Gemeinde Mohrkirch Feuerwehrbedarfsplanung 2010

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1 Gemeinde Mohrkirch Feuerwehrbedarfsplanung 2010

2 Einleitung Der hier vorgelegte Feuerwehrbedarfsplan ist eine Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplan aus dem Jahre Der Feuerwehrbedarfsplan stellt die derzeitigen Anforderungen an den örtlichen Brandschutz als Aufgabe der Gemeinde fest und gibt Hinweise auf die weitere Entwicklung. Damit soll eine Entscheidungshilfe geschaffen werden für anstehende Entscheidungen der Gemeindevertretung im Bereich des Brandschutzes. Die auf unsere Gemeinde bezogenen rechtlichen Grundlagen befinden sich im Anhang mit erläuternden Hinweisen als Auszugskopien der entsprechenden Passagen. Es handelt sich dabei um Auszüge aus dem Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz-BrScgG) vom 10.Februar 1996 (GVOBl. Schl.-H. S.200) zuletzt geändert durch Gesetz im Februar 2007 (GVOBl. Schl.-H. ) sowie aus der Kommentierung zum BrSchG von Karl-Heinz Mücke, Oberamtsrat im Brandschutzreferat des Innenministeriums Schleswig-Holstein. Auf eine ausführliche Darstellung unserer Gemeinde wurde verzichtet. Mohrkirch, den

3 1. Abschätzung der Risikoklasse der Gemeinde Mohrkirch Auf Grund der überwiegenden Anzahl von reinen Wohngebäuden mit Dachgeschoss kann man Mohrkirch derzeit in die Risikoklasse 2 einstufen. Bei derzeit 1030 Einwohnern ergibt das abgerundet eine Risikopunktzahl von 105 Berücksichtigt man die Waldflächen von über 100 ha und eine Einlagerung von Dünger bei der Ropa in der Hauptstrasse, ist Mohrkirch in Riskoklasse 3 einzustufen. Bei Einstufung in Risikoklasse 3 ergeben sich bei derzeit 1030 Einwohnern abgerundet 130 Risikopunkte für Mohrkirch. 2. Fahrzeugauswahl Die Risikopunktzahl bestimmt den Fahrzeugbedarf. Jedes Fahrzeug hat einen Fahrzeugpunktwert. Mit dem oder den Fahrzeugpunktwerten muß die Risikopunktzahl der Gemeinde abgedeckt werden. Die Gemeinde Mohrkirch hat ein Löschgruppenfahrzeug LF 8/6. Beschaffung Dieses Fahrzeug ist nicht mehr genormt, wird aber immer noch mit 110 Fahrzeugpunktwerten bewertet. Dieses Fahrzeug deckt die 105 bzw. auch 130 Risikopunkte der Gemeinde ab. Bei einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von Jahren kann dieses Fahrzeug noch bis 2019 betrieben werden. Eine Ersatzbeschaffung im Jahre 2019 durch ein LF 10/6 wird nach heutiger Schätzung 330 tsd.euro erfordern. Erhöht sich die Risikoklasse der Gemeinde durch weitere brandlastige Einrichtungen, Betriebe oder Anlagen ist eine größere Fahrzeugpunktwertzahl erforderlich. Das kann durch ein größeres Fahrzeug erreicht werden, oder durch ein weiteres Fahrzeug, eventuell kleiner als das jetzige. Ein größeres Fahrzeug bringt Probleme in Bezug auf die erforderliche Fahrerlaubnis. 3. Fahrzeugausstattung Das LF 8/6 der Gemeinde Mohrkirch ist über der Normbeladung mit Schlauchmaterial ausgerüstet. Darüber hinaus ist das Fahrzeug mit technischer Zusatzausrüstung für den Bereich der Hilfeleistungen ausgerüstet. Die Ausstattung mit einer 4teilgen Steckleiter für den Einsatz als zweiten Rettungsweg bis zu einen Anleiterhöhe 7,20m bis ins 2te Obergeschoss ist ausreichend. Lediglich die Dachgeschosswohnungen in der ehemaligen Hochschule können mit den Leitern der Feuerwehr Mohrkirch nicht erreicht werden. Die nächste ausreichend große Schiebeleiter befindet sich in Sörup. Sie kann Mohrkirch nicht innerhalb der ges.hilfsfrist erreichen. Der größte Teil der Ausrüstung ist 1988 angeschaft worden, es muß vermehrt mit Ersatzbeschaffungen gerechnet werden. Die Wehr besitzt ein 4m Funkgerät und sieben 2m Handsprechfunkgeräte. Auf Grund der für 2008 vorgesehenen Umstellung des 4m Funkbereiches auf Digitalfunk sollten heute schon Mittel für ein entsprechendes Gerät eingeplant werden. Die Umstellung des 2m Funks wir erst mittelfristig erfolgen. Hier besteht akuter Ersatzbedarf für mindestens zwei analoge 2m Handsprechgeräte.

4 4. Personalstärke Die Mindestpersonalstärke richtet sich nach der Fahrzeugbesatzung. Ein LF 8/6 ist mit 9 Einsatzkräften besetzt. Daher ergeben sich: Einsatzabteilung 18 + Reserveabteilung 9 = 27 Einsatzkräfte, die ständig, auch tagsüber verfügbar sein sollen. Die Personalstärke ist ausreichend. Die Altersstruktur ist derzeit OK. Zur Einsatzbereitschaft bzw. Tagesverfügbarkeit siehe Punkt 7 5. Funktionsstärke Aus dem vorgeschilderten Prinzip des Zufalls ergibt sich die Notwendigkeit der Mehrfachbesetzung von Funktionsträgern. Hier sind Defizite aufzuarbeiten, was hohe Anforderungen an die Ausbildung stellt. 6. Führungskräfte Jeder Einsatz soll grundsätzlich von Führungskräften mit min. Gruppenführerqualifikation durchgeführt werden. Das kann tagsüber in Mohrkirch derzeit nicht immer erreicht werden. Tagsüber ist nur der stellvertretende Gruppenführer im Dorf. Hier besteht Handlungsbedarf. Es werden entsprechende Lehrgänge besucht 7. Einsatzbereitschaft Die Einsatzbereitschaft über Tag ist nur durch die große Anzahl von aktiven Einsatzkräften gewährleistet. Nur wenige Feuerwehrleute sind tagsüber im Dorf tätig. Daher ist es gut, daß die Wehr rund 50 aktive Mitglieder hat, so sind derzeit nach dem Prinzip des Zufalls auch tagsüber genügend Kräfte vorhanden. Der Mitgliederstand muss auf jeden Fall gehalten werden. In Mohrkirch Tätige sollten immer wieder angesprochen werden. Eine große Hilfe wäre es auch, wenn Frauen, die tagsüber im Dorf sind, bereit sind, in die Feuerwehr einzutreten 8. Alarmierung Die Alarmierung erfolgt derzeit über 3 digital gesteuerten Sirenen, 20 digitale Pager und 16 analoge Funkmeldeempfänger. Defekte Funkmeldeempfänger sollten durch Pager ersetzt werden. Grundsätzlich ist die Anschaffung weiterer Pager zu empfehlen. Zusätzlich wird eine SMS Alamierung angestrebt. 9. Einhaltung der Hilfsfristen Man geht von einer Enddeckungszeit von 3 Min. und weiter 2 Minuten als Meldezeit aus.

5 Bis zum Eingang der Meldung vergehen also im Schnitt 5 Minuten. Auf diese Zeit hat die Feuerwehr keinen Einfluss. Die eigentliche Hilfsfrist gliedert sich wie folgt: Alarmierung selber 1 Minute Ausrückezeit 4 Minuten Anmarsch 3 Minuten Erkundung 1 Minute Entwicklung 1 Minute Ges. 10 Minuten Hilfsfrist für Schleswig-Holstein Dabei ist die Ausrückezeit die Zeit vom Zeitpunkt der Alarmierung der Einsatzkräfte, die Anfahrt zum Gerätehaus bis zum Zeitpunkt des Verlassens der Einsatzkräfte vom Gerätehaus. Die Anmarschzeit ist die Zeit vom Verlassen des Gerätehauses bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte am Einsatzort, also im Wesentlichem durch die Fahrtzeit des Einsatzfahrzeuges bestimmt. Die vorgesehene Hilfsfrist kann in Mohrkirch nicht in allen Bereichen eingehalten werden. In der beiliegenden Karte ist der Bereich vermerkt der vom Gerätehaus innerhalb von drei Minuten erreicht werden kann. Es gibt Bereiche die erst nach 8 Minuten erreicht werden können. Die Gemeinde Mohrkirch als Träger des örtlichen Brandschutzes muss mit den Nachbargemeinden Ahneby und Sörup ein Ausrücken der Nachbarwehren vereinbaren. In Mohrkirch wäre das für den Bereich Pattburg / Langdeel die Gemeinde Ahneby und für den Bereich Mohrkirchteich die Gemeinde Sörupholz. Hoskoppeln bleibt ein Problem. 10. Feuerwehrgerätehaus Die FF Mohrkirch ist in der eigentlichen Fahrzeughalle und im Gemeindehaus untergebracht. Die Fahrzeughalle ist nach Norm nicht breit genug. In der Fahrzeughalle ist ein Teil der Schutzkleidung untergebracht. Es ist in der Fahrzeughalle eine Abgasabsauganlage installiert. Ausreichende Sanitäreinrichtungen, Einrichtung zur Pflege der Atemschutzgeräte, ausreichende Lagermöglichkeiten für Geräte und Schutzkleidung und ein Schulungsraum sind im Gemeindehaus vorhanden. Es gibt ausreichend Stellplätze für Einsatzkräfte, die Ausrückrichtung des Einsatzfahrzeuges muss durch nfahrende PKW nicht gekreuzt werden. Erst bei einer Ersatzbeschaffung durch ein größeres Fahrzeug, oder bei Ergänzung durch ein zusätzliches Fahrzeug sind bauliche Veränderungen erforderlich.

6 11. Liste möglicher Einsatzobjekte im Ausrückebereich mit besonderer Bedeutung Grundschule Mohrkirch Dänischer Kindergarten Freizeitheim Mohrkirch mit Saalbetrieb bis etwa 100 Personen mit Jugendraum und Schützen/Umkleideraum Dörpsstuv Mona Hamisch mit Saalbetrieb bis 100 Personen Kinderheim Räpple Ferienhauskomplex Malcha Reiterhof Norwegen Reiterhof Köster Pattburg Landesstrassen L 23, L 187 Kreisstrassen K 127, K 117, K 25 und K 55 Bahnstrecke Kiel - Flensburg Wasserwerk Spenting Werkstatt Brix Omnibusbetrieb Nissen Siloanlage RoPa Autoreparaturbetrieb Diederichsen Fußboden Sörensen Peters Wärmetechnik Gartenbaubetrieb Hansen Malereibetrieb Otto Friedrich Autoreparaturbetrieb Wagner

7 Landwirtschaftlicher Betrieb Baustrup mit Ferienwohnungen Landwirtschaftlicher Betrieb Husfeld Mohrkirch Teich Landwirtschaftlicher Betrieb Callsen Langdeel Landwirtschaftlicher Betrieb Christiansen Böel Möllmark Landwirtschaftlicher Betrieb Mohrkirchen Landwirtschaftlicher Betrieb Hein Grüner Weg Landwirtschaftlicher Betrieb Petersen in Dorfmitte Landwirtschaftlicher Betrieb Mielke Landwirtschaftlicher Betrieb Christophersen Landwirtschaftlicher Betrieb Christophersen Mohrkirch-Mühle Landwirtschaftlicher Betrieb Lassen Westerstraße Landwirtschaftlicher Betrieb Paulsen Köhnholz Ehem. landwirtschl. Betrieb Christophersen Kälberhagen mit Lagerhalle Ehemalige Hochschule mit zwei Obergeschossen Ehemaliger Bahnhof mit Pflegefamilie Ehemaliges Bahnhofshotel mit mehreren Wohnungen Staatsforst Schleswig Gehege Catharinental 12. Darstellung der Aufgaben der Feuerwehr Primäre Aufgaben nach 6 BrSchG Abwehrender Brandschutz Technische Hilfe Abwehrender Umweltschutz Mitwirkung bei Großschadensereignissen. Sekundäre Aufgaben Feuersicherheitswachen gem. Versammlungsstättenverordnung Mitwirkung im vorbeugenden Brandschutz Detaillierte Auflistung der Aufgaben Bekämpfung von Schadfeuer hier wird von einem Standardbrand ausgegangen. Er wird definiert als Wohnungsbrand im Obergeschoss mit Menschenrettung aus dem Obergeschoss bei verrauchten Rettungswegen.

8 Dieser Standardbrand bestimmt die Mindestausstattung für Ersteinsatzmaßnahmen: -umluftunabhängige Atemschutzgeräte (vier Pressluftatmer) -Löschwasser, das auf einem Fahrzeug mitgeführt wird -vierteilige Steckleiter Geräte für die einfache technische Hilfeleistung Hilfeleistung bei Unglücksfällen. Unter Hilfeleistung ist vorrangig des Retten von Menschenleben zu verstehen, daneben auch das Retten bzw. Bergen von Tieren und Sachwerten aus unmittelbarer Gefahr, die vom Besitzer nicht mit eigenen Mitteln beseitigt werden kann. Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen Mitwirkung im Katastrophenschutz und bei Großschadensereignissen und im Rahmen nachbarschaftlicher Löschhilfe Stellung von Feuersicherheitswachen bei Veranstaltungen. Aus- und Fortbildung, Planung und Durchführung von Einsatzübungen. Grobe Beseitigung von Öl- und Kraftstoffspuren auf öffentlichen Verkehrsflächen Dienstleistungen für die Polizei z.b.. Ausleuchten von Einsatzstellen, Absichern von Einsatzstellen, Leichenbergung u.v.m. Brandschutz- und Räumungsübungen Überprüfungen von Löschwasserentnahmestellen Überprüfungen der Zuwegungen und Rettungswege von potentiellen Brandobjekten. Pflege der Brandschutzausstattung der Gemeinde. 13. Schlussbemerkung Die Freiwillige Feuerwehr Mohrkirch entspricht in zwei Bereichen nicht den Anforderungen des örtlichen Brandschutzes. 1. Es gibt Bereiche innerhalb des Gemeindegebietes, die innerhalb der gesetzlichen Hilfsfrist nicht erreicht werden können. 2. Für eine Wohnung im Dachgeschoss der ehem. Hochschule gibt es keinen zweiten Rettungsweg. Mohrkirch den

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