des Nachteilsausgleichs 3.1 Schulische Rahmenbedingungen B) Lehrer- und Schülerverhalten (u.a.) - Gesprächsinhalte zusammenfassen, Schlagworte / Begriffe erklären - Verständnis absichern, Rückfragen zulassen - an Hörgeschädigtenschulen Einsatz von LBG u. / o. DGS Begleitung des Integrationsschülers sowie des Regelschullehrers durch Förderpädagogen / mobilen Dienst.

11 3. Formen des Nachteilsausgleichs 3.1 Schulische Rahmenbedingungen C) Medieneinsatz - u.a. Filme mit Untertitel - Hörbeispiele verschriftlichen etc.

12 3. Formen des Nachteilsausgleichs 3.2 Leistungsüberprüfung - mündliche, schriftliche, praktische und sonstige Leistungen - Abschlussprüfungen (schulische Prüfung; externe Prüfungen bei Kammerprüfung Berufsausbildung etc.) - Zeitverlängerung, Textadaptionen / Fragen umschreiben, spezielle Arbeitsmittel (Bedeutungswörterbuch, ), Gebärdensprachdolmetscher, ruhige Umgebung, Absehbedingungen, Vertrauensperson; Prüfer über Hörschädigung informieren

13 4. Diskussion: Nachteile ausgleichen ist das fair? Möglich Diskussionsthemen: - Ist Nachteilsausgleich gerecht oder entsteht durch den Versuch, einen Nachteil des einen auszugleichen, eine Benachteiligung der anderen? - Wohin führt der Weg des immer differenzierteren Nachteilsausgleichs im Blick auf die angestrebte Inklusion von Schüler/innen mit Behinderung(en)? - Inwieweit sind Schulleistungen somit überhaupt mess- und - vergleichbar?

14 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

15 Quellen: Berufsverband Deutscher Hörgeschädigtenpädagogen Bundesweiter Arbeitskreis Integration (Hrsg.): Gemeinsames Lernen und Leben von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Hör schädigung, unter: (abgerufen am ) Berufsverband Deutscher Hörgeschädigtenpädagogen Bundesweiter Arbeitskreis Integration (Hrsg.): Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler mit Hörschädigung, unter: geschaedigte_schu eler.pdf (abgerufen am ) Bundesminister der Justiz und des Verbraucherschutzes (Hrsg.): SGB IX, Teil 2: Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht), unter: (abgerufen am ) Bundesminister der Justiz und des Verbraucherschutzes (Hrsg.): Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen, unter: (abgerufen am ) Deutscher Bundestag (Hrsg.): Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Berlin 2010.

16 Gatermann, Hense, von der Weppen: Hörgeschädigte Schüler sprechen über ihre Situation an allgemeinbildenden Schulen (DVD), Köln Kooperationstreff KEKS an der Erich-Kästner-Schule (Hrsg.): Hörgeschädigte Kinder an allgemeinbildenden Schulen, unter: oxysr v01:8080/pr ogr essmessages?pr oxy= & action=star t& index=134& id= (abgerufen am ) Kultusministerkonferenz (Hrsg.): Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen, , unter: g/fileadmin/ver oeffentlic hungen_beschluesse/2011/2011_10_20-inklusive- Bildung.pdf (abgerufen am ) Leonhardt; Annette (Hrsg.): Hörgeschädigte Schüler in der allgemeinen Schule. Theorie und Praxis der Integration, Stuttgart Münsterlandschule, LWL-Förderschule, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation (Hrsg.): Nachteilsausgleich für hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Unterricht, unter: g/216-download/dateidownload/ / _0/nachteilsausgleich.pdf (abgerufen am ) Römer, Susanne: Wie ein Schweizer Käse Hörverstehen in der Integration Möglichkeiten der Intervention eine Herausforderung für den Lehrer!? (Vortrag), 2013.

17 Schäfer, Utta: Hören mit einer Hörschädigung. Interviews mit hörgeschädigten Schülern aus allgemeinen Schulen Köln Staatsministerium für Kultus: Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (2010). unter: (abgerufen am ) Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Hrsg.): Empfehlung zum Förderschwerpunkt Hören der Kultusministerkonferenz vom , unter: g/fileadmin/ver oeffentlic hungen_beschluesse/1996/1996_05_10-fs- Hoeren.pdf (abgerufen am ) Vereinte Nationen: Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unter: (abgerufen am )

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