Information über das vereinfachte Einbürgerungsverfahren

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1 Information über das vereinfachte Einbürgerungsverfahren Seit dem ist das geänderte Bürgerrechtsgesetz in Kraft. Das vereinfachte Einbürgerungsverfahren kann bei Ausländerinnen und Ausländern, die mindestens 8 hre in der Schweiz die obligatorischen Schulen besucht und überwiegend hier gelebt haben, angewandt werden. Es hat 2 Stufen: Stufe 1 Bundesamt für Migration Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung Zustimmung des Kantons zum vereinfachten Verfahren unter Vorbehalt der Erteilung des Gemeindebürgerrechts durch den Gemeinderat Neuhausen am Rheinfall Gemeinde Neuhausen am Rheinfall Erteilung des Gemeinde- und Kantonsbürgerrechts durch den Gemeinderat Wer sich um das Schweizer Bürgerrecht bewirbt, erhält 3 Bürgerrechte, d.h. das Landrecht für die Schweiz, das Kantonsrecht für den Kanton und das Gemeindebürgerrecht für die Gemeinde. Die Gesuchstellenden müssen aufgrund ihrer persönlichen Verhältnisse folgende Grundvoraussetzungen erfüllen: Stufe 1 - Bund Art. 14 und 15 des Bundesgesetzes über den Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts 12 hre Wohnsitz in der Schweiz (die zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr in der Schweiz verbrachten hre werden doppelt angerechnet) in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz und 2b - Kanton und Gemeinde Art. 6 und Art. 15 Abs. 2 des Bürgerrechtsgesetzes vom 23. September 1991 des Kantons Schaffhausen mindestens 2 hre ununterbrochener Wohnsitz im Kanton und in der Einbürgerungsgemeinde Nachweis, dass acht hre der obligatorischen Schulpflicht in der Schweiz erfüllt sind und überwiegend in der Schweiz gelebt worden ist in die kommunalen und kantonalen Verhältnisse eingegliedert die mit dem Bürgerrecht verbundenen Rechte und Pflichten kennen ausreichende Sprachkenntnisse zur Verständigung mit Behörden, Mitbürgerinnen und Mitbürgern besitzen geordnete persönliche und finanzielle Verhältnisse aufweisen Vereinfachtes Einbürgerungsverfahren Seite 1 von 5 Bürgerrechtswesen Neuhausen am Rheinfall

2 Stufe 1 Erteilung Eidgenössische Einbürgerungsbewilligung durch das Bundesamt für Migration Nach dem Einreichen der vollständig ausgefüllten Formulare und entsprechenden Dokumente werden diese geprüft. Es werden weitere Abklärungen vorgenommen u.a., ob strafrechtliche Einträge usw. vorhanden sind, und es werden ausserdem Referenzen eingeholt. Erfüllen die Gesuchstellenden die Voraussetzungen, werden sie zu einem ersten Gespräch mit dem zuständigen Mitglied des Gemeinderates eingeladen. Die Gesuche werden durch den Gemeinderat beraten. Er beschliesst die Anträge - für die Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung - auf Zustimmung des Kantons zum vereinfachten Verfahren und leitet diese mit den Unterlagen an das Amt für Jusitz und Gemeinden weiter. Die Gesuchstellenden werden über den Beschluss des Gemeinderates entsprechend informiert. Für die Weiterleitung zur Erteilung der Eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung an das Bundesamt für Migration ist das Amt für Justiz und Gemeinden zuständig. Wird die Eidgenössische Einbürgerungsbewilligung durch das Bundesamt für Migration erteilt, ist die erste Stufe des Einbürgerungsverfahrens abgeschlossen, das Gesuch kann nun durch den Kanton und die Einbürgerungsgemeinde weiterbearbeitet werden. Wird die Eidgenössische Einbürgerungsbewilligung nicht erteilt, kann das Gesuch nicht weiterbearbeitet werden. Es ist somit hier beendet. In dieser Phase des Gesuches werden die Gesuchstellenden durch das Bundesamt für Migration, resp. Amt für Justiz und Gemeinden informiert. Zustimmung zum vereinfachten Verfahren durch den Kanton Hat das Bundesamt für Migration die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung erteilt, gibt der Kanton seine Zustimmung zum vereinfachten Verfahren, unter Vorbehalt der Erteilung des Gemeindebürgerrechts durch den Gemeinderat Neuhausen am Rheinfall. Somit ist die erfüllt und abgeschlossen. Erteilung des Gemeindebürgerrechts durch den Gemeinderat Die Gesuchstellenden werden zu einem Kurs über Orts- und Staatskenntnisse für Einbürgerungswillige (Bestandteil der Einbürgerung) und später zu einer schriftlichen Befragung eingeladen Vereinfachtes Einbürgerungsverfahren Seite 2 von 5 Bürgerrechtswesen Neuhausen am Rheinfall

3 Es werden folgende Voraussetzungen und Kenntnisse der Gesuchstellenden geprüft: Ausreichende Deutschkenntnisse zur Verständigung mit den Mitbürgerinnen und Mitbürgern Verständigung mit den Mitmenschen in unserem Land (Kontakte zu den Einheimischen knüpfen und pflegen) Umgang mit den Ämtern und Behörden Verstehen von geschriebenen Texten wie Verlautbarungen, Vorlagen bei Wahlen, Abstimmungen, Initiativen, Referenden, Volksmotionen und Petitionen und amtlichen Zeitungsmeldungen Eingliederung in die kommunalen, kantonalen und schweizerischen Verhältnisse Aktiver Beitrag für die Eingliederung in unsere Gesellschaft. Teilnahme an Veranstaltungen wie z.b. 1. August-Feier, Fäscht für Alli, Wochenmarkt, Anlässe von Vereinen, Teilnahme in Vereinen Teilnahme an den Elternabenden und Elterngesprächen Gemeindekenntnisse über die Behörden, die Ämter, die Schulen, die Gebäude, die Industrie, das Gewerbe Kenntnisse über die örtlichen und regionalen Gegebenheiten und die wichtigsten Strassen, die Verkehrsverbindungen, die Aussichtspunkte, die Nachbarn der Gemeinde, des Kantons und der Schweiz Geschichte der Schweiz Kenntnisse über die Anzahl der Gemeinden des Kantons, resp. die Kantone der Schweiz Staatsbürgerliche Grundkenntnisse, z.b. den Aufbau des politischen Systems der Schweiz, die Behörden und Departemente der Gemeinde, des Kantons und des Bundes Interesse am Tagesgeschehen unseres Landes. Information durch die Medien (TV, Tageszeitungen etc.) was in der Gemeinde, im Kanton und in der Schweiz geschieht (z.b. politisch, kulturell etc.) Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung Keine Straftaten Steuern sind bezahlt Keine offenen Betreibungen Keine Verlustscheine Bei hängigen Strafverfahren oder Einträgen im Strafregister, offenen Betreibungen und Verlustscheinen ist eine Einbürgerung nicht möglich! Ausreichende Deutschkenntnisse Die deutsche Sprache gilt als Schlüssel zur Integration und ist somit das wesentlichste Beurteilungskriterium im Einbürgerungsverfahren. Beim vereinfachten Verfahren (Voraussetzung ist u.a. dass 8 hre der obligatorischen Schulpflicht in der Schweiz erfüllt sind) wird vorausgesetzt, dass die deutsche Sprache beherrscht wird Vereinfachtes Einbürgerungsverfahren Seite 3 von 5 Bürgerrechtswesen Neuhausen am Rheinfall

4 Keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz Akzeptierung der freiheitlichen Staatsform und verfassungsmässigen Ordnung Respektierung unserer christlichabendländischen Wurzeln und der Gleichstellung von Mann und Frau P.S. Das Bundesgericht empfiehlt: Personen, die sich der schweizerischen Bevölkerung fernhalten, sollen nicht eingebürgert werden! Anerkennung der Rechte und Pflichten des Bürgerrechts Bereitschaft, die mit dem Schweizerbürgerrecht verbundenen Pflichten wie Schule, Steuer, Militär, Zivilschutz, Feuerwehr etc. wahrzunehmen und zu leisten Bereitschaft, die Bürgerrechte und Bürgerpflichten (Abstimmen und Wählen) auszuüben Geordnete persönliche und finanzielle Verhältnisse Geordnete familiäre und berufliche Verhältnisse, d.h. für alle im Gesuch einbezogenen Personen keine Einträge im Schweizerischen Strafregister. Die einbürgerungswillige Person muss einen unbescholtenen Ruf besitzen. Die Einbürgerung darf nicht durch falsche Angaben oder Verheimlichung von wichtigen Tatsachen erschlichen werden. Geordnete finanzielle Verhältnisse, d.h. keine Einträge im Betreibungs- und Konkursregister während der letzten 5 hre sowie keine Steuerrestanzen. Die einbürgerungswillige Person muss fähig sein, den Unterhalt für sich und die eigene Familie selber oder durch Rechtsansprüche an Dritte wahrzunehmen Nach der schriftlichen Befragung wird der Antrag auf Erteilung des Bürgerrechts oder Ablehnung des Gesuchs an den Gemeinderat weitergeleitet. Er entscheidet abschliessend über die Erteilung oder nicht Erteilung des Gemeindebürgerrechts. Wird das Gemeindebürgerrecht durch den Gemeinderat erteilt, ist die Einbürgerung im vereinfachten Verfahren rechtskräftig, d.h. Sie erhalten gleichzeitig das Kantonsbürgerrecht aufgrund der Zustimmung des Kantons zum vereinfachten Verfahren und das Gemeindebürgerrecht. Sie erhalten die entsprechenden Urkunden. (siehe auch Grafik auf Seite 5) Vereinfachtes Einbürgerungsverfahren Seite 4 von 5 Bürgerrechtswesen Neuhausen am Rheinfall

5 Meilensteine für den Erwerb des Bürgerrechts Einreichung des Gesuchs Stufe 1 Vorgespräch mit Gemeinderatsmitglied Eidg. Einbürgerungsbewilligung Zustimmung des Kantons zum vereinfachten Verfahren Gesuch abgelehnt; Information an GesuchstellerIn Kurse über Orts- und Staatskenntnisse Schriftliche Befragung Gemeinde- Bürgerrecht Erfolgreiche Einbürgerung Kantons- und Gemeindebürgerrecht rechtswirksam Vereinfachtes Einbürgerungsverfahren Seite 5 von 5 Bürgerrechtswesen Neuhausen am Rheinfall

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