Preisvereinbarung für die Versorgung mit Applikationshilfen für den Teilbereich Hilfsmittel Diabetes

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1 Anlage verebarung für die Versorgung mit für den Teilbereich Hilfsmittel Diabetes zum Anlage verebarung für die Versorgung mit für den Teilbereich Hilfsmittel Diabetes zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung gemäß 127 Abs. 2 SGB V zwischen Vertrag Nr. 142 Vertragspartner - handelnd für Mitglieds-/Partnerbetriebe - und AOK Rheland/Hamburg Die Gesundheitskasse Düsseldorf - vertreten durch den Vorstand - Leistungserbrgergruppenschlüssel - AC/TK: Seite 1 von 5

2 Anlage verebarung für die Versorgung mit für den Teilbereich Hilfsmittel Diabetes zum 1 verebarung Insul-Glasspritzen/Metall-Glasspritzen 1 St. - Insul-Kunststoffspritzen 1 St. - Insul-Spritzen mit Dosisfestestellung 1 St. - sonstige Kunststoffspritzen 1 St. - Anwendungshilfen für Spritzen, Aufzieh-/ Dosierhilfen - Anwendungshilfen für Spritzen, Estich-/ Injektionshilfen - Insul-Pens Wiederesatz 00 KV ne ja 00 0,13 0,15 ne ne 00 KV ne ja 00 KV ne ja 00 KV ne ja 00 KV ne ja 00 70,00 83,30 ne ne Seite 2 von 5

3 Anlage verebarung für die Versorgung mit für den Teilbereich Hilfsmittel Diabetes zum Insul-Pens, mit eer schriftl. med. ärztl. - Insul-Pens, mit eer schriftl. med. ärztl. - Insul-Pens, mit eer schriftl. med. ärztl. Pauschale für Insulpumpen (kl. Wartung, Reparatur, ggf. Austausch und Updates) Abrechnungsposition für ee Zubehör- und Fixiermaterialpauschale Insulpumpe (Zubehör, Verbrauchsmaterialien, ggf. benötigter zusätzlicher Fixiermaterialien) Kauf für Personal Diabetes Manager (PDM) (kl. Wartung, Reparatur, ggf. Austausch und Updates) Abbruchpauschale für das Steuerelement PDM, während der Erprobungsphase von bis zu 12 Monaten Abrechnungsposition für ee Zubehör- und Fixiermaterialpauschale Pod/Patch (Zubehör, Verbrauchsmaterialien, ggf. benötigter zusätzlicher Fixiermaterialien) - Abrechnungspositionsnummer für Zubehör Wiederesatz ,77 158,00 ne ja ,77 158,00 ne ja ,77 158,00 ne ja 08/09 755,14 808,00 ne ne 12 08/09 151,00 179,70 ne ne ,47 257,60 ne ne ,03 100,00 ne ne emalig 08/09 225,86 241,66 ne ne 1 Seite 3 von 5

4 Anlage verebarung für die Versorgung mit für den Teilbereich Hilfsmittel Diabetes zum Abrechnungspositionsnummer für Verbrauchsmaterialien,1 Stk. Kanülen (gilt nicht für Sicherheitskanülen, kee Leistung nach 33 SGB V) - nicht besetzt - Abrechnungspositionsnummer für Reparaturen - Abrechnungspositionsnummer für Wartungen Wiederesatz 00 0,18 0,22 ne ne * Der ist verebart zuzüglich der jeweils gültigen MwSt., dies gilt auch für die nachfolgenden e zu Wiederesatz und Reparaturen. ** Gilt nicht bei Versicherten, die Behdertenerichtungen, Alten- und Pflegeheimen bzw. ähnlichen Erichtungen leben (Heimbewohner). ***LZ = Laufzeit Monaten Verwendungsarten: 00 = Neulieferung 06 = Abgabe 12 = Zubehör 18 = Rückholung 01 = Reparatur 07 = Unbesetzt 13 = Reparaturpauschale 19 = Abbruch = Wiederesatz 08 = Vergütungspauschale 14 = Wartung 20 = Erprobung 03 = Miete 09 = Folgevergütungspauschale 15 = Wartungspauschale 04 = Nachlieferung 10 = Folgeversorgung 16 = Auslieferung 05 = Zurichtung 11 = Ersatzbeschaffung 17 = Aussonderung Seite 4 von 5

5 Anlage verebarung für die Versorgung mit für den Teilbereich Hilfsmittel Diabetes zum 2 Laufzeit und Kündigung Die Anlage tritt am Kraft. Die Anlage kann von jedem Vertragspartner mit eer Frist von eem Monat zum Quartalsende gekündigt werden. Ee Kündigung des Vertrages schließt automatisch ee Kündigung der Anlagen mit e. (1) Mit Inkrafttreten dieser Anlage werden bisher bestehende Vertragsregelungen gegenstandslos. (2) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser Anlage bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für een etwaigen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst. Mündliche Abreden bestehen nicht. (3) Sofern sich aufgrund von Rahmenempfehlungen nach 127 Absatz 6 SGB V Änderungen ergeben, verständigen sich die Vertragspartner über die sich daraus auf diese Anlage ergebenden Auswirkungen und setzen diese schnellstmöglich um. 3 Salvatorische Klausel Sollten ezelne Bestimmungen dieser Anlage unwirksam se oder werden bzw. Lücken enthalten, so wird die Gültigkeit dieser Anlage im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner veren sich, etwaige unwirksame oder undurchführbare Vertragsbestimmungen bzw. vorhandene Lücken zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem Sn und Zweck dieser Anlage am Nächsten kommen. Dies gilt sbesondere im Falle von aufsichtsrechtlichen Interventionen. Vertragspartner AOK Rheland/Hamburg - Die Gesundheitskasse Ort/Datum/Stempel/Unterschrift Datum/Unterschrift Seite 5 von 5

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