DIE DIREKTVERSICHERUNG IN DER LOHN- UND GEHALTSABRECHNUNG

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1 DIE DIREKTVERSICHERUNG IN DER LOHN- UND GEHALTSABRECHNUNG ANWENDUNGSBEISPIELE UND HINWEISE INHALTSVERZEICHNIS 1. ALLGEMEINES EBV regelt die Entgeltbescheinigung Aufzeichnungs-, Mitteilungs- und Aufbewahrungspflichten (Lohnkonto) Besondere Aufzeichnungspflichten Besondere Mitteilungspflichten Besondere Aufbewahrungspflichten ALLBEISPIELE UND MUSTERABRECHNUNGEN Übersicht der allbeispiele all 1: Lohnabrechnung ohne betriebliche Altersversorgung all 1: Lohnabrechnung ohne betriebliche Altersversorgung Erläuterung all 2: Lohnabrechnung mit Entgeltumwandlung von 100 monatlich (nach 3 Nr. 63 EStG) all 2: Lohnabrechnung mit Entgeltumwandlung von 100 monatlich Erläuterung all 3: Umwandlung des VL-Anspruchs in eine Anwartschaft auf bav (nach 3 Nr. 63 EStG) all 3: Umwandlung des VL-Anspruchs in eine Anwartschaft auf bav Erläuterung all 4: Lohnabrechnung mit arbeitgeberfinanzierter bav von 100 monatlich (nach 3 Nr. 63 EStG) all 4: Lohnabrechnung mit arbeitgeberfinanzierter bav von 100 monatlich Erläuterung all 5: Lohnabrechnung mit mischfinanzierter bav von 150 monatlich (nach 3 Nr. 63 EStG) all 5: Lohnabrechnung mit mischfinanzierter bav von 150 monatlich Erläuterung... 14

2 ALLGEMEINES 2 1. ALLGEMEINES DIESE PRAXISHILE SOLL ANHAND VON ABRECHNUNGSBEISPIELEN AUS DEM VORSORGEPLANER DER CANADA LIE ANTWORTEN AU HÄUIGE RAGEN ZUR BETRIEBLICHEN ALTERSVERSORGUNG IM RAHMEN DER LOHN- UND GEHALTSABRECHNUNG LIEERN. Die betriebliche Altersversorgung (bav) gehört für viele Unternehmen inzwischen zum guten Ton. Neben der Möglichkeit der Arbeitgeber, Arbeitnehmer für das Unternehmen zu gewinnen und an das Unternehmen zu binden, nutzen viele Arbeitnehmer seit 2002 ihren Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung oder wandeln ihre vermögenswirksamen Leistungen (VL) in einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung um. In der Praxis sind vielfach auch Mischfinanzierungssysteme anzutreffen, also bav-modelle, die von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam finanziert werden. In ausgewählten Branchen wird die bav auch tarifvertraglich geregelt EBV regelt die Entgeltbescheinigung Am ist die neue Entgeltbescheinigungsverordnung in Kraft getreten. Darin werden Vorgaben zum Inhalt und zum Verfahren normiert und dadurch ein verbindlicher Mindeststandard geschaffen. Auf die bav bezogen bedeutet dies, dass sich Zukunftssicherungsleistungen unabhängig von ihrer inanzierungsart weder erhöhend noch mindernd auf das Gesamt-Brutto auswirken dürfen. Allerdings wird jetzt auch nur noch die Entgeltumwandlung auf der Entgeltbescheinigung als Abzug dargestellt Aufzeichnungs-, Mitteilungs- und Aufbewahrungspflichten (Lohnkonto) Das Lohnkonto ist der Hauptbestandteil der Lohnunterlagen. Gemäß 41 EStG hat der Arbeitgeber am Ort der Betriebsstätte für jeden Arbeitnehmer und jedes Betriebsjahr ein Lohnkonto zu führen. Die Bezeichnung Lohnkonto ist dabei irreführend, da es sich nicht um ein Konto im Sinne der Buchhaltung handelt, sondern vielmehr um die Organisation, Vorhaltung und Gewährung der ordentlich und vollständig geführten Unterlagen des Arbeitnehmers. Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung gelten zusätzlich besondere Aufzeichnungs- und Mitteilungspflichten ( 5 LStDV) Besondere Aufzeichnungspflichten Im Durchführungsweg der Direktversicherung (analog Pensionskasse/Pensionsfonds) ist nach 5 LStDV je Versorgungszusage und je Arbeitnehmer olgendes zu dokumentieren:

3 ALLGEMEINES 3 a) Bei Inanspruchnahme der Steuerbefreiung ( 3 Nr. 63 EStG) Zeitpunkt der Zusageerteilung Zeitpunkt der Übertragung im Rahmen des Übertragungsabkommens alle Änderungen einer bestehenden Versorgungszusage nach dem b) Bei Inanspruchnahme der Pauschalversteuerung ( 40b EStG) Inhalt der am bestehenden Versorgungszusage Verzichtserklärung (bei Verzicht auf die Steuerfreiheit) bei Übernahme einer Altzusage bzw. bei Übertragung im Rahmen des Übertragungsabkommens die Erklärung des alten Arbeitgebers, dass die Zusage bis zum Übertragungszeitpunkt nicht als Zusage im Sinne des 3 Nr. 63 EStG behandelt worden ist 1.4. Besondere Mitteilungspflichten Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Versicherer/dem Versorgungsträger mitzuteilen, wie die geleisteten Beiträge versteuert worden sind (steuerfrei, individuell oder pauschal). Die Mitteilung darüber hat spätestens zwei Monate nach Ablauf des Kalenderjahres bzw. nach Ausscheiden des Mitarbeiters zu erfolgen. Sofern Arbeitgeber ihren Mitteilungspflichten nicht nachkommen, ist im Leistungsfall vom Versicherer/Versorgungsträger die volle Steuerpflicht der Leistungen anzunehmen. Diese Mitteilung ist nicht erforderlich, wenn der Versicherer/Versorgungsträger die steuerliche Behandlung der geleisteten Beiträge kennt und diese Kenntnis dem Arbeitgeber mitgeteilt hat Besondere Aufbewahrungspflichten Die Unterlagen darüber sind so lange aufzubewahren, wie dies zur Sicherstellung einer korrekten Besteuerung notwendig erscheint, in letzter Konsequenz bis zum Eintritt des Leistungsfalls des jeweiligen versorgungsberechtigten Arbeitnehmers.

4 ALLBEISPIELE UND MUSTERABRECHNUNGEN 4 2. ALLBEISPIELE UND MUSTERABRECHNUNGEN Die aufgezeigten allbeispiele wurden alle mit dem VorsorgePLANER der Canada Life erstellt. Sie beruhen auf einem Musterfall mit folgenden Annahmen (im Beispiel 5 werden andere Vorgaben definiert): Max Muster 35 Jahre, ledig, keine Kinder, kirchensteuerpflichtig in Niedersachsen Krankenversicherungsbeitragssatz 14,6 % (1,10 % Zusatzbeitrag) Zusatzbeitrag von 0,25 % für Kinderlose Bruttoeinkommen/Monat: Vermögenswirksame Leistungen (VL), davon 26,59 vom Arbeitgeber Stand der Berechnungen Übersicht der allbeispiele all 1: all 2: all 3: all 4: all 5: Lohnabrechnung ohne betriebliche Altersversorgung (bav) Lohnabrechnung mit Entgeltumwandlung von 100 monatlich (nach 3 Nr. 63 EStG) Umwandlung des VL-Anspruchs in eine Anwartschaft auf bav (nach 3 Nr. 63 EStG) Lohnabrechnung mit arbeitgeberfinanzierter bav von 100 monatlich (nach 3 Nr. 63 EStG) Lohnabrechnung mit mischfinanzierter bav von 150 monatlich (nach 3 Nr. 63 EStG)

5 ALLBEISPIELE UND MUSTERABRECHNUNGEN all 1: Lohnabrechnung ohne betriebliche Altersversorgung Geburtsdatum StKl. aktor Ki.rbtr. KiSt-pflichtig reibetrag jährl. 1 reibetrag mtl I 0,0 Ja 0,00 0,00 Hinweise zur Abrechnung Herrn Max Muster Bruttobezüge Bezeichnung St 2 SV 2 GB 3 Betrag (in ) Lohn/Gehalt L L J 2.500,00 VL-Arbeitgeberbeitrag L L J 26,59 Gesamt-Brutto Steuer/Sozialversicherung 2.526,59 St 2 Steuer-Brutto Lohnsteuer Kirchensteuer Solidaritätszuschlag steuerrechtl. Abzüge L 2.526,59 312,58 28,13 17,19 357,90 SV 2 KV-Brutto RV-Brutto AV-Brutto PV-Brutto KV-Beitrag RV-Beitrag AV-Beitrag PV-Beitrag 4 SV-rechtl. Abzüge L 2.526, , , ,59 212,23 236,24 37,90 Z 38,53 524,90 Nettoverdienst Verdienstbescheinigung Nettobezüge/Nettoabzüge 1.643,79 Gesamt-Brutto ,13 SV-Brutto ,13 Bezeichnung Betrag Steuer-Brutto ,13 KV-Beitrag 1.485,61 VL-Gesamtbeitrag -40,00 Lohnsteuer 2.188,06 RV-Beitrag 1.653,68 Kirchensteuer 196,91 AV-Beitrag 265,30 Solidaritätszuschlag 120,33 PV-Beitrag 269,71 VWL gesamt 280,00 SV-AG-Anteil Auszahlungsbetrag 490, ,79 1 H = Hinzurechnungsbetrag 2 L = laufender Bezug, S = sonstiger Bezug, = frei, 3 J = Bestandteil des Gesamt-Brutto E = Einmalbezug, P = Pauschalierung, A = Abfindung, 4 Z = einschl. Beitragszuschlag zur PV für Kinderlose M = mehrjährige Versteuerung, N = Nachberechnung, V = Vorjahr, W = Entgeltguthaben

6 ALLBEISPIELE UND MUSTERABRECHNUNGEN all 1: Lohnabrechnung ohne betriebliche Altersversorgung Erläuterung ERMITTLUNG DES GESAMT-BRUTTO Der Bruttolohn wird im Haben (+) verbucht. Die Bezeichnung L in den Spalten St und SV kennzeichnet, dass der Zufluss steuer- und sozialabgabenpflichtig ist. Auf Einkünfte dieser Art sind Steuern (Lohn-, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) sowie Sozialabgaben (gesetzliche KV, PV, RV und AV) zu entrichten, bei fast allen Beitragssätzen jeweils hälftig vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber. Der Zusatzbeitrag zur KV sowie zur PV hingegen wird vom Arbeitnehmer alleine getragen. Weitere Bezüge (z. B. Nachtzuschläge) fallen in diesem Beispiel nicht an. Der Anspruch auf den Zuschuss zu den VL (26,59 ) wird addiert. Da dies grundsätzlich auch ein steuer- und sozialabgabenpflichtiger Zufluss ist, erhöht er auch das Gesamt-Brutto. Somit ergibt sich ein Gesamt-Brutto von 2.526,59. ERMITTLUNG DES STEUER- UND/ODER SV-BRUTTO Das Steuer- und/oder SV-Brutto stellt die Grundlage für die Ermittlung der Steuern bzw. Sozialabgaben dar. Sie verändern sich nur, wenn der Arbeitnehmer weitere Bezüge hat, die steuer- und/oder sozialabgabenpflichtig bzw. steuer- und/oder sozialabgabenfrei sind. In diesem Beispiel entsprechen das Steuer- und das SV-Brutto dem Gesamt-Brutto. ERMITTLUNG DES NETTOVERDIENSTES Mittels Steuer- und SV-Brutto werden die Steuern und die Sozialabgaben berechnet und vom Gesamt-Brutto abgezogen. Daraus ergibt sich der Nettoverdienst. HINWEIS ür einige Sozialabgaben gelten bestimmte Obergrenzen (Beitragsbemessungsgrenzen). ERMITTLUNG DES AUSZAHLUNGSBETRAGS In diesem all entspricht der Nettoverdienst dem Auszahlungsbetrag, da keine weiteren Be- oder Abzüge vorhanden sind, wie zum Beispiel Beiträge zu einer Direktversicherung, geldwerte Vorteile oder Vorschüsse.

7 ALLBEISPIELE UND MUSTERABRECHNUNGEN all 2: Lohnabrechnung mit Entgeltumwandlung von 100 monatlich (nach 3 Nr. 63 EStG) Geburtsdatum StKl. aktor Ki.rbtr. KiSt-pflichtig reibetrag jährl. 1 reibetrag mtl I 0,0 Ja 0,00 0,00 Hinweise zur Abrechnung Herrn Abrechnung nach neu umgesetzter bav: Max Muster - Durchführungsweg neue bav Direktversicherung (inkl. Investition der Entlastung) Bruttobezüge Bezeichnung St 2 SV 2 GB 3 Betrag (in ) Lohn/Gehalt L L J 2.500,00 VL-Arbeitgeberbeitrag L L J 26,59 Arbeitnehmerbeitrag bav nach 3 Nr. 63 EStG steuer-/sozialabgabensfrei Betriebliche Altersversorgung Arbeitnehmer Gehaltsverzicht L L N N 100,00-100,00 Gesamt-Brutto Steuer/Sozialversicherung 2.526,59 St 2 Steuer-Brutto Lohnsteuer Kirchensteuer Solidaritätszuschlag steuerrechtl. Abzüge L 2.426,59 288,58 25,97 15,87 330,42 SV 2 KV-Brutto RV-Brutto AV-Brutto PV-Brutto KV-Beitrag RV-Beitrag AV-Beitrag PV-Beitrag 4 SV-rechtl. Abzüge L 2.426, , , ,59 203,83 226,89 36,40 Z 37,01 504,13 Nettoverdienst Ihre neue bav Nettobezüge/Nettoabzüge 1.692,04 Nettoaufwand 51,75 garantiertes Kapital ,47 Bezeichnung Betrag garantierte Rente AN-Beitrag bav nach 3 Nr. 63 EStG -100,00 umgew. VL-AN-Beitrag 0,00 71,00 VL-Gesamtbeitrag -40,00 Steuerersparnis 27,48 mögliches Kapital ,47 SV-Ersparnis 20,77 mögliche Rente 332,45 Entgeltumwandl. 100,00 Arbeitgeberzuschuss 0,00 neuer bav-beitrag 100,00 SV-AG-Anteil Auszahlungsbetrag 471, ,04 1 H = Hinzurechnungsbetrag 2 L = laufender Bezug, S = sonstiger Bezug, = frei, 3 J = Bestandteil des Gesamt-Brutto E = Einmalbezug, P = Pauschalierung, A = Abfindung, 4 Z = einschl. Beitragszuschlag zur PV für Kinderlose M = mehrjährige Versteuerung, N = Nachberechnung, V = Vorjahr, W = Entgeltguthaben

8 ALLBEISPIELE UND MUSTERABRECHNUNGEN all 2: Lohnabrechnung mit Entgeltumwandlung von 100 monatlich Erläuterung ERMITTLUNG DES GESAMT-BRUTTO Die Entgeltumwandlung in Höhe von 100 wird als laufender Bezug steuer- und sozialabgabenfrei ( St, und SV, ) addiert, um dann als laufender Entgeltverzicht wieder abgezogen zu werden. Die Buchungen der Entgeltumwandlung sind rein informativ, um die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit der Entgeltumwandlung darzustellen. Die Entgeltumwandlung wirkt sich nicht auf das Gesamt-Brutto aus ( GB, N ). ERMITTLUNG DES STEUER- UND/ODER SV-BRUTTO Das Steuer- und SV-Brutto wurde um den Entgeltumwandlungsbetrag von 100 verringert ( St, und SV, ) und beträgt somit 2.426,59 statt 2.526,59. Die Reduzierung des Steuer- und SV-Brutto ergibt sich durch die oben beschriebenen Buchungen zur Entgeltumwandlung. Durch die Reduzierung des Steuer- und SV-Bruttoeinkommens spart der Arbeitnehmer in diesem Beispiel 27,48 Steuern und 20,77 Sozialabgaben. ERMITTLUNG DES NETTOVERDIENSTES Von dem um 100 verringerten Steuer- und SV-Brutto werden nun die (geringere) Steuer und die (geringeren) Sozialabgaben berechnet, addiert und vom Gesamt-Brutto abgezogen. Das Ergebnis ist der Nettoverdienst, der nun höher ist als bei der Gehaltsabrechnung ohne Entgeltumwandlung, in diesem Beispiel um 48,25 (27,48 Steuern und 20,77 Sozialabgaben). ERMITTLUNG DES AUSZAHLUNGSBETRAGS Bei der Direktversicherung wird der Beitrag unmittelbar vom Arbeitgeber an das Versicherungsunternehmen abgeführt. Deshalb wird der Entgeltumwandlungsbetrag von 100 vom Nettoverdienst abgezogen. Es ergibt sich der Auszahlungsbetrag. Durch die Steuer- und SV-Ersparnis (48,25 ) ist der Auszahlungsbetrag in diesem Beispiel bei 100 Beitrag zur Altersversorgung lediglich um 51,75 geringer als im all 1.

9 ALLBEISPIELE UND MUSTERABRECHNUNGEN all 3: Umwandlung des VL-Anspruchs in eine Anwartschaft auf bav (nach 3 Nr. 63 EStG) Geburtsdatum StKl. aktor Ki.rbtr. KiSt-pflichtig reibetrag jährl. 1 reibetrag mtl I 0,0 Ja 0,00 0,00 Hinweise zur Abrechnung Herrn Abrechnung nach neu umgesetzter bav: Max Muster - Durchführungsweg neue bav Direktversicherung - Umwandlung von VL in bav (inkl. Investition der Entlastung) Bruttobezüge Bezeichnung St 2 SV 2 GB 3 Betrag (in ) Lohn/Gehalt L L J 2.500,00 VL-Arbeitgeberbeitrag für bav nach 3 Nr. 63 EStG L L J 26,59 Arbeitnehmerbeitrag bav nach 3 Nr. 63 EStG steuer-/sozialabgabenfrei Betriebliche Altersversorgung Arbeitnehmer Gehaltsverzicht L L N N 77,47-77,47 Gesamt-Brutto Steuer/Sozialversicherung 2.526,59 St 2 Steuer-Brutto Lohnsteuer Kirchensteuer Solidaritätszuschlag steuerrechtl. Abzüge L 2.449,12 293,91 26,45 16,16 336,52 SV 2 KV-Brutto RV-Brutto AV-Brutto PV-Brutto KV-Beitrag RV-Beitrag AV-Beitrag PV-Beitrag 4 SV-rechtl. Abzüge L 2.449, , , ,12 205,73 228,99 36,74 Z 37,35 508,81 Nettoverdienst Ihre neue bav Nettobezüge/Nettoabzüge 1.681,26 Nettoaufwand 0,00 garantiertes Kapital ,89 Bezeichnung Betrag garantierte Rente AN-Beitrag bav nach 3 Nr. 63 EStG -77,47 umgew. VL-AN-Beitrag 40,00 53,17 Steuerersparnis 21,38 mögliches Kapital ,17 SV-Ersparnis 16,09 mögliche Rente 249,30 Entgeltumwandl. 77,47 Arbeitgeberzuschuss 0,00 neuer bav-beitrag 77,47 SV-AG-Anteil Auszahlungsbetrag 475, ,79 1 H = Hinzurechnungsbetrag 2 L = laufender Bezug, S = sonstiger Bezug, = frei, 3 J = Bestandteil des Gesamt-Brutto 4 E = Einmalbezug, P = Pauschalierung, A = Abfindung, Z = einschl. Beitragszuschlag zur PV für Kinderlose M = mehrjährige Versteuerung, N = Nachberechnung, V = Vorjahr, W = Entgeltguthaben

10 ALLBEISPIELE UND MUSTERABRECHNUNGEN all 3: Umwandlung des VL-Anspruchs in eine Anwartschaft auf bav Erläuterung Max Muster erhält einen Arbeitgeberzuschuss zu seinen vermögenswirksamen Leistungen (VL) in Höhe von 26,59. Diesen Zuschuss stockt er selbst um 13,41 auf und legt somit monatlich 40 in einem Bausparvertrag an. Zukünftig möchte er diese 40 in eine Anwartschaft auf bav umwandeln. Die daraus resultierenden Steuer- und Sozialabgabenersparnisse sollen ebenfalls in diese Anwartschaft fließen. Da in diesem Beispiel die Steuer- und Sozialabgabenersparnisse mit für die Altersversorgung verwendet werden, erhöht sich der Beitrag zur Altersversorgung entsprechend und das verfügbare Nettoeinkommen bleibt gleich! ERMITTLUNG DES GESAMT-BRUTTO Der Bruttolohn wird im Haben (+) verbucht. Der Anspruch auf Umwandlung des Zuschusses zu den VL (26,59 ) in die bav wird addiert. Da dies grundsätzlich auch steuer- und sozialabgabenpflichtige Zuflüsse sind, erhöhen sie auch das Gesamt-Brutto. Danach wird der Umwandlungsbetrag (Beitrag zu den VL [40 ] zzgl. Steuer- und SV-Ersparnis ergibt 77,47 ) als laufend steuer- und sozialabgabenfrei addiert (siehe Bezeichnung in den Spalten St und SV ), um dann wieder als laufender Gehaltsverzicht steuer- und sozialabgabenpflichtig abgezogen zu werden. Durch diesen Buchungsverlauf ergibt sich eine Reduzierung des Steuer- und SV-Bruttoeinkommens. Somit spart der Arbeitnehmer in diesem Beispiel 21,38 Steuern und 16,09 Sozialabgaben. Daraus resultiert der oben genannte Umwandlungsbetrag von 77,47 und das Gesamt-Brutto ist im Vergleich zur Gehaltsabrechnung ohne bav (all 1) identisch. ERMITTLUNG DES STEUER- UND/ODER SV-BRUTTO Das Steuer- und SV-Brutto ist um den Entgeltumwandlungsbetrag von 77,47 verringert worden ( St, und SV, ). Somit ist die Grundlage zur Berechnung der Steuern und der SV-Abgaben niedriger. ERMITTLUNG DES NETTOVERDIENSTES Von dem um 77,47 geringeren Steuer- und SV-Brutto werden nun die Steuern und die Sozialabgaben berechnet, addiert und vom Gesamt-Brutto abgezogen. Es ergibt sich der Nettoverdienst, der nun höher ist als bei der Gehaltsabrechnung ohne Entgeltumwandlung, in diesem Beispiel um 37,47 (21,38 Steuern und 16,09 Sozialabgaben). ERMITTLUNG DES AUSZAHLUNGSBETRAGS Der Entgeltumwandlungsbetrag von 77,47 wird vom Nettoverdienst abgezogen. Daraus ergibt sich der Auszahlungsbetrag.

11 ALLBEISPIELE UND MUSTERABRECHNUNGEN all 4: Lohnabrechnung mit arbeitgeberfinanzierter bav von 100 monatlich (nach 3 Nr. 63 EStG) Geburtsdatum StKl. aktor Ki.rbtr. KiSt-pflichtig reibetrag jährl. 1 reibetrag mtl I 0,0 Ja 0,00 0,00 Hinweise zur Abrechnung Herrn Abrechnung nach neu umgesetzter bav: Max Muster - Durchführungsweg neue bav Direktversicherung Bruttobezüge Bezeichnung St 2 SV 2 GB 3 Betrag (in ) Lohn/Gehalt L L J 2.500,00 VL-Arbeitgeberbeitrag L L J 26,59 Arbeitgeberbeitrag bav nach 3 Nr. 63 EStG steuer-/sozialabgabenfrei N 100,00 Gesamt-Brutto Steuer/Sozialversicherung 2.526,59 St 2 Steuer-Brutto Lohnsteuer Kirchensteuer Solidaritätszuschlag steuerrechtl. Abzüge L 2.526,59 312,58 28,13 17,19 357,90 SV 2 KV-Brutto RV-Brutto AV-Brutto PV-Brutto KV-Beitrag RV-Beitrag AV-Beitrag PV-Beitrag 4 SV-rechtl. Abzüge L 2.526, , , ,59 212,23 236,24 37,90 Z 38,53 524,90 Nettoverdienst Ihre neue bav Nettobezüge/Nettoabzüge 1.643,79 Nettoaufwand 0,00 garantiertes Kapital ,47 Bezeichnung Betrag garantierte Rente VL-Gesamtbeitrag -40,00 umgew. VL-AN-Beitrag 0,00 71,00 Steuerersparnis 0,00 mögliches Kapital ,47 SV-Ersparnis 0,00 mögliche Rente 332,45 Entgeltumwandl. 0,00 Arbeitgeberzuschuss 100,00 neuer bav-beitrag 100,00 SV-AG-Anteil Auszahlungsbetrag 490, ,79 1 H = Hinzurechnungsbetrag 2 L = laufender Bezug, S = sonstiger Bezug, = frei, 3 J = Bestandteil des Gesamt-Brutto 4 E = Einmalbezug, P = Pauschalierung, A = Abfindung, Z = einschl. Beitragszuschlag zur PV für Kinderlose M = mehrjährige Versteuerung, N = Nachberechnung, V = Vorjahr, W = Entgeltguthaben

12 ALLBEISPIELE UND MUSTERABRECHNUNGEN all 4: Lohnabrechnung mit arbeitgeberfinanzierter bav von 100 monatlich Erläuterung ERMITTLUNG DES GESAMT-BRUTTO Die arbeitgeberfinanzierte bav in Höhe von 100 wird als laufender Bezug steuer- und sozialabgabenfrei ( St, und SV, ) addiert. Am ist die neue Entgeltbescheinigungsverordnung in Kraft getreten. Darin werden Vorgaben zum Inhalt und zum Verfahren normiert und dadurch ein verbindlicher Mindeststandard geschaffen. Auf die bav bezogen bedeutet dies, dass sich Zukunftssicherungsleistungen unabhängig von ihrer inanzierungsart weder erhöhend noch mindernd auf das Gesamt Brutto auswirken dürfen. Die Buchungen der arbeitgeberfinanzierten bav sind daher rein informativ, um die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit darzustellen und wirken sich nicht auf das Gesamt-Brutto aus ( GB, N ). ERMITTLUNG DES STEUER- UND/ODER SV-BRUTTO Da die arbeitgeberfinanzierte bav zusätzlich zum Lohn/Gehalt geleistet wird und steuer- und sozialabgabenfrei ist ( St, und SV, ), bleibt das Steuer- und SV-Brutto wie ursprünglich. ERMITTLUNG DES NETTOVERDIENSTES Auch der Nettoverdienst bleibt aufgrund der oben genannten Auswirkungen gleich. ERMITTLUNG DES AUSZAHLUNGSBETRAGS Da gemäß der Entgeltbescheinigungsverordnung aus 2013 nur noch die Entgeltumwandlung auf der Entgeltbescheinigung als Abzug dargestellt werden darf, wird der Beitrag zur arbeitgeberfinanzierten bav nicht vom Nettoverdienst abgezogen. Es ergibt sich der Auszahlungsbetrag.

13 ALLBEISPIELE UND MUSTERABRECHNUNGEN all 5: Lohnabrechnung mit mischfinanzierter bav von 150 monatlich (nach 3 Nr. 63 EStG) Geburtsdatum StKl. aktor Ki.rbtr. KiSt-pflichtig reibetrag jährl. 1 reibetrag mtl I 0,0 Ja 0,00 0,00 Hinweise zur Abrechnung Herrn Abrechnung nach neu umgesetzter bav: Max Muster - Durchführungsweg neue bav Direktversicherung Bruttobezüge Bezeichnung St 2 SV 2 GB 3 Betrag (in ) Lohn/Gehalt L L J 2.500,00 VL-Arbeitgeberbeitrag L L J 26,59 Arbeitgeberbeitrag bav nach 3 Nr. 63 EStG steuer-/sozialabgabenfrei Arbeitnehmerbeitrag bav nach 3 Nr. 63 EStG steuer-/sozialabgabenfrei Betriebliche Altersversorgung Arbeitnehmer Gehaltsverzicht L L N N N 50,00 100,00-100,00 Gesamt-Brutto Steuer/Sozialversicherung 2.526,59 St 2 Steuer-Brutto Lohnsteuer Kirchensteuer Solidaritätszuschlag steuerrechtl. Abzüge L 2.426,59 288,58 25,97 15,87 330,42 SV 2 KV-Brutto RV-Brutto AV-Brutto PV-Brutto KV-Beitrag RV-Beitrag AV-Beitrag PV-Beitrag 4 SV-rechtl. Abzüge L 2.426, , , ,59 203,83 226,89 36,40 Z 37,01 504,13 Nettoverdienst Ihre neue bav Nettobezüge/Nettoabzüge 1.692,04 Nettoaufwand 51,75 garantiertes Kapital ,72 Bezeichnung Betrag garantierte Rente AN-Beitrag bav nach 3 Nr. 63 EStG -100,00 umgew. VL-AN-Beitrag 0,00 109,83 VL-Gesamtbeitrag -40,00 Steuerersparnis 27,48 mögliches Kapital ,55 SV-Ersparnis 20,77 mögliche Rente 513,68 Entgeltumwandl. 100,00 Arbeitgeberzuschuss 50,00 neuer bav-beitrag 150,00 SV-AG-Anteil Auszahlungsbetrag 471, ,04 1 H = Hinzurechnungsbetrag 2 L = laufender Bezug, S = sonstiger Bezug, = frei, 3 J = Bestandteil des Gesamt-Brutto E = Einmalbezug, P = Pauschalierung, A = Abfindung, 4 Z = einschl. Beitragszuschlag zur PV für Kinderlose M = mehrjährige Versteuerung, N = Nachberechnung, V = Vorjahr, W = Entgeltguthaben

14 ALLBEISPIELE UND MUSTERABRECHNUNGEN all 5: Lohnabrechnung mit mischfinanzierter bav von 150 monatlich Erläuterung ERMITTLUNG DES GESAMT-BRUTTO Die arbeitgeberfinanzierte bav in Höhe von 50 wird als laufender Bezug steuer- und sozialabgabenfrei ( St, und SV, ) addiert. Die Entgeltumwandlung in Höhe von 100 wird als laufender Bezug steuer- und sozialabgabenfrei ( St, und SV, ) addiert, um dann als laufender Entgeltverzicht wieder abgezogen zu werden. Die Buchungen der Entgeltumwandlung sind rein informativ, um die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit der Entgeltumwandlung darzustellen. Die Entgeltumwandlung wirkt sich nicht auf das Gesamt-Brutto aus ( GB, N ). Die Buchungen der arbeitgeberfinanzierten bav sind ebenfalls rein informativ, um die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit darzustellen und wirken sich nicht auf das Gesamt-Brutto aus ( GB, N ). Somit ergibt sich ein Gesamt-Brutto von 2.526,59. ERMITTLUNG DES STEUER- UND/ODER SV-BRUTTO Das Steuer- und SV-Brutto wird um den Entgeltumwandlungsbetrag von 100 verringert ( St, und SV, ) und beträgt somit 2.426,59 statt 2.526,59. Die Reduzierung des Steuer- und SV-Brutto ergibt sich durch die oben beschriebenen Buchungen zur Entgeltumwandlung. Da der arbeitgeberfinanzierte Anteil (50 ) zusätzlich zum Lohn/Gehalt geleistet wird, reduziert dieser das Steuer- und SV-Brutto nicht. ERMITTLUNG DES NETTOVERDIENSTES Von dem um 100 verringerten Steuer- und SV-Brutto werden nun die (geringere) Steuer und die (geringeren) Sozialabgaben berechnet, addiert und vom Gesamt-Brutto abgezogen. Das Ergebnis ist der der Nettoverdienst, der nun höher ist als bei der Gehaltsabrechnung ohne Entgeltumwandlung, in diesem Beispiel um 48,25 (27,48 Steuern und 20,77 Sozialabgaben). ERMITTLUNG DES AUSZAHLUNGSBETRAGS Bei der Direktversicherung wird der Beitrag unmittelbar vom Arbeitgeber an das Versicherungsunternehmen abgeführt. Deshalb wird der Entgeltumwandlungsbetrag von 100 vom Nettoverdienst abgezogen. Der Beitrag zur arbeitgeberfinanzierten bav wird nicht vom Nettoverdienst abgezogen. Es ergibt sich der Auszahlungsbetrag.

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