Mein Mitarbeiter ist krank Was tun?

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1 Mein Mitarbeiter ist krank Was tun? Informationen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement Handwerkskammer Reutlingen 3. Mai 2012 Präsentations-Download: Handwerkskammer Reutlingen, Hindenburgstraße 58, Reutlingen

2 Programm Uhr Begrüßung Dr. Joachim Eisert, Hauptgeschäftsführer Handwerkskammer Uhr Rechtliche Einführung Karl-Friedrich Ernst, Leiter KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg Uhr Betriebliches Eingliederungsmanagement Zehn Tipps für die Praxis Thomas Lambert, KVJS Integrationsamt, Stuttgart Pause Uhr Vorstellung Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation Petra Walter, Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation, Reutlingen 18:45 Uhr Praxisbeispiel: Fritz Möhrlen KG, Baiersbronn Thomas Lambert, KVJS Integrationsamt, Stuttgart 19:00 Uhr Der schwerbehinderte Mitarbeiter im Arbeitsverhältnis Thomas Lambert, KVJS Integrationsamt, Stuttgart 19:10 Uhr Zeit für Einzelgespräche und Austausch bei einem kleinen Imbiss Thema des Vortrags 4. Mai Handwerkskammer Reutlingen, Hindenburgstraße 58, Reutlingen

3 Betriebliches Eingliederungsmanagement - BEM - Karl-Friedrich Ernst KVJS Baden-Württemberg -Integrationsamt- Reutlingen, Karl-Friedrich Ernst Integrationsamt Baden-Württemberg

4 Rechtsgrundlage 84 Absatz 2 SGB IX 84 Prävention (1) Der Arbeitgeber schaltet bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeits- oder. möglichst dauerhaft fortgesetzt werden kann. (2) Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement). Soweit erforderlich wird der Werks- oder Betriebsarzt hinzugezogen. Die betroffene Person oder ihr gesetzlicher Vertreter ist zuvor auf die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie auf Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten hinzuweisen. Kommen Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht, werden vom Arbeitgeber die örtlichen gemeinsamen Servicestellen oder bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzugezogen. Diese wirken darauf hin, dass die erforderlichen Leistungen oder Hilfen unverzüglich beantragt und innerhalb der Frist des 14 Abs. 2 Satz 2 erbracht werden. Die zuständige Interessenvertretung im Sinne des 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem die Schwerbehindertenvertretung, können die Klärung verlangen. Sie wachen darüber, dass der Arbeitgeber die ihm nach dieser Vorschrift obliegenden Verpflichtungen erfüllt. (3) Die Rehabilitationsträger und die Integrationsämter können Arbeitgeber, die ein betriebliches Eingliederungsmanagement einführen, durch Prämien oder einen Bonus fördern. Karl-Friedrich Ernst Integrationsamt Baden-Württemberg

5 BEM - Entwicklung 2004: Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen - Erweiterung um 84 Abs. 2 SGB IX (BEM) Umsetzung in den Betrieben Urteile des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) Karl-Friedrich Ernst Integrationsamt Baden-Württemberg

6 BEM Wie/Warum? Gemeinsame Klärung Ursachenforschung Beseitigung von Störfaktoren ZIEL: Beendigung der AU Vermeidung (zukünftiger) AU Karl-Friedrich Ernst Integrationsamt Baden-Württemberg

7 BEM - Ablauf ~~~~~~~ ~~~~~~~ 6 Wochen AU ~~~~~~~ ~~~~~~~ ~~~~~~~ ~~~~~~~ Ursachen- Forschung Karl-Friedrich Ernst ~~~~~~~ ~~~~~~~ ~~~~~~~ ~~~~~~~ ~~~~~~~ Maßnahmen Abschluss Integrationsamt Baden-Württemberg

8 BEM - Basics Freiwillige Teilnahme Ergebnisoffenes Verfahren Standard für alle Mitarbeiter gleich Jederzeit beendbar Gemeinsame Maßnahmenvereinbarung Kein BAM Karl-Friedrich Ernst Integrationsamt Baden-Württemberg

9 BEM Entscheidungen des BAG 2007 Anwendungsbereich des 84 SGB IX BEM als Voraussetzung für Kündigung? Anspruch auf leidensgerechte (Weiter-)Beschäftigung? Darlegungslast bei fehlendem BEM für Kündigung? Karl-Friedrich Ernst Integrationsamt Baden-Württemberg

10 BEM aktuelle Entscheidungen des BAG Verfahrensrechtliche Mindestanforderungen eines BEM 2010 BEM auch ohne BR/PR? Arbeitnehmer lehnt BEM ab Auswirkung auf Kündigung? Informations- und Aufklärungspflichten Indiz für Benachteiligung nach AGG wegen Behinderung? Karl-Friedrich Ernst Integrationsamt Baden-Württemberg

11 BEM Karl-Friedrich Ernst Integrationsamt Baden-Württemberg

12

13 Betriebliches Eingliederungsmanagement Zehn Tipps für die Praxis Thomas Lambert KVJS Integrationsamt Reutlingen,

14 Tipp 1 Stellen Sie die Weichen für das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM): sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Jahres

15 Tipp 2 Informieren Sie: Betriebsrat Schwerbehindertenvertretung Beteiligen Sie auch externe Stellen: Integrationsamt Gemeinsame Servicestelle

16 Tipp 3 Schaffen Sie Vertrauen: Zustimmung des Betroffenen Freiwilligkeit Ablehnung des Betroffenen bedeutet nicht Kündigung!

17 Tipp 4 BEM heißt partnerschaftliches Miteinander: Aufklärung Information Sachlichkeit Ergebnisoffenheit Suche nach Ursachen

18 Tipp 5 Mosaik der Informationen: Auswertung der Fakten Erklären Sie die nächsten Schritte Diagnosen braucht man die? Wer unterstützt und berät? Was kostet das?

19 Tipp 6 Planen und organisieren Ihre Stärke! Aufgabenverteilung Jeder trägt Verantwortung!

20 Tipp 7 Bleiben Sie am Ball Behalten Sie vereinbarte Maßnahmen im Auge Gehen die Fehlzeiten zurück? Fehlt noch etwas?

21 Tipp 8 Gestalten Sie! BEM funktioniert in jedem Betrieb Gestaltungsmöglichkeiten aber sicher! Auch ohne Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung Externe Unterstützung ist immer möglich

22 Tipp 9 Schaffen Sie Transparenz! Offenheit und Ehrlichkeit zahlt sich aus! Erfolge öffnen Türen! Gehen Sie konsequent vor. Schaffen Sie kein Zwei-Klassen-BEM

23 Tipp 10 Mut und Ausdauer sind wichtig! Lassen Sie sich nicht durch Rückschläge entmutigen! Prüfen Sie Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten Nutzen Sie Unterstützungsangebote

24 Nutzen Sie diesen Handwerkskoffer für ein gutes BEM!

25 Programm Uhr Begrüßung Dr. Joachim Eisert, Hauptgeschäftsführer Handwerkskammer Uhr Rechtliche Einführung Karl-Friedrich Ernst, Leiter KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg Uhr Betriebliches Eingliederungsmanagement Zehn Tipps für die Praxis Thomas Lambert, KVJS Integrationsamt, Stuttgart Pause Uhr Vorstellung Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation Petra Walter, Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation, Reutlingen 18:45 Uhr Praxisbeispiel: Fritz Möhrlen KG, Baiersbronn Thomas Lambert, KVJS Integrationsamt, Stuttgart 19:00 Uhr Der schwerbehinderte Mitarbeiter im Arbeitsverhältnis Thomas Lambert, KVJS Integrationsamt, Stuttgart 19:10 Uhr Zeit für Einzelgespräche und Austausch bei einem kleinen Imbiss Thema des Vortrags 4. Mai Handwerkskammer Reutlingen, Hindenburgstraße 58, Reutlingen

26 Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation Petra Walter 26

27 Leitmotiv des Sozialgesetzbuches IX: Menschen mit Behinderung sollen nicht mehr Objekte der Fürsorge und Versorgung sein. Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohter Menschen. Beratung und Unterstützung aus einer Hand durch die gemeinsamen Servicestellen aller Rehabilitationsträger Petra Walter 27

28 Gesetzliche Grundlagen - Servicestellen 22 Sozialgesetzbuch IX Aufgabenkatalog 23 Sozialgesetzbuch IX Organisation, Einrichtung, Ausstattung, Sozialdaten 24 Sozialgesetzbuch IX Bericht 84 Sozialgesetzbuch IX Betriebliche Eingliederungsmanagement Petra Walter 28

29 Ziele der Gemeinsamen Servicestellen Die Rehabilitationsträger bieten ein zusätzliches ortsnahes trägerübergreifendes kostenloses/neutrales Angebot zur Beratung und Unterstützung für jeden Bürger in allen Fragen der Rehabilitation an. Petra Walter 29

30 In Baden-Württemberg gibt es 22 Gemeinsame Servicestellen, einige davon arbeiten landkreisübergreifend Bundesweit gibt es 494 Servicestellen (Stand 05/2010) - Krankenkassen (297) - Rentenversicherung (173) - Landkreisen (9) - Unfallversicherung (8) - Sozialhilfe (5) - Bundesagentur für Arbeit (1) - Städte und Gemeinden (1) Petra Walter 30

31 Aufgaben der Gemeinsamen Servicestellen Information über Leistungsvoraussetzungen Leistungen der Reha-Träger Verwaltungsabläufe Petra Walter 31

32 Aufgaben der Gemeinsamen Servicestellen Beratung und Unterstützung bei der Klärung des Reha Bedarfs Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe Inanspruchnahme eines Persönlichen Budget Inanspruchnahme der besonderen Hilfen im Arbeitsleben Erfüllung vom Mitwirkungspflichten Petra Walter 32

33 Aufgaben der Gemeinsamen Servicestellen Ermittlung, Benennung und Einschaltung des zuständigen Reha-Trägers Hilfestellung bei der Antragstellung Weiterleitung des Antrages an den zuständigen Reha-Träger Vorbereitende Arbeiten für die Entscheidung des zuständigen Trägers (z.b. Koordinierung der sozialmedizinischen Auswertung) Hinwirken auf eine zeitnahe Entscheidung und Leistungserbringung durch den Reha-Träger Unterstützende Begleitung bis zur Entscheidung des Reha-Trägers Petra Walter 33

34 Aufgaben der Gemeinsamen Servicestellen Koordinierung und Vermittlung Zwischen mehreren Reha-Trägern und Beteiligten Auch während der Leistungserbringung Petra Walter 34

35 Aufgaben der Gemeinsamen Servicestellen Bei Bedarf Beteiligung z.b.: der Integrationsämter Pflegekassen Mit Einverständnis des Ratsuchenden Beteiligung Verbände behinderter Menschen Selbsthilfegruppen Interessenvertretung behinderter Frauen Petra Walter 35

36 Organisation der Gemeinsamen Servicestellen Gemeinsame Servicestellen gibt es in jedem Landkreis oder in kreisfreien Städten Eine Servicestelle kann auch mehrere Landkreise betreuen, wenn eine ortnahe Beratung und Unterstützung gewährleistet ist Erreichbarkeit : persönlich, telefonisch, per Fax oder Barrierefreiheit (Zugang, Kommunikation, Informationsmittel) Petra Walter 36

37 Organisation der Gemeinsamen Servicestellen Jede Servicestelle ist einem Reha-Träger zugeordnet Kooperation und Koordination der Reha Träger in den gemeinsamen Servicestellen Hinter jeder Servicestelle steht ein Kooperationsnetzwerk, welches von Mitarbeiter-/innen aller regionalen Reha-Trägern gebildet wird Petra Walter 37

38 Die Reha-Träger: Gesetzliche Krankenkassen Bundesagentur für Arbeit Gesetzliche Unfallversicherung Gesetzliche Rentenversicherung Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung Träger der Kriegsopferversorgung/Kriegsopferfürsorge Öffentliche Jugendhilfe Sozialhilfeträger Petra Walter 38

39 Gemeinsame Servicestelle mit Front- und Back-Office Beratungsteam Wohnortnahe Servicestelle Front-Office Die Mitarbeiter der Servicestelle beraten umfassend, trägerunabhängig. Der Bürger wendet sich mit einem Anliegen an die Servicestelle. Er wird gegebenenfalls begleitet durch einen Mitarbeiter einer Behindertenorganisation oder Selbsthilfegruppen Absprache mit Ansprechpartner der anderen Rehabilitationsträger per Fax oder Mail UV RV Back-Office Rücksprache mit dem Hausarzt, dem Arbeitgeber et cetera Arbeitsamt KV Sozialamt, Jugendhilfe Antragsaufnahme Zuständiger Rehabilitationsträger entscheidet über den Leistungsantrag Petra Walter 39

40 Zusammenarbeit der Gemeinsamen Servicestellen mit: Reha-Trägern Integrationsämter Integrationsfachdiensten Arbeitgebern Ärzten Verbänden behinderter Menschen Selbsthilfegruppen Pflegekassen Petra Walter 40

41 Nutzen für den Arbeitgeber Nutzen eines ganzheitlichen Gesundheitsverständnisses Mitarbeiter in einer zufriedenstellenden Arbeitsumgebung sind seltener krank motivierter produktiver arbeiten effektiver und effizienter Nutzen des BEM Erhalt langfristiger qualifizierter Mitarbeiter (know-how) Reduktion der Lohnfortzahlungskosten im Krankheitsfall Petra Walter 41

42 Nutzen für den Arbeitnehmer gesunde Arbeitnehmer im Betrieb Gefühl der Unterstützung durch Kollegen und Führung Gefühl der Unterstützung durch Kollegen und Führung, die bei einem Wiedereinstieg helfen werden Gesund wieder an die Arbeit zu gehen, keine zu frühe Rückkehr an den Arbeitsplatz z.b. aus Angst vor negativen Folgen durch die AU für wieder gesunde Arbeitnehmer im Betrieb Überwindung ihrer Arbeitsunfähigkeit Erhalt und Sicherung ihrer Beschäftigungsfähigkeit Petra Walter 42

43 Ablaufmatrix Betriebliches Eingliederungsmanagement? Erstgespräch führen? Fallbesprechung? Maßnahme durchführen? Maßnahme wirksam? Arbeitsunfähigkeit von 6 Wochen Erstkontakt mit Mitarbeiter durch Personalabteilung MA lehnt BEM ab Kein BEM notwendig Keine Maßnahme möglich BEM beendet Maßnahme nicht erfolgreich Maßnahme erfolgreich BEM beendet Petra Walter 43

44 Adressen aller Gemeinsamen Servicestellen bundesweit finden Sie im Internet unter einschließlich Suchfunktion, Lageplan und Wegbeschreibung oder für Baden-Württemberg Petra Walter 44

45 Gesundheitsprävention der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg Aktive Prävention in Alltag & Beruf: Betsi Beschäftigungsfähigkeit teilhabeorientiert sichern Petra Walter 45

46 Zielgruppe von Betsi Gesundheitsprävention für Beschäftigte, die bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg versichert sind. Die Mitarbeiter weisen beeinflussbare Risikofaktoren auf, wie Fettstoffwechselstörung, Übergewicht, Bluthochdruck, Diabetes Mellitus... muskuläre Defizite des Halteapparates, mangelnde Beweglichkeit der Wirbelsäule Erste Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz müssen vorliegen. Petra Walter 46

47 Wie läuft Betsi ab? Stationäre Phase Ambulante Phase Eigeninitiative Refresherwochenende 1 Woche in einer Rehaklinik 12 Einheiten zu 1,5 Stunden in einem ambulanten Reha- oder Trainingszentrum 6 Monate, in denen die Teilnehmer ihr Training selbständig fortsetzen in der Rehaklinik Petra Walter 47

48 Aufbau des Projektes Inhalte der Maßnahme Erste Woche stationär Diagnostikblock Risikofaktoren für Herz-/Kreislauferkrankungen, Fitnesstest, Rückenfunktionstest Theorie Trainingstheorie, Ernährung, Stressprävention, Rückenfitness, Raucherentwöhnung Praxis Sportangebote (Walking, Laufen, Schwimmen, Rückenmuskulaturaufbau, Rückenbeweglichkeit), Gruppenevents (Wanderungen, gemeinsames Essen), gesunde Ernährung Zwölf ambulante Einheiten einmal pro Woche eine Trainingseinheit (1,5 h), Umsetzung der Empfehlungen aus der stationären Phase, Verstetigung des Gelernten unter Anleitung Refresher-Wochenende in der Rehaklinik Wiederholung des Diagnostikblockes, Auffrischung Petra Walter 48

49 Ziele für den Betrieb Ziele für den Betrieb Erhalt/Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter Anwesenheitsverbesserung Erhalt der Qualifikation der Mitarbeiter bei älter werdender Belegschaft bei zunehmendem Fachkräftemangel Attraktivitätsgewinn als Arbeitgeber Petra Walter 49

50 Wer trägt die Kosten von Betsi? Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg trägt die Kosten für den Klinikaufenthalt und die Kosten für das ambulante Reha-Zentrum. Eine Kostenbeteilung der gesetzlichen Krankenkassen ist möglich. Arbeitgeber übernimmt die Lohnfortzahlung für den einwöchigen Klinikaufenthalt. Beschäftigte / Beschäftigter muss eine Zuzahlung von täglich 10 EUR für den Aufenthalt in der Rehaklinik leisten. Petra Walter 50

51 Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation Reutlingen, Tübingen, Zollernalbkreis Petra Walter Ringelbachstr Reutlingen Tel.: Fax: Petra Walter 51

52 Betriebliches Eingliederungsmanagement Erfahrungsbericht eines Arbeitgebers Thomas Lambert KVJS Integrationsamt Reutlingen,

53 Fritz Möhrlen KG

54 Firmengeschichte Unternehmensgründung 1935 seit 3. Generation in Familienbesitz Geschäftsführer: Christof Möhrlen (seit 1998) zurzeit 11 Beschäftigte; davon 3 mit anerkannter Schwerbehinderung/Gleichstellung 1 Auszubildender

55 Erfahrungsbericht Mitarbeiter, 55 Jahre alt seit August 1972 beschäftigt als Elektroinstallateur (ohne abgeschlossene Berufsausbildung) Führerschein nicht vorhanden

56 Ausgangssituation Arbeitsunfall 2007: Knieverletzung aufgrund eines Sturzes seitdem ca. 1 ½ Jahr Arbeitsunfähigkeit Stufenweise Wiedereingliederung im Frühjahr 2009 Seit bestand wieder Arbeitsfähigkeit Mitarbeiter hat einen GdB von 40 (seit 06/2002) und Gleichstellung (seit 04/2009)

57 Prävention Integrationsamt wurde im Juli 2009 informiert Fehlzeiten bereits vor Arbeitsunfall sehr hoch Berufsgenossenschaft hatte bereits Zuschüsse zugesagt; BG-Rente wird geprüft dauerhafter Zuschuss zu Lohnkosten als Voraussetzung für Weiterbeschäftigung

58 Fallgespräch Antrag auf Zahlung eines Lohnkostenzuschusses beim Integrationsamt gestellt Integrationsamt holt ärztliche Stellungnahmen zum medizinischen Leistungsbild ein Betriebsbesuch des Integrationsamtes (mit dem Technischen Beratungsdienst) im November 2009

59 Maßnahmen Zahlung eines Lohnkostenzuschusses ab Januar 2010 (davor noch Förderung von BG) Zuschusshöhe 678,00 monatlich entspricht 25,68 % des Bruttoarbeitsentgelts Zuschuss wurde im Februar 2011 verlängert das Arbeitsverhältnis des Mitarbeiters wurde dadurch gesichert auch für die beiden anderen schwerbehinderten Mitarbeiter werden Lohnkostenzuschüsse gezahlt

60 Persönliche Erfahrungen des Arbeitgebers reibungslose und unkomplizierte (unbürokratische) Zusammenarbeit sehr persönliche und vertrauensvolle Gespräche auch zusammen mit den Mitarbeitern Hilfeleistungen des Integrationsamtes und des TBD weit über Bezuschussung hinaus, z. B. bei Fragen zu Behördengängen, Rentenantrag

61 Persönliche Erfahrungen des Arbeitgebers Fazit: gute Erfahrung für Firma und Mitarbeiter für den Betrieb der einzig begehbare Weg, Bauarbeiter von der Ausbildung bis zum Rentenalter im eigenen Betrieb zu beschäftigen harte körperliche Arbeit auf dem Bau hinterlässt im Laufe der Arbeitsjahre gesundheitliche Einschränkungen ohne Bezuschussung wäre eine Beschäftigung für beide Seiten bis zur Verrentung nicht tragbar

62 Nutzen Sie diesen Handwerkskoffer für ein gutes BEM! Es lohnt sich!

63 Kündigungsschutzverfahren beim Integrationsamt Thomas Lambert KVJS Integrationsamt Reutlingen,

64 Zustimmung des Integrationsamtes Ordentliche Kündigung Änderungs- Kündigung ZUSTIMMUNG ERFORDERLICH Außerordentliche Kündigung Sonderfall: Eintritt BU/EU auf Zeit

65 Zustimmung des Integrationsamtes Kündigung durch schwerbehinderten Menschen ZUSTIMMUNG NICHT ERFORDERLICH Einvernehmliche Beendigung (Aufhebungsvertrag) Befristeter Vertrag (Zeitvertrag, auflösende Bedingung)

66 Zustimmung des Integrationsamtes Kündigung innerhalb von 6 Monaten ZUSTIMMUNG NICHT ERFORDERLICH Entlassung aus Witterungsgründen (mit Wiedereinstellungszusage) Entlassung auf bestimmten Stellen Kündigung ohne Einwendungen der betr. älteren sbm bei sozialer Absicherung

67 Kündigungsschutzverfahren AG-Kündigungsabsicht Information SBV-BR/PR Antrag auf Zustimmung Integrationsamt ermittelt Kündigungsverhandlung Evtl. Expertenanhörung Gütliche Einigung/ Entscheidung Integrationsamt

68 Nutzen Sie diesen Handwerkskoffer für ein gutes BEM! BEM vermeidet Kündigungen!

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