Mein Mitarbeiter ist krank Was tun?
|
|
- Hansl Bach
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Mein Mitarbeiter ist krank Was tun? Informationen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement Handwerkskammer Reutlingen 3. Mai 2012 Präsentations-Download: Handwerkskammer Reutlingen, Hindenburgstraße 58, Reutlingen
2 Programm Uhr Begrüßung Dr. Joachim Eisert, Hauptgeschäftsführer Handwerkskammer Uhr Rechtliche Einführung Karl-Friedrich Ernst, Leiter KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg Uhr Betriebliches Eingliederungsmanagement Zehn Tipps für die Praxis Thomas Lambert, KVJS Integrationsamt, Stuttgart Pause Uhr Vorstellung Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation Petra Walter, Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation, Reutlingen 18:45 Uhr Praxisbeispiel: Fritz Möhrlen KG, Baiersbronn Thomas Lambert, KVJS Integrationsamt, Stuttgart 19:00 Uhr Der schwerbehinderte Mitarbeiter im Arbeitsverhältnis Thomas Lambert, KVJS Integrationsamt, Stuttgart 19:10 Uhr Zeit für Einzelgespräche und Austausch bei einem kleinen Imbiss Thema des Vortrags 4. Mai Handwerkskammer Reutlingen, Hindenburgstraße 58, Reutlingen
3 Betriebliches Eingliederungsmanagement - BEM - Karl-Friedrich Ernst KVJS Baden-Württemberg -Integrationsamt- Reutlingen, Karl-Friedrich Ernst Integrationsamt Baden-Württemberg
4 Rechtsgrundlage 84 Absatz 2 SGB IX 84 Prävention (1) Der Arbeitgeber schaltet bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeits- oder. möglichst dauerhaft fortgesetzt werden kann. (2) Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement). Soweit erforderlich wird der Werks- oder Betriebsarzt hinzugezogen. Die betroffene Person oder ihr gesetzlicher Vertreter ist zuvor auf die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie auf Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten hinzuweisen. Kommen Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht, werden vom Arbeitgeber die örtlichen gemeinsamen Servicestellen oder bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzugezogen. Diese wirken darauf hin, dass die erforderlichen Leistungen oder Hilfen unverzüglich beantragt und innerhalb der Frist des 14 Abs. 2 Satz 2 erbracht werden. Die zuständige Interessenvertretung im Sinne des 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem die Schwerbehindertenvertretung, können die Klärung verlangen. Sie wachen darüber, dass der Arbeitgeber die ihm nach dieser Vorschrift obliegenden Verpflichtungen erfüllt. (3) Die Rehabilitationsträger und die Integrationsämter können Arbeitgeber, die ein betriebliches Eingliederungsmanagement einführen, durch Prämien oder einen Bonus fördern. Karl-Friedrich Ernst Integrationsamt Baden-Württemberg
5 BEM - Entwicklung 2004: Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen - Erweiterung um 84 Abs. 2 SGB IX (BEM) Umsetzung in den Betrieben Urteile des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) Karl-Friedrich Ernst Integrationsamt Baden-Württemberg
6 BEM Wie/Warum? Gemeinsame Klärung Ursachenforschung Beseitigung von Störfaktoren ZIEL: Beendigung der AU Vermeidung (zukünftiger) AU Karl-Friedrich Ernst Integrationsamt Baden-Württemberg
7 BEM - Ablauf ~~~~~~~ ~~~~~~~ 6 Wochen AU ~~~~~~~ ~~~~~~~ ~~~~~~~ ~~~~~~~ Ursachen- Forschung Karl-Friedrich Ernst ~~~~~~~ ~~~~~~~ ~~~~~~~ ~~~~~~~ ~~~~~~~ Maßnahmen Abschluss Integrationsamt Baden-Württemberg
8 BEM - Basics Freiwillige Teilnahme Ergebnisoffenes Verfahren Standard für alle Mitarbeiter gleich Jederzeit beendbar Gemeinsame Maßnahmenvereinbarung Kein BAM Karl-Friedrich Ernst Integrationsamt Baden-Württemberg
9 BEM Entscheidungen des BAG 2007 Anwendungsbereich des 84 SGB IX BEM als Voraussetzung für Kündigung? Anspruch auf leidensgerechte (Weiter-)Beschäftigung? Darlegungslast bei fehlendem BEM für Kündigung? Karl-Friedrich Ernst Integrationsamt Baden-Württemberg
10 BEM aktuelle Entscheidungen des BAG Verfahrensrechtliche Mindestanforderungen eines BEM 2010 BEM auch ohne BR/PR? Arbeitnehmer lehnt BEM ab Auswirkung auf Kündigung? Informations- und Aufklärungspflichten Indiz für Benachteiligung nach AGG wegen Behinderung? Karl-Friedrich Ernst Integrationsamt Baden-Württemberg
11 BEM Karl-Friedrich Ernst Integrationsamt Baden-Württemberg
12
13 Betriebliches Eingliederungsmanagement Zehn Tipps für die Praxis Thomas Lambert KVJS Integrationsamt Reutlingen,
14 Tipp 1 Stellen Sie die Weichen für das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM): sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Jahres
15 Tipp 2 Informieren Sie: Betriebsrat Schwerbehindertenvertretung Beteiligen Sie auch externe Stellen: Integrationsamt Gemeinsame Servicestelle
16 Tipp 3 Schaffen Sie Vertrauen: Zustimmung des Betroffenen Freiwilligkeit Ablehnung des Betroffenen bedeutet nicht Kündigung!
17 Tipp 4 BEM heißt partnerschaftliches Miteinander: Aufklärung Information Sachlichkeit Ergebnisoffenheit Suche nach Ursachen
18 Tipp 5 Mosaik der Informationen: Auswertung der Fakten Erklären Sie die nächsten Schritte Diagnosen braucht man die? Wer unterstützt und berät? Was kostet das?
19 Tipp 6 Planen und organisieren Ihre Stärke! Aufgabenverteilung Jeder trägt Verantwortung!
20 Tipp 7 Bleiben Sie am Ball Behalten Sie vereinbarte Maßnahmen im Auge Gehen die Fehlzeiten zurück? Fehlt noch etwas?
21 Tipp 8 Gestalten Sie! BEM funktioniert in jedem Betrieb Gestaltungsmöglichkeiten aber sicher! Auch ohne Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung Externe Unterstützung ist immer möglich
22 Tipp 9 Schaffen Sie Transparenz! Offenheit und Ehrlichkeit zahlt sich aus! Erfolge öffnen Türen! Gehen Sie konsequent vor. Schaffen Sie kein Zwei-Klassen-BEM
23 Tipp 10 Mut und Ausdauer sind wichtig! Lassen Sie sich nicht durch Rückschläge entmutigen! Prüfen Sie Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten Nutzen Sie Unterstützungsangebote
24 Nutzen Sie diesen Handwerkskoffer für ein gutes BEM!
25 Programm Uhr Begrüßung Dr. Joachim Eisert, Hauptgeschäftsführer Handwerkskammer Uhr Rechtliche Einführung Karl-Friedrich Ernst, Leiter KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg Uhr Betriebliches Eingliederungsmanagement Zehn Tipps für die Praxis Thomas Lambert, KVJS Integrationsamt, Stuttgart Pause Uhr Vorstellung Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation Petra Walter, Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation, Reutlingen 18:45 Uhr Praxisbeispiel: Fritz Möhrlen KG, Baiersbronn Thomas Lambert, KVJS Integrationsamt, Stuttgart 19:00 Uhr Der schwerbehinderte Mitarbeiter im Arbeitsverhältnis Thomas Lambert, KVJS Integrationsamt, Stuttgart 19:10 Uhr Zeit für Einzelgespräche und Austausch bei einem kleinen Imbiss Thema des Vortrags 4. Mai Handwerkskammer Reutlingen, Hindenburgstraße 58, Reutlingen
26 Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation Petra Walter 26
27 Leitmotiv des Sozialgesetzbuches IX: Menschen mit Behinderung sollen nicht mehr Objekte der Fürsorge und Versorgung sein. Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohter Menschen. Beratung und Unterstützung aus einer Hand durch die gemeinsamen Servicestellen aller Rehabilitationsträger Petra Walter 27
28 Gesetzliche Grundlagen - Servicestellen 22 Sozialgesetzbuch IX Aufgabenkatalog 23 Sozialgesetzbuch IX Organisation, Einrichtung, Ausstattung, Sozialdaten 24 Sozialgesetzbuch IX Bericht 84 Sozialgesetzbuch IX Betriebliche Eingliederungsmanagement Petra Walter 28
29 Ziele der Gemeinsamen Servicestellen Die Rehabilitationsträger bieten ein zusätzliches ortsnahes trägerübergreifendes kostenloses/neutrales Angebot zur Beratung und Unterstützung für jeden Bürger in allen Fragen der Rehabilitation an. Petra Walter 29
30 In Baden-Württemberg gibt es 22 Gemeinsame Servicestellen, einige davon arbeiten landkreisübergreifend Bundesweit gibt es 494 Servicestellen (Stand 05/2010) - Krankenkassen (297) - Rentenversicherung (173) - Landkreisen (9) - Unfallversicherung (8) - Sozialhilfe (5) - Bundesagentur für Arbeit (1) - Städte und Gemeinden (1) Petra Walter 30
31 Aufgaben der Gemeinsamen Servicestellen Information über Leistungsvoraussetzungen Leistungen der Reha-Träger Verwaltungsabläufe Petra Walter 31
32 Aufgaben der Gemeinsamen Servicestellen Beratung und Unterstützung bei der Klärung des Reha Bedarfs Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe Inanspruchnahme eines Persönlichen Budget Inanspruchnahme der besonderen Hilfen im Arbeitsleben Erfüllung vom Mitwirkungspflichten Petra Walter 32
33 Aufgaben der Gemeinsamen Servicestellen Ermittlung, Benennung und Einschaltung des zuständigen Reha-Trägers Hilfestellung bei der Antragstellung Weiterleitung des Antrages an den zuständigen Reha-Träger Vorbereitende Arbeiten für die Entscheidung des zuständigen Trägers (z.b. Koordinierung der sozialmedizinischen Auswertung) Hinwirken auf eine zeitnahe Entscheidung und Leistungserbringung durch den Reha-Träger Unterstützende Begleitung bis zur Entscheidung des Reha-Trägers Petra Walter 33
34 Aufgaben der Gemeinsamen Servicestellen Koordinierung und Vermittlung Zwischen mehreren Reha-Trägern und Beteiligten Auch während der Leistungserbringung Petra Walter 34
35 Aufgaben der Gemeinsamen Servicestellen Bei Bedarf Beteiligung z.b.: der Integrationsämter Pflegekassen Mit Einverständnis des Ratsuchenden Beteiligung Verbände behinderter Menschen Selbsthilfegruppen Interessenvertretung behinderter Frauen Petra Walter 35
36 Organisation der Gemeinsamen Servicestellen Gemeinsame Servicestellen gibt es in jedem Landkreis oder in kreisfreien Städten Eine Servicestelle kann auch mehrere Landkreise betreuen, wenn eine ortnahe Beratung und Unterstützung gewährleistet ist Erreichbarkeit : persönlich, telefonisch, per Fax oder Barrierefreiheit (Zugang, Kommunikation, Informationsmittel) Petra Walter 36
37 Organisation der Gemeinsamen Servicestellen Jede Servicestelle ist einem Reha-Träger zugeordnet Kooperation und Koordination der Reha Träger in den gemeinsamen Servicestellen Hinter jeder Servicestelle steht ein Kooperationsnetzwerk, welches von Mitarbeiter-/innen aller regionalen Reha-Trägern gebildet wird Petra Walter 37
38 Die Reha-Träger: Gesetzliche Krankenkassen Bundesagentur für Arbeit Gesetzliche Unfallversicherung Gesetzliche Rentenversicherung Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung Träger der Kriegsopferversorgung/Kriegsopferfürsorge Öffentliche Jugendhilfe Sozialhilfeträger Petra Walter 38
39 Gemeinsame Servicestelle mit Front- und Back-Office Beratungsteam Wohnortnahe Servicestelle Front-Office Die Mitarbeiter der Servicestelle beraten umfassend, trägerunabhängig. Der Bürger wendet sich mit einem Anliegen an die Servicestelle. Er wird gegebenenfalls begleitet durch einen Mitarbeiter einer Behindertenorganisation oder Selbsthilfegruppen Absprache mit Ansprechpartner der anderen Rehabilitationsträger per Fax oder Mail UV RV Back-Office Rücksprache mit dem Hausarzt, dem Arbeitgeber et cetera Arbeitsamt KV Sozialamt, Jugendhilfe Antragsaufnahme Zuständiger Rehabilitationsträger entscheidet über den Leistungsantrag Petra Walter 39
40 Zusammenarbeit der Gemeinsamen Servicestellen mit: Reha-Trägern Integrationsämter Integrationsfachdiensten Arbeitgebern Ärzten Verbänden behinderter Menschen Selbsthilfegruppen Pflegekassen Petra Walter 40
41 Nutzen für den Arbeitgeber Nutzen eines ganzheitlichen Gesundheitsverständnisses Mitarbeiter in einer zufriedenstellenden Arbeitsumgebung sind seltener krank motivierter produktiver arbeiten effektiver und effizienter Nutzen des BEM Erhalt langfristiger qualifizierter Mitarbeiter (know-how) Reduktion der Lohnfortzahlungskosten im Krankheitsfall Petra Walter 41
42 Nutzen für den Arbeitnehmer gesunde Arbeitnehmer im Betrieb Gefühl der Unterstützung durch Kollegen und Führung Gefühl der Unterstützung durch Kollegen und Führung, die bei einem Wiedereinstieg helfen werden Gesund wieder an die Arbeit zu gehen, keine zu frühe Rückkehr an den Arbeitsplatz z.b. aus Angst vor negativen Folgen durch die AU für wieder gesunde Arbeitnehmer im Betrieb Überwindung ihrer Arbeitsunfähigkeit Erhalt und Sicherung ihrer Beschäftigungsfähigkeit Petra Walter 42
43 Ablaufmatrix Betriebliches Eingliederungsmanagement? Erstgespräch führen? Fallbesprechung? Maßnahme durchführen? Maßnahme wirksam? Arbeitsunfähigkeit von 6 Wochen Erstkontakt mit Mitarbeiter durch Personalabteilung MA lehnt BEM ab Kein BEM notwendig Keine Maßnahme möglich BEM beendet Maßnahme nicht erfolgreich Maßnahme erfolgreich BEM beendet Petra Walter 43
44 Adressen aller Gemeinsamen Servicestellen bundesweit finden Sie im Internet unter einschließlich Suchfunktion, Lageplan und Wegbeschreibung oder für Baden-Württemberg Petra Walter 44
45 Gesundheitsprävention der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg Aktive Prävention in Alltag & Beruf: Betsi Beschäftigungsfähigkeit teilhabeorientiert sichern Petra Walter 45
46 Zielgruppe von Betsi Gesundheitsprävention für Beschäftigte, die bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg versichert sind. Die Mitarbeiter weisen beeinflussbare Risikofaktoren auf, wie Fettstoffwechselstörung, Übergewicht, Bluthochdruck, Diabetes Mellitus... muskuläre Defizite des Halteapparates, mangelnde Beweglichkeit der Wirbelsäule Erste Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz müssen vorliegen. Petra Walter 46
47 Wie läuft Betsi ab? Stationäre Phase Ambulante Phase Eigeninitiative Refresherwochenende 1 Woche in einer Rehaklinik 12 Einheiten zu 1,5 Stunden in einem ambulanten Reha- oder Trainingszentrum 6 Monate, in denen die Teilnehmer ihr Training selbständig fortsetzen in der Rehaklinik Petra Walter 47
48 Aufbau des Projektes Inhalte der Maßnahme Erste Woche stationär Diagnostikblock Risikofaktoren für Herz-/Kreislauferkrankungen, Fitnesstest, Rückenfunktionstest Theorie Trainingstheorie, Ernährung, Stressprävention, Rückenfitness, Raucherentwöhnung Praxis Sportangebote (Walking, Laufen, Schwimmen, Rückenmuskulaturaufbau, Rückenbeweglichkeit), Gruppenevents (Wanderungen, gemeinsames Essen), gesunde Ernährung Zwölf ambulante Einheiten einmal pro Woche eine Trainingseinheit (1,5 h), Umsetzung der Empfehlungen aus der stationären Phase, Verstetigung des Gelernten unter Anleitung Refresher-Wochenende in der Rehaklinik Wiederholung des Diagnostikblockes, Auffrischung Petra Walter 48
49 Ziele für den Betrieb Ziele für den Betrieb Erhalt/Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter Anwesenheitsverbesserung Erhalt der Qualifikation der Mitarbeiter bei älter werdender Belegschaft bei zunehmendem Fachkräftemangel Attraktivitätsgewinn als Arbeitgeber Petra Walter 49
50 Wer trägt die Kosten von Betsi? Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg trägt die Kosten für den Klinikaufenthalt und die Kosten für das ambulante Reha-Zentrum. Eine Kostenbeteilung der gesetzlichen Krankenkassen ist möglich. Arbeitgeber übernimmt die Lohnfortzahlung für den einwöchigen Klinikaufenthalt. Beschäftigte / Beschäftigter muss eine Zuzahlung von täglich 10 EUR für den Aufenthalt in der Rehaklinik leisten. Petra Walter 50
51 Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation Reutlingen, Tübingen, Zollernalbkreis Petra Walter Ringelbachstr Reutlingen Tel.: Fax: Petra Walter 51
52 Betriebliches Eingliederungsmanagement Erfahrungsbericht eines Arbeitgebers Thomas Lambert KVJS Integrationsamt Reutlingen,
53 Fritz Möhrlen KG
54 Firmengeschichte Unternehmensgründung 1935 seit 3. Generation in Familienbesitz Geschäftsführer: Christof Möhrlen (seit 1998) zurzeit 11 Beschäftigte; davon 3 mit anerkannter Schwerbehinderung/Gleichstellung 1 Auszubildender
55 Erfahrungsbericht Mitarbeiter, 55 Jahre alt seit August 1972 beschäftigt als Elektroinstallateur (ohne abgeschlossene Berufsausbildung) Führerschein nicht vorhanden
56 Ausgangssituation Arbeitsunfall 2007: Knieverletzung aufgrund eines Sturzes seitdem ca. 1 ½ Jahr Arbeitsunfähigkeit Stufenweise Wiedereingliederung im Frühjahr 2009 Seit bestand wieder Arbeitsfähigkeit Mitarbeiter hat einen GdB von 40 (seit 06/2002) und Gleichstellung (seit 04/2009)
57 Prävention Integrationsamt wurde im Juli 2009 informiert Fehlzeiten bereits vor Arbeitsunfall sehr hoch Berufsgenossenschaft hatte bereits Zuschüsse zugesagt; BG-Rente wird geprüft dauerhafter Zuschuss zu Lohnkosten als Voraussetzung für Weiterbeschäftigung
58 Fallgespräch Antrag auf Zahlung eines Lohnkostenzuschusses beim Integrationsamt gestellt Integrationsamt holt ärztliche Stellungnahmen zum medizinischen Leistungsbild ein Betriebsbesuch des Integrationsamtes (mit dem Technischen Beratungsdienst) im November 2009
59 Maßnahmen Zahlung eines Lohnkostenzuschusses ab Januar 2010 (davor noch Förderung von BG) Zuschusshöhe 678,00 monatlich entspricht 25,68 % des Bruttoarbeitsentgelts Zuschuss wurde im Februar 2011 verlängert das Arbeitsverhältnis des Mitarbeiters wurde dadurch gesichert auch für die beiden anderen schwerbehinderten Mitarbeiter werden Lohnkostenzuschüsse gezahlt
60 Persönliche Erfahrungen des Arbeitgebers reibungslose und unkomplizierte (unbürokratische) Zusammenarbeit sehr persönliche und vertrauensvolle Gespräche auch zusammen mit den Mitarbeitern Hilfeleistungen des Integrationsamtes und des TBD weit über Bezuschussung hinaus, z. B. bei Fragen zu Behördengängen, Rentenantrag
61 Persönliche Erfahrungen des Arbeitgebers Fazit: gute Erfahrung für Firma und Mitarbeiter für den Betrieb der einzig begehbare Weg, Bauarbeiter von der Ausbildung bis zum Rentenalter im eigenen Betrieb zu beschäftigen harte körperliche Arbeit auf dem Bau hinterlässt im Laufe der Arbeitsjahre gesundheitliche Einschränkungen ohne Bezuschussung wäre eine Beschäftigung für beide Seiten bis zur Verrentung nicht tragbar
62 Nutzen Sie diesen Handwerkskoffer für ein gutes BEM! Es lohnt sich!
63 Kündigungsschutzverfahren beim Integrationsamt Thomas Lambert KVJS Integrationsamt Reutlingen,
64 Zustimmung des Integrationsamtes Ordentliche Kündigung Änderungs- Kündigung ZUSTIMMUNG ERFORDERLICH Außerordentliche Kündigung Sonderfall: Eintritt BU/EU auf Zeit
65 Zustimmung des Integrationsamtes Kündigung durch schwerbehinderten Menschen ZUSTIMMUNG NICHT ERFORDERLICH Einvernehmliche Beendigung (Aufhebungsvertrag) Befristeter Vertrag (Zeitvertrag, auflösende Bedingung)
66 Zustimmung des Integrationsamtes Kündigung innerhalb von 6 Monaten ZUSTIMMUNG NICHT ERFORDERLICH Entlassung aus Witterungsgründen (mit Wiedereinstellungszusage) Entlassung auf bestimmten Stellen Kündigung ohne Einwendungen der betr. älteren sbm bei sozialer Absicherung
67 Kündigungsschutzverfahren AG-Kündigungsabsicht Information SBV-BR/PR Antrag auf Zustimmung Integrationsamt ermittelt Kündigungsverhandlung Evtl. Expertenanhörung Gütliche Einigung/ Entscheidung Integrationsamt
68 Nutzen Sie diesen Handwerkskoffer für ein gutes BEM! BEM vermeidet Kündigungen!
Betriebliches Eingliederungsmanagement - BEM - Ulrich Römer KVJS Baden-Württemberg -Integrationsamt-
Betriebliches Eingliederungsmanagement - BEM - Ulrich Römer KVJS Baden-Württemberg -Integrationsamt- Karlsruhe, 23.10.2012 Karl-Friedrich Ernst Rechtsgrundlage 84 Absatz 2 SGB IX 84 Prävention (1) Der
MehrGesundheitsprävention & Arbeitsrecht
Gesundheitsprävention & Arbeitsrecht Referent: Thorsten Armborst Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht 15.10.2013 1/16 Agenda Vorüberlegungen Was kann der AG tun, um Fehlzeiten zu verringern? Das
MehrGemeinsame Servicestellen für Rehabilitation. Oliver Niemann Grundsatzreferat Rehabilitation
Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation Oliver Niemann Grundsatzreferat Rehabilitation Sie erhalten Informationen über Ziele Aufgaben Träger Organisation Arbeitsweise Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinsamen
MehrKeine krankheitsbedingte Kündigung ohne Betriebliches Eingliederungsmanagement? -Prävention im Vorfeld von Kündigungen
Keine krankheitsbedingte Kündigung ohne Betriebliches Eingliederungsmanagement? -Prävention im Vorfeld von Kündigungen Krankheitsbedingte Kündigung K bei Geltung des Kündigungsschutzgesetzes: K 1. Prognose
MehrFörderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Fortsetzung der erfolgreichen Politik der Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen zur Sicherung der selbstbestimmten Teilhabe behinderter
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagement und die stufenweise Wiedereingliederung: Der richtige Umgang mit häufig und langzeiterkrankten Mitarbeitern
Betriebliches Eingliederungsmanagement und die stufenweise Wiedereingliederung: Der richtige Umgang mit häufig und langzeiterkrankten Mitarbeitern RA Niklas Benrath Justitiar Inhalt des Vortrags I. Wann
MehrWie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)?
Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)? AOK Sachsen-Anhalt Visionen aus der Zivilgesellschaft (nach Aktionsplan
MehrIntegrationsfachdienst Plauen. Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung
Integrationsfachdienst Plauen Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung Fachaufsicht Kommunaler Sozialverband Sachsen Fachbereich Schwerbehindertenrecht Integrationsamt Außenstelle Chemnitz, Reichsstraße
MehrDas Integrationsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales
Das beim Zentrum Bayern Familie und Soziales Ihr kompetenter Partner bei Fragen zur Beschäftigung schwer behinderter und diesen gleichgestellter Menschen. E-Mail: Internet: integrationsamt.schw@zbfs.bayern.de
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagement mit der Lösung BEM-Monitor. Vorteile bei der Administration und Auswertung mit SAP ERP HCM
Betriebliches Eingliederungsmanagement mit der Lösung BEM-Monitor Vorteile bei der Administration und Auswertung mit SAP ERP HCM Betriebliches Eingliederungsmanagement mit BEM-Monitor Agenda Portrait VHV
MehrBerufliche Reha: Neuorientierung aus gesundheitlichen Gründen. Berufsförderungswerk Berlin- Brandenburg e. V.
Berufliche Reha: Neuorientierung aus gesundheitlichen Gründen Berufsförderungswerk Berlin- Brandenburg e. V. Begriffsklärungen Berufliche Rehabilitation (= Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben = LTA)
MehrKommunaler Sozialverband Sachsen. Aufgaben von Integrationsämtern
Aufgaben von Integrationsämtern Was heißt schwerbehindert? Behinderung? körperlich, geistig, seelisch + länger als ein halbes Jahr und dadurch Probleme im Alltag (Grad der Behinderung 20-40%) Schwerbehinderung?
MehrKommunalverband für Jugend und Soziales Baden- Württemberg -Integrationsamt-
Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden- Württemberg -- - Integrationsvereinbarung - - Prävention - Betriebliches Eingliederungsmanagement Die Aufgaben des es Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe
MehrBEM. Das betriebliche. Eingliederungsmanagement. dadfadsafasdsf. Köln, den 03.11.2015
BEM Das betriebliche dadfadsafasdsf Eingliederungsmanagement Köln, den 03.11.2015 B E M - Ü b e r s i c h t B E M W a s i s t d a s? B E M R e c h t s g r u n d l a g e B E M Vo r a u s s e t z u n g e
MehrBundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Solmsstraße 18, 60486 Frankfurt am Main Telefon (069) 60 50 18-0, Telefax (069) 60 50 18-29 Gemeinsame Empfehlung nach 13 Abs. 2 Nr. 10 SGB IX über die Zusammenarbeit
MehrGemeinsame Servicestellen für Rehabilitation. Abteilung Rehabilitation 1
Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation Abteilung Rehabilitation 1 Sie erhalten Informationen über Ziele Aufgaben Träger Organisation Arbeitsweise Öffentlichkeitsarbeit der gemeinsamen Servicestellen
MehrLeistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben S. Lehnert, Dipl. Sozialarbeiterin, -pädagogin (FH) K. Fleischer, Dipl. Sozialarbeiterin, -pädagogin (FH) Zentrum für Ambulante Rehabilitation 2014 Grundsatz: Rehabilitation
MehrRechtsanwalt Volker Pfeiffer Fachtagung Potsdamer Dialog, April 2013
Rechtsanwalt Volker Pfeiffer Fachtagung Potsdamer Dialog, April 2013 1. Bei ununterbrochener oder wiederholter Arbeitsunfähigkeit von mehr als 6 Wochen innerhalb eines Jahres. 2. Klärung der Möglichkeiten,
MehrWas ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
MehrDer besondere Kündigungsschutz
Das informiert: Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer 2 Der besondere Kündigungsschutz Überblick Anerkannte schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Menschen sind
MehrIntegrationsamt. Einstellung lohnt sich! Wie das Integrationsamt Arbeitgeber von behinderten Menschen fördert
Integrationsamt Einstellung lohnt sich! Wie das Integrationsamt Arbeitgeber von behinderten Menschen fördert Das Integrationsamt: Partner für Arbeitgeber und behinderte Menschen im Beruf Sie leiten ein
MehrReha-Sport und Funktionstraining
Reha-Sport und Funktionstraining ( 44 Abs.1 Nr. 3 und Nr. 4 SGB IX) Mit Reha-Sport und Funktionstraining werden Menschen, die von Behinderung bedroht oder bereits behindert sind, oder nach einer Krankheit
MehrGemeinsame Empfehlung Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit nach 38 SGB IX
Gemeinsame Empfehlung Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit nach 38 SGB IX Die Rehabilitationsträger nach 6 Abs. 1 Nr. 1-5 SGB IX vereinbaren gemäß 13 Abs. 2 Nr. 4 SGB IX eine Gemeinsame Empfehlung
MehrSeite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort
Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde
MehrTextausgaben zum Sozialrecht 5. Recht der Rehabilita tion und Teilhabe behinderter Menschen
Textausgaben zum Sozialrecht 5 Recht der Rehabilita tion und Teilhabe behinderter Menschen SGB IX mit anderen Gesetzen und Verordnungen 1. Auflage 2013 im Übrigen gilt 33 des Ersten Buches. 3 Den besonderen
MehrArbeitgeberservice Rehabilitation und betriebliche Eingliederung für Arbeitnehmer
1 1.Konferenz Gesund zum Erfolg- Modernes Betriebliches Eingliederungsmanagement IHK Berlin 08.10.2014 Bianca Borchers,Deutsche Rentenversicherung Bund Abteilung Rehabilitation 2 Warum das neue Beratungsangebot?
MehrArbeitsmarktintegration
Arbeitsmarktintegration Rechtlicher Rahmen und Instrumente MBOR Teilhabefähigkeit Gesetzlicher Rahmen insbesondere im SGB IX Leistungsträger Leistungen Probleme der Leistungserbringung Teilhabefähigkeit
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagement
Juni 2_2006 Betriebliches Eingliederungsmanagement INHALT Kurz und bündig Grundlagen Jetzt starten Einführung Im Überblick Verfahrensablauf Schritt für Schritt Vorgehen im Einzelfall Nachgehakt Fragen
MehrPOINT. of Reha Sport e.v. Reha-Sport. Der Wegweiser zum. Eine Information für Patientinnen, Patienten und Angehörige
POINT of Reha Sport e.v. Der Wegweiser zum Reha-Sport Eine Information für Patientinnen, Patienten und Angehörige Was ist Reha Sport? Reha Sport wird in Form von Wirbelsäulengymnastik und Bewegungsschule,
MehrAntrag auf Zustimmung zur
Name und Anschrift des Arbeitgebers Ansprechpartner beim Arbeitgeber Fax Betriebs-/Personalrat nicht vorhanden Anschrift Schwerbehindertenvertretung nicht vorhanden Anschrift bitte Betriebsnummer angeben:
MehrZukunft Job-Coaching
IFD Tagung Bad Boll 2010 Zukunft Job-Coaching Informationen zur Gegenwart und Zukunft von Job-Coaching sowie zu Weiterbildungsmöglichkeiten für Job-Coaches Reinhard Hötten Was ist Job-Coaching?
MehrWiedereingliederung bei Sucht und Psych. Störungen
Bredstedter Workshop Störfall Arbeitsplatz 2014 AG 4 Wiedereingliederung bei Sucht und Psych. Störungen mit Beispielen aus der Praxis Klaus Leuchter, Geschäftsführer Verein zur Förderung der Betrieblichen
MehrDezernat 7 Soziales, Integration. ! Faktor steigende Arbeitsbelastung durch. Landschaftsverband Rheinland 1,4 1,2 0,8 0,6 0,4 0,2
Dezernat 7 Soziales, Integration BEM: Hintergründe und Rahmenbedingungen Leitfaden betriebliches Eingliederungsmanagement Gerhard Zorn Landschaftsverband Rheinland Integrationsamt! Faktor Demographische
MehrKrankheit Heilung / GKV-PKV
Jürgen Hentzelt Krankheit Heilung / GKV-PKV 1. Verschiedene Versichertengruppen PKV 1.8.1994: Auslaufen der 6-monatigen Lohnfortzahlung GKV 1.1.1999: Keine Beihilfe mehr für Angestellte 1.11.2006: Ende
MehrUMSETZUNGSHILFE Nr. 25. Betriebliches Eingliederungsmanagement als Chance für Mitarbeiter und Unternehmen
UMSETZUNGSHILFE Nr. 25 Betriebliches Eingliederungsmanagement als Chance für Mitarbeiter und Unternehmen August 2011 BEM als Pflicht und Chance: 1. Ziele des BEM 2. Ihre 6 Schritte im BEM 2.1 Überprüfen
MehrBetriebsvereinbarung zum. Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) (gemäß 84 Abs. 2, SGB IX) zwischen
Betriebsvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) (gemäß 84 Abs. 2, SGB IX) zwischen Geschäftsführung der... GmbH und der Mitarbeitervertretung/ Betriebsrat der... GmbH 1. Präambel
MehrJetzt entscheide ich selbst!
Jetzt entscheide ich selbst! Informationen über das Persönliche Budget (Geld) Ein Heft in Leichter Sprache 02 Impressum Diese Menschen haben das Heft gemacht. In schwerer Sprache heißt das Impressum. Heraus-Geber:
MehrDas Betriebliche Eingliederungsmanagement vor Gericht
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement vor Gericht Angela Huber Rechtsanwältin, Fachanwältin für Sozialrecht, Mediatorin BM, Disability Manager CDMP Entstehung Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX)
MehrMODUL 5: BETRIEBLICHES GESUNDHEITSMANAGEMENT
Gesunde und motivierte Mitarbeitende sind für Unternehmen unverzichtbar, um eine hohe Arbeits- und Produktqualität sicherzustellen sowie effektiv und effizient produzieren zu können. Jedes Jahr scheiden
MehrWegfall des Krankengeldes nach 51 SGB V
Wegfall des Krankengeldes nach 51 SGB V Erfahrungen aus der Praxis Bedeutung für Tumorpatienten Fall 1 HEK Frau S. Aufforderung zur Rehaantragstellung innerhalb von 7 Tagen Fall 2 AOK Neckar- Odenwald-Kreis
MehrFörderleistungen der Agentur für Arbeit an Arbeitgeber
Beschäftigung und Ausbildung von Menschen mit Behinderung 22. Februar 2011 BildrahmenBild einfügen: Menüreiter: Bild/Logo einfügen > Bild für Titelfolie auswählen Logo für die Besonderen Dienststellen
MehrDer INTEGRATIONSFACHDIENST ein Angebot für Menschen mit Behinderung zur beruflichen Eingliederung. Überblick
INTEGRATIONSFACHDIENST - ein Angebot für Menschen mit Behinderung zur beruflichen Eingliederung Referenten: Elisabeth Kämmerer Dorit Bleichrodt Fachberaterin Fachberaterin Malteser Hilfsdienst e. V. Malteser
MehrFortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) ggmbh. BIHA Beratungsinitiative Hamburg Manfred Otto-Albrecht Projektleiter
Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) ggmbh BIHA Beratungsinitiative Hamburg Manfred Otto-Albrecht Projektleiter Träger: Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) ggmbh Unterstützt von UV Nord Vereinigung
MehrZiel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII
Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer
MehrWas sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM
Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Peter Gerhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt am Main Gesetzliche Grundlagen des BEM seit 2004 in 84 Abs. 2 SGB IX geregelt. bei allen
MehrSERVICE- UND BERATUNGSSTELLE FÜR REHABILITATION LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN
SERVICE- UND BERATUNGSSTELLE FÜR REHABILITATION LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN SERVICE- UND BERATUNGSSTELLE FÜR REHABILITATION WIR HELFEN VOR ORT Das Sozialgesetzbuch Teil IX (SGB IX) regelt die Teilhabe
Mehr10 Jahre handicap - 10 Jahre Unterstützung der betrieblichen Interessenvertretungen
Jahreshauptversammlung 2014 der Vertrauenspersonen in den Betrieben der Hamburger Wirtschaft 10 Jahre handicap - 10 Jahre Unterstützung der betrieblichen Interessenvertretungen Beratungsstelle handicap
Mehr30 Fragen zur Sozialversicherung
01. Die Gesetzgebung der Sozialversicherung ist derzeit in 12 Bücher unterteilt. Welche der genannten Bereiche ist in diesen 12 Büchern nicht geregelt? a) Sozialhilferegelungen b) Rentenversicherung c)
MehrErste Erfahrungen aus betriebsärztlicher Sicht. Dr. Peter Egler - Präsidiumsmitglied des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.v.
DGUV 2 Erste Erfahrungen aus betriebsärztlicher Sicht Dr. Peter Egler - Präsidiumsmitglied des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.v. (VDBW) Entwicklung Verhältnisprävention Verhaltensprävention
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) ggmbh Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Arbeitsfähigkeit erhalten Krankheitskosten senken Partner für eine starke berufliche Zukunft. www.faw-bgm.de
MehrInklusion Chancen für Beschäftigte und Unternehmen Wirtschaftsforum Treptow-Köpenick am 22.04.2015. Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen
Inklusion Chancen für Beschäftigte und Unternehmen Wirtschaftsforum Treptow-Köpenick am 22.04.2015 Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen Inhaltsübersicht Nr. Inhalt Seite 1 Warum? 3-4 2 Ihr Arbeitgeber-Service
MehrDas ist mein 1. Hilfeplan ein weiterer Hilfeplan. Der letzte Hilfeplan war vom Dieser Hilfeplan gilt von bis
Individuelle Hilfeplanung Rheinland-Pfalz Datum Wichtige Informationen Das ist mein 1. Hilfeplan ein weiterer Hilfeplan. Der letzte Hilfeplan war vom Dieser Hilfeplan gilt von bis Ich habe den Hilfeplan
MehrWorkshop 1: Wiedereingliederung ins Berufsleben welche Unterstützung ist hilfreich? Persönliche Voraussetzungen. Rechtliche Voraussetzungen
Workshop 1: Wiedereingliederung ins Berufsleben welche Unterstützung ist hilfreich? beta-reha Persönliche Voraussetzungen Vor Rehabilitation: Behandlung / Therapie Tagesstruktur Arbeitstherapie / Ergotherapie
MehrDas Persönliche Budget
Das Persönliche Budget Gesetzliche Grundlagen: Was ich über das Persönliche Budget wissen sollte! Stefan Viernickel Rechtsanwalt Juri-Gagarin-Ring 116 99084 Erfurt Telefon: 0361-64 43 99 64 Telefax: 0361-64
MehrRentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente
Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Im April 2007 wurde das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen
MehrTeilnehmerfragebogen
Teilnehmerfragebogen Allgemeine Angaben 1. Ich bin weiblich männlich. 2. Ich bin Jahre alt. Angaben zur aktuellen Maßnahme 3. Meine aktuelle Maßnahme heißt... 4. Ich besuche diese aktuelle Maßnahme seit:
MehrEinzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz
Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Mehr möglich machen Die Bundes-Ministerin für Arbeit und Soziales Frau Andrea Nahles hat einen Entwurf für ein neues Gesetz gemacht. Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.
Mehr3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt
Die Arbeitsmarktsituation behinderter Menschen 3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt 3.1 Die Arbeitsmarktsituation behinderter Menschen Arbeit ist ein zentraler Bestandteil des Lebens in einer
MehrSoziale Sicherung der Pflegeperson
Soziale Sicherung der Pflegeperson ( 44 SGB XI) Pflegepersonen, die zu Gunsten der Pflege eines Angehörigen, Nachbarn oder Freundes ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben, haben Einbußen in Bezug
Mehr1. Kapitel Grundlagen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen... 17 II. Wie enden unbefristete Arbeitsverhältnisse?... 19
Inhalt Abkürzungsverzeichnis... 15 1. Kapitel Grundlagen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen... 17 I. Wie enden befristete Arbeitsverhältnisse?... 17 II. Wie enden unbefristete Arbeitsverhältnisse?...
MehrAntragsunterlagen zur Projektförderung von Selbsthilfegruppen gemäß 20 c SGB V im Rahmen der krankenkassenindividuellen Förderung
Antragsunterlagen zur Projektförderung von Selbsthilfegruppen gemäß 20 c SGB V im Rahmen der krankenkassenindividuellen Förderung Damit die gesetzlichen Krankenkassen über eine Förderung entscheiden können,
MehrDie gesetzliche Unfallversicherung. Folie 1. Besser sicher. Die gesetzliche Unfallversicherung.
Folie 1 Besser sicher.. ihre Entstehung. Folie 2 ist von den fünf Säulen des deutschen Sozialversicherungssystems (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagement
Mai 2016 Betriebliches Eingliederungsmanagement Impressum Inhalte: Nadine Gray Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e. V., Kaiserstraße 62, 55116 Mainz E-Mail: rheinland-pfalz@vdk.de Internet: www.vdk.de/rheinland-pfalz
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagement BEM (SGB IX 84)
Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM (SGB IX 84) Dr.Jürgen Pietsch Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM SGB IX 84 verpflichtet alle Arbeitgeber zum Eingliederungsmanagement, sobald Arbeitnehmer
MehrPflegestützpunkte: unabhängige, neutrale und kostenlose Beratungs- und Informationsangebote
Pflegestützpunkte: unabhängige, neutrale und kostenlose Beratungs- und Informationsangebote Pflegestützpunkte Baden-Württemberg e.v. 1 Baden-Württemberg meldet Vollzug: Die Pflegestützpunkte haben ihre
MehrAnlage 4. Wegweiser. für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich
Anlage 4 Wegweiser für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich WfB Der Wegweiser soll den Teilnehmer und seine Angehörigen über den Ablauf des Eingangsverfahrens und der Berufsbildungsmaßnahme
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit wiederherstellen, erhalten und fördern
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit wiederherstellen, erhalten und fördern Betriebliches Eingliederungsmanagement was ist das eigentlich? Das betriebliche
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
MehrDie krankheitsbedingte Kündigung ein Überblick über die rechtlichen Grundlagen
Die krankheitsbedingte Kündigung ein Überblick über die rechtlichen Grundlagen Vortrag im Rahmen der Werkstatt Personalentwicklung am 25.11.2015 zum Thema Fehlzeiten in den Griff bekommen Rechtsanwältin
MehrPraktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung
Mein Recht als Patient Praktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung Gesundheit ist ein Menschenrecht Im Grundgesetz ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit fest verankert. Damit hat unser
MehrBetriebliches Arbeitstraining Job-Coaching
Die Fachdienste des LWL-Integrationsamts Westfalen stellen sich vor LWL-Integrationsamt Westfalen Menschen mit Behinderung im Beruf Betriebliches Arbeitstraining Job-Coaching Was ist betriebliches Arbeitstraining?
Mehr2. Ergebnis- und Prozessqualität 2.1 Kernprozess: Berufl. Begleitung durch den IFD-B (Beratung / Betreuung)
2. Ergebnis- und Prozessqualität 2.1 Kernprozess: Berufl. Begleitung durch den IFD-B (Beratung / Betreuung) 2.1.3-2.10 Stufenweise Wiedereingliederung "Praktische Tipps zur stufenweise Wiedereingliederung
MehrVorteile bei einer Umwandlung von Gehaltsteilen in betriebliche Altersvorsorge mit der winsecura Pensionskasse
Vorteile bei einer Umwandlung von Gehaltsteilen in betriebliche Altersvorsorge mit der winsecura Pensionskasse oder auch: bav einfach André Loibl winsecura Pensionskasse DBV-winterthur Kirchstraße 14 53840
MehrAb 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.
Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich
MehrDie Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen
Corinna Westfahl, Teamleiterin Agentur für Arbeit Hamburg, 31. Mai 2013 Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen was leisten die Arbeitsvermittlung und der Arbeitgeberservice
MehrRund ums Thema Pflegestufen
Rund ums Thema Pflegestufen Seit 1. Juli 1996 erhalten Pflegebedürftige - abgestuft in drei Pflegestufen - Leistungen aus der Pflegeversicherung. Jeder ist dort pflegeversichert, wo sein Krankenversicherungsschutz
MehrDie Änderungskündigung im Arbeitsrecht
Die Änderungskündigung im Arbeitsrecht Was ist eine Änderungskündigung? Die Änderungskündigung ist eine weitere Form der Kündigung. Sie stellt eine echte Kündigung dar! Es handelt sich bei der Änderungskündigung
MehrFörderung der Teilhabe am Arbeitsleben
Information STAR Regionales Netzwerktreffen, AA Bielefeld 07.03.2012 Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben Prüfung der Reha-Eigenschaft Behinderte Menschen als Berechtigte i.s.d. 19 Abs. 1 SGB III sind
MehrCatherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1
Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
Mehr5 Übersicht über die Regelungen der Kostenübernahme für orthopädischen
5 Übersicht über die Regelungen der Kostenübernahme für orthopädischen Fußschutz Benötigt der Versicherte orthopädische Schuhe, so müssen auch die am Arbeitsplatz für ihn erforderlichen Sicherheits-, Schutz-
MehrPersonalfragebogen Kündigung / Entlassung Zusatzangaben gem. Arbeitsbescheinigung 312 SGB III
Seite 1 Pers.Nr. : Arbeitgeber: Name: Mandanten Nr.: Vorname: Beendigung Arbeitverhältnis I Kündigung/Beendigung des Arbeitsverhältnisses am oder Abschluss des Aufhebungsvertrages am: ( TT.MM.JJJJ) Kündigung/Beendigung
MehrBetriebsvereinbarung. Beispiel: Betriebliches Eingliederungsmanagement gem. 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX
Beispiel: Betriebsvereinbarung Betriebliches Eingliederungsmanagement gem. 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX Präambel Gesundheitserhaltung, -vorsorge und Arbeitsschutz der Beschäftigten sind im Interesse der
MehrRehabilitation der Deutschen Rentenversicherung - ein Überblick
Bundesarbeitsgemeinschaft der medizinisch beruflichen Rehabilitationseinrichtungen e.v. Fachtagung am 13. und 14. November 2006 Medizinisch berufliche Rehabilitation aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung
MehrIntegrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0026 Stand November 2013 Bereich: Maschinenbau
Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0026 Stand November 2013 Bereich: Maschinenbau Zwischen der XXX, vertreten durch den Vorstand als Konzernleitung, und der Gesamtschwerbehindertenvertretung
MehrLeit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich
Leit-Bild Elbe-Werkstätten GmbH und PIER Service & Consulting GmbH Mit Menschen erfolgreich Vorwort zu dem Leit-Bild Was ist ein Leit-Bild? Ein Leit-Bild sind wichtige Regeln. Nach diesen Regeln arbeiten
MehrKrankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )
Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Beschäftige Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der - Krankenversicherung KV - Rentenversicherung RV - Arbeitslosenversicherung
MehrWissenswertes zum Thema Umzug und Reisen
Informationsblatt Wissenswertes zum Thema Umzug und Reisen Wichtige Informationen zum Arbeitslosengeld Agentur für Arbeit Musterstadthausen Umzug Allgemeines Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist davon
MehrArbeitsgerichtliche Entscheidungen zum BEM bei psychischen Beeinträchtigungen und Suchterkrankungen
Arbeitsgerichtliche Entscheidungen zum BEM bei psychischen Beeinträchtigungen und Suchterkrankungen Institut für Deutsches und Europäisches Arbeitsund Sozialrecht (IDEAS) Folie: 1 I. Einleitung II. Das
MehrBetriebsvereinbarung
Betriebsvereinbarung über die Einrichtung einer Beschwerdestelle nach 13 Abs.1 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz vom 18.08.2006) 1. Vertragsparteien Betriebsvereinbarung zwischen ambulante dienste
MehrAUSHANG. 11. Nachtrag zur Satzung
AUSHANG 11. Nachtrag zur Satzung Mit Schreiben vom 05.01.2015 teilte uns das Bundesversicherungsamt Bonn bezüglich des 11. Nachtrages zur Satzung vom 01.10.2010 Folgendes mit: Bescheid Der vom Verwaltungsrat
MehrGründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit
Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit
MehrErwerbsminderungsrente
Vorstand Sozialpolitik Verbesserungen für Erwerbsgeminderte Erwerbsminderungsrente www.igmetall.de Liebe Kollegin, lieber Kollege, seit dem 1. Juli 2014 ist es zu einer finanziellen Verbesserung bei der
MehrAuswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten.
Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten Sachverhalt In dem zugrunde liegenden Sachverhalt war die Klägerin von August
MehrDer BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Gesundheit und Reha müssen besser werden. So ist es jetzt:
Der BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Gesundheit und Reha müssen besser werden So ist es jetzt: Valuing people Menschen mit Behinderung müssen öfter zum Arzt gehen als Menschen ohne Behinderung.
MehrZu Hause pflegen: Vorbereitungen
k o m p a k t Zu Hause pflegen: Vorbereitungen Pflegedienst, Wohnraumanpassung, Hilfsmittel Dieses E-Book kompakt ist ein Auszug aus dem Ratgeber Pflege zu Hause organisieren. Zu Hause pflegen: Vorbereitungen
MehrHerzlich willkommen zur Arbeitsgruppe B7. Krankenversicherung, Beitragsschulden, Präventionsgesetz. Lars Schubert AOK Baden-Württemberg
Herzlich willkommen zur Arbeitsgruppe B7 Krankenversicherung, Beitragsschulden, Präventionsgesetz Lars Schubert Telefon Telefax E-Mail 0711 2069-1141 0711 2069-911141 lars.schubert@bw.aok.de ? Beitragsschulden?
MehrGründungszuschuss 93 SGB III
Gründungszuschuss 93 SGB III Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit Wichtige Tipps für Existenzgründer Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Telefon
MehrPersönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten
Persönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten Schulungsunterlagen der Mitarbeiterinnen des Projektes Fachberatung von ehrenamtlichen rechtlichen Betreuerinnen und
MehrMUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG
Muster für einen Aufhebungsvertrag Seite: 1 von 5 MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG für Arbeitsverhältnisse Vorwort: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Vorlage lediglich der Orientierung dient. Die beispielhaften
Mehr