Das Asylrecht in Frankreich
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- Lothar Becke
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1 Dezember 2007 Das Asylrecht in Frankreich WAS HEISST ASYLRECHT? Asyl ist der Schutz, den ein Staat einem Ausländer gewährt, der in seinem Heimatstaat durch die staatlichen Behörden oder durch nicht staatliche Akteure verfolgt wird oder von Verfolgung bedroht ist. Die Rechtsstellung der Flüchtlinge ist im Genfer Abkommen vom 28. Juli 1951 zum Asylrecht geregelt. In Frankreich erhält das Asylrecht seinen verfassungsrechtlichen Rang durch die Präambel der Verfassung von 1946 ( Artikel 4 ), die in die Verfassung von 1958 aufgenommen wurde (Artikel 53-1): Die Republik kann mit den europäischen Staaten, die durch dieselben Verpflichtungen in Fragen des Asylrechts sowie des Schutzes der Menschenrechte und Grundfreiheiten gebunden sind, Abkommen schließen, die ihre jeweiligen Zuständigkeiten bei der Prüfung der bei ihnen gestellten Asylanträge festlegen. Aber selbst wenn der Antrag aufgrund dieser Abkommen nicht in ihre Zuständigkeit fällt, haben die Behörden der Republik immer das Recht, jedem Ausländer, der wegen seines Einsatzes für die Freiheit verfolgt wird oder aus einem anderen Grund den Schutz Frankreichs begehrt, Asyl zu gewähren. Jeder Ausländer, der, sei es rechtmäßig oder unrechtmäßig, in das französische Staatsgebiet eingereist ist und Asyl begehrt, muss bei dem zuständigen Präfekten und für Paris beim Polizeipräfekten seinen Antrag auf Zulassung zum Aufenthalt stellen. Der Asylbewerber genießt Freizügigkeit und kann in einer Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber (CADA) untergebracht werden, anderenfalls kann er eine befristete Übergangsbeihilfe erhalten. Er hat Anspruch auf die staatliche medizinische Versorgung (AME), jedoch keinen Zugang zum Arbeitsmarkt.
2 GESCHICHTLICHE MEILENSTEINE Bereits 1921 versuchte der Völkerbund, ein internationales Flüchtlingsstatut auszuarbeiten und schuf das Hohe Kommissariat für Flüchtlinge, aber erst nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Flüchtlingsfrage als wachsendes Problem wahrgenommen, das dauerhaft zu werden drohte. Am 15. Dezember 1946 bestätigte die Organisation der Vereinten Nationen (UNO) die Schaffung der Internationalen Flüchtlingsorganisation (IRO), die 1949 durch das UN Flüchtlingskommissariat ersetzt wurde. Mit dem Genfer Abkommen vom 28. Juli 1951 wurden dann die effektiven Rechtsgrundlagen für einen internationalen Schutz der Flüchtlinge geschaffen. WIE UND VON WEM WIRD DAS ASYLRECHT ZUERKANNT? In Frankreich wird jede Form des Asyls durch das Gesetzbuch über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern und das Asylrecht (CESEDA) geregelt. Seit dem 1. Januar 2004 sind alle Asylanträge beim Französischen Amt für den Schutz von Flüchtlingen und Staatenlosen (OFPRA), einer der Aufsicht des Ministerium für Immigration, Integration, nationale Identität und Ko-Entwicklung unterliegenden Anstalt des öffentlichen Rechts, zu stellen, das die einzige Anlaufstelle für Asylanträge ist. Es hat die Aufgabe, den Flüchtlingsstatus oder den subsidiären Schutz zuzuerkennen. Gegen seine Entscheidungen kann Rechtsmittel bei der Berufungskommission für Flüchtlinge (CRR) eingelegt werden, die ein spezialisiertes Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist. Das OFPRA ist ferner mit dem Schutz der rechtlichen und administrativen Belange der Flüchtlinge betraut, das heißt unter anderem, die Personenstandsdokumente auszustellen, die die geschützten Personen nicht mehr von den Behörden ihres Heimatlandes bekommen können. DIE VERSCHIEDENEN ARTEN DES SCHUTZES Der Flüchtlingsstatus Artikel L des Gesetzbuchs über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern und das Asylrecht bestimmt, dass der Flüchtlingsstatus in drei Fällen zuerkannt wird: einer jeden Person, die zu Recht befürchtet, in ihrem Land wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung verfolgt zu werden und die den Schutz ihres Landes nicht mehr in Anspruch nehmen kann, was als Asylrecht nach der Genfer Flüchtlingskonvention bezeichnet wird; einer jeden Person, die in ihrem Land wegen ihres Einsatzes für die Freiheit verfolgt wird, was als verfassungsrechtliches Asylrecht bezeichnet wird; einer jeden Person, die nach dem Statut des Hohen Kommissariats für Flüchtlinge (HCR) unter dessen Mandat fällt; Noch andere Überlegungen können zur Gewährung von Asyl führen, wie die Einheit
3 der Familie, denn der Schutz des Flüchtlings beinhaltet auch den Schutz seiner Familie (diese umfasst mindestens den Ehepartner oder Lebensgefährten mit der gleichen Staatsangehörigkeit wie der Flüchtling sowie die minderjährigen Kinder); Der subsidiäre Schutz Er wird gewährt, wenn ein Ausländer die Voraussetzungen für die Zuerkennung des Flüchtlingsstatus nicht erfüllt und nachweist, dass er in seinem Land einer ernsthaften Bedrohung durch Todesstrafe, Folter oder unmenschliche Bestrafung oder Behandlung ausgesetzt ist und wenn für eine Zivilperson eine ernsthafte, direkte, individuelle Bedrohung des Lebens infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts besteht. Dieser Schutz wird für die Dauer eines Jahres mit der Möglichkeit der Verlängerung gewährt. EINIGE ZAHLEN wurden Anträge gestellt, insgesamt verzeichnen somit die Asylbegehren einen signifikanten Rückgang um 33,6% gegenüber dem Jahr Trotz dieses Rückgangs, der bereits 2004 eingesetzt hat, steht Frankreich weiterhin an erster Stelle unter den Bestimmungsländern der Asylsuchenden im Vergleich zu den wichtigsten europäischen Partnerländern war die Entwicklung der Asylantragszahlen durch den Einbruch der haitianischen Asylanträge geprägt; nach einem Anstieg um 61,5% im Jahr 2005 machen diese 2006 nur noch 6,9% der Erstanträge aus (gegen 11,6% im Jahr 2005) und verzeichnen somit einen Rückgang um 63,5%. Die Zahl der europäischen Asylanträge ist gegenüber 2004 um 12% gesunken, auch wenn Europa zum ersten Herkunftskontinent der Asylbewerber (37% der Gesamtzahl) geworden ist, noch vor Afrika (32%). Diese Entwicklung hängt mit dem Rückgang der Zahl der türkischen Asylanträge (- 18%), die im zweiten Jahr in Folge gesunken ist und sich seit 2003 halbiert hat, sowie der Zahl der russischen (-8,5%) und der bosnischen Asylbewerber (- 17,6%) zusammen. Die afrikanischen Asylanträge sind um 26,2% zurückgegangen, was sich durch den Einbruch der Zahl der algerischen Asylanträge (- 52%) und den deutlichen Rückgang der Zahl der Asylbewerber aus der Demokratischen Republik Kongo ( -23,6%) erklärt. Die asiatischen Asylanträge (17,3% du total) weisen einen bedeutenden Rückgang um 27,9% auf, der im Wesentlichen auf die Abnahme der chinesischen Asylanträge (-38,4%) zurückzuführen ist ergingen Entscheidungen, die den Flüchtlingsstatus gewährten, davon 557, in denen der subsidiäre Schutz zuerkannt wurde, gegenüber im Jahr Nähere Informationen
4 RECHTSVORSCHRIFTEN Code de l'entrée et du séjour des étrangers et du droit d'asile- Livre VII [Gesetzbuch über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern und das Asylrecht - Buch VII] BIBLIOGRAPHIE Le droit d'asile [Das Asylrecht], Anicet le Port. Coll Que sais-je? - PUF, 2005, 124 Seiten Les conditions d'exercice du droit d'asile [Die Bedingungen der Ausübung des Asylrechts], Commission nationale consultative des Droits de l'homme [Nationale Beratungskommission für Menschenrechte] (CNDCH), Secrétariat Général du Gouvernement [Generalsekretariat der Regierung] (SGG), Les Etudes de la CNCDH [Die Studien des CNCDH] La Documentation française, 2006, 256 Seiten Rapport d'activité 2006 de l'office français de Protection des Réfugiés et Apatrides (OFPRA) [Tätigkeitsbericht 2006 des Französischen Amtes für den Schutz von Flüchtlingen und Staatenlosen (OFPRA)] Rapport d'activité d'activité 2006 de la Commission de Recours des réfugiés (CCR) [Tätigkeitsbericht 2006 der Berufungskommission für Flüchtlinge (CRR)] Le droit d'asile en question [Das Asylrecht in Frage gestellt] François Julien- Laferrière. - problèmes politiques et sociaux [Politische und soziale Probleme], Nr. 880, La Documentation française. WEBSITES Französischen Amtes für den Schutz von Flüchtlingen und Staatenlosen (OFPRA)
5 Berufungskommision für Flüchtlinge (CRR)
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Wolfgang Grenz Heidelberg, 29. 6. 2017 40,8 Mill. Binnenvertriebene 21,3 Mill. Flüchtlinge 3,2 Mill. Asylsuchende 4,4 Mill. Flüchtlinge in Europa Syrien: 4,9 Millionen Afghanistan: 2,7 Millionen Somalia:
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