Nahtstelle Bahnübergang

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1 Dipl.-Ing. Hartmut Freystein Leiter der EBA-Außenstelle Berlin VSVI Fachtagung am 11. März 2008 in der BTU Cottbus 1

2 Inhaltsübersicht 1. Grundlagen, Fakten + Zahlen 2. Zuständigkeiten 3. Neubau / Umbau von Bahnübergängen 4. Beurteilungskriterien 5. Genehmigungsverfahren / Schnittstellen 2

3 Gesetzliche Grundlagen Eisenbahn-Bau und Betriebsordnung (EBO) hier: 11 Bahnübergänge (BÜ) (1) BÜ sind höhengleiche Kreuzungen von Eisenbahnen mit Straßen, Wegen und Plätzen... Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) hier: 19 Bahnübergänge (1) Schienenfahrzeuge haben Vorrang 1. auf BÜ mit Andreaskreuz (Zeichen 201) 2. auf BÜ über Fuß-, Feld-, Wald- oder Radwege und 3. in Hafen und Industriegebieten, wenn an den Einfahrten das Andreaskreuz mit Zusatzschild Hafengebiet, Sfz haben Vorrang... steht. Der Straßenverkehr darf sich solchen BÜ nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern. Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) 20 (1) BÜ sind durch Andreaskreuze.. gekennzeichnete höhengleiche Kreuzungen von Straßenbahnen auf unabhängigem Bahnkörper mit Straßen, Wegen oder Plätzen. 3

4 Bahnübergänge sind durch EBO 11 (6) 1. Lichtzeichen oder Blinklichter 2. Lichtzeichen mit Halbschranken oder Blinklichter mit Halbschranken oder 3. Lichtzeichen mit Schranken oder 4. Schranken technisch zu sichern, soweit nachstehend keine andere Sicherung zugelassen ist. (in Abgrenzung u.a. zur nicht technischen Sicherung ) Gesetzliche Grundlagen und a.r.d.t. Als neue technische Sicherung sollen Blinklichter und Blinklichter mit Halbschranken nicht mehr verwendet werden. Ril Bahnübergangsanlagen planen und instandhalten der DB Netz AG Vorschrift für die Sicherung der BÜ bei nichtbundeseigenen Eisenbahnen - BÜV NE - Herausgeber: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) 4

5 Fakten und Zahlen z.zt. noch ca BÜ bei den Eisenbahnen EdB NE Summe hinzu kommen noch ca BÜ nach BOStrab 5

6 Fakten und Zahlen Aufteilung nach Sicherungsarten techn.ges. nicht t.g EdB NE Summe 6

7 Fakten und Zahlen Sicherungsarten an BÜ der EdB (1998 bis 2006) Gesamt Anzahl nicht technisch gesichert Halbschranken Jahr Blinklichter/ Lichtzeichen Schranken 7

8 Fakten und Zahlen BÜ der Eisenbahnen in Brandenburg techn.ges. nicht t.g EdB NE Sum m e 8

9 Fakten und Zahlen Zusammenpralle an Bahnübergängen (EdB) Anzahl Zusammenpralle getötet Verletzte Jahr 9

10 Inhaltsübersicht 1. Grundlagen, Fakten + Zahlen 2. Zuständigkeiten 3. Neubau / Umbau von Bahnübergängen 4. Beurteilungskriterien 5. Genehmigungsverfahren / Schnittstellen 10

11 Zuständigkeiten nach 14 Abs. 2 EKrG Bahn: Bahnkörper Kreuzungsstück Andreaskreuze und bei tg BÜ: BÜSA Straße: Straßenanlagen Warnzeichen Baken und bei ntg BÜ: Sichtflächen 11

12 Inhaltsübersicht 12

13 Inhaltsübersicht 1. Grundlagen, Fakten + Zahlen 2. Zuständigkeiten 3. Neubau / Umbau von Bahnübergängen 4. Beurteilungskriterien 5. Genehmigungsverfahren / Schnittstellen 13

14 Neubau von BÜ Neue Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen gemäß 2 Abs. 1 EKrG i.d.r. auszuführen als Eisenbahnüberführung oder Straßenüberführung. Ausnahmen kann gemäß 2 Abs. 2 EKrG - insbesondere bei schwachem Verkehr die Anordnungsbehörde zulassen bei Schienenwegen des Bundes: BMVBS ( 8 Abs. 1 EKrG) Alle anderen Fälle: zuständige Landesbehörde ( 8 Abs. 2 EKrG) 14

15 Neubau von BÜ Veranlassung: in erster Linie durch die Straßenbaulastträger wegen Ortsumgehungen, Erschließungen, etc. Wichtig: eine Ausnahmegenehmigung erwirken schon im Rahmen der ersten Planungsschritte auf kommunaler Ebene spätestens das EBA wird nach der Ausnahmegenehmigung fragen Umplanungen sind teuer und enorm zeitaufwendig. Nachgesteuerte Ausnahmegenehmigungen sind ein Ärgernis. 15

16 Umbau von BÜ Bei Änderung der maßgeblichen Verhältnisse auf Seiten der Bahn und/oder Straße siehe hierzu die Beurteilungskriterien (Streckenart, -belastung, usw.) Abgängige oder veraltete Techniken, z.b. Blinklichtanlagen Haltlichtanlagen Technische Nachrüstungen u.a. 3. und 4. Lichtzeichen Nachrüstung von Halbschranken Rationalisierungsmaßnahmen neue Stellwerkstechniken 16

17 Neubau oder Umbau?? 17

18 der sog. Bestandsschutz... wird bei umfassenden Umbauten aufgehoben. Hier ist regelmäßig ein Planrechtsverfahren nach 18 AEG erforderlich. In diesen Fällen sind die BÜ-Anlagen (i.d.r. in Gänze) richtlinienkonform umzubauen. Beispiel Rationalisierungsmaßnahme: eine wärterbediente Vollschrankenanlage wird in eine zuggesteuerte LzH-Anlage umgebaut. auch die wesentlichen (anderen) Randbedingungen sind zu überplanen, wie z.b. - Straßenbreiten - Schleppkurven - Einmündungsbereiche 18

19 Inhaltsübersicht 1. Grundlagen, Fakten + Zahlen 2. Zuständigkeiten 3. Neubau / Umbau von Bahnübergängen 4. Beurteilungskriterien 5. Genehmigungsverfahren / Schnittstellen 19

20 Beurteilungskriterien Streckenart und belastung (z.b. ein-/zweigl., v) Betriebliche Fragen/Zwänge (z.b. Stellwerkstechnik) Straßenverkehrskriterien (z.b. Lkw-Anteil, DTV) Fußgängerverkehr Landwirtschaftlicher Verkehr + Saisonverkehre Einmündungen im Räumstreckenbereich Sonderfall 1: Zuwegungen zu Mittelbahnsteigen Sonderfall 2: Parallellagen zu Straßen Sonstiges (Umleitungsstrecken, Blendwirkungen etc.) 20

21 Streckensart und -belastung Betriebliche Fragen/Zwänge Haupt- oder Nebenstrecke Ein- oder mehrgleisig Streckengeschwindigkeit Pz-Strecke, Gz-Strecke, Mischverkehr? v E -Erhöhung durch Neitech? Stark frequentierte Strecke? BÜ an Ein- / Ausfahrten eines Bf gekoppelt? Ggf. mehr als 2 Gleise? (Abzweig, Bf-gleise) 90-sek.-Regel bei Lz oder BliLi-Anlagen 240-sek.-Regel bei LzHs-Anlagen 21

22 Straßenverkehrskriterien Belastung nach EBO: - schwach ( < 100 Kfz/Tag) - mäßig - stark ( > 2500 Kfz/Tag) 22

23 Sicherungsart abhängig von... Verkehrsstärke / Art des Straßenverkehrs Starker Verkehr mäßiger Verkehr, ausgenommen Feld- und Waldwege mäßiger Verkehr auf Feld- und Waldwegen schwacher Verkehr, ausgenommen Feldund Waldwege schwacher Verkehr auf Feld- und Waldwegen Fuß- und Radwege Privatübergänge ohne öffentlichen Verkehr Privatübergänge mit öffentlichem Verkehr in Hafen- und Industriegebieten bei schwachem und mäßigem Verkehr Hauptbahnen und Nebenbahnen mit v E > 80 km/h Art der Sicherung ts ts ts ts ts Ü + U oder P + U bei v E > 140 km/h: ts bei v E 140 km/h: Ü + A oder A + Sprechanlage ts Nebenbahnen mit v E 80 km/h und Nebengleise mehrgleisig ts ts ts Ü Ü Üoder P 1-gleisig Ü oder P + Lf (60 km/h) oder A + Sprechanlage oder A Ü oder A + Lf (20 km/h) Ü+ P sonst P + Lf (20 km/h) Ü+ P sonst P + Lf (60 km/h) Ü sonst P + Lf (20 km/h) Ü sonst P + Lf (60 km/h) 23

24 Straßenverkehrskriterien Belastung nach EBO: - schwach ( < 100 Kfz/Tag) - mäßig - stark ( > 2500 Kfz/Tag) Wie hoch ist der Schwerlastverkehrsanteil am BÜ? Gibt es Stoßzeiten mit Schwerlastbegegnungen? Sind die Schleppkurven ausreichend bemessen? Sind Schulen und/oder Kindergärten in der Nähe? ggf. Schranken mit Behang erforderlich? Sind Altenheime in der Nähe? ggf. längere Räumzeiten einplanen Im Zweifelsfall: Verkehrszählungen durchführen 24

25 Schleppkurven Gemäß ARS Nr. 21/ Bemessungsfahrzeuge und Schleppkurven zur Überprüfung der Befahrbarkeit von Verkehrsflächen - 25

26 Schleppkurven......sind keine graue Theorie 26

27 Schleppkurve......aus der Gegenrichtung 27

28 Schleppkurven auch Busse benötigen im Kurvenbereich mehr Platz 28

29 Landwirtschaftlicher Verkehr + Saisonverkehre Wie ist der Weg / die Straße gewidmet? Ist die tatsächliche Nutzung entsprechend? Besondere Frequentierungen zur Erntezeit? Elektrifizierte Strecke? (Höhenbegrenzungen?) Welche Räumgeschwindigkeiten liegen zu Grunde? Liegen Badeseen, Skigebiete oder stark frequentierte Wochenendziele in der Nähe? Umleitungsverkehre (z.b. durch Baustellen)? 29

30 Einmündungen im Räumstreckenbereich Liegen Einmündungen im Räumstreckenbereich? Wie stark sind diese frequentiert? Liegt (kurz) hinter dem BÜ eine vorfahrtsberechtigte Straße? Sonstige Einmündungen: Hofeinfahrten Parkplatzzufahrten Zufahrten für Lkw wie z.b. Fabrikzufahrten Baumärkte etc. 30

31 Räumstrecken und Aufstelllängen 31

32 Räumstrecken und Aufstelllängen 32

33 Räumstrecken und Aufstelllängen 33

34 Sonderfall 1: Zuwegungen zu Mittelbahnsteigen Wie stark ist der Reisendenzugang? Ist die Zuwegung über den BÜ ggf. der einzige Zugang zum Bahnsteig oder zusätzlicher, behindertengerechter Zugang? Handelt es sich um ein Ausflugsziel mit starkem Saisonoder Wochenend-Verkehr? Sonderfall 2: Parallellage Schiene / Straße ggf. besondere Regelungen erforderlich wie z.b. vlz BÜSTRA 34

35 Bü als Zuwegung zum Mittelbahnsteig Planungsbeispiel Bf Dodendorf (Bilder vom noch nicht umgebauten Zustand) 35

36 vorzulegende Unterlagen Teil 2 Planungsbeispiel für einen zusätzlichen behindertengerechten Bahnsteigzugang 36

37 Zu Sonderfall 2: kombinierte Anlagen BÜ + vlz- Anlage (Straßeneinmündung) in Grundstellung dunkel wird nur zum Räumen des BÜ aktiviert 37

38 Zu Sonderfall 2: kombinierte Anlagen BÜ + LzA (Straßenkreuzung) = BÜSTRA 38

39 BÜSTRA 39

40 sonstige Beurteilungskriterien Dient die ansonsten relativ schwach belastete Strecke ggf. als Umleitungsstrecke? Dito für den Straßenbereich, liegt der BÜ in einem Schleichweg oder einer Umleitungsstrecke? Besteht Gefahr, den BÜ / die Lichtzeichen bei tiefstehender Sonne nicht zu erkennen? Entwicklung von Siedlungen, Industriegebieten? (ggf. Bauleitplanung, Gebietsentwicklungspläne beachten) 40

41 Sonderfall Andreaskreuz mit integriertem Blinklicht Mit Schreiben BMVBS vom Az: EW 15/ /186 DB 03 hat der Gesetzgeber die Herstellung des EBO-gerechten Zustandes von BÜ- Anlagen in den NBL bis zum (vormals endete die Frist am ) verlängert. Bis dahin sind alle technisch gesicherten BÜ in den EBO-gerechten Zustand zu bringen. Eine weitere Verlängerung der Ausnahme so das BMVBS - sei nur in begründeten Einzelfällen möglich. 41

42 Sonderfall Andreaskreuz mit integriertem Blinklicht 42

43 Inhaltsübersicht 1. Grundlagen, Fakten + Zahlen 2. Zuständigkeiten 3. Neubau / Umbau von Bahnübergängen 4. Beurteilungskriterien 5. Genehmigungsverfahren / Schnittstellen 43

44 Schnittstellen am Beispiel PlaFe / PlaGe EVU Bahn EIU mit Fachdiensten als Antragsteller i.d.r. Kreuzungsvereinbarung nach EKrG Planrechtsverfahren EBA als Plafebehörde Straße ggf. Grundeigentümer Baulastträger Polizei Gemeinde stg. TöB, private Genehmigung Kreuzungsvereinbarung allg. Bau Betrieb LST 44

45 Beschilderungsplan in PlaFe Beschilderung und Markierung gehören zur Ankündigung und Sicherung des BÜ (StVO) Anordnung durch Straßenverkehrsbehörde, Wenn Beschilderung und Markierung Teil des Sicherheitsnachweises im Sinne 2 Abs. 2 EBO (Nachweis der gleichen Sicherheit), z.b. bei Verzicht auf vlz durch die Einrichtung einer abknickenden Vorfahrt, Geschwindigkeitsbegrenzung bei nicht ausreichenden Sichtflächen an nicht technisch gesicherten BÜ) im Zuge der Genehmigungsplanung mit dem Straßenbaulastträger und der zuständigen Straßenverkehrsbehörde abstimmen zustimmende Erklärung des Straßenbaulastträgers und der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beizufügen, in der sich die zuständigen Stellen verpflichten, zum Tage der Ibn die erforderlichen Verkehrszeichen aufzustellen und evtl. Markierungen vorzunehmen 45

46 vorzulegende Unterlagen Teil 1 Erläuterungsbericht Kreuzungsplan (1:250) mit Darstellungen alt/neu mit - Lage im Straßennetz (inner-/außerorts, Himmelsrichtung, Art und Benennung einmündender Straßen) - katastermäßige Darstellung, insb. Angabe der BÜ-Quadranten - Art des BÜ-Belages - ggf. Lage des Schalthauses einschl. Angabe eines Stellplatzes auf Fremdflächen - Standort der Sicherungsanlagen - Zusatzeinrichtungen (Zäune, Orientierungshilfen für behinderte Menschen) - Straßenverkehrszeichen 46

47 Lageplan 47

48 vorzulegende Unterlagen Teil 1 Erläuterungsbericht Kreuzungsplan (1:250) mit Darstellungen alt/neu mit - Lage im Straßennetz (inner-/außerorts, Himmelsrichtung, Art und Benennung einmündender Straßen) - katastermäßige Darstellung, insb. Angabe der BÜ-Quadranten - Art des BÜ-Belages - ggf. Lage des Schalthauses einschl. Angabe eines Stellplatzes auf Fremdflächen - Standort der Sicherungsanlagen - Zusatzeinrichtungen (Zäune, Orientierungshilfen für behinderte Menschen) - Straßenverkehrszeichen Darstellung der Ansichten Beschilderungsplan (1:500), wobei - innerorts ein Umkreis von ca. 80m - außerorts ein Umkreis von ca. 240m zu berücksichtigen ist 48

49 Beschilderungsplan 49

50 vorzulegende Unterlagen Teil 2 Räumphasenplan bei BÜSTRA-Anlagen oder umfangreichen vlz-anlagen Kabellageplan der Strecke mit Angabe der Eigentumsverhältnisse, wenn Kabelverlegung auf Fremdfläche Nachweis der Schleppkurven z.b. im Kreuzungsplan 50

51 Schleppkurven 51

52 vorzulegende Unterlagen Teil 2 Räumphasenplan bei BÜSTRA-Anlagen oder umfangreichen vlz-anlagen Kabellageplan der Strecke mit Angabe der Eigentumsverhältnisse, wenn Kabelverlegung auf Fremdfläche Nachweis der Schleppkurven z.b. im Kreuzungsplan Nachweis der durch die Streuwinkel der Lichtzeichen abgedeckten Flächen; besonders zu beachten bei einmündenden Straßen etc. 52

53 Streuwinkel 53

54 vorzulegende Unterlagen Teil 2 Räumphasenplan bei BÜSTRA-Anlagen oder umfangreichen vlz-anlagen Kabellageplan der Strecke mit Angabe der Eigentumsverhältnisse, wenn Kabelverlegung auf Fremdfläche Nachweis der Schleppkurven z.b. im Kreuzungsplan Nachweis der durch die Streuwinkel der Lichtzeichen abgedeckten Flächen; besonders zu beachten bei einmündenden Straßen etc. Entwässerungsplan Höhenprofil mit Darstellung der Straßengradiente und Überhöhung der Gleise 54

55 Ausblick... 55

56 so nicht... 56

57 und was dann...? 57

58 Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! 58

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