Was bin ich wert und was unterschreibe ich?

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1 Was bin ich wert und was unterschreibe ich? Rechte und Pflichten im Job Nora Leser, IG Metall Stuttgart

2 Gliederung Bewerbungsgespräch und Arbeitsvertrag Der Arbeitsvertrag Befristete Arbeitsverhältnisse Entgelt Kündigung Einstiegsentgelte 2

3 Aktuelle Trends im Recruiting Suche nach Typen, Authentizität Persönlichkeiten gesucht Ecken und Kanten Es gibt keinen Makel im CV Internationalität ist Standard Mind. eine Fremdsprachen Profilierungen herausarbeiten 3

4 Zwei Seiten des Bewerbungsgesprächs Ziele des Unternehmens Feststellung der Persönlichkeit Überprüfung der Daten des Bewerbers und fehlender Angaben Beurteilung der Kenntnisse und Fähigkeiten Ermittlung der Vorstellungen und Erwartungen des Bewerbers Ihre Ziele Informationen zur Stelle zum Unternehmen zu handelnden Personen zu Rahmenbedingungen 4

5 Vorbereitung des Bewerbungsgesprächs Bereiten Sie Antworten vor zu erklärungsbedürftigen Phasen im Lebenslauf ihren Anforderungen an die Stelle Small Talk (z.b. Anreise, Wetter, ) Äußeres Erscheinungsbild Non-verbale Kommunikation 5

6 Unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch Schwangerschaft Familienplanung Sexuelle Orientierung Krankheiten/ Behinderungen* Parteizugehörigkeit** Religionszugehörigkeit** Gewerkschaftszugehörigkeit** Vermögenverhältnisse/Schulden* Vorstrafen* * Zulässig, wenn relevant für Stelle ** Zulässig bei Bewerbung bei einer Partei, Gewerkschaft oder Religionsgemeinschaft 6

7 Rechtsfolgen bei Falschbeantwortung zulässiger Fragen: u.u. Anfechtung des Vertrags wg. arglistiger Täuschung ( 123 BGB), ansonsten folgenlos! 7

8 Der Arbeitsvertrag - Form Grundsätzlich sind schriftliche und mündliche Arbeitsverträge möglich. Spätestens einen Monat nach Beginn des Vertragsverhältnisses muss das Unternehmen dem/der Beschäftigten die Vertragsbedingungen schriftlich übergeben ( 2 NachwG = Nachweisgesetz). Bei Auslandseinsätzen von mehr als einem Monat sollte schriftlich vereinbart werden: Dauer des Auslandseinsatzes Zusätzliches Arbeitsentgelt (in welcher Währung?) Sachleistungen Rückkehrbedingungen 8

9 Der Arbeitsvertrag - Inhalt Mindestens müssen enthalten sein ( 2 NachwG): 1. der Name und die Anschrift der Vertragsparteien 2. der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses 3. bei befristeten Arbeitsverhältnissen: die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses 4. der Arbeitsort oder falls die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll ein Hinweis darauf, dass er/sie an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann 5. eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer bzw. von der Arbeitnehmerin zu leistenden Tätigkeit 9

10 Der Arbeitsvertrag - Inhalt Mindestens müssen enthalten sein ( 2 NachwG): 6. die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts sowie dessen Fälligkeit 7. die vereinbarte Arbeitszeit 8. die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs 9. die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses 10.ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind 10

11 Der Arbeitsvertrag - Zusammenfassung Angaben im Arbeitsvertrag die genaue Bezeichnung des Arbeitgebers mit Adresse die genaue Angabe des Arbeitsorts die präzise Beschreibung der Tätigkeit die genaue Zusammensetzung des Einkommens eine kurze Kündigungsfrist (für Arbeitnehmer) ist besser die Urlaubsdauer 30 Arbeitstage nicht selbstverständlich (gesetzlich nur 24 Werktage = 20 Arbeitstage!) die Arbeitszeit Arbeitstage Montag bis Freitag und 35 bis 38 Wochenstunden festschreiben lassen (bei mehr Stunden Zuschlag verlangen). 11

12 Kündigung Form Gründe Wettbewerbsverbot Zeugnis 12

13 Kündigung - Form Eine Kündigung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Kündigungsschutzgesetz: Voraussetzung: Der/Die Arbeitnehmende ist länger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt. Das Unternehmen muss mehr als zehn Vollzeitarbeitnehmer/innen beschäftigen. Der/Die Arbeitgeber/in muss berechtigte Gründe anführen. Arbeitnehmer/innen haben die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der Kündigung beim Arbeitsgericht prüfen zu lassen. Kündigungsfrist: Nach 622 BGB liegt die Kündigungsfrist zwischen vier Wochen und sieben Monaten. In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in der Regel zwei Wochen. 13

14 Kündigung - Gründe Verhaltensbedingte Kündigung: bei Fehlverhalten oder Verstoß gegen Arbeitspflichten i. d. R. vorherige Abmahnung notwendig Krankheitsbedingte Kündigung: wegen ständig wiederkehrender oder sehr lange andauernder Krankheit In den drei Jahren vor der Kündigung müssen die Fehlzeiten deutlich über sechs Wochen betragen haben. Betriebsbedingte Kündigung: bei Umsatzrückgang, Rationalisierung oder Auslagerung von Arbeitsplätzen Sozialauswahl nach Dauer des Arbeitsverhältnisses, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung 14

15 Kündigung - Wettbewerbsverbot Hierbei handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber/in und Arbeitnehmer/in, die besagt, dass der/die Arbeitnehmer/in nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis nicht als Konkurrent/in innerhalb der gleichen Branche auftritt. Grundlage: 74 ff. HGB Wichtig: Handle eine möglichst hohe Entschädigung und eine möglichst kurze Frist aus! Lass dich vom Betriebsrat und/oder der betreffenden Mitgliedsgewerkschaft informieren, bevor du eine Wettbewerbsklausel unterschreibst! 15

16 Kündigung - Zeugnis Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses haben alle Arbeitnehmer/innen Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis über Art und Dauer der Beschäftigung. Auf Verlangen des Arbeitnehmers / der Arbeitnehmerin ist ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis mit Angaben über Führung und Leistung auszustellen. Eine rechtzeitige Ausstellung zur Folge-Bewerbung muss geboten sein. Ein Zwischenzeugnis muss ausgestellt werden, wenn der Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin dies aus triftigem Grund einfordert, z. B. beim Wechsel des/der Vorgesetzten oder zur Bewerbung auf eine andere Stelle. Lass das Zeugnis durch einen Experten oder eine Expertin deiner Gewerkschaft prüfen. 16

17 Was gilt für mich noch? 17

18 Gliederung Bewerbungsgespräch und Arbeitsvertrag Der Arbeitsvertrag Befristete Arbeitsverhältnisse Entgelt Kündigung Einstiegsentgelte 18

19 Auf das Jahresentgelt kommt es an! Zusammensetzung: Jahresentgelt: 12 Monatsentgelte 13 Monatsentgelte Tarifentgelt IG Metall Baden-Württemberg: 12 Monatsentgelte + Leistungszulage + Urlaubsgeld + Sonderzahlung = 12 x Monatsentgelt = 13 x Monatsentgelt = 13,24 x Monatsentgelt 19

20 Beispiel Eingruppierung Elektronikentwickler/-in Bewertungsmerkmale Wissen & Können Erfahrung Denken Handlungsspielraum Kommunikation MA-Führung 20

21 Eingruppierung von Hochschulabsolventen/-innen Einstiegsentgelt nach Entgelt-Rahmentarifvertrag der baden-württembergischen Metallindustrie ab 1. Mai 2012, Basis: 35 Std./Woche Entgeltgruppe 12 Entgeltgruppe 13 Monatsgrundentgelt 3.756, ,00 + durchschnittliche tarifliche Leistungszulage 5 % 187,70 200,00 Zwischensumme 3.943, ,00 Einkommen für 12 Monate , ,00 + Urlaubsvergütung (50 % für 30 Tage) + Sonderzahlung (25 % von Zwischensumme) 1.971, ,00 985, ,00 = Jahreseinkommen , ,00 21

22 Einstiegsgehälter für Absolventen 2012 Technische Bereiche Uni, FH, Duales Studium Ingenieurwissenschaften Mathematik, Physik, Chemie Unteres Dezil Median Oberes Dezil Diplom Universität Bachelor Master Diplom Fachhochschule Bachelor Master Diplom Duales Studium Bachelor Master

23 Beispiel I: Brutto und Netto ,47 Euro Jahresentgelt brutto (Entgeltgruppe 12) Ledig, ohne Kinder Steuerklasse 1 Kirchensteuerpflichtig Brutto ,47 Solidaritätszuschlag 448,68 Kirchensteuer 652,71 Lohnsteuer 8.158,92 Rentenversicherung 4.259,30 Arbeitslosenversicherung 676,08 Krankenversicherung 3.695,90 Pflegeversicherung 574,67 Netto ,73 Ohne Gewähr 23

24 Beispiel II: Brutto und Netto ,46 Euro Jahresentgelt brutto (Entgeltentgelt EG 13) Ledig, ohne Kinder Steuerklasse 1 Kirchensteuerpflichtig Brutto ,46 Solidaritätszuschlag 608,08 Kirchensteuer 884,48 Lohnsteuer ,00 Rentenversicherung 5.060,48 Arbeitslosenversicherung 803,25 Krankenversicherung 3.874,50 Pflegeversicherung 602,44 Netto ,78 Ohne Gewähr 24

25 Wert von Dienstwagen und anderen Leistungen Leistungen: Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL) mit Tarifvertrag meist EUR pro Jahr EUR pro Jahr Dienstwagen zwischen 250 und 750 pro Monat, Achtung: geldwerter Vorteil bei Privatnutzung Betriebliche Altersversorgung gut, wenn man sie hat 25

26 Das Zielentgelt Gelegentlich werden schon Absolventen Zielentgelte angeboten. Vorsicht beim Vergleich mit Fixgehältern! Bewertung hängt stark von den Details ab. Im Zweifelsfall bei Vergleichen nur Garantie- Einkommen zu Grunde legen Beispiel ( /Jahr) Ziel übertroffen 160% ,- Ziel erreicht 100% ,- Garantie-Einkommen 70% ,- 26

27 Jährliche Entgeltüberprüfung Zum 1.1. eines Jahres findet eine Überprüfung des Entgelts statt. Das bedeutet keinen Anspruch auf eine Erhöhung sondern lediglich eine Überprüfung. Ergebnis kann eine 0%ige Erhöhung sein. Die Tarife der IG Metall beinhalten eine starke Entgeltdynamik In den ersten Jahren bis zu 10 % p.a. Tariferhöhung (z.b. 4,3 % zum ) und Höherstufung und erhöhte Sonderzahlung. Zusätzliche individuelle Erhöhungen und Bonuszahlungen sind immer möglich. 27

28 Was noch eine Rolle spielt Das Jahresentgelt allein, sagt noch wenig über die Qualität der Arbeit aus. Berücksichtigen Sie folgende Aspekte: Welche Entwicklungsmöglichkeiten bestehen im Unternehmen? Kann ich Themen ganzheitlich bearbeiten? Bin ich im Team tätig oder als Einzelkämpfer? Habe ich die Möglichkeit ins Ausland zu gehen? Bietet das Unternehmen ein Qualifizierungs- Entwicklungsprogramm? Wie reden Beschäftigte über ihren Arbeitgeber? Wie verhält er sich in Konfliktsituationen? 28

29 Gliederung Bewerbungsgespräch und Arbeitsvertrag Der Arbeitsvertrag Befristete Arbeitsverhältnisse Entgelt Kündigung Einstiegsentgelte 29

30 und jetzt noch Zeit für Fragen 30

31 Wo gibt es wertvolle Infos? Beim Betriebsrat der kennt das Unternehmen am besten IG Metall Stuttgart Nora Leser Bei der IG Metall für Mitglieder vielfältige Informationen und Netzwerke für Exkursionen, Praktika, gute Kontakte in die Unternehmen IG Metall für Studierende und Absolventen/-innen Einstiegsgehälter in der Metall- und Elektroindustrie

32 Angenehmen Heimweg 32

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