An die Interessenten am unten genannten Vergabeverfahren
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- Gotthilf Fürst
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1 Landratsamt Heilbronn I Heilbronn An die Interessenten am unten genannten Vergabeverfahren Telefon Fax Zimmer Unser Zeichen Datum Bauen, Umwelt und Nahverkehr Postanschrift: Lerchenstraße 40, Heilbronn Birgit Böhm-Lemcke September 2017 Ausschreibung über die Durchführung von Busverkehrsleistungen im Linienbündel 6 Zabergäu Sehr geehrte Damen und Herren, auf dieser Internetseite finden Sie die Vergabeunterlagen für die europaweite Ausschreibung der Durchführung von Busverkehrsleistungen im Linienbündel 6 Zabergäu. 1. Art, Ort, Umfang der Leistung und Auftraggeber Gegenstand der Ausschreibung sind die im beiliegenden Verkehrsvertrag und der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Verkehrsvertrag) bezeichneten gemeinwirtschaftlichen Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr nach 42 PBefG. Der dem Angebot zugrunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linien ergibt sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere den Fahrplänen (Anhang 1 zur Leistungsbeschreibung). Ausschreibende Stelle ist der Landkreis Heilbronn, der auch den Zuschlag erteilen wird. 2. Ausführungszeitraum Die Betriebsaufnahme hat am zu erfolgen. Der Betrieb endet zum Das Verkehrsunternehmen ist auf Anforderungen des Landkreises bereit, den Vertrag um bis zu 24 Monate ganz oder teilweise zu unveränderten Konditionen fortzusetzen, soweit dies der Landkreis rechtzeitig, spätestens 6 Monate vor Vertragsende unter Benennung sachlicher Gründe einfordert. Solche Gründe sind insbesondere die Gewährleistung eines reibungslosen Übergangs auf einen Folgebetreiber; 18 Abs. 2 Verkehrsvertrag. 3. Art der Vergabe Die Leistungen werden im Offenen Verfahren nach den Vorgaben der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) vergeben. Besucheranschrift und Sprechzeiten: Mo.-Fr. 8:00 12:00 Uhr Kreissparkasse Heilbronn Kaiserstr. 1 Mi. 13:30 18:00 Uhr IBAN: DE Heilbronn und nach Vereinbarung Swift-Bic.: HEIS DE 66 XXX Buslinien 1,10,12,60 Rathaus Stadtbahnlinien S 4/S 41/S 42 Rathaus
2 4. Aufschrift, Form der Angebote, Fristen und Termine Das Angebot und die geforderten Nachweise müssen bis zum 31. Oktober 2017, 12:00 Uhr (Ende der Angebotsfrist) schriftlich im verschlossen Umschlag mit dem auf dem Umschlag angebrachten deutlichen Vermerk Ausschreibung ÖPNV im Linienbündel 6 Zabergäu - Bitte nicht öffnen - dem Auftraggeber vorliegen. Die Adresse für die Angebotsabgabe lautet Landratsamt Heilbronn Amt für Bauen, Umwelt, Nahverkehr Lerchenstr Heilbronn Im Falle persönlicher Zustellung können die Angebote im Landratsamt Heilbronn unter der angegebenen Adresse zu den allgemeinen Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr des Landratsamts eingereicht werden. Die Angebote sind in einfacher Ausfertigung im Original vorzulegen. Zusätzlich ist der ausgefüllte Vordruck 2 in Anlage B (Preisblatt) auf CD oder DVD in digitaler Version als Excel-Datei oder kompatibel hierzu einzureichen. Das Einreichen weiterer Unterlagen in digitaler Version kann erfolgen. Bei Widersprüchen zwischen den Dokumenten oder fehlender/fehlerhafter/beschädigter Datei ist das unterschriebene Original (Papierversion) maßgebend. eine Haftung für Verknüpfungen, etwa bei Excel-Dokumenten, übernimmt der Auftraggeber nicht. Die Angebote sind in allen ihren Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache zu verfassen und einzureichen. Nachweise und Erklärungen sind im Original oder als beglaubigte Kopie beizulegen. Erforderlichenfalls ist neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beizulegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Der Bieter trägt die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen. Ferner gilt: 1. Preise sind in Euro und ohne Umsatzsteuer anzugeben; 2. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein; 3. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig; 4. Die in den Vergabeunterlagen zwingend formulierten ( ist, muss, sind, hat zu etc.) Leistungs- und Qualitätsstandards sind für den Bieter bindend. Angebote, die diese Vorgaben nicht einhalten, werden von der Wertung ausgeschlossen; 5. Die Angebote müssen vollständig sein und die Preise enthalten. Angebote, die nicht die geforderten Angaben und Erklärungen enthalten, können vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden; Seite 2 von 7
3 6. Das Angebot muss unterschrieben sein (siehe Erklärung über die Abgabe eines Angebots; Vordruck 1 in Anlage B) und hat alle zwingend formulierten Ausschreibungsvorgaben vollständig zu erfüllen; 7. Alle in Anlage B enthaltenen Vordrucke müssen mit Ausnahme von Vordruck 3, der nur im Falle einer Bietergemeinschaft auszufüllen und einzureichen ist ausgefüllt, unterschrieben (Unterschriftserfordernisse siehe Ziffer 13) und mit dem Angebot eingereicht werden; 8. Angebote, die verspätet eingegangen sind, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, dass der verspätete Eingang durch Umstände verursacht worden ist, die vom Bieter nicht zu vertreten sind. Diese Anforderungen an die Aufschrift und die Form der Angebote gelten auch für die Rücknahme oder etwaige Ergänzungen, nachträgliche Änderungen und Berichtigungen des Angebotes bis zum Ende der Angebotsfrist. Der Bieter hat in seinem Angebot in Vordruck 1 (Anlage B) einen zur Abgabe von Erläuterungen des Angebots autorisierten Ansprechpartner zu benennen, mit dem der Auftraggeber bzw. die von ihm beauftragten Dritten während der Phase der Auswertung der eingegangenen Angebote und der Phase der Entscheidung über den Zuschlag in allen Angelegenheiten, die sein Angebot betreffen, Kontakt aufnehmen können. Anzugeben sind Name, Adresse, -Adresse sowie Fax- und Telefonnummer des Ansprechpartners. Der Bieter ist bis zum , 24:00 Uhr (Ende der Zuschlags- und Bindefrist) an sein Angebot gebunden. 5. Bietergemeinschaften Die Abgabe eines Angebots durch eine Arbeitsgemeinschaft oder andere gemeinschaftliche Bieter (im Folgenden: Bietergemeinschaften) ist vorbehaltlich etwaiger wettbewerbsbeschränkender Absprachen zugelassen. Die Bietergemeinschaft muss im Angebot unter Ziffer 1 des Vordrucks 3 in Anlage B ihre Mitglieder bezeichnen und unter Ziffer 2 des Vordrucks einen uneingeschränkt bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen, der stellvertretend für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft als Ansprechpartner dient. Bei Bietergemeinschaften müssen die Vordrucke (Anlage B) von Vertretern aller Mitglieder der Bietergemeinschaft unterschrieben werden, sofern sie nicht ohnehin für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert auszufüllen sind (siehe Ziffer 13). Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages oder einer anderen rechtsgültigen schriftlichen Vereinbarung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe Alleingeschäftsführungsbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses Mitgliedes. 6. Rückfragen, Ansprechpartner für die Bieter Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat dieser den Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt der Unterlagen vor seiner Angebotsabgabe per in deutscher Sprache darauf hinzuweisen. Rückfragen sind unverzüglich schriftlich in deutscher Sprache ausschließlich per unter genauer Angabe des Bezuges zu den Vergabeunterlagen (Fundstellenangabe) an Seite 3 von 7
4 Birgit Böhm-Lemcke Landratsamt Heilbronn Amt für Bauen, Umwelt, Nahverkehr Lerchenstr Heilbronn zu richten. Letzter Termin für den Eingang von Rückfragen ist der , 24:00 Uhr. Später eingegangene Rückfragen können nicht mehr beantwortet werden. Rechtzeitig gestellte Rückfragen werden schriftlich per beantwortet. Zudem werden sowohl die Rückfragen der Bieter als auch die Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet auf der Seite unter zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Den Bietern obliegt es, diese Internetseite während der Angebotsfrist regelmäßig einzusehen! Die Bieter haben sicherzustellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe des Angebots prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Bewerberinformationen der Vergabestelle sowie mögliche Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen auch zu diesem Anschreiben ausschließlich auf der genannten Internetseite veröffentlicht werden. Mündlich und telefonisch eingehende Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. 7. Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Losaufteilung Es findet keine Aufteilung in Lose statt. 9. Subunternehmereinsatz Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Subunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Hierzu ist das Formblatt unter Vordruck 4 in Anlage B (Unterlagen zur Angebotsabgabe) zu verwenden. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Subunternehmer, sind die unter Ziffer 10 dieses Anschreibens genannten Nachweise über die Zuverlässigkeit und die fachliche Eignung auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Subunternehmer zu erbringen. Die nachträgliche Einschaltung oder der Wechsel eines Subunternehmers für diese Leistungen bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Näheres regelt der Verkehrsvertrag. 10. Eignungskriterien Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehende Leistung nachzuweisen. Dies soll durch Vorlage der in den Vordrucken Seite 4 von 7
5 genannten Erklärungen und Nachweise in Anlage B (Unterlagen zur Angebotsabgabe) zu den Bewerbungsbedingungen geschehen. Der Bieter gilt als zuverlässig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Bieter auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Sie ist insbesondere zu verneinen, wenn erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen. Der Bewerber gilt als technisch leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind. Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln die in Vordruck (Anlage B, Unterlagen zur Angebotsabgabe, Vordruck 6) geforderte Erklärung sowie den Auszug aus dem Handelsregister oder, falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, eine formlose Erklärung, aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht, und Nachweise mit dem Angebot vorzulegen. Die geforderten Referenzen (Vordruck 5) müssen abweichend hiervon nur einmal vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Zudem ist von den Bietern ein Handelsregisterauszug oder eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters (bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied) mit Übersetzung ins Deutsche beizubringen. Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Der Handelsregisterauszug darf nicht vor dem 17. Juli 2017 datiert sein. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist eine formlose Erklärung beizufügen aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Der Auftraggeber wird in jedem Fall den- bzw. diejenigen Bieter, der bzw. die nach dem Ergebnis der Angebotswertung für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist bzw. sind, vor der Zuschlagserteilung auffordern, die vorgenannten Nachweise beizubringen; bei Nichtbeibringung der Unterlagen kommt eine Zuschlagserteilung nicht in Betracht. Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, im Fall von Zweifeln am Vorliegen der subjektiven Genehmigungsvoraussetzungen nach dem PBefG vor Zuschlag vorab die Vorlage der für die Genehmigungserteilung einzureichenden Nachweise bei der Vergabestelle zu verlangen. Seite 5 von 7
6 11. Zuschlag, Wertungskriterien Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erteilt. Dieser setzt sich zusammen aus dem Vollkostenpreis (Leistungsbeschreibung Kapitel 2.3.6) und der Summe der Wertungsauf- und -abschläge. Diese ergibt sich aus 1. Wertungsaufschlag WA 1 (Aufschlag für die Preisgleitung in Preisbestandteil P2 in Höhe von 5 %), 2. Wertungsaufschlag WA 2 (Aufschlag für die Preisgleitung in Preisbestandteil P3.1 in Höhe von 10 %), 3. Wertungsaufschlag WA 3 (Aufschlag für die Preisgleitung in Preisbestandteil P3.2 in Höhe von 5 %), 4. Wertungsaufschlag WA 4 (Aufschlag für die Preisgleitung in Preisbestandteil P5 in Höhe von 5 %) sowie 5. Wertungsaufschlag WA 5 (Aufschlag für die Preisgleitung in Preisbestandteil P6 in Höhe von 10 % für 80% des Preisbestandteils P6) 6. Wertungsabschlag WAB (Abschlag von 5,0% auf den Vollkostenpreis sofern sich Betriebssitz und Betriebshof über die gesamte Vertragslaufzeit innerhalb eines Radius von 40,0 Kilometern um den ZOB Brackenheim oder auf dem Gebiet des Landkreises Heilbronn befinden und dort dauerhaft wenigstens 80% der regelmäßig eingesetzten Fahrzeuge stationiert sind). Die Wertungsaufschläge WA 1 bis 5 sind nachrichtlich für die Bieter unter Teil 2 des Preisblattes (Vordruck 2 in Anlage B) dargestellt. Zur Ermittlung des Wertungsabschlages WAB hat der Bieter unter Vordruck 8 in Anlage B entsprechende Angaben zu tätigen. Die dort getroffenen Angaben werden Bestandteil des Angebotes und sind verbindlich über die Vertragslaufzeit einzuhalten. Siehe dazu Kapitel 2.4 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Verkehrsvertrag). 12. Besondere Vertragsbedingungen Der erfolgreiche Bieter schließt mit Zuschlagserteilung mit dem Landkreis Heilbronn den vergabegegenständlichen Verkehrsvertrag. Die Leistungsbeschreibung nebst Anhängen (Anlage 1 zum Verkehrsvertrag), die besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) (Anlage 2 zum Verkehrsvertrag) sowie die Zusicherungs- und Freistellungserklärung (Anlage 4 zum Verkehrsvertrag) werden Vertragsbestandteil. 13. Unterschriftserfordernisse Alle auszufüllenden Vordrucke (Anlage B) sind gesondert zu unterzeichnen. Bei Bietergemeinschaften die Vordrucke 1 bis 5 und 7 sowie 8 von jeweils allen Mitgliedern. In diesem Fall sind die Vordrucke 6 und 7 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert vorzulegen und zu unterzeichnen. Seite 6 von 7
7 14. Hinweis Für die Verkehrsleistung ging beim Regierungspräsidium Stuttgart ein eigenwirtschaftlicher Antrag eines Verkehrsunternehmens ein. Dieser unterschreitet die Anforderungen der vom Landkreis für diese Leistung veröffentlichten Vorabbekanntmachung. Er wurde vom Regierungspräsidium Stuttgart abgelehnt. Das Verkehrsunternehmen hat Widerspruch hiergegen eingelegt. Auf 6 Verkehrsvertrag wird verwiesen. Anlagen Anlage A: Verkehrsvertrag Anlage B: Unterlagen zur Angebotserstellung Seite 7 von 7
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