Aufgaben und Zuständigkeiten der Polizei bei Straßenverkehrsunfällen
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- Eugen Hausler
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1 Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Aufgaben und Zuständigkeiten der Polizei bei Straßenverkehrsunfällen 1
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3 RdErl. MIK NRW Aufgaben der Polizei bei Straßenverkehrsunfällen Gefahrenabwehr Gefahrenabwehr nach dem VU Befragung Gefahrenermittlung vor Ort vom (SMBl. NRW 2051) 3
4 RdErl. MIK NRW Aufgaben der Polizei bei Straßenverkehrsunfällen Gefahrenabwehr Erste Hilfe Opferschutz vom (SMBl. NRW 2051) 4
5 Gefahrenabwehr 1 IV PolG 44 II Satz 1 StVO Verkehrsregelung Zeichen und Weisungen 36 I StVO 5
6 Gefahrenabwehr 1 IV PolG 44 II Satz 2 StVO Verkehrssicherung und -lenkung Aufstellen von VZ Ableitung, Umleitung, Sperrung Bei Gefahr im Verzuge kann zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs die Polizei an Stelle der an sich zuständigen Behörden tätig werden und vorläufige Maßnahmen treffen; sie bestimmt dann die Mittel zur Sicherung und Lenkung des Verkehrs. 6
7 Gefahrenabwehr 1 II PolG Schutz privater Rechte Der Schutz privater Rechte obliegt der Polizei nur dann, wenn gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und wenn ohne polizeiliche Hilfe die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde. 7
8 RdErl. MIK NRW Aufgaben der Polizei bei Straßenverkehrsunfällen Gefahrenabwehr Gefahrenabwehr nach der Unfallaufnahme Opferschutz vom (SMBl. NRW 2051) Nr. 3 8
9 Strafverfolgung 163 I StPO Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten. 9
10 163 I StPO Strafverfolgung Trunkenheitsdelikte Fahren ohne Fahrerlaubnis Gefährdung des Straßenverkehrs Unfallflucht Nötigung Manipulierte VU Körperverletzung Fahrlässige Tötung Steuer Versicherung 10
11 RdErl. MIK NRW Aufgaben der Polizei bei Straßenverkehrsunfällen vom Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten Der Verkehrsunfall ist i.d.r. das Ergebnis einer voran gegangenen Verkehrsordnungswidrigkeit. StVO (SMBl. NRW 2051) Nr
12 Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten 53 I OWiG Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben nach pflichtgemäßem Ermessen OWi zu erforschen und dabei alle unaufschiebbaren Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten. 12
13 Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten 53 I OWiG 1 II ZustVO Neben den Kreisordnungsbehörden wird die Zuständigkeit für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach den 24, 24a und 24c StVG auch den Polizeibehörden übertragen, solange sie die Sache nicht an die Kreisordnungsbehörde oder an die Staatsanwaltschaft abgegeben haben. 13
14 Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten 53 I OWiG 1 II ZustVO i.v.m. 24 StVG Fahrerlaubnisrecht Zulassungsrecht Bau- und Betriebsvorschriften Gefahrgut Sozialvorschriften 14
15 Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten Gefahrgut Die Zuständigkeit für die Verfolgung von (diesen) OWi wird auch den Polizeibehörden übertragen, solange sie die Sache nicht an die (an sich) zuständige Behörde abgegeben haben. 15
16 Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten Sozialvorschriften Die Zuständigkeit für die Verfolgung von (diesen) OWi wird auch den Polizeibehörden übertragen, solange sie die Sache nicht an die (an sich) zuständige Behörde abgegeben haben. 16
17 Verwarnung nach Ordnungswidrigkeiten 56 OWiG Bei geringfügigen OWi kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld erheben. BKatV Tatbestandskatalog 17
18 Mitteilung über Mängel an Eignung und Befähigung 2 XII StVG Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kfz schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln 18
19 Statistik 1 StrVUnfStatG Über Unfälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen und Plätzen Personen getötet oder verletzt oder Sachschäden verursacht worden sind, wird eine Bundesstatistik geführt. 19
20 1 StrVUnfStatG RdErl. IM NRW Aufgaben der Unfallkommis sion in NRW vom SMBl. NRW 2051 Statistik Ziel der örtlichen Unfalluntersuchung ist die Verhinderung von Straßenverkehrsunfällen und damit die Erhöhung der Verkehrssicherheit. Hierzu sind ortsbezogene Auswertungen von Straßenverkehrsunfällen durchzuführen. 20
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