Entsorgung von mineralischen Bauabfällen - von der Ausschreibung bis zur ordnungsgemäßen Verwertung
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- Jonas Michel
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1 Fachtagung: Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz und seine Auswirkungen auf die Bauwirtschaft, sowie Rechte und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Bauabfällen, Kassel, 7. Juni 2013 Entsorgung von mineralischen Bauabfällen - von der Ausschreibung bis zur ordnungsgemäßen Verwertung Dipl.-Ing. Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Harald Kurkowski HK straße und grün GmbH, Soest
2 Entsorgung von mineralischen Bauabfällen - von der Ausschreibung bis zur ordnungsgemäßen Verwertung Entsorgung (Verwertungsquote) Mineralische Bauabfälle Ausschreibung Ordnungsgemäße (hochwertige) Verwertung
3 Aufkommen und Verbleib mineralischer Bauabfälle im Mittel jährlich seit 16 Jahren Quelle: Durchschnittliches Aufkommen: 207 Mio. t 127 Mio. t Bodenaushub (61,3 %) 80 Mio. t Bauschutt, Straßenaufbruch und Baustellenabfälle (38,7%), davon: 55,3 Mio. t Bauschutt (69,1%) 16,6 Mio. t Straßenaufbruch (20,7%) 8,1 Mio. t Baustellenabfälle (10,1 %) mit insgesamt 93,1 % Verwertungsquote und 71,6 % Recyclingquote
4 Verwertungsquote und Recyclingquote der statistischen Auswertung Zur Verwertung von mineralischen Bauabfällen wird auch der Bereich bergbaufremdes Bodenmaterial in untertägigen Abgrabungen (bei Boden und Steine) und der sonstigen Verwertung (auch ohne Aufbereitung) auf z.b. Deponien gezählt. Verwertet werden die aufbereiteten Recycling-Baustoffe überwiegend im Erd- und Straßenbau. Die Verwertung im Erdbau wird mit dem Begriff: Down cycling umschrieben. (Recycling auf einer tieferen Verwertungsebene)
5 Subkreislauf-Strategie am Beispiel von rückgebautem Mauerwerk Quelle: Kohler/Kurkowski
6 Gemischte mineralische Bauabfälle aus Mauerwerk
7 Subkreislauf-Strategie am Beispiel von rückgebautem Mauerwerk Quelle: Stoffkreislauf im Mauerwerksbau - SiM
8 Stoffkreislauf (Subkreislauf) Asphalt in Deutschland Quelle: Deutscher Asphaltverband, Die deutsche Asphaltindustrie stellt sich ihrer Produktverantwortung. So hat sie seit Ende der 70er Jahre des 20. Jahrhunderts in Zusammenarbeit mit den Straßenbaubehörden des Bundes und der Länder die Verwertung von Ausbauasphalt im neugemischten Asphalt initiiert. Seit Jahren: Anfallmenge: ca. 14 Mio. Tonnen Ausbauasphalt Verwerter: 660 stationären Asphaltmischanlagen Verwertung in Asphalt: 11,5 Mio. Tonnen höchstwertig im Asphalt Verwertung Restmenge: 2,5 Mio. Tonnen Baustoff, aber ungebunden Verwertungsquote in Asphalt: 80 % (20 % bezogen auf die Jahresproduktion) Das ist eine anerkennenswerte Leistung der Asphaltindustrie, die somit entsprechenden Deponieraum und die Gewinnung von Rohstoffen in diesem Umfang erspart. Es handelt sich um ein gutes Beispiel für nachhaltiges Wirtschaften.
9 Rechtsquellen des Abfallrechts in Hessen Konkretisierungsgrad Europäisches Abfallrecht Bundesrecht KrWG Untergesetzliches Regelwerk Landesrecht Landesabfallgesetz Kommunale Satzungsrecht Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG, 2012) Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (HAKA, 2004?) z.b. Satzung der Abfallwirtschaft im Gebiet der Stadt Kassel (Abfallwirtschafts- und gebührensatzung, 2012)
10 Auszüge aus dem kommunalem Satzungsrecht der Stadt Kassel, Satzung der Abfallwirtschaft im Gebiet der Stadt Kassel (Abfallwirtschafts- und gebührensatzung, 2012) 2 Abfallwirtschaftliche Aufgaben/Zielsetzung (3) Der Abfallwirtschaft im Satzungsgebiet liegt damit folgende Zielsetzung in der angeführten Reihenfolge zugrunde: a) Vermeidung von Abfällen b) Vorbereitung zur Wiederverwendung von Abfällen c) Recycling von Abfällen d) sonstige Verwertung von Abfällen, insbesondere energetische Verwertung und Bergversatz e) Beseitigung von Abfällen (4) Die Anstalt kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben ganz oder teilweise Dritter bedienen.
11 Auszüge aus dem kommunalem Satzungsrecht der Stadt Kassel, Satzung der Abfallwirtschaft im Gebiet der Stadt Kassel (Abfallwirtschafts- und gebührensatzung, 2012) 3 Umfang der Abfallvermeidung (3) Alle öffentlichen Einrichtungen im Satzungsgebiet haben bei der Erreichung der Ziele der Abfallwirtschaft Vorbildfunktion. Sie haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere bei Planungen, Baumaßnahmen und Beschaffungswesen so zu handeln, dass die Entstehung von Abfällen vermieden und die Wiederverwendung von Gegenständen sowie die Wiederverwertung gefördert wird. Um dies zu erreichen, haben sie finanzielle Mehrbelastungen und Minderungen der Gebrauchstauglichkeit in angemessenem Umfang hinzunehmen. (4) Die öffentlichen Einrichtungen wirken auf Gesellschaften und Körperschaften, an denen sie beteiligt sind, dahingehend ein, dass diese die Ziele der Absätze 1 und 3 erfüllen
12 Historische Entwicklung der Wiederverwendung von Baustoffen für den Erd- und Straßenbau Prämissen: Nur güteüberwachte RC-Baustoffe etablieren sich im Markt Gleichwertig zu künstlichen und natürlichen Alternativen Erste Regelwerke: Merkblatt über die Wiederverwendung von industriellen Nebenprodukten im Straßenbau, Teil: Wiederverwendung von Baustoffen, 1985 Gütesicherung RAL-RG 501/1, Recyclingbaustoffe für den Straßenbau, 1985 Ableitung der Regelwerke: Grundlage: Regelwerke für natürliche Mineralstoffe Bautechnische Anforderungen sind der Hauptinhalt
13 Geschlossenes Regelwerkssystem des Straßenbaus (in Hessen) Beispiel Tragschicht ohne Bindemittel (ToB) Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen - RStO 12 Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau - TL Gestein-StB 04/07 Ergänzende Festlegungen Gestein 2012/Hessen - EF Gestein 2012/HE Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau TL SoB-StB 04/07 und Teil: Güteüberwachung TLG SoB-StB 04/07 Zusätzliche Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau ZTV SoB-StB 04/07 Richtlinie für die umweltverträgliche Anwendung von industriellen Nebenprodukten und Recycling-Baustoffen im Straßenbau RuA-StB 2001
14 Was ist wesentlich für eine hochwertige Verwertung und Ausschreibungen von rezyklierten Gesteinskörnungen? Gesteinskörnungen sollten entweder produktneutral ausgeschrieben werden, unabhängig ob sie natürlich, rezykliert oder industriell hergestellt - gewonnen wurden oder: zur Förderung der Verwertung von mineralischen Bauabfällen und von rezyklierten Gesteinskörnungen folgende Inhalte enthalten: Bau- und umwelttechnischer Nachweis der Eignung der mineralischen Abfälle und der daraus hergestellten rezyklierten Gesteinskörnungen/- gemische Eignungsnachweis. Einsatz nur von güteüberwachten Baustoffen (bau-, und umwelttechnisch) von geeigneten Wiederverwendungsbetrieben (WPK). Definierte Charakterisierung der stoffliche Zusammensetzung und ggf. Festlegung besonderer Anforderungen für die Verwendung.
15 Allgemeine Technische Vorschriften (VOB/C) Allgemeine Vertrags- Bedingungen (VOB/B) Baurecht für die Ausführung von Bauleistungen Anwendbarkeit Bedeutung Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) Zusätzliche Vertrags- Bedingungen (ZVB) Weitere Besondere Vertrags- Bedingungen (WBVB) Die Leistungsbeschreibung hat rechtlich die höchste Bedeutung in Vertragsangelegenheiten. Besondere Vertrags- Bedingungen (BVB) Leistungsbeschreibung Ausschreibung mit Vorbemerkung
16 Inhalte von Positionsbeschreibungen Mineralische Bauabfälle Beschreibung Abfallart und/oder der vorherigen Nutzung Ggf. AVV-Nummer Umwelttechnischer Zuordnungswert Regelwerke Umgang mit dem Abfall (Sicherung), Entsorgungsfachbetrieb Verwertung zuführen Abrechnungseinheit Menge Einheitspreis Gesamtpreis Gesteinskörnung/ Gesteinskörnungsgemisch Beschreibung der Verwendung als Baustoff Bautechnische Anforderungen Umwelttechnische Anforderungen Regelwerke Ggf. Lieferant Abrechnungseinheit Menge Einheitspreis Gesamtpreis
17 Ausschreibungsbeispiele aus der Praxis - Auszüge: Entsorgung Erdaushub und unbrauchbares Material gemäß beigefügten Bodengutachten laden, auf eine amtlich zugelassene Deponie nach Wahl des AN (Zuordnungswert Z 0, wie im Bodengutachten festgestellt) transportieren und dort nach Angaben einbauen. Die Abfuhr erfolgt auf die Deponie:.. Boden bis 2,0 m Tiefe für die Wasserleitungsgräben einschließlich Verbau nach statischen Erfordernissen in leicht, mittelschwer und schwer lösbare Bodenarten nach DIN 18300, Ziff Kl. 2-5 ausschachten, laden, abfahren und entsorgen einschl. aller bei der Deponie anfallender Kosten. Beton und Stahlbeton innerhalb der Baugrube abbrechen, aus der Baugrube fördern, aufladen und zu einer Recyclinganlage abfahren. Seitlich gelagerten Boden (Verdrängung durch Einbauten), belastet gemäß LAGA bis einschließlich Z 1.2, aufladen und auf eine vom AN zu ermittelden Deponie abfahren.
18 Ausschreibungsbeispiele aus der Praxis - Auszüge: Verwertung Auffüllung: Nachweise über Herkunft des Materials sowie dessen umweltspezifischer Unbedenklichkeit sind dem AG vor Baubeginn vorzulegen. Material: standfestes, verdichtungsfähiges und unbelastetes Material aus dem gemischtkörnigen Bereich der DIN Die Verwendung von Recycling- Material wird ausdrücklich untersagt! Auf dem Vlies/Geogitterkonstruktion ist eine Schicht gut abgestuftes, verdichtungsfähiges Mineralgemisch aus Hartnaturstein der Körnung 0/100 (z. B. Kalksteinschotter) im Vorkopfbetrieb einzubauen und zu verdichten. Behelfsüberfahrt für Anlieger aus gebrochenem Naturgestein 0/32 herstellen, vorhalten, umsetzen und ggf. wieder abbrechen. Frostschutzschicht aus natürlichen Gesteinskörnungen (kein Recycling- Material) gemäß ZTV SoB 04 in Verbindung mit ZTVT StB 95, Fassung 2002 in Einzelflächen
19 Anforderung der Leistungsbeschreibung Die Leistungsbeschreibung bildet die Grundlage für die zu erbringenden Bauleistungen. Die Leistungen sollen nach 9 VOB/A übersichtlich, erschöpfend sowie so eindeutig und widerspruchsfrei beschrieben sein, dass alle Bewerber den Umfang der Risiken gleichermaßen erkennen können. Die Leistungsbeschreibung muss außerdem Erschwernisse und besondere Wagnisse, die die Preisbildung beeinflussen können, darstellen.
20 Ausschreibungsbeispiel für die Praxis - Verwertung einer ToB aus einer Fahrbahn Mineralischer Bauabfall aus Fahrbahn, ungebundene Tragschicht 0/56 mm, (Abfallschlüsselnummer Boden und Steine AVV ), Dicke cm, lösen, aufnehmen und zu einem zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb zur Wiederverwertung abfahren. Umweltrelevante Merkmale: LAGA-Klasse Z 1.2 Die Annahmegebühren sind in die Position einzurechnen. Gewählter Entsorgungsfachbetrieb:. Abrechnung nach Wiegescheinen in Tonnen.
21 Ausschreibungsbeispiel für die Praxis - Frostschutzschicht liefern und herstellen Ungebundene Tragschicht 0/32 mm (Frostschutzschicht) für Straßen der Bauklasse BK 3,2 nach RStO 12, lagenweise nach ZTV SoB-StB 04/07 herstellen. Rezykliertes Gesteinskörnungsgemisch nach TL SoB-StB 04/07, güteüberwacht nach TL G SoB-StB 04/07. umweltrelevante Merkmale: Klasse RC-1 nach TL Gestein-StB 04/07. Ein aktuelles Prüfzeugnis gemäß TL Gestein-StB 04/07 und TL SoB-StB 04/07 ist vom Auftraggeber vor Einbau des Materials genehmigen zu lassen. Verformungsmodul EV2 mind. 120 MN/m², Schichtdicke 30 cm, Abrechnung nach Wiegescheinen in Tonnen.
22 Resümee Entsorgung: Auch hohe Verwertungsquoten für mineralische Bauabfälle bedeuten nicht gleichzeitig, dass eine möglichst hochwertige und nachhaltige Verwertung erreicht worden ist. Dem Entsorgungsfachbetrieb sollte im Rahmen der Aufgaben der Abfallwirtschaft für mineralische Bauabfälle mehr Bedeutung zukommen. Er erhöht die Entsorgungssicherheit und ist eine wichtige Voraussetzung für die ordnungsgemäße und schadlose Abfallentsorgung. Mineralische Bauabfälle: Es gilt heute die bau- und umwelttechnischen Regelwerke und Gesetze für alle Beteiligten im Umgang mit Bauabfällen und der Verwendung von mineralischen Recycling-Baustoffen bekannter, transparenter und möglichst einfach für die Anwendung zu gestalten.
23 Resümee Ausschreibung Hilfen für die ordnungsgemäße Ausschreibung können bei allen Beteiligte die Akzeptanz für hochwertige rezyklierte Gesteinskörnungen erhöhen und nicht erst im Alternativangebot. Ordnungsgemäße (hochwertige) Verwertung Nach all den gewonnenen langjährigen Erfahrungen darf es heute nichts besonderes sein rezyklierte Gesteinskörnungen (RC-Baustoffe) in güteüberwachter Form sachgerecht und anforderungsgerecht im Rahmen des Recyclings aufzubereiten und einzusetzen.
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