Nahtstelle Bahnübergang
|
|
- Minna Schreiber
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Dipl.-Ing. Hartmut Freystein Leiter der EBA-Außenstelle Berlin VSVI Fachtagung am 11. März 2008 in der BTU Cottbus 1
2 Inhaltsübersicht 1. Grundlagen, Fakten + Zahlen 2. Zuständigkeiten 3. Neubau / Umbau von Bahnübergängen 4. Beurteilungskriterien 5. Genehmigungsverfahren / Schnittstellen 2
3 Gesetzliche Grundlagen Eisenbahn-Bau und Betriebsordnung (EBO) hier: 11 Bahnübergänge (BÜ) (1) BÜ sind höhengleiche Kreuzungen von Eisenbahnen mit Straßen, Wegen und Plätzen... Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) hier: 19 Bahnübergänge (1) Schienenfahrzeuge haben Vorrang 1. auf BÜ mit Andreaskreuz (Zeichen 201) 2. auf BÜ über Fuß-, Feld-, Wald- oder Radwege und 3. in Hafen und Industriegebieten, wenn an den Einfahrten das Andreaskreuz mit Zusatzschild Hafengebiet, Sfz haben Vorrang... steht. Der Straßenverkehr darf sich solchen BÜ nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern. Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) 20 (1) BÜ sind durch Andreaskreuze.. gekennzeichnete höhengleiche Kreuzungen von Straßenbahnen auf unabhängigem Bahnkörper mit Straßen, Wegen oder Plätzen. 3
4 Bahnübergänge sind durch EBO 11 (6) 1. Lichtzeichen oder Blinklichter 2. Lichtzeichen mit Halbschranken oder Blinklichter mit Halbschranken oder 3. Lichtzeichen mit Schranken oder 4. Schranken technisch zu sichern, soweit nachstehend keine andere Sicherung zugelassen ist. (in Abgrenzung u.a. zur nicht technischen Sicherung ) Gesetzliche Grundlagen und a.r.d.t. Als neue technische Sicherung sollen Blinklichter und Blinklichter mit Halbschranken nicht mehr verwendet werden. Ril Bahnübergangsanlagen planen und instandhalten der DB Netz AG Vorschrift für die Sicherung der BÜ bei nichtbundeseigenen Eisenbahnen - BÜV NE - Herausgeber: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) 4
5 Fakten und Zahlen z.zt. noch ca BÜ bei den Eisenbahnen EdB NE Summe hinzu kommen noch ca BÜ nach BOStrab 5
6 Fakten und Zahlen Aufteilung nach Sicherungsarten techn.ges. nicht t.g EdB NE Summe 6
7 Fakten und Zahlen Sicherungsarten an BÜ der EdB (1998 bis 2006) Gesamt Anzahl nicht technisch gesichert Halbschranken Jahr Blinklichter/ Lichtzeichen Schranken 7
8 Fakten und Zahlen BÜ der Eisenbahnen in Brandenburg techn.ges. nicht t.g EdB NE Sum m e 8
9 Fakten und Zahlen Zusammenpralle an Bahnübergängen (EdB) Anzahl Zusammenpralle getötet Verletzte Jahr 9
10 Inhaltsübersicht 1. Grundlagen, Fakten + Zahlen 2. Zuständigkeiten 3. Neubau / Umbau von Bahnübergängen 4. Beurteilungskriterien 5. Genehmigungsverfahren / Schnittstellen 10
11 Zuständigkeiten nach 14 Abs. 2 EKrG Bahn: Bahnkörper Kreuzungsstück Andreaskreuze und bei tg BÜ: BÜSA Straße: Straßenanlagen Warnzeichen Baken und bei ntg BÜ: Sichtflächen 11
12 Inhaltsübersicht 12
13 Inhaltsübersicht 1. Grundlagen, Fakten + Zahlen 2. Zuständigkeiten 3. Neubau / Umbau von Bahnübergängen 4. Beurteilungskriterien 5. Genehmigungsverfahren / Schnittstellen 13
14 Neubau von BÜ Neue Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen gemäß 2 Abs. 1 EKrG i.d.r. auszuführen als Eisenbahnüberführung oder Straßenüberführung. Ausnahmen kann gemäß 2 Abs. 2 EKrG - insbesondere bei schwachem Verkehr die Anordnungsbehörde zulassen bei Schienenwegen des Bundes: BMVBS ( 8 Abs. 1 EKrG) Alle anderen Fälle: zuständige Landesbehörde ( 8 Abs. 2 EKrG) 14
15 Neubau von BÜ Veranlassung: in erster Linie durch die Straßenbaulastträger wegen Ortsumgehungen, Erschließungen, etc. Wichtig: eine Ausnahmegenehmigung erwirken schon im Rahmen der ersten Planungsschritte auf kommunaler Ebene spätestens das EBA wird nach der Ausnahmegenehmigung fragen Umplanungen sind teuer und enorm zeitaufwendig. Nachgesteuerte Ausnahmegenehmigungen sind ein Ärgernis. 15
16 Umbau von BÜ Bei Änderung der maßgeblichen Verhältnisse auf Seiten der Bahn und/oder Straße siehe hierzu die Beurteilungskriterien (Streckenart, -belastung, usw.) Abgängige oder veraltete Techniken, z.b. Blinklichtanlagen Haltlichtanlagen Technische Nachrüstungen u.a. 3. und 4. Lichtzeichen Nachrüstung von Halbschranken Rationalisierungsmaßnahmen neue Stellwerkstechniken 16
17 Neubau oder Umbau?? 17
18 der sog. Bestandsschutz... wird bei umfassenden Umbauten aufgehoben. Hier ist regelmäßig ein Planrechtsverfahren nach 18 AEG erforderlich. In diesen Fällen sind die BÜ-Anlagen (i.d.r. in Gänze) richtlinienkonform umzubauen. Beispiel Rationalisierungsmaßnahme: eine wärterbediente Vollschrankenanlage wird in eine zuggesteuerte LzH-Anlage umgebaut. auch die wesentlichen (anderen) Randbedingungen sind zu überplanen, wie z.b. - Straßenbreiten - Schleppkurven - Einmündungsbereiche 18
19 Inhaltsübersicht 1. Grundlagen, Fakten + Zahlen 2. Zuständigkeiten 3. Neubau / Umbau von Bahnübergängen 4. Beurteilungskriterien 5. Genehmigungsverfahren / Schnittstellen 19
20 Beurteilungskriterien Streckenart und belastung (z.b. ein-/zweigl., v) Betriebliche Fragen/Zwänge (z.b. Stellwerkstechnik) Straßenverkehrskriterien (z.b. Lkw-Anteil, DTV) Fußgängerverkehr Landwirtschaftlicher Verkehr + Saisonverkehre Einmündungen im Räumstreckenbereich Sonderfall 1: Zuwegungen zu Mittelbahnsteigen Sonderfall 2: Parallellagen zu Straßen Sonstiges (Umleitungsstrecken, Blendwirkungen etc.) 20
21 Streckensart und -belastung Betriebliche Fragen/Zwänge Haupt- oder Nebenstrecke Ein- oder mehrgleisig Streckengeschwindigkeit Pz-Strecke, Gz-Strecke, Mischverkehr? v E -Erhöhung durch Neitech? Stark frequentierte Strecke? BÜ an Ein- / Ausfahrten eines Bf gekoppelt? Ggf. mehr als 2 Gleise? (Abzweig, Bf-gleise) 90-sek.-Regel bei Lz oder BliLi-Anlagen 240-sek.-Regel bei LzHs-Anlagen 21
22 Straßenverkehrskriterien Belastung nach EBO: - schwach ( < 100 Kfz/Tag) - mäßig - stark ( > 2500 Kfz/Tag) 22
23 Sicherungsart abhängig von... Verkehrsstärke / Art des Straßenverkehrs Starker Verkehr mäßiger Verkehr, ausgenommen Feld- und Waldwege mäßiger Verkehr auf Feld- und Waldwegen schwacher Verkehr, ausgenommen Feldund Waldwege schwacher Verkehr auf Feld- und Waldwegen Fuß- und Radwege Privatübergänge ohne öffentlichen Verkehr Privatübergänge mit öffentlichem Verkehr in Hafen- und Industriegebieten bei schwachem und mäßigem Verkehr Hauptbahnen und Nebenbahnen mit v E > 80 km/h Art der Sicherung ts ts ts ts ts Ü + U oder P + U bei v E > 140 km/h: ts bei v E 140 km/h: Ü + A oder A + Sprechanlage ts Nebenbahnen mit v E 80 km/h und Nebengleise mehrgleisig ts ts ts Ü Ü Üoder P 1-gleisig Ü oder P + Lf (60 km/h) oder A + Sprechanlage oder A Ü oder A + Lf (20 km/h) Ü+ P sonst P + Lf (20 km/h) Ü+ P sonst P + Lf (60 km/h) Ü sonst P + Lf (20 km/h) Ü sonst P + Lf (60 km/h) 23
24 Straßenverkehrskriterien Belastung nach EBO: - schwach ( < 100 Kfz/Tag) - mäßig - stark ( > 2500 Kfz/Tag) Wie hoch ist der Schwerlastverkehrsanteil am BÜ? Gibt es Stoßzeiten mit Schwerlastbegegnungen? Sind die Schleppkurven ausreichend bemessen? Sind Schulen und/oder Kindergärten in der Nähe? ggf. Schranken mit Behang erforderlich? Sind Altenheime in der Nähe? ggf. längere Räumzeiten einplanen Im Zweifelsfall: Verkehrszählungen durchführen 24
25 Schleppkurven Gemäß ARS Nr. 21/ Bemessungsfahrzeuge und Schleppkurven zur Überprüfung der Befahrbarkeit von Verkehrsflächen - 25
26 Schleppkurven......sind keine graue Theorie 26
27 Schleppkurve......aus der Gegenrichtung 27
28 Schleppkurven auch Busse benötigen im Kurvenbereich mehr Platz 28
29 Landwirtschaftlicher Verkehr + Saisonverkehre Wie ist der Weg / die Straße gewidmet? Ist die tatsächliche Nutzung entsprechend? Besondere Frequentierungen zur Erntezeit? Elektrifizierte Strecke? (Höhenbegrenzungen?) Welche Räumgeschwindigkeiten liegen zu Grunde? Liegen Badeseen, Skigebiete oder stark frequentierte Wochenendziele in der Nähe? Umleitungsverkehre (z.b. durch Baustellen)? 29
30 Einmündungen im Räumstreckenbereich Liegen Einmündungen im Räumstreckenbereich? Wie stark sind diese frequentiert? Liegt (kurz) hinter dem BÜ eine vorfahrtsberechtigte Straße? Sonstige Einmündungen: Hofeinfahrten Parkplatzzufahrten Zufahrten für Lkw wie z.b. Fabrikzufahrten Baumärkte etc. 30
31 Räumstrecken und Aufstelllängen 31
32 Räumstrecken und Aufstelllängen 32
33 Räumstrecken und Aufstelllängen 33
34 Sonderfall 1: Zuwegungen zu Mittelbahnsteigen Wie stark ist der Reisendenzugang? Ist die Zuwegung über den BÜ ggf. der einzige Zugang zum Bahnsteig oder zusätzlicher, behindertengerechter Zugang? Handelt es sich um ein Ausflugsziel mit starkem Saisonoder Wochenend-Verkehr? Sonderfall 2: Parallellage Schiene / Straße ggf. besondere Regelungen erforderlich wie z.b. vlz BÜSTRA 34
35 Bü als Zuwegung zum Mittelbahnsteig Planungsbeispiel Bf Dodendorf (Bilder vom noch nicht umgebauten Zustand) 35
36 vorzulegende Unterlagen Teil 2 Planungsbeispiel für einen zusätzlichen behindertengerechten Bahnsteigzugang 36
37 Zu Sonderfall 2: kombinierte Anlagen BÜ + vlz- Anlage (Straßeneinmündung) in Grundstellung dunkel wird nur zum Räumen des BÜ aktiviert 37
38 Zu Sonderfall 2: kombinierte Anlagen BÜ + LzA (Straßenkreuzung) = BÜSTRA 38
39 BÜSTRA 39
40 sonstige Beurteilungskriterien Dient die ansonsten relativ schwach belastete Strecke ggf. als Umleitungsstrecke? Dito für den Straßenbereich, liegt der BÜ in einem Schleichweg oder einer Umleitungsstrecke? Besteht Gefahr, den BÜ / die Lichtzeichen bei tiefstehender Sonne nicht zu erkennen? Entwicklung von Siedlungen, Industriegebieten? (ggf. Bauleitplanung, Gebietsentwicklungspläne beachten) 40
41 Sonderfall Andreaskreuz mit integriertem Blinklicht Mit Schreiben BMVBS vom Az: EW 15/ /186 DB 03 hat der Gesetzgeber die Herstellung des EBO-gerechten Zustandes von BÜ- Anlagen in den NBL bis zum (vormals endete die Frist am ) verlängert. Bis dahin sind alle technisch gesicherten BÜ in den EBO-gerechten Zustand zu bringen. Eine weitere Verlängerung der Ausnahme so das BMVBS - sei nur in begründeten Einzelfällen möglich. 41
42 Sonderfall Andreaskreuz mit integriertem Blinklicht 42
43 Inhaltsübersicht 1. Grundlagen, Fakten + Zahlen 2. Zuständigkeiten 3. Neubau / Umbau von Bahnübergängen 4. Beurteilungskriterien 5. Genehmigungsverfahren / Schnittstellen 43
44 Schnittstellen am Beispiel PlaFe / PlaGe EVU Bahn EIU mit Fachdiensten als Antragsteller i.d.r. Kreuzungsvereinbarung nach EKrG Planrechtsverfahren EBA als Plafebehörde Straße ggf. Grundeigentümer Baulastträger Polizei Gemeinde stg. TöB, private Genehmigung Kreuzungsvereinbarung allg. Bau Betrieb LST 44
45 Beschilderungsplan in PlaFe Beschilderung und Markierung gehören zur Ankündigung und Sicherung des BÜ (StVO) Anordnung durch Straßenverkehrsbehörde, Wenn Beschilderung und Markierung Teil des Sicherheitsnachweises im Sinne 2 Abs. 2 EBO (Nachweis der gleichen Sicherheit), z.b. bei Verzicht auf vlz durch die Einrichtung einer abknickenden Vorfahrt, Geschwindigkeitsbegrenzung bei nicht ausreichenden Sichtflächen an nicht technisch gesicherten BÜ) im Zuge der Genehmigungsplanung mit dem Straßenbaulastträger und der zuständigen Straßenverkehrsbehörde abstimmen zustimmende Erklärung des Straßenbaulastträgers und der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beizufügen, in der sich die zuständigen Stellen verpflichten, zum Tage der Ibn die erforderlichen Verkehrszeichen aufzustellen und evtl. Markierungen vorzunehmen 45
46 vorzulegende Unterlagen Teil 1 Erläuterungsbericht Kreuzungsplan (1:250) mit Darstellungen alt/neu mit - Lage im Straßennetz (inner-/außerorts, Himmelsrichtung, Art und Benennung einmündender Straßen) - katastermäßige Darstellung, insb. Angabe der BÜ-Quadranten - Art des BÜ-Belages - ggf. Lage des Schalthauses einschl. Angabe eines Stellplatzes auf Fremdflächen - Standort der Sicherungsanlagen - Zusatzeinrichtungen (Zäune, Orientierungshilfen für behinderte Menschen) - Straßenverkehrszeichen 46
47 Lageplan 47
48 vorzulegende Unterlagen Teil 1 Erläuterungsbericht Kreuzungsplan (1:250) mit Darstellungen alt/neu mit - Lage im Straßennetz (inner-/außerorts, Himmelsrichtung, Art und Benennung einmündender Straßen) - katastermäßige Darstellung, insb. Angabe der BÜ-Quadranten - Art des BÜ-Belages - ggf. Lage des Schalthauses einschl. Angabe eines Stellplatzes auf Fremdflächen - Standort der Sicherungsanlagen - Zusatzeinrichtungen (Zäune, Orientierungshilfen für behinderte Menschen) - Straßenverkehrszeichen Darstellung der Ansichten Beschilderungsplan (1:500), wobei - innerorts ein Umkreis von ca. 80m - außerorts ein Umkreis von ca. 240m zu berücksichtigen ist 48
49 Beschilderungsplan 49
50 vorzulegende Unterlagen Teil 2 Räumphasenplan bei BÜSTRA-Anlagen oder umfangreichen vlz-anlagen Kabellageplan der Strecke mit Angabe der Eigentumsverhältnisse, wenn Kabelverlegung auf Fremdfläche Nachweis der Schleppkurven z.b. im Kreuzungsplan 50
51 Schleppkurven 51
52 vorzulegende Unterlagen Teil 2 Räumphasenplan bei BÜSTRA-Anlagen oder umfangreichen vlz-anlagen Kabellageplan der Strecke mit Angabe der Eigentumsverhältnisse, wenn Kabelverlegung auf Fremdfläche Nachweis der Schleppkurven z.b. im Kreuzungsplan Nachweis der durch die Streuwinkel der Lichtzeichen abgedeckten Flächen; besonders zu beachten bei einmündenden Straßen etc. 52
53 Streuwinkel 53
54 vorzulegende Unterlagen Teil 2 Räumphasenplan bei BÜSTRA-Anlagen oder umfangreichen vlz-anlagen Kabellageplan der Strecke mit Angabe der Eigentumsverhältnisse, wenn Kabelverlegung auf Fremdfläche Nachweis der Schleppkurven z.b. im Kreuzungsplan Nachweis der durch die Streuwinkel der Lichtzeichen abgedeckten Flächen; besonders zu beachten bei einmündenden Straßen etc. Entwässerungsplan Höhenprofil mit Darstellung der Straßengradiente und Überhöhung der Gleise 54
55 Ausblick... 55
56 so nicht... 56
57 und was dann...? 57
58 Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! 58
Sicherheit an Bahnübergängen
Fakultät Verkehrswissenschaften Friedrich List Professur für Verkehrssicherungstechnik Sicherheit an Bahnübergängen Dr.-Ing. Eric Schöne Fakultät Verkehrswissenschaften Friedrich List Professur für Verkehrssicherungstechnik
MehrDie verkehrs- und bautechnische Planung modernisierter Bahnübergänge. an der Schnittstelle zu Straßen - exemplarische Beispiele
Die verkehrs- und bautechnische Planung modernisierter Bahnübergänge an der Schnittstelle zu Straßen - exemplarische Beispiele des Streckenausbaus Berlin - Cottbus DB ProjektBau GmbH 1 I.BV-O-P (3) Cottbus,
MehrFragen und Antworten. Bahnübergänge. Basis: Bahnübergangsstatistik DB Netz AG (2016)
Fragen und Antworten Bahnübergänge Basis: Bahnübergangsstatistik DB Netz AG (2016) Inhaltsverzeichnis 1 Definition & Anzahl 3 1.1 Was ist ein Bahnübergang? 3 1.2 Welche Verkehrszeichen weisen auf einen
MehrThemendienst. Bahnübergänge im Netz der Deutschen Bahn Sensible Schnittstellen zwischen Schiene und Straße
Bahnübergänge im Netz der Deutschen Bahn Sensible Schnittstellen zwischen Schiene und Straße Anzahl seit Jahren rückläufig Bund, Bahn und Straßenbaulastträger gemeinsam gefordert Aufklärungskampagne zur
MehrDer Bahnübergang in der Straßenverkehrs-Ordnung
Inhalt Der Bahnübergang in der Straßenverkehrs-Ordnung Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) In der Fassung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565, 1971 I S. 38), zuletzt geändert durch 35. ÄndVStVR vom 14. Dezember
MehrErtüchtigung von Bahnübergängen aus der Sicht des Anlagenmanagements. Teil Grundlagen für Planung von Bahnübergängen. Ril 815
Schieke: Grundlagen für Planung von Bahnübergängen Seite 1 Ertüchtigung von Bahnübergängen aus der Sicht des Anlagenmanagements Marco Schieke, DB Netz AG, Regionalnetze Teil Grundlagen für Planung von
MehrStruktur und zukünftige Entwicklung der Eisenbahn- Strecken mit schwachem bis mäßigem Verkehr
Struktur und zukünftige Entwicklung der Eisenbahn- Strecken mit schwachem bis mäßigem Verkehr K. Karnahl-Macht, Dr. B. Jäger, Prof. Dr. K. Lemmer (DLR) C. Weber, Prof. Dr. J. Trinckauf (TU Dresden) Struktur
MehrThemendienst. Bahnübergänge im Netz der Deutschen Bahn Sensible Schnittstellen zwischen Schiene und Straße
Bahnübergänge im Netz der Deutschen Bahn Sensible Schnittstellen zwischen Schiene und Straße Anzahl seit Jahren rückläufig Bund, Bahn und Straßenbaulastträger gemeinsam gefordert Aufklärungskampagne zur
MehrSonstiges öffentliches Recht. Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz EKrG)
Sonstiges öffentliches Recht 1, 2 EKrG Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz EKrG) In der Fassung der Bekanntmachung vom 21. März 1971 (BGBl. I S. 337), zuletzt geändert
MehrVorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7802 18. Wahlperiode 07.03.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter
MehrQuerungen von Eisenbahnen durch Radfahrer- und Fußgängerverkehr
Querungen von Eisenbahnen durch Radfahrer- und Fußgängerverkehr Eine Begegnung mit dem Eisenbahnrecht Dipl.- Ing. Raumplanung Bernd Kleindienst, Bottrop 1 Beteiligte an Bahnübergängen in Deutschland (und
MehrNeuorganisation von Bahnübergängen in der Stadt Lübbenau/Spreewald
Stadt Lübbenau/Spreewald Neuorganisation von Bahnübergängen in der Stadt Lübbenau/Spreewald Öffentliche am 25. Juni 2007 um 18.30 Uhr im Rathaus Lübbenau/Spreewald Vortrag des Bürgermeisters der Stadt
MehrMitarbeit erbeten: neue Regeln für Bahnübergänge in der EBO geplant
Mitarbeit erbeten: neue Regeln für Bahnübergänge in der EBO geplant Liebe Kollegen, unter Federführung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat sich eine Arbeitsgruppe der
Mehrwerdenkann.nichtzuletztgeschehenimmerwiederunfälleanbahnübergängenmitausgefallenertechnischersicherung,andenendieabsicherungdurch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9294 17. Wahlperiode 11. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie Wilms, Stephan Kühn, weiterer Abgeordneter
MehrPrivatübergänge Sicherung und Beseitigung. FER-Jahrestagung Neues zur Eisenbahninfrastruktur am 06. und 07. März 2014 in Dortmund
Privatübergänge Sicherung und Beseitigung FER-Jahrestagung Neues zur Eisenbahninfrastruktur am 06. und 07. März 2014 in Dortmund Gliederung Einleitung (Mögliche) Rechtsgrundlagen Sicherung von Privatübergängen
MehrRechtliche Grundlagen der Verkehrssicherung an Bahnübergängen. und. Grundsätze des Eisenbahnkreuzungsrechts
Rechtliche Grundlagen der Verkehrssicherung an Bahnübergängen und Grundsätze des Eisenbahnkreuzungsrechts Klaus-Dieter Wittenberg Leiter Eisenbahnrecht Cottbus, 11.03.2008 Rechtsgrundlagen Bahnübergänge
MehrBauwerksverzeichnis (Nachweis aller vom Vorhaben betroffenen Bauwerke, Straßen und Wege, Gewässer, Schutzanlagen sowie sonstigen Anlagen)
Bauwerksverzeichnis (Nachweis aller vom Vorhaben betroffenen Bauwerke, Straßen und Wege, Gewässer, Schutzanlagen sowie sonstigen Anlagen) Streckennummer / Maßnahme Auflassung BÜ Schönau Planungsabschnitt
MehrVorfahrt gewähren! An Kreuzungen und Einmündungen zeigt dieses Schild an, dass ihr den Fahrern auf der kreuzenden Straße Vorfahrt gewähren müsst.
Sonderweg für Fußgänger Das Zeichen zeigt einen Sonderweg für Fußgänger an, wo der Fußgängerweg nicht klar erkennbar ist. Radfahrer z. B. dürfen diesen Weg nicht benutzen. Vorfahrt gewähren! An Kreuzungen
MehrIndustriebahn Premnitz
Industriebahn Premnitz Anhang 4. Bahnübergänge und Gleistore 1. Betriebsdienstliche Bedienungsanleitung Bahnübergang Bergstraße BÜ 1 Der Bahnübergang Bergstraße befindet sich in Teilverantwortung der DB
MehrKnoten Ruhland Streckenübersicht Knoten Ruhland und Niederschlesische Magistrale
Knoten Ruhland Streckenübersicht Knoten Ruhland und Niederschlesische Magistrale Cottbus Knoten Ruhland Brieske Lauchhammer Hosena Ortrand Knappenrode Grenze D/PL Niesky Horka Wegliniec 1 Projektübersicht
MehrAusarbeitung zum Referat. Infrastrukturdaten und Kosten der Strecke Neustadt (Dosse) Rathenow
Ausarbeitung zum Referat Infrastrukturdaten und Kosten der Strecke Neustadt (Dosse) Rathenow Referent Andreas Lehmann Gliederung des Referats 1. Infrastrukturdaten... 3 1.1. Lage im Netz... 3 1.2. Strecke...
MehrAntwort. der Bundesregierung
Anlage zum Schreiben vom 05.04.2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie Wilms, Stephan Kühn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS
MehrVerordnung über Bau und Betrieb der Eisenbahnen
Verordnung über Bau und Betrieb der Eisenbahnen (Eisenbahnverordnung, EBV) Änderung vom 12. November 2003 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Eisenbahnverordnung vom 23. November 1983 1 wird
Mehr3. Detmolder Verkehrstag
3. Detmolder Verkehrstag Lichtsignalanlagen Erfahrungen der Aufsichtsbehörde mit den ausführenden / anordnenden Stellen zum Thema Lichtsignalanlagen Quelle: NW online 1 Quelle: ADFC HH 3. Detmolder Verkehrstag
MehrErläuterungsbericht. für den. Bahnübergang. km 9,635
Erläuterungsbericht für den Bahnübergang km 9,635 INHALTSVERZEICHNIS 1 Antragsgegenstand... 3 1.1 Umfang des Bauvorhabens... 3 2 Beschreibung des vorhandenen Zustandes... 3 2.1 Übersichtsfotos Bestand...
MehrAchtung am Bahnübergang!
Ein Zug kommt Nik beachtet weder Regeln noch Zeichen und tritt aufs Gaspedal Achtung am Bahnübergang! Wir schaffen das schon. Locker bleiben. Impressum: Deutsche Bahn AG Kommunikation Potsdamer Platz 2
Mehr571ppi/ #
Außenstelle Hamburg/Schwerin Eisenbahn-Bundesamt, Pestalozzistraße 1, 19053 Schwerin Bearbeitung: Sb1 Veröffentlichung im Internet Telefon: 0385-7452-0 Telefax: 0385-7452-199 e-mail: Sb1-hmb-swn@eba.bund.de
MehrGesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz)
Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz) Vom 14. August 1963 (BGBl I S. 681), in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. März 1971 (BGBl. I S. 337), zuletzt geändert
MehrRechtliche Grundlagen der Verkehrssicherung an Bahnübergängen. und. Grundsätze des Eisenbahnkreuzungsrechts
Rechtliche Grundlagen der Verkehrssicherung an Bahnübergängen und Grundsätze des Eisenbahnkreuzungsrechts Vortrag im Rahmen der Fachtagung Bahnübergänge, einer Gemeinschaftsveranstaltung der Brandenburgischen
MehrSicher drüber Kampagne für Sicherheit an Bahnübergängen
Thema: Beitrag: Sicher drüber Kampagne für Sicherheit an Bahnübergängen 1:53 Minuten Anmoderationsvorschlag: Man steht seit gefühlten zehn Minuten an einem Bahnübergang, das Rotlicht blinkt, aber weit
MehrUmgestaltung Bahnübergang E.-Thälmann-Straße in Senftenberg
Umgestaltung Bahnübergang E.-Thälmann-Straße in Senftenberg 02.09.2014 Schwerpunktthemen 1. Veranlassung 2. Historie 3. Planung / Variantenuntersuchung 4. Kosten 5. Variantenbewertung 1. Veranlassung:
MehrNutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Besonderer Teil (NBS-BT) Industriegleis STADT BAD OLDESLOE
Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Besonderer Teil (NBS-BT) Industriegleis STADT BAD OLDESLOE Stand: 01.02.2014 I. Allgemeine Informationen 1. Einleitung Die NBS-AT der STADT BAD OLDESLOE - Nutzungsbedingungen
MehrStraßenverkehrs-Ordnung: StVO
Beck'sche Textausgaben Straßenverkehrs-Ordnung: StVO Textausgabe Bearbeitet von Mit einer Einführung von Konrad Bauer, Abteilungspräsident ad der Bundesanstalt für Straßenwesen 13 Auflage 2018 Buch VI,
Mehrwww.degener.de 19 Bahnübergänge
ww.degener.de 19 Bahnübergänge (1) Schienenfahrzeuge haben Vorrang 1. auf Bahnübergängen mit Andreaskreuz (Zeichen 201), 2. auf Bahnübergängen über Fuß-, Feld-, Wald- oder Radwege und 3. in Hafen- und
MehrUntere Fulder Gasse / Burgmauerweg und Fulder Tor in Turmnähe sowie der Fußweg Klostermauerweg
Der Bürgermeister der Stadt Alsfeld - Postfach 1560-36295 Alsfeld Magistrat der Stadt Alsfeld Fachbereich 2 - Baubetriebshof - per E-Mail Ordnungsbehörde Alsfeld, den 22.02.2017 Sachbearbeiter: Lothar
MehrBahnübergang (BÜ) Lautenbach km 10,437. Strecke 4262, Appenweier Bad Griesbach. Beseitigung/Auflassung BÜ km 10,437 Lautenbach
Erläuterungsbericht DB Netz AG Regionalbereich Südwest Anlagenplanung Regionalnetze Schwarzwaldstraße 86 76137 Karlsruhe Bahnübergang (BÜ) Lautenbach km 10,437, Appenweier Bad Griesbach Beseitigung/ BÜ
MehrVDEI 7. Erdbausymposium Infrastrukturmaßnahmen in M-V. Schwerin, 11. November 2017
VDEI 7. Erdbausymposium Infrastrukturmaßnahmen in M-V Schwerin, 11. November 2017 Zu Land, Zu Wasser, In der Luft 2 Zu Land, Zu Wasser, In der Luft 3 Zu Land, Zu Wasser, In der Luft Straßennetz in M-V
MehrDieses Zeichen zeigt Hindernisse, wie Querrinnen, Aufwölbungen oder aufgewölbte Brücken, an. 2. GEFÄHRLICHE KURVEN oder GEFÄHRLICHE KURVE
Kurztitel Straßenverkehrsordnung 1960 Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 159/1960 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 152/2006 /Artikel/Anlage 50 Inkrafttretensdatum 27.09.2006 Text 50. Die Gefahrenzeichen. Die
MehrVerkehrssicherheit an Bahnübergängen. Leitfaden zur Durchführung von Bahnübergangsschauen
Verkehrssicherheit an Bahnübergängen Leitfaden zur Durchführung von Bahnübergangsschauen 1 Inhaltsübersicht 1. Anwendungsbereich 2. Grundlagen 3. Bahnübergangsschau als Gemeinschaftsaufgabe 4. Ziele der
MehrReaktivierung Tecklenburger Nordbahn. Reaktivierung Tecklenburger Nordbahn. Präsentation der Ergebnisse
1 Präsentation der Ergebnisse 2 Aufgabenstellung Reaktivierung der TN ist im 2. Nahverkehrsplan SPNV Münsterland enthalten Aktualisierung des Gutachtens aus dem Jahr 2003 erforderlich Grundlage für den
MehrLfd. Nr. 12 Zeichen 123. Arbeitsstelle. 13 Zeichen 124. Stau. 14 Zeichen 125. Gegenverkehr. 15 Zeichen 131. Lichtzeichenanlage
Allg und Besondere Gefahrzeichen Anl 1 StVO 2 139 Lfd Nr Zeichen en 12 Zeichen 123 Arbeitsstelle 13 Zeichen 124 Stau 14 Zeichen 125 Gegenverkehr 15 Zeichen 131 Lichtzeichenanlage 2 StVO Anl 1 Anlage 1
MehrÖrtliche Richtlinien zur Richtlinie 408.01-09 für das Zugpersonal
Bayernhafen GmbH & Co. KG Örtliche Richtlinien zur Richtlinie 408.01-09 für das Zugpersonal Gültig ab: 17.11.2014 Herausgeber: Bayernhafen GmbH & Co. KG Hauptverwaltung Linzer Straße 6 D-93055 Regensburg
MehrSitzung des Verkehrsausschusses des VRS am Barrierefreier Ausbau der S-Bahn insbesondere für Menschen mit Sehbehinderungen
Sitzung des Verkehrsausschusses des VRS am 05.06.2013 Barrierefreier Ausbau der S-Bahn insbesondere für Menschen mit Sehbehinderungen Die Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit bei der Deutschen
MehrVerkehrsclub Deutschland e.v. VCD. Neue Wege zur Fahrradstadt Freising
Verkehrsclub Deutschland e.v. VCD Neue Wege zur Fahrradstadt Freising Wer ist der VCD? Verkehrsclub für alle Alternative Interessenvertretung Mobilitätsberatung Verbraucherschutz Schutzbriefe und mehr
MehrBahnausbau Südostbayern Ausbaustrecke (ABS) 38 München Mühldorf Freilassing
P l anungsabschni tt 3 Bahnausbau Südostbayern Ausbaustrecke (ABS) 38 München Mühldorf Freilassing DB Netz AG, DB Station & Service AG DB Energie GmbH, DB ProjektBau GmbH Laufen, 06.10.2015 Vorstellung
MehrAntrag auf verkehrsrechtliche Anordnung nach 45 Absatz 6 StVO zur Sicherung der Arbeitsstelle sowie zur Verkehrssicherung
Antragsteller: An das Landratsamt Schwäbisch Hall Bei Rückfragen: Ordnungs- und Straßenverkehrsamt Münzstraße 1 Frau Küspert, Tel. 0791/755-7467 74523 Schwäbisch Hall Frau Klenk: Tel. 0791/755-7250 Fax:
MehrERA und StVO-Novelle
ERA und StVO-Novelle Dankmar Alrutz Kolloquium Empfehlungen für Dipl.-Ing. Radverkehrsanlagen Dankmar Alrutz (ERA) 6. Dezember 2010 in Köln 1 Themenüberblick Kurzer Rückblick StVO-Novelle 2009/11 Exkurs
MehrSicherheit von schwachen Verkehrsteilnehmern an Kreisverkehren Neue Erkenntnisse zur Gestaltung von Knotenpunkten
Sicherheit von schwachen Verkehrsteilnehmern an Kreisverkehren Neue Erkenntnisse zur Gestaltung von Knotenpunkten Dipl.-Ing. Jörg Ortlepp Leiter Verkehrsinfrastruktur Winterkolloquium des Karlsruher Institut
MehrMachbarkeitsstudie Tieferlegung Bahnlinie im Ortsbereich Oberschleißheim
Machbarkeitsstudie Tieferlegung Bahnlinie im Ortsbereich Oberschleißheim Abschlussbericht 18.10.2016 In Zusammenarbeit mit PROJEKTMANAGEMENT VERKEHRSPLANUNG SCHIENE VERKEHRSPLANUNG STRASSE INGENIEURBAU
MehrAllgemeinverfügung des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung Abteilung 4 - Straßenverkehr - Vom 18. November 2015
Lautsprecher- und Plakatwerbung auf öffentlichen Straßen aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksbegehren, Volksentscheiden, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden im Land Brandenburg Allgemeinverfügung
MehrSchwäbische Alb Bahn - SAB. Bedienungsanweisung für zuggesteuerte Bahnübergangsanlagen. Bahnübergang km Ort Bauform Lieferfirma
ERMS-NECKAR-BAHN-AG EISENBAHNINFRASTRUKTUR AKTIENGESELLSCHAFT BAD URACH Bad Urach Pfählerstraße 17, 72574 Bad Urach - Telefon (07125) 407434 - Telefax (07125) 407436 Anlage 3 c Anlage 4 Schwäbische Alb
MehrBußgeldkatalog Tabelle: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts (Pkw, andere Kfz bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht)
Bußgeldkatalog 2010 Tabelle: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts (Pkw, andere Kfz bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht) Übertretung Euro Punkte Fahrverbot bis 10 km/h 15 11-15 km/h 25 16-20 km/h 35
MehrErhaltungswirtschaftliche Aspekte der Planung und des Einsatzes von Weichen
3. Technikforum: - Projektmanagement im Straßenbahnbereich - Erfahrungen aus Planung/Design, Bau und Betrieb Neumarkt, 26. September 2013 Erhaltungswirtschaftliche Aspekte der Planung und des Einsatzes
MehrVorblatt. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung
Stand: 25. 07.2014 Vorblatt Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung Vom A. Problem und Ziel Mit dem Gesetz zur Bevorrechtigung der
MehrPlanfeststellung für den Ausbau der Bundesstraße 65 (Mindener Straße) von Straßenabschnitt 54, Stat. 0,528 bis Straßenabschnitt 55, Stat.
Planfeststellung für den Ausbau der Bundesstraße 65 (Mindener Straße) von Straßenabschnitt 54, Stat. 0,528 bis Straßenabschnitt 55, Stat. 1,330 Deckblatt I Regierungsbezirk : Detmold Kreis : Minden - Lübbecke
MehrAusgewählte Informationen zu Baumaßnahmen in Mecklenburg Vorpommern
Ausgewählte Informationen zu Baumaßnahmen in Mecklenburg Vorpommern DB Netz AG 2017 I.NM-O Stand: 29.3.2017 DB Netz AG Bauvorhaben 2017 09.03.2017 Berlin Rostock/Warnemünde/Stralsund Karower Kreuz 9.2.2017
MehrNeue Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung ab 1. April 2013
Eine Neufassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) bringt zum 1. April 2013 Verbesserungen für Radfahrer. Schon im September 2009 sollte die StVO fahrradfreundlicher werden, doch bald darauf erklärte Bundesverkehrsminister
MehrWegen Abrissarbeiten Grünberger Straße Hausnummer 1 Zeitraum
Der Bürgermeister der Stadt Alsfeld - Postfach 1560-36295 Alsfeld Firma Berzy GmbH & Co KG Herrn Bernd Zylowsky Im Tiegel 15 36367 Wartenberg-Angersbach Ordnungsbehörde Alsfeld, den 28.06.2017 Sachbearbeiter:
MehrVorfahrt / Vorrang im Straßenverkehr
Vorfahrt / Vorrang im Straßenverkehr Inhaltsverzeichnis 8 Vorfahrt 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren 8 (1a) Kreisverkehr 10 Einfahren und Anfahren 35 Sonderrechte und 38 Blaues Blinklicht und gelbes
MehrMobilitätswende Weßling
Mobilitätswende Weßling Tempo-30-Konzept AK mobil & lebenswert 12. Oktober 2016 Tempo 30 Vorteile Halber Anhalteweg Halbes Verletzungs- und Tötungsrisiko Reduzierung der Lärmbelastung wie halbe Verkehrsmenge
MehrEisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) DB ProjektBau Bernd Homfeldt I.BV-N-P(4) Hamburg,
Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) DB ProjektBau Bernd Homfeldt I.BV-N-P(4) Hamburg, 09.03.2011 Inhaltsverzeichnis Thema Seite 1.Kreuzung 3 2.Kreuzungsrecht 4 3.Wesentliche Regelungen 5 4.Eisenbahnkreuzungsgesetz
Mehrmit Sonderprüfungen Cochem ohne Sonderprüfungen
Veranstalter Kreisverwaltung Cochem-Zell Referat Mobilität Endertplatz 2 A n t r a g auf Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung einer Veranstaltung mit Sonderprüfungen 56812 Cochem ohne Sonderprüfungen
MehrInformationssitzung des Kreistages des Landkreises Bad Tölz Wolfratshausen und der Stadträte der Städte Wolfratshausen und Geretsried
S7-Verlängerung Wolfratshausen - Geretsried Informationssitzung des Kreistages des Landkreises Bad Tölz Wolfratshausen und der Stadträte der Städte Wolfratshausen und Geretsried DB Netz AG / DB Station&Service
MehrRegelsatz in Punkte Fahrverbot in Monaten. innerorts ausserorts innerorts ausserorts innerorts ausserorts. Bis
Tempolimit überschritten Überschreitung des Limits in km/h Regelsatz in Punkte Fahrverbot in Monaten innerorts ausserorts innerorts ausserorts innerorts ausserorts Bis 10 15 10 - - - - 11-15 25 20 - -
MehrAllgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung
Bundesrat Drucksache 255/15 28.05.15 Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Vk - In - U Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung
MehrKennzeichnung von Feuerwehrzufahrten, Bewegungs- und Aufstellflächen
Stadt Sankt Augustin Fachdienst Bauaufsicht Vorbeugender Brandschutz 05/2017 Merkblatt Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrten, Bewegungs- und n Vorwort Bezug nehmend auf das Merkblatt Anforderungen an Feuerwehr-Zufahrten
MehrAufstellung geltender Vorschriften und Regelungen für das Betreiben der Lübecker Hafenbahn
Sachgebiet Hafenbahn LÜBECKER mer/me Stand 01.04.2011 Aufstellung geltender en und Regelungen für das Betreiben der Lübecker Hafenbahn 1. Gesetze (Auszug) AEG Allgemeines Eisenbahngesetz EBO Eisenbahnbau-
MehrABS Leipzig - Dresden (VDE 9) / S-Bahn S1 Dresden Coswig
ABS Leipzig - Dresden (VDE 9) / S-Bahn S1 Dresden Coswig Projektvorstellung DB Netz AG Regionalbereich Südost 1 I.NG-SO-V / I.NF-SO-P(V) 26.10.2016 Projektübersicht ABS Leipzig Dresden (VDE 9) Berlin Projektziel:
MehrDarstellungen zur Einführung bzw. Anwendung und Umsetzung der BIM-Methodik in unterschiedlichen Ingenieurbüros
Dresden, Darstellungen zur Einführung bzw. Anwendung und Umsetzung der BIM-Methodik in unterschiedlichen Ingenieurbüros Dipl.-Ing. (FH) Mike Hartmann, FUCHS Ingenieurbüro für Verkehrsbau GmbH, Chemnitz
MehrVerkehrszeichen Übersicht 40 StVO -Gefahrzeichen- Vz 101 bis Vz 162
Verkehrszeichen Übersicht 40 StVO -Gefahrzeichen- Vz 101 bis Vz 162 [Vz101-162] [Vz201-292] [Vz301-394] [Vz401-551] [Vz600-603] [Zz1000-1020] [Zz1020-1044] [Zz1044-1703] Vz 101 Gefahrstelle Vz 102 Kreuzung
MehrKontinuum PLIII M.Sc. Bahnverkehr, Mobilität und Logistik Auszug: Eisenbahnsicherungswesen
Kontinuum PLIII M.Sc. Bahnverkehr, Mobilität und Logistik Auszug: Eisenbahnsicherungswesen Kontinuum PLIII Eisenbahnsicherungswesen Dr. Leining 1 Eisenbahnsicherungswesen - Team Dozent Dr. Michael Leining
MehrRichtlinie zur Auszahlung von Zuschüssen zum Gemeindekostenanteil für Investitionen in Eisenbahnkreuzungen auf Gemeindestraßen
Richtlinie zur Auszahlung von Zuschüssen zum Gemeindekostenanteil für Investitionen in Eisenbahnkreuzungen auf Gemeindestraßen I. Präambel Oberstes Ziel ist die Erhöhung der Sicherheit auf niveaugleichen
MehrKreisverkehr. Thomas Heinlein Freier Architekt
Kreisverkehr Thomas Heinlein Freier Architekt 1 Übersicht Was ist ein Kreisverkehr Welche Arten von Kreisverkehren gibt es Vorteile des Kreisverkehrs Fahrverhalten im Kreisverkehr Bau von Kreisverkehren
MehrPressekonferenz Knoten Erfurt Einbindung der NBS VDE 8.1/8.2. VDE 8 Strecke Nürnberg Berlin Projektabschnitt Knoten Erfurt
Pressekonferenz 10.11.2015 Knoten Erfurt Einbindung der NBS VDE 8.1/8.2 VDE 8.2 VDE 8.1 DB Netz AG I.NGW (3) Zielstellung Gesamtvorhaben Ersetzen der konventionellen Signaltechnik durch ein ESTW Modernisierung
MehrAntrag auf Anlegung einer Grundstückszufahrt
Antrag auf Anlegung einer Grundstückszufahrt Stadt Radevormwald Fachbereich Tiefbau Dezernat III/Techn. Dienstleistungen Telefon: 02195/606-171 Fachbereich Tiefbau Fax: 02195/606-46181 Hohenfuhrstraße
Mehr8. Sitzung des Dialogforums Hanau-Würzburg/Fulda. DB Netz AG Dr. Reinhard Domke Rodenbach
8. Sitzung des Dialogforums Hanau-Würzburg/Fulda DB Netz AG Dr. Reinhard Domke Rodenbach.05.07 TOP 3 Ausbaustrecke Hanau Gelnhausen 3.. Bericht von der 9. Sitzung der AG Hanau - Gelnhausen Nach dem Ausbau
Mehr121 Jahre Eisenbahn in Nordfriesland + meehr. Anmerkungen Reaktivierung Strecke Lindholm - FL
121 Jahre Eisenbahn in Nordfriesland + meehr Anmerkungen Reaktivierung Strecke Lindholm - FL Aspekte Eisenbahn im Norden 29./30. September 2016 Folie 2 Rückblick 1895 - heute 22. Januar 1895: Gründung
MehrA L L G E M E I N V E R F Ü G U N G
A L L G E M E I N V E R F Ü G U N G zur Fahrwegbestimmung bei der Beförderung bestimmter gefährlicher Güter nach 35 der Gefahrgutverordnung, Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) auf Straßen
MehrAbbiegen. Abstand. Tabelle: Ahndung von Verhaltensfehlern beim Abbiegen.
Abbiegen Tabelle: Ahndung von Verhaltensfehlern beim Abbiegen. Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und dadurch einen anderen gefährdet Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen und dadurch
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2399 06.09.2013 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Christoph Erdmenger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Verkehrssicherheitsaspekte
MehrA L L G E M E I N V E R F Ü G U N G
A L L G E M E I N V E R F Ü G U N G zur Fahrwegbestimmung bei der Beförderung bestimmter gefährlicher Güter nach 35 a Abs.3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) auf
MehrInformationen für Eisenbahnen des nichtöffentlichen Verkehrs (bisher Anschlussbahnen) in Rheinland-Pfalz
Informationen für Eisenbahnen des nichtöffentlichen Verkehrs (bisher Anschlussbahnen) in Rheinland-Pfalz gültig für Eisenbahnen des nichtöffentlichen Verkehrs (Anschlussgleise bzw. Anschlussbahnen) (Stand:
MehrAusbaustrecke Emmerich Oberhausen. Lage des dritten Gleises und Maßnahmen im PFA 3.2 (Rees)
Ausbaustrecke Emmerich Oberhausen Lage des dritten Gleises und Maßnahmen im PFA 3.2 (Rees) Lage des dritten Gleises und Maßnahmen Planfeststellungsabschnitt (PFA) 3.2 (Rees) Verwendete Abkürzungen: BÜ
MehrSumme (gerundet) [EUR] Menge [EUR]
Strecke 4401 - Bad Säckingen - Sanierung/Neubau Bahnkörper 6.221.050,00 7.415.600,00 6.221.050,00 7.415.600,00 6.221.050,00 7.415.600,00 - Neubau eingleisiger Oberbau (Gleise, Bettungsstoffe) 1,65-16,60
Mehr2.5 Örtliche Bestimmungen für den Bahnhof Ernstthal [Rstg]
a) Beschreibung und Lage 2.5 Örtliche Bestimmungen für den Bahnhof Ernstthal [Rstg] 2.51 Allgemeines Der Bahnhof Ernstthal [Rwg] ist Kopfbahnhof und Kreuzungsbahnhof auf der eingleisigen Nebenbahn Sonneberg
MehrNationaler Radverkehrskongress 2009 Die StVO-Novelle - Neuerungen für den Radverkehr
Nationaler Radverkehrskongress 2009 Die StVO-Novelle - Neuerungen für den Radverkehr Dipl.-Ing. Dankmar Alrutz Planungsgemeinschaft Verkehr, Hannover (PGV) Große Barlinge 72a 30171 Hannover Tel.: 05 11
MehrDurchführung und Sicherung von Vermessungsarbeiten im Verkehrsraum öffentlicher Straßen
1 Betroffener Personenkreis Durchführung und Sicherung von Vermessungsarbeiten im Verkehrsraum öffentlicher Straßen Erlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft Abteilung 4 - Straßenverkehr
MehrBahnausbau Bamberg. Stadtratssitzung, Vorstellung aktuelle Tunnelplanung Variante 5 bergmännische Bauweise
Bahnausbau Bamberg Stadtratssitzung, 21.06.2016 Vorstellung aktuelle Tunnelplanung Variante 5 bergmännische Bauweise DB Netz AG I.NGW (6), Emch & Berger im Auftrag der DB 1 Bamberg, 21.06.2016 Inhalt 1.
MehrVorwort 5 Begriffsbestimmungen 6 Radfahranlage 6. Fahrordnung auf Radfahranlagen 7 Vorrang 7 Verhaltensregeln für Radfahrer 7
Impressum Herausgeber: Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 18B Öffentlicher Verkehr und Verkehrsplanung Stempfergasse 7, 8010 Graz Inhaltliche Bearbeitung: Dr. FRIESSNEGG, Ing. FEIGG,
Mehr4. StVO-Status der Radverkehrswegweisung in NRW
Kapitel 4 4. StVO-Status der Radverkehrswegweisung in NRW 4.1 StVO-Status der wegweisenden Beschilderung 4-1 4.2 Das StVO-Verfahren 4-4 4.3 Verantwortlichkeiten 4-6 Kapitel 4 - Seite 1 4-1 4. 4.1 StVO-Status
MehrVDE 8.1 ABS Nürnberg - Ebensfeld S-Bahn Nürnberg Forchheim - Bamberg. DB ProjektBau GmbH Großprojekte I.BV-SO G (5) Stadt Bamberg
VDE 8.1 ABS Nürnberg - Ebensfeld S-Bahn Nürnberg Forchheim - Bamberg DB ProjektBau GmbH Großprojekte I.BV-SO G (5) Stadt Bamberg 10.07.2012 Strecke 5900 Nürnberg - Bamberg Strecke 5100 Bamberg Hof Strecke
MehrEinwohnerversammlung am
Einwohnerversammlung am 14.05.2014 GRUND FÜR ÄNDERUNGEN BVerwG v. 18.11.2010-3 C 42.09 Leitsatz: Eine Radwegebenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse
MehrGroße Anfrage. BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 18/ Wahlperiode
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 18/7585 18. Wahlperiode 11. 01. 08 Große Anfrage der Abgeordneten Jan Quast, Karin Timmermann, Ingrid Cords, Werner Dobritz, Barbara Duden, Dr.
MehrFührung von Radfahrern. an Kreisverkehren
Führung von Radfahrern an Kreisverkehren Lothar Bondzio Brilon Bondzio Weiser Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen mbh Universitätsstraße 142 Rottweiler Straße 13 44799 Bochum 78628 Rottweil Kreisverkehrstypen
MehrÖrtliche Richtlinien zur Richtlinie für das Zugpersonal
Örtliche Richtlinien zur Richtlinie 408.01 09 für das Zugpersonal Geltungsbereich Eisenbahn Köln-Mülheim-Leverkusen (EKML) - NE Streckenbezeichnung 9617 Bekanntgaben Lfd. Nr. Änderung / Bekanntgabe Gültig
MehrBetriebliches Regelwerk als Element der Sicherheit im Eisenbahnwesen
Betriebliches Regelwerk als Element der Sicherheit im Eisenbahnwesen 7. Workshop zu Fragen von Risiko und Sicherheit im Verkehr SIT Safety in Transportation Braunschweig, 10. November 2014 Dr.-Ing. Carsten
MehrMischung von Fußgänger- und Radverkehr Dr.-Ing. Carola Bachmann
Mischung von Fußgänger- und Radverkehr Mischung von Fußgänger- und Radverkehr 1. Status quo 2. Ausblick Mischung von Fußgänger- und Radverkehr 1. Status quo 2. Ausblick Veröffentlichungen zur Mischung
MehrEurailspeed Parallel Session D.2
Eurailspeed Parallel Session D.2 Wolfgang Feldwisch Head of Infrasturcture Projects group, DB 23-11-2005 Folienersteller 1 2 Tempo 230 zwischen Hamburg und Berlin Leiter Großprojekte 3 Entwicklung der
Mehr12. Wahlperiode 11. 06. 97. Kostenbelastung der Kreise und Gemeinden durch die Nachrüstung von Bahnübergängen für die Neigetechnik
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 12 / 1595 12. Wahlperiode 11. 06. 97 Antrag der Abg. Helmut Göschel u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Kostenbelastung der Kreise
MehrBau-Informations-Gespräch Maßnahmen der RNI-Südostbayernbahn
Südostbayernbahn Bau-Informations-Gespräch Maßnahmen der RNI-Südostbayernbahn DB RegioNetz Infrastruktur GmbH Christian Steinbacher Leiter Betrieb, Eisenbahnbetriebsleiter München, 15.07.2015 Gleiserneuerung
Mehr