Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz,

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1 Reglement über den Studiengang Master of Science HES-SO in Engineering Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf das Vereinbarungsprotokoll zwischen der CUSO (Conférence universitaire de Suisse occidentale) und der HES-SO über die gegenseitige Anerkennung von Studiengängen und Abschlüssen und über die Rahmenvorschriften für den Zugang von Studierenden und Diplomierten von einer Hochschule zur anderen vom 7. April 007, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule Westschweiz (HES-SO) vom 6. Mai 0, gestützt auf die Rahmenrichtlinien für die Grundausbildung (Bachelor- und Masterstudiengänge) an der HES-SO vom 6. Mai 0, beschliesst: I. Allgemeine Bestimmungen Ziel Art. Das vorliegende Reglement legt die Normativbestimmungen für den Studiengang Master of Science HES-SO in Engineering (nachfolgend HES- SO//MSE) fest. Einordnung des Studiengangs Art. HES-SO//MSE ist ein FH-Masterstudiengang, der auf die FH- Bachelorstudiengänge des Bereichs Ingenieurwesen und Architektur (nachfolgend Bereich I&A) folgt und in verschiedenen Vertiefungen angeboten wird. Für diesen Studiengang, der in Zusammenarbeit mit den sechs anderen öffentlichen Schweizer Fachhochschulen angeboten wird, werden insgesamt 90 ECTS-Credits vergeben, davon 0 ECTS-Credits für ein gemeinsames Bildungsangebot (ein Drittel der Ausbildung) und 60 ECTS-Credits für das spezifische Bildungsangebot der jeweiligen Fachhochschule (zwei Drittel der Ausbildung). Das gemeinsame Bildungsangebot ist Gegenstand einer Koordination auf Bundesebene; die Verwaltung des übrigen Bildungsangebots erfolgt durch den Bereich I&A der HES-SO. Der Hauptteil der Ressourcen (Dozierende, Räumlichkeiten, Einrichtung) wird von den Schulen in ihrer Eigenschaft als Leistungserbringer bereitgestellt. Seite /

2 Vertiefungen Art. HES-SO//MSE umfasst zwei Vertiefungen, die wahlweise angeboten werden: a) Informations- und Kommunikationstechnologien (TIC); b) Industrielle Technologien (TIN). Jede Vertiefung umfasst Optionen. Ziel des Studiengangs HES- SO//MSE Verwaltung und Organisation Art. Das Ziel des auf die Bachelorstudiengänge dieses Bereichs folgenden Studiengangs HES-SO//MSE besteht darin, eine auf wissenschaftlichen und methodologischen Grundlagen beruhende praxisorientierte Ausbildung im Ingenieurwesen anzubieten. Diese Ausbildung soll folgende Kenntnisse vermitteln: Art. 5 I&A. a) Problemlösungskompetenzen und Methoden, die über die typischerweise mit der Bachelorstufe verbundenen Kompetenzen und Methoden hinausgehen; b) wissenschaftliche und analytische Kompetenzen sowie Kompetenzen im Bereich der angewandten Forschung und Entwicklung, die es ermöglichen, bei der Konzeption, Planung und Entwicklung von Industrieprodukten oder Dienstleistungen seine Originalität zu beweisen; c) soziale Kompetenzen; d) Managementkompetenzen zur Leitung eines interdisziplinären Projektteams. HES-SO//MSE untersteht der strategischen Leitung des Bereichsrates Seine operative Leitung wird von dem/der Leiter/in des Studiengangs MSE sichergestellt, der/die dem/der Leiter/in des Bereichs I&A unterstellt ist. II. Zulassung und Einschreibung Zulassung zum Studiengang HES-SO//MSE Die Unterlagen des Bewerbers oder der Bewerberin werden nur bearbeitet, wenn ein Nachweis für die Zahlung der Einschreibegebühr vorliegt. Art. 6 Der/die Bewerber/in für die Zulassung zum Studiengang HES- SO//MSE sendet seinen/ihren Antrag an HES-SO//Master. Aufnahmekommission Art. 7 Die zuständige Aufnahmekommission ist die Gruppe der Zulassungsverantwortlichen für den Bereich I&A (nachfolgend GRAD). Die GRAD besteht aus mindestens einem/einer Vertreter/in pro Hochschule für Technik und aus dem/der Leiter/in des Studiengangs. Die GRAD trifft ihre Entscheidungen über Stellungnahmen im Konsens. Seite /

3 Zulassung nach Ranking Art. 8 Jede Bewerbung eines/einer Studierenden der HES-SO im letzten Bachelor-Studienjahr in einem Unterstützungs-Studiengang, oder eines Inhabers bzw. einer Inhaberin eines Abschlusses der HES-SO in einem Unterstützungs-Studiengang, der maximal drei Jahre vor dem Beginn der Ausbildung erworben wurde, wird auf der Grundlage der Rankings bearbeitet. Zum Studiengang HES-SO//MSE zugelassen sind Studierende der HES-SO im letzten Bachelor-Studienjahr in einem Unterstützungs-Studiengang sowie Inhaber/innen eines Abschlusses der HES-SO, der in einem Unterstützungs- Studiengang maximal drei Jahre vor dem Beginn der Ausbildung erworben wurde, die folgende Bedingungen erfüllen: a) ein Ergebnis A oder B nach Ranking, das auf der Grundlage der Ergebnisse ermittelt wird, die in den ersten 5 Semestern für Vollzeitstudiengänge bzw. in den ersten 6 Semestern für berufsbegleitende Studiengänge des Bachelorstudiums erzielt wurden; b) ein Ergebnis C nach Ranking, das auf der Grundlage der Ergebnisse ermittelt wird, die in den ersten 5 Semestern für Vollzeitstudiengänge bzw. in den ersten 6 Semestern für berufsbegleitende Studiengänge des Bachelorstudiums erzielt wurden, zusammen mit einem Empfehlungsschreiben, das dem Antrag zuhanden der GRAD beigefügt ist. Das Empfehlungsschreiben muss von dem oder der für das Semesterprojekt oder die Bachelorarbeit verantwortlichen Dozierenden sowie von dem oder der Verantwortlichen der Master-Forschungseinheit (Master Research Unit oder MRU) oder dem/der Leiter/in des Bachelorstudiengangs unterzeichnet werden. Für Studierende im letzten Bachelor-Studienjahr ist die Zulassung endgültig, vorbehaltlich des endgültigen Bestehens des Bachelorstudiengangs. Ein Unterstützungs-Studiengang ist ein Bachelorstudiengang in dem Bereich, der den Zugang zur gewählten Vertiefung des Studiengangs HES-SO//MSE ermöglicht, gemäss der von der GRAD aktualisierten Liste. Seite /

4 Zulassung sur Dossier Art. 9 Bewerber/innen, die die in Artikel 8 festgelegten Bedingungen für eine Zulassung nach Ranking nicht erfüllen, werden einem Zulassungsverfahren sur Dossier unterzogen. Personen, die die folgenden Bedingungen erfüllen, sind für die Einreichung von Bewerbungsunterlagen zugelassen: a) Studierende der HES-SO im letzten Bachelorstudienjahr in einem Unterstützungs-Studiengang mit einem Ergebnis, das keine Zulassung nach Ranking ermöglicht; b) Bachelor oder Ingenieurdiplom der HES-SO in einem Unterstützungs- Studiengang, der/das vor über drei Jahren erworben wurde; c) Bachelor oder Ingenieurdiplom der HES-SO ausserhalb eines Unterstützungs-Studiengangs; d) Bachelor oder Ingenieurdiplom von einer anderen FH; e) Bachelor einer Universität oder einer ETH, oder ein gleichwertiger schweizerischer oder ausländischer Abschluss. Die Entscheidung über die Zulassung wird vom Bereichsrat nach Stellungnahme der GRAD getroffen. Sprachkenntnisse Art. 0 Der/die Bewerber/in muss den Nachweis erbringen, dass er/sie über ausreichende Sprachkenntnisse verfügt, um die Ausbildung zu absolvieren. Anerkennung von ECTS-Credits Art. Anträge auf Anerkennung von ECTS-Credits müssen zum Zeitpunkt der Einreichung des Bewerbungsdossiers gestellt werden und werden der GRAD unterbreitet. Die GRAD stimmt der Anrechnung innerhalb der für den Erwerb des Titels HES- SO//MSE erforderlichen 90 ECTS-Credits von maximal 5 ECTS-Credits zu, die in anderen Studiengängen / Vertiefungen oder Hochschulen erworben wurden, soweit sie die Erreichung der Lernziele der gewählten Vertiefung (TIC oder TIN) bescheinigen. Die GRAD erhält eine Stellungnahme des Leiters oder der Leiterin des Studiengangs MSE. Die Ausbildung, die diesen ECTS-Credits entspricht, muss in den vergangenen drei Jahren absolviert worden sein. Das Vertiefungsprojekt und die Masterarbeit können nicht Gegenstand eines Antrags auf Anerkennung von ECTS-Credits sein. Niveau B in Französisch gemäss dem Referenzrahmen des Europarats für das europäische Sprachenportfolio. Seite /

5 Einschreibung und Gebühren Art. Die zugelassenen Bewerber/innen werden von der Einheit HES- SO//Master an der HES-SO eingeschrieben. Sie bezahlen die Gebühren und Beiträge für die Kosten des Studiums, die von der HES-SO festgelegt werden. Die Einschreibung wird nur dann am Tag des Studienjahrbeginns wirksam, wenn der/die Studierende die Studiengebühren bezahlt hat und wenn alle Dokumente im Zusammenhang mit seiner/ihrer Zulassung korrekt ausgefüllt wurden. Sie berechtigt zu einem Studierendenausweis mit einem Gültigkeitszeitraum von einem Studienjahr. III. Organisation der Ausbildung Studiendauer und ECTS-Credits Art. Jedes Vollzeit-Studienjahr entspricht 60 ECTS-Credits. Für die Erteilung des Titels HES-SO//MSE muss der/die Studierende insgesamt 90 ECTS-Credits erwerben, die im Studienplan vorgesehen sind. Für Vollzeitstudierende beträgt die Studiendauer Semester. Für Teilzeitstudierende beträgt die Studiendauer in der Regel 5 Semester. Während des letzten Semesters verfasst der/die Studierende grundsätzlich seine/ihre Masterarbeit in Vollzeit. 5 Die Höchstdauer des Studiums beträgt 6 Semester. Ein Überschreiten dieser Dauer führt zu einem definitiven Ausschluss von dem Studiengang. 6 Auf schriftlichen Antrag des/der Studierenden und aufgrund von anerkannten, triftigen Gründen kann der/die Leiter/in des Studiengangs ausnahmsweise eine Abweichung von der Höchstdauer des Studiums bewilligen. Urlaub Art. Studierende, die ihr Studium vorübergehend unterbrechen wollen, können bei dem/der Leiter/in des Studiengangs einen Urlaub beantragen. Ein Urlaub kann für die Dauer eines Semesters oder eines Jahres gewährt werden. Ein gewährter Urlaub kann verlängert werden. Die kumulierte Gesamtdauer der Urlaube darf zwei Jahre nicht überschreiten. Seite 5/

6 Organisation des Studiums Art. 5 Das Studium ist in Form von Modulen organisiert. Jedes Modul ist Gegenstand eines Modulbeschriebs, in dem insbesondere die angestrebten Kompetenzen, die Anzahl der ECTS-Credits, die Anzahl der betreuten Unterrichtsperioden sowie die Unterrichts- und Evaluierungsformen festgelegt sind. Im Studienplan ist die Anzahl der ECTS-Credits festgelegt, die in den verschiedenen Modulkategorien erworben werden müssen. Es werden folgende Modul- und Projektkategorien unterschieden: a) die zentralen Module (ZM), die in drei Arten unterteilt werden: technisch-wissenschaftliche Vertiefung, erweiterte theoretische Grundlagen, Kontextmodule; b) die Vertiefungsmodule (VM); c) die Vertiefungsprojekte (VP); d) die Masterarbeit (MA). Die 90 ECTS-Credits, die der/die Studierende ableisten muss, um das Diplom im Studiengang HES-SO//MSE zu erwerben, sind auf die zentralen Module (ZM) mit 0 ECTS-Credits, die Vertiefungsmodule (VM) mit ECTS-Credits, das Vertiefungsprojekt mit 6 ECTS-Credits und die Masterarbeit mit 0 ECTS-Credits aufgeteilt. Auswahl der Option, der Module und der Projekte Art. 6 Bei seiner/ihrer Zulassung muss der/die Studierende sich für eine Vertiefung und eine der für die gewählte Vertiefung angebotenen Optionen einschreiben. Für jede Option wird eine Auswahl von zentralen und Vertiefungsmodulen angeboten, die es dem/der Studierenden ermöglichen, sein/ihr individuelles Studienprogramm zusammenzustellen. Der Studiengang definiert für jede Option obligatorische und fakultative Module. In jeder Option werden für die zentralen und Vertiefungsmodule je zwei obligatorische Module angeboten. Zudem können die Studierenden höchstens ein zentrales Modul und ein Vertiefungsmodul auswählen, die nicht zu ihrer Option gehören. Der/die Studierende wählt seine/ihre Projekte, darunter auch die Masterarbeit, in gegenseitigem Einvernehmen mit den Dozierenden aus, die sie vorschlagen. Jede/r Studierende wird von einem/einer Studienberater/in (Advisor) bei der Auswahl seines/ihres individuellen Studienprogramms und während der gesamten Dauer seines/ihres Studiums unterstützt. 5 Um auf Beginn eines Semesters die Option zu wechseln, kann ein Monat vor Semesterbeginn ein begründeter Antrag zuhanden des Leiters oder der Leiterin des Studiengangs mit Kopie an das Studiensekretariat HES-SO//Master gestellt werden. Wenn dem Antrag auf Wechsel der Option stattgegeben wird, müssen die obligatorischen Module der neuen Option belegt werden. Die bestandenen Module werden als bestandene fakultative Module betrachtet. Die Option darf während der Ausbildung höchstens einmal gewechselt werden. Seite 6/

7 Unterrichtssprache Art. 7 Die Unterrichtssprache ist in der Regel Französisch. Einige Module können in Englisch oder in Deutsch unterrichtet werden. Die in den verschiedenen Modulen und bei den Evaluationen verwendeten Sprachen sind in den Modulbeschrieben angegeben. Unterrichtsort Art. 8 Die ZM werden in der Einheit HES-SO//Master unterrichtet. Wenn diese Module zur gewählten Option gehören, kann der/die Studierende einen Teil der ZM absolvieren, die in deutscher oder in englischer Sprache von den sechs anderen öffentlichen Fachhochschulen angeboten werden, die Partner des HES-SO//MSE sind. Die VM und die Vertiefungsprojekte werden in der Regel an der Partnerschule der MRU unterrichtet, die das jeweilige Modul oder Projekt anbietet. Die Masterarbeit wird in der MRU verfasst, die in gegenseitigem Einvernehmen zwischen dem/der Studierenden und dem/der Betreuer/in der Masterarbeit gewählt wurde. Mit Einverständnis der beiden Parteien kann die Masterarbeit auch in dem Partnerunternehmen verfasst werden. Seite 7/

8 IV. Evaluation, Promotion, Verleihung von Diplomen, Masterarbeit Allgemeines Art. 9 Jedes Modul und jedes Projekt ist Gegenstand von Evaluationen, deren Modalitäten im Studienplan und insbesondere in den Modul- bzw. Projektbeschrieben der zentralen Module, der Vertiefungsmodule und der Vertiefungsprojekte festgelegt sind. Am Ende jedes Herbst- und Frühlingssemesters finden Prüfungssessionen statt. Die Anmeldung zu einem Modul oder Projekt führt de facto zur Anmeldung zu den Evaluationen des besagten Moduls oder Projekts. Für dazwischenliegende Leistungen, die Gegenstand einer benoteten Evaluation sind, wird eine auf einen Zehntel gerundete Note von bis 6 vergeben. Die Gesamtnote (der gewichtete Durchschnitt der Evaluationen des Moduls) wird auf die nächste halbe Note gerundet (.8,.7.5), wobei die Mindestnote für ein Bestehen der Prüfung und 6 die beste Note ist. Die Modalitäten für das Bestehen der Module oder der Projekte sind in den Modul- bzw. Projektbeschrieben festgelegt. 5 Für eine Note von.5 kann eine ergänzende Leistung erbracht werden. Es wird eine Ergänzungsprüfungssession gemäss denselben Modalitäten wie für die erste Evaluation organisiert. Wenn die Ergänzungsprüfung bestanden wird, beträgt die endgültige Note für die Evaluation.0. Wenn die Ergänzungsprüfung nicht bestanden wird, beträgt die endgültige Note für die Evaluation.5. Für ein Modul kann jeweils nur eine Ergänzungsprüfung abgelegt werden. 6 Wenn ein Modul ein erstes Mal nicht bestanden wird, kann es wiederholt werden. 7 Ein/e Studierende/r ist gezwungen, ein Modul aufzugeben, wenn er/sie es auch nach dem zweiten Versuch nicht bestanden hat. Er/sie kann das nicht bestandene Modul durch ein anderes ersetzen, sofern die maximale Anzahl nicht bestandener Credits, die in Art. Abs. Bst. b aufgeführt ist, nicht überschritten wurde. 8 Wenn ein obligatorisches Modul zweimal nicht bestanden wurde, hat der/die Studierende das Studium definitiv nicht bestanden und wird aus dem Studiengang HES-SO//MSE ausgeschlossen. 9 Ein/e Studierende/r ist gezwungen, ein nicht bestandenes Vertiefungsprojekt aufzugeben. Wenn das Vertiefungsprojekt zum ersten Mal nicht bestanden wurde, kann er/sie es durch ein anderes Vertiefungsprojekt zu einem anderen Thema ersetzen, sofern die maximale Anzahl nicht bestandener Credits, die in Art. Abs. Bst. b aufgeführt ist, nicht überschritten wurde. Seite 8/

9 Anmeldung und Abmeldung von Prüfungen, Verstösse und Betrug bei Prüfungen Art. 0 Die Anmeldung zu einem Modul oder zu einem Projekt kann nicht zurückgezogen werden, ausser wenn ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Der/die Studierende, der/die zu den Evaluationen der Module oder Projekte, zu denen er/sie sich gemäss dem Studienplan angemeldet hat, nicht nach den vorgesehenen Bestimmungen erschienen ist, erhält die Note, ausser bei Zulassung eines Falls von höherer Gewalt gemäss Absatz. Die Anwendung der Bestimmungen von Artikel bleibt vorbehalten. Der/die Studierende, der/die sich zur Begründung seiner/ihrer Abwesenheit auf einen Fall von höherer Gewalt beruft, hat dem/der Leiter/in des Studiengangs innerhalb von drei Tagen nach Auftreten des Falles höherer Gewalt einen schriftlichen Antrag zusammen mit den entsprechenden Nachweisen vorzulegen. Der/die Leiter/in des Studiengangs nimmt in schriftlicher Form den Antrag an oder lehnt ihn ab. Im Falle einer Zulassung des Antrags bleiben die Ergebnisse von eventuell bereits abgelegten Prüfungen erhalten. Jeder Betrug oder Betrugsversuch hat für dessen Verursacher/in die Vergabe der Note für das betroffene Modul oder Projekt zur Folge. Die Anwendung zusätzlicher Disziplinarvorschriften bleibt vorbehalten. Masterarbeit (Master-Thesis) Art. Die Masterarbeit erfolgt unter der Aufsicht des/der verantwortlichen Dozierenden und führt zur Abfassung und Verteidigung einer wissenschaftlichen Abhandlung. Die Dauer und die Modalitäten der Masterarbeit sind im Modulbeschrieb festgelegt. Um die Grundbestandteile genau zu dokumentieren, ist die Masterarbeit Gegenstand einer besonderen Vereinbarung mit Unterzeichnung durch drei Parteien: den/die Leiter/in des Studiengangs, den/die Studierende/n und das Unternehmen/Institut. Die Masterarbeit und die Verteidigung werden zusammen beurteilt. Die Modalitäten der Evaluation, der Verlängerung im Fall einer ergänzenden Leistung, des Terminkalenders und der Verteidigung sind im Modulbeschrieb festgelegt. Um die Genehmigung für den Beginn der Masterarbeit zu erhalten, dürfen dem/der Studierenden nicht mehr als insgesamt 6 ECTS-Credits bei den Grundmodulen und den Vertiefungsmodulen fehlen. Der/die Studierende muss ausserdem das Vertiefungsprojekt erfolgreich abgeschlossen haben. Die noch fehlenden ECTS-Credits müssen parallel zur Masterarbeit erworben werden. 5 Die Verteidigung der Masterarbeit kann nur stattfinden, wenn alle 60 Credits in den verschiedenen Modulkategorien definitiv erworben wurden. 6 Ein/e Studierende/r ist gezwungen, eine nicht bestandene Masterarbeit aufzugeben. Wenn die Masterarbeit zum ersten Mal nicht bestanden wurde, kann er/sie eine andere Masterarbeit zu einem anderen Thema schreiben. Seite 9/

10 Ausschluss Art. Ein/e Studierende/r hat das Studium definitiv nicht bestanden und wird vom Studiengang HES-SO//MSE ausgeschlossen, wenn er/sie: a) die 90 ECTS-Credits des Programms, das im Studienplan vorgesehen ist, nicht innerhalb des maximalen Zeitraums gemäss Artikel Abs. 5 erworben hat; b) von den gesamten Modulen mit Ausnahme der Masterarbeit mehrere Module/Projekte im Gegenwert von 5 ECTS-Credits nicht bestanden hat; c) sein/ihr Vertiefungsprojekt zweimal nicht bestanden hat; d) seine/ihre Masterarbeit zweimal nicht bestanden hat. Die Entscheidung über einen Ausschluss wird von dem/der Leiter/in des Studiengangs getroffen. Erteilung des Diploms Art. Der/die Studierende, welche/r die für den Studiengang HES-SO//MSE erforderlichen 90 ECTS-Credits erworben hat, erhält das Diplom Master of Science HES-SO in Engineering mit Vertiefung in [Bezeichnung der Vertiefung]. Das Diplom wird von dem Rektor und von dem/der Leiter/in des Bereichs unterzeichnet. V. Disziplinarische Aspekte Pflichten und Sanktionen Art. Die Studierenden sind verpflichtet, die Reglemente der Schulen einzuhalten, an denen die Module erteilt werden, und die diesbezüglichen Reglemente, Richtlinien und Verfahren zu beachten. Bei Disziplinlosigkeit, unregelmässigem Unterrichtsbesuch und bei Verstössen werden gegen den/die Studierende/n Sanktionen verhängt, die bis zum Ausschluss reichen können. Vor der Verhängung einer Sanktion muss eine Anhörung des/der Studierenden erfolgen. Seite 0/

11 VI. Schlussbestimmung Inkrafttreten und Aufhebung Art. 5 Das vorliegende Reglement tritt am. September 0 in Kraft. Die Richtlinien für den Studiengang Master of Science HES-SO in Engineering vom 7. Mai 009 werden aufgehoben. Dieses Reglement wurde durch Beschluss Nr. 0//5 vom Rektorat der HES-SO in seiner Sitzung vom 8. Juni 0 verabschiedet. Seite /

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