Fachbereich Aktenzeichen Vorlagen-Nr ; ; ; öffentlich Verwaltungsausschuss nichtöffentlich

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Fachbereich Aktenzeichen Vorlagen-Nr ; ; ; öffentlich Verwaltungsausschuss nichtöffentlich"

Transkript

1 STADT NORDERNEY Der Bürgermeister Sitzungsvorlage Fachbereich Aktenzeichen Vorlagen-Nr. FB IV ; ; ; Beratungsfolge TOP-Nr. Öffentlich / nicht Öffentlich Sitzungstermin Ausschuss für Haushalt, Finanzen und 3. städtische Beteiligungen öffentlich Verwaltungsausschuss nichtöffentlich Rat der Stadt Norderney öffentlich Kurbeitrag; Kalkulation für das Jahr 2013 sowie 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages für die Stadt Norderney (Kurbeitragssatzung) vom Sachverhalt Nachkalkulation für das Jahr 2011 (Anlage 1 zu dieser Sitzungsvorlage): Wie in jedem Jahr wurde der Kurbeitrag für das abgeschlossene Jahr nachkalkuliert. Für das Jahr 2011 ergibt sich aus dieser Nachkalkulation eine Unterdeckung in Höhe von ,23 EUR. Diese Unterdeckung ergibt sich zum einen aus der Berücksichtigung der Unterdeckung aus dem Jahr 2009 in Höhe von ,65 EUR und zum anderen aus umlagefähigen Mehraufwendungen der Staatsbad Norderney GmbH; insbesondere in den Bereichen Touristische Infrastruktur und Veranstaltungen. Diese Unterdeckung wird bei der Kalkulation des Kurbeitrages für das Jahr 2013 berücksichtigt und ausgeglichen. Kalkulation für das Jahr 2013 (Anlage 2 zu dieser Sitzungsvorlage): Der Kurbeitrag für das Jahr 2013 wurde anhand der gemeldeten Zahlen der Staatsbad Norderney GmbH sowie anhand der Mittelanmeldungen der Fachbereiche der Stadt Norderney kalkuliert. Anhand der Mittelanmeldungen bleibt festzustellen, dass sich der zu berücksichtigende beitragsfähige Aufwand bei der Staatsbad Norderney GmbH im Vergleich zur Vorkalkulation des Kurbeitrages für das Jahr 2012 um rund ,- EUR auf insgesamt rund ,- EUR erhöht hat. Die markantesten Mehraufwendungen sind dabei in den Bereichen Touristische Infrastruktur, Badehaus (hier insbesondere Feuerebene ) sowie Veranstaltungen / Events (hier insbesondere Veranstaltungen Innen ) festzustellen. Auch die neu geschaffenen Aufwandsposten Badehalle NB / Mainstraße (48.600,- EUR) und Familienbad ( ,- EUR) führen zu einer Erhöhung des beitragsfähigen Aufwandes.

2 Die beitragsfähigen Aufwendungen der Stadt Norderney betragen insgesamt rund ,- EUR und halten damit ungefähr die Höhe der beitragsfähigen Aufwendungen des Vorjahres ( ,- EUR) ein. Das Volumen der sonstigen Einnahmen konnte im Vergleich zur Kalkulation für das Jahr 2012 um rund ,- EUR gesteigert werden. Unter Berücksichtigung der angemeldeten Mittel sowie unter Berücksichtigung der Unterdeckung für das Jahr 2011 ergäbe sich in der Kalkulation für das Jahr bei Berechnung mit den derzeitig gültigem Beitragssätzen und Saisonzeiten - eine Unterdeckung in Höhe von ,- EUR. Dies entspräche einer Unterdeckung von 10,22 %. Aufgrund dieser erheblichen Unterdeckung ist eine Anpassung der Beitragssätze sowie eine Anpassung der Saisonzeiten erforderlich. Die Differenzierung zwischen Haupt- und Nebensaison ist auf Norderney geboten, da hinsichtlich des Angebotes an Fremdenverkehrseinrichtungen deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Zeiten bestehen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Differenzierung ist eine Anpassung erforderlich; insbesondere unter Berücksichtigung der zu Zwecken des Fremdenverkehrs durchgeführten Veranstaltungen rund um die Weihnachtszeit und die Zeit des Jahreswechsels. Seitens der Verwaltung wird daher eine Anpassung der Beitragssätze wie folgt vorgeschlagen: Hauptsaison Nebensaison Erwachsener 3,40 EUR 1,70 EUR Jugendlicher 1,70 EUR 0,85 EUR Ferner schlägt die Verwaltung folgende Änderung hinsichtlich der Saisonzeiten vor: Saisonzeiten bisher: Saisonzeiten neu: Hauptsaison , , Nebensaison , Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben ergibt sich in der Kalkulation für das Jahr 2013 eine Unterdeckung von ,- EUR. Dies entspricht 0,2 %. Änderung der Kurbeitragssatzung (Anlage 3 zu dieser Sitzungsvorlage): Aufgrund der Anpassung der Beiträge sowie der Änderung der Saisonzeiten ist eine Änderung der Satzung notwendig. Der beigefügte Entwurf der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages für die Stadt Norderney (Kurbeitragssatzung) vom (Stand ) berücksichtigt dies entsprechend. Darüber hinaus ist eine Änderung der Kurbeitragssatzung in einigen Punkten notwendig. Die Regelung des 10 Abs. 2 NKAG wurde geändert. Bisher waren beitragspflichtig alle Personen, die sich im anerkannten Gebiet aufgehalten haben, ohne dort eine Hauptwohnung zu haben, und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Einrichtungen und zur Teilnahme an den zu Zwecken des Fremdenverkehrs durchgeführten Veranstaltungen geboten wurde. Durch die Neufassung sind nunmehr beitragspflichtig alle Personen, die in dem anerkannten Gebiet Unterkunft nehmen, ohne dort eine alleinige Wohnung oder eine Hauptwohnung im Sinne des Niedersächsischen Meldegesetzes in der jeweils geltenden Fassung zu haben, und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Einrichtungen und zur Teilnahme an den zu Zwecken des Fremdenverkehrs durchgeführten Veranstaltungen geboten wird.

3 Nach diesem Satz scheidet die Erhebung eines Tageskurbeitrages aus, weil Tagesgäste i. d. R. hier keine Unterkunft nehmen. Allerdings wird über den neu eingefügten Satz 3 in 10 Abs. 2 NKAG die Möglichkeit eröffnet, weiter den Tageskurbeitrag zu erheben ( Er kann ferner erhoben werden von Personen, die in den dazu geschaffenen Einrichtungen zu Heil- oder Kurzwecken betreut werden oder sich sonst zu Heil-, Kuroder Erholungszwecken im anerkannten Gebiet ( 10 Abs. 1 Satz 1 NKAG) ohne Unterkunft zu nehmen aufhalten, sofern der jeweilige Personenkreis mit vertretbarem Verwaltungsaufwand erfasst werden kann. ) Durch die insulare Lage und den damit möglichen Kontrollen am Hafen kann der Personenkreis der Tagesgäste ohne erheblichen Aufwand erfasst werden. Somit kann weiter ein Tageskurbeitrag erhoben werden. Die Satzungsbestimmungen wurden entsprechend den Vorgaben des NKAG angepasst. Weiter ist eine Änderung im Bereich der Ermäßigungen und Befreiungen notwendig. Die bisherige Regelung, Teilnehmer an den von der Stadt Norderney anerkannten Kongressen, Tagungen, Lehrgängen und vergleichbaren Veranstaltungen komplett von der Kurbeitragspflicht zu befreien, ist anzupassen, da außerhalb des Veranstaltungsprogramms regelmäßig die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Fremdenverkehrseinrichtungen gegeben ist. Da nicht die vollumfängliche Möglichkeit der Inanspruchnahme der Fremdenverkehrseinrichtungen besteht, ist eine Ermäßigung auf 50 % des maßgeblichen Kurbeitrages angemessen. Die bisherige Regelung des 3 Abs. 3 der Kurbeitragssatzung, wonach in Einzelfällen vom Kurbeitrag ganz oder teilweise befreit werden kann, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, ist zu streichen, da diese Regelung hinsichtlich des unbestimmten Rechtsbegriffes wichtiger Grund nicht hinreichend bestimmt ist. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist diese Regelung daher ersatzlos zu streichen. Die weiteren Änderungen im Bereich der Ermäßigungen und Befreiungen sind redaktioneller Art und dienen der Klarstellung und der besseren Handhabbarkeit der Kurbeitragssatzung. Finanzielle Auswirkungen Nein Ja, mit Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-Herstellungskosten) Euro Jährliche Folgekosten/ lasten Einmalig Euro Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Norderney stimmt der Kalkulation des Kurbeitrages für das Jahr 2013 zu. Der Rat der Stadt Norderney stimmt der 1. Satzung zur Änderung der Kurbeitragssatzung vom in der vorgelegten Entwurfsfassung vom zu.

4 Norderney, Der Bürgermeister (Ulrichs)

5 Stadt Norderney Fachbereich IV - Finanzen - Vorlage Nachkalkulation Kurbeitrag 2011 I. Aufwand 1. der Stadt Norderney für a) Badem./Theater ,11 EUR b) Bücherei ,00 EUR c) NPH ,66 EUR d) Spielplätze ,60 EUR e) Park- u. Grünanlagen ,82 EUR f) Wanderwege ,49 EUR g) Toiletten ,60 EUR h) Haus der Insel ,00 EUR Gesamtaufwand Stadt ,28 EUR 2. der Staatsbad Norderney GmbH für a) Tourist. Infrastruktur ,76 EUR b) Strandbetreuung ,09 EUR c) Tourist-Info ,77 EUR d) Veranstaltungen / Events ,14 EUR e) Badehaus (Badebetrieb) ,87 EUR Gesamtaufwand Staatsbad ,63 EUR Gesamtaufwand ,91 EUR II. Öffentlichkeitsanteil 1. Stadt Norderney ,72 EUR 2. Staatsbad Norderney ,86 EUR Gesamter Öffentlichkeitsanteil ,58 EUR III. Errechnung der beitragsfähigen Aufwendungen I. Aufwand ,91 EUR 100,00% II. Öffentlichkeitsanteil ,58 EUR 9,04% Kurbeitragsfähiger Aufwand ,33 EUR 90,96%

6 Stadt Norderney Fachbereich IV - Finanzen - Vorlage IV. Sonstige Entgelte 1. Stadt Norderney ,48 EUR 2. Staatsbad Norderney ,99 EUR Gesamterlöse ,47 EUR V. Kurbeitragseinnahmen 2011 Die Kurbeitragseinnahmen der Staatsbad Norderney GmbH für das Jahr 2011 betrugen (netto): ,98 EUR In der Kalkulation sind die Über- und Unterdeckungen der Vorjahre zu berücksichtigen. Sie erhöhen oder mindern den Betrag der Kurbeitragseinnahme. zzgl. Überdeckung 2009 Kurbeitragseinnahmen ,65 EUR ,63 EUR VI. Deckungsmittel von insgesamt ,00 wurde wie folgt gedeckt: a) durch Kurbeiträge ,63 EUR 73,13% b) durch Fremdenverkehrsbeiträge 0,00 EUR 0,00% c) durch sonst. Entgelte ,47 EUR 24,05% Gesamtbetrag Deckungsmittel ,10 EUR 97,18% VII. Ermittlung der Über- / Unterdeckung Gesamtbetrag Deckungsmittel ,10 EUR 97,18% abzüglich Kurbeitragsfähiger Aufwand ,33 EUR 100,00% Unterdeckung ,23 EUR -2,82%

7 Stadt Norderney - Fachbereich IV - Sitzungsvorlage Kalkulation Kurbeitrag 2013 I. Aufwand 1. der Stadt Norderney für a) Badem./Theater ,00 EUR b) Bücherei ,00 EUR c) Nationalparkhaus ,00 EUR d) Spielplätze ,00 EUR e) Park- und Grünanlagen ,00 EUR f) Wanderwege ,00 EUR g) Toiletten ,00 EUR h) Haus der Insel ,00 EUR Gesamtaufwand Stadt ,00 EUR 2. der Staatsbad Norderney GmbH für a) Tourist.Infrastruktur ,00 EUR b) Strandbetreuung ,00 EUR c) Tourist-Info ,00 EUR d) Veranstaltungen / Events ,00 EUR e) Badehaus ,00 EUR Gesamtaufwand Staatsbad ,00 EUR Gesamtaufwand ,00 EUR II. Öffentlichkeitsanteil 1. Stadt Norderney ,00 EUR 2. Staatsbad Norderney ,00 EUR Gesamter Öffentlichkeitsanteil ,00 EUR III. Errechnung der beitragsfähigen Aufwendungen I. Aufwand ,00 EUR 100,00% II. Öffentlichkeitsanteil ,00 EUR 9,08% Kurbeitragsfähiger Aufwand ,00 EUR 90,92% IV. Sonstige Entgelte 1. Stadt Norderney ,00 EUR 2. Staatsbad Norderney ,00 EUR Gesamterlöse ,00 EUR

8 Stadt Norderney - Fachbereich IV - Sitzungsvorlage V. Schätzung der Kurbeitragseinnahmen 2013 Für das Jahr 2013 wird hinsichtlich der Kurbeitragseinnahmenprognose 2013 das Basisjahr 2011 genommen (Anreisen) Nachrichtlich: Die Kurbeitragseinnahmen der Stadt Norderney betrugen (netto) für: Brutto Netto 1) ,75 EUR ,77 EUR 2) ,29 EUR ,03 EUR 3) ,23 EUR ,25 EUR 4) ,57 EUR ,09 EUR 5) ,96 EUR ,45 EUR 6) ,39 EUR ,50 EUR 7) ,82 EUR ,38 EUR 8) ,05 EUR ,63 EUR 9) ,01 EUR ,15 EUR 10) ,58 EUR ,99 EUR Durchschnitt ,96 EUR ,72 EUR Kalkulation unter Berücksichtigung der Übernachtungszahlen ,00 EUR ,00 EUR In der Kalkulation sind die Über- und Unterdeckungen der Vorjahre zu berücksichtigen. Sie erhöhen oder mindern den Betrag der zu erzielenden Kurbeitragseinnahme. abzüglich Unterdeckung 2011 Geschätzte Kurbeitragseinnahmen ,23 EUR ,77 EUR VI. Deckungsmittel Der voraussichtliche kurbeitragsfähige Aufwand für Fremdenverkehrseinrichtungen von insgesamt ,00 soll wie folgt gedeckt werden: a) durch Kurbeiträge ,00 EUR 76,74% b) durch Fremdenverkehrsbeiträge 0,00 EUR 0,00% c) durch sonst. Entgelte ,00 EUR 23,07% Gesamtbetrag Deckungsmittel ,00 EUR 99,80% VII. Ermittlung der Über- / Unterdeckung Gesamtbetrag Deckungsmittel ,00 EUR 99,80% abzüglich Kurbeitragsfähiger Aufwand ,00 EUR 100,00% Unterdeckung ,00 EUR -0,20%

9 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages für die Stadt Norderney (Kurbeitragssatzung) vom Aufgrund der 6, 40 und 83 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom (Nds. GVBl. S. 279), und der 2 und 10 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung vom (Nds. GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom (Nds. GVBl. S. 279), hat der Rat der Stadt Norderney in seiner Sitzung am XX.XX.2012 folgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages für die Stadt Norderney beschlossen: 1 Absatz 2 erhält folgende Fassung: Artikel 1 Auf die Deckung durch den Kurbeitrag entfällt ein Anteil (Deckungsgrad) von 76,74 % des Aufwandes für die Fremdenverkehrseinrichtungen und den zu Zwecken des Fremdenverkehrs durchgeführten Veranstaltungen. Daneben entfallen auf die Deckung durch Benutzungsgebühren und -entgelte: 23,07 % Fremdenverkehrsbeitrag: 0%. 2 erhält folgende Fassung: Artikel 2 Kurbeitragspflichtig sind alle Personen, die sich im Erhebungsgebiet aufhalten, ohne in ihm eine Hauptwohnung als tatsächlichen Schwerpunkt der Lebensbeziehungen zu haben, und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Fremdenverkehrseinrichtungen bzw. zur Teilnahme an den zu Zwecken des Fremdenverkehrs durchgeführten Veranstaltungen geboten wird. Diese Möglichkeit besteht unabhängig davon, ob und in welchem Umfang die Einrichtungen benutzt werden bzw. an den Veranstaltungen teilgenommen wird. Erhebungsgebiet ist das Gemeindegebiet der Stadt Norderney. Der Kurbeitrag kann auch von Personen erhoben werden, die in der Gemeinde außerhalb des anerkannten Gebietes ( 1 Absatz 1 Satz 1) zu Heil-, Kur- oder Erholungszwecken Unterkunft nehmen. Kurbeitragspflichtig sind alle Personen, die im Erhebungsgebiet Unterkunft nehmen, ohne im Erhebungsgebiet die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung im Sinne des Niedersächsischen Meldegesetzes in der jeweils geltenden Fassung als tatsächlichen Schwerpunkt der Lebensbeziehung zu haben, und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Einrichtungen und zur Teilnahme an den zu Zwecken des Fremdenverkehrs durchgeführten Veranstaltungen geboten wird. Diese Möglichkeit besteht unabhängig davon, ob und in welchem Umfang die Einrichtungen benutzt werden bzw. an den Veranstaltungen teilgenommen wird. Kurbeitragspflichtig sind weiter alle Personen, die in der Gemeinde außerhalb des Erhebungsgebietes zu Heil-, Kur- oder Erholungszwecken Unterkunft nehmen. Ferner sind alle Personen kurbeitragspflichtig, die in den dazu geschaffenen Einrichtungen zu Heil- oder Kurzwecken betreut werden o- der sich sonst zu Heil-, Kur- oder Erholungszwecken im Erhebungsgebiet aufhalten, ohne Unterkunft zu nehmen. Erhebungsgebiet ist das Gemeindegebiet der Stadt Norderney. 3 erhält folgende Fassung: Artikel 3 Befreiungen (1) Von der Kurbeitragspflicht sind Kinder bis einschließlich 13. Jahren befreit. Ebenso sind,

10 sofern sie weder Kureinrichtungen noch Kurmittel in Anspruch nehmen, die folgenden Personen befreit: 1. Kinder bis einschließlich 13 Jahren, befreit Teilnehmer an den von der Stadt Norderney anerkannten Kongressen, Tagungen, Lehrgängen und vergleichbaren Veranstaltungen, 2. Personen, die sich ausschließlich zur Ausübung ihres Berufes, zum Schulbesuch oder zur Berufsausbildung oder zur Ableistung des Zivildienstes im Erhebungsgebiet aufhalten, und 3. Patienten in Krankenhäusern während der Zeit der Bettlägerigkeit. (2) Auf Antrag werden Angehörige von Personen, die im Erhebungsgebiet ihre Hauptwohnung als tatsächlichen Schwerpunkt der Lebensbeziehungen haben, von der Kurbeitragspflicht befreit, wenn sie ohne Entgelt oder Kostenerstattung in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden. Angehörige im Sinne dieser Satzung sind: 1. Ehepartner oder Lebenspartner nach LpartG LPartG 2. Kinder und deren Ehepartner bzw. Lebenspartner nach LpartG LPartG 3. Kindeskinder und deren Ehepartner bzw. Lebenspartner nach LpartG LPartG 4. Geschwister 5. Eltern und Schwiegereltern 6. Schwäger und Schwägerinnen 7. Großeltern (3) Die Stadt Norderney kann in Einzelfällen vom Kurbeitrag ganz oder teilweise befreien, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. (4) (3) Die Voraussetzungen für die Befreiung von der Zahlung des Kurbeitrags sind von den Berechtigten nachzuweisen. Bei einer Überprüfung können Verwaltungskosten anfallen. Artikel 4 4 Absätze 2 und 3 erhalten folgende Fassung: (2) Als Saisonzeiten (Abs. 1 Satz 1) werden unterschieden: - Hauptsaison ( , und ) und - Nebensaison ( , ). (3) Die Kurbeitragssätze werden wie folgt gestaffelt: Hauptsaison Nebensaison Übernachtungsaufenthalt: Erwachsene (ab 18 Jahre) 3,00 3,40 1,50 1,70 Jugendliche (14 bis einschließlich 17 Jahre) 1,50 1,70 0,70 0,85 Tagesaufenthalt: Erwachsene und Jugendliche (14-17 Jahre) 1,80 2,00 0,90 1,00 Artikel 5 5 erhält folgende Fassung: Ermäßigungen (1) Der Kurbeitrag wird auf Antrag auf 50 % des Beitragssatzes ermäßigt:

11 1. für Teilnehmer an Kongressen, Tagungen, Lehrgängen und vergleichbaren Veranstaltungen, 2. auf Antrag für Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100 %, auf 50% des Beitragssatzes. 3. für geschlossene Gruppen von Schülern, oder Auszubildenden oder Studenten bis einschließlich 17. Jahren inklusiv deren Aufsichtspersonen, die in Jugendherbergen, Schullandheimen, herbergsähnlichen Unterkünften oder auf Campingplätzen untergebracht sind, auf 50% bezogen auf den Beitragssatz Jugendlicher (14 bis einschließlich 17 Jahre) bei Übernachtungsaufenthalten. (2) Die Voraussetzungen für die Ermäßigung des Kurbeitrags sind von den Berechtigten nachzuweisen. (3) Wird der Kurbeitrag gemäß Abs. 1 ermäßigt, ist dieser zu Gunsten des Kurbeitragspflichtigen auf fünf Eurocent nach unten abzurunden. Artikel 6 Diese 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages für die Stadt Norderney (Kurbeitragssatzung) vom tritt am in Kraft. Norderney, den xx.xx.2012 STADT NORDERNEY Der Bürgermeister Ulrichs

Nachkalkulation Kurbeitrag 2011

Nachkalkulation Kurbeitrag 2011 Stadt Norderney Fachbereich IV - Finanzen - Vorlage 06.09.2012 Nachkalkulation Kurbeitrag 2011 I. Aufwand 1. der Stadt Norderney für a) Badem./Theater 14.657,11 EUR b) Bücherei 57.000,00 EUR c) NPH 194.517,66

Mehr

Beitragskalkulation Kur- und Fremdenverkehrsbeitrag Gemeinde Werdum -Spezifizierung für die Neufassung der Kurbeitragssatzung 2015- Grundsätzliches Die Firma Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft

Mehr

Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages im Markt Mittenwald. Beitragspflicht

Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages im Markt Mittenwald. Beitragspflicht MARKT MITTENWALD Auf Grund des Art. 7 Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl 1993, S. 263), zuletzt geändert am 25. Juli 2004 (GVBl 2004, S. 272) erlässt der

Mehr

Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages für die Stadt Norderney (Kurbeitragssatzung) in der Fassung der 4. Änderung vom 11.12.

Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages für die Stadt Norderney (Kurbeitragssatzung) in der Fassung der 4. Änderung vom 11.12. Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages für die Stadt Norderney (Kurbeitragssatzung) in der Fassung der 4. Änderung vom 11.12.2015 Aufgrund der 6, 40 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO)

Mehr

Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages für die Inselgemeinde Juist (Kurbeitragssatzung) vom

Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages für die Inselgemeinde Juist (Kurbeitragssatzung) vom Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages für die Inselgemeinde Juist (Kurbeitragssatzung) Aufgrund der 6 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom 28.10.2006 (Nds. GVBl.

Mehr

Stadt Schönau im Schwarzwald Landkreis Lörrach

Stadt Schönau im Schwarzwald Landkreis Lörrach Stadt Schönau im Schwarzwald Landkreis Lörrach Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung KTS) - in der Fassung der Änderungssatzung vom 07.11.2011) - Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für

Mehr

Satzung der Gemeinde Bad Zwischenahn über die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung)

Satzung der Gemeinde Bad Zwischenahn über die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) Satzung der Gemeinde Bad Zwischenahn über die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) Bei Detailfragen wenden Sie sich bitte an die Kämmerei (04403/604-202) veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises

Mehr

Neufassung der Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages für die Gemeinde Spiekeroog (Kurbeitragssatzung)

Neufassung der Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages für die Gemeinde Spiekeroog (Kurbeitragssatzung) Neufassung der Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages für die Gemeinde Spiekeroog (Kurbeitragssatzung) Aufgrund der 10, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der

Mehr

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe der Stadt Gernsbach (Kurtaxesatzung) vom 13. Dezember 2010

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe der Stadt Gernsbach (Kurtaxesatzung) vom 13. Dezember 2010 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe der Stadt Gernsbach (Kurtaxesatzung) vom 13. Dezember 2010 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.v. mit den 2, 8 Abs.

Mehr

Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Stadt Bad Bevensen (Kurbeitragssatzung) 1 Allgemeines

Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Stadt Bad Bevensen (Kurbeitragssatzung) 1 Allgemeines Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Stadt Bad Bevensen (Kurbeitragssatzung) Aufgrund der 10, 11, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (in der Fassung vom 17.12.2010

Mehr

Satzung der Stadt Wittmund über die Erhebung eines Kurbeitrages

Satzung der Stadt Wittmund über die Erhebung eines Kurbeitrages Satzung der Stadt Wittmund über die Erhebung eines Kurbeitrages Aufgrund der 6, 8, 40 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) i. d. F. vom 28. Oktober 2006 (Nds. GVBl. S. 473), zuletzt berichtigt

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS) vom in der Fassung der

Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS) vom in der Fassung der Stadt Todtnau Landkreis Lörrach Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS) vom 14.10.2010 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.10.2011 (in Kraft ab 08.01.2012) 2. Änderungssatzung

Mehr

S A T Z U N G. für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung - KBS) Vom

S A T Z U N G. für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung - KBS) Vom Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (2013) mit Änderungen durch das Urteil des BayVGH vom 30.09.2016 [Anlage 1] und 1. Änderungssatzung 2017 vom 12.05.2017 [Anlage 2] Markt Garmisch-Partenkirchen

Mehr

Satzung der Stadt Geestland, Landkreis Cuxhaven, über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Ortschaft Bad Bederkesa vom

Satzung der Stadt Geestland, Landkreis Cuxhaven, über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Ortschaft Bad Bederkesa vom 1 Satzung der Stadt Geestland, Landkreis Cuxhaven, über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Ortschaft Bad Bederkesa vom 19.12.2016 Aufgrund der 10, 45 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Mehr

S a t z u n g. für die Erhebung eines Kurbeitrages (KBS) vom 19.September 2013

S a t z u n g. für die Erhebung eines Kurbeitrages (KBS) vom 19.September 2013 1 GEMEINDE OBERAMMERGAU S a t z u n g für die Erhebung eines Kurbeitrages (KBS) vom 19.September 2013 Aufgrund des Art. 7 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes -KAG- erlässt die Gemeinde Oberammergau

Mehr

Satzung. über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Nordseeheilbad Wangerooge (Kurbeitragssatzung)

Satzung. über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Nordseeheilbad Wangerooge (Kurbeitragssatzung) Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Nordseeheilbad Wangerooge (Kurbeitragssatzung) Aufgrund der 6 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom 22. August

Mehr

SATZUNG. über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) vom 19. November 2014

SATZUNG. über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) vom 19. November 2014 STADT WOLFACH ORTENAUKREIS SATZUNG über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) vom 19. November 2014 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg in Verbindung mit 2, 8 Abs. 2 und

Mehr

Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Krummhörn (Kurbeitragssatzung)

Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Krummhörn (Kurbeitragssatzung) - 1 - Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Krummhörn (Kurbeitragssatzung) Aufgrund der 10,11,58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungs-gesetzes(NKomVG) vom 17.12.2010

Mehr

1 Allgemeines. a) für die Fremdenverkehrswerbung zu 49 % durch Fremdenverkehrsbeiträge, zu 51 % durch Gebühren und sonstige Entgelte;

1 Allgemeines. a) für die Fremdenverkehrswerbung zu 49 % durch Fremdenverkehrsbeiträge, zu 51 % durch Gebühren und sonstige Entgelte; Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages für die Ortsteile Hohenkirchen, Hooksiel, Horumersiel-Schillig und Minsen-Förrien (Fremdenverkehrsbeitragssatzung) Aufgrund der 6, 40 und 83 der

Mehr

Lesefassung. Satzung der Stadt Varel. über die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) in der Fassung der 2. Änderung vom

Lesefassung. Satzung der Stadt Varel. über die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) in der Fassung der 2. Änderung vom Lesefassung Kennziffer: 8/02 Satzung der Stadt Varel über die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) in der Fassung der 2. Änderung vom 07.04.2011 1 Allgemeines (1) Die Stadt Varel ist für ihren

Mehr

SATZUNG über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung)

SATZUNG über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) Gemeinde Glottertal Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald SATZUNG über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit 2, 8 Abs. 2 und

Mehr

Stadt Bad Krozingen Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Stadt Bad Krozingen Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Stadt Bad Krozingen Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.v. mit den 2, 8 Abs. 2 und 43

Mehr

- 1 - LESEFASSUNG (maßgeblich ist allein die jeweils vom Gemeinderat beschlossene Satzung nebst Änderungssatzungen) GEMEINDE GAIENHOFEN Kreis Konstanz

- 1 - LESEFASSUNG (maßgeblich ist allein die jeweils vom Gemeinderat beschlossene Satzung nebst Änderungssatzungen) GEMEINDE GAIENHOFEN Kreis Konstanz - 1 - LESEFASSUNG (maßgeblich ist allein die jeweils vom Gemeinderat beschlossene Satzung nebst Änderungssatzungen) GEMEINDE GAIENHOFEN Kreis Konstanz S A T Z U N G Über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung)

Mehr

S A T Z U N G für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Obermaiselstein vom (Aktualisierung am )

S A T Z U N G für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Obermaiselstein vom (Aktualisierung am ) S A T Z U N G für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Obermaiselstein vom 19.11.2012 (Aktualisierung am 12.10.2016) Auf Grund des Art. 7 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Obermaiselstein

Mehr

für die Erhebung des Kurbeitrages in der Stadt Lindau (Bodensee) (Kurbeitragssatzung) vom 08. April 1981*

für die Erhebung des Kurbeitrages in der Stadt Lindau (Bodensee) (Kurbeitragssatzung) vom 08. April 1981* Lindau (B) Satzung Nr. IV/3. für die Erhebung des Kurbeitrages in der Stadt Lindau (Bodensee) (Kurbeitragssatzung) vom 08. April 1981* Geändert durch: Erste Änderungssatzung vom 26. April 1983 Zweite Änderungssatzung

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung KTS) der Gemeinde Bad Rippoldsau-Schapbach

Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung KTS) der Gemeinde Bad Rippoldsau-Schapbach (Kurtaxesatzung KTS) der Gemeinde Bad Rippoldsau-Schapbach Satzung vom 20.04.2011 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.v. m. den 2,8 Abs. 2 und 43 des Kommunalabgabegesetzes für Baden-Württemberg,

Mehr

Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Samtgemeinde Hage vom i. d. F. der 2. Änderungssatzung vom

Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Samtgemeinde Hage vom i. d. F. der 2. Änderungssatzung vom Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Samtgemeinde Hage vom 06.03.2008 i. d. F. der 2. Änderungssatzung vom 27.10.2016 Präambel (gesetzliche Grundlagen) 1 Allgemeines (1) In der Samtgemeinde

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe in der Gemeinde Bad Suderode

Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe in der Gemeinde Bad Suderode Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe in der Gemeinde Bad Suderode Auf Grund der 4 und 6 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt vom 05.10.1993 (GVBL. LSA S.568), geändert durch Artikel 4 des

Mehr

Satzung zur Erhebung einer Kurtaxe in der Stadt Wernigerode

Satzung zur Erhebung einer Kurtaxe in der Stadt Wernigerode Satzung zur Erhebung einer Kurtaxe in der Stadt Wernigerode (Lesefassung in der Form der 4. Änderungssatzung vom 21.06.2007) Auf Grund der 4 und 6 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt vom 5.

Mehr

Satzung. der Gemeinde Garrel über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergarten- und Krippenplätzen

Satzung. der Gemeinde Garrel über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergarten- und Krippenplätzen Gemeinde Garrel Satzung der Gemeinde Garrel über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergarten- und Krippenplätzen Aufgrund der 10, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Mehr

Satzung der Stadt Vechta über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Kindertagesstätteneinrichtungen der Stadt Vechta

Satzung der Stadt Vechta über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Kindertagesstätteneinrichtungen der Stadt Vechta Satzung der Stadt Vechta über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Kindertagesstätteneinrichtungen der Stadt Vechta Aufgrund der 10, 13, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz

Mehr

Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Wangerland (Kurbeitragssatzung)

Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Wangerland (Kurbeitragssatzung) Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Wangerland (Kurbeitragssatzung) Aufgrund der 6, 40 und 83 der Nds. Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom 28. Oktober 2006 (Nds. GVBl. S.

Mehr

1 Allgemeine Vorschriften

1 Allgemeine Vorschriften Satzung der Stadt Cloppenburg über Aufwandsentschädigung, Verdienstausfall sowie Fahrt- und Reisekosten der Mitglieder des Rates der Stadt und sonstiger ehrenamtlich Tätiger sowie über Zuwendungen an Fraktionen

Mehr

8 Pflichten der Wohnungsgeber und vergleichbarer Personen. 11 Inkrafttreten 7

8 Pflichten der Wohnungsgeber und vergleichbarer Personen. 11 Inkrafttreten 7 Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Wittmund Aufgrund der 10, 11, 58 und 111 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576) zuletzt geändert

Mehr

STADT ST. GEORGEN IM SCHWARZWALD SCHWARZWALD-BAAR-KREIS. S a t z u n g. über die. Erhebung einer Kurtaxe. (Kurtaxesatzung - KTS) vom

STADT ST. GEORGEN IM SCHWARZWALD SCHWARZWALD-BAAR-KREIS. S a t z u n g. über die. Erhebung einer Kurtaxe. (Kurtaxesatzung - KTS) vom STADT ST. GEORGEN IM SCHWARZWALD SCHWARZWALD-BAAR-KREIS S a t z u n g über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS) vom 08.12.2010 Inhaltsverzeichnis: 1 Erhebung einer Kurtaxe 2 Kurtaxepflichtige

Mehr

Satzung der Gemeinde Schluchsee über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS)

Satzung der Gemeinde Schluchsee über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS) Gemeinde Schluchsee Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Satzung der Gemeinde Schluchsee über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.v.

Mehr

Satzung der Gemeinde Wardenburg über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergarten-, Krippen- und Hortplätzen

Satzung der Gemeinde Wardenburg über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergarten-, Krippen- und Hortplätzen Satzung der Gemeinde Wardenburg über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergarten-, Krippen- und Hortplätzen Aufgrund der 10, 11, 58 und 111 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbewirtschaftung im Landkreis Vechta (Abfallgebührensatzung)

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbewirtschaftung im Landkreis Vechta (Abfallgebührensatzung) Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbewirtschaftung im Landkreis Vechta (Abfallgebührensatzung) Aufgrund der 10 und 13 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) 1 und

Mehr

1 Gebührenerhebung. 2 Gebührenhöhe

1 Gebührenerhebung. 2 Gebührenhöhe Satzung der Stadt Cloppenburg über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergartenplätzen vom 12. September 1995 in der Fassung der 7. Änderungssatzung vom 16.09.2013 Aufgrund der 6,

Mehr

Kurbeitragssatzung für das Nordseeheilbad Borkum vom in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom

Kurbeitragssatzung für das Nordseeheilbad Borkum vom in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom Lesefassung Kurbeitragssatzung für das Nordseeheilbad Borkum vom 18.12.2014 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 24.09.2015 Aufgrund der 10, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Mehr

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ostheim v. d. Rhön

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ostheim v. d. Rhön Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ostheim v. d. Rhön und der Gemeinden Ostheim v.d.rhön, Sondheim v.d.rhön und Willmars Herausgegeben von der Verwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Ostheim v.d.rhön

Mehr

STADT LEER (OSTFRIESLAND)

STADT LEER (OSTFRIESLAND) STADT LEER (OSTFRIESLAND) Satzung der Stadt Leer (Ostfriesland) über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergartenplätzen der Kindergärten der Stadt Leer Stand: 01.08.2016 Die Satzung

Mehr

Satzung. über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Bergstadt St. Andreasberg. Allgemeines

Satzung. über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Bergstadt St. Andreasberg. Allgemeines Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Bergstadt St. Andreasberg Aufgrund der 6, 40 und 83 der Nieders. Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Oktober 2006 (Nds. GVBl.

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Werder (Havel) Satzung der Stadt Werder (Havel) über die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung)

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Werder (Havel) Satzung der Stadt Werder (Havel) über die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Werder (Havel) Auf Grund der Bekanntmachungsanordnung des Bürgermeisters vom 10.1.2014 wird die Satzung der Stadt Werder (Havel) über die Erhebung eines Kurbeitrages

Mehr

Präambel. 1 Gebührenerhebung

Präambel. 1 Gebührenerhebung Satzung der Stadt Cloppenburg über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Krippenplätzen vom 16.07.2007 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 16.09.2013 Aufgrund der 6, 8, 40 und 83

Mehr

Stadt Bad Wildbad Landkreis Calw

Stadt Bad Wildbad Landkreis Calw Stadt Bad Wildbad Landkreis Calw Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe vom 27. September 2011 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.v.m. den 2,8 Abs. 2 und 43 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages für die Stadtteile Bergstadt Lautenthal und Wolfshagen im Harz der Stadt Langelsheim (Kurbeitragssatzung)

Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages für die Stadtteile Bergstadt Lautenthal und Wolfshagen im Harz der Stadt Langelsheim (Kurbeitragssatzung) Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages für die Stadtteile Bergstadt Lautenthal und Wolfshagen im Harz der Stadt Langelsheim (Kurbeitragssatzung) Aufgrund der 10, 58 und 111 des Niedersächsischen

Mehr

Satzung. Gebührengegenstand. (1) Für den Besuch der Kinder in den Kindergärten der Stadt Aurich wird keine Gebühr erhoben.

Satzung. Gebührengegenstand. (1) Für den Besuch der Kinder in den Kindergärten der Stadt Aurich wird keine Gebühr erhoben. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten und Spielkreise der Stadt Aurich (Kindertagesstätten-Gebührensatzung) Satzung vom 12.05.2005; Inkrafttreten: 01.08.2005

Mehr

S a t z u n g. für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Bad Füssing (KBS)

S a t z u n g. für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Bad Füssing (KBS) S a t z u n g für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Bad Füssing (KBS) Auf Grund des Art. 7 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl 1993, S. 263),

Mehr

Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung)

Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) S A T Z U N G für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Ofterschwang vom 04.10.2012 Auf Grund des Art. 7 des Kommunalabgabengesetzes erläßt die Gemeinde Ofterschwang folgende Satzung für die

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Gemeinde Bad Sassendorf -Kurbeitragssatzungvom

Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Gemeinde Bad Sassendorf -Kurbeitragssatzungvom Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Gemeinde Bad Sassendorf -Kurbeitragssatzungvom 07.04.2017 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler (Gästebeitragssatzung) vom

Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler (Gästebeitragssatzung) vom Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler (Gästebeitragssatzung) vom 09.03.2016 Aufgrund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl.

Mehr

S a t z u n g. 1 Benutzungsgebühr

S a t z u n g. 1 Benutzungsgebühr S a t z u n g über die Erhebung von Elternbeiträgen (Benutzungsgebühren) für die Benutzung der in Trägerschaft der Gemeinde Budenheim geführten Kindertagesstätten vom 28.05.2014 Der Gemeinderat hat aufgrund

Mehr

Satzung. der Gemeinde Emtinghausen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte (Benutzungsgebührensatzung)

Satzung. der Gemeinde Emtinghausen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte (Benutzungsgebührensatzung) Satzung der Gemeinde Emtinghausen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte (Benutzungsgebührensatzung) Aufgrund der 6, 8, 40 und 83 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) vom 13. Oktober 2003

Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) vom 13. Oktober 2003 Stadt Bad Teinach-Zavelstein Landkreis Calw Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) vom 13. Oktober 2003 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit 2, 5

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung S A T Z U N G. über die Erhebung eines Kurbeitrages der Bergstadt Altenau (Kurbeitragssatzung)

Nichtamtliche Lesefassung S A T Z U N G. über die Erhebung eines Kurbeitrages der Bergstadt Altenau (Kurbeitragssatzung) Nichtamtliche Lesefassung S A T Z U N G über die Erhebung eines Kurbeitrages der Bergstadt Altenau (Kurbeitragssatzung) in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 01.12.2008 Aufgrund der 6, 40, 72 und

Mehr

Gemeinde Heddesheim Rhein-Neckar-Kreis. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Hallenbad Heddesheim

Gemeinde Heddesheim Rhein-Neckar-Kreis. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Hallenbad Heddesheim 5 C; 572.30; 1 Gemeinde Heddesheim Rhein-Neckar-Kreis Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Hallenbad Heddesheim Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 25.7.1955

Mehr

4. Kinderspielhaus Dorum 5. Leuchtturm Obereversand mit Seebäderbrücke

4. Kinderspielhaus Dorum 5. Leuchtturm Obereversand mit Seebäderbrücke Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Samtgemeinde Land Wursten (Kurbeitragssatzung) vom 03. Mai 2012 Aufgrund der 10 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom

Mehr

Gemeinderatsvorlage Nr. 65/2009 Vorberatung

Gemeinderatsvorlage Nr. 65/2009 Vorberatung Fachbereich: Zentrale Verwaltung und Bürgerservice Gemeinderatsvorlage Nr. 65/2009 Vorberatung Vorlage an GR VA AUT öffentlich nichtöffentlich Sitzung am Vorberatung ja nein OR Beirat VA AUT öffentlich

Mehr

SATZUNG über die Erhebung einer Kurtaxe In der Fassung vom 27. September 2016

SATZUNG über die Erhebung einer Kurtaxe In der Fassung vom 27. September 2016 SATZUNG über die Erhebung einer Kurtaxe In der Fassung vom 27. September 2016 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. V. m. den 2, 8 Abs. 2 und 43 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

1 Allgemeines. 2 Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder

1 Allgemeines. 2 Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder Satzung der Gemeinde Essen/Oldb. über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen, Verdienstausfall sowie Fahrt- und Reisekosten an Mitglieder des Rates und die sonstigen für die Gemeinde Essen/Oldb. tätigen

Mehr

Beratungsfolge Datum Behandlung Zuständigkeit

Beratungsfolge Datum Behandlung Zuständigkeit 06 Umwelt- und Naturschutzamt Der Oberbürgermeister Titel der Drucksache: Satzung zur Erhebung von Benutzungsgebühren für die öffentliche Abfallentsorgung in der Landeshauptstadt Erfurt -Abfallgebührensatzung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindergärten in der Trägerschaft der Gemeinde Edewecht

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindergärten in der Trägerschaft der Gemeinde Edewecht Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindergärten in der Trägerschaft der Gemeinde Edewecht Übersicht: 1 Aufgaben 2 Benutzungsgebühren 3 Gebührenpflicht 4 Gebührenpflichtige 5 Gebührenfälligkeit

Mehr

B e i t r a g s k a l k u l a t i o n

B e i t r a g s k a l k u l a t i o n B e i t r a g s k a l k u l a t i o n 2013-2015 für die Erhebung von Kur- und Fremdenverkehrsbeiträgen für die Stadt Bad Lauterberg im Harz 2 I n h a l t s v e r z e i c h n i s Kur- und Fremdenverkehrsbeitragskalkulation

Mehr

Elternbeitragssatzung ab 1. April 2016 mit Anlage zu 4 und 5 der Satzung 4.2.2

Elternbeitragssatzung ab 1. April 2016 mit Anlage zu 4 und 5 der Satzung 4.2.2 Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung) bekannt gemacht im Amtsblatt

Mehr

Satzung der Gemeinde Bockhorn über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Kommunalen Kindergarten Bockhorn

Satzung der Gemeinde Bockhorn über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Kommunalen Kindergarten Bockhorn Satzung der Gemeinde Bockhorn über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Kommunalen Kindergarten Bockhorn Aufgrund der 6, 8, 40 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom

Mehr

Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Ilsede

Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Ilsede Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Ilsede Konsolidierte Fassung unter Berücksichtigung folgender Änderungssatzungen: I. Nachtrag der Gebührentarife vom 01.01.2004 Veröffentlicht im Amtsblatt für den

Mehr

Satzung der Stadt Titisee-Neustadt über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS)

Satzung der Stadt Titisee-Neustadt über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS) Stadt Titisee-Neustadt Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Satzung der Stadt Titisee-Neustadt über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Stadt Wittmund

Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Stadt Wittmund Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Stadt Wittmund Aufgrund der 10, 11, 58 und 111 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (in der Fassung vom 17. Dezember 2010 Nds. GVBl. S. 576) zuletzt

Mehr

TOP: Beschlüsse zur Gesellschafterversammlung der KBG am 19.02.2015. Kosten : Hsh.-Stelle: Hshjahr: Produktkosten : Mittel stehen

TOP: Beschlüsse zur Gesellschafterversammlung der KBG am 19.02.2015. Kosten : Hsh.-Stelle: Hshjahr: Produktkosten : Mittel stehen ZENTRALE ERLEDIGT Vorlage 8-1 2015 Zum Beschluss Öffentlich TOP: Beschlüsse zur Gesellschafterversammlung der KBG am 19.02.2015 Kosten : Hsh.-Stelle: Hshjahr: Produktkosten : Mittel stehen Beratungsergebnis:

Mehr

S A T Z U N G. der Stadt Bad Säckingen über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxe-Satzung) vom

S A T Z U N G. der Stadt Bad Säckingen über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxe-Satzung) vom S A T Z U N G der Stadt Bad Säckingen über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxe-Satzung) vom 30.01.2017 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. V. m. 2, 8 Abs. 2 und 43 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Gemeinde Bernau im Schwarzwald Landkreis Waldshut

Gemeinde Bernau im Schwarzwald Landkreis Waldshut Seite 1 von 5 Gemeinde Bernau im Schwarzwald Landkreis Waldshut Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg i. V. mit den 2,

Mehr

Satzung über die Erhebung der Kurtaxe für die Stadt Blankenburg (Harz) Kurtaxsatzung. Vom 08. Dezember Allgemeines

Satzung über die Erhebung der Kurtaxe für die Stadt Blankenburg (Harz) Kurtaxsatzung. Vom 08. Dezember Allgemeines Satzung über die Erhebung der Kurtaxe für die Stadt Blankenburg (Harz) Kurtaxsatzung. Vom 08. Dezember 2016. 1 Allgemeines (1) Die Stadt Blankenburg (Harz) ist als Kurort mit der Artbezeichnung Erholungsort

Mehr

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Erhebung der Kurtaxe in den sächsischen Staatsbädern (Kurtaxordnung)

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Erhebung der Kurtaxe in den sächsischen Staatsbädern (Kurtaxordnung) Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Erhebung der in den sächsischen Staatsbädern (Kurtaxordnung) Vom 20. April 2001 Aufgrund von 28 Abs. 3 Satz 1 und 7 des Verwaltungskostengesetzes

Mehr

S a t z u n g. über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Bad Driburg vom in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom

S a t z u n g. über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Bad Driburg vom in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom S a t z u n g über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Bad Driburg vom 16.12.1996 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 07. 05.2001 Aufgrund des 7 in Verbindung mit 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe

Mehr

Gebührenordnung der Stadt Wittmund für die Benutzung der Kindertagesstätten

Gebührenordnung der Stadt Wittmund für die Benutzung der Kindertagesstätten Gebührenordnung der Stadt Wittmund für die Benutzung der Kindertagesstätten Aufgrund der 10, 11, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.

Mehr

Satzung der Gemeinde Bad Zwischenahn. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. in der Gemeinde Bad Zwischenahn

Satzung der Gemeinde Bad Zwischenahn. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. in der Gemeinde Bad Zwischenahn Satzung der Gemeinde Bad Zwischenahn über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde Bad Zwischenahn Bei Detailfragen wenden Sie sich bitte an das Hauptamt (04403/604-104) veröffentlicht

Mehr

Vorlage Nr. 48(neu)/2009

Vorlage Nr. 48(neu)/2009 Vorlage Nr. 48(neu)/2009 FB 6/Ber. Rees, den 19.11.2009 Öffentliche Sitzung Beratungsplan: Gremium: Status: voraussichtlich Sitzung am: Haupt- und Finanzausschuß Rat der Stadt Zur Beratung Zur Entscheidung

Mehr

Satzung der Inselgemeinde Juist über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer

Satzung der Inselgemeinde Juist über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer 2.2 Satzung der Inselgemeinde Juist über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer Satzung der Inselgemeinde Juist über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer Aufgrund der 10, 58 und 111 Abs. 1 des Niedersächsischen

Mehr

Gebührensatzung für die Bäder, die Schwimmhalle und die Freizeitanlage der Stadt Wittingen

Gebührensatzung für die Bäder, die Schwimmhalle und die Freizeitanlage der Stadt Wittingen Gebührensatzung für die Bäder, die Schwimmhalle und die Freizeitanlage der Stadt Wittingen Aufgrund der 6 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der z. Z. geltenden Fassung und der 2 und

Mehr

Stadt Tagesordnungspunkt 18 Neubrandenburg

Stadt Tagesordnungspunkt 18 Neubrandenburg Stadt Tagesordnungspunkt 18 Neubrandenburg X öffentlich Sitzungsdatum: 08.12.2016 1. u. 2. Lesung Drucksachen-Nr.: VI/601 Beschluss-Nr.: 401/22/16 Beschlussdatum: 08.12.16 Gegenstand: 1. Änderung zur Satzung

Mehr

GEMEINDE ERDMANNHAUSEN

GEMEINDE ERDMANNHAUSEN GEMEINDE ERDMANNHAUSEN Vorlage Nr. 51/2016 öffentlich Aktenzeichen: 815.12 Sitzungstermin: VA/TA am 10.11.2016 Sachbearbeiter: Immel Beschluss: VA/TA GR Tagesordnungspunkt: Änderung der versorgungssatzung

Mehr

Satzung. über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Bergstadt St. Andreasberg

Satzung. über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Bergstadt St. Andreasberg Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Bergstadt St. Andreasberg Aufgrund der 6, 40 und 83 der Nieders. Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Oktober 2006 (Nds. GVB!.

Mehr

Verwaltungsgebührensatzung. des. Amtes Unterspreewald. vom

Verwaltungsgebührensatzung. des. Amtes Unterspreewald. vom Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Unterspreewald vom 18.06.2013 1 Präambel Gemäß 2 Abs. 5, 3 und 140 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, (Nr.

Mehr

S A T Z U N G über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Bad Berleburg (Kurbeitragssatzung) vom

S A T Z U N G über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Bad Berleburg (Kurbeitragssatzung) vom S A T Z U N G über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Bad Berleburg (Kurbeitragssatzung) vom 17.07.2013 Aufgrund von 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Ordnungs-Nr.:9/5. Kurbeitragssatzung der Stadt Goslar für den Stadtteil Hahnenklee

Ordnungs-Nr.:9/5. Kurbeitragssatzung der Stadt Goslar für den Stadtteil Hahnenklee Ordnungs-Nr.:9/5 Kurbeitragssatzung der Stadt Goslar für den Stadtteil Hahnenklee vom 25.09.2012 Kurbeitragssatzung der Stadt Goslar für den Stadtteil Hahnenklee Aufgrund der 10, 58 und 111 Abs. 1 des

Mehr

Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Stadt Oberhof

Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Stadt Oberhof Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Stadt Oberhof Aufgrund der 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung

Mehr

Neuausschreibung der öffentlichen Aufgabe Tourismusmarketing einschließlich des Betriebs von Tourist-Informationen

Neuausschreibung der öffentlichen Aufgabe Tourismusmarketing einschließlich des Betriebs von Tourist-Informationen ZENTRALE ERLEDIGT Vorlage 71 2017 Zum Beschluss Öffentlich TOP: Neuausschreibung der öffentlichen Aufgabe Tourismusmarketing einschließlich des Betriebs von Tourist-Informationen Kosten : Hsh.-Stelle:

Mehr

Entgeltordnung für die Benutzung der städtischen Schwimmbäder und des Stadionbades in der Stadt Neustadt an der Weinstraße

Entgeltordnung für die Benutzung der städtischen Schwimmbäder und des Stadionbades in der Stadt Neustadt an der Weinstraße Entgeltordnung für die Benutzung der städtischen Schwimmbäder und des Stadionbades in der Stadt Neustadt an der Weinstraße 1) 2) Der Stadtrat der Stadt Neustadt an der Weinstraße hat in seiner öffentlichen

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxe-Satzung)

Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxe-Satzung) Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxe-Satzung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 14. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 345), zuletzt geändert durch Gesetz vom

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) vom mit Änderungen vom und

Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) vom mit Änderungen vom und Ortsrecht der Stadt Blumberg Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) vom 28.01.1997 mit Änderungen vom 01.03.1997 und 20.07.2010 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Präambel. 1 Allgemeines

Präambel. 1 Allgemeines Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Lilienthal in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 08.12.2015 Aufgrund der 10 und 111 des Niedersächsischen

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung S A T Z U N G. über die Erhebung eines Kurbeitrages der Samtgemeinde Oberharz (Kurbeitragssatzung)

Nichtamtliche Lesefassung S A T Z U N G. über die Erhebung eines Kurbeitrages der Samtgemeinde Oberharz (Kurbeitragssatzung) Nichtamtliche Lesefassung S A T Z U N G über die Erhebung eines Kurbeitrages der Samtgemeinde Oberharz (Kurbeitragssatzung) in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 05.07.2011 Aufgrund der 6, 40, 72

Mehr

1 1. Die Gemeinde Saterland unterhält im Gemeindeteil Ramsloh an der Mootzenstraße eine Kindertagesstätte als öffentliche Einrichtung.

1 1. Die Gemeinde Saterland unterhält im Gemeindeteil Ramsloh an der Mootzenstraße eine Kindertagesstätte als öffentliche Einrichtung. Satzung der Gemeinde Saterland über die Nutzung der gemeindlichen Kindertagesstätte und die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergartenplätzen vom 15.07.1998 in der Fassung der 4. Änderung

Mehr

Satzung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung)

Satzung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) Satzung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) Auf der Grundlage des 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.

Mehr

Bekanntmachung. 1 Allgemeine Vorschriften

Bekanntmachung. 1 Allgemeine Vorschriften Der Bürgermeister 29. November 2011 Bekanntmachung Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall-, Auslagenentschädigung, Fahrt- und Reisekosten für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen Auf Grund

Mehr

Kurbeitragssatzung der Stadt Bad Hersfeld

Kurbeitragssatzung der Stadt Bad Hersfeld 84/02 Kurbeitragssatzung der Stadt Bad Hersfeld (i.d.f. der am 01.01.2010 in Kraft getretenen 1. Änderung vom 13.11.2009, (i.d.f. der am 01.01.2015 in Kraft getretenen 2. Änderung vom 17.12.2014) Aufgrund

Mehr

4 Tagesordnungspunkt:

4 Tagesordnungspunkt: STADT WIESLOCH FB 3 / FG 3.21 Ordnungsamt / Bevölkerungsschutz 3.21 / Jürgen Morlock Tel.: 84-339 Vorlage Nr. 8/2017 Aktenzeichen: 180.50 4 Tagesordnungspunkt: Änderung der Satzung über die Benutzung von

Mehr

Stadt Lübben (Spreewald)

Stadt Lübben (Spreewald) Stadt Lübben (Spreewald) Staatlich anerkannter Erholungsort S Beschlussvorlage für die X öffentliche Sitzung der/ des nicht öffentliche Sitzung X Bildungsausschuss am: 09.11.2015 X Finanzausschuss am:

Mehr