Berufskraftfahrerqualifikation Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Berufskraftfahrerqualifikation Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr"

Transkript

1 Ansprechpartner Manuela Lenk Telefon Stand Dezember 2014 Berufskraftfahrerqualifikation Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Allgemeiner Überblick Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine besondere Qualifizierung nachweisen, um in diesen Bereichen selbständig oder abhängig tätig sein zu dürfen. Betroffen sind Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr sowie solche von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr. Dies sieht die europäische Richtlinie 2003/59 über die Grundqualifizierung und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güteroder Personenkraftverkehr vor. Die Umsetzung erfolgte in Deutschland durch das Gesetz über die und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG) vom 14. August 2006, das am 1. Oktober 2006 in Kraft getreten ist. Ziel der europäischen Vorschrift ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der Sicherheit der Fahrerinnen und Fahrer. Der Gesetzgeber erhofft sich durch die verpflichtende Qualifizierung die Entwicklung eines defensiven Fahrstils sowie eines rationellen Kraftstoffverbrauchs. Pflicht zur Anwendungsbereich des Gesetzes Die Pflicht zur besteht grundsätzlich für selbständige und angestellte Fahrerinnen und Fahrer, die deutsche Staatsangehörige sind, Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind oder Staatsangehörige eines Drittstaates sind und in einem Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum beschäftigt oder eingesetzt werden, und Fahrten zu gewerblichen Zwecken (dies umfasst auch Werkverkehr und Transporthilfstätigkeiten) auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen:

2 1 Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse größer 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE) Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen im Personenverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE) Ausnahmen Ausgenommen von dieser Regelung sind Fahrten mit Kraftfahrzeugen, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit 45 Kilometer pro Stunde nicht überschreitet, die von der Bundeswehr, der Truppe und dem zivilen Gefolge der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, den Polizeien des Bundes und der Länder, dem Zolldienst sowie dem Zivil- und Katastrophenschutz und der Feuerwehr eingesetzt werden oder ihren Weisungen unterliegen, die zur Notfallrettung von den nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten eingesetzt werden, die zum Zwecke der technischen Entwicklung oder zu Reparatur- oder Wartungszwecken oder zur technischen Untersuchung Prüfungen unterzogen werden, die in Wahrnehmung von Aufgaben, die den Sachverständigen oder Prüfern im Sinne des 1 Kraftfahrsachverständigengesetzes oder der Anlage VIII b der Straßenverkehrs- Zulassungs-Ordnung übertragen sind, eingesetzt werden, die neu oder umgebaut und noch nicht in Betrieb genommen worden sind, zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer oder die Fahrerin zur Ausübung des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handelt. Hierunter fallen auch Beförderungen nach 2 Abs. 1 Nr. 6 und 7 des Güterkraftverkehrsgesetzes, Ausbildungsfahrzeugen in einer Fahrschule und Kraftfahrzeugen, die zum Erwerb einer nach 4 Abs. 1 und 2 BKrFQG oder während der Weiterbildung nach 5 BKrFQG eingesetzt werden, Kraftfahrzeuge zur nichtgewerblichen Beförderung von Personen oder Gütern zu privaten Zwecken. Darüber hinaus besteht ein Besitzstandsschutz für Fahrerinnen und Fahrer, die im Güterverkehr eingesetzt werden, und die ihren Führerschein vor dem erworben haben. die im Personenverkehr eingesetzt werden und die ihren Führerschein vor dem erworben haben. Durch die erste Gesetzesnovelle wurde klargestellt, dass sich dieser Besitzstandsschutz auch auf Fahrer bezieht, die eine entsprechende Fahrerlaubnis vor dem Stichtag besessen haben, die ihnen entzogen worden ist, auf die sie verzichtet haben oder deren Geltungsdauer abgelaufen ist. Dies erfolgte durch eine entsprechende Ergänzung von 3 BKrFQG. Allerdings ist die regelmäßige Weiterbildung nachzuweisen. Von dieser Vorschrift sind alle Fahrer/innen betroffen. Sowohl die Inhaber von Altführerscheinen als auch die Inhaber von Führerscheinen, die nach den Stichtagen ausgestellt sind, müssen sich weiterbilden.

3 2 Arten der Die ist unterteilt in die Beschleunigte Der Nachweis der kann auf zwei Wegen erbracht werden: 1. Es wird eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb erfolgreich abgeschlossen bzw. ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. 2. Es wird erfolgreich eine Prüfung bei der IHK abgelegt. Die Prüfung umfasst: a) Einen theoretischen Prüfungsteil-240 Minuten - Multiple-Choice-Fragen - Fragen mit direkter Antwort - Erörterungen von Praxissituationen b) Einen praktischen Prüfungsteil-210 Minuten, bestehend aus den drei Teilen - Fahrprüfung-120 Minuten - Praktischer Prüfungsteil-30 Minuten (zu Themen wie Ladungssicherung, Notfallsituationen), - Bewältigung kritischer Fahrsituationen-max. 60 Minuten Zur Ablegung der Prüfung ist die Teilnahme an einem Vorbereitungsunterricht nicht vorgeschrieben. Für die Teilnahme an der Prüfung zur ist seit Juni 2013 keine Fahrerlaubnis (der Klassen C bzw. D ) mehr erforderlich. Für diejenigen Prüfungsteilnehmer, die bereits einen Fachkundenachweise entsprechend den Berufszugangsverordnungen für Güterkraftverkehr und Personenverkehr (GBZugVO und PBZugVO) besitzen, sind Erleichterungen in den theoretischen Prüfungsteilen vorgesehen. Die praktische Prüfung muss jedoch vollständig ablegt werden. Mit dem Bestehen der Prüfung geht nicht die Anerkennung oder Gleichstellung mit einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf (z. B. Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb) einher. Die Prüfung zum Nachweis der entspricht nicht der Prüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf gemäß dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).

4 3 Beschleunigte Die beschleunigte wird erworben durch die Teilnahme an einer Schulung von140 Stunden (zu jeweils 60 Minuten) bei einer anerkannten Ausbildungsstätte sowie die erfolgreiche Ablegung einer 90-minütigen theoretischen Prüfung bei der IHK. Die Teilnahme am Unterricht ist hier verpflichtend. Bei der theoretischen Prüfung sind wiederum Erleichterungen für Inhaber von Fachkundenachweisen nach den Berufszugangsverordnungen vorgesehen. Eine Fahrerlaubnis muss für die beschleunigte nicht vorliegen. Umfang der Prüfungen gegenübergestellt: Prüfungsteile Beschleunigte Regelprüfung theoretische Prüfung 240 Minuten 90 Minuten praktische Prüfung Fahrprüfung 120 Min. praktische Prüfung 30 Min. - Bewältigung kritischer Situationen max. 60 Min. Insgesamt 210 Minuten Quereinsteiger theoretische Prüfung 170 Minuten 60 Minuten praktische Prüfung Fahrprüfung 120 Min. praktische Prüfung 30 Min. Bewältigung kritischer Situationen max. 60 Min. Insgesamt 210 Minuten Umsteiger theoretische Prüfung 110 Minuten 45 Minuten praktische Prüfung Fahrprüfung 60 Min. praktische Prüfung 30 Min. Bewältigung kritischer Situationen max. 30 Min. Insgesamt 120 Minuten - -

5 4 Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung je nach Prüfungsart Regelprüfung: Zur Ablegung der Prüfung ist die Teilnahme an einem Vorbereitungsunterricht nicht vorgeschrieben. Für die Teilnahme an der Prüfung zur ist seit Juni 2013 keine Fahrerlaubnis (der Klassen C bzw. D ) mehr erforderlich. Umsteiger: gültiger Führerschein einer Klasse D, bei Prüfung - Güterkraftverkehr gültiger Führerschein einer Klasse C, bei Prüfung Personenverkehr Wenn die Fahrerlaubnis nach den jeweiligen Stichtagen erworben wurde: Nachweis einer /beschleunigte für die andere Beförderungsart. Quereinsteiger: Original des Fachkundenachweises Straßenpersonenverkehr (Omnibus und Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen) / Güterkraftverkehr Die praktische Prüfung wird grundsätzlich auf einem vom Prüfungsteilnehmer/der Prüfungsteilnehmerin gestellten Prüfungsfahrzeug (Fahrschulausbildung) und in Anwesenheit eines von ihm/ihr beauftragten Fahrlehrers abgelegt. Zur Vorbereitung der Prüfung benötigen wir die technischen Angaben des Prüfungsfahrzeugs. Bitte übermitteln Sie uns diese auf dem beigefügten Formblatt. Erst wenn uns diese Unterlagen vorliegen, können wir Sie für die praktische Prüfung verbindlich einplanen. Beschleunigte - Regelprüfung: Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung beschleunigte ist die Vorlage des Originals eines von einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß 7 BKrFQG ausgestellten Nachweises über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung (mit 140 Unterrichtsstunden). Original des Schulungsnachweises Beschleunigte - Umsteiger: Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung beschleunigte Umsteiger ist die Vorlage des Originals eines von einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß 7 BKrFQG ausgestellten Nachweises über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung. Darüber hinaus ist entweder der Nachweis über eine abgelegte Prüfung /beschleunigte Grundqualifizierung der anderen Beförderungsart vorzulegen. Original des Schulungsnachweises über die Teilnahme an der Schulung für die Beförderungsart, für die die Prüfung ablegt werden soll Gültiger Führerschein der anderen Beförderungsart oder Wenn die Fahrerlaubnis nach dem Stichtag erworben wurde: Nachweis über eine abgelegte Prüfung Grundqualifizierung/beschleunigte Grundqualifizierung der anderen Beförderungsart Beschleunigte - Quereinsteiger: Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung beschleunigte Quereinsteiger ist die Vorlage des Originals des von einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß 7 BKrFQG ausgestellten Nachweises über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung sowie eines von einer IHK ausgestellten Fachkundenachweises gem. Berufszugangsverordnung für die Beförderungsart, für die die Prüfung abgelegt werden soll. Original des Schulungsnachweises über die Teilnahme an der Schulung für die Beförderungsart, für die die Prüfung ablegt werden soll Original des Fachkundenachweises für die Beförderungsart, für die die Prüfung ablegt werden soll

6 5 Mindestalter Das Mindestalter zum Einsatz der Fahrerinnen und Fahrer in den jeweiligen Fahrerlaubnisklassen hängt von der jeweiligen Qualifikation bzw. der Verkehrsart ab. Die Prüfungen und die Prüfungen beschleunigte ermöglichen das gewerbliche Führen von LKWs ab folgendem Lebensalter: Fahrerlaubnisklasse Ausbildung Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb oder Ausbildungsberuf mit vergleichbaren Fertigkeiten Güterkraftverkehr s-prüfung beschleunigter C 18 Jahre 18 Jahre 21 Jahre CE 18 Jahre 18 Jahre 21 Jahre C1 18 Jahre 18 Jahre 18 Jahre C1E 18 Jahre 18 Jahre 18 Jahre Die Prüfungen und die Prüfungen beschleunigte ermöglichen das gewerbliche Führen von Omnibussen ab folgendem Lebensalter: Personenverkehr Fahrerlaubnisklasse Ausbildung Berufskraftfahrer/in oder s-prüfung beschleunigter Fachkraft im Fahrbetrieb oder Ausbildungsberuf mit vergleichbaren Fertigkeiten D DE 18 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) 18 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) 20 Jahre 21 Jahre ( 21 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) 20 Jahre 21 Jahre 21 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) D1 18 Jahre 21 Jahre D1E 18 Jahre 21 Jahre 23 Jahre 23 Jahre

7 Übersicht über die Prüfungsgebühren der IHK Cottbus 6 Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung und dem Gebührentarif der IHK. Aktuell gelten folgende Gebührensätze: 1. (theoretische und praktische Prüfung) Gesamtprüfung Gesamtprüfung Quereinsteiger Gesamtprüfung Umsteiger (Gebühr abhängig von der Teilnehmeranzahl) Wiederholungs-/Teilprüfung Theoretische Prüfung Theoretische Prüfung Quereinsteiger Theoretische Prüfung Umsteiger Praktische Prüfung Praktische Prüfung Quereinsteiger Praktische Prüfung Umsteige (Gebühr abhängig von der Teilnehmeranzahl) 2. Beschleunigte Theoretische Prüfung Theoretische Prüfung Quereinsteiger Theoretische Prüfung Umsteiger 1.035,00 EUR bis 1.376,00 EUR 1.015,00 EUR bis 1.356,00 EUR 820,00 EUR bis 1.161,00 EUR 185,00 EUR 165,00 EUR 160,00 EUR 850,00 EUR bis 1.191,00 EUR 850,00 EUR bis 1.191,00 EUR 660,00 EUR bis 1.004,00 EUR 120,00 EUR 105,00 EUR 105,00 EUR Prüfungstermine Berufskraftfahrerqualifikation Die theoretischen Prüfungen finden in Cottbus und in der IHK Geschäftsstelle in Schönefeld statt. Prüfungsart Prüfungstermin Anmeldung bei der IHK bis Beschleunigte Schriftliche Prüfung Schriftliche Prüfung Schriftliche Prüfung Schriftliche Prüfung Schriftliche Prüfung Schriftliche Prüfung Schriftliche Prüfung Schriftliche Prüfung Schriftliche Prüfung Schriftliche Prüfung Schriftliche Prüfung Schriftliche Prüfung

8 7 Für die Prüfung melden Sie sich bitte schriftlich an. Besteht Bedarf an weiteren Terminen, richten wir gern weitere Termine ein. Bitte sprechen Sie uns an. Anmeldung zur Prüfung Zuständigkeit Örtlich zuständig ist die IHK Cottbus für alle Antragsteller, die ihren Hauptwohnsitz im IHK-Bezirk Cottbus haben, das sind die Stadt Cottbus und die Landkreise Dahme- Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald- Lausitz sowie der Landkreis Spree- Neiße. Die Prüfungen zur und Beschleunigten im Personenverkehr werden neben den Antragstellern mit Hauptwohnsitz im IHK-Bezirk Cottbus auch für die Antragsteller mit Hauptwohnsitz im IHK- Bezirk Ostbrandenburg über die IHK Cottbus organisiert. Nach Registrierung Ihrer vollständigen Anmeldung senden wir Ihnen den Gebührenbescheid zu. Beachten Sie bitte, dass Sie erst nach Eingang der Prüfungsgebühr bei uns zur Prüfung eingeladen werden können. Die Anmeldung ist mit Erhalt der schriftlichen Einladung verbindlich. Die Einladung für die Prüfung Grundqualifizierung erfolgt drei Wochen vor dem praktischen Prüfungstermin. Die Einladung für die Prüfung Beschleunigte Grundqualifizierung erfolgt vierzehn Tage vor dem Prüfungstermin. Falls Sie den Termin nicht wahrnehmen können, benachrichtigen Sie bitte die IHK unverzüglich und schriftlich. Entsprechend der Rücktrittsregelung werden Teile der Prüfungsgebühr auch bei Nichtteilnahme fällig. Literaturhinweise Titel/Autor Verlag ISBN-Nr. Bemerkung BKF-Bibliothek Degener Lehrmittel Teilnehmermodule GmbH für die Weiterbildung und beschleunigte Berufskraftfahrerqualifikation, Baumeister Verlag, Fischer Erläuterungen und Rechtsgrundlagen Leitfaden für Berufskraftfahrer Verlag Günther , Lehr- und Hendrisch (3 Bände) , Unterrichtswerk Ausbildungspaket Verlag Heinrich Artikelnummer: Berufskraftfahrer, Berufskraftfahrer Vogel 23200P LKW, Omnibus, Berufskraftfahrer Weiterbildung Bus Huss Verlag 5 bändige Reihe Der Berufskraftfahrer Kirchbaum Verlag Unterrichtswerk Berufskraftfahrer, LKW/Omnibus; Strehl, Lenz, Burgmann, Hildach, Schlobohm Verlag Vogel Heinrich Artikelnummer: Berufskraftfahrer LKW/Omnibus Prüfungsleitfaden und Nachschlagewerk,

9 8 Industrie- und Handelskammer Cottbus Telefon: Fachbereich I Fax: Standortpolitik, Verkehr und Handel Lenk@cottbus.ihk.de Goethestraße Cottbus Anmeldung - Güterkraftverkehr zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Ich melde mich hiermit verbindlich an für die * (Die theoretische und die praktische Prüfung können in beliebiger Reihenfolge abgelegt werden) Prüfung Güterkraftverkehr Theorie Quereinsteiger Umsteiger Praxis Quereinsteiger Umsteiger Beschleunigte Prüfung Güterkraftverkehr beschleunigte beschleunigte Quereinsteiger beschleunigte Umsteiger Nachname:... Vorname:... Geburtsdatum:... Geburtsort:... Geburtsland:... Staatsangehörigkeit:... Hauptwohnsitz:... PLZ/Ort:... Straße/Nr.:... Telefonisch tagsüber zu erreichen:... Rechnungsanschrift: Ich bitte, mich frühestens ab... für eine Prüfung vorzumerken. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich eine Einladung zur Prüfung erst erhalte, wenn bei der IHK die Prüfungsgebühr sowie bei Anmeldung zur praktischen Prüfung zusätzlich das Blatt "Technische Daten des Prüfungsfahrzeugs für die praktische Prüfung der " und die Kopie des Führerscheins eingegangen sind. Ich erkläre hiermit, dass ich die Fragen zu meiner Person wahrheitsgemäß beantwortet habe.... (Unterschrift) (* Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen)

10 9 Industrie- und Handelskammer Cottbus Telefon: Fachbereich I Fax: Standortpolitik, Verkehr und Handel Lenk@cottbus.ihk.de Goethestraße Cottbus Anmeldung - Personenverkehr zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Ich melde mich hiermit verbindlich an für die * (Die theoretische und die praktische Prüfung können in beliebiger Reihenfolge abgelegt werden) Prüfung Personenverkehr Theorie Quereinsteiger Umsteiger Praxis Quereinsteiger Umsteiger Beschleunigte Prüfung Personenverkehr beschleunigte beschleunigte Quereinsteiger beschleunigte Umsteiger Nachname:... Vorname:... Geburtsdatum:... Geburtsort:... Geburtsland:... Staatsangehörigkeit:... Hauptwohnsitz:... PLZ/Ort:... Straße/Nr.:... Telefonisch tagsüber zu erreichen:... Rechnungsanschrift: Ich bitte, mich frühestens ab... für eine Prüfung vorzumerken. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich eine Einladung zur Prüfung erst erhalte, wenn bei der IHK die Prüfungsgebühr sowie bei Anmeldung zur praktischen Prüfung zusätzlich das Blatt "Technische Daten des Prüfungsfahrzeugs für die praktische Prüfung der " und die Kopie des Führerscheins eingegangen sind. Ich erkläre hiermit, dass ich die Fragen zu meiner Person wahrheitsgemäß beantwortet habe.... (Unterschrift) (* Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen)

11 10 Weiterbildung Jeweils innerhalb von fünf Jahren im Anschluss an den Erwerb der bzw. der beschleunigten müssen die Kenntnisse durch Teilnahme an einer Fortbildungsschulung aufgefrischt werden. Zum ersten Eintritt der neuen Regelungen sind jedoch Übergangspuffer" eingeführt worden, die es zulassen, den Weiterbildungsrhythmus und die Gültigkeit der Fahrerlaubnis aufeinander abzustimmen. So können die Fahrerlaubnisinhaber, die keine absolvieren müssen (Fahrerlaubniserwerb vor dem 10. September 2008 bzw. 2009), die Fünfjahresfrist unbeschränkt unterschreiten oder um bis zu zwei Jahre überschreiten und den Weiterbildungsnachweis dementsprechend bis zum 9. September 2015 bzw erbringen. Diejenigen, die zur verpflichtet sind (Fahrerlaubniserwerb ab dem 10. September 2008 bzw. 2009) dürfen den ersten Weiterbildungsnachweis schon nach drei Jahren erbringen - oder auch auf sieben Jahre strecken. Die Weiterbildung erfolgt in Lehrgängen mit 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten. Diese 35 Pflichtstunden können auf einzelne "Blöcke" aufgeteilt und müssen nicht am Stück hintereinander absolviert werden. Allerdings muss ein Einzelblock" mindestens 7 Stunden umfassen. Die Teilnahme an einzelnen Weiterbildungsblöcken" kann durch Teilbescheinigungen nachgewiesen werden. Für den Fall, dass ein Fahrer oder eine Fahrerin das Unternehmen wechselt, werden die Weiterbildungsmaßnahmen/- zeiten, die bereits absolviert wurden, angerechnet. Für die Weiterbildung ist ausschließlich die Teilnahme am Lehrgang verpflichtend. Eine Abschlussprüfung ist nicht vorgesehen. Dokumentation der Qualifikation Die bzw. die Weiterbildung werden durch den Eintrag im Führerschein dokumentiert. Hierzu ist mit der Richtlinie 2003/59/EG der Gemeinschaftscode "95" eingeführt worden: 95. Kraftfahrer, der Inhaber eines Befähigungsnachweises ist und die Befähigungspflicht gemäß Artikel 3 bis zum... erfüllt." In Deutschland erfolgt hierzu eine Eintragung der Ziffer 95 in Verbindung mit einer Frist in der Spalte 12 der Fahrerlaubnis (Beispiel: ). Indirekte Folge dieser Regelung ist, dass der Umtausch "alter Führerscheine" in neue Kartenführerscheine erforderlich wird. Anerkannte Ausbildungsstätten Anerkannte Ausbildungsstätten für die beschleunigte und die Weiterbildung sind: - Fahrschulen mit einer Fahrschulerlaubnis der Klassen CE oder DE nach 10 Abs. 2 des Fahrlehrergesetzes, - Fahrschulen und Fahrlehrerausbildungsstätten, die nach 30 Abs. 3 des Fahrlehrergesetzes keiner Fahrschulerlaubnis und keiner Anerkennung bedürfen, - Ausbildungsbetriebe, die eine Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin" oder Fachkraft im Fahrbetrieb" oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden, durchführen, - Bildungseinrichtungen, die eine Umschulung zum Berufskraftfahrer/ zur Berufskraftfahrerin oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb auf der Grundlage einer nach 58 oder 59 des Berufsbildungsgesetzes erlassene Regelung durchführen. Darüber hinaus können noch weitere Ausbildungsstätten staatlich anerkannt werden, so-fern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen (siehe hierzu 7 Abs. 2, Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz).

Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr

Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen,

Mehr

Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr

Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen,

Mehr

Berufskraftfahrerqualifikation

Berufskraftfahrerqualifikation Berufskraftfahrerqualifikation Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf

Mehr

Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Selbstständige und angestellte Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft-

Mehr

Ein Merkblatt Ihrer IHK

Ein Merkblatt Ihrer IHK Ein Merkblatt Ihrer IHK Berufskraftfahrerrichtlinie Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr

Mehr

Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr. Welche Rechtsgrundlagen regeln diese Qualifikation?

Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr. Welche Rechtsgrundlagen regeln diese Qualifikation? M E R K B L A T T Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Stand: August 2017 Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen zu gewerblichen

Mehr

Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr

Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine besondere

Mehr

Informationen. Güterkraftverkehr Mindestalter bei Grundqualifikation (Voraussetzung Fahrerlaubnis)

Informationen. Güterkraftverkehr Mindestalter bei Grundqualifikation (Voraussetzung Fahrerlaubnis) Anmeldung und Informationen zur Qualifikationsprüfung für LKW Fahrer in der gewerblichen Güterbeförderung Informationen Ab 10. September 2009 müssen Fahrer, die gewerblichen Güterkraftverkehr auf öffentlichen

Mehr

EU-Berufskraftfahrer

EU-Berufskraftfahrer EU-Berufskraftfahrer Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Rechtliche Rahmenbedingungen Arten der Weiterbildung Ausbildungsstätten Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland

Mehr

Gesetzlich festgelegte Qualifizierung des Fahrpersonals für den gewerblichen Güter- und Personenverkehr

Gesetzlich festgelegte Qualifizierung des Fahrpersonals für den gewerblichen Güter- und Personenverkehr Gesetzlich festgelegte Qualifizierung des Fahrpersonals für den gewerblichen Güter- und Personenverkehr Seit 1. Oktober 2006 gilt in Deutschland das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) vom

Mehr

Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr

Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Jörg Albertzard Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Geschäftsbereich Standortpolitik, Häfen, Verkehr Stand: 14. September 2016 Fahrer, die gewerbliche Güter- oder

Mehr

Berufskraftfahrerqualifikation

Berufskraftfahrerqualifikation Berufskraftfahrerqualifikation Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr IHK-Merkblatt 2017 Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Ludwig-Bölkow-Haus Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin

Mehr

Informationen zur Qualifikationsprüfung für BUS- Fahrer in der gewerblichen Personenbeförderung Informationen

Informationen zur Qualifikationsprüfung für BUS- Fahrer in der gewerblichen Personenbeförderung Informationen Ansprechpartner Manuela Lenk Telefon 0355 365-1104 E-Mail lenk@cottbus.ihk.de Stand November 2016 Informationen zur Qualifikationsprüfung für BUS- Fahrer in der gewerblichen Personenbeförderung Informationen

Mehr

Standortpolitik. Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr

Standortpolitik. Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Standortpolitik Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Stand: August 2008 Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr

Mehr

Informationen zur Qualifikationsprüfung für LKW- Fahrer in der gewerblichen Güterbeförderung Informationen

Informationen zur Qualifikationsprüfung für LKW- Fahrer in der gewerblichen Güterbeförderung Informationen Ansprechpartner Manuela Lenk Telefon 0355 365-1104 E-Mail lenk@cottbus.ihk.de Stand November 2017 Informationen zur Qualifikationsprüfung für LKW- Fahrer in der gewerblichen Güterbeförderung Informationen

Mehr

M E R K B L A T T. Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr. Stand: August 2011

M E R K B L A T T. Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr. Stand: August 2011 M E R K B L A T T Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Stand: August 2011 Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen zu gewerblichen

Mehr

Informationen zur Qualifikationsprüfung für LKW- Fahrer in der gewerblichen Güterbeförderung Informationen

Informationen zur Qualifikationsprüfung für LKW- Fahrer in der gewerblichen Güterbeförderung Informationen Ansprechpartner Manuela Lenk Telefon 0355 365-1104 E-Mail lenk@cottbus.ihk.de Stand November 2016 Informationen zur Qualifikationsprüfung für LKW- Fahrer in der gewerblichen Güterbeförderung Informationen

Mehr

Berufskraftfahrerausbildung

Berufskraftfahrerausbildung VAM Verkehrsakademie Münsterland GmbH 49479 Ibbenbüren Tel: 05451-545894-0 Aktuelles Berufskraftfahrerausbildung Worum es geht Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die zu gewerblichen Zwecken Güterkraftverkehr

Mehr

Verbindliche Regelung zur Qualifizierung von Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr

Verbindliche Regelung zur Qualifizierung von Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr Verbindliche Regelung zur Qualifizierung von Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen

Mehr

Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr

Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen,

Mehr

Informationen zur Qualifizierung des Fahrpersonals im gewerblichen Güterkraftverkehr, im Werkverkehr und im Straßenpersonenverkehr

Informationen zur Qualifizierung des Fahrpersonals im gewerblichen Güterkraftverkehr, im Werkverkehr und im Straßenpersonenverkehr Informationen zur Qualifizierung des Fahrpersonals im gewerblichen Güterkraftverkehr, im Werkverkehr und im Straßenpersonenverkehr Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen

Mehr

Berufskraftfahrerqualifikation

Berufskraftfahrerqualifikation Berufskraftfahrerqualifikation Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter und Personenverkehr Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen

Mehr

Neue Regelungen zur obligatorischen Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr

Neue Regelungen zur obligatorischen Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Handelskammer Bremen Postfach 105107 28051 Bremen Ihr Ansprechpartner Jörg Albertzard Telefon 0421 3637-275 Telefax 0421 3637-274 E-Mail albertzard @handelskammer-bremen.de Neue Regelungen zur obligatorischen

Mehr

Merkblatt zur Qualifizierung des Fahrpersonals im Straßenverkehr

Merkblatt zur Qualifizierung des Fahrpersonals im Straßenverkehr Merkblatt zur Qualifizierung des Fahrpersonals im Straßenverkehr Berufskraftfahrer (BKrFQ) Für Fragen und Auskünfte wenden Sie sich bitte an: Herrn Fred H. Scholz, Tel.: 05 31 / 47 15-2 51 E-Mail fred.scholz@braunschweig.ihk.de

Mehr

Wichtiger Hinweis für die praktische Prüfung der Grundqualifikation:

Wichtiger Hinweis für die praktische Prüfung der Grundqualifikation: Industrie- und Handelskammer Postfach 19 61 32709 Detmold Vorgangs-Nr.: Ansprechpartner/-in: Peter Grote E-Mail: grote@detmold.ihk.de Telefon: 05231 7601-26 Fax: 05231 7601-8026 Qualifikation gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Mehr

Obligatorische Grundqualifikation und regelmäßige Weiterbildung für Fahrer/innen im Güterkraft- und Personenverkehr

Obligatorische Grundqualifikation und regelmäßige Weiterbildung für Fahrer/innen im Güterkraft- und Personenverkehr IHK Information Obligatorische und regelmäßige Weiterbildung für Fahrer/innen im Güterkraft- und Personenverkehr ( Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz ) ( EU-Berufskraftfahrer-Richtlinie ) Industrie-

Mehr

Anmeldung Güterkraftverkehr

Anmeldung Güterkraftverkehr Industrie- und Handelskammer Trier Elke Arnoldy Herzogenbuscher Str. 12 54292 Trier Telefax: 0651/9777-97902 Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Anmeldung Güterkraftverkehr Ich melde

Mehr

Anmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (VO vom 24. Juni 2008)

Anmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (VO vom 24. Juni 2008) Industrie- und Handelskammer Chemnitz Geschäftsbereich Bildung Postfach 464 09004 Chemnitz Anmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (VO vom 24. Juni 2008) Ich melde

Mehr

Informationen zur Qualifizierung des Fahrpersonals im gewerblichen Güterkraftverkehr, im Werkverkehr und im Straßenpersonenverkehr

Informationen zur Qualifizierung des Fahrpersonals im gewerblichen Güterkraftverkehr, im Werkverkehr und im Straßenpersonenverkehr Informationen zur Qualifizierung des Fahrpersonals im gewerblichen Güterkraftverkehr, im Werkverkehr und im Straßenpersonenverkehr Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr

Mehr

IHK Würzburg-Schweinfurt Herrn Müller Mainaustr Würzburg. Anmeldung zu einer Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz

IHK Würzburg-Schweinfurt Herrn Müller Mainaustr Würzburg. Anmeldung zu einer Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz IHK Würzburg-Schweinfurt Herrn Müller Mainaustr. 33 97082 Würzburg Anmeldung zu einer Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz Ich melde mich hiermit verbindlich an für die (bitte ankreuzen)

Mehr

Anmeldung zur Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Anmeldung zur Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Anmeldung zur Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Name: Vorname: Ich melde mich hiermit verbindlich an für: (Zutreffendes bitte ankreuzen.) Beschleunigte Prüfung Güterkraftverkehr

Mehr

Herzlich willkommen. Kapitäne der Landstrasse müssen erneut auf die Schulbank" zur öffentlichen Informationsveranstaltung

Herzlich willkommen. Kapitäne der Landstrasse müssen erneut auf die Schulbank zur öffentlichen Informationsveranstaltung Herzlich willkommen zur öffentlichen Informationsveranstaltung Kapitäne der Landstrasse müssen erneut auf die Schulbank" 1 IHK-Informationsveranstaltung am 9. September 2008 Thomas Weitkamp Neue Anforderungen

Mehr

EU-BERUFSKRAFTFAHRER-QUALIFIKATION

EU-BERUFSKRAFTFAHRER-QUALIFIKATION EU-BERUFSKRAFTFAHRER-QUALIFIKATION Wer ist betroffen? Fahrer/innen, die zu gewerblichen Zwecken Personenverkehr oder Güterkraftverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine über die Fahrerlaubnisausbildung

Mehr

Anmeldung zu einer Prüfung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Anmeldung zu einer Prüfung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Anmeldung zu einer Prüfung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Nachfolgend finden Sie unser Anmeldeformular zu einer Prüfung gemäß Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz nebst Erklärung

Mehr

Mainz Merkblatt Stand

Mainz Merkblatt Stand Berufskraftfahrerqualifikation Wer benötigt den Nachweis, bzw. die Weiterbildung über die besondere Qualifizierung? Fahrerinnen und Fahrer, die Beförderungen im Güterkraft- und/oder Personenverkehr auf

Mehr

Pflichtqualifikation für Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr

Pflichtqualifikation für Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Pflichtqualifikation für Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQ) Warum gibt es zusätzliche Anforderungen an die Qualifikation der Berufskraftfahrer? Wer muss die

Mehr

Berufskraftfahrerqualifizierung. Merkblatt zur Grundqualifikation und Weiterbildung

Berufskraftfahrerqualifizierung. Merkblatt zur Grundqualifikation und Weiterbildung Berufskraftfahrerqualifizierung Merkblatt zur Grundqualifikation und Weiterbildung Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung 3 Geltungsbereich 3 Mindestalter / Qualifikation 4 Besitzstand 4 Grundqualifikation 5

Mehr

Anmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Anmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Industrie und Handelskammer zu Koblenz Frau Annika Schneider Schlossstraße 2 56068 Koblenz Anmeldung zu einer Prüfung gemäß dem BerufskraftfahrerQualifikationsGesetz Ich melde mich hiermit verbindlich

Mehr

Info zur Qualifizierung von Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr

Info zur Qualifizierung von Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr Info zur Qualifizierung von Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen zu gewerblichen Zwecken durchführen, müssen

Mehr

Anmeldung zu einer Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz

Anmeldung zu einer Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz IHK Würzburg-Schweinfurt Herrn Müller Mainaustr. 33 97082 Würzburg Anmeldung zu einer Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz Ich melde mich hiermit verbindlich an für die (bitte ankreuzen)

Mehr

Herzlich willkommen zur SIHK-

Herzlich willkommen zur SIHK- Herzlich willkommen zur SIHK- Informationsveranstaltung Begrüßung Das System der Berufskraftfahrer- Qualifikation Obligatorische Zusatzqualifikation für Omnibus- und LKW-Fahrer Informationsveranstaltung

Mehr

Merk blatt. Prüfung Personenverkehr gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

Merk blatt. Prüfung Personenverkehr gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) Stand: September 2016 Merk blatt Prüfung Personenverkehr gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) 1 Mindestalter Die Prüfungen Grundqualifikation und beschleunigte Grundqualifikation ermöglichen

Mehr

Berufskraftfahrer. Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr

Berufskraftfahrer. Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Berufskraftfahrer Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr IHK Ostwürttemberg die regionale Selbstverwaltung der Wirtschaft Die IHK Ostwürttemberg ist die regionale Selbstverwaltung

Mehr

Anmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Anmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz wird von der IHK bearbeitet Industrie und Handelskammer Ostwürttemberg Branchenkoordination Verkehr LudwigErhardStraße 1 89520 Heidenheim örtlich zuständig Freistellung liegt vor EDV erfasst FIDA erfasst

Mehr

Anmeldung. zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz. - Güterkraftverkehr -

Anmeldung. zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz. - Güterkraftverkehr - Handelskammer Hamburg Abteilung Sach- und Fachkundeprüfungen Adolphsplatz 1 20457 Hamburg Telefax: (040) 36138-61318 Anmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - Güterkraftverkehr

Mehr

Anmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Anmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz wird von der IHK bearbeitet Industrie und Handelskammer Ostwürttemberg Branchenkoordination Verkehr LudwigErhardStraße 1 89520 Heidenheim örtlich zuständig Freistellung liegt vor EDV erfasst FIDA erfasst

Mehr

Obligatorische Grundqualifikation und Weiterbildungspflicht im Güterkraft- und Personenverkehr

Obligatorische Grundqualifikation und Weiterbildungspflicht im Güterkraft- und Personenverkehr M e r k b l a t t Obligatorische Grundqualifikation und Weiterbildungspflicht im Güterkraft- und Personenverkehr ( Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz ) ( EU-Berufskraftfahrer-Richtlinie ) Worum es

Mehr

Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz (BKrFQG)

Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz (BKrFQG) Befähigungsnachweis und Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz (BKrFQG) Fred Heinzelmann - Verkehrsschulen Reimertshofer - Gliederung 1. EU-Berufskraftfahrer Was ist das? 2. Der

Mehr

NUR NOCH QUALIFIZIERTE BERUFSKRAFTFAHRER FÜR DEN STRASSENGÜTERVERKEHR UND DEN PERSONENVERKEHR

NUR NOCH QUALIFIZIERTE BERUFSKRAFTFAHRER FÜR DEN STRASSENGÜTERVERKEHR UND DEN PERSONENVERKEHR MERKBLATT Standortpolitik NUR NOCH QUALIFIZIERTE BERUFSKRAFTFAHRER FÜR DEN STRASSENGÜTERVERKEHR UND DEN PERSONENVERKEHR Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr auf

Mehr

Anmeldung zu einer Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (Bitte in Druckschrift ausfüllen!)

Anmeldung zu einer Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (Bitte in Druckschrift ausfüllen!) Identnummer (füllt IHK aus): Anmeldung zu einer Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (Bitte in Druckschrift ausfüllen!) Prüfungstermin (tt.mm.jjjj): (Termine unter www.erfurt.ihk.de) Ich

Mehr

Industrie- und Handelskammer Magdeburg

Industrie- und Handelskammer Magdeburg Merkblatt zur Grundqualifikation und Weiterbildung für Fahrerinnen und Fahrer im Personen- oder Güterverkehr nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) Allgemeines Das BKrFQG spricht die

Mehr

EU Berufskraftfahrer - Qualifikation

EU Berufskraftfahrer - Qualifikation EU Berufskraftfahrer - Qualifikation Sie haben Fragen zum Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz oder zum Fahrpersonalpersonalr echt? wir beraten Sie gerne! Berufskraftfahrer Berufskraftfahrer/-in Oktober

Mehr

Nur noch qualifizierte Berufskraftfahrer für den Straßengüterverkehr und den Personenverkehr

Nur noch qualifizierte Berufskraftfahrer für den Straßengüterverkehr und den Personenverkehr Nur noch qualifizierte Berufskraftfahrer für den Straßengüterverkehr und den Personenverkehr Nun müssen Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen,

Mehr

Info zur Qualifizierung von Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr

Info zur Qualifizierung von Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr Info zur Qualifizierung von Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen zu gewerblichen Zwecken

Mehr

Kompendium Berufskraftfahrerqualifikation Abschnitt F, BKrFQG-Seite 1

Kompendium Berufskraftfahrerqualifikation Abschnitt F, BKrFQG-Seite 1 Kompendium Berufskraftfahrerqualifikation Abschnitt F, BKrFQG-Seite 1 Abschnitt F Gesetzestexte Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft-

Mehr

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) Anerkennung von Ausbildungsstätten und Erteilung der Schlüsselnummer 95 als Aufgabe der Verwaltungsbehörden Langgöns,den 04.09.2009 BKrFQG Ziel und Mittel

Mehr

hinausgehende Grundqualifikation und Weiterbildung

hinausgehende Grundqualifikation und Weiterbildung Grundqualifikation und Weiterbildung für Fahrerinnen und Fahrer im Personen- oder Güterverkehr die gewerblich tätig sind und Fahrzeuge - mit mehr als 8 Fahrgastplätzen im Personenverkehr oder - Fahrzeuge

Mehr

2 Mindestalter, Qualifikation (1) Fahrten im Güterkraftverkehr zu gewerblichen Zwecken darf. (BGBl. I 2006, 1958)

2 Mindestalter, Qualifikation (1) Fahrten im Güterkraftverkehr zu gewerblichen Zwecken darf. (BGBl. I 2006, 1958) Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG) (BGBl. I 2006, 1958)

Mehr

Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz vom 14. August 2006 und zur. Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung vom 22. August 2006.

Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz vom 14. August 2006 und zur. Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung vom 22. August 2006. Grundlagen zum: Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz vom 14. August 2006 und zur Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung vom 22. August 2006 Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG vom 15.07.2003 1 Wer

Mehr

Berufskraftfahrerqualifikation

Berufskraftfahrerqualifikation Standortpolitik Die neue IHK-Aufgabe: Berufskraftfahrerqualifikation Jens Krause Geschäftsbereichsleiter Standortpolitik Industrie- und Handelskammer Cottbus Fachtagung des MIR in Potsdam, 6. Februar 2008

Mehr

Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)

Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) FEUERWEHR FÜHRERSCHEIN Ausnahme vom Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz - veröffentlicht in DER FEUERWEHRMANN 2009,100 Zur Zeit wird von Fahrschulen damit geworben, unbedingt vor dem 10.09.2009 noch

Mehr

I. Musterbescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung zur beschleunigten Grundqualifikation

I. Musterbescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung zur beschleunigten Grundqualifikation I. Musterbescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung zur beschleunigten Grundqualifikation Anlage 2a (zu 5 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 1a) Kopfbogen der Ausbildungsstätte, Ort den

Mehr

EU-Berufskraftfahrer Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr

EU-Berufskraftfahrer Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr EU-Berufskraftfahrer Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Rechtliche Rahmenbedingungen Arten der Weiterbildung Ausbildungsstätten Verkehr Stand: 04/2009 Inhaltsverzeichnis Vorwort

Mehr

Kraftfahrerqualifikation im Güter- und Personenverkehr

Kraftfahrerqualifikation im Güter- und Personenverkehr Kraftfahrerqualifikation im Güter- und Personenverkehr Allgemeines Das Fahrpersonal (auch Unternehmer/innen, die selbst fahren) im gewerblichen Güterkraftverkehr, im Werkverkehr und im Personenverkehr

Mehr

Anmeldung zu einer Prüfung nach BKrFQG

Anmeldung zu einer Prüfung nach BKrFQG Anmeldung zu einer Prüfung nach BKrFQG Nachfolgend finden Sie unser Anmeldeformular zu einer Prüfung gemäß Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz nebst Erklärung sowie einen Überblick über die verschiedenen

Mehr

BKF - Gesetzliche Grundlagen

BKF - Gesetzliche Grundlagen BKF - Gesetzliche Grundlagen Infos von unserem Lehrmittel Partner Vogel Verlag und der Internetseite www.eu-bkf.de Das Berufskraftfahrer-Qualifikations- Gesetz (BKrFQG) regelt die Aus- und Weiterbildung

Mehr

zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - 1 - Oldenburgische Industrie- und Handelskammer Verkehrsabteilung Moslestr. 6 26122 Oldenburg Ansprechpartner: Frau Karin Schildt Frau Anja Eilers E-Mail: verkehr@oldenburg.ihk.de Tel.: 0441 2220 416

Mehr

Info zur Qualifizierung von Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr

Info zur Qualifizierung von Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr Info zur Qualifizierung von Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen zu gewerblichen Zwecken durchführen, müssen

Mehr

Informationen zur Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG, BKrFQV)

Informationen zur Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG, BKrFQV) Das Landratsamt Straubing-Bogen informiert: Informationen zur Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG, BKrFQV) Das BKrFQG dient zur Umsetzung Europäischer Richtlinien in deutsches Recht. Das Gesetz soll

Mehr

Berufskraftfahrerqualifikation / Schlüsselziffer 95

Berufskraftfahrerqualifikation / Schlüsselziffer 95 Berufskraftfahrerqualifikation / Schlüsselziffer 95 Am 10.09.2008 ist das neue Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) für die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D und DE und am 10.09.2009 für die Fahrerlaubnisklassen

Mehr

Qualifikation gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Qualifikation gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Kooperationszentrum Verkehr und Logistik Ulm/Augsburg Qualifikation gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Sie möchten eine Prüfung zur Qualifikation der Berufskraftfahrer nach dem Berufskraftfahrer-

Mehr

Qualifizierung des Fahrpersonals im Güterkraft-, Werk- und Personenverkehr nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Qualifizierung des Fahrpersonals im Güterkraft-, Werk- und Personenverkehr nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Qualifizierung des Fahrpersonals im Güterkraft-, Werk- und Personenverkehr nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz 1. Einführung 2. Betroffener Personenkreis 3. Verpflichtung zur Grundqualifikation

Mehr

Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)

Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Grundsätzliches: Das BKrFQG dient zur Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments

Mehr

Kraftfahrerqualifikation im Güter- und Personenverkehr

Kraftfahrerqualifikation im Güter- und Personenverkehr Kraftfahrerqualifikation im Güter- und Personenverkehr Allgemeines Das Fahrpersonal (auch Unternehmer/innen, die selbst fahren) im gewerblichen Güterkraftverkehr, im Werkverkehr und im Personenverkehr

Mehr

Berufskraftfahrerqualifikation

Berufskraftfahrerqualifikation Berufskraftfahrerqualifikation Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation für Berufskraftfahrer im Straßenpersonenverkehr IHK-Merkblatt Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Ludwig-Bölkow-Haus Graf-Schack-Allee

Mehr

Umsetzung der EU Berufskraftfahrerrichtlinie 2003/59/EG vom Dietmar Richter stellv. Geschäftsführer Industrie/Außenwirtschaft

Umsetzung der EU Berufskraftfahrerrichtlinie 2003/59/EG vom Dietmar Richter stellv. Geschäftsführer Industrie/Außenwirtschaft Umsetzung der EU Berufskraftfahrerrichtlinie 2003/59/EG vom 15.07.2003 Dietmar Richter stellv. Geschäftsführer Industrie/Außenwirtschaft Politisches Anliegen Das Anliegen der EU mit dieser Verordnung ist

Mehr

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Das BKrFQG dient zur Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

Mehr

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Das BKrFQG dient zur Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

Mehr

Berufskraftfahrerqualifikation

Berufskraftfahrerqualifikation Berufskraftfahrerqualifikation Prüfung zum Erwerb der für Berufskraftfahrer im Güterkraftverkehr IHK-Merkblatt 2014 Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Ludwig-Bölkow-Haus Graf-Schack-Allee 12, 19053

Mehr

Durch das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und die Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung

Durch das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und die Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung Anlage zum ZDH-Rundschreiben vom 07.08.2009 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung: Auswirkungen auf das Handwerk (ZDH; Juli 2009) Durch das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

Mehr

Berufskraftfahrerqualifikation Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr

Berufskraftfahrerqualifikation Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr IHK-Merkblatt HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt wurde, kann eine

Mehr

IHK-Merkblatt Stand: 20.10.2015

IHK-Merkblatt Stand: 20.10.2015 IHK-Merkblatt Stand: 20.10.2015 HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt

Mehr

Berufskraftfahrer- Qualifizierung

Berufskraftfahrer- Qualifizierung Landespolizeiamt Schleswig-Holstein Berufskraftfahrer- Qualifizierung LPA Acteur A DR 2013 Anfrage von Behindertenwerkstätten im Mai 2014 Folgendes beschäftigt uns gerade: Lt. dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

Mehr

Gesetz zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr*) vom 14.

Gesetz zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr*) vom 14. Gesetz zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr*) vom 14. August 2006 Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz

Mehr

Berufskraftfahrerqualifikation Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr

Berufskraftfahrerqualifikation Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr IHK-Merkblatt HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt wurde, kann eine

Mehr

Ausbildungsinformation zu den Anforderungen an Fahrer im Güterkraftverkehr gemäß Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ab dem 10.9.

Ausbildungsinformation zu den Anforderungen an Fahrer im Güterkraftverkehr gemäß Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ab dem 10.9. Ausbildungsinformation zu den Anforderungen an Fahrer im Güterkraftverkehr gemäß Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ab dem 10.9.2009 1. Grundsätze Alle Fahrer im Güterkraftverkehr, sofern

Mehr

MERKBLATT Berufskraftfahrer-Qualifikation

MERKBLATT Berufskraftfahrer-Qualifikation MERKBLATT Berufskraftfahrer-Qualifikation NUR NOCH QUALIFIZIERTE BERUFSKRAFTFAHRER FÜR DEN STRAßENGÜTERVERKEHR UND DEN PERSONENVERKEHR Nun müssen Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr

Mehr

Murnau Großweil Uffing. Infotag zur Berufskraftfahrerausbildung.

Murnau Großweil Uffing. Infotag zur Berufskraftfahrerausbildung. Infotag zur Berufskraftfahrerausbildung Ihr kompetenter Partner für die Umsetzung des BKrFQG (Berufskraftfahrer Qualifikations Gesetz) Die EU Richtlinie gilt für: Das führen von Fahrzeugen durch a) Staatsangehörige

Mehr

BKrFQG. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:

BKrFQG. Ausfertigungsdatum: Vollzitat: Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - BKrFQG) BKrFQG Ausfertigungsdatum:

Mehr

Kapitäne der Landstraße müssen zurück auf die Schulbank Fahrerqualifikation gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz

Kapitäne der Landstraße müssen zurück auf die Schulbank Fahrerqualifikation gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz Kapitäne der Landstraße müssen zurück auf die Schulbank Fahrerqualifikation gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz 1 Inhaltsübersicht: Rechtsgrundlagen Grundqualifikation Wer darf Vorbereitungskurse

Mehr

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes Bundesrat Drucksache 488/10 (Beschluss) 24.09.10 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes Der Bundesrat hat in seiner 874.

Mehr

KOMPENDIEN

KOMPENDIEN Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG) 1 Artikel 1 des Gesetzes

Mehr

Berufskraftfahrer - Fit fürs 21. Jahrhundert

Berufskraftfahrer - Fit fürs 21. Jahrhundert Berufskraftfahrer - Fit fürs 21. Jahrhundert Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz die Prüfung Workshop zur Berufskraftfahreraus- und Weiterbildung am 17. April 2013 Wolfgang Baumeister IHK Mittlerer

Mehr

(2) Abweichend von Absatz 1 gilt dieses Gesetz nicht für Beförderungen Fahrten mit

(2) Abweichend von Absatz 1 gilt dieses Gesetz nicht für Beförderungen Fahrten mit BKrFQG 2016 1 Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz gilt zum Zwecke der Verbesserung insbesondere der Sicherheit im Straßenverkehr durch die Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse

Mehr

MERKBLATT Berufskraftfahrer-Qualifikation

MERKBLATT Berufskraftfahrer-Qualifikation MERKBLATT Berufskraftfahrer-Qualifikation NUR NOCH QUALIFIZIERTE BERUFSKRAFTFAHRER FÜR DEN STRAßENGÜTERVERKEHR UND DEN PERSONENVERKEHR Nun müssen Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr

Mehr