Bauleistung Bemerkung. vgl. aber Erdaushub

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bauleistung Bemerkung. vgl. aber Erdaushub"

Transkript

1 Praisübersicht Abgrenzung von Bauleistungen 101 Beispiele Lfd. Leistungsbeschreibung Nr Abbruch von Bauwerken 1. einschließlich Abtransport und Deponierung Abdämmung (Kälte, Wärme, Schall 2. und Erschütterung) Abtransport von Erdaushub als 3. selbständige Hauptleistung 4. Analyse von Baustoffen Anlagenbau (Montagebänder, 5. Montagelinien, Kran-, Kiesförder-, Getränkeabfüllanlagen usw.) 6. Anzeigentafel (Flughafen, Bahnhof) 7. Arbeitnehmerüberlassungen 8. Austausch von Stromzählern 9. Aufzug 10. Bauaustrocknung, Gebäudetrocknung 11. Baukran, Zurverfügungstellung mit Bedienungspersonal 12. Bausatzhaus 13. Bauschuttzerkleinerung 14. Beleuchtungsinstallation 15. Bepflanzung 16. Berliner Verbau 17. Betonanlieferung 18. Betongleitschutzwände und Stahlgleitschutzwände Bauleistung Keine Bauleistung Bemerkung vgl. aber Erdaushub vgl. Lichtwerbeanlage in Nr. 11 Satz 2 UStAE Dies gilt auch dann, wenn der Entleiher Bauleistungen erbringt. Es sei denn, der Kranführer wird eigenverantwortlich beim Einsetzen von Teilen tätig. Gilt, sofern die Verantwortung für die ordnungsgemäße Gebäudeerrichtung mindestens teilweise beim Lieferer des Bausatzes liegt. Davon ausgenommen sind Beleuchtungssysteme, z. B. in Kaufhäusern oder Fabrikhallen. Dachbegrünung vorübergehender Aufbau z. B. im Baustellenbereich

2 19. Betonmischer Gilt, wenn gleichzeitig Bedienungspersonal für substanzverändernde Arbeiten zur Verfügung gestellt wird, z. B. Verfüllung von Ortbeton. 20. Betonpumpe vgl. aber Betonmischer Blitzschutzsysteme (auch 21. Erdungsanlagen, Überspannungsschutz) 22. Bodenbeläge 23. Brandmeldeanlage einbauen 24. Brückenbau 25. Brunnenbau 26. EDV-Anlagen Einbau (Fenster, Türen, Aufzüge, Rolltreppen, Heizungsanlagen, Bodenbeläge) Einrichtungsgegenstände (inkl. Einbauküche, Regale) 29. Elektrogeräte anschließen 30. Energielieferung 31. Entsorgung von Baumaterial Erdarbeiten bei Erstellung eines 32. Bauwerks 33. Erdaushub 34. Erdkabel verlegen oder austauschen 35. Erdwärmebohrung 36. Fang- und Sicherheitsnetze bei Baumaßnahmen im Außenbereich 37. Fahrbahnbelag 38. Fahrbahnmarkierung - endgültig (Weißmarkierung) Dies gilt nur, wenn diese fest mit dem Bauwerk verbunden sind. Gilt nur, wenn diese mit dem Gebäude fest verbunden und nicht ohne größeren Aufwand vom Gebäude wieder trennbar sind (vgl. Abschn. 13b.2 Abs. 5 Nr. 2 UStAE ). Einbau in eine fest installierte Einbauküche Gilt auch für Abtransport und Deponierung, vgl. Abbruch von Bauwerken. siehe auch Überlandleitungen vgl. Gerüstbau in Nr. 9 UStAE inkl. Aufsaugen und Entsorgen von abgefrästen Fahrbahndecken

3 39. Fahrbahnmarkierung - vorübergehend 40. Fertiggaragen 41. Festzelterrichtung 42. Feuerlöschereinbau, fester Verbund mit dem Gebäude 43. Fliegenschutzgitter/Sonnenschutzfolien 44. Fliesen- und Plattenlegen 45. Fotovoltaikanlagen (Errichtung) 46. Gartenanlagen 47. Gartenbau 48. Gartenzaun Gebäude: schlüsselfertige Erstellung 49. eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden 50. Gerüstbau 51. Gewerbliche Geschirrspüler 52. Gipserarbeiten 53. Glaserarbeiten 54. Grabstein 55. Grundwasserabsenkung 56. Hausanschlüsse Gilt nur, wenn der Lieferer die Verantwortung für das ordnungsgemäße Aufstellen trägt. vgl. Material- und Bürocontainer in Nr. 6 UStAE kein Einrichtungsgegenstand i. S. d. Abschn. 13b.2 Abs. 5 Nr. 2 UStAE Gilt unabhängig davon, ob das Dach ersetzt wird oder ob es sich um sog. Aufdachanlagen handelt; vgl. Lichtwerbeanlage in Nr. 11 Satz 2 UStAE. Gilt nur, wenn befestigte Wege, Terrassen, Mauern, Brücken, ortsfeste Sprinkleranlagen als Hauptleistung anzusehen sind. vgl. aber Gartenanlagen; Dachbegrünung Gilt nur, wenn diese durch Fundamente oder Vorrichtungen mit dem Gebäude fest verbunden sind. Grabsteine bei Mausoleen vgl. Abschn. 13b.2 Abs. 5 Nr. 8 UStAE

4 57. Kanalbau Kranvermietung mit Bedienpersonal zwecks Abladen von Baustoffen Künstlerische Leistungen an Bauwerken 60. Landschaftsgestaltung 61. Luftdurchlässigkeitsmessungen 62. Malerarbeiten und Tapezieren 63. Markise (Einbau) 64. Maschinen 65. Materialanlieferung 66. Messestand (Aufstellen) 67. Ofenbau, Schornsteinbau 68. Pflasterarbeiten 69. Pflege einer Dachbegrünung 70. Photovoltaikanlagen (Errichtung) 71. Planierraupe, Zurverfügungstellung mit Bedienungspersonal Gilt nur, wenn diese sich unmittelbar auf die Substanz auswirken und der Künstler auch die Ausführung des Werks als eigene Leistung schuldet. Gilt für das Anschütten von Hügeln und Böschungen sowie das Ausheben von Gräben und Mulden. Das Erstellen von Fundamenten, Sockeln und Befestigungsvorrichtungen sind in der Regel Nebenleistungen (vgl. Nr. 2 UStAE ). Gilt unabhängig davon, ob das Dach ersetzt wird oder ob es sich um sog. Aufdachanlagen handelt; vgl. auch Lichtwerbeanlage in Nr. 11 Satz 2 UStAE. vgl. Baukran Planungsleistungen (Architekt, 72. Statiker, Vermesser etc.) 73. Regalförderzeug vgl. Anlagenbau 74. Reinigung Oberfläche wird verändert, z. B.: Sandstrahlung 75. Rodung, Herausfräsen der Wurzeln und Abtransport Gilt nicht, wenn die Arbeiten im

5 76. Rohrreinigung 77. Rolltreppe (Einbau) Sanierung von Bauteilen 78. (Korrosionsschutz) im eigenen Betrieb ohne Aus- und Einbau vor Ort Sanitär- und 79. Elektroinstallationsarbeiten 80. Saunaeinbau 81. Schlosserarbeiten 82. Schreinerarbeiten 83. Silo 84. Solaranlagen 85. Spielplätze und Spielanlagen 86. Steinmetzarbeiten, Stukkateurarbeiten Zusammenhang mit der Errichtung eines Bauwerks durchgeführt werden. Gilt nicht, wenn Teile verändert, bearbeitet oder ausgetauscht werden und die Grenze von 500 überschritten ist, vgl. Nr. 15 UStAE. Gilt nur, wenn es im Rahmen einer Werklieferung vor Ort errichtet bzw. aufgebaut wird. Gilt nur, wenn diese mit dem Grund und Boden durch ein Fundament o. ä. fest verbunden sind. 87. Tankanlageneinbau 88. Telefonanlagen vgl. EDV-Anlagen 89. Teppichboden (verlegen) 90. Tischlerarbeiten Überlandleitungen verlegen oder 91. austauschen siehe auch Erdkabel Verkehrsschilder und Ampelanlagen - dauerhaft Verkehrsschilder und Ampelanlagen - dauerhaft - vorübergehend Verlegen von Rohren für die Energie- 94. oder Wasserversorgung Verkehrsleitanlagen auf Baustellen, die 95. nur für die Zeit der Baustelle errichtet werden Bei substanzverändernden Instandhaltungsarbeiten gilt die Grenze von 500, vgl. Nr. 15 UStAE. vgl. Betongleitschutzwände

6 96. Video-Überwachungsanlage 97. Wartung von Brandschutzanlagen, Heizungsanlagen, Klimaanlagen und Windkraftanlagen 98. Wasserlieferung 99. Werklieferungen 100. Zimmererarbeiten 101. Zurverfügungstellen von Bauanlagen Gilt nur, wenn Teile verändert, bearbeitet oder ausgetauscht werden und die Grenze von 500 überschritten ist, vgl. Nr. 15 UStAE. Gilt für große Maschinenanlagen, die zu ihrer Funktionsfähigkeit aufgebaut werden müssen. Mitüberlassung von Personal für substandverändernde Arbeiten

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen Umsatzsteuer-Kartei Oberfinanzdirektion Karlsruhe S 7279 Karte 1 13b Abs. 1 Nr. 4 UStG 3. Januar 2005 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen Zur Frage, in welchen Fällen eine Bauleistung

Mehr

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen, 13b Abs. 1 Nr. 4 UStG ;

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen, 13b Abs. 1 Nr. 4 UStG ; Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen, 13b Abs. 1 Nr. 4 UStG ; Bestimmung als Bauleistung Zur Frage, in welchen Fällen eine Bauleistung nach 13b Abs. 1 Nr. 4 UStG vorliegt, gilt

Mehr

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main 13 b S 7279 Rdvfg. vom 02.01.2008 - S 7279 A - 14 - St 113 Karte 10 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen, 13 b Abs. 1 Nr. 4 UStG; Bestimmung

Mehr

Informationsblatt Bauleistungen

Informationsblatt Bauleistungen Stand: 11.03.2014 Umsatzsteuer Verlagerung der Steuerschuld 1. Der neue Grundsatz für Der Leistungsempfänger (Kunde) schuldet die Umsatzsteuer nur, wenn er die an ihn erbrachte Bauleistung selbst für eine

Mehr

Übersicht Bauleistungen

Übersicht Bauleistungen Leistungsbeschreibung Bauleistung Bemerkungen Abbruch von Bauwerken einschließlich Abtransport und Deponierung Abtransport von Erdaushub als selbstständige Hauptleistung vgl. aber "Erdaushub" Anlagenbau

Mehr

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen Im Umsatzsteuerrecht gibt es eine Regelung im 13 b UStG, die bestimmt, dass der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet und nicht der

Mehr

Informationsblatt Bauleistungen

Informationsblatt Bauleistungen Stand: 25.07.2014 Umsatzsteuer Verlagerung der Steuerschuld für ab 1. Oktober 2014 1. Wann Verlagerung der Steuerschuld bei? Der Leistungsempfänger (Kunde) schuldet die Umsatzsteuer, wenn er von einem

Mehr

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen Im Umsatzsteuerrecht gibt es eine Regelung im 13 b UStG, die bestimmt, dass der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet und nicht der

Mehr

Merkblatt Umkehr der Steuerschuldnerschaft ( 13b UStG) bei Bauleistungen sowie Gebäudereinigungsleistungen

Merkblatt Umkehr der Steuerschuldnerschaft ( 13b UStG) bei Bauleistungen sowie Gebäudereinigungsleistungen Merkblatt Umkehr der Steuerschuldnerschaft ( 13b UStG) bei Bauleistungen sowie Gebäudereinigungsleistungen Die Umsatzsteuer wird in Deutschland vom leistenden Unternehmer in Rechnung gestellt und an das

Mehr

Beispiele für die Abgrenzung von Bauleistungen i. S. des 13b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 UStG von anderen Leistungen

Beispiele für die Abgrenzung von Bauleistungen i. S. des 13b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 UStG von anderen Leistungen Oberfinanzdirektion Hannover Hannover, im Juli 2005 S 7279-4 - StO 184 Beispiele für die Abgrenzung von Bauleistungen i. S. des 13b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 UStG von anderen en Abbrucharbeiten an einem Bauwerk

Mehr

Weitere Beispiele für die Abgrenzung enthält die nachfolgende alphabetische Übersicht:

Weitere Beispiele für die Abgrenzung enthält die nachfolgende alphabetische Übersicht: Weitere Beispiele für die Abgrenzung enthält die nachfolgende alphabetische Übersicht: Leistung Abbrucharbeiten an einem Bauwerk Analyse von Baustoffen RZ 11 Abs. 6 Anzeigentafel (Einbau) Arbeitnehmerüberlassung

Mehr

Oberfinanzdirektion Hannover Oldenburg, im März 2007 S 7279-4 StO 183

Oberfinanzdirektion Hannover Oldenburg, im März 2007 S 7279-4 StO 183 Oberfinanzdirektion Hannover Oldenburg, im März 2007 S 7279-4 StO 183 Beispiele für die Abgrenzung von Bauleistungen i.s. von anderen Leistungen Leistung Abbrucharbeiten an einem Bauwerk Analyse von Baustoffen

Mehr

Merkblatt Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen sowie Gebäudereinigungsleistungen

Merkblatt Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen sowie Gebäudereinigungsleistungen Merkblatt Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen sowie Gebäudereinigungsleistungen Die Umsatzsteuer (USt) wird in Deutschland allgemein vom leistenden Unternehmer in Rechnung gestellt und an

Mehr

Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG des Leistungsempfängers bei Bauleistungen

Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG des Leistungsempfängers bei Bauleistungen MERK SCHLARB & PARTNER Partnerschaft mbb Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG des Leistungsempfängers bei Bauleistungen Stand: Januar 2018 55543 Bad Kreuznach.

Mehr

13b UStG ABC der Bauleistungen

13b UStG ABC der Bauleistungen 13b UStG ABC der Bauleistungen Abdichtungsarbeiten gegen Feuchtigkeit Zurverfügungstellen von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen 13b.2 Abs. 7 Nr. 5 UStAE) Arbeitnehmerüberlassung, auch wenn die überlassenen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1. Bauleistungen 2. Ausnahmen 3. Nicht betroffene Leistungen 4. Leistungsempfänger als Steuerschuldner

Inhaltsverzeichnis. 1. Bauleistungen 2. Ausnahmen 3. Nicht betroffene Leistungen 4. Leistungsempfänger als Steuerschuldner Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und Leistungen, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen ( 13b UStG) Inhaltsverzeichnis 1. Bauleistungen 2. Ausnahmen

Mehr

Bauleistungen i. S. d. 13b UStG

Bauleistungen i. S. d. 13b UStG Bauleistungen i. S. d. 13b Durch die Umsatzsteuerreform 2008 haben sich zahlreiche Neuerungen des Umsatzsteuergesetzes ergeben. Eine der bedeutendsten davon ist die Erweiterung des Paragraphen zur Steuerschuldnerschaft

Mehr

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes: POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, Postfach 1308, 53003 Bonn Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund HAUSANSCHRIFT Dienstsitz Bonn Graurheindorfer

Mehr

juris - Fachportal Steuerrecht Vorschrift Quelle:

juris - Fachportal Steuerrecht Vorschrift Quelle: juris - Fachportal Steuerrecht Vorschrift Normgeber: Bundesministerium der Finanzen Aktenzeichen: IV D 1-S 7279-107/04 Fassung vom: 31.03.2004 Gültig ab: 31.03.2004 Quelle: Normen: Abschn 71 UStR, 13b

Mehr

Erweiterung der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG durch das Haushaltsbegleitgesetz

Erweiterung der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG durch das Haushaltsbegleitgesetz Erweiterung der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 Bei der Umsatzsteuer kommt es in der Baubranche, nach Feststellungen der Finanzverwaltung und des Bundesrechnungshofes,

Mehr

Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen an Bauunternehmer und Bauträger - neue Regelung beim Umsatzsteuerausweis

Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen an Bauunternehmer und Bauträger - neue Regelung beim Umsatzsteuerausweis Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei en an Bauunternehmer und Bauträger - neue Regelung beim Umsatzsteuerausweis Bei en besteht schon seit einigen Jahren eine Besonderheit beim Ausweis der Umsatzsteuer

Mehr

III. Aktuelles Steuerrecht

III. Aktuelles Steuerrecht III. Aktuelles Steuerrecht RV-Beiträge als vorweggenommene Werbungskosten Aufgrund der geänderten Besteuerung der Renten ab 01.01.05 sind die RV-Beiträge weiterhin Sonderausgaben oder vorweggenommene

Mehr

UMSATZSTEUER UND STEUERSCHULDNERSCHAFT BEI BAULEISTUNGEN / GEBÄUDEREINIGUNG / LIEFERUNG VON METALLEN

UMSATZSTEUER UND STEUERSCHULDNERSCHAFT BEI BAULEISTUNGEN / GEBÄUDEREINIGUNG / LIEFERUNG VON METALLEN 1 UMSATZSTEUER UND STEUERSCHULDNERSCHAFT BEI BAULEISTUNGEN / GEBÄUDEREINIGUNG / LIEFERUNG VON METALLEN Referenten: Dr. Lars Jensen- Nissen Steuerberater Diplom-Volkswirt Steuerberater Hartmut Grund Steuerberater

Mehr

Quelle: Umsatzsteuer; Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ( 13b UStG) auf bestimmte Bauleistungen

Quelle: Umsatzsteuer; Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ( 13b UStG) auf bestimmte Bauleistungen juris - Fachportal Steuerrecht Vorschrift Normgeber: Bundesministerium der Finanzen Aktenzeichen: IV A 6-S 7279-100/04 Fassung vom: 02.12.2004 Gültig ab: 02.12.2004 Quelle: Normen: Abschn 182a Abs 10ff

Mehr

Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG des Leistungsempfängers bei Bauleistungen

Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG des Leistungsempfängers bei Bauleistungen MERK SCHLARB & PARTNER Partnerschaft mbb Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG des Leistungsempfängers bei Bauleistungen Stand: März 2014 55543 Bad Kreuznach.

Mehr

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach 13b UStG auf Bauleistungen

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach 13b UStG auf Bauleistungen Oberfinanzdirektion Niedersachsen Oldenburg, im März 2014 S 7279-4 - St 186 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach 13b UStG auf en Zum Zwecke der Betrugsbekämpfung sind die Regelungen zur Steuerschuldnerschaft

Mehr

Steuerschuld bei Bauleistungen ( 13b UStG)

Steuerschuld bei Bauleistungen ( 13b UStG) Mandanten-Info Steuerschuld bei Bauleistungen ( 13b UStG) E-Mail: sprenger@stb-sprenger.de, www.stb-sprenger.de 2 1. Einleitung 2. Wann liegt eine Bauleistung vor? ( 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG) 3. ABC der Bauleistungen

Mehr

BMF v. 31.03.2004 - IV D 1 - S 7279-107/04 BStBl 2004 I S. 453

BMF v. 31.03.2004 - IV D 1 - S 7279-107/04 BStBl 2004 I S. 453 13b UStG; Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf alle Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, und auf bestimmte Bauleistungen BMF v. 31.03.2004 - IV D 1 - S 7279-107/04

Mehr

FACTSHEET BAULEISTUNGEN

FACTSHEET BAULEISTUNGEN Warum gibt es eigene umsatzsteuerliche Regelungen ( Reverse Charge ) bei Bauleistungen? In der Baubranche kam es vor Einführung der Reverse-Charge-Regelung zu hohen Abgabenausfällen, da die leistenden

Mehr

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach 13b UStG auf Bauleistungen

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach 13b UStG auf Bauleistungen Oberfinanzdirektion Niedersachsen Oldenburg, im März 2012 S 7279 4 St 183 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach 13b UStG auf Bauleistungen Zum Zwecke der Betrugsbekämpfung sind die Regelungen

Mehr

Branchenbrief Immobilien- und Bauwirtschaft

Branchenbrief Immobilien- und Bauwirtschaft Steuerkanzlei Goldschmitt Am Keßler 15 97877 Wertheim-Bestenheid Branchenbrief Immobilien- und Bauwirtschaft Stand Mai 2014 Branchenbrief Immobilien- und Bauwirtschaft Stand Mai 2014 Sehr geehrte Damen

Mehr

8. Übersicht über begünstigte und nicht begünstigte haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen (HaufeIndex: 2061244)

8. Übersicht über begünstigte und nicht begünstigte haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen (HaufeIndex: 2061244) Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse (HaufeIndex: 1030348) 8. Übersicht über begünstigte und nicht begünstigte haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen (HaufeIndex: 2061244) Maßnahme begünstigt

Mehr

Umkehr der Umsatzsteuerschuld bei Bauleistungen gemäß 13b UStG ab 1. April 2004. Häufig gestellte Fragen

Umkehr der Umsatzsteuerschuld bei Bauleistungen gemäß 13b UStG ab 1. April 2004. Häufig gestellte Fragen Zentralverband des Deutschen Handwerks Abt. Steuer- und Finanzpolitik Umkehr der Umsatzsteuerschuld bei Bauleistungen gemäß 13b UStG ab 1. April 2004 Häufig gestellte Fragen I. Wann ist die neue Vorschrift

Mehr

Steuerschuld bei Bauleistungen ( 13b UStG)

Steuerschuld bei Bauleistungen ( 13b UStG) Mandanten-Info Steuerschuld bei Bauleistungen Steuerschuld bei Bauleistungen ( 13b UStG) Wie Sie feststellen, ob Sie als Leistungsempfänger einer Bauleistung die Umsatzsteuer schulden. In enger Zusammenarbeit

Mehr

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach 13b UStG auf Bauleistungen

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach 13b UStG auf Bauleistungen Oberfinanzdirektion Niedersachsen Oldenburg, im Oktober 2016 S 7279-4 - St 185 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach 13b UStG auf Bauleistungen Zum Zwecke der Betrugsbekämpfung sind die Regelungen

Mehr

Schnittstelle Maschinenrichtlinie. Bauprodukte-Verordnung

Schnittstelle Maschinenrichtlinie. Bauprodukte-Verordnung Schnittstelle Version 1/14 2006/42/EG VO (EU) Nr. 305/2011 http://www.maschinenrichtlinie.de 2 von 17 termann Art. 2 Abs 1: Bauprodukt Bauprodukt jedes Produkt oder jeden Bausatz, das beziehungsweise der

Mehr

Beispielhafte Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Beispielhafte Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen Beispielhafte Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen Maßnahme begünstigt nicht begünstigt Haushaltsnahe Dienstleistung Handwerkerleistung

Mehr

Neue Rechnungsstellung für Bauleistungen

Neue Rechnungsstellung für Bauleistungen Neue Rechnungsstellung für Bauleistungen Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 wurde die Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG mit Wirkung vom 01. April 2004 geändert. Konsequenz: Der Rechnungsempfänger

Mehr

Checkliste Handwerkerleistungen

Checkliste Handwerkerleistungen Checkliste Handwerkerleistungen Abwasserrohre warten und reinigen Anliegerbeitrag für Sanierung Straße (öffentlich rechtlicher Erschließungsbeitrag) Asbestsanierung Aufstellen eines Baugerüstes Aufzug

Mehr

Bearbeiter Telefon-Durchwahl Mein Zeichen Datum

Bearbeiter Telefon-Durchwahl Mein Zeichen Datum Doris Rolle Steuerberaterin 86846 Fischach Kohlbergstraße 22 Kohlbergstraße 22 86846 Fischach Telefon 0 82 36 / 9600-0 Telefax 0 82 36 / 9600-96 Bankverbindung: Raiffeisenbank Fischach (BLZ 720 691 35)

Mehr

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes: Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail E-Mail-Verteiler U 1 Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT

Mehr

Infotext. Die Einführung ist rasch und überhastet gekommen, vieles ist unklar und es bleibt kaum Zeit, die notwendigen Adaptierungen vorzunehmen.

Infotext. Die Einführung ist rasch und überhastet gekommen, vieles ist unklar und es bleibt kaum Zeit, die notwendigen Adaptierungen vorzunehmen. Infotext Durch das 2. Abgabenänderungsgesetz 2002 tritt am 1.10.2002 eine neue Bestimmung (Reverse Charge System) im Umsatzsteuergesetz in Kraft, die für die Baubranche und die mit ihr verwandten Branchen

Mehr

Steuerschuld des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und Grunderwerb ( 13b UStG)

Steuerschuld des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und Grunderwerb ( 13b UStG) Steuerschuld des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und Grunderwerb ( 13b UStG) Im Haushaltsbegleitgesetz 2004 wird die Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ( 13b UStG) neu

Mehr

BKP Arbeitsgattung Total KV

BKP Arbeitsgattung Total KV Objekt Bauherrschaft Renovation Mehrzweckgebäude Schachen Schachenstr. 7 8908 Hedingen Gemeindeverwaltung Herr Bösch 8908 Hedingen Architekt architekturfabrikgmbh Fabrikstrasse 6 8912 Obfelden Tel 044

Mehr

Umkehr der Umsatzsteuerschuldnerschaft bei Bauleistungen 13 b Umsatzsteuergesetz

Umkehr der Umsatzsteuerschuldnerschaft bei Bauleistungen 13 b Umsatzsteuergesetz Umkehr der Umsatzsteuerschuldnerschaft bei Bauleistungen 13 b Umsatzsteuergesetz Worum geht es? Im Rahmen des sogenannten Haushaltsbegleitgesetzes 2004 wurde für die Umsatzbesteuerung von Bauleistungen

Mehr

Auszug AWA 2013 CODEBUCH. Allensbacher Marktanalyse Werbeträgeranalyse. Download www. awa-online.de

Auszug AWA 2013 CODEBUCH. Allensbacher Marktanalyse Werbeträgeranalyse. Download www. awa-online.de I N S T I T U T F Ü R D E M O S K O P I E A L L E N S B A C H Auszug AWA 2013 Allensbacher Marktanalyse Werbeträgeranalyse CODEBUCH Download www. awa-online.de Informationsinteresse: Bauen, Modernisieren,

Mehr

Umsatzsteuer; Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ( 13b UStG) auf bestimmte Bauleistungen

Umsatzsteuer; Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ( 13b UStG) auf bestimmte Bauleistungen POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, Postfach 1308, 53003 Bonn Oberste Finanzbehörden - Verteiler U1 und U2 - der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX Dienstsitz Bonn Graurheindorfer Straße 108, 53117

Mehr

2.1. Fensteraustausch Fensterinstandsetzung Fassadeninstandsetzung komplett, WDVS... 5

2.1. Fensteraustausch Fensterinstandsetzung Fassadeninstandsetzung komplett, WDVS... 5 Anlage 3.1.5.1 zum Projekthandbuch Projekt: Baukostenkennwerte Kennzahlenhandbuch Inhaltsverzeichnis 1. Baukostenkennzahlen im Überblick... 2 2. Beschreibung der Kennzahlen... 3 2.1. Fensteraustausch...

Mehr

Differenzierte Beurteilung der vermittelten Tätigkeiten. Anstricharbeiten, innen

Differenzierte Beurteilung der vermittelten Tätigkeiten. Anstricharbeiten, innen ... Anstricharbeiten, innen die im Qualifizierungsbild dargestellten Tätigkeiten erlernt und dabei das im Folgenden angegebene Qualifikationsniveau - Ausführen von Abdeck- und Abklebearbeiten von Einrichtungsgegenständen,

Mehr

Steuerschuldumkehr bei Bauleistungen und Gebäudereinigungsleistungen

Steuerschuldumkehr bei Bauleistungen und Gebäudereinigungsleistungen Steuerschuldumkehr bei Bauleistungen und Gebäudereinigungsleistungen 1. Allgemeines Das Prinzip der Steuerschuldumkehr ist vielen bei der Erbringung von Dienstleistungen ins Ausland bekannt. Die steuerlichen

Mehr

Steuerschuldnerverfahren

Steuerschuldnerverfahren 460 Steuerschuldnerverfahren Steuerschuldnerverfahren Steuerschuldnerverfahren auf einen Blick 1. Rechtsquellen 13b, 14a Abs. 5, 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG 30a UStDV Abschn. 13b.1 bis Abschn. 13b.18 UStAE

Mehr

Steuerschuld bei Bauleistungen ( 13b UStG)

Steuerschuld bei Bauleistungen ( 13b UStG) Mandanten-Info Steuerschuld bei Bauleistungen Steuerschuld bei Bauleistungen ( 13b UStG) Wie Sie feststellen, ob Sie als Leistungsempfänger einer Bauleistung die Umsatzsteuer schulden. In enger Zusammenarbeit

Mehr

ST EU ER BER AT U N G U N T ER N EH M EN SBER AT U N G

ST EU ER BER AT U N G U N T ER N EH M EN SBER AT U N G ST EU ER BER AT U N G U N T ER N EH M EN SBER AT U N G Diplom-Kaufmann Walter Schönweiß Steuerberater Diplom-Kaufmann Peter Hofecker Unternehmensberater Brunngasse 1 90610 Winkelhaid Tel.: 09187/ 905173

Mehr

Anhang II zu RL 2014/24/EU. Verzeichnis der Tätigkeiten nach Artikel 2 Absatz 1 Nummer 6 Buchstabe a

Anhang II zu RL 2014/24/EU. Verzeichnis der Tätigkeiten nach Artikel 2 Absatz 1 Nummer 6 Buchstabe a Anhang II zu RL 2014/24/EU Verzeichnis der Tätigkeiten nach Artikel 2 Absatz 1 Nummer 6 Buchstabe a Bei unterschiedlichen Auslegungen zwischen CPV und NACE gilt die CPV-Nomenklatur. NACE Rev. 1 (1) ABSCHNITT

Mehr

Haus und Wohnen. Quelle: AWA 2015. Vorfilter: Gesamt (25.140 ungew. Fälle, 25.140 gew. Fälle - 100,0% - 69,24 Mio)

Haus und Wohnen. Quelle: AWA 2015. Vorfilter: Gesamt (25.140 ungew. Fälle, 25.140 gew. Fälle - 100,0% - 69,24 Mio) Quelle: AWA 2015 Vorfilter: Gesamt (25.140 ungew. Fälle, 25.140 gew. Fälle - 100,0% - 69,24 Mio) Haus und Wohnen Gesamt 100,0 69,24 100 100 3,0 2,07 100 100 Informationsinteresse Wohnen und Einrichten

Mehr

Haus und Wohnen. Quelle: AWA Vorfilter: Gesamt ( ungew. Fälle, gew. Fälle - 100,0% - 70,09 Mio) Zus. % Index

Haus und Wohnen. Quelle: AWA Vorfilter: Gesamt ( ungew. Fälle, gew. Fälle - 100,0% - 70,09 Mio) Zus. % Index Quelle: AWA 2017 Vorfilter: Gesamt (23.356 ungew. Fälle, 23.356 gew. Fälle - 100,0-70,09 Mio) Haus und Wohnen Deutschsprachige Bevölkerung ab 14 Jahre Informationsinteresse Wohnen und Einrichten: Interessiert

Mehr

Anlage 11.1. LKW- und Ladungs-Typen im Bauwesen und Eignung von RFID- Portalkonstruktionen zur (teil-)automatisierten Erfassung der Ladung:

Anlage 11.1. LKW- und Ladungs-Typen im Bauwesen und Eignung von RFID- Portalkonstruktionen zur (teil-)automatisierten Erfassung der Ladung: InWeMo Seite 1 Anlage 11.1 LKW- und Ladungs-Typen im Bauwesen und Eignung von RFID- Portalkonstruktionen zur (teil-)automatisierten Erfassung der Ladung: Item-Level-Tagging vs. Taggen von Ladungseinheiten,

Mehr

Steuerabzug für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Steuerabzug für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen Bekanntlich sind Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in bestimmten Grenzen steuerlich abzugsfähig. Insbesondere wurde der steuerliche Abzug ab 2009 deutlich erweitert:

Mehr

Checkliste 2. 2Planung und Prüfung von Angeboten. für Bauherren und Erwerber von Ein- und Zweifamilienhäusern

Checkliste 2. 2Planung und Prüfung von Angeboten. für Bauherren und Erwerber von Ein- und Zweifamilienhäusern 2Planung und Prüfung von Angeboten Bauen ist eine komplexe Herausforderung da gerät leicht etwas in Vergessenheit. Wer den Auftrag für ein schlüsselfertiges Haus an einen Unternehmer vergibt, sollte den

Mehr

Erweiterung der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG auf Bauleistungen

Erweiterung der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG auf Bauleistungen Oberfinanzdirektion Hannover im August 2004 S 7279 5 StH 444 S 7279 4 StO 354 Erweiterung der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG auf Bauleistungen Zum Zwecke der Betrugsbekämpfung sind die Regelungen

Mehr

Änderungen zu ATV DIN 18300

Änderungen zu ATV DIN 18300 Seite 1 Änderungen zu ATV DIN 18300 Erdarbeiten Angaben zur Baustelle Enthält geringfügige Anpassungen sowie den Hinweis, dass bei den Angaben zur Baustelle auch die geotechnische Kategorie nach DIN 4020

Mehr

Anhang zum Schreiben vom

Anhang zum Schreiben vom Dok.-Nr.: 5234884 Bundesministerium der Finanzen, IV D 3 - S-7279 / 11 / 10002 Schreiben (koordinierter Ländererlass) vom 05.02.2014 Fundstellen Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen

Mehr

INSTITUT FÜR DEMOSKOPIE ALLENSBACH. Auszug AWA Allensbacher Marktanalyse Werbeträgeranalyse CODEBUCH. Download

INSTITUT FÜR DEMOSKOPIE ALLENSBACH. Auszug AWA Allensbacher Marktanalyse Werbeträgeranalyse CODEBUCH. Download INSTITUT FÜR DEMOSKOPIE ALLENSBACH Auszug AWA 2016 Allensbacher Marktanalyse Werbeträgeranalyse CODEBUCH Download www.awa-online.de Informationsinteresse: Wohnen und Einrichten (s.s. 129) Interessiert

Mehr

Auszug AWA 2015 CODEBUCH. Allensbacher Marktanalyse Werbeträgeranalyse. Download www. awa-online.de

Auszug AWA 2015 CODEBUCH. Allensbacher Marktanalyse Werbeträgeranalyse. Download www. awa-online.de I N S T I T U T F Ü R D E M O S K O P I E A L L E N S B A C H Auszug AWA 2015 Allensbacher Marktanalyse Werbeträgeranalyse CODEBUCH Download www. awa-online.de Informationsinteresse: Wohnen und Einrichten

Mehr

Fördermaßnahme für Akku-Handkreissägen durch BG Bau

Fördermaßnahme für Akku-Handkreissägen durch BG Bau n durch BG Bau Start: Juli 2016, Laufzeit offen Seite 1 SD-V BG Fördermaßnahme HKC 55 und TSC 55 22.07.2016 Rahmenbedingungen Förderfähige Akkubetriebene Handkreissäge: Erreichbare Schnitttiefe: mindestens

Mehr

Firmenpräsentation. SIDRA BAU Generalunternehmer GmbH & Co. KG. Gavric Dragan Mobil: 0173 / Tosic Sinisa Mobil: 0173 /

Firmenpräsentation. SIDRA BAU Generalunternehmer GmbH & Co. KG. Gavric Dragan Mobil: 0173 / Tosic Sinisa Mobil: 0173 / Firmenpräsentation SIDRA BAU Generalunternehmer GmbH & Co. KG Gavric Dragan Mobil: 0173 /37 96 200 Tosic Sinisa Mobil: 0173 /37 96 202 Klausenburgerstr. 9 81677 München Tel.: 089 / 37 96 57 50 Fax: 089

Mehr

UMSATZSTEUER 2016 FALL 2: ARGE

UMSATZSTEUER 2016 FALL 2: ARGE UMSATZSTEUER 2016 FALL 2: ARGE Stand: 24. Februar 2016 Verfasser: Klaus Koch Steuerberater Fachanwalt für Steuerrecht Vereidigter Buchprüfer Klaus Koch Kaiser-Wilhelm-Straße 23 76530 Baden-Baden Tel: 07221/260255

Mehr

Grobkostenermittlung Teil 1 Sanierung Hülle, Brandschutz Fluchtwege

Grobkostenermittlung Teil 1 Sanierung Hülle, Brandschutz Fluchtwege Grobkostenermittlung Teil 1 Sanierung Hülle, Brandschutz Fluchtwege Anmerkungen: Die Kosten in Teil 1 beinhalten die Maßnahmen der ursprünglichen Aufgabenstellung (energetische Sanierung der Gebäudehülle

Mehr

Erweiterung der Steuerschuldnerschaft nach 13 b UStG auf Bauleistungen

Erweiterung der Steuerschuldnerschaft nach 13 b UStG auf Bauleistungen OFD Hannover 7.3.2007, S 7279-4 - StO 183 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, Bauleistungen Das Merkblatt der Oberfinanzdirektion Hannover vom Juli 2005 zur Erweiterung der Steuerschuldnerschaft

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund. - Verteiler U1 und U2 -

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund. - Verteiler U1 und U2 - Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Oberste Finanzbehörden

Mehr

Übergang der Steuerschuld in der Bauwirtschaft auf Grund des 2. Abgabenänderungsgesetzes 2002

Übergang der Steuerschuld in der Bauwirtschaft auf Grund des 2. Abgabenänderungsgesetzes 2002 Übergang der Steuerschuld in der Bauwirtschaft auf Grund des 2. Abgabenänderungsgesetzes 2002 1. Allgemeines 2. Bauleistungen ( 19 Abs. 1a dritter Unterabsatz UStG 1994) 3. Bauleistungen an einen Unternehmer,

Mehr

Pos. Beschrieb Einheit. Axenstrasse Musterdorf 1.1 Schallschutzfenster in Holz Fachgerechtes Demontieren, Ausbauen, Abtransportieren

Pos. Beschrieb Einheit. Axenstrasse Musterdorf 1.1 Schallschutzfenster in Holz Fachgerechtes Demontieren, Ausbauen, Abtransportieren 1 Liegenschaft: Axenstrasse 18 9999 Musterdorf Eigentümer: M. Muster Axenstrasse 18 9999 Musterdorf 1.1 Schallschutzfenster in Holz Fachgerechtes Demontieren, Ausbauen, Abtransportieren und Entsorgen der

Mehr

INSTITUT FÜR DEMOSKOPIE ALLENSBACH. Auszug AW A Allensbacher Marktanalyse Werbeträgeranalyse CODEBUCH. Download

INSTITUT FÜR DEMOSKOPIE ALLENSBACH. Auszug AW A Allensbacher Marktanalyse Werbeträgeranalyse CODEBUCH. Download INSTITUT FÜR DEMOSKOPIE ALLENSBACH Auszug AW A 2017 Allensbacher Marktanalyse Werbeträgeranalyse CODEBUCH Download www.awa-online.de Informationsinteresse: Wohnen und Einrichten (s.s. 120) Interessiert

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Beauftragung von Leistungen zu den folgenden Netzanschlussprodukten

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Beauftragung von Leistungen zu den folgenden Netzanschlussprodukten Allgemeine Vertragsbedingungen für die Beauftragung von Leistungen zu den folgenden Netzanschlussprodukten INHALT Stilllegung von Strom-Netzanschlüssen der Außerbetriebnahme von Strom-Netzanschlüssen der

Mehr

RUNDSCHREIBEN NR. 2/2015

RUNDSCHREIBEN NR. 2/2015 Dr. Alfred Mutschlechner Dr. Karl Hellweger Dr. Hannes Mutschlechner Dr. Valentin Oberhollenzer Dr. Martin Recla Gilmplatz 2 - Piazza Gilm, 2 39031 BRUNECK - BRUNICO MwSt. Nr./Part. IVA: 0163 243 021 9

Mehr

Bautagebuch Anbau eines Umkleideraumes an das Feuerwehrhaus am Froschweg

Bautagebuch Anbau eines Umkleideraumes an das Feuerwehrhaus am Froschweg Bautagebuch Anbau eines Umkleideraumes an das Feuerwehrhaus am Froschweg 13.11.2011 Gespräch zwischen Martin Preuß CSU und Wolfgang Weigl anlässlich des Volkstrauertages über einen möglichen Anbau 08.12.2011

Mehr

Gesetzentwurf. Drucksache 15/2359. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 15. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:

Gesetzentwurf. Drucksache 15/2359. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 15. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 15. Wahlperiode Drucksache 15/2359 14.07.2011 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung (BauO NRW) -

Mehr

Merkblatt. Bauabzugsteuer. Inhalt

Merkblatt. Bauabzugsteuer. Inhalt Bauabzugsteuer Inhalt 1 Allgemeines 2 Überblick zur Bauabzugsteuer 3 Was ist eine Bauleistung? 4 Wer ist zum Steuerabzug verpflichtet? 5 Erteilung einer Freistellungsbescheinigung 6 Ermittlung der Bemessungsgrundlage

Mehr

Wahlpflichtfach Ausschreibung

Wahlpflichtfach Ausschreibung Wahlpflichtfach Ausschreibung 22.3.2017 Stefan Scholz Mengenermittlung Seite 1 Themen Mengenermittlung 1. DIN 18299 2. Beispiel Mengenermittlung Bewehrung (DIN18331) Seite 2 DIN 18299 Allgemeine Technische

Mehr

Was Unternehmer als Bauherren wissen sollten

Was Unternehmer als Bauherren wissen sollten HLB Ratgeber I/2015 Was Unternehmer als Bauherren wissen sollten Neuregelungen bei der Umsatzsteuer Unternehmer, die gegen Entgelt Bauleistungen erbringen und gleichfalls solche Leistungen in Auftrag geben,

Mehr

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach 13b UStG auf Bauleistungen

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach 13b UStG auf Bauleistungen Oberfinanzdirektion Niedersachsen Oldenburg, im Oktober 2014 S 7279-4 - St 185 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach 13b UStG auf Bauleistungen Zum Zwecke der Betrugsbekämpfung sind die Regelungen

Mehr

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Entwässerungskanalarbeiten

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Entwässerungskanalarbeiten Seite 1 VOB/C DIN 18306 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Entwässerungskanalarbeiten Zusammenstellung der wesentlichen

Mehr

Mandanten-Informationen Neuregelungen ab zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen und Gebäudereinigungsleistungen

Mandanten-Informationen Neuregelungen ab zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen und Gebäudereinigungsleistungen Mandanten-Informationen Neuregelungen ab 15.02.2014 zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen und Gebäudereinigungsleistungen Im Folgenden wird dargestellt, welche Auswirkungen sich durch

Mehr

Aktenauflage. Stadtratsitzung am 19. April Schulgebäude, Schulanlagen, Kindergärten Sonnenrain & Sihlau, Kindergarten Umbau und Erweiterung

Aktenauflage. Stadtratsitzung am 19. April Schulgebäude, Schulanlagen, Kindergärten Sonnenrain & Sihlau, Kindergarten Umbau und Erweiterung Stadt Adliswil Abteilung Liegenschaften Aktenauflage Stadtratsitzung am 19. April 2016 L2.2.7 Schulgebäude, Schulanlagen, Kindergärten Sonnenrain & Sihlau, Kindergarten Umbau und Erweiterung Inhalt: 1.0

Mehr

Beispielhafte Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (zu Rdnrn.

Beispielhafte Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (zu Rdnrn. Seite 21 Anlage 1 Beispielhafte Aufzählung er und er haushaltsnaher en und en (zu Rdnrn. 10, 20) Abfallmanagement ( Vorsortierung ) n außerhalb des Abflussrohrreinigung Ablesedienste und Abrechnung bei

Mehr

Was bedeutet SANIEREN? Notwendige Arbeiten um ein bestehendes Gebäude durch geeignete Baumaßnahmen den heutigen Erfordernissen anzupassen

Was bedeutet SANIEREN? Notwendige Arbeiten um ein bestehendes Gebäude durch geeignete Baumaßnahmen den heutigen Erfordernissen anzupassen Was bedeutet SANIEREN? Notwendige Arbeiten um ein bestehendes Gebäude durch geeignete Baumaßnahmen den heutigen Erfordernissen anzupassen Raiffeisenkassa Meran 16.10.2017 Arten der Sanierung Totalabbruch

Mehr

Hochbahn Hamburg. Fortschritt baut man aus Ideen.

Hochbahn Hamburg. Fortschritt baut man aus Ideen. Hochbahn Hamburg Fortschritt baut man aus Ideen. Ein ehrgeiziges Instandsetzungsprogramm der Hamburger Hochbahn AG Getreu dem Motto Keine Stahlbrücke älter als 160 Jahre genoss die Modernisierung der Strecke

Mehr

Übersicht haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen: Was ist begünstigt und was ist nicht begünstigt?

Übersicht haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen: Was ist begünstigt und was ist nicht begünstigt? Übersicht haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen: Was ist begünstigt und was ist nicht begünstigt? aus: BMF v. 10.01.2014 - IV C 4 - S 2296-b/07/0003 :004, BStBl 2014 I S. 75 Maßnahme

Mehr

MassivHaus SD 04 OBJEKT-ÜBERBLICK KONTAKTDATEN. directhaus GmbH

MassivHaus SD 04 OBJEKT-ÜBERBLICK KONTAKTDATEN. directhaus GmbH MassivHaus SD 04 OBJEKT-ÜBERBLICK Einfamilienhaus (Kauf) Kaufpreis: auf Anfrage Wohnfläche (ca.): 141,96 m 2 6 Zimmer Objekt-Nr.: 7007 KONTAKTDATEN Tel.: 0871/33006014 Fax: 0871/33006015 info@directhaus.de

Mehr

Firmenvorstellung. Recycling Bau Abbruch und Service

Firmenvorstellung. Recycling Bau Abbruch und Service Firmenvorstellung Das Unternehmen von Schönfels mit Hauptsitz auf der Insel Fehmarn Ortsteil Puttgarden wurde im Jahr 1994 von Friedrich von Schönfels gegründet. Zur Zeit sind etwa 50 Mitarbeiter in dem

Mehr

Haushaltsnahe Dienstleistungen/Handwerkerleistungen, begünstigt und nicht begünstigt - Checkliste

Haushaltsnahe Dienstleistungen/Handwerkerleistungen, begünstigt und nicht begünstigt - Checkliste Haushaltsnahe en/en, begünstigt und nicht begünstigt - Checkliste Maßnahme begünstigt nicht begünstigt Haushaltsnahe Abfallmanagement ("Vorsortierung") innerhalb des alle Maßnahmen außerhalb des Abflussrohrreinigung

Mehr

Typische Praxis-Fehler bei Leistungsbeschreibungen

Typische Praxis-Fehler bei Leistungsbeschreibungen STLB-Bau Anwendertreffen 2012 Typische Praxis-Fehler bei Leistungsbeschreibungen STLB-Bau als Werkzeug zur Qualitätssicherung Dipl.-Ing. (FH) Architekt Albin Oswald 1 Inhalt Kontext Qualitätsmerkmale Beispiele

Mehr

Maßnahme begünstigt nicht begünstigt Haushaltsnahe Dienstleistung

Maßnahme begünstigt nicht begünstigt Haushaltsnahe Dienstleistung Haushaltsnahe en/en, begünstigt und nicht begünstigt - Checkliste Abfallmanagement ("Vorsortierung") innerhalb des alle Maßnahmen außerhalb des Abflussrohrreinigung innerhalb des außerhalb des Ablesedienste

Mehr

Inhaltsübersicht Informationsbrief spezial 2/2014, Stand

Inhaltsübersicht Informationsbrief spezial 2/2014, Stand Inhaltsübersicht Informationsbrief spezial 2/2014, Stand 14.04.2014 1. Gesetzliche Regelung 2. Was bedeutet die Steuerschuldnerschaft? 3. Änderung der Rechtsauffassung durch Rechtsprechung 4. Definition

Mehr

DESIGN AERO LINE X. Ausstattung. Standard Extra Individuell. Höhere Bodenbelastungen. Designvarianten: Serif. Konstruktion

DESIGN AERO LINE X. Ausstattung. Standard Extra Individuell. Höhere Bodenbelastungen. Designvarianten: Serif. Konstruktion Ausstattung Standard Extra Individuell Konstruktion Stahlbeton-Carport mit Boden (Belastung 3,5 kn/m 2 oder Fahrzeug bis 2,5 t Gesamtgewicht). Höhere Bodenbelastungen. Designvarianten: Serif Fundamente

Mehr

Beispielhafte Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Beispielhafte Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen Beispielhafte Aufzählung er und er haushaltsnaher en und en Maßnahme Abfallmanagement ( Vorsortierung ) Abflussrohrreinigung Ablesedienste und Abrechnung bei Verbrauchszählern (Strom, Gas, Wasser, Heizung

Mehr

Glasklare Bauplanung bei Fenstern und Fassaden

Glasklare Bauplanung bei Fenstern und Fassaden sassi/pixelio.de Glasklare Bauplanung bei Fenstern und Fassaden Tipps für Architekten, Bauingenieure und Bauherren zur Fenster- und Fassadenreinigung Hamburg kwh-design Für besseren Durchblick: gefahrlose

Mehr

G2087 Beilage 5. Kostenschätzung nach EKG. Modulpavillon Herti. Stadt Zug Abteilung Hochbau 9. März Seite 1/5

G2087 Beilage 5. Kostenschätzung nach EKG. Modulpavillon Herti. Stadt Zug Abteilung Hochbau 9. März Seite 1/5 G2087 Beilage 5 Kostenschätzung nach EKG 868 Modulpavillon: 8 Klassenzimmer Herti Stadt Zug Abteilung Hochbau 9. März 2010 09.03.2010 Seite 1/5 3 Kennwerte Flächen Geschossflächen SIA 416 909 Aussengeschossflächen

Mehr

Gebr. Neumann GmbH & Co. KG Bauunternehmung. Stand Telefon: Telefax: Schwabenstraße Emden

Gebr. Neumann GmbH & Co. KG Bauunternehmung. Stand Telefon: Telefax: Schwabenstraße Emden Stand 07-2015 Firmenvorstellung: Die Gebr. Neumann besteht seit 1863 und gehört zu den leistungsfähigen und renommierten mittelständischen Unternehmen im norddeutschen Raum. Baumaßnahmen zur Landgewinnung/-sicherung

Mehr

Beispielhafte Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (zu Rdnrn.

Beispielhafte Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (zu Rdnrn. Anlage 1 Beispielhafte Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter haushaltsnaher en und en (zu Rdnrn. 10, 20) Abfallmanagement ( Vorsortierung") innerhalb des Abflussrohrreinigung innerhalb des Ablesedienste

Mehr