Änderungen Verbraucherschutz im E-Commerce - Verbraucherrechterichtlinie -

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1 Änderungen Verbraucherschutz im E-Commerce - Verbraucherrechterichtlinie - RA Christian Heermeyer RA Matthias Böse Hamburg Bremen

2 Inhalt A. Die Verbraucherrechterichtlinie B. Voraussetzungen in der Verbraucherrechterichtlinie C. Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen D. Die sog. Button-Lösung (seit ) E. Änderungen beim Widerrufsrecht F. Exkurs: Informationspflichten im stationären Handel G. Tipps zum Vorgehen Seite 2

3 Kapitelfolie A. Die Verbraucherrechterichtlinie B. Voraussetzungen in der Verbraucherrechterichtlinie C. Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen D. Die sog. Button-Lösung (seit ) E. Änderungen beim Widerrufsrecht F. Exkurs: Informationspflichten im stationären Handel G. Tipps zum Vorgehen Seite 3

4 A. Die Verbraucherrechterichtlinie Ziele und Geltung Ziele Ziel der Richtlinie ist es, durch eine Angleichung des Rechts der Mitgliedstaaten zu einem ordnungsgemäßen Funktionieren des Binnenmarktes und zu einem hohen Verbraucherschutzniveau beizutragen. Die Richtlinie geht vom Grundsatz der Vollharmonisierung aus, ermöglicht den Mitgliedstaaten jedoch durch Öffnungsklauseln in verschiedenen Bereichen, ein höheres Verbraucherschutzniveau vorzusehen, so dass es weiterhin Unterschiede gibt. Nicht nur Regelungen zum E-Commerce. Geltung Verkündet im Gesetzesblatt am Inkrafttreten des Gesetzes am Freitag, den Keine Übergangsfrist! Seite 4

5 A. Die Verbraucherrechterichtlinie Unklare Regelungen Unklare Regelungen Es gibt zahlreiche unklare Regelungen bei den Gesetzesänderungen, die voraussichtlich erst im Laufe der Zeit durch die Rechtsprechung geklärt werden. Aberglaube, Irrtümer und Falschmeldungen Der Focus meldet z.b. Sie müssen Retouren künftig begründen. Das ist falsch, weil es im Gesetz ausdrücklich heißt, dass der Widerruf keine Begründung enthalten muss. Seite 5

6 A. Die Verbraucherrechterichtlinie Verstöße Verstöße Verstöße gegen verbraucherschützende Vorschriften waren und sind auch zukünftig wettbewerbswidrig und werden von Mitbewerbern oder Verbraucherverbänden abgemahnt. Darüber hinaus sind im Gesetz für bestimmte Verstöße bestimmte Sanktionen vorgesehen, wie z.b. die Unwirksamkeit des Vertrages oder die Verlängerung der Widerrufsfrist. Seite 6

7 Kapitelfolie A. Die Verbraucherrechterichtlinie B. Voraussetzungen in der Verbraucherrechterichtlinie C. Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen D. Die sog. Button-Lösung (seit ) E. Änderungen beim Widerrufsrecht F. Exkurs: Informationspflichten im stationären Handel G. Tipps zum Vorgehen Seite 7

8 B. Voraussetzungen in der Verbraucherrechterichtlinie Unternehmer und Verbraucher Voraussetzung in den fernabsatzrechtlichen Vorschriften ist, dass das Geschäft zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer abgeschlossen wird: Unternehmer Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verbraucher Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Indizien im Online-Handel: Anschrift -Adresse / Signatur in Privat- oder Geschäftskonto Seite 8

9 B. Voraussetzungen in der Verbraucherrechterichtlinie Der Fernabsatzvertrag Voraussetzung in den fernabsatzrechtlichen Vorschriften ist der Fernabsatzvertrag: Fernabsatzvertrag Fernabsatzverträge sind Verträge, bei denen der Unternehmer und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt. Fernkommunikationsmittel sind alle Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags eingesetzt werden können, ohne dass die Vertragsparteien gleichzeitig körperlich anwesend sind, wie Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, s, über den Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien. Seite 9

10 B. Voraussetzungen in der Verbraucherrechterichtlinie Entgeltliche Leistungen Voraussetzung in den fernabsatzrechtlichen Vorschriften ist eine entgeltliche Leistung: Entgeltliche Leistungen Die Vorschriften sind nur auf Verbraucherverträge anzuwenden, die eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand haben: Alle Verträge in denen sich der Verbraucher zu einer Gegenleistung verpflichtet, z.b. : Zahlungen Stellung von Sicherheiten Hingabe von Daten (Daten als Ersatzwährung?) Einwilligung in die Zusendung von Werbung Somit sind nur Verträge ausgeschlossen, bei denen überhaupt keine Gegenleistung geschuldet wird. Seite 10

11 Kapitelfolie A. Die Verbraucherrechterichtlinie B. Voraussetzungen in der Verbraucherrechterichtlinie C. Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen D. Die sog. Button-Lösung (seit ) E. Änderungen beim Widerrufsrecht F. Exkurs: Informationspflichten im stationären Handel G. Tipps zum Vorgehen Seite 11

12 C. Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen Inhalt (1) Der Unternehmer ist verpflichtet, dem Verbraucher folgende 17 Informationen zur Verfügung zu stellen: 1. die wesentlichen Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen, - Produktbild (muss der zu verkaufenden Ware entsprechen) - sämtliche für die Kaufentscheidung wesentlichen Merkmale und Eigenschaften - Fehler - nicht irreführend 2. seine Identität, beispielsweise seinen Handelsnamen sowie die Anschrift des Ortes, an dem er niedergelassen ist, seine Telefonnummer und gegebenenfalls seine Telefaxnummer und - Adresse, - Verbot von kostenpflichtigen Hotlines für Fragen und Erklärungen zu einem geschlossenen Vertrag (keine Pflicht zum Betrieb einer Hotline); ungeklärt, ob 0180 oder 0900-Nummern unzulässig sind oder, ob der Unternehmer nur nicht daran verdienen darf. 3. zusätzlich zu den Angaben gemäß Nummer 2 die Geschäftsanschrift des Unternehmers, Seite 12

13 C. Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen Inhalt (2) 4. den Gesamtpreis der Waren oder Dienstleistungen einschließlich aller Steuern und Abgaben, - oder in den Fällen, in denen der Preis auf Grund der Beschaffenheit der Waren oder Dienstleistungen vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden kann, die Art der Preisberechnung, - oder in den Fällen, in denen diese Kosten vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können, die Tatsache, dass solche zusätzlichen Kosten anfallen können, Anwendung: Anwendungsfälle fraglich, z.b. weil die Kosten vom Wohnort des Käufers abhängen, Verweis auf Berechnungstabelle möglich oder Kosten werden nach Eingabe des Wohnortes berechnet, auch vertragliches Problem, Überschneidungen mit der Preisangabenverordnung (PAngV) Seite 13

14 C. Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen Inhalt (3) Kosten für zusätzliche Leistungen und Voreinstellungen (pre-ticked boxes): Vereinbarungen über Zusatzleistungen müssen ausdrücklich getroffen werden, eine Voreinstellung ist unzulässig: Beispiele: Rücktrittsversicherung, Sitzplatzreservierung Ungeklärt, ob das auch für Versandkosten beim Standardversand gilt: Seite 14

15 C. Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen Inhalt (4) Kosten der Zahlungsart: Zuschläge für die Verwendung bestimmter Zahlungsarten sind möglich, wenn 1. dem Verbraucher eine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit (nicht Vorkasse) eingeräumt wird und 2. der vereinbarte Zuschlag nicht über die Kosten hinausgeht, die dem Unternehmer durch die Nutzung dieses Zahlungsmittels entstehen (wohl bezogen auf die Kosten des jeweiligen Zahlungsvorganges und nicht die allgemeinen Kosten). Seite 15

16 C. Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen Inhalt (5) 5. im Falle eines unbefristeten Vertrags oder eines Abonnement-Vertrags den Gesamtpreis, 6. die Kosten für den Einsatz des für den Vertragsabschluss genutzten Fernkommunikationsmittels (sofern nicht nach Grundtarif berechnet), 7. die Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen, den Termin, bis zu dem der Unternehmer die Waren liefern oder die Dienstleistung erbringen muss, und gegebenenfalls das Verfahren des Unternehmers zum Umgang mit Beschwerden - der zu nennende Zeitraum muss über die Zeit zwischen Bestellung und Ablieferung beim Kunden informieren - wohl kein konkretes Datum erforderlich, trotzdem so genau wie möglich angeben - nicht zulässig sind Angaben, die die gemachten Lieferzeiten für unverbindlich erklären, wie z.b. in der Regel oder voraussichtliche Lieferzeit - zulässig voraussichtlich, z.b. Sofort versandfertig, Lieferzeit 1-3 Tage Seite 16

17 C. Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen Inhalt (6) 8. das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts für die Waren, - ausreichend z.b. Bei allen Waren aus unserem Shop bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. 9. gegebenenfalls das Bestehen und die Bedingungen von Kundendienst, Kundendienstleistungen und Garantien, - bei Garantien eines Herstellers empfiehlt es sich, diese zu nennen oder unmittelbar darauf zu verlinken 10. gegebenenfalls bestehende einschlägige Verhaltenskodizes, 11. gegebenenfalls die Laufzeit des Vertrags oder die Bedingungen der Kündigung unbefristeter Verträge oder sich automatisch verlängernder Verträge, 12. gegebenenfalls die Mindestdauer, 13. gegebenenfalls Informationen zu einer Kaution oder anderer finanzieller Sicherheiten, 14. gegebenenfalls die Funktionsweise digitaler Inhalte (z.b. Software, Apps, Musik, Spiele, Texte), einschließlich anwendbarer technischer Schutzmaßnahmen für solche Inhalte, (Angaben zur Nachverfolgbarkeit des Nutzerverhaltens -Tracking- oder zu DRM zwingend erforderlich), Seite 17

18 C. Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen Inhalt (7) 15. gegebenenfalls, soweit wesentlich, Beschränkungen der Interoperabilität und der Kompatibilität digitaler Inhalte mit Hard- und Software (z.b. Systemvoraussetzungen), soweit diese Beschränkungen dem Unternehmer bekannt sind oder bekannt sein müssen, 16. gegebenenfalls, dass der Verbraucher ein außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren, dem der Unternehmer unterworfen ist, nutzen kann, und dessen Zugangsvoraussetzungen. 17. gegebenenfalls über das Bestehen des Widerrufsrechts sowie Einzelheiten zur Ausübung Seite 18

19 C. Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen Zusätzliche Inhalte im elektronischen Geschäftsverkehr (nicht neu) Bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr muss der Unternehmer den Kunden zusätzlich unterrichten 1. über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen, 2. darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist, 3. darüber, wie er mit den zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserklärung erkennen und berichtigen kann, 4. über die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen und 5. über sämtliche einschlägigen Verhaltenskodizes, denen sich der Unternehmer unterwirft, sowie über die Möglichkeit eines elektronischen Zugangs zu diesen Regelwerken. Seite 19

20 C. Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen Form 1. Vor Vertragsschluss Der Unternehmer muss dem Verbraucher die Informationen vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung stellen: 2. Nach Vertragsschluss Der Unternehmer ist verpflichtet, dem Verbraucher eine Bestätigung des Vertrags, in der der Vertragsinhalt wiedergegeben ist, innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsschluss, spätestens jedoch bei der Lieferung der Ware oder bevor mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wird, auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen, z.b. in einer Bestätigungsmail oder der Ware beifügen. Nicht ausreichend auf der Internetseite. Seite 20

21 Kapitelfolie A. Die Verbraucherrechterichtlinie B. Voraussetzungen in der Verbraucherrechterichtlinie C. Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen D. Die sog. Button-Lösung (seit ) E. Änderungen beim Widerrufsrecht F. Exkurs: Informationspflichten im stationären Handel G. Tipps zum Vorgehen Seite 21

22 D. Die sog. Button-Lösung (seit ) Vorgaben (1) 1. Informationen Folgende Pflichtinformationen müssen klar, verständlich und in hervorgehobener Weise unmittelbar vor dem Bestellbutton genannt werden: 1. Produktbeschreibung ( die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung ) 2. Mindestlaufzeit ( die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat ) 3. Gesamtpreis ( den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, seine Berechnungsgrundlage, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht ) 4. Versand- und Zusatzkosten ( gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden ) Seite 22

23 D. Die sog. Button-Lösung (seit ) Vorgaben (2) 2. Bestellsituation Der Unternehmer hat die Bestellsituation so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt die Bestellung über einen Button, muss diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern zahlungspflichtig bestellen kostenpflichtig bestellen Kaufen zahlungspflichtigen Vertrag schließen beschriftet werden. Keine Experimente! Unzulässig z.b. Anmeldung, weiter, bestellen, Bestellung abschließen, jetzt kostenlos testen, jetzt verbindlich anmelden! (zahlungspflichtiger Reisevertrag) Bei falscher Beschriftung kommt ein Vertrag nicht zustande! Seite 23

24 Kapitelfolie A. Die Verbraucherrechterichtlinie B. Voraussetzungen in der Verbraucherrechterichtlinie C. Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen D. Die sog. Button-Lösung (seit ) E. Änderungen beim Widerrufsrecht F. Exkurs: Informationspflichten im stationären Handel G. Tipps zum Vorgehen Seite 24

25 E. Änderungen beim Widerrufsrecht Neuregelung der Ausnahmen vom Widerrufsrecht Neuregelung der Ausnahmen vom Widerrufsrecht Bisher bereits vorhanden (Auszug): Waren zugeschnitten auf Bedürfnisse des Verbrauchers, (z.b. bedruckte Textilien) Verderbliche Ware ( z.b. Fleisch) Untrennbare Vermischung mit anderen Gütern (z.b. Öl) Ton- und Videoaufnahmen, Software bei Bruch des Siegels, Neu: Verträge über dringende Reparatur-/Instandsetzungsarbeiten (z.b. Schlüsseldienst) Alkoholische Getränke mit marktbedingten Preisschwankungen (z.b. besondere Weine) Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, Seite 25

26 E. Änderungen beim Widerrufsrecht Neuregelung der Ausnahmen vom Widerrufsrecht Tipp für Verkäufer Produkte versiegeln, soweit möglich. Seite 26

27 E. Änderungen beim Widerrufsrecht Widerrufsrecht bei der Erbringung von Dienstleistungen Grundsatz: Gewöhnliches Widerrufsrecht Widerrufsrecht erlischt mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung, wenn der Kunde die Kenntnis hiervon bestätigt und ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Erbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt Rechtsfolge Wertersatz ( insoweit ) Dazu später mehr Seite 27

28 E. Änderungen beim Widerrufsrecht Beginn und Dauer der Widerrufsfrist Grundsatz: Die Frist beginnt mit Lieferung Lieferung? Keine Lieferung, bei: - Aufbewahrung bei der Post - Nachbar ohne Vollmacht - (Ablegen im Flur) - (Packstation) Lieferung anzunehmen, bei: - Übergabe - Übergabe an Person im gleichen Haushalt - Paketbriefkästen Seite 28

29 E. Änderungen beim Widerrufsrecht Beginn und Dauer der Widerrufsfrist Ausnahmen vom Grundsatz: Die Frist beginnt mit Lieferung 3 Fälle: Bei regelmäßiger Warenlieferung à Erhalt der ersten Lieferung (z.b. Socken-Abo) Bei mehreren Teilsendungen einer Ware à Erhalt der letzten Teilsendung (z.b. Satz PKW-Felgen) Bei einer getrennten Lieferung von Waren einer einheitlichen Bestellung à Erhalt der letzten Teillieferung Seite 29

30 E. Änderungen beim Widerrufsrecht Beginn und Dauer der Widerrufsfrist Seite 30

31 E. Änderungen beim Widerrufsrecht Beginn und Dauer der Widerrufsfrist Dauer der Widerrufsfrist: Grundsatz: 14 Tage Bei versäumter / falscher Widerrufsbelehrung: 12 Monate + 14 Tage à Kein unbegrenztes Widerrufsrecht mehr! Bei digitalen Inhalten endet Widerrufsfrist schon mit Beginn der Ausführung (z.b. Beginn Download), wenn der Kunde hierzu belehrt wurde und ausdrücklich dem früheren Beginn zugestimmt hat. Seite 31

32 E. Änderungen beim Widerrufsrecht Ausübung des Widerrufsrechts Rücksendung allein genügt nicht mehr Ausdrückliche Erklärung erforderlich (möglich z.b. Ablehnung des Paketes + gesonderte Erklärung, z.b. per Mail) Textform ist nicht mehr vorgeschrieben, Widerruf also auch per Anruf erklärbar Widerrufsformular Verpflichtend durch den Verkäufer bereitzustellen Seite 32

33 E. Änderungen beim Widerrufsrecht Ausübung des Widerrufsrechts Widerrufsformular Verpflichtend durch den Verkäufer bereitzustellen Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) - An [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Faxnummer und - Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]: - Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) -Bestellt am (*)/erhalten am (*) - Name des/der Verbraucher(s) - Anschrift des/der Verbraucher(s) - Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) - Datum (*) Unzutreffendes streichen. Bei Online-Formularen ist eine Bestätigung des Zugangs vorgeschrieben Seite 33

34 E. Änderungen beim Widerrufsrecht Rückabwicklung nach Widerruf Fristen zur Rückabwicklung 14 Tage Zeit für Käufer und Verkäufer zur Rückabwicklung Verkäufer darf Rückzahlung hinauszögern bis er die Kaufsache zurückerhält oder der Kunde einen Beleg über die Rücksendung übermittelt Das Zurückbehaltungsrecht gilt dann nicht, wenn die Abholung der Waren angeboten wurde. Die Rückzahlung muss auf dem gleichen Weg erfolgen, wie die Zahlung (andere Vereinbarung zulässig, z.b. bei Gutscheinen sinnvoll) Seite 34

35 E. Änderungen beim Widerrufsrecht Rückabwicklung nach Widerruf Wertersatz Kunde hat Wertersatz für den Umgang mit der Ware zu leisten, wenn der Umgang über Prüfung der Ware hinausging und der Kunde hierüber ordnungsgemäß unterrichtet wurde Seite 35

36 E. Änderungen beim Widerrufsrecht Rückabwicklung nach Widerruf Wertersatz bei Dienstleistungen Vertrag über kostenpflichtiges Postfach, 5 EUR / Monat Vertragsschluss + Erklärung des Kunden + Beginn Dienstleistung 9.7. Widerrufserklärung Deaktivierung Service Zahlungspflicht vom = 9/30 = 1,50 Seite 36

37 E. Änderungen beim Widerrufsrecht Rückabwicklung nach Widerruf Versandkosten Hinsendekosten sind zu erstatten, ausgenommen sind hierbei Kosten für Zusatzleistungen (z.b. Express- oder Nachnahmesendungen). Rücksendekosten sind nicht mehr zu erstatten (auch nicht bei Bestellungen über 40 EUR), wenn der Kunde hierüber vor Kauf informiert wurde. Auch nicht-paketversandfähige Waren muss nun der Kunde zurücksenden. Die Kosten hat der Unternehmer nur dann zu tragen, wenn er dem Kunden nicht die Kosten für die Rücksendung genannt hat. Seite 37

38 E. Änderungen beim Widerrufsrecht Neue Widerrufsbelehrung Neue Widerrufsbelehrung wird erforderlich Ca.50 Kombinationsmöglichkeiten alleine bei Warenlieferungen (Speditionsware, Teillieferungen, Abonnements, Kosten der Rücksendung), daher problematische Rechtslage. Beispiel: Einheitliche Bestellung eines Whirlpools (Spedition) und einem Abonnement für Reinigungsmittel (12 Monate lang, jeden Monat 1 Liter Reinigungsmittel, per Post) Einheitliche Bestellung, aber Teillieferungen: Es zählt die Lieferung des letzten Produktes (entweder Erhalt des Whirlpools oder 1. Flasche Reinigungsmittel, je nachdem, was zuletzt erfolgt). Rücksendekosten für Whirlpool müssten beziffert werden, da Speditionsware, für Reinigungsmittel gilt dies nicht. Seite 38

39 E. Änderungen beim Widerrufsrecht Neue Widerrufsbelehrung Handlungsmöglichkeiten: Kombinierte Erklärung (Hohes Risiko, dass diese rechtswidrig ist) Automatische Bereitstellung der passenden Widerrufsbelehrung aus dem Shopsystem (z.b. bei ebay derzeit unmöglich) Nur noch Standardfall zulassen: Übernahme der Rücksendekosten und einheitliche Lieferung Seite 39

40 Kapitelfolie A. Die Verbraucherrechterichtlinie B. Voraussetzungen in der Verbraucherrechterichtlinie C. Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen D. Die sog. Button-Lösung (seit ) E. Änderungen beim Widerrufsrecht F. Exkurs: Informationspflichten im stationären Handel G. Tipps zum Vorgehen Seite 40

41 F. Exkurs: Informationspflichten im stationären Handel Informationspflichten bestehen weitgehend bereits heute (aus PAngV oder UWG) Wichtige Neuerungen sind Informationspflichten zu: (Eigenschaften der Ware) (Identität des Unternehmers) Information über Gewährleistungsrechte Umgang mit Kundenbeschwerden Funktionsweise digitaler Inhalte inkl. Schutzverfahren ( DRM ) Interoperabilität / Voraussetzungen mit/an Hardware und andere Software Ausnahmen: - Wenn aus den Umständen bekannt oder - es sich um sofort erfüllte Geschäfte des täglichen Lebens (z.b. Einkauf von Nahrungsmitteln) handelt Seite 41

42 Kapitelfolie A. Die Verbraucherrechterichtlinie B. Voraussetzungen in der Verbraucherrechterichtlinie C. Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen D. Die sog. Button-Lösung (seit ) E. Änderungen beim Widerrufsrecht F. Exkurs: Informationspflichten im stationären Handel G. Tipps zum Vorgehen Seite 42

43 G. Tipps zum Vorgehen Zeitlicher Ablauf Schritt 1: Informationspflichten erfüllen (auch vor 13. Juni 2014 wohl unproblematisch) Schritt 2: Sonderfälle ermitteln Beispiele: Hygieneartikel im Verkauf? Vorbestellungen möglich? Digitale Inhalte? Nicht paketversandfähige Produkte? Bestehendes Widerrufs-Formular auf Website? Bedingt verfügbare Zahlungsarten (Rechnung?) Schritt 3: Möglichkeiten der Shopsoftware in Erfahrung bringen (Musterschreiben ) Schritt 4: Widerrufsbelehrung / -formular anpassen Seite 43

44 G. Tipps zum Vorgehen Musterschreiben Shopsoftware Version 1 der komplizierte Weg aufgrund der Neuregelungen durch die Verbraucherrechterichtlinie müssen wir unsere Widerrufsbelehrung anpassen. Je nach Bestellsituation und erworbenen Waren oder Dienstleistungen ist diese unterschiedlich, insbesondere in den Fällen von: - Erwerb von Waren, die trotz einheitlicher Bestellung, in Teillieferungen geliefert werden - Erwerb von Waren, die trotz einheitlicher Bestellung, nicht zum gleichen Zeitpunkt versendet werden - Erwerb von Waren, die nicht als Paket zurückgesendet werden können Im letzten Fall müsste es auch möglich sein, in die Widerrufsbelehrung die Rücksendekosten mit aufzunehmen, die wir zuvor beim Artikel hinterlegen würden. Wir bitten Sie um Mitteilung, ob in der von uns verwendeten Shopsoftware die Möglichkeit besteht, die eingeblendete, zum Download bereitgehaltene und dem Besteller zugesendete Widerrufsbelehrung anhand solcher Vorgaben dynamisch zu generieren. Seite 44

45 G. Tipps zum Vorgehen Musterschreiben Shopsoftware Version 2 der einfachere Weg aufgrund der Neuregelungen durch die Verbraucherrechterichtlinie müssen wir unsere Widerrufsbelehrung anpassen. Um den hierfür erforderlichen Aufwand gering zu halten, wollen wir in Zukunft Produkte nur so anbieten, dass eine Standard-Widerrufsbelehrung verwendet werden kann. Wir müssen hierfür sicherstellen, dass bei einer einheitlichen Bestellung die bestellten Waren einheitlich und zeitgleich beim Besteller eingehen. Ist es möglich, es technisch im Shopsystem zu realisieren, dass es nicht zu einer einheitlichen Bestellung von Produkten kommt, die wir (z.b. aufgrund der Größe oder wg. unterschiedlicher Lieferzeiten) getrennt versenden müssten? Seite 45

46 G. Tipps zum Vorgehen Internationalen Handel ausschließen oder gesondert prüfen (trotz VRRL verbleiben Restrisiken durch andere rechtliche Rahmenbedingungen) Gelegenheit nutzen, bestehende Probleme zu beseitigen (Bestellablauf, Impressum, Datenschutzerklärung) Bei B2B und B2C-Geschäften im Zweifel zur Übersichtlichkeit die kundenfreundlicheren B2C-Regelungen vereinbaren (Ausnahme: Widerrufsrecht) Gestaltungsmöglichkeiten als Wettbewerbsvorteil nutzen (Stichwort: Rücksendekosten) Seite 46

47 Veranstaltungshinweise: ONE DAY Mobile Economy 2014 Donnerstag, 10. April 9:30 Uhr Wer? Geschäftsführer, CIOs und Entscheider im Mittelstand. Was? Aktuelle Trends rund um Apps, Smartphone und Co, inkl. rechtlicher Rahmenbedingungen; Vorträge und Referenzprojekte und ausgelegte Broschüren Weitere geplante Veranstaltungen 1. Praktikerseminar Datenschutz Einführung in das Datenschutzrecht für Unternehmen, aktuelle Rechtsprechung 2. Praktikerseminar Marketing Die Grenzen zwischen praktischem Marketinginstrument und rechtswidrigem Spam Seite 47

48 Auf den Punkt Dr. Rudel, Schäfer & Partner Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater Christian Heermeyer RA Fachanwalt für IT-Recht und Gewerblichen Rechtschutz Matthias Böse RA Niedersachsenstr. 11a Osnabrück Tel. +49 (541) Fax +49 (541) FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 48

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