EDI-Vereinbarung. Die Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen. von

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1 EDI-Vereinbarung Die Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von EWR GmbH Netzwirtschaft Neuenkamper Str Remscheid und Lieferant Anschrift nachfolgend die Parteien genannt Registergericht Remscheid HRB 12309

2 1. Zielsetzung und Geltungsbereich 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs hat die Bundesnetzagentur verbindliche Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Datenformaten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage dieser Festlegungen in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Der Lieferantenwechselprozess ist ausschließlich im Lieferantenrahmenvertrag geregelt. 1.2 Die Vereinbarung besteht aus den nachfolgenden Rechtlichen Bestimmungen und wird durch einen Technischen Anhang ergänzt. 1.3 Sofern die Parteien nicht anderweitig übereinkommen, regeln die Bestimmungen der Vereinbarung nicht die vertraglichen Verpflichtungen, die sich aus den über EDI abgewickelten Transaktionen ergeben. 2. Begriffsbestimmungen 2.1 Für die Vereinbarung werden die nachstehenden Begriffe wie folgt definiert: 2.2 EDI: Als elektronischer Datenaustausch wird die elektronische Übertragung kommerzieller und administrativer Daten zwischen Computern nach einer vereinbarten Norm zur Strukturierung einer EDI-Nachricht bezeichnet. 2.3 EDI-Nachricht: Als EDI-Nachricht wird eine Gruppe von Segmenten bezeichnet, die nach einer vereinbarten Norm strukturiert, in ein rechnerlesbares Format gebracht wird und sich automatisch und eindeutig verarbeiten lässt. 2.4 UN/EDIFACT: Gemäß der Definition durch die UN/ECE (United Nations Economic Commission for Europe - Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa) umfassen die Vorschriften der Vereinten Nationen für den elektronischen Datenaustausch in Verwaltung, Handel, Transport und Verkehr eine Reihe international vereinbarter Normen, Verzeichnisse und Leitlinien für den elektronischen Austausch strukturierter Daten, insbesondere für den Austausch zwischen unabhängigen rechnergestützten Informationssystemen in Verbindung mit dem Waren- und Dienstleistungsverkehr. 3. Verarbeitung und Empfangsbestätigung von EDI-Nachrichten 3.1 Die Nachrichten werden so bald wie möglich nach dem Empfang verarbeitet, in jedem Fall jedoch innerhalb der in GPKE/ GeLi Gas festgelegten Fristen. EDI-Vereinbarung zwischen EWR GmbH und Lieferant Datum: Seite 2 von 4

3 3.2 Eine Empfangsbestätigung ist nach den Festlegungen der Bundesnetzagentur (GPKE und GeLi Gas) bzw. nach dem Lieferantenrahmenvertrag erforderlich. 4. Sicherheit von EDI-Nachrichten 4.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. 4.2 Zu den Sicherheitsverfahren und -maßnahmen gehören die Überprüfung des Ursprungs, die Überprüfung der Integrität, die Nichtabstreitbarkeit von Ursprung und Empfang sowie die Gewährleistung der Vertraulichkeit von EDI-Nachrichten. Sicherheitsverfahren und -maßnahmen zur Überprüfung des Ursprungs und der Integrität, um den Sender einer EDI-Nachricht zu identifizieren und sicherzustellen, dass jede empfangene EDI-Nachricht vollständig ist und nicht verstümmelt wurde, sind für alle Nachrichten obligatorisch. Bei Bedarf können im Technischen Anhang zusätzliche Sicherheitsverfahren und -maßnahmen festgelegt werden. 4.3 Führen die Sicherheitsverfahren und -maßnahmen zur Zurückweisung einer EDI-Nachricht informiert der Empfänger den Sender darüber unverzüglich. Der Empfänger einer EDI-Nachricht, die zurückgewiesen wurde oder einen Fehler enthält, reagiert erst dann auf die Nachricht, wenn er Anweisungen des Senders empfängt. 5. Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad. 5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Träger vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind. 6. Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten 6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i.s.d. Art. 1 ausgetauschten EDI-Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nach GPKE/GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvorschriften. 6.2 Die Nachrichten werden vom Sender im übertragenen Format und vom Empfänger in dem Format archiviert, in dem sie empfangen werden. Hierbei ist zusätzlich sicher zu stellen, dass die Lesbarkeit über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum gewährleistet wird. EDI-Vereinbarung zwischen EWR GmbH und Lieferant Datum: Seite 3 von 4

4 6.3 Die Parteien stellen sicher, dass elektronische Protokolle der EDI-Nachrichten problemlos zugänglich sind und bei Bedarf in einer für Menschen lesbaren Form reproduziert und gedruckt werden können. Betriebseinrichtungen, die hierzu erforderlich sind, müssen beibehalten werden. 7. Technische Spezifikationen und Anforderungen 7.1 Der Technische Anhang enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Spezifikationen und Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, zu denen beispielsweise die folgenden Bedingungen gehören: - Kontaktdaten 8. Inkrafttreten, Änderungen, Dauer und Teilnichtigkeit 8.1 Laufzeit Die Vereinbarung tritt mit dem Datum der Unterzeichnung durch die Parteien in Kraft. Der Vertrag kann zum selben Zeitpunkt wie der Lieferantenrahmenvertrag gekündigt werden. Es gelten die identischen Kündigungsfristen. Ungeachtet einer Kündigung bestehen die in den Punkten 5 und 6 genannten Rechte und Pflichten der Parteien auch nach der Kündigung fort. 8.2 Änderungen Bei Bedarf werden von den Parteien schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Vereinbarung betrachtet. 8.3 Teilnichtigkeit Sollte ein Artikel oder ein Teil eines Artikels der Vereinbarung als ungültig erachtet werden, bleiben alle übrigen Artikel vollständig in Kraft. Remscheid EWR GmbH Ort Lieferant ppa. Mike Giera i. V. Franz Causemann Unterschrift EDI-Vereinbarung zwischen EWR GmbH und Lieferant Datum: Seite 4 von 4

5 Ansprechpartner & Kontaktdaten - Strom & Gas für die Umstellung auf elektronische Rechnung Unternehmen Stand Juni 2013 STROM BDEW-Codenummer Bilanzierungsgebiet: 11YR Q GAS DVGW-Nummer EDIFACT- 1:1 - Kommunikation edifact-netz@ewr-gmbh.de Anschrift & Bankverbindung EWR GmbH Neuenkamper Str Remscheid netzvertrieb@ewr-gmbh.de Umsatzsteuer-ID: DE Stadtsparkasse Remscheid Konto 356 BLZ Gläubiger ID: DE43EWR IBAN-SPK: DE BIC-SPK: WELADEDRXXX Vertragsmanagement Franz Causemann f.causemann@ewr-gmbh.de / / Bilanzkreismanagement / Lastgangdaten Gas: Andrea Goldau a.goldau@ewr-gmbh.de / / Strom: Volker Jansen v.jansen@ewr-gmbh.de / / Lieferantenwechsel / Zuordnungslisten / MSCONS / Zählerstände (SLP, RLM) Dorothea Deja d.deja@ewr-gmbh.de / Margit Münster m.muenster@ewr-gmbh.de / Dirk Wehrhahn d.wehrhahn@ewr-gmbh.de / / Ansprechpartner für den verschlüsselten Datenaustausch Team Datenaustausch r.gueler@ewr-gmbh.de / / Netznutzungsrechnung - Nachrichtenformat INVOIC Sandra Pauly s.pauly@ewr-gmbh.de / / Ursula Lange u.lange@ewr-gmbh.de / / Debitoren - Nachrichtenformat REMADV / Zahlungsabwicklung Uwe Schinschick u.schinschick@ewr-gmbh.de / / Susanne Zelle s.zelle@ewr-gmbh.de / /

6 Information über den Datenaustausch Anhang 1 Verschlüsselung / Signatur Die s müssen verschlüsselt übermittelt werden. Es kommt ausschließlich das Verschlüsselungsverfahren S/MIME zum Einsatz. Unverschlüsselte Meldungen werden nur in der Übergangszeit akzeptiert. Alle von den EWR GmbH gesendeten s haben eine S/MIME Signatur, die die Prüfung der Gültigkeit des Absenders ermöglicht. Die gesendeten s werden fortgeschritten signiert. Eingehende s werden auf ihre Signatur geprüft. Das Zertifikat ist von Trustcenter ausgestellt. Somit ist die Vertrauenskette bis zum Rootzertifikat sichergestellt und die Authentizität des Schlüssels ist überprüfbar. Die Laufzeit des Zertifikats beträgt maximal drei Jahre. Anhang 2 Kommunikationseinrichtungen Die Parteien verpflichten sich für die Vertragsdauer Kommunikations- und Datenverarbeitungseinrichtungen bereitzuhalten und für die Funktionsfähigkeit dieser Einrichtungen Sorge zu tragen, um einen ordnungsgemäßen Datenaustausch von EDIFACT Nachrichten zu ermöglichen. Die EWR GmbH betreibt ein eigenes Signatur- und Verschlüsselungsgateway, um die vertrauliche Kommunikation per mit Lieferanten zu gewährleisten. Unterstützt werden dabei folgende Standards und Algorithmen: Standards: S/MIME nach RFC 1847 (Security Multiparts for MIME) mit X.509, PEM, DER - Zertifikaten Open PGP nach RFC 2440 mit OpenPGP-Schlüssel und beherrscht die Formate PGP/MIME, PGP/Inline Kryptographische Algorithmen: Asymmetrische Verschlüsselung: RSA, DSA, El Gamal Symmetrische Verschlüsselung: RC2, RC4, DES, 3DES, Blowfish, Twofish, Cast5, AES, AES192, AES256 Hash: MD2, MD5, MDC2, SHA, SHA-1, RipeMD160

7 Anhang 3 Kommunikationsverfahren 1. Übertragung via Die EWR GmbH sendet bzw. empfängt EDIFACT-Nachrichten im Rahmen der GPKE und GeLi Gas -Prozesse ausschließlich via Die EDIFACT-Dateien werden von der EWR GmbH als -Anhang verschickt. Eingehende EDIFACT-Dateien sind als Anhang an einer anzufügen. Texte und Informationen in den Mails werden nicht erkannt, weil die Eingangsbearbeitung maschinell erfolgt. Es gelten folgende Regeln: a. Das EDIFACT-Dokument muss sich in einem (oder mehreren) Attachement befinden. Der Mailbody sowie der Mailheader werden nicht ausgewertet oder verarbeitet. b. Die EDIFACT-Attachements dürfen im GZIP Format komprimiert sein. Multivolume oder Containerarchive sind nicht anzuwenden. Sie müssen als Klartext vorliegen. c. Das Encoding der EDIFACT-Attachements muss base64-kodierung entsprechen. Abweichende Encodings der EDIFACT-Nachrichten können zu Konvertierungsproblemen und damit zu negativen CONTRL führen. d. Die Nachricht muss als Text-Datei (Format:.txt) versendet werden. Attachements müssen klar als solche angegeben werden (Disposition = attachment im MIME- Header) Adresse der EWR GmbH Die -Adresse für diesen automatischen Datenaustausch der GPKE/GeLi Gas- EDIFACT-Dateien für die EWR GmbH mit dem Strom BDEW-Codenummer: und Gas BDEW-Codenummer: lautet: edifact-netz@ewr-gmbh.de 4. -Adresse des Lieferanten Bei der Ermittlung der Empfängeradresse für ausgehende s an den Lieferanten wird nicht nach Nachrichtentypen differenziert. Ausgehende s werden ausschließlich an eine zu benennende E.Mail-Adresse versandt. 5. Signatur der s Alle von der EWR GmbH versandten s werden eine Signatur enthalten, die dem Lieferanten die Prüfung der Herkunft der s ermöglicht. Damit die EWR GmbH die Herkunft eingehender s überprüfen kann, müssen s des Lieferanten ebenfalls eine Signatur enthalten.

8 6. Verschlüsselung Es werden von der EWR GmbH ausschließlich verschlüsselte s versendet. Auch auf unverschlüsselt eingehende s werden ausschließlich verschlüsselte Nachrichten versendet. 7. Größe der EDIFACT-Nachrichten s dürfen maximal 10 MB groß sein. 8. Zählwertermittlung bei RLM-Kunden Die Zählwertübermittlung bei fernausgelesenen Messstellen erfolgt werktäglich (erster Versand). Jeweils bis zum 08. Werktag des Lieferfolgemonates erfolgt eine Zählwertübermittlung für den kompletten Liefermonat (zweiter Versand). Am 29. Werktag nach dem Lieferfolgemonat erfolgt ein dritter, abrechnungsrelevanter Zeitreihenversand. Vorläufige Werte im ersten Versand werden bis zum 8. Werktag durch den Status OK ersetzt. 9. Mit der Belieferung der Regelbetrieb. Sollte der Lieferant/Transportkunde eine Testphase wünschen, so wird diese in Art, Umfang und Dauer von den Vertragspartnern individuell vereinbart. Während der Testphase werden alle abgesandten und empfangenen Probenachrichten dokumentiert und analysiert. Bei Störungen oder Fehlern verständigen sich die Parteien und versuchen die Störungs- oder Fehlerquelle zu beseitigen. Die zu diesem Zweck getroffenen Maßnahmen werden ebenfalls dokumentiert. Nach ungestörtem und fehlerfreiem Nachrichtenaustausch erklären die Parteien schriftlich den Testbetrieb für beendet und setzen den Beginn des Regelbetriebs fest. Anhang 4 Auszutauschende Nachrichtentypen/ Nachrichten mit elektronischer Unterschrift 1. Auf der Grundlage der Festlegung der Bundesnetzagentur vom empfängt bzw. sendet EWR GmbH - Strom BDEW-Codenummer: und Gas BDEW- Codenummer: EDIFACT-Nachrichten in den aktuellen von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Format-Versionen, veröffentlicht unter

9 REQDOC EWR GmbH wird bis auf weiteres keine REQDOC - Nachrichten versenden. Der Empfang und die Verarbeitung von REQDOC - Nachrichten sind nicht sichergestellt. Formatänderungswünsche seitens des Lieferanten werden in enger Abstimmung mit der EWR GmbH nach Können und Vermögen berücksichtigt. Anhang 5 Arbeitstage und Bereitstellungsdatum 1. Arbeitstage sind alle Werktage nach GPKE und GeLi Gas. 2. Die Kommunikationseinrichtung (EDI, Punkt 3) steht ab sofort zur Verfügung. Während der Testphase verweisen wir auf Anhang 3, Punkt 9.) Anhang 6 Gebührentragung Sender übermittelt die Nachrichten dem Empfänger, Sender zahlt. Anhang 7 Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten 1. Soweit gesetzlich zulässig können die Parteien übereinkommen, für bestimmte Nachrichten eine besondere Form des Schutzes zu verwenden, zum Beispiel ein Verschlüsselungssystem.

10 Anhang 8 Anforderungskatalog für Sicherungspflichten Sender Verwendung der von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Nachrichtentypen in der jeweils aktuellen Version Protokollierung der übermittelten und zum Abruf bereitgestellten Nachrichten Sicherung der eigenen Kommunikationseinrichtung durch Sicherung der Verfügbarkeit der Kommunikationseinrichtung Sicherung der Integrität der Nachrichtenübermittlung oder des Nachrichtenabrufs durch Authentifikationsverfahren Sicherung der Vertraulichkeit der Nachrichtenübermittlung oder des Nachrichtenabrufs durch Chiffrierverfahren Beachtung der Anweisungen im Benutzerhandbuch Benennung der verantwortlichen Personen Beachtung von Fehlerhinweisen unverzügliche Mitteilung über technische Störungen Plausibilitätsprüfung Mitwirkung bei der Fehlersuche Empfänger Verwendung der von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Nachrichtentypen in der jeweils aktuellen Version Protokollierung der zugegangenen und abgerufenen Nachrichten Sicherung der eigenen Kommunikationseinrichtung durch Sicherung der Verfügbarkeit der Kommunikationseinrichtung Beachtung der vereinbarten Verifikations- und Zertifikationsverfahren Beachtung der vereinbarten Dechiffrierverfahren Beachtung der Anweisungen im Benutzerhandbuch Benennung der verantwortlichen Personen Beachtung von Fehlerhinweisen unverzügliche Mitteilung über technische Störungen Plausibilitätsprüfung Mitwirkung bei der Fehlersuche

11 Anhang 9 Formular für den Aufbau sicherer Kommunikation Die EWR GmbH betreibt ein eigenes Signatur- und Verschlüsselungsgateway, um vertrauliche Kommunikation per mit Lieferanten zu gewährleisten. Nachfolgende Tabelle ist vom Lieferanten auszufüllen, um eine sichere Kommunikation mit der EWR GmbH aufbauen zu können. Das ausgefüllte Formular bitte an die -Adresse j.maruhn@ewr-gmbh.de oder per Fax an ( ) versenden. Firmenname: Punkt Frage Antwort Wert 1 Ist es in Ihrer IT Struktur möglich, verschlüsselte s zu empfangen? 2 Wenn ja, welches Verschlüsselungsprotokoll setzen Sie primär ein: S/MIME oder PGP? 3 Wenn PGP, nutzen Sie für die Verschlüsselung PGP Schlüssel oder X.509 v3 Zertifikate? 4 Wenn PGP und X.509 v3 siehe Punkt 6 5 Wenn PGP, nutzen bzw. betreiben Sie einen öffentlichen PGP Key Server (HPK)? Wie lautet die Adresse dieses Servers? 6 Wenn S/MIME, nutzen Sie für Verschlüsselung eine interne PKI-Struktur oder Zertifikate eines öffentlichen Trustcenters? 7 Nutzen Sie für die Verschlüsselung ein Domänenzertifikat oder individuelle Benutzerzertifikate? 8 Wo befinden sich die öffentlichen Schlüssel der beteiligten CA Systeme (Root CA, Sub CA Zertifikate)? Bitte Web-Adresse angeben. 9 Wo befinden sich die aktuellen Sperrlisten Ihrer genutzten PKI-Struktur? Von welchem öffentlichen Punkt ist der Download möglich? Wie lautet der Downloadpfad ihres LDAP/HTTP(S) Servers? 10 Unterstützt Ihre PKI das OCSP Protokoll und wenn Ja, wie lautet der Abfragepfad? 11 Wie erfolgt der Schlüsselaustausch ihres öffentlichen Schlüssels? Öffentlich zugänglicher LDAP Server, Zusenden einer signierten oder händisches Übertragen des Zertifikates? 12 Wie lautet Ihre Adresse für den Austausch der EDIFACT Dateien?

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