Wichtige Neuerungen im Baubewilligungs- und BAB-Verfahren

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1 Wichtige Neuerungen im Baubewilligungs- und BAB-Verfahren I. Ziele KRG/KRVO-Revision II. Baubewilligungsfreie Bauten und Anlagen III. Meldeverfahren IV. Baubewilligungsverfahren i. BZ V. BAB-Verfahren VI. Rechtsmittelverfahren VII. Übergangsrecht

2 I. Ziele KRG/KRVO-Revision 1. Vereinfachung 2. Beschleunigung 3. Harmonisierung Verfahren 4. Bessere Koordination

3 II. Baubewilligungsfreie Bauten und Anlagen - Abschl. Katalog der nichtbaubewilligungspflichtigen Bauvorhaben (Art. 40 KRVO) Bagatellen (temporäre B/A, Unterhaltsarbeiten etc.) Zusatzbewilligungen nötig (z.b. Reklame beim TBA) Unterstellung Meldeverfahren mögl. (BauG; G devorstand) Kein BAB-Verfahren!!

4 II. Baubewilligungsfreie Bauten und Anlagen 1. Temporäre Bauten und Anlagen (Tourismus / Freizeit) Schneebar Iglu Tipizelt

5 II. Baubewilligungsfreie Bauten und Anlagen 2. Unterhaltsarbeiten und Kleinbauten/-anlagen 1.5m 1m Reklame - Dacherneuerung - Kleinbauten 5m³ - Solarzellen 6m² / 2m²

6 III. Meldeverfahren Vereinfachtes Baubewilligungsverfahren Keine Profilierung / öffentl. Auflage / Publikation Bauvorhaben mit geringfügigen öffentlichen / privaten Interessen Voraussichtlich keine Einsprachen Bsp.: - Geringfügige Projektänderungen bewilligter Bauvorhaben - Bauliche Massnahmen ohne Aussenwirkung

7 III. Meldeverfahren a) Projektänderung bewil. Bauvorhaben b) Baul. Massnahmen im Innern Küche Stube Überdachung, z.b. Überdachung Mistlege z.b. Küchenvergrösserung, BGF bleibt gleich

8 IV. Baubewilligungsverfahren i. BZ. Vorläufige Prüfung (vgl. Liste Zusatzbewilligungen) Gemeinsame Auflage (20 Tage) Publikation im kommunalen Amtsblatt Meldung Zeitpunkt Auflage an Pro Infirmis ( Erledigungsfristen (2 / bei Einsprachen 3/ bei UVP 5 Mt.) Gebühren (Verfahrenskosten) Entscheideröffnung (koordiniert mit ZB) Baubeginn (bei Vorliegen Baubewilligung)

9 IV. Baubewilligungsverfahren i. BZ. Vorläufige Prüfung 20 TAGE BauB ZB Baugesuche Auflage Publ. Organ Gebühr Koordination 2 / 3 / 5 Monate

10 V. BAB-Verfahren 1. Baugesuche 4 Expl. bei einfachen Fällen 6 Expl. bei komplexen Fällen (UVP, Einsprachen, grosse tourist. Anlagen) 2. Vorläufige Prüfung Vollständigkeitsprüfung (z.b. ZB, Vorprüfungsentscheid GVA bei GZ) Mat. Grobprüfung (z.b. kein neues Ferienhaus in GZ) 3. Anmeldung zur Publikation / Weiterleitung Anmeldeformular neu bis Fr Uhr beim ARE (evtl. inkl. Baugesuchsakten) Weiterleitung Baugesuch während Auflage

11 V. BAB-Verfahren 4. Einsprachebehandlung Gemeinde orientiert ARE / stellt Antrag mit Begründung ARE entscheidet über Einsprache Eröffnung an Gesuchsteller 5. ARE als BAB-Behörde ARE erlässt BAB-Bewilligung / Entscheid (anstelle DIV)

12 V. BAB-Verfahren 6. Verfahrens- und Entscheidkoordination Grundsätzlich gleichzeitige Eröffnung aller kt. Bewilligungen an Gemeinde Ausnahme: Vorbehalt noch zu erteilender Bewilligungen (Wasserentnahme etc.) Gesamtentscheid ARE (ARE entscheidet über ZB) 7. Erteilung BAB-Bewilligung Zusatzbewilligung(en) u. Baubewilligung Gleichzeitige Erteilung separater Bewilligungen durch Gde

13 V. BAB-Verfahren Vorläufige Prüfung Gde BauB Gde Auflage Gde BAB-Bewilligung Kt. Anmeldung Publ. Gesuchsakten ZB Baugesuche 4 / 6 ARE BAB- Bewilligung oder GE ANU AfW ALSV ZB GE evtl. / oder

14 VI. Rechtsmittelverfahren 1. Einsprache Einheitliche Frist 20 Tage Einheitliche Legitimation - schutzwürdiges eigenes Interesse - Kostenpflicht bei Abweisung oder Nichteintreten 2. Spezielle Regelung für USO s Zentrale Auflage beim ARE Stellungnahme Gden zu Stellungnahme USO s 3. Rekurs Ein Rekurs gegen Bauentscheid, BAB-Entscheid u. evtl. ZB innert 20 Tagen seit Zustellung Entscheide

15 VII. Übergangsrecht Verfahrensrecht Grundsatz: Es gilt das neue Recht Ausnahme: Für hängige kommunale Baubewilligungsverfahren gelten bis zum Abschluss auf Gemeindeebene die bisherigen Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ( Art. 40 KRVO, Meldeverfahren) Materielles Recht Geltendes Recht im Zeitpunkt der Beurteilung des Baugesuchs (z.b. Art. 40 KRVO)

16 Schlusswort Kompetenz- und Verantwortungszuwachs bei den Gemeinden Unitad da forza!

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