Entgrenzung der Arbeit und Freizeit: Die Rolle des Staates
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- Harry Kurzmann
- vor 8 Jahren
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1 Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Direktion für Arbeit Entgrenzung der Arbeit und Freizeit: Die Rolle des Staates Boris Zürcher, Leiter Direktion für Arbeit 5. Präventionstag der Privatwirtschaft, 15. Januar 2015, Zürich
2 Mission Statement der Direktion für Arbeit «Möglichst allen Menschen im Erwerbsalter eine Erwerbstätigkeit zu ermöglichen, zu Löhnen, die ein Leben in Würde erlauben und zu Bedingungen, die der Gesundheit nicht schaden.» Arbeitsbedingungen Personenfreizügigkeit und Arbeitsvermittlung Arbeitslosenversicherung Internationales 2
3 Arbeitsmarktflexibilität «Fähigkeit der Arbeitsmarktinstitutionen ein kontinuierliches Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt herzustellen» Gleichgewicht hinsichtlich Löhnen und Arbeitsvolumen, Qualifikationen, Bildungsanforderungen, Branchen und Regionen, übriger Arbeitsbedingungen. Arbeit als besonderer Produktionsfaktor (Verderblichkeit, keine Lagerfähigkeit, ) Frage der Produktivität 3
4 6 wichtige Trends auf dem Arbeitsmarkt Individualisierung, Empowerment, Individualisierung der Lebensentwürfe, usw. Demographie, Alterung Feminisierung, die Arbeitswelt wird femininer Tertiarisierung, Dienstleistungen weiterhin auf dem Vormarsch Globalisierung, internationale Arbeitsteilung Technologischer Fortschritt, steigende Bildungsintensität des Wirtschaftswachstums 4
5 In der Summe rasanter Wandel der Arbeitsformen Von entgrenzter zu eingegrenzter zu entgrenzter Arbeit Subsistenzwirtschaft Entgrenzung ist nicht neu, sondern eher typisch Mensch Niedrige Produktivität Industrialisierung Formalisierung der Arbeitsverhältnisse «Geld für Zeit», Akkordarbeit Einführung Arbeitnehmerschutz Digitalisierung Tertiarisierung Individualisierung Wachsende Bildungsintensität Aber auch wachsende Arbeitnehmeransprüche t 5
6 Von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft Anteil Erwerbstätige nach Wirtschaftssektoren (Jahresdurchschnittswerte Erwerbstätige, ) 80% 70% Einführung Arbeitsgesetz (ArG), % 50% 40% 30% 20% 10% 0% Primärer Sektor Sekundärer Sektor Tertiärer Sektor 6
7 7
8 Die Rolle des Staates im Bereich Gesundheitsschutz Gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen: Arbeitsgesetz (ArG) Obligationenrecht (OR) Sozialversicherungsgesetze (SVG) 8
9 Gesetzliche Grundlage Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG) vom 13. März 1964 Art. 6 1 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zum Schutze der Gesundheit der Arbeitnehmer alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind. Er hat im Weiteren die erforderlichen Massnahmen zum Schutze der persönlichen Integrität der Arbeitnehmer vorzusehen. 2 Der Arbeitgeber hat insbesondere die betrieblichen Einrichtungen und den Arbeitsablauf so zu gestalten, dass Gesundheitsgefährdungen und Überbeanspruchungen der Arbeitnehmer nach Möglichkeit vermieden werden. Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (Gesundheitsvorsorge) Art. 2 Grundsatz 1 Der Arbeitgeber muss alle Massnahmen treffen, die nötig sind, um den Gesundheitsschutz zu wahren und zu verbessern und die physische und psychische Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Insbesondere muss er dafür sorgen, dass: d. die Arbeit geeignet organisiert wird. Die Verordnung 1 und 2 sprechen die psychische Gesundheit nicht direkt an, aber die Arbeitszeitbestimmungen sichern die Erholungszeit ab und sind für die physische wie auch psychische Gesundheitsschutz zentral. 9
10 Aufgaben SECO: Art. 42 Abs. 3 ArG 1 Das SECO ist die Fachstelle des Bundes für den Arbeitnehmerschutz. Es hat namentlich folgende Aufgaben: a. Es beaufsichtigt und koordiniert die Durchführung des Gesetzes durch die Kantone und sorgt für eine einheitliche Rechtsanwendung. b. Es stellt die Weiter- und Fortbildung der Vollzugsbehörden sicher. c. Es berät und informiert die kantonalen Vollzugsbehörden sowie die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände bei der Anwendung des Gesetzes und der Verordnungen sowie in allgemeinen Belangen des Arbeitnehmerschutzes auch andere interessierte oder betroffene Organisationen. d. Es beschafft Informationen auf dem Gebiet des Arbeitnehmerschutzes. e. Es stellt Fachleute und nötige Infrastrukturen für die Beurteilung und Lösung komplexer Fragen, Probleme und Vorfälle bereit. f. Es untersucht Grundsatz- und Spezialfragen aus dem Bereich des Arbeitnehmerschutzes und klärt Fälle ab, die von allgemeiner Bedeutung sind. g. Es unterstützt die Bemühungen zur Förderung des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz und es initiiert und fördert Forschungsvorhaben zum Thema Arbeit und Gesundheit. h. Es nimmt im Bereich des Arbeitnehmerschutzes die Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit sowie die internationalen Kontakte wahr. i. Es vollzieht das Gesetz und seine Verordnungen in den Betrieben und Verwaltungen des Bundes. 10
11 Praxis der Vollzugsaufsicht durch SECO Überwachung der Entwicklungen Über Risiken informieren Lösungen erarbeiten und präsentieren 1. Systematische Überwachung der Aktivitäten der kantonalen Vollzugsbehörden (Audits, Begleitbesuche) 2. Regelmässige nationale Erhebungen über die Arbeitsbedingungen (Abbildung der Gesundheit und der Empfindungen von Arbeitnehmern) Besprechung der Resultate mit den Kantonen Ableitung von Lösungsvorschlägen bei komplexen Sachverhalten 11
12 Beispiel: Nationaler Vollzugsschwerpunkt Psychosoziale Risiken am Arbeitsplatz Auftrag: Resultierend aus dem ArG Verschiedene parlamentarische Vorstösse Ziele Kenntnisstand und Kontrollpraxis der Arbeitsinspektoren verbessern Arbeitgeber für die psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz sensibilisieren Betriebe dazu veranlassen, durch konkrete Massnahmen die Arbeitssituation ihrer Mitarbeitenden zu verbessern Stressbedingte Unfälle vermeiden 12
13 Parlamentarische Vorstösse zum Thema Jahrelange Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern in Bezug auf die Arbeitszeiterfassung sowie in Bezug auf die Nacht- und Sonntagsarbeit Postulat - Chopard-Acklin Max - Erfassung flexibler Arbeitszeiten Postulat - Schenker Silvia - Betriebliche Sozialberatung Postulat - Aubert Josiane- Periodisches Monitoring über Stress am Arbeitsplatz und die durch ihn verursachten direkten und indirekten Kosten Anfrage - Leutenegger Oberholzer Susanne - Eine Woche Ferien mehr für alle : Pa.Iv. (Parlamentarische Initiative) - Leuenberger Ueli - Erhöhung des Ferienanspruchs Ip. (Interpellation) - Robbiani Meinrado - Massnahmen zur Eindämmung steigender Arbeitslast und von deren Folgen für die Gesundheit : Ip. (Interpellation) - Recordon Luc - Auswirkungen von beruflichem Stress auf die Gesundheit am Arbeitsplatz : Ip. (Interpellation) - Robbiani Meinrado - Wie soll mit den höheren Arbeitsrhythmen umgegangen werden? : Po. (Postulat) - Rennwald Jean-Claude - Die Krise gefährdet die Gesundheit und verschlechtert die Arbeitsbedingungen Aber auch : Mangel an Pflegepersonal Postulat) - Schenker Silvia Massnahmen zur Vermeidung von Berufsausstiegen 13
14 Rolle der Arbeitsinspektion Informieren Vermitteln, was psychosoziale Risiken sind Informieren, wie psychosoziale Risiken entstehen und welche Auswirkungen sie auf die Gesundheit haben Schaffen eines Grundverständnisses für die Notwendigkeit von Präventivmassnahmen Beraten Aufzeigen, wie psychosoziale Risiken ermittelt werden können und auf Fachpersonen / Fachstellen hinweisen, wenn eine Intervention angezeigt ist Bei Anfragen oder Meldungen beraten Kontrollieren Prüfen im Betrieb, ob Massnahmen zum Schutz vor psychosozialen Risiken umgesetzt sind Dafür sorgen, dass geeignete Massnahmen getroffen werden Bearbeiten von Meldungen und Beanstandungen wegen psychosozialer Probleme im Betrieb Keine Ermittlung von Risiken / keine Falllösung 14
15 Agenda 2015 / 2016 Versicherungen Banken Telekombetriebe mit Callcentern Immobilienverwaltungen Verwaltungen mit Kundenkontakt 2017 / 2018 Detailhandel Alten- und Krankenpflege inkl. Spitex Ergänzend: kantonal gewählte Branchen Hilfsmittel für Arbeitnehmende und Betriebe In Vorbereitung, verfügbar ab April 2015 Broschüre «Schutz vor psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz» Flyer «Erschöpfung frühzeitig erkennen Burnout vermeiden» Website 15
16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Boris Zürcher Direktion für Arbeit Staatssekretariat für Wirtschaft Holzikofenweg Bern 16
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