SANIERUNG DURCH SCHUTZSCHIRM ODER (VORLÄUFIGE) EIGENVERWALTUNG LEIPZIG, 19 JUNI 2013 GÖRLITZ, 20. JUNI 2013 REUTLINGEN, 27.
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- Eike Koch
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1 SANIERUNG DURCH SCHUTZSCHIRM ODER (VORLÄUFIGE) EIGENVERWALTUNG LEIPZIG, 19 JUNI 2013 GÖRLITZ, 20. JUNI 2013 REUTLINGEN, 27. JUNI 2013
2 DAS ESUG HAT DIE SANIERUNG VERÄNDERT Das ESUG ist seit in Kraft. Es hat zum Teil erhebliche Veränderungen in der täglichen Praxis der insolvenzrechtlichen Sanierung und Restrukturierung mit sich gebracht und die Auswahl von Sanierungsinstrumenten erweitert. Trotz eines größeren Gestaltungsspielraumes wurden die Möglichkeiten des Schutzschirmverfahrens sowie der Eigenverwaltung im ersten Jahr nach Einführung nur von einem niedrigen einstelligen Prozentsatz der dafür in Frage kommenden Unternehmen wahrgenommen. Der Erfolg einer Sanierung hängt nach wie vor von der Sanierungsfähigkeit des Unternehmens ab. Das ESUG ist kein Allheilmittel für nicht sanierungsfähige Unternehmen oder nicht sanierungswillige Inhaber. U-TURN MANAGEMENT GMBH & CO. KG 2
3 WELCHES VERFAHREN KOMMT IN BETRACHT Unternehmen in der Erfolgskrise Zahlungsfähig Prüfung Zahlungsfähigkeit Zahlungsunfähig Überschuldet Drohend Zahlungsunfähig Sanierung o. Liquidation ausserhalb Insolvenz Schutzschirmverfahren Nach 270 b InsO Insolvenzverfahren (ggfs. mit Eigenverw. nach 270 InsO) Mit dem ESUG pusht der Gesetzgeber die Eigenverwaltung/ Schutzschirmverfahren, um den Schuldner zu einer frühzeitigeren Antragstellung zu motivieren. U-TURN MANAGEMENT GMBH & CO. KG 3
4 GESTALTUNG RISIKOPOSITION DER BANK DURCH INSOLVENZPLAN UND EIGENVERWALTUNG Sanierung über Insolvenz Übertragende Sanierung Insolvenzplan in Eigenverwaltung Investor übernimmt nur betriebsnotwendige assets Mitarbeiterabbau ggfs. vorab bzw. BQG Neuverhandlung Vertragsverhältnisse Vorteile Investor Liquiditätsbedarf geringer, da kein Erwerb von assets Keine working capital Finanzierung notwendig Attraktive Vertragsverhältnisse bleiben bestehen Partizipation am Verkaufserlös Vorteile Bank Geringere Zugeständnisse (haircut) bei Entschuldung Bessere Eigenkapitalrelationen durch Entschuldung Mögliche Gestaltungsspielräume bei Insolvenzplan in Eigenverwaltung Weiterfinanzierung des plan-sanierten Unternehmens gegen bisherige Sicherheiten Sanierungsbeitrag : Verzicht auf Zinsen zwischen Antragstellung und Planbestätigung sowie Umwandlung kurzfristiger Kredit in langfristige Kredite zu marktüblichen Konditionen U-TURN MANAGEMENT GMBH & CO. KG 4
5 DAS SCHUTZSCHIRMVERFAHREN Schutzschirmverfahren = eigenständiges Sanierungsverfahren Eigenverwaltung + Insolvenzplan; geregelt in 270 b InsO; Starker vorläufiger Schuldner Voraussetzung Vorbereitung Aufgaben Drohende Zahlungsunfähigkeit und/ oder Überschuldung (kein Schutzschirm bei Zahlungsunfähigkeit vor Antragsstellung) 1. Erarbeitung eines operativen Sanierungskonzeptes Nachweis Sanierung wird angestrebt 2. Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens 3. Antrag auf Eigenverwaltung 4. Bescheinigung nach 270b 5. Antrag auf Frist zur Vorlage des Insolvenzplanes 6. Ggfs. Antrag vorläufige Maßnahmen nach Vorschlag vorl. Sachwalter 8. Ggfs. Antrag auf Einsetzung eines vorl. Gläubigerausschusses Positive Prüfung durch das Gericht Schuldner Ausarbeitung Insolvenzplan (frei von Vollstreckungsmaßnahmen) Operative Betriebsfortführung Insolvenzbuchhaltung Regelmäßige Prüfung Zahlungsfähigkeit Umsetzung Restruktur.-konzept Insolvenzgeldfinanzierung Fristgerechte Vorlage Insolvenzplan Verwertung Sicherungsgut Sachwalter Überwachung Schuldner Gläubigerverzeichnis, Gutachten U-TURN MANAGEMENT GMBH & CO. KG 5
6 ERSTE PRAXISERFAHRUNGEN SCHUTZSCHIRM Der Einfluss auf die Wahl des vorläufigen Sachwalters wirkt sich positiv aus 43,5 Die Frist von bis zu drei Monaten ermöglicht den Unternehmen eine frühe und geräuscharme Sanierung 47,5 Potentielle Sicherungsmaßnahmen können im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens identifiziert und umgesetzt werden 49, Quelle: BDO, Studie zur Schutzschirmbescheinigung, U-TURN MANAGEMENT GMBH & CO. KG 6
7 DIE (VORLÄUFIGE) EIGENVERWALTUNG Eigenverwaltung = der Schuldner führt das Unternehmen fort und verfolgt die Sanierung über einen Insolvenzplan; geregelt in 270 InsO (reguläres Insolvenzeröffnungsverfahren mit der Besonderheit Eigenverwaltung kann über vorläufigen Gläubigerausschuss herbeigeführt werden) Voraussetzung Vorbereitung Aufgaben Drohende Zahlungsunfähigkeit und/ oder Zahlungsunfähig und/ oder Überschuldung (Geschäftsbetrieb noch nicht eingestellt) 1. Erarbeitung eines operativen Sanierungskonzeptes 2. Erarbeitung eines Insolvenzplanes 3. Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens 4. Antrag auf Eigenverwaltung 5. Antrag auf Einzelermächtigung für Masseverbindlichkeiten 6. Vorschlag vorl. Sachwalter durch vorl. Gläubigerausschusses Positive Prüfung durch das Gericht Schuldner Operative Betriebsfortführung Insolvenzbuchhaltung Umsetzung Restrukturierungskonzept Insolvenzgeldfinanzierung Vorlage Insolvenzplan Anfechtung von Zahlungen (z. B. von Steuerverbindlichkeiten im Eröffnungsverfahren) Sachwalter Überwachung Schuldner Gläubigerverzeichnis U-TURN MANAGEMENT GMBH & CO. KG 7
8 WANN IST EINE EIGENVERWALTUNG SINNVOLL Eine Eigenverwaltung erscheint dann sinnvoll, wenn nachfolgender, nicht-erschöpfender Fragenkatalog positiv beantwortet werden kann: Sind die Beteiligten im Vorfeld eingebunden worden? Gibt es ein Sanierungskonzept? Wie rechtzeitig wurde der Antrag gestellt? Gibt es eine Chance, das Sanierungskonzept umzusetzen? Wie kann die Sanierung finanziert werden? Gibt es eine professionelle Eigenverwaltung? Wichtig: Schuldner nicht Sachwalter ist für die insolvenzspezifischen Aufgaben verantwortlich Sind alle Beteiligten mit einer umfassenden Prüfung aller Sanierungsvarianten einverstanden (Insolvenzplan vs. M&A Prozess)? Werden ausgewählte Gläubiger durch Eigenverwaltung nicht besser gestellt? durch einstimmigen Beschluss vorl. Gläubigerausschuss gilt sie als nicht nachteilig U-TURN MANAGEMENT GMBH & CO. KG 8
9 PRO UND CONTRA EIGENVERWALTUNG PRO Liquiditätsgenerierung sichert Finanzierung Insolvenzgeld Rückholung Steuerverbindlichkeiten Einfrieren Altverbindlichkeiten Entschuldung Unternehmen durch Verzichte ungesicherter Gläubiger stärken Eigenkapital Bundesagentur für Arbeit Pensionssicherungsverein Ungesicherte Banken Ungesicherte Lieferanten Geringere Verfahrenskosten, Frühzeitige Einbeziehung der Gläubiger Gemeinsamer Vorschlag Sachwalter durch Schuldner und Gläubiger Vorherige Einrichtung eines (informellen) Gläubigerausschusses Ermöglichung des Eingehen von Masseverbindlichkeiten CONTRA Professionelle Begleitung erfolgsentscheidend, da zusätzlich neue Aufgaben für Unternehmer Vorbereitung Insolvenzantrag Insolvenzgeldvorfinanzierung Kommunikation (vorl.) Gläubigerausschuss, Gericht, (vorläufiger) Sachwalter Insolvenzplan Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Eigenverwaltung Bereitschaft zur Amtsübernahme im Gläubigerausschuss Haftungsrisiken Antragstellung mit vollständigem Sanierungskonzept Gleichzeitige Veränderung im Management (z. B. Bestellung CRO) Gemeinsamer Vorschlag eines Sachwalters Meist kein Plan B für Scheitern Antrag auf vorläufige Eigenverwaltung wird von den Gerichten meist stattgegeben; Anzahl Verfahren in Eigenverwaltung bei Eröffnungsbeschluss wesentlich geringer als im vorläufigen Verfahren U-TURN MANAGEMENT GMBH & CO. KG 9
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