Schülerbeurteilung an den Sonderschulen (ohne HPS)

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1 DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten Kinder- und Jugendbereich MERKBLATT 07B Schülerbeurteilung an den Sonderschulen (ohne HPS) Stand 1. Januar 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Beurteilungsinstrumente Zwischenbericht Zeugnis/Lernbericht Spezialfall 1. Klasse Elemente der Beurteilungsinstrumente Sachkompetenz Selbst- und Sozialkompetenz Bemerkungen Kindergarten Weitere Informationen Pflichtlektionen Sonderschulen Promotion und Rekursfähigkeit Medizinisch-therapeutische bzw. pädagogisch-therapeutische Massnahmen Dispensationen Reduktion des Unterrichtspensums... 7 A) Spezifische rechtliche Grundlagen... 8 B) Informationen der Abteilung Volksschule... 9

2 gestützt auf Schulgesetz vom 17. März 1981; SAR Verordnung über die Laufbahnentscheide an der Volksschule vom 19. August 2009 (Promotionsverordnung); SAR Verordnung über die integrative Schulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen, die Sonderschulung sowie die besonderen Förder- und Stützmassnahmen vom 8. November 2006 (V Sonderschulung); SAR Auskünfte und Informationen: Departement Bildung, Kultur und Sport Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten, Kinder- und Jugendbereich Bahnhofstrasse 29, 5001 Aarau Tel , 2 von 9

3 1. Einleitung Das vorliegende Dokument gibt Auskunft über die grundlegenden Gedanken zu den Beurteilungsinstrumenten an den Sonderschulen (ohne HPS). Weitere Unterlagen zur Schülerbeurteilung sind auf dem Schulportal unter folgendem Link zu finden. Beurteilung & Übertritte Beurteilungsinstrumente Sonderschulen 2. Beurteilungsinstrumente Betreffend Zeugnis-/Lernberichtsvorlagen wird es vier unterschiedliche Vorgehensweisen geben: Lernbericht für alle Heilpädagogischen Schulen (HPS) Zwischenbericht und Zeugnis-/Lernbericht für Sonderschulen Zwischenbericht und Jahreszeugnis der Regelschulen Ausnahmen bei Kurzaufenthalten: eigene Berichte Überblick über die einzelnen Anwendungsmöglichkeiten Promotionsverordnung Zuweisung Regelschulen Sonderschulen (ohne HPS) 1 Zeugnismappe mit - Zwischenbericht - Jahreszeugnis Jahreszeugnis mit il 4 Zeugnismappe mit - Zwischenbericht 2 der Sonderschulen - Zeugnis/Lernbericht der Sonderschulen mit Noten 3 oder mit Zwischenbericht und Jahreszeugnis (Vorlage Regelschulen) Einige Lernziele des Lehrplans 4 können nicht erreicht werden. Für den Sonderschulbereich sind gemäss 29 der Promotionsverordnung grundsätzlich Lernberichte vorgesehen. Sie geben über die individuellen Lernziele Auskunft und dokumentieren in angemessener Form die Zielerreichung innerhalb der individuellen Förderplanung. Da manche Sonderschülerinnen und Schüler die Lernziele nach Lehrplan erreichen, wurde als Beurteilungsinstrument die Vorlage Zeugnis/Lernbericht erarbeitet. Die Lernprozesse der Sonderschü- 1 HPS mit eigenen Zeugnisvorlagen 2 Zwischenbericht Sonderschule analog des Zwischenberichts der Regelschule mit Orientierungsnoten 3 In der Regel haben die Sonderschülerinnen und -schüler individuelle Lernziele. Wo die Lernziele nach Lehrplan erreicht werden, gibt es eine Orientierungsnote. 4 Schülerinnen und Schüler mit besonderen schulischen Bedürfnissen haben in der Regel in einem oder in mehreren Fächern individuelle Lernziele (il). 3 von 9

4 lerinnen und -schüler werden darin gestützt auf diese individuelle Bildungs- und Förderplanung abgebildet. Daneben werden zum Ende des ersten Schulhalbjahrs Zwischenberichte erstellt. Die Zeugnismappe eines Sonderschülers oder einer Sonderschülerin - welche identisch ist mit jener der Regelschülerinnen und -schüler - enthält am Ende eines Schuljahres nebst dem Deckblatt einen Zwischenbericht und ein Zeugnis/Lernbericht. Die formalen und inhaltlichen Vorgaben (siehe Merkblatt 08b) entsprechen soweit als möglich den Vorgaben der Abteilung Volksschule. Die äussere Form (Hülle und Struktur) der Dokumente (Zeugnismappe und Beurteilungsinstrumente) entspricht den bestehenden kantonalen Vorgaben, die für den ganzen Volksschulbereich gelten. Mit Ausnahme des Deckblatts für das Beurteilungsdossier und der Übertrittsempfehlung sind alle elektronischen Beurteilungsinstrumente in der vorgegebenen Form verbindlich einzusetzen. Falls Schulen für das Deckblatt des Beurteilungsdossiers und für die Übertrittsempfehlung eigene bereits bewährte schulinterne Dokumente einsetzen möchten, ist dies möglich, sofern mindestens dieselben Angaben wie auf den kantonalen Instrumenten enthalten sind. In diesem Fall ist nicht vorgesehen, dass die beiden Dokumente auf dem offiziellen Zeugnispapier ausgedruckt werden. Ausnahmen für Einrichtungen mit kurzfristigen Aufenthalten (bis 4 Monate): Diese Einrichtungen können die Zeugnisvorlagen verwenden, wenn es Sinn macht (wenn z.b. die Kinder und Jugendlichen genug lange in der Einrichtung sind, etc.). Ansonsten kann der Lernstoff in Berichten, in StaOs, Austrittsberichten, o.ä. festgehalten werden. 2.1 Zwischenbericht Zum Ende jedes ersten Schulhalbjahrs erhalten die Lernenden einen Zwischenbericht, welcher in Worten die Leistungsentwicklung in der Selbst- und Sozialkompetenz sowie in der Sachkompetenz in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch beschreibt. Ziel der Wortbeurteilung ist es aufzuzeigen, wo die Schülerin oder der Schüler in den einzelnen Kompetenzen bezogen auf die Erreichung der Lernziele des aargauischen Lehrplans am Ende des Semesters steht. Für die Beurteilung in Worten stehen pro Fach (Sachkompetenz) vier Kompetenzbereiche zur Verfügung, die sich auf den jeweiligen Fachlehrplan beziehen. So wird am Ende des Semesters ausgewiesen, ob die Lernziele sehr gut, gut, genügend oder ungenügend erreicht worden sind. Der Zwischenbericht ist nicht promotionswirksam. Individuelle Lernziele werden immer in Worten beschrieben. Ab der 2. Klasse der Primarschule kann die Sachkompetenz zusätzlich in Orientierungsnoten (Stand der Schülerin / des Schülers gemäss Lehrplan) oder Zwischenstandsnoten (Stand der Schülerin / des Schülers gemäss Lehrplan Klasse X) ausgedrückt werden. 2.2 Zeugnis/Lernbericht Zum Ende jedes Schuljahres erhalten die Lernenden ein Zeugnis/Lernbericht. Dieser ist nicht promotionswirksam. Ab der 2. Klasse Primarschule werden die Leistungen in der Sachkompetenz beschrieben oder in Noten beurteilt. Grundlage für die Beurteilung sind die Bildungs- und Förderplanung und/oder die Leistungsbelege des ganzen Schuljahres. Das Zeugnis/Lernbericht kann in die an den einzelnen Schulen bestehenden Förderplanungszyklen bzw. Förderplanungskonzepte sinnvoll eingefügt werden. 4 von 9

5 2.3 Spezialfall 1. Klasse In der 1. Klasse der Primarschule werden die Leistungen in der Sachkompetenz sowohl im Zwischenbericht wie auch im Zeugnis/Lernbericht in Worten beurteilt (analog Regelschule). 2.4 Elemente der Beurteilungsinstrumente Sachkompetenz Für Sonderschülerinnen und -schüler gelten grundsätzlich die gleichen Bildungsziele wie für die Regelschülerinnen und -schüler (vgl. 19 Verordnung Sonderschulung). Je nach Behinderung kann in einzelnen Fächern oder generell davon abgewichen werden und die Sonderschule kann Bildungsziele festlegen, welche den individuellen Möglichkeiten und Perspektiven des Schülers bzw. der Schülerin entsprechen (siehe Individuelle Lernziele) Noten Die Noten in Sonderschulen sind - im Gegensatz zur Regelschule - nicht promotionswirksam. Die Sonderschulen sind aber von Gesetzes wegen verpflichtet, in Fächern, in denen die Sonderschülerinnen und Sonderschüler das Lernziel nach Lehrplan erreichen, eine Note in den Zwischenbericht und ins Zeugnis/Lernbericht zu setzen (vgl. 29 Abs. 1 Schulgesetz). D.h. es gibt nur Noten in denjenigen Fächern in denen das Kind das Lernziel erreichen konnte. Die Eltern müssen darüber informiert werden, wenn Noten gesetzt werden und nicht nach individuellen Lernzielen bewertet wird. Wunsch zahlreicher Sonderschulen war es, dass es in den Zeugnisvorlagen (Zwischenbericht und Zeugnis/Lernbericht) auch möglich sein sollte, eine Note zu setzen und zu schreiben, welcher Klasse diese entspricht (="Zwischenstandsnoten"). Diese entsprechen aber individuellen Lernzielen, weshalb die Lernfortschritte im entsprechenden Fach immer auch im Feld "Beschreibung der individuellen Lernziele" beschrieben werden müssen. Vorgehen bei Sonderschülerinnen und -schüler, bei denen die Möglichkeit zur einer Reintegration besteht: Diese Schülerinnen und Schüler erhalten ein Zeugnis/Lernbericht mit Noten in Fächern, in denen sie das Lernziel nach Lehrplan erreichen. In den übrigen Fächern erhält sie individuelle Lernziele (ohne Zwischenstandsnoten). In einem solchen Fall müssen zwingend die Noten entsprechend der Regelschulklasse gesetzt werden. So ist sichergestellt, dass die Bewertung von allen verstanden wird. Es kann aber auch ein Jahreszeugnis (Vorlage Regelschule) erstellt werden Individuelle Lernziele In den Fächern, in denen das Lernziel nach Lehrplan nicht erreicht werden kann, legen die Sonderschulen auf der Grundlage der Förderplanung Bildungsziele fest, welche den individuellen Möglichkeiten und Perspektiven des Schülers bzw. der Schülerin entsprechen (individuelle Lernziele). In diesen Fächern werden die Lernfortschritte beschrieben ("Beschreibung der individuellen Lernziele"). In der Regel wird auf jeden Zeugnistermin hin überprüft, ob die Lernziele nach Lehrplan wieder erreicht und die individuellen Lernziele aufgehoben werden können. Im Feld "Beschreibung individueller Lernziele" dürfen lediglich Aussagen zur schulischen Entwicklung gemacht werden, nicht aber zu Charaktereigenschaften, Verhaltensauffälligkeiten, Gesundheit, familiären oder sozialen Verhältnissen oder weltanschaulichen Ansichten. Es werden die vereinbarten individuellen Lernziele und die damit verbundenen Leistungen, nicht aber die zugrundeliegende Diagnose oder heilpädagogische Fördermassnahmen beschrieben. Ungenügende Leistungen in Folge mangelnder Anstrengung rechtfertigen keine Notenbefreiung. Das Leistungspotenzial muss grundsätzlich dem Leistungszug entsprechen. 5 von 9

6 2.4.2 Selbst- und Sozialkompetenz Die Beurteilung der Selbst- und Sozialkompetenz erfolgt lernzielorientiert. Die zu beurteilenden Aspekte sind nahe an der Unterrichtspraxis und für die Lehrpersonen von hoher Relevanz. Die zu beurteilende Selbst- und Sozialkompetenzen sind an der Primarschule und der Oberstufe dieselben. Die Anforderungen für die jeweilige Ausprägung dieser Kompetenzen unterscheiden sich je nach Altersgruppe. Die einzelnen Sonderschulen definieren ihre eigenen Massstäbe zur Selbst- und Sozialkompetenz, indem sie ihre Haltungen, Normen und Wertvorstellungen z.b. anhand ihres Leitbilds, ihrer Qualitätsstandards, ihrer Schulhausordnung, usw. intern diskutieren. Sie haben die Möglichkeit, weitere Selbst- und Sozialkompetenzbereiche zu definieren und im Zwischenzeugnis und Zeugnis/Lernbericht zu bewerten. Am Ende des Schuljahres können zusätzlich einzelne Aspekte oder ganze Bereiche der Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz in Worten mit einer separaten Beilage beurteilt werden (analog Regelschule). Die Vorlage für die Selbst- und Sozialkompetenz hat den Titel "Selbsteinschätzung der Selbst- und Sozialkompetenz durch Schülerin/Schüler" Bemerkungen Bei den "individuellen Bemerkungen" stehen zwei frei beschriftbare Zeilen zur Verfügung. Hier können z.b. in einem bestimmten Fach erbrachte Leistungen näher umschrieben werden oder wertneutrale Einträge gemacht werden (wie z.b. "Peacemaker im Schuljahr 2012/2013", "Gewinner des schulinternen Schreibwettbewerbs 2012", oder "Vertreter/in im Schülerparlament"). Der Eintrag darf sich nicht disziplinierend auf das Kind auswirken. 2.5 Kindergarten Die Sonderschulen übernehmen den Einschätzungsbogen der Regelschule. Er ist ein förderorientiertes Instrument und wird im Sinne einer Standortbestimmung eingesetzt und den Eltern einmal im Jahr abgegeben. Der Einschätzungsbogen wird auf dem offiziellen Zeugnispapier einseitig ausgedruckt und in der Zeugnismappe abgelegt. Die Lehrpersonen Kindergarten erhalten zusätzlich eine Sammlung von möglichen Grobzielen und Indikatoren zu den Richtzielen der Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz zu ihrer Unterstützung (Verwendung freiwillig). Im Schulportal auf " > Beurteilung & Übertritte > Beurteilungsinstrumente Sonderschulen" ist die PDF-Version des Einschätzungsbogens Kindergarten und die Sammlung möglicher Grobziele und Indikatoren publiziert. Der Einschätzungsbogen steht auch im LehrerOffice zur Verfügung. 3. Weitere Informationen 3.1 Pflichtlektionen Sonderschulen Neben den Vorgaben der Stundentafel sind auch die Pflichtlektionen grundsätzlich einzuhalten. Bei den Pflichtlektionen gilt für Sonderschülerinnen und -schüler die gleiche Anzahl, wie für die gleichaltrigen Kinder und Jugendlichen, welche die Regelschule besuchen ( 20 Verordnung Sonderschulung). Die Sonderschule ist legitimiert, die Lektionsdauer und die -inhalte der Beeinträchtigung des Kindes oder Jugendlichen anzupassen. Die wöchentlichen Unterrichtspensen müssen jedoch eingehalten werden (für Dispensationen siehe Punkt 3.4.). 3.2 Promotion und Rekursfähigkeit In Sonderschulen werden keine Promotionsentscheide gefällt. Die Lernberichte sind nicht promotionsfähig und nicht rekursfähig. Rekurse können nur gemacht werden bei Zuweisungsentschei- 6 von 9

7 den, Überprüfungen und "Reintegrations"-Entscheiden. Da die Lernberichte nicht rekursfähig sind, braucht es keine Rechtsmittelbelehrungen. 3.3 Medizinisch-therapeutische bzw. pädagogisch-therapeutische Massnahmen Medizinisch-therapeutische bzw. pädagogisch-therapeutische Massnahmen werden im Lernbericht nicht erfasst, auch nicht, wenn sie von der Heilpädagogischen Schule direkt angeboten werden. Differenzierte Berichte zu den Therapien werden in den internen Schülerdossiers bzw. den Schülerakten abgelegt. 3.4 Dispensationen In der Regel werden individuelle Lernziele vereinbart und keine Dispensationen ausgestellt. Die Schülerin / der Schüler soll, wenn immer möglich, alle Fächer gemäss Stundentafel besuchen, wenn nötig mit angepassten individuellen Lernzielen. Über eine länger dauernde, teilweise oder gänzliche Befreiung von Pflicht- oder Wahlpflichtfächer entscheidet das Departement Bildung, Kultur und Sport (vgl. Verordnung über die Volksschule, 12 Abs. 1). Über eine länger andauernde, teilweise oder gänzliche Befreiung vom obligatorischen Turnunterricht entscheidet auf Grund eines Arztzeugnisses die Schulpflege (vgl. Verordnung über die Volksschule, 12 Abs. 2). 3.5 Reduktion des Unterrichtspensums Mit Arztzeugnis kann aus gesundheitlichen Gründen das Unterrichtspensum einer Schülerin / eines Schülers auf Gesuch der Inhaber der elterlichen Sorge hin reduziert werden. Zuständig ist die Schulpflege am Aufenthaltsort des Kindes oder Jugendlichen bzw. am zivilrechtlichen Wohnsitz bei stationären Sonderschulung (vgl. 21 V Sonderschulung). 7 von 9

8 ANHANG A) Spezifische rechtliche Grundlagen Schulgesetz (SAR ) Laufbahnentscheide 13a Bildungsziel (Primarstufe) 19 Bildungsziel (Oberstufe) 21 Inhalt und Gliederung (Sonderschulung) 28 Arten (besondere Förder- und Stützmassnahmen) 29 Laufbahnentscheide (Schulpflege) 73 Ab. 1-2 Promotionsverordnung (SAR ) a) Lernbericht (Beurteilungsarten) 1 Form der Beurteilungsdokumente 4 Beurteilungsdossier; Beurteilungsbelege 5 Sonderschulung und integrative Schulung 29 V Sonderschulung (SAR ) Behinderung 2a Sonderschulunterricht 11 Bildungsziele und Beurteilung 19 Unterrichtspensum und -zeiten 20 Reduktion des Unterrichtspensums 21 Datenschutz Der Datenschutz (Datenerhebung; -weitergabe und -aufbewahrung) ist im Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) geregelt. Dieses Gesetz trat am 1. Juli 2008 in Kraft. 8 von 9

9 B) Informationen der Abteilung Volksschule Für weitere Informationen zur Handhabung der Beurteilungsinstrumente, für die technische Anwendung, etc. gelten auch die Handreichungen, Broschüren und Anleitungen der Abteilung Volksschule. Unter Beurteilung & Übertritte sind Zusatzinformationen zu finden zu: Hinweise zur Verordnung über die Laufbahnentscheide an der Volksschule (Promotionsverordnung) fürs Schuljahr 2012/13 Fächertabelle Volksschule ab Schuljahr 2012/13 Zeugnisse und Datenschutz (Dezember 2010) Die Handreichung "Leistungen beurteilen und ausweisen" bietet grundlegende Informationen über die Verordnung über die Laufbahnentscheide an der Volksschule (Promotionsverordnung). (Juni 2013) Zusammenstellung der häufigsten Fragen Umsetzungshilfe für die Beurteilung der Selbst- und Sozialkompetenz Leistungen messen, beurteilen und ausweisen Situationsanalyse Informationen, wie die folgenden, stehen unter dem Link Beurteilung & Übertritte Beurteilungsinstrumente zur Verfügung: Die "Sammlung möglicher Grobziele und Indikatoren" beinhaltet Informationen zum Einschätzungsbogen Kindergarten und eine nicht abschliessende Sammlung möglicher Grobziele und Indikatoren. Hinweise zum Erstellen der elektronischen Beurteilungsinstrumente (Kurzanleitung) Anleitung zum Erstellen der elektronischen Beurteilungsinstrumente (ausführliche Schritt-für- Schritt-Anleitung): Diese Anleitung erklärt hauptsächlich die technischen Aspekte zur Erstellung der neuen Beurteilungsinstrumente. 9 von 9

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