Die Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren
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- Philipp Sachs
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1 Die Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren von Dr. Christoph Huhn, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH Köln
2 Einleitung 1 1 Erster Teil: Voraussetzungen der Eigenverwaltung und ihre Anordnung 12 5 A. Formelle Anordnungsvoraussetzungen 12 5 I. Antrag auf Anordnung der Eigen Verwaltung Eigenverwaltungsantrag und Anordnung der Eigenverwaltung im Eröffnungsbeschluss Eigenverwaltungsantrag und nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung 15 6 II. Antragsberechtigung Anwendung des 15 InsO auf den Eigenverwaltungsantrag und Zustimmungserfordernis 18 7 a) Die allgemeinen Vorschriften" des Verfahrens -Wortlaut 21 8 b) Stellung des 270 Abs. 1 Satz 2 InsO c) Historische Betrachtung d) Sinn und Zweck der Verweisungsnorm e) Zusammenfassung Analoge Anwendung des 15 InsO a) Planwidrige Regelungslücke b) Vergleichbare Lebenssachverhalte c) Zwischenergebnis Zustimmungserfordernis Ergebnis DI. Zustimmung des Gläubigers gemäß 270 Abs. 2 Nr. 2 InsO Normzweck Gläubigerantrag nach Schuldnerantrag Mehrere Gläubigeranträge nach 14 InsO Konkludente oder stillschweigende Zustimmung VII
3 5. Bedingung, Widerruflichkeit und Erklärungsgegner -Prozesshandlung a) Prozesshandlung b) Bedingung c) Widerruf d) Adressat der Zustimmungserklärung Ergebnis B. Materielle Anordnungsvoraussetzungen I. Enge Auslegung der Anordnungsvoraussetzungen II. 1. Restriktion und Wortlaut Restriktive Auslegung und Ausnahmefall Gesetzgeberischer Wille zur restriktiven Interpretation a) Ausdrücklicher Wille des Gesetzgebers b) Gläubigergefährdung Ergebnis Persönlicher Anwendungsbereich der Eigenverwaltung und Freiberufler Kaufmännischer Geschäftsbetrieb" gemäß 304 Abs. 2 InsO a. F., Entstehungsgeschichte des 304 InsO Teleologische Betrachtung a) In Bezug auf das gesamte Verbraucherinsolvenzverfahren b) Teleologische Reduktion von 312 Abs. 3 InsO Ergebnis m. Grundsätzliche Bedeutung des 270 Abs. 2 Nr. 3 InsO Realisierung von Vorteilen als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal a) Das Fehlen von Nachteilen" als Vorteil" b) Entstehungsgeschichte und Intention des Gesetzgebers c) Realisierung von Vorteilen und der Zweck der Eigenverwaltung d) Ergebnis vin
4 2. Eigenverwaltung nur bei Unternehmensfortführung oder Unternehmenssanierung a) Liquidation als Nachteil b) 270 ff InsO als Instrument der Unternehmensfortführung c) Absicht des Gesetzgebers d) Liquidation versus Regelungszweck der Eigenverwaltung e) Ergebnis Eigen Verwaltung nur bei Eigenantrag gemäß 18 InsO IV. Verzögerung" im Sinne des 270 Abs. 2 Nr. 3 InsO Vergleichsmaßstab a) Vorstellung des Gesetzgebers b) Kritik c) Verkürzung des Prognosezeitraums Realisierung der Vorteile Saldierung von Verzögerungen und Beschleunigungen a) Homogene Kompensation b) Heterogene Kompensation c) Zwischenergebnis V. Sonstiger Nachteil" im Sinne des 270 Abs. 2 Nr. 3 InsO Begriffsdefinition Vergleichsmaßstab und Verkürzung des Prognosezeitraumes a) Vergleichsmaßstab b) Verkürzung des Prognosezeitraumes Saldierung a) Homogene Kompensation b) Heterogene Kompensation c) Zwischenergebnis Qualifizierung von einzelnen Umständen der Nachteilsprüfung ' a) Gesetzestreue des Schuldners b) Insolvenz aa) Insolvenz als solche bb) Konkrete Ursachen der Insolvenz IX
5 c) Besondere Würdigkeit" des Schuldners bzw. : Orientierung an den 17, 18 VglO d) Insolvenzantrag gemäß 18 InsO e) Insolvenzplan f) Weitere Kriterien der Nachteilsprüfung g) Zusammenfassung der Abwägungskriterien VI. Nicht zu erwarten" im Sinne des 270 Abs. 2 Nr. 3 InsO VII. Berücksichtigung der 271, 272 InsO bei der Nachteilsprognose Problembeschreibung Bisherige Lösungsvorschläge Berücksichtigung des Rechtsgedankens aus 271 InsO a) 271 InsO analog b) Auslegung des 270 Abs. 2 Nr. 3 InsO im Hinblick auf 271 InsO c) Ergebnis Vin. Berücksichtigung von Einzelinteressen im Rahmen von 270 Abs. 2 Nr. 3 InsO C. Amtsermittlung und Sachverhaltserforschung I. Umfang der Amtsermittlungspflicht bei 270 InsO Endgültige Fassung des 270 Abs. 2 Nr. 3 InsO Darlegungslast und Feststellungslast des Schuldners II. Grenzen der Amtsermittlungspflicht und Eilentscheidung Eilentscheidung Pflichtgemäßes Ermessen Mitwirkungspflichten des Schuldners Gegenläufige Verfahrensmaxime zur Verfahrensbeschleunigung HI. Ergebnis D. Entscheidung des Insolvenzgerichts gemäß 270 Abs. 1 Satz 1 InsO I. Das Insolvenzgericht als Entscheidungsträger
6 II. Inhaltsverzeichnis Die Anordnungsentscheidung als Ermessensentscheidung Unklare Fassung des 270 InsO Systematischer Zusammenhang mit anderen Ermessensvorschriften Absicht des Gesetzgebers Teleologische Betrachtung Zwischenergebnis ID. Zeitpunkt der Ablehnungsentscheidung Nichtregelung in 270 Abs. 1 Satz 1 InsO Teleologische Auslegung von 270 Abs. 1 Satz 1 InsO Ergebnis Zweiter Teil: Die Eigenverwaltung und vorläufige Sicherungsmaßnahmen E. Vorläufige Sicherungsmaßnahmen I. Zulässigkeit von vorläufigen Sicherungsmaßnahmen bei Eigenverwaltungsantrag n. Sinnlosigkeit der Eigenverwaltung bei vorläufigen Sicherungsmaßnahmen Grundproblem Kollision mit den einzelnen Sicherungsmaßnahmen a) Vorläufiger Insolvenzverwalter gemäß 21 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit 22 Abs. 2 InsO b) Vorläufiger Insolvenzverwalter gemäß 21 Abs. 2 Nr. 1-2 Variante 2, 22 Abs. 2 InsO c) Vorläufiger Insolvenzvenvalter gemäß 21 Abs. 2 Nr. 1-2 Variante 1, 22 Abs. 1 InsO d) Einstellung von Zwangsvollstreckungen e) Vorläufige Postsperre gemäß 21 Abs. 2 Nr. 4 InsO f) Betriebsstilllegung gemäß 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 InsO g) Sonstige Sicherungsmaßnahmen XI
7 DI. Einschränkungen für die Anordnung von vorläufigen Sicherungsmaßnahmen Teleologische Reduktion aufgrund der 270 ff InsO Teleologische Reduktion aufgrund der ll,12vglo Erforderlichkeit" von Sicherungsmaßnahmen a) Erforderlichkeit im engeren Sinne b) Verhältnismäßigkeit der Sicherungsmaßnahme aa) Der verfügungsbefugte vorläufige Insolvenzverwalter als Regelfall bb) Unterschied zwischen allgemeinem Zustimmungsvorbehalt und allgemeinen Verfügungsverbot bei Eigenverwaltungsantrag cc) Eigenantrag und Fremdantrag c) Zwischenergebnis Ergebnis F. Vorläufiger Sachwalter und vorläufige Eigenverwaltung I. Vorläufiger Sachwalter aufgrund der Auslegung der 21 ff InsO Vorläufiger Sachwalter" ein vorläufiger Insolvenzverwalter" Systematik Entstehungsgeschichte Teleologische Betrachtung Zwischenergebnis II. Vorläufiger Sachwalter gemäß 21 Abs. 2 Nr. 1, 274 InsO analog HI. Vorläufige Eigenverwaltung Vorläufige Eigenverwaltung gemäß 21 Abs. 1 in Verbindung mit 270 ff InsO Vorläufige Eigenverwaltung aufgrund der 21 ff, 270 ff InsO analog IV. Ergebnis XII
8 G. Kooperationsmodell I. Rückgriff auf das Vergleichsverfahren Kölner Prägung" II. Kooperationsmodell Vorläufiger Insolvenzverwalter gemäß 21 Abs. 2 Nr. 2 Variante 2, 22 Abs. 2 InsO Einstellung von Zwangsvollstreckungen gemäß 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO, 30d Abs. 4 ZVG Kassenführung Rechtliche Verpflichtung zur Unternehmensführung Beschränkung auf die 275 ff InsO Vorläufige Postsperre Zwischenergebnis IQ. Zulässigkeit der Anordnung des Kooperationsmodells Bestimmung der Erforderlichkeit" mit Bezug auf das Hauptverfahren Konkludente Zustimmung zu vorläufigen Sicherungsmaßnahmen a) Disponibilität der Erforderlichkeitsgrenze b) Träger des Rechtsgutes c) Eigenverwaltungsantrag als Einwilligung aa) Wortlaut des Eigenverwaltungsantrages bb) Objektiver Empfängerhorizont cc) Ausdrückliche Erklärung dd) Bedeutung für das Insolvenzgericht Ergebnis Dritter Teil: Kompetenzverteilung zwischen Sachwalter und Schuldner H. Rechtsstellung von Schuldner und Sachwalter I. Rechtsstellung des Schuldners Anordnung der Eigen Verwaltung gemäß 270 Abs. 1 Satz 1 InsO a) Wortlaut des 270 Abs. 1 Satz 1 InsO b) Verhältnis von 80 InsO zu 270 InsO c) Absicht des Gesetzgebers XIII
9 d) Zweck der Eigenverwaltung und Privatautonomie Differenzierung nach vorherigem Entzug der Rechtsmacht Bindung des Schuldners an den Insolvenzzweck und dessen Auswirkungen a) Unwirksamkeit von insolvenzzweckwidrigen Verfügungen b) Beeinflussung der Geschäftsführung des Schuldners Reichweite gesellschaftsrechtlicher Bindungen Auflösung von Gesellschaften versus Betriebsfortführung in Eigenverwaltung II. Rechtsstellung des Sachwalters Entsprechende" Anwendung der 54 ff InsO auf den Sachwalter a) Rang des S ach Waltervergütungsanspruches b) Amtsstellung des Sachwalters aa) Anforderungen an den Sachwalter bb) Unabhängigkeit des Sachwalters und Beratung vor der Eigenverwaltung c) Abwahl eines Sachwalters d) Umfang der Aufsicht durch das Insolvenzgericht e) Entlassung des Sachwalters f) Haftung des Sachwalters g) Vergütung des Sachwalters Allgemeine Charakterisierung der Rechtsstellung des Sachwalters a) Der Sachwalter im Vergleich mit anderen Gesamtvollstreckungsorganen b) Systematisierung der Rechte und Pflichten des Sachwalters und deren Auswirkung auf die Rechtsstellung des Sachwalters I. Rechte und Pflichten des Schuldners I. Allgemeiner Grundsatz für die Kompetenzverteilung Das Verwaltungs- und Verfügungsrecht im Sinne des 270 Abs. 1 Satz 1 InsO XIV
10 2. Das Verhältnis von 270 Abs. 1 Satz 1 InsO zu den Einzelkompetenzen gemäß 270 ff InsO Die gesetzgeberische Absicht zur Begründung einer Auffangzuständigkeit des Schuldners Funktionsfähigkeit der Eigenverwaltung Ergebnis Rechte und Pflichten des Schuldners gemäß 270 ff InsO Das Verfügungsrecht und seine Grenzen a) Das allgemeine Verwaltungsrecht b) Grenzen des allgemeinen Verwaltungsrechtes aa) Differenzierung nach der Gläubigerentscheidung bb) Mitwirkung des Sachwalters gemäß 275 InsO (1) Zustimmungserfordernis (a) Eigenverwaltung bis zum Berichtstermin (b) Liquidation (2) Übernahme der Kassenführung (3) Zwischenergebnis cc) Das Mitwirkungsrecht der Gläubigerorgane dd) Mitwirkung des Sachwalters (1) Bestimmtheitsgrenze (2) Kein allgemeines Veräußerungsverbot (3) 277 Abs. 1 InsO analog Das Wahlrecht des Schuldners Das Verwertungsrecht a) Aussonderung b) Verwertung von Sicherungsgut aa) Verwertungsähnliche Handlungen bb) Verwertungsrechtliche Nebenpflichten cc) Wirkung eines Verfahrensverstoßes dd) Gläubigerautonomie und Schutz der Gläubiger Befriedigung der Insolvenzgläubiger a) Forderungsprüfung b) Verteilung XV
11 5. Pflichten des Schuldners gemäß 281 InsO a) Verzeichnisse aa) Anwendbare Vorschriften bb) Umfang der Berichtspflichten cc) Unterrichtungspflichten auch bei nachträglicher Anordnung der Eigenverwaltung b) Berichtstermin c) Rechnungslegung Pflicht zur Erstellung eines Insolvenzplanes HI. Rechte und Pflichten des Schuldners gemäß 270 Abs. 1 Satz 2 InsO Unterstützung und Einsichtnahme gemäß 69 InsO Teilnahme und Einberufung der Gläubigerversammlung a) Teilnahme an der Gläubigerversammlung b) Antrag auf Einberufung einer Gläubigerversammlung Einigung über das Stimmrecht a) 77 Abs. 2 Satz 1 InsO b) 77 Abs. 2 Satz 3 InsO Antragsrecht gemäß 78 InsO Auskunftsrecht gemäß 79 InsO Prozessführung Übernahme der Insolvenzmasse Empfangnahme von Wertgegenständen Betriebsstilllegung vor dem Berichtstermin Anzeigepflichten bei Masseunzulänglichkeit und Masselosigkeit a) Masseunzulänglichkeit b) Masselosigkeit c) Zuständigkeit für Verfahren bei Masseunzulänglichkeit nach , 215 InsO Spezielle Regelungen des Insolvenzplanverfahrens Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung nach 30d, 153b ZVG XVI
12 J. Rechte und Pflichten des Sachwalters I. Rechte und Pflichten des Sachwalters gemäß 270 ff InsO Forderungsanmeldung Allgemeine Kontroll- und Überwachungspflicht Anzeigepflicht a) Anknüpfung an 270 Abs. 2 Nr. 3 InsO und Beurteilungsspielraum b) Vergangenheitsbetrachtung c) Differenzierung nach Verfahrenszweck d) Gelegenheit zur Stellungnahme e) Öffentliche Bekanntmachung der Anzeige Mitwirkungspflichten des Sachwalters a) Entscheidungskriteriendes Sachwalters b) Untersuchungsaufwand c) Pflicht zur vorhergehenden Besprechung d) Begründungspflicht e) Anzeigepflicht Übernahme der Kassenführung Geltendmachung des Gesamtschadens und der Insolvenzanfechtung a) Zuständigkeit des Sachwalters auch für den Rückgewähranspruch b) Verfügungsrecht des Sachwalters c) Zuständigkeit gemäß 16 ff AnfG d) Rückschlagsperre Prüfung und Erhebung von Einwendungen gemäß 281, 283 InsO a) Kooperationspflicht b) Zeitpunkt für die Erstellung der Stellungnahme Bestreitensrecht Pflichten des Sachwalters gemäß 284 InsO a) Beauftragung des Sachwalters zur Erstellung eines Insolvenzplanes b) Überwachung der Planerfüllung Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Masselosigkeit XVII
13 II. Inhaltsverzeichnis Rechte und Pflichten des Sachwalters gemäß 270 Abs. 1 Satz 2 InsO Sachwalter und Gläubigerversammlung Auskunftsansprüche der Gläubigerorgane gegen den Sachwalter Subsidiäre Klagebefugnis Auskunftsanspruch des Sachwalters Postsperre Empfangnahme von Wertgegenständen Siegelung Eidesstattliche Versicherung Stilllegung vor dem Berichtstermin Vorläufige Untersagung und Betriebs Veräußerung unter Wert Rückforderung aufgrund eines Verstoßes gegen 210 InsO Originäres Planinitiativrecht des Sachwalters Kompetenzen des Sachwalters im Insolvenzplanverfahren Rechtsstellung des Sachwalters in der Planüberwachung DI. Allgemeine Beratungspflicht des Sachwalters Vierter Teil: Kompetenzen der Gläubiger K. Einflussmöglichkeiten der Gläubigerversammlung I. Nachträgliche Anordnung und Aufhebung der Eigenverwaltung Nachträgliche Anordnung a) Nachträglicher Antrag des Schuldners b) Erste Gläubigerversammlung Aufhebung der Eigenverwaltung gemäß 272 Abs. 1 Nr. 1 InsO Minderheitenschutz durch 78 InsO a) Nachträgliche Anordnung nach 271 InsO b) Aufhebung der Eigenverwaltung nach 272 Abs. 1 Nr. 1 InsO XVIII
14 n. Anordnung von Verfügungsbeschränkungen m. Verhältnis von 277 InsO zu 276 InsO IV. Weisungsrechte der Gläubigerversammlung Weisungsrecht gegenüber dem Sachwalter Weisungsrecht gegenüber dem Schuldner a) Weisungsrecht in Bezug auf die laufenden Geschäfte" b) Weisungsrecht in Bezug auf insolvenzrechtliche Kompetenzen L. Einflussmöglichkeiten des Gläubigerausschusses I. Kompetenzen nach 276 InsO Rechtshandlung Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung" Verhältnis zu anderen Vorschriften a) Verhältnis zu 275 InsO b) Verhältnis zu 277 InsO c) Verhältnis zu 279 Satz 2 und 3 InsO n. Vorläufiger Gläubigerausschuss und Eigenverwaltung HI. Einzelne Weisungsrechte gegenüber Sachwalter oder Schuldner M. Einflussmöglichkeiten einzelner Gläubiger I. Antragsrechte Gläubigerantrag zur Aufhebung der Eigenverwaltung a) Begrenzung des 272 Abs. 1 Nr. 2 InsO nur auf Eilfälle b) Gläubigergesamtheit als Prüfungsmaßstab c) Prüfungsmaßstab bei nachträglicher Anordnung d) Rückschlüsse auf den Prüfungsmaßstab außerhalb des 271 InsO aa) Berücksichtigung des 78 InsO außerhalb des 271 InsO bb) Prognoseergebnis cc) Das Fehlen der Voraussetzungen bei der Anordnung nach 270 Abs. 1 Satz 1 InsO XIX
15 2. Einzelantrag zur Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit a) Konkreter Prüfungsmaßstab b) Unaufschiebbarkeit c) Finalität d) Antizipierter Minderheitenschutz n. Informationsrecht DI. Minderheitenschutz Fünfter Teil: Bewertung der Risiken und Chancen der Eigenverwaltung N. Wirksame Gefahrenbeherrschung I. Gefahrenpotential der Eigenverwaltung n. Schutzmöglichkeiten Kontrolle des Schuldners Sicherungsmittel HL Sonstige Nachteile der Eigenverwaltung IV.. Gläubigereinfluss und Gläubigerautonomie V. Ergebnis O. Bewertung der Chancen I. Einschätzungsdefizit H. Eigenverwaltung als Ausnahmefall HI. Missbrauch des Insolvenzrechts IV. Bedeutung des Insolvenzplanverfahrens V. Frühzeitige Stellung eines Insolvenzantrags VI. Gläubigerautonomie "VH. Rolle des Insolvenzgerichts P. Abschließende Würdigung Literaturverzeichnis 435 Stichwortverzeichnis 453 XX
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