Die Bedeutung des Ehrenamtes im neuen Heimrecht

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1 Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie Die Bedeutung des Ehrenamtes im neuen Heimrecht Donald Ilte Referat Seniorenpolitik, Heimrecht, Pflege, ehrenamtliches Engagement im MASGF Fachtagung LASV / FHL 1

2 Heimrecht als Teil eines Gesamtkonzeptes Mindestanforderungen / Ordnungsrecht Marktposition Teilhabe Selbstbestimmung Schutz Mitwirkung Soziale Aufmerksamkeit Fallsteuerung Koordination Beratung Fachtagung LASV / FHL 2

3 Ordnungsrecht im Gesamtkonzept Verstärkung der Anlassprüfung bei Hinweisen auf Mängel Schärfere Eingriffsinstrumente Ordnungsrecht - Verfahren Kommunale Steuerung der Ehrenamtsarbeit: Besuchsdienste, Patenschaften, Beschwerdeverfahren Soziale Aufmerksamkeit Vereinbarungen Heimaufsicht /Leistungsträger (Träger von Pflegestützpunkten - Ehrenamtsstrukturen ) zu Verfahren bei Beschwerden Fachtagung LASV / FHL 3

4 Der Anwendungsbereich Anwendungsbereich Gemeinschaftliche Betreuung von mehr als drei Personen durch einen Leistungsanbieter Anzeigepflicht September Fachtagung LASV / FHL 4

5 Anwendungsbereich Gemeinschaftliche Betreuung von mehr als drei Personen durch einen Leistungsanbieter Abgrenzung nach Maß der Wählbarkeit von Anbieter und Umfang der Betreuungsleistungen Heime und ihnen gleichgestellte Wohnformen Nachweislich selbstverantwortete Wohnformen Fachtagung LASV / FHL 5

6 Anwendungsbereich Gemeinschaftliche Betreuung von mehr als drei Personen durch einen Leistungsanbieter Heime und ihnen gleichgestellte Wohnformen Nachweislich selbstverantwortete Wohnformen eingeschränkter Selbstverantwortung Wohnformen mit Fachtagung LASV / FHL 6

7 1. Vertragliche Verknüpfung Wohnen und Betreuung Heime und ihnen gleichgestellte Wohnformen 2. Rechtlich gewährte Wählbarkeit tatsächlich beschränkt Vermutungstatbestände: Dienst ist mit dem Anbieter rechtlich oder wirtschaftlich verbunden Betreuung von 3. mehr als 24 Personen Fachtagung LASV / FHL 7

8 Heime und ihnen gleichgestellte Wohnformen 1. Vertragliche Verknüpfung Wohnen und Betreuung Dienst ist mit dem Anbieter rechtlich oder wirtschaftlich verbunden 2. Rechtlich gewährte Wählbarkeit tatsächlich beschränkt Betreuung von 3. mehr als 24 Personen Nr. 2 führt nicht zur Annahme dieser Kategorie, wenn: Anerkanntes Beschwerdemanagement + unabhängige Beratung + aktive Einbindung sozialen Engagements, oder glaubhaftes Konzept zur Herstellung der tatsächlichen freien Wählbarkeit innerhalb von 2 Jahren Wohngemeinschaften mit eingeschränkter Selbstverantwortung Fachtagung LASV / FHL 8

9 Nachweislich selbstverantwortete Wohnformen Nachweis, dass die wesentlichen Aspekte des Zusammenlebens, die Aufnahme neuer Bewohner und die Beauftragung von Pflege- und Betreuungsdiensten durch die Bewohnerinnen und Bewohner oder die für sie vertretungsberechtigten Personen eigenständig und frei von Einflüssen Dritter geregelt werden Informationsschreiben der Behörde an die Nutzer, dass mit der Wahl dieser Wohnform kein ordnungsrechtlicher Schutz nach dem Heimgesetz besteht, bei nachträglich eintretenden Beschränkungen der freien Selbstverantwortlichkeit Hinweise an die Heimaufsicht nötig sind. Zudem erfolgt ein Hinweis auf Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten. Fachtagung LASV / FHL 9

10 Mindestanforderungen Allgemeine Anforderungen Heime und ihnen gleichgestellte Wohnformen: Besonderer Schutz der Persönlichkeitsrechte Anerkannter Stand der Erkenntnisse Strukturqualität Mitwirkung Wohnformen mit eingeschränkter Selbstverantwortung: Grundrechte + Zuverlässigkeit Spezielle Anforderungen Nachweislich selbstverantwortete Wohnformen: Keine Anforderungen Fachtagung LASV / FHL 10

11 Mindestanforderungen Allgemeine Anforderungen: Würde, Selbstbestimmung, bürgerliche Rechte, körperliche Unversehrtheit Spezielle Anforderungen Struktur: Bau und Personal Ausnahme entsprechend Versorgungskonzept und Bedarfen der Zielgruppe Leitung und Organisationsmanagement Qualität Pflege und Betreuung: Anerkannter Stand der Erkenntnisse Würde / Selbstbestimmung Besonderer Schutz von Persönlichkeitsrechten Mitwirkung Fachtagung LASV / FHL 11

12 Aufsichtsführung Heime und ihnen gleichgestellte Wohnformen: Jährliche Regelprüfung Anlassprüfungen unangemeldet Wohnformen mit eingeschränkter Selbstverantwortung: Nur Anlassprüfungen Nachweislich selbstverantwortete Wohnformen: Keine Prüfungen Fachtagung LASV / FHL 12

13 Aufsichtsführung Wohnformen mit eingeschränkter Selbstverantwortung und Heime: Anlassprüfung (unangemeldet) Heime Jährliche Regelprüfung beschränkt oder verzögert möglich wenn: 1.Heimrechtlich aussagefähige Ergebnisse von Prüfung durch MDK oder SH-Träger vorliegen (Pflege und Betreuung!) oder 2.Anerkannte Zertifizierung und anerkanntes Beschwerdeverfahren Die Ergebnisse der Prüfung werden in geeigneter Weise den Nutzern zur Kenntnis gegeben und können unter Beachtung des Datenschutz und getroffener Vereinbarungen veröffentlicht werden. Fachtagung LASV / FHL 13

14 Mitwirkung Individuelle Mitwirkung 1. Beteiligungspflicht bei Festlegung von Zielen und Maßnahmen in Pflege und Betreuung 2. Zustimmungspflicht bei Gestaltung des Wohnumfeldes und Zusammenleben in Mehrbettzimmern Kollektive Mitwirkung 1. Gestaltung des gemeinschaftlichen Lebens 2. Kann nur durch Bewohner wahrgenommen werden 3. Anerkannter Stand der sozialpädagogischen Erkenntnisse z.b. Empowerment Interessenvertretung 1. Assistenz und Unterstützung der kollektiven Mitwirkung 2. Wahrnehmung qualifizierter Beteiligungsrechte, wenn kollektive Mitwirkung nicht leistbar (Verträge, Umbau, Entgelt) 3. Möglichkeit der Ernennung von Beiräten und Ombudspersonen vor Ort Fachtagung LASV / FHL 14

15 Zusammenarbeit Leistungsträger / MDK: Vereinbarungen zu Koordination der Prüftätigkeit, Datenaustausch, Umgang mit Beschwerden, Transparenz Interessenverbände, Trägerverbände Vereinbarungen zu Qualität, Transparenz, Datenaustausch Andere Behörden: Koordination der Prüftätigkeit, Angebot der Moderation bei unterschiedlichen Anforderungen Fachtagung LASV / FHL 15

16 Neues Heimrecht Beratung zu Angeboten und Qualität Be- schwerde- verfahren Mitwirkung / Interessenvertretung Durchsetzung zivilrechtlicher Positionen Auftraggebergemeinschaft Neue Wohnform Ehrenamtlich Tätige Selbstbestimmung, Teilhabe, Schutz Fachtagung LASV / FHL 16

17 Ehrenamt und Gesamtkonzept Ordnungsrecht Marktposition Mitwirkung Mensch mit Behinderung / Pflegebedarf Soziale Aufmerksamkeit Teilhabe Selbstbestimmung Schutz Fallsteuerung Koordination Beratung Ehrenamts- Strukturen Fachtagung LASV / FHL 17

18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! September MASGF Fachtagung - Workshop LASV Heimrechtsreform / FHL 18

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