Standanmeld ung. Bitte umgehend zurücksenden! Bestellung Gewünschte Stand-Nr. Mögliche Ersatz-Nummern Fläche in [m 2 ]

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1 Standanmeld ung Bitte umgehend zurücksenden! 1. IHRE DATEN Aussteller, Firma Inhaber, Gesellschafter, Geschäftsführer Straße /Nr. Ansprechpartner PLZ/ Ort Telefon: Telefax: Mobil: -Adresse Internet-Adresse: 2. STANDBESTELLUNG EU-Aussteller bitte unbedingt die USt.Nr. angeben!... Bestellung Gewünschte Stand-Nr. Mögliche Ersatz-Nummern Fläche in [m 2 ] (gemäß allg. Ausstellungsbedingungen) (lt. beiliegenden Hallenplänen) (falls Erstwahl bereits vermietet) (Länge x Breite) Reihenstand- eine Seite offen EUR 77,00/m 2 bis zum 31. März 2015 EUR 87,00/m 2 ab dem 1. April 2015 Eckstand - zwei Seiten offen EUR 87,00/m 2 bis zum 31. März 2015 EUR 97,00/m 2 ab dem 1. April 2015 Kopfstand- drei Seiten offen EUR 97,00/m 2 bis zum 31. März 2015 EUR 107,00/m 2 ab dem 1. April 2015 Wir machen einen Workshop q Dafür erhalten wir ca. 20% der Standgröße kostenlos dazu (Mindest-Standgröße 12 qm). Nebenkosten Pauschale für Pflichteintrag im gedruckten Messeverzeichnis EUR 140,00 (wird an alle Besucher kostenlos abgegeben) und auf der Internet-Homepage Wände weiß, 2,50m hoch, je lfm EUR 30,00 Elektroanschluss (Wechselstrom 220 V, bis 3,3 kw, 2 Steckdosen, Fehlerstromschutzschalter) EUR 120,00 Die Standbegrenzung besteht aus weißen Wänden (2,50m hoch), die verkleidet werden können. Befestigungsmaterial wie Nägel, Schrauben etc. dürfen nicht verwendet werden. Hakensysteme können oben angebracht werden! q Bitte keine Standbegrenzung. Wir verfügen über einen eigenen Messestand. Wir möchten - soweit möglich - im folgenden Themenbereich platziert werden: Alle Preise netto zzgl. MwSt. q Basteln/ Ebene 1.1 q Modeschmuck/ Ebene 1.1 q Handarbeiten/ Ebene 1.2 q Deko/Floristik/ Ebene ZUSATZANGEBOT Wir benötigen q erweiterten Stromanschluss q W-Lan EUR 59,00 für die gesamte Messedauer q Teppichboden Rips, Standardfarben je qm EUR 6,00 Mietmöbel q...tisch(e) (1,80 m x 0,60 m, je 12,-) q...stühle, je 6,- q zusätzliche Ausstellerausweise je EUR 10,- (siehe 19 der Allg. Geschäftsbedingungen und auf Seite 5) q Systemstand, z. B. 12 qm EUR 1.104,00 (Wände, 1 Tisch 70 x 70 cm, 3 Stühle, Blende mit Beschriftung, Strahler, Teppich (Rips Standardfb., tägl. Reininigung, Papierkorb,) Siehe Foto S. 3 (weitere Größen auf Anfrage) zuzügl. Standmiete Punkt 2 Nicht vorbestellte Mietmöbeln können nur vor Ort am Depot in Halle 1 Ebene 0 während der gesamten Aufbauzeit ausgeliehen werden. Die Leihgebühren werden vor Ort berechnet und bar kassiert!

2 Standanmeld ung Bitte umgehend zurücksenden! 5. EINTRAG INS MESSEVERZEICHNIS Wir präsentieren hauptsächlich Waren aus folgenden Produktbereichen (max. 5 Rubriken ankreuzen): q 01. Airbrush q 02. Applikationen q 03. Aufbügelmuster q 04. Bänder q 05. Bastelbedarf q 06. Bausätze q 07. Bekleidung q 08. Bilder q 09. Bilderrahmen q 10. Blaudruck q 11. Bücher q 12. Dekoartikel q 13. Edelsteine q 14. Färben q 15. Fensterbilder q 16. Filzen q 17. Floristik q 18. Garne q 19. Glasdesign q 20. Glasperlen q 21. Gürtel q 22. Heimtextilien q 23. Holzwaren q 24. Hüte q 25. Karten und Briefpapier q 26. Keramik/ -zubehör q 27. Kerzen/ -zubehör q 28. Kindermoden q 29. Kinderspielzeug q 30. Klöppeln q 31. Knöpfe q 32. Künstlerbedarf q 33. Kunsthandwerk q 34. Lederwaren q 35. Mal- und Zeichenbedarf q 36. Marionetten q 37. Marmorieren q 38. Mineralien q 39. Miniaturen q 40. Modelliermassen q 41. Mosaik q 42. Musikinstrumente q 43. Nähen q 44. Nähmaschinen q 45. Papiere q 46. Passepartoutkarten q 47. Patchwork- und Quiltzubehör q 48. Pinsel q 49. Porzellanmalerei/ -zubehör q 50. Puppen und Puppenkleidung q 51. Puppenhäuser q 52. Schablonen q 53. Schminken q 54. Schmuck/ Perlen q 55. Schnittmuster q 56. Scrapbooking q 57. Seide/ Seidenmalerei q 58. Servietten q 59. Spielwaren q 60. Stahlwaren q 61. Steine q 62. Stempel q 63. Sticken/ Stickpackungen q 64. Stoffe q 65. Stoffmalerei q 66. Stofftiere/ -material q 67. Strick-Zubehör q 68. Taschen q 69. Teddybären/ -material q 70. Teppichknüpfen q 71. Tiffany q 72. Töpfer-Zubehör q 73. Unterricht/Schulen/Seminare/Kurse q 74. Weben q 75. Weihnachtsartikel/-dekorationen q 76. Werkzeuge q 77. Wolle/ Zubehör q 78. Zeichenzubehör q 79. Zeitschriften q 80. Sonstiges: Wir planen folgende Workshops: 6. SONSTIGES Zum Be- und Entladen steht die Ebene 0 der Halle 1 kostenlos (ohne Parkschein) zur Verfügung (Die Kaution von EUR 100,- wird beim Rausfahren zurückerstattet). Danach müssen die Fahrzeuge auf dem Agoragelände mit Parkschein abgestellt werden (ausgeschildert). Jeder Aussteller erhält k o s t e n l o s einen Parkschein (Agora-Parkplatz) während der gesamten Messezeit. Weitere Parkscheine kosten EUR 14,- pro Tag und Fahrzeug und können vor Ort bei den Verkehrsordnern gekauft werden. q Bitte schicken Sie uns kostenloses Werbematerial für die 21. Kreativ Welt q Wir möchten im Ausstellerverzeichnis (wird an alle Besucher kostenlos abgegeben) eine gewerbliche Anzeige schalten. Bitte informieren Sie uns. Auflage: Exemplare Ort und Datum Unterschrift und Firmenstempel (Die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Angaben wird versichert, die Ausstellungsbedingungen werden anerkannt) Alle Preise netto zzgl. MwSt.

3 Das Wichtigste in Kürze Standmiete/Kostenrechnung Nach Eingang Ihrer Standanmeldung erhalten Sie eine Auftragsbestätigung über die Standmiete, alle Nebenkosten sowie die von Ihnen separat gewünschten Zusatzleistungen. Bitte beachten Sie, dass eine verbindliche Auftragsbestätigung erst nach Vorliegen der schriftlichen Standanmeldung erfolgen kann. Eine Zwischenvermietung bleibt vorbehalten. Die Rechnungsstellung erfolgt ab 1. Juli Zahlungsbedingungen: 50 % des Rechnungsbetrags sind sofort nach Rechnungserhalt fällig, die verbleibenden 50 % bis spätestens 31. August Rechnungen, die nach dem 1. September 2015 erstellt werden, sind sofort fällig. Auf- und Abbau Aufbau: Dienstag, Mittwoch, Abbau: Sonntag, Montag, 27. Oktober 2015 von Uhr 28. Oktober 2015 von Uhr 01. November 2015 ab Uhr bis Uhr 02. November 2015 nach Absprache BITTE BEACHTEN! Zusätzliche Ausstellerausweise erhalten Sie nur während der Aufbautage im Messebüro, Halle 1, Ebene 1.2. Die Parkausweise erhalten Sie auf dem Postweg nach Zahlungseingang. Hinweis für alle Aussteller Für den Auf- und Abbau können Sie den Messeparkplatz Halle 1, Ebene 1.0 kostenlos benutzen. Nach dem Aus- und Einladen sind alle Fahrzeuge bitte sofort zu entfernen und können dannn auf dem Gelände des Agora-Parkplatzes mit Parkschein zur Zeit der Messe dauerhaft abgestellt werden. Nachbestückung ist auch während der Messe in der Ebene 1.0 der Halle 1 möglich, dann allerdings immer mit einer Kaution in Höhe von EUR 100,00. Die Lastenaufzüge sind auch während der Besuchertage mit Personal besetzt. Wohnmobile können während der Messe dauerhaft auf einem ausgewiesenen Gelände geparkt werden. Bitte Details anfragen. Messe-Öffnungszeiten Donnerstag Uhr Freitag Uhr Samstag Uhr Sonntag Uhr Beispiel Systemstand (siehe Zusatzangebot Punkt 3)

4 Allgemeine Ausstellungsbedingungen 1. Veranstaltung und Veranstaltungsort 21. KREATIV WELT 2015 Messe Frankfurt, Halle 1, Ludwig-Erhard-Anlage 1, Frankfurt a.m. 2. Veranstalter,,,,,,. 3. Projektleitung: Helmut Redecker (,, 4. Veranstaltungstermin Donnerstag-Sonntag, Messe-Öffnungszeiten Donnerstag 29. Oktober Uhr Freitag 30. Oktober Uhr Samstag 31. Oktober Uhr Sonntag 01. November Uhr Aussteller und Standpersonal können das Messegelände ab Uhr betreten und müssen es bis Uhr verlassen haben. 6. Auf- und Abbauzeiten Aufbau: Dienstag, 27. Oktober Uhr Mittwoch, 28. Oktober Uhr Abbau: Sonntag, 01. November 2015 ab Uhr Uhr Über Stände, die am letzten Aufbautag bis Uhr nicht bezogen wurden, kann der Veranstalter anderweitig verfügen. Im Interesse aller teilnehmenden Aussteller ist es untersagt, den Abbau vor Sonntag, den 1. November 2015, Uhr vorzunehmen. Bei Zuwiderhandlung wird dem jeweiligen Aussteller ein Bußgeld in Höhe von mindestens EUR 500,- auferlegt. 7. Anmeldung: Die Anmeldung bedarf der schriftlichen Form auf den vom Veranstalter zugeschickten Vordrucken, die vollständig ausgefüllt und mit Firmenstempel sowie rechtsverbindlicher Unterschrift versehen zurückzusenden sind. Anmeldungen, die vorab per Fax vorgelegt werden, sind im Original nachzureichen. Mit Einsendung der Anmeldung erkennt der Aussteller die Teilnahmebedingungen, die gültigen Preise sowie die technischen Richtlinien an. Zusätzlich vertretene Unternehmen müssen in der Anmeldung genannt werden. Für sie sind die gleichen Angaben zu machen, wie für den Anmelder selbst. Die Medienpauschale ist dann für diese zusätzlich zu bezahlen. Unvollständige Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Eine schriftliche Anmeldung bis zum 31. März 2015 (Poststempel) sichert dem Aussteller eine vergünstigte Standmiete. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Anmeldungen werden nach dem höheren Mietsatz berechnet (siehe hierzu Punkt 23). 8. Zulassung Über die Zulassung des Anmelders und der Ausstellungsgüter entscheidet alleine die Logikpark Service GmbH. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Die Logikpark Service GmbH ist berechtigt, die Zulassung zu widerrufen, wenn sie aufgrund falscher Angaben erteilt wurde oder die Zulassungsvoraussetzungen später entfallen. Logikpark Service GmbH ist berechtigt, die Zulassung auch während der Veranstaltung zu entziehen und den Stand zu schließen. Daraus resultierende Forderungen können nicht höher ausfallen, als die vereinbarte Standmiete. Mitaussteller sind nur zugelassen und zusätzliche Unternehmen dürfen nur vertreten werden, wenn dies in der Zulassung ausdrücklich vermerkt ist. Vorbehalte, Bedingungen und besondere Wünsche des Anmelders (z.b. hinsichtlich Platzierung, Konkurrenzausschluss, Standaufbau und Standgestaltung) werden nur berücksichtigt, wenn dies in der Zulassung ausdrücklich bestätigt wurde. Logikpark Service GmbH behält sich vor, bereits bestätigte Stände in andere Positionen und andere Messehallen zu verlegen, falls die jeweils aktuellen Aufplanungen diese Notwendigkeit ergeben. 9. Standzuweisung/ Dekorationspflicht Der Veranstalter stellt Messefläche in angemeldeter Größe bereit. Wir versuchen auf Ihre Standwünsche im Rahmen unserer Möglichkeiten, einzugehen. Sorgt der Aussteller für kein eigenes genormtes Standsystem, werden messeseitig automatisch Trennwände gestellt. Der Aussteller kann hieran eine Dekoration (Stoffverkleidung mit schwer entflammbaren Stoffen etc.) eigenständig vorzunehmen, jedoch ohne Nägel, Schrauben etc. anzubringen! Vorsprünge, Pfeiler, Säulen sowie Installationsanschlüsse sind Bestandteil der zugewiesenen Fläche. Die Mindestgröße eines Standes beträgt 6 m 2 bei einer Mindesttiefe von 2 m. Kleinere Flächen können nur überlassen werden, wenn sich solche bei der Planung zwangsläufig ergeben. Es werden drei Standtypen angeboten: Reihenstände: 1 Rück- und 2 Seitenwände 1 Seite offen Eckstände : 1 Rück- und 1 Seitenwand 2 Seiten offen Kopfstände: 1 Rückwand 3 Seiten offen Messestände in Sonderformen (z.b. Blockstand) sind ebenfalls möglich, bedürfen allerdings einer frühzeitigen Sonderabsprache mit dem Veranstalter. 10. Mitaussteller und zusätzlich vertretene Unternehmen Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Logikpark Service GmbH darf der Aussteller seinen Stand weder verlegen, tauschen, teilen noch ganz oder teilweise Dritten überlassen. 11. Werbung Kostenlose Werbung jeglicher Art (Prospekte, Lose) ist nur innerhalb des Standes gestattet. Die Ansprache von Besuchern außerhalb des Standes ist nicht erlaubt. 12. Pflichteinträge im Ausstellerverzeichnis und Homepage im Internet Der Veranstalter erstellt ein Ausstellerverzeichnis. Eine Eintragung aller Aussteller in dieses Verzeichnis ist verpflichtend. Es werden jeweils bis zu fünf Produkt-Eintragungen pro Aussteller vorgenommen. Die erste Eintragung erfolgt in einem alphabetischen Register, die zweite in einem Produktgruppenregister. Es werden jeweils Firmenname, Anschrift (Straße oder Postfach, PLZ und Ort), Telefonnummer, Faxnummer, und Internetadresse abgedruckt, soweit sie dem Veranstalter gemeldet wurden. Jedem Eintrag wird die entsprechende Hallen- und Standnummer im Internet zugeordnet. Internet: Vom alphabetischen Aussstellerverzeichnis erfolgt die Verlinkung zur eigenen Homepage. 13. Technische Leistungen, Dienstleistungen Für die allgemeine Heizung, Beleuchtung und Reinigung der Messehallen ist der Veranstalter verantwortlich. Installationen von Versorgungs- und Entsorgungsanschlüssen sowie andere Zusatzleistungen müssen mit der Standanmeldung dem Veranstalter zugesandt werden. Für unsachgemäßen Gebrauch von Anschlüssen, unkontrollierte Entnahme von Energie, für Maschinen und Geräte, die nicht zugelassen sind, den einschlägigen Bestimmungen nicht entsprechen oder deren Verbrauch höher ist als gemeldet, haftet der Aussteller für Schäden. 14. Reinigung Der Veranstalter sorgt für die Reinigung der Gänge im Messeobjekt. Die Reinigung der Stände obliegt dem Aussteller. 15. Abfallentsorgung Müll und Verpackungsmaterialien sind vollständig vom Aussteller zu entsorgen. Nach Abbau des Messestandes zurückbleibende Materialien werden kostenpflichtig entsorgt. Die anfallenden Gebühren werden dem Verursacher nachträglich in Rechnung gestellt. 16. Vorführungen - Nachrichtentechnik Das Betreiben von Lautsprecher- und Musikanlagen sowie Video- und Lichtbildvorführungen im Messestand bedürfen der Genehmigung des Veranstalters. Die Genehmigung wird nur unter der Voraussetzung erteilt, dass die Arbeit in den umliegenden Messeständen nicht beeinträchtigt wird. Gangflächen dürfen nicht als Zuschauerräume genutzt werden. Vorführungen, die große Besucheransammlungen zur Folge haben, sind so einzurichten, dass die Gangführung nicht wesentlich beeinträchtigt wird. 17. Haftungsausschluss Der Veranstalter übernimmt keine Obhutspflicht für Messegüter und Standeinrichtungen und schließt jede Haftung für Schäden und Abhandenkommen aus. Der Haftungsausschluss erfährt auch durch Bewachungsmaßnahmen des Veranstalters keine Einschränkungen. Gegen die üblichen versicherungsfähigen Gefahren im Rahmen einer Ausstellung hat die Messegesellschaft eine Ausstellerversicherung abgeschlossen. 18. Haftpflichtversicherung Der Aussteller ist selbst für alle Schäden, die Dritte auf dem Stand des Ausstellers oder für dessen Tätigkeit erleiden, haftpflichtig. Dem Aussteller wird der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für seine Messeteilnahme empfohlen. 19. Ausstellerausweise Jeder Aussteller erhält bis 6 m 2 Fläche 2 Ausstellerausweise. Bei einer Fläche zwischen 7-12 m 2 erhält der Aussteller 3 Ausstellerausweise. Für jede angefangenen weiteren 10 m 2 Standfläche erhält der Aussteller einen zusätzlichen Ausstellerausweis kostenlos. Weitere benötigte Ausweise können gegen eine Gebühr von je EUR 10,00 pro Ausweis beim Veranstalter bestellt werden. Der Aussteller erhält zusätzliche Ausstellerausweise nur vor Ort an den Messeaufbautagen im Messebüro. 20. Auf- und Abbau Jeder Aussteller ist berechtigt, während des Auf- und Abbaus den Messeparkplatz Halle 1, Ebene 1.0 kostenfrei zu benutzen. Nach dem Aus- bzw. Einladen sind alle Fahrzeuge sofort zu entfernen. Die Fahrzeuge können dann während der gesamten Veranstaltung auf dem Ausstellerparkplatz Agora mit Parkschein kostenfrei abgestellt werden (nur wenige Meter von der Halle entfernt). Jeder Aussteller erhalt einen Parkschein kostenlos. Weitere Parkscheine können für je EUR 14,00 pro Tag und Fahrzeug vor Ort gekauft werden. Auf dem gesamten Areal des Messeparkplatzes ist den Anweisungen des Veranstalters umgehend Folge zu leisten! 21. Vorbehalte Ist der Veranstalter infolge höherer Gewalt oder aus anderen nicht von ihm zu vertretenden Gründen genötigt, die Messe zu verlängern, zu verkürzen, zu verschieben oder abzusagen, so erwachsen dem Aussteller daraus weder Rücktritts- noch Kündigungsrechte, noch sonstige Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter. Bei Ausfall der Messe wird die vorgesehene Mietzahlung gegenstandslos. Bereits entrichtete Beträge werden zurückerstattet. Darüber hinaus kann der Aussteller keine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter geltend machen. 22. Rücktritt Aussteller, die sich verbindlich angemeldet haben, können aus dem Vertragsverhältnis nicht mehr entlassen werden. Wird im Ausnahmefall (höhere Gewalt) eine Entlassung aus dem Vertrag bewilligt, so steht dem Veranstalter ein Entlassungsgeld von 50 % des Rechnungsbetrages bis zum 31. August 2015 zu. Ab dem 1. September 2015 sind 100 % der Gesamtsumme zu bezahlen. Muss die Veranstaltung ausfallen oder zeitlich oder räumlich verlegt werden, so gilt die Anmeldung für den neuen Termin und zu den neuen Bedingungen. Bei Abkürzung der Veranstaltungsdauer ist eine Ermäßigung der Standmiete nicht möglich. Kann der Veranstalter aus irgendeinem Grund über den zugeteilten Stand nicht verfügen, so steht dem Aussteller nur Anspruch auf Erstattung der gezahlten Standmiete zu. Weitergehende Ansprüche des Ausstellers sind ausgeschlossen. 23. Preise/Zahlungsbedingungen Die Mieten für einen Standplatz betragen netto: Reihenstand: (eine Seite offen): Anmeldung bis 31. März 2015 EUR 77,00 danach EUR 87,00 Eckstand (zwei Seiten offen): Anmeldung bis 31. März 2015 EUR 87,00 danach EUR 97,00 Kopfstand (drei Seiten offen): Anmeldung bis 31. März 2015 EUR 97,00 danach EUR 107,00 Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Veranstalter erteilt ab eine Rechnung über die Standmiete, sowie anfallende Nebenkosten. 50 % des Rechnungsbetrages ist ohne Abzug sofort nach Erhalt der Rechnung fällig, die verbleibenden 50 % spätestens bis zum Rechnungen, die erst nach diesem Termin erstellt werden, sind in ihrer gesamten Höhe sofort ohne Abzug nach Erhalt zu begleichen. Die volle Bezahlung zum Stichtag ist Voraussetzung für den Bezug der Ausstellungsfläche. 24. Inkasso/Rechnungsstellung Inkasso und Rechnungsstellung erfolgt durch die Logikpark Service GmbH. 25. Erfüllungsort/Gerichtsstand Ausschließlicher Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Bensheim. Bensheim, im Jahre 2015

5 Ausgabe der Ausstellerausweise 6 qm = 2 Ausstellerausweise 7-12 qm = 3 Ausstellerausweise qm = 4 Ausstellerausweise qm = 5 Ausstellerausweise qm = 6 Ausstellerausweise qm = 7 Ausstellerausweise qm = 8 Ausstellerausweise qm = 9 Ausstellerausweise qm = 10 Ausstellerausweise Jeder weitere Ausstellerausweis kostet EUR 10,00 + MWSt.

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