Reform des Bachelorstudiengangs VWL Wechsel aus der Fachprüfungsordnung 2007 zur Fachprüfungsordnung 2014

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1 Reform des Bachelorstudiengangs VWL Wechsel aus der Fachprüfungsordnung 2007 zur Fachprüfungsordnung 2014 Sehr geehrte Studentinnen und Studenten des Bachelor VWL, zum Wintersemester 14/15 ergeben sich durch die Reform der Studiengänge Bachelor VWL und BWL Änderungen an den Lehrveranstaltungen Ihres Studienganges: Alle en in BWL und VWL werden mit Übung angeboten, die bestandene Klausur zu einer und der dazugehörigen Übung schließt jeweils ein Modul à 5 oder 10 LP ab. Die Einführung in die Ökonometrie wird ab Sommersemester 16 im Sommer angeboten. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der entsprechenden Fachprüfungsordnung. Sie können Ihr Studium entweder nach der Fachprüfungsordnung (FPO) 2007 weiterführen oder in die FPO 2014 wechseln. Ein Wechsel ist ausschließlich aus der alten in die neue Fachprüfungsordnung möglich nicht umgekehrt! Der Wechselantrag in die neue Fachprüfungsordnung kann bis zum 30. September 2014 beim Prüfungsamt der WiSo Fakultät gestellt werden. Danach ist ein beantragter Wechsel in die neue Fachprüfungsordnung nicht mehr möglich. Wechsel in die neue FPO, die im Rahmen einer Kulanzregelung auch nach dem Stichtag zugelassen wurden, fallen unter die Bestandswahrung. Weitere Wechsel vor dem 10. Dezember 2017 sind nur im Rahmen einer Härtefallregelung möglich. Bitte kontaktieren Sie hierfür die Studienkoordination bis spätestens 15. September Zum Wintersemester 2017/18 wechseln alle Studentinnen und Studenten die nach FPO 2007 immatrikuliert sind automatisch zur FPO 2014, sofern ausgeschlossen ist, dass sie ihr Studium bis zum 10. Dezember 2017 abschließen. Das heißt, die letzte Prüfungsleistung (Klausurtermin bzw. Abgabetermin der Abschlussarbeit) muss bis zum erbracht worden sein. Die Leistungen, die Sie bereits erbracht haben, werden anerkannt. Noten werden mit den Leistungspunkten gewichtet, mit der die Leistung anerkannt wird. Bei einem Wechsel behalten Prüfungen, die nach der alten FPO bestanden worden sind, ihre Gültigkeit. Der Prüfungsausschuss legt fest, für welche Module diese angerechnet werden. Es ist Ihnen nur möglich Prüfungen nach der FPO 2014 zu absolvieren, wenn sie nach dieser immatrikuliert sind und umgekehrt. Die halbe Gewichtung der Erstsemestermodule entfällt. 1

2 Der Studienverlaufsplan nach FPO Sem Einführung in die Volkswirtschaftslehre Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre Buchführung und Abschluss Mathematik I (Analysis) Mathematik II (Lineare Algebra) 2. Sem Grundzüge der mikroökonomischen Theorie hresabschluss Finanzwirtschaft Methodenlehre der Statistik I 3. Sem Grundzüge der makroökonomischen Theorie Öffentliches Recht Comp. Datenanalyse Methodenlehre der Statistik II 4. Sem Wirtschaftsethik / Economics and Ethics MaAm Wirtschaftsverwaltungsrecht Einführung in die Ökonometrie BWL 5. Sem MiFi Seminar Wahlfach und Allgemeine Studien BWL 6. Sem Seminar Bachelorarbeit 1. Anerkennung von Prüfungen, die nach FPO 2007 und FPO 2014 mit unveränderten Lernzielen angeboten werden/wurden Folgende Lernziele aus Prüfungen und Modulen der alten Ordnung entsprechen den Lernzielen der neuen Ordnung. Sie werden mit den hier angegebenen Leistungspunkten der neuen Ordnung in den hier angegebenen Bereichen anerkannt: Im Pflichtbereich VWL: o Einführung in die Volkswirtschaftslehre (10 LP) o Grundzüge der mikroökonomischen Theorie (10 LP) o Grundzüge der makroökonomischen Theorie (10 LP) o Economics and Ethics (nach FPO 2007 Wahlbereich VWL bzw. Allg. Studien) (5LP) Im Pflichtbereich BWL: o Buchführung und Abschluss (5 LP) Im Pflichtbereich Quantitative Grundlagen: o Mathematik I (5 LP) o Mathematik II (5 LP) o Methodenlehre der Statistik I (10 LP) o Methodenlehre der Statistik II (10 LP) o Einführung in die Ökonometrie (5 LP) o Computerbasierte Datenanalyse (5 LP) Im Pflichtbereich Recht für Wirtschaftswissenschaften: o Wirtschaftsverwaltungsrecht (5 LP) o Einführung in das Öffentliche Recht (5 LP) Im Wahlbereich VWL o 4er und 6er en aus dem Bereich Mikroökonomik und Finanzwissenschaften werden in ebendiesem Bereich mit 5 LP angerechnet, ebenfalls werden 4er und 6er en aus dem Bereich Makroökonomik und Arbeitsmärkte in ebendiesem Bereich mit 5 LP angerechnet. 2

3 Im Wahlbereich BWL o Kosten- und Leistungsrechnung (5 LP) Bachelorarbeit (10 LP) 2. Regelungen für den Pflicht- und Wahlbereich BWL Ihre erbrachten (Teil-)Leistungen in BWL werden grundsätzlich mit den Leistungspunkten laut alter FPO anerkannt. (Ausnahmen: Buchführung und Abschluss und Kosten- und Leistungsrechnung werden je mit 5 LP anerkannt.) 3 LP (beispielsweise aus General Management 1) werden im neuen System mit 3 LP angerechnet. Insgesamt müssen Sie 30 LP im Wahl- und Pflichtbereich BWL erreichen. 20 LP müssen im Pflichtbereich BWL aus anerkannten oder nach der neuen Ordnung erbrachten Leistungen erreicht werden. Aufgefüllt werden kann mit den im Wahlbereich BWL wählbaren Kursen (das sind Entscheidung, Kosten- und Leistungsrechnung, Management, Marketing, Produktion und Logistik, siehe FPO 2014 des BSc VWL) oder durch im Wahlbereich anerkannte LP der alten Ordnung. 10 LP müssen im Wahlbereich BWL aus anerkannten (aus entweder dem alten Pflichtteil BWL oder dem alten Wahlpflichtfach BWL) oder nach der neuen Ordnung erbrachten Leistungen erbracht werden. Pflichtbereich BWL Die Anerkennung der Teilleistungen des Pflichtteils BWL erfolgt folgendermaßen: Erbrachte Teilleistung nach alter Ordnung in Buchführung und Abschluss (4 LP) General Management 1 (3 LP) General Management 2 (3 LP) hresabschluss (3 LP) wird anerkannt mit 5 LP im Pflichtbereich BWL Modul Buchführung und Abschluss. 3 LP im Pflichtbereich BWL Modul Grundlagen der BWL. 3 LP im Pflichtbereich BWL Modul Grundlagen der BWL. 3 LP im Pflichtbereich BWL Modul hresabschluss. Finanzwirtschaft 1 (3 LP) 3 LP im Pflichtbereich BWL Modul Finanzwirtschaft 1. Wenn Sie nach der alten Ordnung alle oben genannten Teilleistungen erbracht haben, dann ist der Pflichtbereich BWL nach der neuen Ordnung inhaltlich zwar durch die bereits erbrachten 17 LP abgeschlossen, um die vorgeschriebene LP-Anzahl zu erhalten, muss aber auch in diesem Fall eine weitere 5 LP-Klausur aus dem Wahlbereich BWL (das sind Entscheidung, Kostenrechnung, Management, Marketing, Produktion und Logistik, siehe FPO 2014 des BSc VWL) erbracht werden, bzw. im Wechselantrag vermerkt werden, dass eine im Wahlbereich BWL anerkannte Teilleistung zum Auffüllen benutzt werden soll. Wenn Sie ein oder mehrere Pflichtmodule der neuen Ordnung inhaltlich nicht durch anerkannte Teilleistungen abdecken, müssen Sie alle inhaltlich noch nicht abgedeckten Pflichtmodule der neuen FPO absolvieren; die vier Themenfelder der Module Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, Buchführung und Abschluss, hresabschluss sowie Finanzwirtschaft müssen abgedeckt sein. Wenn danach im Pflichtbereich weniger als 20 LP geleistet worden sind, muss ebenfalls mit LP aus dem Wahlbereich BWL aufgefüllt werden. Sie müssen also Grundlagen der BWL nach neuer FPO absolvieren, wenn Sie weder General Management 1 noch General Management 2 nach alter FPO absolviert haben. 3

4 Buchführung und Abschluss nach neuer FPO absolvieren, wenn Sie Buchführung und Abschluss nach alter FPO nicht erfolgreich absolviert haben. hresabschluss nach neuer FPO absolvieren, wenn Sie hresabschluss nach alter FPO noch nicht erfolgreich absolviert haben.... Finanzwirtschaft 1 nach neuer FPO absolvieren, wenn Sie Finanzwirtschaft 1 nach alter FPO noch nicht erfolgreich absolviert haben. ACHTUNG: Es wird nicht aufgerundet! Sollten Sie z.b. nach dem alten System drei Teilleistungen à 3 LP erbracht haben, die im Pflichtbereich BWL anrechenbar sind (beispielsweise General Management 1, hresabschluss und Finanzwirtschaft I), dann benötigen Sie aus dem neuen System Buchführung und Abschluss (5 LP) zur inhaltlichen Abdeckung sowie zwei weitere Kurse à 5 LP um den Pflichtbereich BWL abzuschließen. D.h. in diesem Fall schließen Sie diesen Bereich mit 24 LP ab. Die nach LP gewichtete Bereichsnote geht dennoch mit 20/172 in die Gesamtnote ein. Grundsätzlich dürfen erbrachte Leistungen nicht nochmals absolviert werden. Den Tabellen können Sie entnehmen, welche Prüfungen des Pflichtbereichs Sie nach neuer FPO nicht mehr absolvieren dürfen, wenn Sie bestimmte Prüfungen nach alter FPO bereits bestanden haben: Bereits bestandenes Modul nach alter FPO Einführung in die BWL (bestehend aus General Management I, II sowie Unternehmensführung und Organisation) Finance and Accounting (bestehend auch Finanzwirtschaft 1 und hresabschluss) Folgendes Modul darf dann nach neuer FPO nicht mehr absolviert werden Grundlagen der BWL Finanzwirtschaft 1 und hresabschluss Bereits bestandene Teilleistung in einem Modul nach alter FPO General Management General Management Finanzwirtschaft 1 Finanzwirtschaft 1 hresabschluss Folgendes Modul darf dann nach neuer FPO nicht mehr absolviert werden hresabschluss Wenn Sie also General Management I und II bereits bestanden haben, dürfen Sie Grundlagen der BWL nicht schreiben. Falls Sie nur entweder General Management 1 oder General Management 2 bestanden haben, dürfen Sie Grundlagen der BWL noch schreiben, Sie müssen aber nicht. Dieses Modul kann also mit 3 LP (aus entweder General Management 1 oder 2), 5 LP (aus Grundlagen der BWL) oder mit 8 LP (Grundlagen der BWL und General Management 1 oder 2) abgeschlossen werden. Wahlbereich BWL Im Wahlbereich können Sie LP, die Sie in BWL (alter Pflichtteil oder Wahlpflichtfach) erbracht haben, anrechnen lassen. Der Bereich gilt als abgeschlossen, wenn Sie 10 LP aus anerkannten und nach neuem System erbrachten Leistungen erbracht haben. Anerkannt wird folgendermaßen: 4

5 Erbrachte Teilleistung nach alter Ordnung in Kosten- und Leistungsrechnung (4 LP) Unternehmensführung und Organisation (3 LP) Marketing (3 LP) Operations Research (3 LP) wird anerkannt mit 5 LP im Wahlbereich BWL Modul Kosten- und Leistungsrechnung. 3 LP im Wahlbereich BWL Modul Management. 3 LP im Wahlbereich BWL Modul Marketing. 3 LP im Wahlbereich BWL Modul Produktion und Logistik. Auch hier werden Ihre erbrachten Leistungen mit den Leistungspunkten laut alter FPO anerkannt. Ausnahme: Kosten- und Leistungsrechnung wird mit 5 LP anerkannt. In Ihrem Wechselantrag können Sie beantragen, dass eine erbrachte Teilleistung im Pflichtbereich verbucht wird, um den Pflichtbereich aufzufüllen. Das ist nur dann sinnvoll, wenn Sie alle oben genannten im Pflichtbereich BWL anrechenbaren Teilleistungen erbracht haben und damit dort auf 17 LP kommen. Bereits bestandenes Modul nach alter FPO Marketing und Methoden Folgendes Modul darf dann nach neuer FPO nicht mehr absolviert werden Marketing 1 und Produktion und Logistik Bereits bestandene Teilleistung in einem Modul nach alter FPO Marketing 1 Operations Research Unternehmensführung und Organisation --- Folgendes Modul darf dann nach neuer FPO nicht mehr absolviert werden Marketing Produktion und Logistik 3. Regelungen für Leistungen aus einem Wahlpflichtfach Leistungen des Wahlpflichtfaches sind für die meisten Wahlpflichtfächer bei alter und neuer FPO identisch und werden angerechnet. Ausnahmen: BWL: Das Wahlpflichtfach BWL entfällt nach neuer FPO ersatzlos. Erbrachte Leistungen sind im Wahlbereich BWL anrechenbar. Für sich gegenseitig ausschließende Prüfungen siehe Wechselinformationsaushang der BWL. Regionalwissenschaft: Das Wahlpflichtfach Regionalwissenschaft wird in der neuen FPO zum Wahlpflichtfach Geographie. Leistungen in Geographie werden mit alter LP-Anzahl angerechnet, die erforderlichen Leistungen sind in der FPO 2014 VWL einsehbar. Erbrachte Leistungen in Methoden der empirischen Regionalforschung sind im Bereich Mikroökonomik und Finanzwissenschaft anrechenbar. Das Wahlpflichtfach Mathematik wird momentan überarbeitet. 4. Leistungen in den Allgemeinen Studien Erbrachte Leistungen in den Allgemeinen Studien werden mit der alten LP-Anzahl übernommen. Die BWL-Module und -Teilleistungen, die vor der Reform den Allgemeinen Studien zugeordnet waren und dort erbracht wurden, werden bei einem Wechsel nur in diesem Bereich anerkannt. 5. Versuchszählung In der FPO 2007 geleistete Fehlversuche werden bei einem Wechsel zur FPO 2014 dann berücksichtigt, wenn die Lernziele übereinstimmen. Dies trifft auf alle Prüfungen unter Punkt 1., und die bisher im Wahlpflichtfach und im Profilierungsbereich erbrachten Prüfungen zu. Bei den Prüfungen 5

6 der BWL außer Buchführung und Abschluss sowie Kosten- und Leistungsrechnung beginnt die Versuchszählung von neuem. 6. Verbleib in der Fachprüfungsordnung 2007 Wenn Sie bereits in der Fachprüfungsordnung 2007 immatrikuliert sind, können Sie Ihr Studium bis zum Wintersemester 2017/18 nach dieser Ordnung beenden. Sollte Sie bis zum 10. Dezember 2017 nicht alle Prüfungsleistungen erbracht haben, wechseln Sie automatisch zur neuen Ordnung. Die Prüfungen der FPO 2007 werden bis dahin weiterhin angeboten. Einführung in die Ökonometrie wird ab 2016 im Sommersemester statt im Wintersemester angeboten. Wie die Prüfungen der alten Ordnung der BWL angeboten werden, können Sie der Tabelle am Ende dieses Blattes entnehmen. 7. Empfehlungen Falls Sie BWL als Wahlpflichtfach bereits begonnen haben, ist ein Wechsel tendenziell nicht empfehlenswert, da das Wahlpflichtfach in diesem Fall nicht fortgesetzt werden kann. Je weniger Leistungen Sie bisher in der BWL absolviert haben, umso empfehlenswerter ist ein Wechsel. Ob ein Wechsel für Sie sinnvoll ist, hängt auch von Ihrer individuellen Situation und Ihren Präferenzen ab. Nehmen Sie sich Zeit und überlegen Sie, was ein Wechsel in Ihrer Situation bedeuten würde und ob er für Sie Sinn ergibt. Falls Sie nach selbständiger Reflexion Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an Ihren Studienfachberater. Links: Informationen zum Studiengang BSc VWL, Ordnung 2007: Informationen zum Studiengang BSc VWL, neue Ordnung 2014: Prüfungsangebot der Prüfungen nach FPO 2007, 3 LP/1SWS-Prüfungen nur für im jeweiligen Prüfungszeitraum nach FPO 2007-Immatrikulierte: Kiel, Dezember

7 Versuchszählung Geleistet nach FPO 2007 Wird falls bestanden angerechnet als Versuchszählung wird fortgesetzt Einführung in die VWL (10 LP) Einführung in die VWL (10 LP) im Pflichtbereich VWL Grundzüge d. mikroök. Theorie (10 LP) Grundzüge d. mikroök. Theorie (10 LP) im Pflichtbereich VWL Grundzüge d. makroök. Theorie (10 LP) Grundzüge d. makroök. Theorie (10 LP) im Pflichtbereich VWL Economics and Ethics (6 LP) Economics and Ethics (5 LP) im Pflichtbereich VWL Mathe 1 (4 LP) Mathe 2 (4 LP) Methodenlehre d. Statistik 1 (10 LP) Methodenlehre d. Statistik 2 (10 LP) Einführung i. d. Ökonometrie (5 LP) Computerbasierte Datenanalyse (4 LP) General Management 1 (3 LP) Mathe 1 (5 LP) im Pflichtbereich Mathematik, Statistik & Ökonometrie Mathe 2 (5 LP) im Pflichtbereich Mathematik, Statistik & Ökonometrie Methodenlehre d. Statistik 1 (10 LP) im Pflichtbereich Mathematik, Statistik & Ökonometrie Methodenlehre d. Statistik 2 (10 LP) im Pflichtbereich Mathematik, Statistik & Ökonometrie Einführung i. d. Ökonometrie (5 LP) im Pflichtbereich Mathematik, Statistik & Ökonometrie Computerbasierte Datenanalyse (5 LP) im Pflichtbereich Mathematik, Statistik & Ökonometrie General Management 1 (3 LP) im Modul Grundlagen der BWL im Pflichtbereich BWL General Management 2 (3 LP) General Management 2 (3 LP) im Modul Grundlagen der BWL im Pflichtbereich BWL Buchführung & Abschluss (4 LP) Buchführung & Abschluss (5 LP) im Modul Buchführung & Abschluss im Pflichtbereich BWL hresabschluss (3 LP) hresabschluss (3 LP) im Modul hresabschluss im Pflichtbereich BWL Finanzwirtschaft 1 (3 LP) Öffentliches Recht (6 LP) Wirtschaftsverwaltungsrecht (4 LP) Finanzwirtschaft 1 (3 LP) im Modul Finanzwirtschaft im Pflichtbereich BWL Öffentliches Recht (5 LP) im Pflichtbereich Recht für Wirtschaftswissenschaftler Wirtschaftsverwaltungsrecht (5 LP) im Pflichtbereich Recht für Wirtschaftswissenschaftler VWL Mikro (6 LP) Klausur VWL Mikro (5 LP) im Wahlbereich VWL Mikro VWL Makro (6 LP) Klausur VWL Makro (5 LP) im Wahlbereich VWL Makro VWL Mikro (4 LP) Klausur VWL Mikro (5 LP) im Wahlbereich VWL Mikro VWL Makro (4 LP) Klausur VWL Makro (5 LP) im Wahlbereich VWL Makro Seminar VWL Mikro (6 LP) Seminar (5 LP) im Wahlbereich VWL Mikro Seminar VWL Makro (6 LP) Seminar (5 LP) im Wahlbereich VWL Mikro 7

8 Kosten- und Leistungsrechnung (4 LP) Wahlbereich BWL (5 LP) * Organisation und Unternehmensführung (3 LP) Wahlbereich BWL (3 LP) * Controlling Wahlbereich BWL (5 LP)* Kommt nicht vor Vertiefung hresabschluss Wahlbereich BWL (5 LP)* Kommt nicht vor Finanzwirtschaft 2 Wahlbereich BWL (5 LP)* Kommt nicht vor Operations Management Wahlbereich BWL (5 LP)* Kommt nicht vor Rationales Entscheiden Wahlbereich BWL (5 LP)* Kommt nicht vor Grundlagen des Technologiemanagements Wahlbereich BWL (5 LP)* Kommt nicht vor Personalführung Wahlbereich BWL (5 LP)* Kommt nicht vor Prozesse des Innovationsmanagements Wahlbereich BWL (5 LP)* Kommt nicht vor Konsumentenverhalten Wahlbereich BWL (5 LP)* Kommt nicht vor Interkulturelles Marketing Wahlbereich BWL (5 LP)* Kommt nicht vor Marketing-Forschung Wahlbereich BWL (5 LP)* Kommt nicht vor Kommunikationspolitik Wahlbereich BWL (5 LP)* Kommt nicht vor Leistungen in anderen Wahlpflichtfächern (x LP) Leistungen in anderen Wahlpflichtfächern (x LP) Leistungen im Profilierungsbereich (x LP) Leistungen im Profilierungsbereich (x LP) *auf Wunsch im Pflichtbereich BWL anerkennbar 8

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