Leitfaden zu den Aktienindizes der Deutschen Börse AG

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1 Leitfaden zu den Aktienindizes der Deutschen Börse AG Version 6.29

2 Aktienindizes der Deutschen Börse AG Seite 2 Allgemeine Information Um die hohe Qualität der von der Deutsche Börse AG berechneten Indizes sicherzustellen, wird die Zusammenstellung und Berechnung der Aktienindizes auf Basis des vorliegenden Leitfadens mit größtmöglicher Sorgfalt durchgeführt. Die Deutsche Börse AG gewährleistet hingegen nicht die fehlerfreie Berechnung der Indizes sowie der sonstigen für die Zusammenstellung und Berechnung der Indizes erforderlichen Kennziffern entsprechend dem vorliegenden Leitfaden. Sie übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die aus einer fehlerhaften Berechnung der Indizes oder der sonstigen Kennziffern entstehen. Entscheidungen über die Art und Weise der Berechnung sowie über die Zusammenstellung ihrer Aktienindizes trifft die Deutsche Börse AG grundsätzlich nach Anhörung des Arbeitskreis Aktienindizes nach bestem Wissen und Gewissen. Die Deutsche Börse AG überprüft auf Jahresbasis die Gültigkeit Ihrer Indexkonzepte und die Regeln zur Indexberechnung. Zu diesem Zweck wird der Arbeitskreis Aktienindizes als beratendes Gremium angehört. Die Deutsche Börse AG kann darüber hinaus auch eine breite Marktkonsultation durchführen. Entscheidungen zu Änderungen von Indexregeln werden mit angemessenem Vorlauf öffentlich angekündigt. Die Deutsche Börse AG haftet nicht für Schäden die aus den vorgenannten Entscheidungen entstehen. Die Aktienindizes der Deutsche Börse AG sind keine Empfehlung zur Kapitalanlage oder einem sonstigen Investment. Insbesondere ist mit der Zusammenstellung und Berechnung der Indizes keine Empfehlung der Deutsche Börse AG zum Kauf oder Verkauf einzelner oder in einem Index zusammengefasster Wertpapiere verbunden.

3 Aktienindizes der Deutschen Börse AG Seite 3 Inhalt 1 Grundprinzipien der Deutsche Börse AG zur Berechnung der Aktienindizes Allgemeine Indexinformationen Auswahlindizes DAX TecDAX MDAX SDAX HDAX Midcap Market Index Entry Standard Index General Standard Index DAX ex Financials Index DAX ex Financials 30 Index X-Indizes Late/Early -Indizes Internationale Indizes All Share-Indizes Prime All Share Technology All Share All Share CDAX General All Share Entry All Share Sektorindizes Basis Gewichtung und Kappung Free Float Rangliste Aktienindizes Branchenzugehörigkeit von Beteiligungsgesellschaften Historische Daten Derivative Instrumente Lizenzierung Beratungsgremium Einstellung von Indizes Index-Zusammensetzung All Share-Indizes und Sektorindizes Neuaufnahmen und Löschungen Fusion von Gesellschaften Umwandlung in zum Umtausch eingereichte Gattung Auswahlindizes Auswahlkriterien Anwendung der Auswahlkriterien Berechnung... 34

4 Aktienindizes der Deutschen Börse AG Seite Indexberechnung Methodik Indexformel Daily Settlement-Indizes Besonderheiten von Entry Standard Index und Entry All Share Index Besonderheiten von General Standard Index Besonderheiten von DAX ex Financials und DAX ex Financials 30 Indices Verwendete Preise, Berechnungsfrequenz und Indexkennzeichen Indexformel für X-Indizes Berechnung X-DAX Berechnung X-MDAX X-TecDAX Rechengenauigkeit Indexkorrekturen Interne Fehler Externe Fehler Korrektur von Indexparametern Kappung Kappung im Rahmen regelmäßiger Verkettungen Kappung im Rahmen außerordentlicher Verkettungen Bereinigungen Bardividenden und andere Ausschüttungen Aktiendividenden Kapitalerhöhungen Kapitalherabsetzungen Nennwertumstellungen und Aktiensplits Bezugsrechte auf andere Aktiengattungen Abspaltung von Unternehmensteilen (Spin-Off) Bezugsrechte auf festverzinsliche Instrumente Bezugsrechte auf Instrumente mit Optionsrecht Ausschüttungen > 10 Prozent der Marktkapitalisierung Änderungen der Zusammensetzung Außerplanmäßige Veränderungen im Free Float Sonderregelung zur Handhabung von unvorhersehbaren Ereignissen Berücksichtigung von extremen Wirtschaftssituationen und Marktverwerfungen Verkettung Vierteljährliche Verkettung Besonderheiten von Entry Standard Index und Entry All Share Index Außerplanmäßige Verkettung Bereinigung durch außerplanmäßige Verkettung Indexkennzeichen und -korrekturen Währungsumrechnung Supersektoren, Sektoren und Subsektoren Kürzel, ISIN und Sektorenzuordnung Technology/ Veröffentlichungskalender Der direkte Draht zur Deutschen Börse... 64

5 Aktienindizes der Deutschen Börse AG Seite 5 Historie der Änderungen im Regelwerk Klarstellung des Regelwerks bezüglich IOSCO Prinzipien Einführung Kapitel 0 Anpassung von Indexparametern Einführung DAX und HDAX in USD Anpassung der Pufferregel zum Merkmal Umsatzschwerpunkt; Kapitel 2.10 und , gültig ab August Konkretisierung: Umsatzschwerpunkt an Börse Frankfurt inkl. Xetra Kapitel Ergänzung Kapitel 3.1.3: Umwandlung in zum Umtausch eingereichte Gattung - Ergänzung Kapitel um Behandlung von Anteilen im Festbesitz Änderung der Berechnungsmethodik für X-MDAX und X-TecDAX Änderung der Berechnungsmethodik für die X-Indizes Aktualisierung der Kontaktdaten (Anhang) Ordentliche Anpassung MDAX, SDAX, TecDAX Regelung zur Erfassung von Staatsfonds als Festbesitz Kapitel Ergänzung von Kapitel 2.11zur Branchenzugehörigkeit von Beteiligungsgesellschaften Einführung DAX ex Financials 30 Index Vorgehen bei werthaltigen Bezugsrechten zum Zeitpunkt der Ranglisten Erstellung Kapitel Konkretisierung: Umsatzschwerpunkt an Börse Frankfurt inkl. Xetra Einführung DAX ex Financials Index Umgang mit Indexkorrekturen Änderung bei der Umwandlung von Vorzugsaktien in Stammaktien Änderung Fast-Exit-Regel - Änderung der Eröffnungskriterien für die DAX-Berechnung Änderung des Veröffentlichungskalenders für Szenario Rechnungen - Konkretisierung der Behandlung von Aktiendividenden Konkretisierung Behandlung von alternativen Gattungen bei Indexwechseln Umstellung X-DAX -Berechnung auf Eurepo-Zinssatz Änderung Fast-Exit-Regel

6 Aktienindizes der Deutschen Börse AG Seite Änderung Mindest-Free Float für Auswahlindizes auf 10 Prozent - Einführung außerplanmäßige Anpassung Free Float bei Kapitalmaßnahmen - Berücksichtigung von meldepflichtigen Termingeschäften bei Übernahmen - Detaillierung Behandlung von Fondsbesitz beim Free Float - Konkretisierung Sonderregelung bei Übernahmen Detaillierung Ausschlusskriterium für hochvolatile Werte Erweiterung sowie Umbenennung der Branchenindizes - Einführung DAXsupersector-Indizes - Einführung DAX International 100, DAX International Mid Einführung General All Share Index Weitere Konkretisierung der Aufnahmekriterien für die Auswahlindizes Einführung X-MDAX, X-TecDAX Inkrafttreten des Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetzes FRUG Einführung neuer Prime Industriegruppen Indizes Anpassung der Bereinigung von Ausschüttungen - Konkretisierung der Aufnahmekriterien für die Auswahlindizes Änderung der Aufnahmekriterien für DAX, MDAX, SDAX und TecDAX Neue Kappungsgrenze für DAX (10 Prozent) Einführung General Standard Index Einführung Entry All Share Index am , X-DAX am Berechnungsfrequenz von DAX, MDAX und TecDAX sekündlich Einführung Entry Standard Index Überarbeitung Free Float-Regeln Einstellung der Berechnung von NEMAX Einführung von Eröffnungskriterien für die Indexberechnung Veränderungen der Zusammensetzung von DAX rein regelbasiert neue Indexwelt basierend auf Prime Standard - Einführung TecDAX - Verkleinerung MDAX auf 50 Unternehmen - neue Branchensystematik

7 Aktienindizes der Deutschen Börse AG Seite Einführung Fast-Exit-Rules für DAX und MDAX Indexgewichtung auf Free Float-Basis - Free Float-Mindestgrenze auf 5 Prozent - Trennung von Stamm- und Vorzugsaktien in den Auswahlindizes - Verkleinerung des SDAX auf 50 Unternehmen Außerkraftsetzung Übernahmekodex als Aufnahmekriterium Anpassung NEMAX50 vierteljährlich - Einführung Kappungsgrenze DAX Einführung Branchenindizes Neuer Markt Einführung Kappungsgrenze DAX Neuordnung CDAX -Branchen Einführung SMAX All Share CDAX, All Share, DAX, Eurex, FDAX, FWB Frankfurter Wertpapierbörse, HDAX, MDAX, NEMAX50, ODAX, SDAX, SMAX, TecDAX, Xetra, X-DAX, X-MDAX, X-TecDAX and XTF Exchange Traded Funds sind eingetragene Marken der Deutsche Börse AG.

8 Aktienindizes der Deutschen Börse AG Seite 8 1 Grundprinzipien der Deutsche Börse AG zur Berechnung der Aktienindizes Die Aktienindizes der Deutsche Börse AG werden soweit möglich unter Berücksichtigung der folgenden Grundsätze berechnet und zusammengestellt: Repräsentativ: Wertentwicklung des Zielmarktes wird durch Index bestmöglich abgebildet Handelbar: Indexkomponenten sind relativ zur Größe der Gesellschaft und des Zielmarktes handelbar Nachbildbar: Wertentwicklung der Indizes durch reales Portfolio nachbildbar Stabil: hohe Indexkontinuität Regelbasiert: Indexänderungen und -berechnungen basieren auf klaren Regeln Planbar: Änderungen von Regeln mit angemessenem Vorlauf (i.d.r. mindestens 2 Handelstage) kommuniziert. - Keine rückwirkenden Anpassungen der Indexregeln Transparent: Entscheidungen basieren auf öffentlich verfügbaren Informationen

9 Aktienindizes der Deutschen Börse AG Seite 9 2 Allgemeine Indexinformationen 2.1 Auswahlindizes Die nachfolgende Grafik stellt eine Übersicht über die wichtigsten Auswahlindizes dar DAX Der DAX -Index bildet das Segment der Bluechips ab, die im Prime Standard zugelassen sind. Er enthält die 30 größten und umsatzstärksten Unternehmen an der FWB Frankfurter Wertpapierbörse. Für die Aufnahme in den Index qualifizieren sich solche Unternehmen, die ihren juristischen oder operativen Sitz in Deutschland haben oder die einen Schwerpunkt des Handelsumsatzes an der FWB Frankfurter Wertpapierbörse und ihren Hauptsitz in einem EU oder EFTA Staat haben. Die Berechnung des Schwerpunktes des Handelsumsatz ist in Kapitel definiert. DAX führt den Index der Börsen-Zeitung fort, dessen historische Zeitreihe bis 1959 zurückreicht.

10 Aktienindizes der Deutschen Börse AG Seite TecDAX Der TecDAX -Index beinhaltet die 30 größten und liquidesten Werte aus den Technologie-Sektoren des Prime-Segments unterhalb von DAX. Für die Aufnahme in den Index qualifizieren sich solche Unternehmen, die ihren juristischen oder operativen Sitz in Deutschland haben oder die einen Schwerpunkt des Handelsumsatzes an der FWB Frankfurter Wertpapierbörse und Ihren Hauptsitz in einem EU oder EFTA Staat haben. Die Indexhistorie schließt sich nahtlos an die von NEMAX50 an. Die Berechnung des Schwerpunktes des Handelsumsatz ist in Kapitel definiert MDAX Das Indexportfolio von MDAX besteht aus den 50 Midcap-Werten, die hinsichtlich Größe und Umsatz auf die DAX -Werte folgen. Auch für MDAX können sich nur Unternehmen aus den fortlaufend gehandelten Werten des Prime-Segments qualifizieren. MDAX beinhaltet ausschließlich Unternehmen der klassischen Sektoren, die wie bei DAX und TecDAX unter oben genannten Voraussetzungen ihren juristischen, oder operativen Sitz in Deutschland aufweisen oder die einen Schwerpunkt des Handelsumsatzes an der FWB Frankfurter Wertpapierbörse und Ihren Hauptsitz in einem EU oder EFTA Staat haben. Die Berechnung des Schwerpunktes des Handelsumsatz ist in Kapitel definiert SDAX Der SDAX -Index besteht aus 50 Unternehmen der klassischen Sektoren unterhalb von MDAX, die ihren juristischen bzw. operativen Sitz in Deutschland ausweisen oder die einen Schwerpunkt des Handelsumsatzes an der FWB Frankfurter Wertpapierbörse und Ihren Hauptsitz in einem EU oder EFTA Staat haben. Die Berechnung des Schwerpunktes des Handelsumsatz ist in Kapitel definiert HDAX Die 30 Werte von DAX, die 50 Werte von MDAX und die 30 Werte von TecDAX bilden zusammen das Indexportfolio von HDAX. Damit stellt dieser Index einen gegenüber DAX verbreiterten Bluechip Index dar, der über sämtliche Sektoren des Prime Standard geht Midcap Market Index Der Midcap Market Index setzt sich aus den Werten von MDAX und TecDAX zusammen. Er beschreibt sektorenübergreifend die Entwicklung der mittelkapitalisierten Werte des Prime-Segments. Er dient vorrangig als Benchmark Entry Standard Index Mit der Einführung des Entry Standard Segments berechnet die Deutsche Börse AG den Entry Standard Index. Dieser bildet die Performance von 30 Unternehmen ab, die anhand ihrer Börsenumsätze für die Aufnahme in den Index ausgewählt werden.

11 Aktienindizes der Deutschen Börse AG Seite General Standard Index General Standard Index enthält die 200 umsatzstärksten Unternehmen aus dem General Standard Segment. Um die Dominanz der Bluechip Werte, die in General Standard Segment gelistet sind, zu verhindern, werden diese Werte in dem Index nicht mitberücksichtigt DAX ex Financials Index DAX ex Financials Index basiert auf der Zusammensetzung von DAX Index und bildet unter Ausschluss des Supersektors FIRE das Segment der Bluechips ab, die im Prime Standard zugelassen sind. Er enthält die größten und umsatzstärksten Unternehmen an der FWB Frankfurter Wertpapierbörse. Für die Aufnahme in den Index sind die Regeln von DAX Index ausschlaggeben. Alle Unternehmen die dem Supersektor FIRE angehören sind automatisch ausgeschlossen. Der Supersektor FIRE umfasst die Sektoren Banks, Financial Services und Insurance DAX ex Financials 30 Index DAX ex Financials 30 Index basiert auf der DAX Index Rangliste und bildet unter Ausschluss des Supersektors FIRE das Segment der Bluechips ab, die im Prime Standard zugelassen sind. Er enthält die 30 größten und umsatzstärksten Unternehmen an der FWB Frankfurter Wertpapierbörse, die nicht dem Supersektor FIRE angehören. Für die Aufnahme in den Index sind die Regeln von DAX Index ausschlaggeben. Der Supersektor FIRE umfasst die Sektoren Banks, Financial Services und Insurance. 2.2 X-Indizes Die X-Indizes X-DAX, X-MDAX und X-TecDAX werden von 8.00 bis 9.00 Uhr (X-DAX : bis zur DAX-Eröffnung 1 ) und von bis Uhr ereignisgesteuert berechnet und verteilt. Die Berechnung des X-DAX Index basiert auf der Gegenüberstellung von DAX - und DAX- Futurepreisen. Die Berechnung des X-MDAX sowie des X-TecDAX findet auf Basis von um cost of carry bereinigten MDAX -Future-, und TecDAX -Futurepreisen statt. Die X-Indizes dienen als Indikatoren der Marktentwicklung außerhalb der Xetra -Handelszeiten. Durch die längere Berechnungszeit der X-Indizes wird auch die gesamte Handelszeit USamerikanischer Börsen abgedeckt. 2.3 Late/Early -Indizes Für die Perioden außerhalb der Xetra -Handelszeit berechnet die Deutsche Börse die Indizes L/E-DAX, L/E-MDAX, L/E-SDAX und L/E-TecDAX, minütlich aus Preisen von Xetra Frankfurt (früher: FWB- Parketthandel). Diese Indizes, die in der Zusammensetzung DAX, MDAX, SDAX und TecDAX entsprechen, geben den Anlegern einen Indikator für die Marktentwicklung außerhalb der Xetra- Handelszeiten. Alle L/E-Indizes werden ausschließlich als Performance-Indizes berechnet. 1 Gültig ab 8. Februar 2010.

12 Aktienindizes der Deutschen Börse AG Seite Internationale Indizes Um allen in Frankfurt gelisteten in- und ausländischen Unternehmen eine Plattform für Visibilität zu bieten, berechnet die Deutsche Börse AG internationale Indizes, deren Portfolios jeweils aus 100 inund ausländischen Unternehmen bestehen. Diese insgesamt 200 Unternehmen aus Prime Standard, General Standard und Entry Standard werden anhand ihrer Orderbuchumsätze auf Xetra der letzten drei Monate ausgewählt. Die ersten 100 so bestimmten Unternehmen werden im DAX International 100 abgebildet, die darauf folgenden 100 im DAX International Mid All Share-Indizes Prime All Share Jedes an der Frankfurter Wertpapierbörse gelistete Unternehmen kann entscheiden, ob es das Listing im General oder im Prime Standard beantragt. Eine Teilnahme am Prime Standard bringt höhere Zulassungsfolgepflichten bezüglich der Transparenz mit sich. Mit dem Prime All Share hat die Deutsche Börse AG einen Index eingeführt, der die Gesamtentwicklung aller Werte dieses Segments misst Technology All Share Alle Prime Standard-Werte unterhalb des DAX -Index, die den technologischen Sektoren zuzuordnen sind, werden im Technology All Share-Index zusammengefasst. Die Indexhistorie des NEMAX All Share wird vom Technology All Share-Index fortgesetzt All Share Mit dem All Share Index wird analog zum Technology All Share wiederum unterhalb von DAX ein Index angeboten, der die klassischen Werte aus dem Prime-Segment enthält. Die Beschränkung auf die Werte unterhalb von DAX findet bei beiden Indizes statt, um eine Dominanz der DAX-Werte zu verhindern CDAX Der CDAX -Index besteht aus allen deutschen Werten des Prime und des General Standard. CDAX misst also die Entwicklung des gesamten deutschen Aktienmarkts und eignet sich somit gut zu Analysezwecken General All Share Analog zum Prime All Share-Index enthält der General All Share-Index alle Unternehmen, die im General Standard gelistet sind und beschreibt die Wertentwicklung dieses Segments Entry All Share Der Entry All Share Index besteht aus allen Unternehmen im Entry Standard. Somit beschreibt er die Gesamtentwicklung aller Werte des Entry Standard-Segments. Der Entry Standard richtet sich vornehmlich an qualifizierte Investoren, die die Chancen und Risiken in einem geringer regulierten Marktsegment einschätzen können.

13 Aktienindizes der Deutschen Börse AG Seite Sektorindizes Die Deutsche Börse AG berechnet Sektorindizes für das Prime-Segment sowie für ein erweitertes, repräsentatives Portfolio, welches alle im Prime, General und Entry Standard gelisteten Unternehmen umfasst. Sowohl für das Prime-Segment als auch für das breitere Portfolio gibt es 18 Sektoren und darunter 63 Subsektoren. Für das Prime-Segment gibt es zusätzlich neun Supersektoren. Sowohl die Sektor- als auch die Subsektorindizes sind dabei als All Share-Indizes konzipiert. Die Supersektor-Indizes hingegen sind Auswahlindizes, für die sich nur Unternehmen mit einem ADTV 2 von mindestens 1 Mio. /Tag qualifizieren. Die Sektoren setzen auf der Indexhistorie der CDAX -Branchen auf. Im Anhang befindet sich ein Überblick der Supersektoren, Sektoren und Subsektoren (s. Kapitel 5). Anhand der Subsektoren findet auch die Einordnung der Unternehmen in die klassischen oder technologischen Sektoren statt (s. Kapitel 5.1). In der nachfolgenden Graphik ist eine Übersicht der Sektorindizes dargestellt. 9 Supersektoren DAXsupersector Auswahl- Indizes 18 Sektoren DAXsector DAXsector All All Share- Indizes 63 Subsektoren DAXsubsector DAXsubsector All All Share- Indizes Prime Standard Prime Standard General Standard Entry Standard Die Sektorenzuordnung richtet sich nach dem Umsatzschwerpunkt des jeweiligen Unternehmens. Sofern dieser sich im Einzelfall verlagert hat, kann das Unternehmen bei der nächsten Verkettung aus dem bisherigen heraus- und in einen anderen Sektor aufgenommen werden. 2.7 Basis Um eine direkte Vergleichbarkeit verschiedener Indizes zu ermöglichen, sind die Indizes der Deutschen Börse soweit möglich auf das gleiche Datum, den 30.Dezember 1987, basiert. Mit der Schaffung des Neuen Marktes 1997, des Prime Segments Anfang 2003 und des Entry Standard Segments Oktober 2005 sind verschiedene Indizes entstanden. Diese Indizes basieren auf dem Datum der Einführung des jeweiligen Segments. 2 ADTV = Average Daily Trading Volume; (dt.: durchschnittliches tägliches Handelsvolumen)

14 Aktienindizes der Deutschen Börse AG Seite 14 Der TecDAX-Index übernimmt die Basisdaten und die Indexhistorie von NEMAX50. Ebenso übernimmt der Technology All Share die Basisdaten von NEMAX All Share, der HDAX von DAX 100 und schließlich die Prime-Sektoren von den CDAX -Sektoren. Die einzelnen Basiswerte und -daten finden Sie in der Tabelle im Kapitel Gewichtung und Kappung Die Indizes der DAX -Familie sind kapitalgewichtet 3, d. h. das Gewicht einer Aktie bemisst sich nach dem Anteil an der gesamten Kapitalisierung der im Index enthaltenen Werte. Zur Gewichtung in den Indizes wird der Teil des Grundkapitals einer jeden Aktiengattung herangezogen, der als Free Float (s. Kapitel 2.9) gilt 4. Die Anzahl Aktien des Grundkapitals und der Free Float-Faktor wird vierteljährlich bei der Verkettung (s. Kapitel 4.8.1) aktualisiert. Bei Entry Standard Index ist die Erfassung von Free Float und Grundkapital nicht erforderlich. Neue Unternehmen werden am zweiten Handelstag aufgenommen, danach erfolgt eine Gleichgewichtung des Index. Ansonsten findet die neue Gleichgewichtung quartalsweise zu den üblichen Verkettungsterminen statt. Bei der Verkettung wird in den Auswahlindizes DAX, MDAX, SDAX und TecDAX ggf. die Anzahl der Aktien einzelner Unternehmen verringert (gekappt), so dass ihr Gewicht im Index begrenzt ist (s. Kapitel 4.6). Die Kappungsgrenzen der Werte in den Auswahlindizes gehen aus nachfolgender Tabelle hervor. In den All Share-Indizes und den Sektorindizes (abgesehen von den DAXsupersector Indizes) finden keine Kappungen statt. 3 Mit Ausnahme von Entry Standard Index und Entry All Share Index, die gleichgewichtet sind. Für die X- DAX Berechnung siehe Kap Für General Standard Index Berechnung siehe Kap Im General Standard Index wird die gesamte Anzahl an Aktien zur Gewichtung herangezogen.

15 International L/E-Indizes Auswahlindizes Deutsche Börse AG Version 6.29 Aktienindizes der Deutschen Börse AG Seite 15 Index Anz. Aktien Basis Basisdatum Sektor Segment Handelsart Kappung 5 Berech.6 intervall Tech & Prime Fortlauf. 10 % 1 Sek. DAX TecDAX Tech Prime Fortlauf. 10 % 1 Sek. MDAX Prime Fortlauf. 10 % 1 Sek. SDAX Prime Fortlauf. 10 % 60 Sek. HDAX Midcap Market Index Entry Standard Index General Standard Index DAX ex Financials DAX ex Financials Tech & Tech & Entry General Prime Fortlauf. 10 % 60 Sek. Prime Fortlauf. 10 % 60 Sek. Fortlauf. & Oneauction Fortlauf. & Oneauction - 60 Sek Sek Prime Fortlauf. - 1 Sek Prime Fortlauf. - 1 Sek. L/E-DAX Tech & Prime Fortlauf. 10 % 60 Sek. L/E-TecDAX Tech Prime Fortlauf. 10 % 60 Sek. L/E-MDAX Prime Fortlauf. 10 % 60 Sek. L/E-SDAX Prime Fortlauf. 10 % 60 Sek. DAX International Tech & Prime, General &Entry Fortlauf. & Oneauction 15 % 60 Sek. DAX International Mid Tech & Prime, General &Entry Fortlauf. & Oneauction 15 % 60 Sek. 5 Die Kappungsgrenze bei DAX wurde zum Verkettungstermin im September 2006 auf 10 Prozent gesenkt. 6 DAX, MDAX und TecDAX werden seit 01.Januar 2006 sekündlich berechnet.

16 Sektor-Indizes All Share-Indizes X-Indizes Deutsche Börse AG Version 6.29 Aktienindizes der Deutschen Börse AG Seite 16 Index Basis Basisdatum Sektor Segment Handelsart Kappung X-DAX X-TecDAX X-MDAX Prime AS CDAX Tech & Tech & Prime Prime & General Tech AS Tech Prime AS Prime General AS General Entry AS Entry DAXsupersect or DAXsector DAXsubsector Tech & Tech & Tech & DAXsector All DAXsubsector All Prime Prime Prime Prime, General & Entry Prime, General & Entry Fortlauf. & One-auction Fortlauf. & One-auction Fortlauf. & One-auction Fortlauf. & One-auction Fortlauf. & One-auction Fortlauf. & One-auction Fortlauf. & One-auction Fortlauf. & One-auction Fortlauf. & One-auction Fortlauf. & One-auction Fortlauf. & One-auction Berech. intervall ereignisgesteuert ereignisgesteuert ereignisgesteuert - 60 Sek Sek Sek Sek Sek Sek. 10 % 60 Sek Sek. - einmal täglich - 60 Sek. - einmal täglich 2.9 Free Float Für die Ermittlung des Streubesitzanteils (so genannter Free Float ) für die Gewichtung der jeweiligen Aktien-Gattung eines Unternehmens in den Indizes gilt folgende Definition: 1. Alle Anteile eines Anteilseigners, die kumuliert mindestens 5 Prozent des auf eine Aktiengattung entfallenden Grundkapitals einer Gesellschaft ausmachen, gelten als Festbesitz. Als Anteile eines Anteilseigners gelten auch Anteile, die die Familie (i. S. d. 15a WpHG) des Anteilseigners besitzt für die ein Pooling vereinbart wurde, an dem der Anteilseigner beteiligt ist die von einem Dritten für Rechnung des Anteilseigners verwaltet oder verwahrt werden

17 Aktienindizes der Deutschen Börse AG Seite 17 die einem Unternehmen gehören, das der Anteilseigner i. S. d. 22 Abs. 3 WpHG kontrolliert. 2. Als Festbesitz gelten unabhängig von der Höhe der Beteiligung auch alle Anteile eines Anteilseigners, die einer gesetzlichen oder vertraglichen Sperrfrist von mindestens sechs Monaten hinsichtlich ihrer Veräußerung durch den Anteilseigner unterliegen. Dies gilt nur für die Zeit während der Sperrfrist. Die Anteile i. S. d. Satzes 1 zählen zu den Anteilen für die Berechnung nach Ziffer 1. Aktien, die sich im Besitz des Unternehmens selbst befinden (Treasury Shares) gelten ebenfalls unabhängig von der Höhe des Anteils als Festbesitz. 3. Nicht als Festbesitz gelten sofern der Anteil 25 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreitet alle Anteile, die von Vermögensverwaltern und Treuhandgesellschaften Fonds und Pensionsfonds gehalten werden. Davon ausgenommen sind: Staatsfonds oder deren Finanzagenturen und supranationale Fonds. Kapitalanlagegesellschaften oder ausländischen Investmentgesellschaften in ihrem jeweiligen Sondervermögen mit kurzfristigen Anlagestrategien gehalten werden. Als nicht kurzfristig gehaltene Anteile gelten u.a. Anteile, bei denen im zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb die Eigner eindeutig und öffentlich erklärt haben, strategische Ziele zu verfolgen und nachhaltig Einfluss auf die Unternehmenspolitik und Geschäftstätigkeit nehmen zu wollen. Ebenso gelten als nicht kurzfristig gehaltene Anteile solche Anteile, die im Rahmen eines öffentlichen Erwerbsangebots erworben wurden. Dies gilt nicht, soweit diese Anteile nach Ziffer 1 verwaltet oder verwahrt werden oder für Wagniskapitalgesellschaften (so genannte Venture Capital-Gesellschaften ) oder ähnlichen Zwecken dienende Vermögen. Die Anteile i.s.d. Satzes 1 zählen nicht zu den Anteilen für die Berechnung nach Ziffer Im Falle von laufenden Übernahmen werden für die Bestimmung des Free Float zusätzlich auch Aktienpakete berücksichtigt, auf die die übernehmenden Gesellschaften im Rahmen von Termingeschäften Zugriff haben, sofern diese gesetzlich nach WpHG oder WpÜG meldepflichtig sind und entsprechend gemeldet wurden. Die Kriterien nach Ziffer 1 bis 4 finden auch auf Aktiengattungen, die Fremdbesitzbeschränkungen unterliegen, uneingeschränkt Anwendung. Bei der Bestimmung des Free Float wird jede ISIN unter der Aktien eines Unternehmens gehandelt werden jeweils als eine eigenständige Gattung des Unternehmens behandelt Rangliste Aktienindizes Zur Darstellung der Hauptkriterien Orderbuchumsatz und Marktkapitalisierung veröffentlicht die Deutsche Börse AG jeden Monat die so genannte Rangliste Aktienindizes. Sie wird am Anfang jeden Monats erzeugt und im Internet veröffentlicht.

18 Aktienindizes der Deutschen Börse AG Seite 18 Als Orderbuchumsatz wird die Summe des an der FWB Frankfurter Wertpapierbörse (inkl. Xetra ) festgestellten Umsatzes der jeweiligen Aktiengattungen einer Gesellschaft herangezogen. Als Betrachtungszeitraum für die Überprüfungen der Umsätze werden die letzten zwölf Monate gewählt. So wird z. B. für den Septembertermin die Rangliste mit Stichtag Ende August verwendet, d. h. die Umsätze von Anfang September des Vorjahres bis Ende August werden untersucht. Liegen aufgrund der Handelsaufnahme einer Gesellschaft die Umsätze nicht für volle zwölf Monate vor, so werden die Umsätze der ersten 20 Handelstage (ca. erster Handelsmonat) abgeschnitten, und die restlichen Umsatzdaten auf zwölf Monate hochgerechnet. Es werden jedoch nur Werte berücksichtigt, die zum Stichtag mindestens 30 Tage gehandelt wurden, so dass für die Hochrechnung wenigstens Umsätze von zehn Tagen verwendet werden. Bei einem Marktsegmentwechsel und/oder Wechsel des Transparenzstandards (z. B. Wechsel aus Open Market in den Regulierten Markt Prime Standard oder Wechsel aus dem Regulierten Markt General Standard in den Regulierten Markt Prime Standard) werden die Umsatzdaten aus dem ursprünglichen Marktsegment/Transparenzstandard mitberücksichtigt. Bei der Fusion zweier Gesellschaften werden die Umsätze beider Unternehmen zusammen genommen, sofern beide Unternehmen vor der Fusion an der FWB Frankfurter Wertpapierbörse notiert waren. Als Marktkapitalisierung einer Aktiengattung wird das Produkt aus der Anzahl der frei verfügbaren Aktien am letzten Handelstag und dem jeweiligen Preis der Gattung eines Monats betrachtet. Als Preis wird der Durchschnitt des jeweiligen VWAPs (volumengewichteter Durchschnittspreis, basierend auf Xetra-Preisen) der vergangenen 20 Handelstage der Gattung verwendet. Wegen der unterschiedlichen Grundvoraussetzungen (s. Kapitel ) besteht die Rangliste aus drei verschiedenen Teilen jeweils für DAX MDAX und SDAX TecDAX In den Listen sind die Aktiengattungen aufgeführt, die schon im Index vertreten sind sowie zusätzlich solche, die den Anforderungen bzgl. Segmentzugehörigkeit genügen. Einen Rang haben nur diejenigen Unternehmen, die alle Grundvoraussetzungen erfüllen und damit für eine Indexaufnahme in Frage kommen, und darüber hinaus solche, die in einem Index vertreten sind, auch wenn sie nicht mehr alle Voraussetzungen dazu erfüllen. Gattungen, die nicht im Index vertreten sind und beispielsweise zu hohen Festbesitz haben bzw. nicht aufgenommen werden können, da bereits eine andere Gattung desselben Unternehmens im Index ist, werden zwar auf der Liste geführt, erhalten jedoch keinen Rang. Für den Fall, dass eine in einem Index vertretene Gattung aus dem Index genommen wird und eine alternative Gattung des Unternehmens existiert, erfolgt die Bestimmung des Nachfolgers auf Basis einer Rangliste, in der die alternative Gattung anstelle der ursprünglich im Index enthaltenen Gattung einen Rang erhält. Jede ISIN, unter der Aktien eines Unternehmens gehandelt werden, gilt in diesem Zusammenhang als eigenständige Gattung. Die Deutsche Börse AG kann nach Anhörung des

19 Aktienindizes der Deutschen Börse AG Seite 19 Arbeitskreis Aktienindizes in Ausnahmefällen wie z. B. laufenden Übernahmen oder Fusionen entscheiden, dass ein Unternehmen keinen Rang erhält. Ein Unternehmen, welches wegen einer Verletzung des Volatilitätskriteriums (siehe Kapitel bzw ) aus den Indizes ausgeschlossen wurde, erhält nur dann einen Rang, wenn seine 30- Tage-Volatilität (annualisierte Volatilität des Kursverlaufs über die vergangenen 30 Handelstage) am jeweiligen Stichtag der Ranglistenerstellung sowie an den 14 Handelstagen davor jeweils 150 Prozent unterschreitet. Eine Wiederaufnahme ist zudem nur für die Gattung des Unternehmens möglich, die aus dem Index ausgeschlossen wurde. Wird das Merkmal Umsatzschwerpunkt von einem ausländischen Unternehmen auf der monatlichen Rangliste nicht erfüllt, so wird kein Rang vergeben. Einem ausländischen Unternehmen wird erst dann wieder ein Rang zugewiesen, wenn es das Merkmal Umsatzschwerpunkt wieder erfüllt Branchenzugehörigkeit von Beteiligungsgesellschaften Bei hinreichend diversifiziertem Anlagefokus werden Beteiligungsgesellschaften zunächst der Branche Financial Services/ Private Equity & Venture Capital zugeordnet. Sofern sich eine Fokussierung ihrer Beteiligung auf eine Branche abzeichnet, wird die Gesellschaft wie folgt umklassifiziert: Wenn sich die Tätigkeit auf mehrere industrielle Bereiche erstreckt, wird die Gesellschaft der Branche Industrial /Industrial Diversified zugeordnet. Beteiligungsunternehmen mit klarem Fokus auf eine bestimmte Branche werden dieser zugeordnet Historische Daten Indexhistorien existieren für alle Indizes mindestens ab dem jeweiligen Basisdatum (s. Kapitel 2.7 sowie 2.8). Darüber hinaus gibt es für den DAX -Index, der aus dem Index der Börsen-Zeitung hervorgegangen ist, eine Zeitreihe, die bis Oktober 1959 zurückreicht. Allerdings wird DAX dabei erst seit 1987 als Performance-Index berechnet. Für CDAX gibt es eine Zeitreihe, die bis 1970 zurückreicht. Allerdings wird auch der CDAX erst seit 1987 als Performance-Index gerechnet. Die Historien basieren bis einschließlich 18. Juni 1999 auf den Kursen des Parketthandels der FWB Frankfurter Wertpapierbörse. Ab 21. Juni 1999 sind die Zeitreihen aus Xetra -Kursen gerechnet. Eine Ausnahme bilden die L/E-Indizes (s. Kapitel 2.8), welche seit dem 3. November 2003 berechnet werden. Die Zeitreihen zu den Indizes sind bei Market Data & Analytics - Customer Service (s. Kapitel 5.3) der Deutschen Börse verfügbar Derivative Instrumente Alle untertägig berechneten Indizes der Deutschen Börse erfüllen die Voraussetzung eines Underlying für derivative Finanzinstrumente. Die Transparenz der Indexberechnung gestattet die Nachbildung der Indexportfolios.

20 Aktienindizes der Deutschen Börse AG Seite 20 Um indexbasierte Portfolios effizient absichern zu können, wurde eine Vielzahl von derivativen Instrumenten kreiert. Neben den vielfältigen Varianten von Indexoptionsscheinen und -zertifikaten an den Kassamärkten werden die folgenden Instrumente an der Eurex gehandelt: DAX -Future (FDAX ), TecDAX -Future (FTDX), MDAX -Future (F2MX), DivDAX -Future Option auf den DAX-Index (ODAX ), Option auf den TecDAX-Index (OTDX), Option auf den MDAX-Index (O2MX), Option auf den DivDAX-Index 2.14 Lizenzierung Die Bezeichnungen der Indizes der Deutschen Börse, die als Marken der Deutsche Börse AG eingetragen sind, sind als solche im In- und Ausland gegen unzulässige Verwendung geschützt. Die Deutsche Börse AG vergibt Lizenzen zur Nutzung ihrer Indizes als Underlying für derivative Instrumente an Börsen, Banken und Investmenthäuser. Der standardisierte Rahmenlizenzvertrag räumt dem Lizenznehmer das Recht zur Verwendung der Indizes für beliebig viele Instrumente ein, das Lizenzentgelt richtet sich nach der tatsächlichen Nutzung. Fragen zur Lizenzierung der Indizes können an die Deutsche Börse AG, Market Data & Analytics (s. Kapitel 5.3) gerichtet werden Beratungsgremium Der Arbeitskreis Aktienindizes berät die Deutsche Börse AG in allen Fragen, welche die Aktienindizes betreffen. Er empfiehlt notwendige Maßnahmen, um die Aktualität der Indexpalette sowie eine korrekte und transparente Indexberechnung sicherzustellen. Der Arbeitskreis spricht auf der Grundlage der in Kapitel 2.10 beschriebenen Rangliste Aktienindizes und nach den Regeln dieses Leitfadens Empfehlungen zu der Zusammensetzung der Indizes der Deutschen Börse aus. Alle Entscheidungen über Inhalte und eventuelle Veränderungen der Indizes der Deutschen Börse obliegen der Deutschen Börse AG. Sie werden am Abend nach der Sitzung des Arbeitskreises in einer Pressemitteilung und unter veröffentlicht. Die Sitzungen des Arbeitskreises finden jeweils am Anfang des Monats des nächsten Verkettungstermins also im März, Juni, September und Dezember statt. Der jeweils nächste Termin wird in der Pressemitteilung am Abend der Sitzung auf der Seite der Deutschen Börse unter bekannt gegeben. Teilnehmer des Arbeitskreises Aktienindizes sind: BlackRock Asset Management Deutschland AG Commerzbank AG Deutsche Bank AG Deutsche Börse AG Deka Investment GmbH UniCredit Group

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