Organisierte und transnationale Kriminalität. Ungleichheit, Armut und Wohlstandsgefälle (Ost-West, Süd-Nord)
|
|
- Georg Baumhauer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Eine Gemengelage von Problemen Prostitutionsabolitionismus Anti-Diskriminierungsbewegung Organisierte und transnationale Kriminalität Immigration Gewalt gegen Frauen Ungleichheit, Armut und Wohlstandsgefälle (Ost-West, Süd-Nord) Kriminologie II WS Page 1
2 Viele und unterschiedlich motivierte Akteure Europa und seine Institutionen Art. 83 Abs. 1 des Lissabonner Vertrages (AEUV) Group of Experts on Action Against Trafficking in Human Beings GRETA Menschenhandel als Menschenrechtsverletzung und Verpflichtung der Staaten, gegen Menschenhandel vorzugehen Vereinte Nationen Special Rapporteur on Trafficking in Humans Polizei NGOs Kriminologie II WS Page 2
3 232 StGB Menschenhandel (1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer eine andere Person unter Ausnutzung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage oder ihrer Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, oder wer eine andere Person unter einundzwanzig Jahren anwirbt, befördert, weitergibt, beherbergt oder aufnimmt, wenn 1. diese Person ausgebeutet werden soll a) bei der Ausübung der Prostitution oder bei der Vornahme sexueller Handlungen an oder vor dem Täter oder einer dritten Person oder bei der Duldung sexueller Handlungen an sich selbst durch den Täter oder eine dritte Person, b) durch eine Beschäftigung, c) bei der Ausübung der Bettelei oder d) bei der Begehung von mit Strafe bedrohten Handlungen durch diese Person, 2. diese Person in Sklaverei, Leibeigenschaft, Schuldknechtschaft oder in Verhältnissen, die dem entsprechen oder ähneln, gehalten werden soll oder 3. dieser Person rechtswidrig ein Organ entnommen werden soll. Kriminologie II WS Page 3
4 Ausbeutung durch Beschäftigung ( 232, Abs. 1, S. 2) Ausbeutung durch eine Beschäftigung im Sinne des Satzes 1 Nummer 1 Buchstabe b liegt vor, wenn die Beschäftigung aus rücksichtslosem Gewinnstreben zu Arbeitsbedingungen erfolgt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu den Arbeitsbedingungen solcher Arbeitnehmer stehen, welche der gleichen oder einer vergleichbaren Beschäftigung nachgehen (ausbeuterische Beschäftigung). Kriminologie II WS Page 4
5 232 StGB Menschenhandel (2) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer eine andere Person, die in der in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 bezeichneten Weise ausgebeutet werden soll, 1. mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List anwirbt, befördert, weitergibt, beherbergt oder aufnimmt oder 2. entführt oder sich ihrer bemächtigt oder ihrer Bemächtigung durch eine dritte Person Vorschub leistet. (3) In den Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zu erkennen, wenn 1. das Opfer zur Zeit der Tat unter achtzehn Jahren alt ist, 2. der Täter das Opfer bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung wenigstens leichtfertig in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder 3. der Täter gewerbsmäßig handelt oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat. In den Fällen des Absatzes 2 ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen, wenn einer der in Satz 1 Nummer 1 bis 3 Kriminologie bezeichneten II WS Umstände vorliegt. Page 5
6 232a Zwangsprostitution (1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer eine andere Person unter Ausnutzung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage oder ihrer Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, oder wer eine andere Person unter einundzwanzig Jahren veranlasst, 1. die Prostitution aufzunehmen oder fortzusetzen oder 2. sexuelle Handlungen, durch die sie ausgebeutet wird, an oder vor dem Täter oder einer dritten Person vorzunehmen oder von dem Täter oder einer dritten Person an sich vornehmen zu lassen. (6) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer an einer Person, die Opfer 1. eines Menschenhandels nach 232 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a, auch in Verbindung mit 232 Absatz 2, oder 2. einer Tat nach den Absätzen 1 bis 5 geworden ist und der Prostitution nachgeht, gegen Entgelt sexuelle Handlungen vornimmt oder von ihr an sich vornehmen lässt und dabei deren persönliche oder wirtschaftliche Zwangslage oder deren Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, ausnutzt. Kriminologie II WS Page 6
7 232b Zwangsarbeit (1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer eine andere Person unter Ausnutzung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage oder ihrer Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, oder wer eine andere Person unter einundzwanzig Jahren veranlasst, 1. eine ausbeuterische Beschäftigung ( 232 Absatz 1 Satz 2) aufzunehmen oder fortzusetzen, 2. sich in Sklaverei, Leibeigenschaft, Schuldknechtschaft oder in Verhältnisse, die dem entsprechen oder ähneln, zu begeben oder 3. die Bettelei, bei der sie ausgebeutet wird, aufzunehmen oder (3) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer eine andere Person mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List veranlasst, 1. eine ausbeuterische Beschäftigung ( 232 Absatz 1 Satz 2) aufzunehmen oder fortzusetzen, 2. sich in Sklaverei, Leibeigenschaft, Schuldknechtschaft oder in Verhältnisse, die dem entsprechen oder ähneln, zu begeben oder 3. die Bettelei, bei der sie ausgebeutet wird, aufzunehmen oder fortzusetzen. Kriminologie II WS Page 7
8 233 Ausbeutung der Arbeitskraft (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine andere Person unter Ausnutzung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage oder ihrer Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, oder wer eine andere Person unter einundzwanzig Jahren ausbeutet 1. durch eine Beschäftigung nach 232 Absatz 1 Satz 2, 2. bei der Ausübung der Bettelei oder 3. bei der Begehung von mit Strafe bedrohten Handlungen durch diese Person. Kriminologie II WS Page 8
9 233 Ausbeutung der Arbeitskraft (2) Auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn 1. das Opfer zur Zeit der Tat unter achtzehn Jahren alt ist, 2. der Täter das Opfer bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung wenigstens leichtfertig in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt, 3. der Täter das Opfer durch das vollständige oder teilweise Vorenthalten der für die Tätigkeit des Opfers üblichen Gegenleistung in wirtschaftliche Not bringt oder eine bereits vorhandene wirtschaftliche Not erheblich vergrößert oder 4. der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden (3) bis (5) Kriminologie II WS Page 9
10 Menschenhandel PKS Kriminologie II WS Page 10
11 Schätzungen Dunkelfeldproblematik Ausfall der Anzeigeerstatter(in) IOM Frauen in Westeuropa Europarat ,45 Millionen weltweit pro Jahr EP Bericht in der Europäischen Union Walk Free Foundation ,8 Millionen Sklaven weltweit in Europa Kriminologie II WS Page 11
12 Schätzungen The Global Slavery Index Methodisches Vorgehen Schätzung der Prävalenz der Sklaverei Grundlage: Regierungsberichte, NGO Berichte, Medien, Polizei (also: wiederum Schätzungen, die im Falle von Medien und NGOs etc. nicht unmaßgeblich wiederum von den Schätzungen des Global Slavery Index beeinflusst sein dürften) Diskussion der Schätzung mit Experten Insgesamt nicht nachvollziehbar, die Schätzungen entbehren jeder nachvollziehbaren Grundlage Repräsentative Befragungen : Frage: Wieviele Familienmitglieder sind emigriert und zu Arbeit ohne oder für zu wenig Lohn gezwungen worden! Walk Free Foundation: The Global Slavery Index S. 110ff ( Kriminologie II WS Page 12
13 Bedingungen des Menschenhandels Globalisierung der Schattenökonomie» Kehrseite der Globalisierung Migration und Pushfaktoren» Armut, Bürgerkriege, Umweltprobleme Reduzierung legaler Immigration Starke Nachfrage nach billiger Arbeit in Europa und Nordamerika Kriminologie II WS Page 13
14 Merkmale des Menschenhandels Lagebericht Menschenhandel 2014 (BKA) Schwerpunkt Sexuelle Ausbeutung 392 Verfahren (11 Verfahren Ausbeutung Arbeitskraft) Herkunft der Opfer (sexuelle Ausbeutung) Anwerben der Opfer» 90% Europa» 54% Bulgarien/Rumänien» 16% Deutschland» 46% Täuschung über den Aufenthaltszweck (Prostitution)» 24% einverstanden mit Prostitution» 22% Agentur Gewaltanwendung nach Einreise bei 14% der Opfer Kriminologie II WS Page 14
15 Kinderhandel
16 Strafrechtliche Anknüpfungspunkte Kindesentziehung ( 235) Kinderhandel ( 236 I StGB) Käufer und Verkäufer Adoptionsvermittlung gegen Entgelt ( 236 II StGB, früher 14a AdVermG) Kriminologie II WS Page 16
17 Die Ausgangssachverhalte Kinderdiebstahl Kindesentziehung Kinderhandel/internationale Adoption Kriminologie II WS Page 17
18 Fragestellungen Kinder- und Jugendschutz Kinderprostitution Kinderarbeit Kinderpornographie Familien-, Adoptionsrecht Menschenhandel Transnationale, organisierte Kriminalität Schattenwirtschaften Immigration Strafrechtliche Regulierung vs. Marktwirtschaft Kriminologie II WS Page 18
19 Internationale Adoption und Kinderhandel Internationale Adoption entsteht in den 1950er Jahren Kinderschutzorganisationen suchen für verlassene und verwaiste Kinder aus der Dritten Welt Adoptionsgelegenheiten in Westeuropa und Nordamerika Ab den 1970er Jahren nimmt in Industriestaaten die Nachfrage nach Adoptivkindern zu Kinderwunsch Wenig zur Adoption freigegebene Kinder im Inland Kinderschutz- und Hilfeorganisationen ziehen sich aus der internationalen Adoption zurück Private und kommerzielle Adoptionsvermittlung entsteht Kriminologie II WS Page 19
20 Rechtliche Rahmenbedingungen Kinderrechtskonvention 1989 Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption 1993 Antwort vor allem auf kriminelle Vorläufer der internationalen Adoption Kinderdiebstahl und -entführung Vaterschaftsanerkennung und Täuschung über Abstammungsverhältnisse Kriminologie II WS Page 20
21 Kinderrechtskonvention Art. 35 Verpflichtung zu allen Maßnahmen zur Verhinderung des Handels mit Kindern Art. 32, 34 Besonderer Schutz vor sexueller und wirtschaftlicher Ausbeutung Art. 21 Besondere Kontrolle der internationalen Adoption Kriminologie II WS Page 21
22 Das Haager Übereinkommen Durchsetzung von Art 21 der Kinderrechtskonvention 1989 Einrichtung einer für Auslandsadoptionen zuständigen Zentralstelle Setzung von Standards für zulässige internationale Adoption Verpflichtung zur Zusammenarbeit zwischen Entsendeund Aufnahmestaat Kriminologie II WS Page 22
23 Standards Zielsetzung: Kindeswohl Berücksichtigung von Inlandsalternativen vor Auslandsadoption Beratung der Adoptionsparteien Informierte und freiwillige Einwilligung in die Adoption (auch der Kinder) Verbot finanzieller Anreize Untersuchung der Geeignetheit der Adoptionsfamilie Kontrolle des Verbleibs des Kindes und Dokumentation Struktur vergleichbar mit dem Organspenderecht Kriminologie II WS Page 23
24 Die Frage der Gewinnerzielung und die Rolle des privaten Sektors Private Adoptionsvermittlung ist grundsätzlich zulässig (nach Zulassung durch zuständige Behörden) Art. 32 Haager Übereinkommen Ungehörige (improper) Gewinne sind untersagt Bezahlung von Vermittlungspersonal darf im Verhältnis zur Leistung nicht unverhältnismäßig sein Kriminologie II WS Page 24
25 Die deutsche (strafrechtliche) Regelung 6. Strafrechtsreformgesetz 235 erfasst nunmehr auch den einfachen Diebstahl von Kindern 236 Verbot des Kinderhandels 236 II ersetzt 14a des Adoptionsvermittlungsgesetzes Pönalisiert Käufer und Verkäufer sowie Unbefugte Adoptionsvermittlung Qualifikation: gewerbs- und bandenmäßige Begehung sowie Gefahren für die Kindesentwicklung Kriminologie II WS Page 25
26 Die Problematisierung des Kinderhandels Kinderhandel wird bereits Anfang des 20. Jahrhunderts problematisiert Folge von Kinderretterbewegung (Entstehung von Jugendrecht) Mädchenhandel und Prostitutionsabolitionismus Frauenbewegung Arendt-Berichte Offener Markt für Adoption und Pflege (Preise zwischen Reichsmark) Beweggründe für Adoptionsfreigabe: Stigma uneheliches Kind und Armut» H. Arendt, Kinder des Vaterlandes. Neues vom Kinderhandel mit Jahresbericht über meine Recherchen und Fürsorgetätigkeit vom bis , 1913 Der Versuch, die Adoption unter stärkere Kontrolle zu stellen, ist langfristig erfolgreich Strafrechtssetzung erfolgt allerdings erst zum Ende des 20. Jahrhunderts Kriminologie II WS Page 26
27 Erneute Problematisierung in den 1980er Jahren Kinderhandel, sexueller Missbrauch, Organhandel und Kinderpornographie Anfangs keine oder nur wenige dokumentierte Fälle des Organhandels und des Kinderhandels Allerdings Kommerzialisierung der Auslandsadoption Öffentlicher Sektor (Sozial- und Jugendarbeit) wehrt Privatisierungsansätze in der Adoption ab (Adoption ist der einzige positiv besetzte Arbeitsinhalt der Sozialarbeit) Aufgreifen des Problems in Kinderrechtskonvention und Haager Übereinkommen Zusatzprotokoll zu Frauen- und Kinderhandel zu der UN-Konvention über Transnationale Organisierte Kriminalität 2000 Beschränkt im Wesentlichen auf sexuelle und wirtschaftliche Ausbeutung Immigration (unbegleitete Kinder) Anpassung der nationalen Adoptionsgesetzgebungen Erhebliche Unterschiede in Strafrahmen Erhebliche Unterschiede in der Zulassung privater Vermittler Kriminologie II WS Page 27
28 Kataloge M is a beautiful 5 years-old girl from Bulgaria. She is in good health overall, but has some motor coordination difficulties and speech delay. She responds to her name, enjoys attention, and is very observant. M needs a good home in order to continue progressing in her development. Quelle: Kriminologie II WS Page 28
29 Herkunftsländer von Adoptionskindern China, Korea, Lateinamerika (insb. Guatemala, Brasilien und Kolumbien), afrikanische Länder Ab 1989/1990 insbesondere Rumänien, Baltische Länder, Russland, Ukraine Kriminologie II WS Page 29
30 Folgen der Problematisierung Politische und soziale Sensibilisierung in den Herkunftsländern Beisp. Rumänien: Moratorium Auslandsadoption 2001 Aufgreifen des Kinderhandels als Menschenrechtsthema (Kinderrechte) und Thematisierung in der Außenpolitik Beispiel: Europäische Union vs. Rumänien, USA vs. Guatemala Iusmen, I.: The EU and International Adoption from Romania. International Journal of Law, Policy and the Family 27 (1), (2013), 1 27 Internationale Adoptionsverfahren werden schwieriger als Folge zunehmender Regulierung Krasse Verkaufsfälle gehen zurück (vergleichbar den Folgen der Regulierung der Geldwäsche) Korruption (Beispiel Ukraine) Adoptionszahlen sinken, der Anteil von Problemfällen nimmt zu Kriminologie II WS Page 30
31 Auslandsadoptionen Entwicklung USA Deutschland Quellen: USA us/statistics.html Deutschland: Statistisches Bundesamt:Statistikender Kinder und Jugendhilfe. Adoptionen. Wiesbaden USA Deutschland Kriminologie II WS Page 31
32 Schlussfolgerungen Es existiert ein Markt für Kinder Ursachen Kinderwunschbedingte Nachfrage in Europa und Nordamerika Armut in Entwicklungsländern Die Stärkung der rechtlichen Kontrolle des Adoptionsverfahrens führt zu einer Beschränkung der Kommerzialisierung, aber nicht zu ihrer Aufhebung Kinderhandel bleibt eine Frage der Abgrenzung von ungehörigen und gehörigen Gewinnen Kriminologie II WS Page 32
33 Hasskriminalität und -gewalt
34 FAZ vom 25. März 2014 Empörung über Urteil Kultureller Rabatt für Ehrenmord Ein Deutsch-Afghane, der seine schwangere Ex- Freundin hinterrücks erstochen hat, bekommt eine Art Rabatt. Er habe sich aufgrund seiner kulturellen und religiösen Herkunft in einer Zwangslage befunden, sagen die Richter. So begründete der Vorsitzende Richter den Verzicht darauf, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Kriminologie II WS Page 34
35 Zur Einführung Motive und Absichten bekommen größere Bedeutung im Strafrecht Was macht den Mord zu einem besonders schweren Mord? Ehrenmord, Rassenhass Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten Terroristische Motive Fremdenfeindliche und rassistische Gewalt Genozid und die Absicht der Ausrottung Kriminologie II WS Page 35
Menschenhandel als politisches und strafrechtliches Problem
Menschenhandel als politisches und strafrechtliches Problem UN Konvention zur Bekämpfung Transnationaler Kriminalität 2000, Zusatzprotokoll Menschenhandel EU Rahmenbeschluss vom 19. Juli 2002 zur Bekämpfung
MehrAdoptionsvermittlung gegen Entgelt ( 236 II StGB, früher 14a AdVermG)
Kinderhandel Strafrechtliche Anknüpfungspunkte Kindesentziehung ( 235) Kinderhandel ( 236 I StGB) Käufer und Verkäufer Adoptionsvermittlung gegen Entgelt ( 236 II StGB, früher 14a AdVermG) Kriminologie
Mehr"Deutschland, das Paradies für Sextouristen"
Zwangsprostitution "Deutschland, das Paradies für Sextouristen" Frauenrechtlerin Alice Schwarzer hat Kanzlerin Merkel und den Bundestag zur Änderung des Prostitutionsgesetzes aufgefordert. Ihren Appell
MehrDurchsetzung von Art 21 der Kinderrechtskonvention 1989
Das Haager Übereinkommen Durchsetzung von Art 21 der Kinderrechtskonvention 1989 Einrichtung einer für Auslandsadoptionen zuständigen Zentralstelle Setzung von Standards für zulässige internationale Adoption
MehrAdoptionsvermittlung gegen Entgelt ( 236 II StGB, früher 14a AdVermG)
Kinderhandel Strafrechtliche Anknüpfungspunkte Kindesentziehung ( 235) Kinderhandel ( 236 I StGB) Käufer und Verkäufer Adoptionsvermittlung gegen Entgelt ( 236 II StGB, früher 14a AdVermG) Kriminologie
MehrInternationale Entwicklungen
Strafrechtliche Sozialkontrolle und Implementation des Wirtschaftsstrafrechts Internationale Entwicklungen Erweiterung der Fahrlässigkeitshaftung, strict liability Anzeigepflichten Zugriff auf Informationen/Datenbestände
MehrGelegenheitsstrukturen und Schwarzmärkte. Reduzierung des Strafverfolgungsrisikos
Bezüge zur Organisierten Kriminalität Organisation Theorie des rationalen Akteurs Gelegenheitsstrukturen und Schwarzmärkte Schattenwirtschaften Reduzierung des Strafverfolgungsrisikos Reduzierung des Anzeigerisikos
MehrGesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (BGBl. 2016, Teil I Nr. 25, Seite 1254 ff.) in Kraft seit dem
Gesetzestexte: Änderungen des StGB Anmerkung: kleine Änderungen sind durch Unterstreichung im Gesetzestext hervorgehoben. Bei umfangreichen Änderungen und Neufassungen ist schlicht der gesamte Paragraph
MehrS y n o p s e. der Änderungsvorschläge für die Vorschriften über den Menschenhandel. (Entwürfe für ein Strafrechtsänderungsgesetz - 180b, 181 StGB)
S y n o p s e der Änderungsvorschläge für die Vorschriften über den Menschenhandel (Entwürfe für ein Strafrechtsänderungsgesetz - 180b, 181 StGB) Stand 2. 5. 2004 - 2 - StGB geltende Fassung Entwurf StrÄndG
MehrKriminologie II (6) Dr. Michael Kilchling
Kriminologie II (6) Dr. Michael Kilchling Merkmale des Menschenhandels Lagebericht Menschenhandel 2006 (BKA) 775 Opfer (98,5 % weiblich) Herkunft der Opfer Anwerben der Opfer» 70,9 % Zentral- und Osteuropa»
MehrFassung vor 2002 Geltende Fassung Entwurf. 180a Ausbeutung von Prostituierten (1) Wer gewerbsmäßig einen Betrieb unterhält oder leitet, in dem
Synopse zur djb-stellungnahme 07-01 zum Gesetzesentwurf des Bundesrates Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes Menschenhandel (BT- Drucks. 16/1343) Fassung vor 2002 Geltende Fassung Entwurf 180 a Förderung
MehrAuszug aus dem Strafgesetzbuch (StGB)
Auszug aus dem Strafgesetzbuch (StGB) 171 Verletzung der Fürsorge oder Erziehungspflicht Wer seine Fürsorge oder Erziehungspflicht gegenüber einer Person unter sechzehn Jahren gröblich verletzt und dadurch
MehrStraftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Strafgesetzbuch die für die Jugendarbeit von Bedeutung sein können
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Strafgesetzbuch die für die Jugendarbeit von Bedeutung sein können Stand 02.10.2009 174 Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen (1) Wer sexuelle Handlungen
MehrInformation. (BT-Drs. 18/9095 vom ) Stand: KOK Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.v. KOK 2016 Seite 1 23
Information zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie
MehrKonversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte
Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte 10. Stunde: Freiheitsberaubung, Geiselnahme und Nötigung Daniel Müller Lehrstuhl Prof. Dr. Schuster Freiheitsberaubung, 239 StGB 239 Freiheitsberaubung
MehrAuszüge aus dem Strafgesetzbuch (StGB)
Auszüge aus dem Strafgesetzbuch (StGB) Aufführung der für die Präventionsordnung des Bistums Erfurt relevanten Straftatsbestände (BRD) "Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November
Mehr... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung
Bundesrat Drucksache 463/16 02.09.16 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages R... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung Der Deutsche Bundestag
Mehrdes Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9095 18. Wahlperiode 06.07.2016 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
MehrDeutsches Strafgesetzbuch (StGB); Auszug
Deutsches Strafgesetzbuch (StGB); Auszug 261 Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (1) Wer einen Gegenstand, der aus einer in Satz 2 genannten rechtswidrigen Tat herrührt, verbirgt,
MehrReform des Sexualstrafrechts
Reform des Sexualstrafrechts Fünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung vom 4. November 2011 (BGBl. Teil I 2016, S. 2460) Hintergrund
MehrBoris Mattes. Der strafrechtliche Schutz vor der Ausbeutung der Arbeitskraft unter besonderer Berücksichtigung des 233 StGB
Boris Mattes Der strafrechtliche Schutz vor der Ausbeutung der Arbeitskraft unter besonderer Berücksichtigung des 233 StGB Hartung-Gorre Verlag Konstanz 2011 Inhaltsverzeichnis Vorwort 7 A. Einleitung
MehrVerhaltenskodex. für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Persönliche Erklärung
Verhaltenskodex für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Unsere Verantwortung gegenüber Kindern und Jugendlichen Als Christen glauben wir, dass der Mensch als Bild
MehrStraftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Schutzrichtungen j StGB
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Schutzrichtungen 174-184 j StGB sexuelle Selbstbestimmung Gefahren der Prostitution Freiheit zur Wahrnehmung sexueller Vorgänge ungestörte sexuelle Entwicklung
MehrGesichter des Menschenhandels, insbesondere:
3 8 6 4 5 7 1 2 Gesichter des Menschenhandels, insbesondere: Zwangsarbeit Schuldknechtschaft Kinderarbeit Sexuelle Ausbeutung Sklaverei und Ausbeutung im Haushalt Organhandel Kindersoldaten 43% der Menschenhandelsopfer
MehrMenschenhandel in Deutschland. Sarah Schwarze, KOK e.v.
Menschenhandel in Deutschland Sarah Schwarze, KOK e.v. Schwerpunkte 1. Vorstellung des KOK 2. Menschenhandel: Begrifflichkeiten 3. Situation der Betroffenen 4. Empfehlungen Vorstellung des KOK Struktur
MehrWas passiert mit den Kindern?
Was passiert mit den Kindern? Kinderrechte in der Praxis Mag. a Elke Sarto Volksanwaltschaft Kinderrechte In der Praxis der Volksanwaltschaft 138 ABGB Kriterienkatalog zum Kindeswohl Punkt 2-Schutz der
MehrFachtagung Menschenhandel. In Mannheim. SO13, BKA Ort, Datum , Mannheim
Fachtagung Menschenhandel In Mannheim SO13, BKA Ort, Datum 10.03.2016, Mannheim Änderung der Straftatbestände in Bezug auf die Bekämpfung des Menschenhandels Grundlage für die Überarbeitung ist die Umsetzung
MehrInhaltsübersicht. Abkürzungsverzeichnis. Literaturverzeichnis. Materialienverzeichnis. Gesetzesverzeichnis. Einleitung 1
Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Materialienverzeichnis Gesetzesverzeichnis VII IX XIX XXIII XXXV XXXVII Einleitung 1 1. Kapitel: Sklaverei:
MehrKinder vor Menschenhandel und Ausbeutung schützen eine Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe. ASD Bundeskongress 2016
Kinder vor Menschenhandel und Ausbeutung schützen eine Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ASD Bundeskongress 2016 Kassel, 15.09.2016 Martina Döcker Internationaler Sozialdienst Übersicht Was ist Kinderhandel?
MehrKriminologie II (5) Dr. Michael Kilchling
Kriminologie II (5) Dr. Michael Kilchling Alternative Kontrollstrategien Ordnungswidrigkeiten Aufsichtsrechtliche Sanktionen (US-Gerichtsbarkeit: 'Foreign Corrupt Practices Act' bis zu 4-fache Geldstrafe)
MehrBundesrat Drucksache 625/06 (Beschluss) Stellungnahme des Bundesrates
Bundesrat Drucksache 625/06 (Beschluss) 13.10.06 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung
MehrI.Sexualdelinquenz von Kindern und Jugendlichen
Sexualstrafrecht Köln Fachtagung 25. Januar 2011 Präsentationsvorlage Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.v. Sarah Steinfeld Referentin für Sozialrecht Geschäftsbereich FABE I.Sexualdelinquenz von Kindern
MehrGabriella Bottani, smc
Gabriella Bottani, smc coordinator@talithakum.info Talithakum.info Der Weg von Talitha Kum Sr. Gabriella Bottani, smc Sr. Bernardette Sagma, FMA Sr. Eugenia Bonetti, MC Sr. Estrella Castalone, FMA 2004-09
MehrRisiken für faire Arbeitsbedingungen für Flüchtlinge
Risiken für faire Arbeitsbedingungen für Flüchtlinge Birgitta Wodke ARBEIT UND LEBEN DGB/VHS, Berlin-Brandenburg Fachstelle für Migration und Gute Arbeit Brandenburg / BEB Berliner Beratungsbüro für entsandte
MehrGrundkurs Strafrecht II Prof. Dr. Luís Greco Teil 10: Raub usw. A. Raub. A. Raub ( 249 StGB)
Teil 10: Raub usw. A. Raub A. Raub ( 249 StGB) (1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen
MehrRechtliche Rahmenbedingungen der Gewaltprävention
Rechtliche Rahmenbedingungen der Gewaltprävention Caroline Voithofer, 18.6.2015 Rechtliche Rahmenbedingungen der Gewaltprävention I. Völkerrechtliche Dimensionen a. Istanbul-Konvention b. CEDAW c. EMRK
MehrKinderarbeit in der Natursteinindustrie
Kinderarbeit in der Natursteinindustrie Gottfried Mernyi Kindernothilfe Österreich Südwind Niederösterreich Süd Kinderarbeit in der Natursteinindustrie 1. Dimensionen des weltweiten Handels mit Natursteinen
MehrMenschenhandel. Paula Merten und Sarah Kreußer,
Menschenhandel Paula Merten und Sarah Kreußer, 15.05.2017 Gliederung Definitionen und Formen International Sexuelle Ausbeutung Abgrenzung Prostitution, Rechtliches und Indikatoren Opfer und Täter Rechte
MehrOmnibus Crime Control and Safe Streets Act 1968 (P.L )
Definitionen (USA) Omnibus Crime Control and Safe Streets Act 1968 (P.L. 90-351) the unlawful activities of the members of a highly organized, disciplined association engaged in supplying illegal goods
MehrHerzlich willkommen!
Fachberatungsstelle für Opfer von Frauenhandel NEIN zu Menschenhandel NEIN zum Zwang zur Prostitution NEIN zur Arbeitsausbeutung NEIN zu Zwangsheirat Herzlich willkommen! Fachberatungsstelle JADWIGA Träger
MehrSexualpädagogisches Konzept der Kinder- und Jugendhäuser Lollar
Sexualpädagogisches Konzept der Kinder- und Jugendhäuser Lollar Gliederung: 1. Präambel 2. Gesetzliche Bestimmungen 3. Allgemein gültige Regeln und Normen zum Thema Sexualität 4. Umsetzung in den voll-
MehrUN Konvention über die Rechte des Kindes
UN Konvention über die Rechte des Kindes am 13. April 2012 Das System der Vereinten Nationen Gründung: 26.Juni 1945 intergouvernementale Organisation: zwischenstaatlicher Zusammenschluss von 192 (193)
MehrKinderhandel und Kinderprostitution im Land Bremen
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/831 Landtag 18. Wahlperiode 19.03.2013 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Kinderhandel und Kinderprostitution im Land Bremen Antwort des
MehrStrafrecht und Organisierte Kriminalität
Strafrecht und Organisierte Kriminalität Im deutschen Strafrecht keine eigene Rechtsfigur Kein allgemeiner Strafschärfungsgrund, aber ggf. strafzumessungsrelevant i.s.v. 46 StGB (Beweggründe, Gesinnung)
MehrA u s z u g. aus dem. Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe. (Gesetzesstand: ) 72a Persönliche Eignung
A u s z u g aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe (Gesetzesstand: 19.2.2007) 72a Persönliche Eignung Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen hinsichtlich der
MehrKindesentziehung ins Ausland Vorkommen, Rechtslage und Intervention. DSA Mag. Maria Schwarz- Schlöglmann Gewaltschutzzentrum OÖ
Kindesentziehung ins Ausland Vorkommen, Rechtslage und Intervention DSA Mag. Maria Schwarz- Schlöglmann Gewaltschutzzentrum OÖ Internationale Abkommen Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte
MehrRechte der Opfer. Konvention des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels
Rechte der Opfer Konvention des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels Menschenhandel verletzt die Rechte und beeinträchtigt das Leben zahlloser Menschen innerhalb und außerhalb Europas. Immer mehr
MehrStrafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität
Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität (in Strafgesetzbuch/Besonderer Teil / Zehnter Abschnitt: 201-220b) Copyright: JUSLINE GmbH Gesetzestext (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Oktober
MehrUnbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland rechtliche und tatsächliche Situation
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland rechtliche und tatsächliche Situation Ulrike Schwarz, Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.v. 27. September 2016 Weimar Zahlen,
MehrBundesbeschluss. vom 27. September 2013
Bundesbeschluss über die Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention) vom 27. September 2013
MehrBundesamt für Polizei fedpol Stab Rechtsdienst/ Datenschutz Herr Jean-Luc Vez, Direktor Nussbaumstrasse 29 3003 Bern. Bern, 29.
Bundesamt für Polizei fedpol Stab Rechtsdienst/ Datenschutz Herr Jean-Luc Vez, Direktor Nussbaumstrasse 29 3003 Bern Bern, 29. April 2013 Stellungnahme der Stiftung Kinderschutz Schweiz/ ECPAT Switzerland
MehrSchwerpunkte der geplanten Änderungen des Sexualstrafrechts
i Berlin, am 29. Januar 2003 Schwerpunkte der geplanten Änderungen des Sexualstrafrechts Die Fraktionen der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften
MehrKurztitel Strafgesetzbuch Fundstelle BGBl.Nr. 60/1974 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2006. Außerkrafttretedatum BG. /Artikel/Anlage.
Bl.Nr. 60/1974 zuletzt geändert durch Bl. I Nr. 56/2006 278 Kriminelle Vereinigung 278. (1) Wer eine kriminelle Vereinigung gründet oder sich an einer solchen als Mitglied beteiligt, ist mit Freiheitsstrafe
Mehr(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Anlage zu Artikel 4 239 Freiheitsberaubung (1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (3) Auf
MehrZORA-Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung. AWO- Kreisverband Schwerin- Parchim e.v.
ZORA-Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung AWO- Kreisverband Schwerin- Parchim e.v. Menschenhandel Darunter versteht das deutsche Strafrecht: -Die Ausnutzung einer
MehrRechtliche Grundlagen FeM - ambulant
Rechtliche Grundlagen FeM - ambulant Die Verantwortung der rechtlichen Betreuer und Betreuerinnen Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Was ist zu bedenken? 2. Rechtliche Grundlagen a) Auszug aus dem Grundgesetz
MehrMenschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft. Alexandra Unfried
Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft Alexandra Unfried 12.01.2015 Gliederung Definition Bereiche Statistik Wie funktioniert Menschenhandel? (Menschen-)Rechte Forderungen an die Politik
Mehr19 Schuldunfähigkeit des Kindes Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.
Film: Absturz Paragrafenblatt StGB 12 Verbrechen und Vergehen (1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. (2) Vergehen sind
MehrEs ist wichtig, dass alle Frauen ihre Rechte kennen Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch einfordern!
Rechte der Frauen in Deutschland Es ist wichtig, dass alle Frauen ihre Rechte kennen Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch einfordern! Deutsches Recht Grundgesetz: Artikel 3: Alle Menschen sind vor
MehrZusammengestellt von: Büro der Frauenbeauftragten der LMU München
Zusammengestellt von: Büro der Frauenbeauftragten der LMU München Relevante Paragraphen aus dem Strafgesetz 174 Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (1) Wer sexuelle Handlungen 1. an einer Person
MehrGefährliche Klassen, Berufsverbrecher (crime as work), Organisierte Kriminalität
Gefährliche Klassen, Berufsverbrecher (crime as work), Organisierte Kriminalität Gefährliche Klassen: Schicht und Kriminalität Ausgangspunkt: offiziell registrierte Kriminalität konzentriert sich auf untere
MehrDr. Michael Kilchling Kriminologie II 6
Dr. Michael Kilchling Kriminologie II 6 Michael Kilchling Vorlesung Kriminologie II SS 2012 1 Exkurs: Gewinnabschöpfung Michael Kilchling Vorlesung Kriminologie II SS 2012 2 73 74 Systematik der 73 ff.
MehrSog. Irreguläre oder Papierlose Benennungen -
Diakonisches Werk Württemberg, Landesgeschäftsstelle Migration und Ökumene, Heilbronner Str. 180, 70191 Stuttgart Benennungen - Sog. Illegale Sog. Irreguläre Sog. Papierlose Sog. Statuslose Sog. Clandestinos
MehrStrafbarkeit unbefugter und ehrverletzender Fotos. Änderungen beim 201 a StGB zum
Landeskriminalamt Niedersachsen Zentralstelle Jugendsachen Strafbarkeit unbefugter und ehrverletzender Fotos Änderungen beim 201 a StGB zum 27.01.2015 Hannover, März 2015 49. Gesetz zur Änderung des StGB,
MehrKriminologie I Grundlagen
Kriminologie I Grundlagen Fragestellungen Strafrechtssoziologie Erklärung der Entstehung des Strafrechts (und damit der Voraussetzungen von Kriminalität) Ätiologie Erklärung der Entstehung von Kriminalität,
MehrCode of Conduct für Villeroy & Boch Lieferanten
Code of Conduct für Villeroy & Boch Lieferanten Dieser Code of Conduct definiert die Grundsätze und Anforderungen von Villeroy & Boch an ihre Lieferanten von Produkten oder Dienstleistungen. Ziel des Code
MehrVerpflichtungsgesetz
Verpflichtungsgesetz Verpflichtungsgesetz Auszug DV 810: 1.4.4 Teilnehmer am Fernmeldeverkehr unterliegen der Verschwiegenheitspflicht, die sich aus der im 11 (1) Nr. 2 und 4 StGB definierten rechtlichen
MehrDeutscher Bundestag Drucksache 18/4613. Gesetzentwurf. 18. Wahlperiode der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 18/4613 18. Wahlperiode 15.04.2015 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
MehrHäusliche Gewalt. (Gewalt im häuslichen Nahbereich)
Häusliche Gewalt Häusliche Gewalt (Gewalt im häuslichen Nahbereich) Gewalt im sozialen Nahraum Initiativen zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt Aufgaben der Staatsanwaltschaft Probleme und Grenzen der
MehrVerleihung des Bürgerpreises vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger am in Berlin
Gottesdienst in der Matthäus-Gemeinde Lüneburg am 16.03.2014 Thema Menschenhandel mit Gaby Wentland Verleihung des Bürgerpreises vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger am 20.02.2014 in Berlin Menschenhandel
MehrFußball und Sex. Wessen Vergnügen? Wessen Arbeit? Vortrag im Rahmen der RingVO Fußball als europäisches Spektakel Birgit Sauer/Susanne Kimm 10.6.
Fußball und Sex. Wessen Vergnügen? Wessen Arbeit? Vortrag im Rahmen der RingVO Fußball als europäisches Spektakel Birgit Sauer/Susanne Kimm 10.6.2008 Einleitung: Fußball und Sex Reden über diesen Zusammenhang
MehrInzest und Strafrecht
Inzest und Strafrecht 1 Inzest und Strafrecht 2012 Inhalt Einleitung Die Struktur des Inzesttatbestands Strafrecht, Strafrechtsvergleich und Strafrechtsbegründungen Korrelationen, Erklärung und Entscheidungen
MehrSOLWODI. opferbezogene Delikthintergründe. nde. Solidarity with Women in Distress.
SOLWODI Solidarity with Women in Distress opferbezogene Delikthintergründe nde Warum werden Frauen Opfer von Menschenhändlern? Viele Faktoren: wirtschaftlicher, sozialer, kultureller, politischer, familiärer,
MehrKinderarbeit Nach Alter, Geschlecht, Arbeitsrisiko und Region, 2008
Nach Alter, Geschlecht, Arbeitsrisiko und Region, 2008 Kinderarbeiter in Tsd. 220.000 200.000 Kinderarbeiter insgesamt: 215.269.000 nach Alter nach Geschlecht 62.419 87.508 nach Arbeitsrisiko 99.955 nach
MehrRechtliche Hinweise für Lehrer - Welchen Weg geht die Information in der Schule?
Rechtliche Hinweise für Lehrer - Welchen Weg geht die Information in der Schule? 182 StGB Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (1)Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter
MehrDr. Michael Kilchling Kriminologie II 1
Dr. Michael Kilchling Kriminologie II 1 Michael Kilchling Vorlesung Kriminologie II SS 2012 1 Hinweise Materialien und anderes: Literaturliste Homepage zur Vorlesung Kriminologie II www.mpicc.de Aktuelles
MehrGrundkurs Strafrecht II PD Dr. Luís Greco Teil 3: Straftaten gegen das werdende Leben. Teil 3: Straftaten gegen das werdende Leben
Teil 3: Straftaten gegen das werdende Leben 218. Schwangerschaftsabbruch (1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren
MehrSexuelle Gewalt gegen behinderte Menschen
Petra Bungart Sexuelle Gewalt gegen behinderte Menschen Der Schutz Behinderter durch das Sexualstrafrecht Mabuse-Verlag Frankfiirt am Main Inhaltsverzeichnis 1. Teil: Einfuhrung 13 1. Abschnitt: Problemstellung
MehrDie UN-Konvention über die Rechte des Kindes, insbesondere deren Umsetzung im russischen Recht
Christiane Kirchhof Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes, insbesondere deren Umsetzung im russischen Recht PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis I.Einleitung 15 1.
MehrMenschenhandel Eine moderne Form der Sklaverei
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Polizei fedpol Stab Koordinationsstelle gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel (KSMM) Fact Sheet der Koordinationsstelle gegen Menschenhandel
MehrBundesrat Drucksache 546/05 (Grunddrs. 767/04)
Bundesrat Drucksache 546/05 (Grunddrs. 767/04) 30.06.05 Empfehlungen der Ausschüsse R - FJ - FS - In zu Punkt der 813. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2005 Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der
MehrRECHT. Begriffsbestimmung. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen. Sexueller Missbrauch von Kindern 176, 176a StGB
StGB RECHT Begriffsbestimmung Unter den Begriffen Sex und sexuelle Handlungen verstehen wir im weiteren Text alle sexuell motivierten oder auf sexuelle Befriedigung gerichteten Handlungen an, mit oder
MehrEinleitung Opferbegriff Teil 1: Das Opfer im Strafrechtssystem... 17
5 Inhaltsverzeichnis Einleitung... 11 Opferbegriff... 15 Teil 1: Das Opfer im Strafrechtssystem... 17 1 Die Stellung der Opfer im materiellen Strafrecht... 19 1.1 Das Strafrechtssystem... 19 1.1.1 Grundlegend...
MehrD. Aussetzung ( 221 StGB)
D. Aussetzung ( 221 StGB) (1) Wer einen Menschen 1.in eine hilflose Lage / versetzt oder 2.in einer hilflosen Lage im Stich läßt, obwohl er ihn in seiner Obhut hat oder ihm sonst beizustehen verpflichtet
MehrKinderschutz im Kontext von Flucht und Migration Fachtagung Lost in Migration 5. April 2017, Linz
Kinderschutz im Kontext von Flucht und Migration Fachtagung Lost in Migration 5. April 2017, Linz Astrid Winkler ECPAT Österreich Arbeitsgemeinschaft zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung Das
Mehr60 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte -
60 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte - Erfahrungen als UNO-Sonderberichtserstatter über Folter" Manfred Nowak Professor für Internationalen Menschenrechtsschutz,Universität Wien Direktor, Ludwig
MehrEuropäischer Einfluss auf das Terrorismus-Strafrecht
Prof. Dr. Martin Heger Europäischer Einfluss auf das Terrorismus-Strafrecht 1 A. Einordnung Der Begriff Internationales Strafrecht wird hier in einem weiten Sinne gebraucht. Gemeint sind dann normalerweise:
MehrGrundkurs Strafrecht II Prof. Dr. Luís Greco Teil 4: Straftaten gegen die persönliche Freiheit. Teil 4: Straftaten gegen die persönliche Freiheit
Teil 4: Straftaten gegen die persönliche Freiheit I. Freiheitsberaubung ( 239 StGB) II. Nötigung ( 240 StGB) III. Bedrohung ( 241 StGB) IV. Erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme ( 239a, b StGB) V.
MehrAusweisung von Ausländern aufgrund strafbarer Handlungen
Ausweisung von Ausländern aufgrund strafbarer Handlungen 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Ausweisung von Ausländern aufgrund strafbarer Handlungen Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 11. April 2016 Fachbereich:
MehrWWW.MWALTHER.NET KOMPENDIEN
181 409 181a Zuhälterei (1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer (3) In den Fällen des Absatzes 2 ist der Versuch strafbar. 409 ÄNDERUNGEN 01.04.1970. Artikel 1 Nr.
MehrGesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung. Fragen und Antworten
Gesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung Fragen und Antworten 1. Was regelt der Gesetzentwurf? Mit dem Gesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung
MehrForschungsfragen im Bereich der Organisierten. Kriminalität. Das Verständnis von OK Die Wahrnehmung von OK Thesen und Fragen im Zusammenhang mit OK
Forschungsfragen im Bereich der Organisierten Kriminalität Das Verständnis von OK Die Wahrnehmung von OK Thesen und Fragen im Zusammenhang mit OK Das Verständnis von OK Was fällt Ihnen ein, wenn Sie den
Mehran Aufklärung und Hilfe zu leisten. An Unterstützung und offener Diskussion. Das Thema öffentlich zu machen, die Leiden der Frauen zu lindern - das
an Aufklärung und Hilfe zu leisten. An Unterstützung und offener Diskussion. Das Thema öffentlich zu machen, die Leiden der Frauen zu lindern - das gelingt Solwodi in vorbildlicher Weise. Ich kann mich
MehrStrafgesetzbuch (StGB) 133 Verwahrungsbruch
Strafgesetzbuch (StGB) 133 Verwahrungsbruch (1) Wer Schriftstücke oder andere bewegliche Sachen, die sich in dienstlicher Verwahrung befinden oder ihm oder einem anderen dienstlich in Verwahrung gegeben
MehrKonversatorium Strafrecht IV Vermögensdelikte
Konversatorium Strafrecht IV Vermögensdelikte 11. Stunde: 316a; 239a,b StGB Daniel Müller Lehrstuhl Prof. Dr. Schuster E Mail: daniel.mueller@uni wuerzburg.de Internet: www.jura.uni wurzburg.de/lehrstuehle/schuster/mitarbeiter
MehrEckpunktepapier zur Reform des Sexualstrafrechts mit dem Grundsatz Nein heißt Nein
Dr. Eva Högl, Elisabeth Winkelmeier-Becker, Elke Ferner, Annette Widmann-Mauz, Dr. Carola Reimann, Karin Maag, Dr. Johannes Fechner, Sönke Rix 1. Juni 2016 Eckpunktepapier zur Reform des Sexualstrafrechts
MehrKunert Wellpappe. Unternehmenskodex
Kunert Wellpappe Unternehmenskodex Inhalt I Allgemeine Regelungen 3 1.1 Geltungsbereich 1.2 Gesetzte, Normen und ethische Verhaltensweisen 1.3 Geschäftspartner, Behörden und Verbraucher 1.4 Geschäftsgeheimnisse
Mehr