TRANSPARENT SOZIALPOLITIK: INFORMATIONEN RATSCHLÄGE - HINTERGRÜNDE
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- Dirk Schuler
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1 TRANSPARENT SOZIALPOLITIK: INFORMATIONEN RATSCHLÄGE - HINTERGRÜNDE NUMMER 13/11 DATUM VERTEILER ÜBV, Geschäftsstellenleiter, Geschäftsstellen, Ortsverwaltungen/Ortsgruppen, Gewerkschaftssekretäre, Sopo-Verteiler INHALT Fragen und Antworten zum Tarifvertrag über arbeitgeberfinanzierte Leistungen zur betrieblichen Altersvorsorge für die Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (bav-tv)
2 - 2 - Wann tritt der Tarifvertrag in Kraft? Der Tarifvertrag wird rückwirkend zum 01. Juli 2011 durch beide Tarifvertragsparteien in Kraft gesetzt. Wer ist Anspruchsberechtigt? Grundsätzlich die Beschäftigten, die in den in der Anlage genannten Unternehmen der DB AG tätig sind. Fallen die Unternehmen DB ProjektBau GmbH, DB Systel GmbH, DB Kommunikationstechnik GmbH und DB Bahnbau GmbH auch unter diesen Tarifvertrag? Nein, nicht direkt. Für diese vier Unternehmen wird der abgeschlossene bav-tv jedoch inhaltsgleich übertragen. Die Inkraftsetzung kann sich jedoch unterscheiden. Die Tarifverträge werden nach ihrer Endverhandlung in den jeweiligen Unternehmen durch die EVG veröffentlicht. Wer fällt nicht unter den bav-tv? Dieser Tarifvertrag gilt nicht für: a) Arbeitnehmer, die unter den Geltungsbereich des LfTV bzw. LfTV TG fallen, b) Arbeitnehmer, deren aa) Aufgaben und Kompetenzen die Anforderungen der höchsten tarifvertraglichen Entgeltgruppe übersteigen und bb) jahresbezogenes Gesamteinkommen das 13-fache des höchsten tarifvertraglichen Entgeltbetrags um mindestens 15 % übersteigt, sofern in den funktionsspezifischen Tarifverträgen keine abweichende Regelung getroffen ist,
3 - 3 - c) Arbeitnehmer, die leitende Angestellte im Sinne von 5 Abs. 3 BetrVG sind, d) Auszubildende, Dual Studierende und Praktikanten, unbeschadet tariflicher Verweisungsregelungen, e) geringfügig Beschäftigte im Sinne des 8 Abs. 1 Ziff. 2 SGB IV, f) Arbeitnehmer, die unter die Tarifvereinbarung Nr. 9 (Arbeitnehmer, die ständig oder überwiegend auf Schweizer Gebiet beschäftigt sind und mit schriftlicher Zustimmung ihres Unternehmens auf Schweizer Gebiet wohnen) fallen, g) Arbeitnehmer, die als ortsansässige Kräfte im Ausland beschäftigt sind, ohne Rücksicht auf ihre Staatsangehörigkeit. h) Arbeitnehmer, die in der Renten-Zusatzversicherung der Knappschaft-Bahn- See (Abt. B) pflichtversichert sind, i) Arbeitnehmer, die in einem befristeten Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen, j) Arbeitnehmer, deren vereinbarte Arbeitszeit 10 Prozent der jeweils maßgeblichen Referenzarbeitszeit nicht übersteigt, k) Arbeitnehmer, die als Beamte gemäß Art Abs. 1 ENeuOG im dienstlichen Interesse für eine Tätigkeit beim Arbeitgeber beurlaubt sind, l) Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis nach der Lohnsteuerklasse VI behandelt werden muss. Warum sind die Abteilung B Versicherten ausgeschlossen? Gesetzlich ist geregelt, dass die Rentenzusatzversicherung der Knappschaft-Bahn- See (RZV KBS) Pflichtversicherten (ehem. Abt.B) durch das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) weiter fortgeführt wird. Das heißt, dass das BEV auch weitestgehend die Kosten dieser Altersversorgung tragen muss. Der Gesetzgeber hat gleichzeitig geregelt, dass die DB an das BEV den Betrag zahlen muss, den sie für die betriebliche Altersversorgung zu Gunsten der Arbeitnehmer aufwendet, die nach 1994 bei der DB eingestellt wurden. Das heißt, dass die DB den
4 - 4 - Altersvorsorgebetrag auch für den in der RZV KBS Pflichtversicherten aufbringt und an das BEV abführen muss. Sind die Abt. B Versicherten damit auch von anderen betrieblichen Altersvorsorgemodellen ausgeschlossen? Nein. Sowohl die so genannte "20/30er-Regelung" ( 32 BasisTV) als auch die Zahlung des 10%igen Bonus auf den Umwandlungsbetrag( 4a KEUTV) bleiben unverändert und können in Anspruch genommen werden. Bekommen auch die in der EVG organisierten Lokführer Leistungen aus diesem Tarifvertrag? Nein nicht aus diesem, aber sie erhalten Leistungen. Nach dem Grundlagentarifvertrag darf die EVG keine Tarifverträge für Lokführer abschließen. Da die GDL jedoch einen quasi inhaltsgleichen Tarifvertrag abgeschlossen hat, erhalten auch die in unserer Gewerkschaft organisierten Lokführer die Leistungen zur betrieblichen Altersversorgung. Wie hoch ist der Leistungsanspruch? Jeder Berechtigte erhält 1 Prozent seines Monatstabellenentgeltes (inkl. bestimmter Zulagen) mindestens jedoch 25 im Monat. Denjenigen Beschäftigten, deren Leistungsanspruch die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung übersteigt, werden die über diese Begrenzung hinausgehenden Beträge als Entgelt ausgezahlt. Welche Zulagen werden berücksichtigt? Berücksichtigung finden alle Entgeltbestandstandteile die bei allgemeinen Erhöhungen der Monatstabellenentgelte angehoben werden (z.b. Sonntags-, Feiertags-, Überzeit- und Rufbereitschaftszulage). Wann beginnt der Leistungsanspruch? Der Anspruch auf die Altersvorsorgeleistung entsteht erstmals nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Auszubildende die nach dem Ende ihrer Ausbildung in ein Unternehmen des Geltungsbereiches übernommen werden, erhalten ab dem ersten Monat ihrer Übernahme die Leistungen zur Altersversorgung.
5 - 5 - Kann ich die Altersvorsorge auch als zusätzliches monatliches Entgelt ausgezahlt bekommen? Nein grundsätzlich nicht. Die Tarifvertragsparteien haben sich bewusst dazu entschieden, den Eisenbahnerinnen und Eisenbahnern eine zusätzliche Möglichkeit der Altersvorsorge zur Verfügung zu stellen. Dies gerade vor dem Hintergrund Altersarmut zu vermeiden. Wohin wird das Geld überwiesen? Die Vorsorgeleistungen werden vom Arbeitgeber unmittelbar an den DEVK- Pensionsfonds überwiesen. Hierfür wird automatisch ein Konto eingerichtet. Wer bereits beim Pensionsfonds ein Konto besitzt, dem wird zu dem bestehenden quasi ein Unterkonto eingerichtet. Damit können die eingehenden Zahlungen sauber getrennt werden. In welchem Rhythmus wird das Geld an den Pensionsfonds gezahlt? Der Arbeitgeber führt den Vorsorgebetrag monatlich zugunsten der Arbeitnehmer an die DEVK Pensionsfonds-AG als Versorgungsträger ab. Ist der Pensionsfonds geschützt? Ja. Die an den Pensionsfonds gezahlten Gelder werden am Kapitalmarkt angelegt. Der Pensionsfonds garantiert, dass die eingezahlten Beiträge in voller Höhe erhalten bleiben. Zudem ist die mit dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters von dem DEVK-Pensionsfonds zu zahlende zusätzliche betriebliche Rente gesetzlich insolvenzgeschützt. Wie erfahre ich welche Beträge für mich in den Pensionsfonds eingezahlt wurden? Die DEVK informiert alle Arbeitnehmer persönlich über die Eröffnung des Pensionsfondskontos und die Höhe der an den DEVK-Pensionsfonds gezahlten Beiträge. Einmal pro Jahr erhalten die Arbeitnehmer einen Kontoauszug über die eingezahlten Beiträge. Die DEVK hat sich verpflichtet, ab dem Jahr 2013 einen für Jedermann verständlichen und leicht nachvollziehbaren Kontoauszug zu erstellen.
6 - 6 - Wann bekomme ich die Leistung aus dem Pensionsfonds ausgezahlt? Grundsätzlich wird mit dem Eintritt in die gesetzliche Rente die Leistung aus dem Pensionsfonds ausgezahlt. Dann besteht die Möglichkeit bis zu 30 Prozent des Altersvorsorgekapitals mit einer einmaligen Zahlung zu erhalten. Die normale Zahlweise ist monatlich. Gezahlt wird lebenslang. Bekomme ich auch Leistungen bei Erwerbsminderung? Ja - Bei Erwerbsminderung oder teilweiser Erwerbsminderung wegen Berufsunfähigkeit wird aus dem Versorgungskapital eine lebenslange Rentenleistung gezahlt. Wird Hinterbliebenenrente gezahlt? Stirbt der Arbeitnehmer vor Beginn der Altersrente wird aus dem dann vorhandenen Versorgungskapital eine lebenslange Hinterbliebenenrente gezahlt. Stirbt der Arbeitnehmer nach Beginn der Alters- oder Erwerbsminderungsrente beträgt die Witwen- bzw. Witwerrente 60% davon. Dass eine Hinterbliebenenrente gezahlt werden soll, muss bei Beginn der Alters- oder Erwerbsminderungsrente mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Wird auch an die Waisen gezahlt? Die versorgungsberechtigten Kinder des verstorbenen Arbeitnehmers erhalten als Halbwaisen ein Fünftel, als Vollwaisen ein Drittel der Witwen- bzw. Witwerrente. Anlage
7 - 7 - Vorstandsressort DB Konzern Konzernleitung Infrastruktur Unternehmen gem. 1 bav-tv Deutsche Bahn AG DB Gastronomie GmbH DB Services Immobilien GmbH DB Mobility Logistics AG DB Energie GmbH DB Netz AG DB RegioNetz Infrastruktur GmbH Dienstleistungen DB Station&Service AG DB Dienstleistungen GmbH DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH DB Services GmbH DB Sicherheit GmbH Personenverkehr DB Fernverkehr AG DB Regio AG DB RegioNetz Verkehrs GmbH DB Regio NRW GmbH DB ZugBus Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH (RAB) - Geschäftsfeld Schiene - S-Bahn Berlin GmbH S-Bahn Hamburg GmbH Transport und Logistik DB Vertrieb GmbH DB Schenker Rail Deutschland AG
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