Kinderrechte und Kinderschutz Gesetz und Praxis
|
|
- Erwin Glöckner
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 1. Kinderschutztagung ZUM WOHL DES KINDES Kinderrechte und Kinderschutz Gesetz und Praxis Kinderrechtliche Zugänge im Familienrecht Salzburg, Mag. a Christine Winkler-Kirchberger, Kinder- und Jugendanwältin des Landes OÖ kija@ooe.gv.at oder
2 Kinderrechtliche Botschaften an Kinderschutz-Institutionen: Bedürfnisse vor Problemorientierung. Kinderrechte stärken Kinder. Sie sind das Fundament für die gegenseitige Achtung der Bedürfnisse aller Familienmitglieder. Institutionelle Kooperations- und Vernetzungsstrukturen sind zur Qualitätssicherung unerlässlich. Handlungen und Entscheidungen zum Wohle des Kindes erfordern einen interdisziplinären, ganzheitlichen Zugang. Kinderschutz geht vor Datenschutz. Die Entscheidungsfindung und auch die Umsetzung von Interventionen erfordern organisationsinterne Vorgaben und Strukturen. Einvernehmliche Lösungen zur Regelung familiärer Beziehungen gilt es zu forcieren. Kindeswohl inkludiert die angemessene Berücksichtigung des Kinderwillens - Kinder wissen am besten über ihre eigene Situation Bescheid. Nicht Delegation, sondern Verantwortungsübernahme durch gut koordinierte Zusammenarbeit. Menschen prägen Institutionen. Ihre individuellen Fähigkeiten und Ressourcen gilt es zu fördern und zu erhalten!
3 Bedürfnisse vor Problemorientierung.
4 Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz Kinder- und Jugendanwaltschaft und Ausführungsgesetze der Länder Einzelfallhilfen Interessenvertretung Prävention & Information Vernetzung UN-Konvention über die Rechte des Kindes BGBl. Nr. 7/1993 Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern BGBl. I Nr. 4/2011
5
6 Individuelle Hilfe Beratung und Intervention Lebenssituation eines Kindes/Jugendlichen rund Interventionen jährlich Themenschwerpunkte: Obsorge, Kontaktrecht Mobbing- und außerhäusliche Gewalt Familiäre Gewalt, Vernachlässigung...
7 Prävention durch Kinderrechte Kinderrechte stärken Kinder. Sie sind das Fundament für die gegenseitige Achtung der Bedürfnisse aller Familienmitglieder.
8 Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche Prozessbegleitung von Opfern im Strafverfahren juristische und psychosoziale Prozessbegleitung bei Gewalt an Kinder und Jugendlichen Kinderbeistand im Pflegschaftsverfahren vom Pilotprojekt zur gesetzlichen Grundlage Verpflichtende Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung Netzwerke Institutionelle Kooperations- und Vernetzungsstrukturen sind zur Qualitätssicherung unerlässlich.
9 Vorrang des Kindeswohls Definition ABGB Auszug: Fürsorge, Geborgenheit und der Schutz der körperlichen und seelischen Integrität Berücksichtigung der Meinung des Kindes verlässliche Kontakte zu beiden Elternteilen und wichtigen Bezugspersonen sowie sichere Bindungen zu diesen Personen Vermeidung von Loyalitätskonflikten und Schuldgefühlen des Kindes Vermeidung der Gefahr für das Kind, Gewalt zu erleiden oder an wichtigen Bezugspersonen, mitzuerleben Handlungen und Entscheidungen zum Wohle des Kindes erfordern einen interdisziplinären, ganzheitlichen Zugang.
10 Recht auf Schutz vor Gewalt Verbot jeglicher Arten von Gewalt in der Erziehung 137 Abs 2 ABGB Sanktionsmöglichkeit bei Missachtung 187 Abs 2 ABGB Gewaltschutzgesetz: Wegweisungen und Betretungsverbote Gerichtlicher Opferschutz... und ein Blick in die Praxis
11 Rolle des Kinder- und Jugendhilfeträgers Gefahr-in-Verzug-Maßnahmen nach 211 Abs. 1 ABGB Mitteilungspflichten bei Gefährdungen des Kindeswohls 37 B-KJHG Wer ist Mitteilungspflichtig? Gerichte, Behörden, Polizei Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, Tageseltern psychosoziale Beratungseinrichtungen private Kinder und Jugendhilfeeinrichtungen Einrichtungen des Gesundheitswesens und Angehörige von Gesundheitsberufen Kinderschutz geht vor Datenschutz.
12 Wann besteht Mitteilungspflicht? begründeter Verdacht, dass ein konkretes Kind misshandelt, sexuell missbraucht, vernachlässigt oder sonst erheblich gefährdet ist, die Gefährdung nicht durch eigenes fachliches Tätigwerden abgewendet werden kann, die Wahrnehmung der Gefährdung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit erfolgt; Die Entscheidungsfindung und auch die Umsetzung von Interventionen erfordern zur Qualitätssicherung organisationsinterne Vorgaben und Strukturen.
13 Recht des Kindes auf Kontakt zu beiden Elternteilen Kinder sind jährlich von Scheidung der Eltern betroffen: unter 18-Jährige unter 14-Jährige Kinder unter 15 Jahre leben in einer Einelternfamilie Kinder unter 15 Jahren leben in einer Patchworkfamilie Quelle Statistik Austria, 2015 (Scheidungen), 2016 (alle sonstigen)
14 Recht des Kindes auf Kontakt zu beiden Elternteilen Obsorge beider Eltern als Regelfall - Chancen für uneheliche Kinder: Vereinbarung am Standesamt Antragsrecht für ledige Väter ohne Einvernehmen der Eltern Abkühlphase ( Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung ) Chancen einer gemeinsamen elterlichen Verantwortung Obsorge nicht länger Verhandlungsgegenstand, keine SiegerInnen und VerliererInnen Grenzen der Obsorge beider Elternteile familiäre Gewalt, fehlen jeglicher Beziehung...
15 Frühzeitig zu nachhaltigen Lösungen Einvernehmliche Lösungen zur Regelung familiärer Beziehungen gilt es zu forcieren. Familiengerichtshilfe Nur im Auftrag des Gerichtes tätig und berichtet nur an das Gericht! Clearing sonstige Erhebungen Stellungnahmen Besuchsmittler Formen der Besuchsbegleitung Erziehungsberatung
16 Das Recht auf Kontakt zu beiden Elternteilen Ein typischer Einzelfall "Lisa und Lukas"...
17 Recht des Kindes auf altersgerechte Partizipation Kindeswohl inkludiert die angemessene Berücksichtigung des Kinderwillens - Kinder wissen am besten über ihre eigene Situation Bescheid, Kinderwille und Kinderbeistand Arbeitsweise und Erfahrungen Rechtsinstrument Kinderbeistand nach 104a AußStG KiJA-Forderung: Verpflichtende Bestellung bei Verfahren über die Entziehung der Obsorge!
18 Kinderbeistand
19 Kinderbeistand
20 Marcel, Alina, Timo, Sabrina,... Nicht Delegation, sondern Verantwortungsübernahme durch gut koordinierte Zusammenarbeit.
21 Verpflichtende Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung 95 Abs. 1a Außerstreitgesetz Richtlinien zur Gestaltung von Rahmenbedingungen und Setting Kriterien zur Qualifikation von BeraterInnen Inhaltliche Standards zur Ausrichtung von Beratung Liste der anerkannten Berater/innen gemäß 95 Abs. 1a AußStrG KiJA-Vision: Die Möglichkeiten zur Unterstützung von einvernehmlichen Lösungen im Vorfeld des gerichtlichen Verfahrens gilt es auszubauen und weiter zu entwickeln!
22 Authentische Vermittlung der Gefühlswelt der Kinder Anna & Wolf II SOS im Märchenwald Theaterpädagogisches Projekt der KiJA OÖ und der Gruppe Traumfänger Download des Trailers unter
23 Menschen prägen Institutionen. Ihre individuellen Fähigkeiten und Ressourcen gilt es zu fördern und zu erhalten! Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Mag. a Christine Winkler-Kirchberger, Kinder- und Jugendanwältin des Landes OÖ kija@ooe.gv.at oder
Was passiert mit den Kindern?
Was passiert mit den Kindern? Kinderrechte in der Praxis Mag. a Elke Sarto Volksanwaltschaft Kinderrechte In der Praxis der Volksanwaltschaft 138 ABGB Kriterienkatalog zum Kindeswohl Punkt 2-Schutz der
MehrKiJA OÖ. Kärntnerstraße 10, 4021 Linz
Information und Hilfe für alle unter 18 kostenlos vertraulich anonym KiJA OÖ. Kärntnerstraße 10, 4021 Linz T. 0732 77 97 77 F. 0732 7720 214077 T. MoGSt. 0664/15 21 824 kija@ooe.gv.at, mobbingstelle.kija@a1.net
MehrImpfen und Kindeswohl
ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Helga Jesser-Huß Institut für Zivilrecht, Ausländisches und internationales Privatrecht Impfen und Kindeswohl Schutzimpfungen rechtliche, ethische und medizinische Aspekte Wien,
MehrKinderschutz im Frauenhaus
Kinderschutz im Frauenhaus Mag. a Marion Geisler Martina Hoppe Wiener Frauenhaus Kinder- und Jugendlichenbereich eine von fünf Gewalt und Gesundheit im sozialen Nahraum 3. Dezember 2012 Mag. a Marion Geisler
MehrI N F O R M A T I O N
I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landesrätin Mag. a Gertraud Jahn am 14. Juli 2015 Presseclub, Saal A zum Thema "Kinder getrennter Eltern Kinderrechtliche Unterstützung gefragt Weitere Gesprächsteilnehmerin:
MehrVO Familienrecht SS 2016
VO Familienrecht SS 2016 Gliederung 14. 3. Einleitung, Ehe, Verlöbnis, Eheschließung 4. 4. Mangelhafte Ehe 11. 4. Persönliche Wirkungen der Ehe 18. 4. Ehegüterrecht 25. 4. Ehescheidung 2. 5. Scheidungsfolgen
MehrBlickpunkt Familie die Verantwortung für ihr Wohlergehen tragen alle
Blickpunkt Familie die Verantwortung für ihr Wohlergehen tragen alle Veronika Verzetnitsch Kinder- und Jugendhilfe, Land Vorarlberg Präsentation liegt dem Protokoll bei. Was sagt uns das Kinder- und Jugendhilfegesetz?
MehrKindschafts- und Namensrechts- Änderungsgesetz 2013
Kindschafts- und Namensrechts- Änderungsgesetz 2013 Hilfe für getrennte Wege Neue Werkzeuge im Familienrecht Dr. Peter Barth Abt. für Familien-, Personen- und Erbrecht, BMJ Was ist neu im Familienrecht?
MehrREGIONALKONFERENZ IN SCHLESWIG-HOLSTEIN SICHERE ORTE SCHAFFEN PRÄVENTION VON SEXUELLEM KINDESMISSBRAUCH
REGIONALKONFERENZ IN SCHLESWIG-HOLSTEIN SICHERE ORTE SCHAFFEN PRÄVENTION VON SEXUELLEM KINDESMISSBRAUCH Workshop 4 Handlungspläne und Leitlinien Kerstin Hubert, Fachberatung für Kitas, Ev.-Luth. Kirchenkreis
MehrKindesabnahme rechtliche Grundlagen und gerichtliches Verfahren
Kindesabnahme rechtliche Grundlagen und gerichtliches Verfahren Kinderschutzfachtagung 2013 Mag. Martina Löbel Gefährdung des Kindeswohls 1 Entziehung der Obsorge ist geboten, wenn der das Kind betreuende
MehrFachstelle Kinderschutz im im November Februar
Fachstelle Kinderschutz im im November Februar 2013 1 Gliederung 1. Definition Frühe Hilfen 2. Bundeskinderschutzgesetz 3. Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) 1 Kinderschutz und
MehrRechtliche Rahmenbedingungen der Gewaltprävention
Rechtliche Rahmenbedingungen der Gewaltprävention Caroline Voithofer, 18.6.2015 Rechtliche Rahmenbedingungen der Gewaltprävention I. Völkerrechtliche Dimensionen a. Istanbul-Konvention b. CEDAW c. EMRK
MehrPatchwork. Gemeinsames Wohnen. Dr. in Sabine Gauper, Rechtsanwältin
Patchwork Gemeinsames Wohnen Dr. in Sabine Gauper, Rechtsanwältin Neugestaltung im Hinblick auf EU-rechtliche Regelungen Doppelnamen für Kinder zulässig Ehegatten: 93 ABGB Namensrecht Ehegatten können
MehrKinderschutz und Gewaltprävention in Oberösterreich
I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer Kinder- und Jugendanwältin Mag. a Christine Winkler-Kirchberger Sonja Farkas, Leiterin des Kinderschutzzentrums Steyr
MehrDie Bedeutung der Prozessbegleitung für die Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe
Die Bedeutung der Prozessbegleitung für die Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe Mag.(FH) Claudia Aufreiter Abteilung Kinder- und Jugendhilfe Kinder haben ein Recht darauf ohne Gewalt aufwachsen zu können
MehrDie insoweit erfahrene Fachkraft nach SGB VIII auch für uns?
Die insoweit erfahrene Fachkraft nach SGB VIII auch für uns? Möglichkeiten und Grenzen von Kooperation Evelyn Theil Schabernack e.v. Güstrow Bundeskinderschutzgesetz Artikel 1: Gesetz zur Kooperation und
MehrKinderschutz zwischen Prävention und Intervention
Kinderschutz zwischen Prävention und Intervention Unterschiede, Übergänge und Herausforderungen in den Frühen Hilfen Berlin, 13. November 2014 Christine Gerber, NZFH; Prof. Dr. Reinhold Schone, FH Münster
MehrRolle und Arbeitsweise der Insoweit erfahrenen Fachkraft nach 8a SGB VIII
Rolle und Arbeitsweise der Insoweit erfahrenen Fachkraft nach 8a SGB VIII Zusammenarbeit im Kinderschutz Fachvormittag am 26.02.2014 26.02.2014 Siegfried Mutschler-Firl, Psychosozialer Dienst 1 / 15 Gesetzliche
MehrKINDERSCHUTZ ZWISCHEN PRÄVENTION UND INTERVENTION
KINDERSCHUTZ ZWISCHEN PRÄVENTION UND INTERVENTION UNTERSCHIEDE, ÜBERGÄNGE, UND HERAUSFORDERUNGEN DER FRÜHEN HILFEN Christine Gerber Frühe Hilfen und Kinderschutz im Gesundheitswesen Bad Segeberg, 30. April
MehrDas Bundeskinderschutzgesetz unter Berücksichtigung der Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien
Das Bundeskinderschutzgesetz unter Berücksichtigung der Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien Einleitung Eine Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn Kinder oder Jugendliche in ihrer körperlichen,
MehrDer Allgemeine Sozialdienst
Der Allgemeine Sozialdienst Was tun, bevor das Kind in den Brunnen fällt? Der Allgemeine Sozialdienst als Anlaufstelle für Familien mit Kindern in schwierigen Lebenssituationen oder erzieherischen Problemen
MehrKinderschutz im Dialog
Kinderschutz im Dialog Kinderschutz in Erziehungsstellen Zwischen Verantwortung und Sensibilität 17.5.2011 in Köln Übersicht der Themen Spannungsfeld zwischen Wahrnehmen und Handeln Herausforderungen in
Mehr*Dresden, April 2012
Georg Kohaupt Dresden, April 2012 Dresden, April 2012 Kinder in guten Händen Spannungsfeld zwischen Prävention und Intervention 1 2 Spannungen Mutter Erzieherin Gestörter Kontakt zur Mutter, schwierige
MehrHANDLUNGSSCHRITTE IN DEN FRÜHEN HILFEN BEI GEWICHTIGEN ANHALTSPUNKTEN FÜR EINE KINDESWOHLGEFÄHRDUNG
HANDLUNGSSCHRITTE IN DEN FRÜHEN HILFEN BEI GEWICHTIGEN ANHALTSPUNKTEN FÜR EINE KINDESWOHLGEFÄHRDUNG Christine Gerber, Deutsches Jugendinstitut e.v., München Fachgruppe Nationales Zentrum Frühe Hilfen Berlin,
MehrKapitel 1: Allgemeiner Teil Der Stellenwert der Kinder in unserer Gesellschaft vom Rechtssubjekt zum Rechtsobjekt... 15
Vorwort... 9 Einführung... 11 Kapitel 1: Allgemeiner Teil... 15 1. Der Stellenwert der Kinder in unserer Gesellschaft vom Rechtssubjekt zum Rechtsobjekt... 15 1.1 Historischer Rückblick... 15 1.2 Entwicklung
MehrFormen, Risiken und Chancen der Partizipation von Kindern in Gutachten bei Gewalt in Familien Was ist notwendig, was sinnvoll, was zumutbar?
Formen, Risiken und Chancen der Partizipation von Kindern in Gutachten bei Gewalt in Familien Was ist notwendig, was sinnvoll, was zumutbar? Joachim Schreiner, 18. Mai 2011 Leiter Fachstelle Familienrecht
MehrDie Wiesbadener Vereinbarung
Melanie Junk Die Wiesbadener Vereinbarung Zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII Inhalt Organisatorischer Rahmen Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung im Spiegel der
MehrKinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards
Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards Hans Leitner Geschäftsführer Start ggmbh Leiter der Fachstelle
MehrMeine Eltern sind voll in der Krise! Was brauchen Kinder, wenn Eltern sich trennen?
Meine Eltern sind voll in der Krise! Was brauchen Kinder, wenn Eltern sich trennen? 19. Fachforum am 27.11.2015 Ist Beratung hilfreich? Trennung Scheidung Neubeginn. Judit Barth-Richtarz Bild: Fried, Gleich:
MehrVerloren aufgehoben weggesperrt?
Verloren aufgehoben weggesperrt? Jugendliche im Niemandsland Was kann die Sozialpädagogik unter den bestehenden Rahmenbedingungen in Österreich (alleine nicht) leisten? Andrea Holz-Dahrenstaedt, Salzburger
MehrSeit wann in Siegen-Wittgenstein? - Gründung im Jahre 2000 Themen: Zwangsprostitution, Menschenhandel. - seit 2001 Thema: Häusliche Gewalt
Seit wann in Siegen-Wittgenstein? - Gründung im Jahre 2000 Themen: Zwangsprostitution, Menschenhandel - seit 2001 Thema: Häusliche Gewalt WER macht mit? Derzeit ca. 40 Personen aus den verschiedensten
MehrFAMILIENGERICHTSHILFE. Rechtsgrundlage: KindNamRÄG 2013
FAMILIENGERICHTSHILFE Rechtsgrundlage: KindNamRÄG 2013 Aufbau und Ausbau Start des Modellprojekts im Jänner 2012 Start Ausbaustufe 0 im Februar 2013 mit dem KindNamRÄG 2013 Erweiterung der Modellprojektstandorte
MehrZusammenspiel von Schutzauftrag und Frühen Hilfen
Prof. Dr. Reinhold Schone FH Münster, FB Sozialwesen Christine Gerber Nationales Zentrum Frühe Hilfen/DJI Zusammenspiel von Schutzauftrag und Frühen Hilfen Workshop 4 der Tagung Guter Start ins Leben:
MehrDer Landtag von Niederösterreich hat am 7. Juli 2016 in Ausführung des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes 2013, BGBl. I Nr. 69/2013, beschlossen:
Der Landtag von Niederösterreich hat am 7. Juli 2016 in Ausführung des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes 2013, BGBl. I Nr. 69/2013, beschlossen: Änderung des NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetzes (NÖ
MehrEvangelische Hochschule Darmstadt University of Applied Sciencess. Modellbeispiel: Institutionelle Erziehungsberatung
Modellbeispiel: Institutionelle Erziehungsberatung 1 Zentrale Kennzeichen institutioneller Erziehungsberatung Gesetzlicher Auftrag Multiprofessionelles Team Rahmung durch öffentliche und freie Träger Leistungsvereinbarungen
Mehr1) Was versteht man unter dem Begriff Kindeswohl? 2) Was sind Frühe Hilfen? 3) Die Insoweit erfahrene Fachkraft
1) Was versteht man unter dem Begriff Kindeswohl? 2) Was sind Frühe Hilfen? 3) Die Insoweit erfahrene Fachkraft Netzwerkkoordinatorin Tina Rosenberger 1627 BGB Ausübung der elterlichen Sorge Die Eltern
MehrFetz Frauenberatungs- und Therapiezentrum Stuttgart e.v.
Fetz Frauenberatungs- und Therapiezentrum Stuttgart e.v. Schlossstr. 98 70176 Stuttgart Tel.: 0711/2859002 www.frauenberatung-fetz.de Überblick Das Angebot der Beratungsstelle Fetz e.v. Zahlen zu Gewalt
MehrKinderschutz im Gesundheitswesen Fachveranstaltung Ärztekammer Schleswig-Holstein Bad Segeberg, 10. September 2014
Kinderschutz im Gesundheitswesen Fachveranstaltung Ärztekammer Schleswig-Holstein Bad Segeberg, 10. September 2014 Workshop 2: Das Jugendamt: Handeln ohne Not oder mal wieder nichts unternommen Möglichkeiten
MehrDer Verein als sicherer Ort für Kinder und Jugendliche
Der Verein als sicherer Ort für Kinder und Jugendliche Referenten/Moderatoren: Reiner Greulich, Polizeipräsidium Mannheim Volker Schuld, Kinderschutz-Zentrum Heidelberg Kinderschutz-Zentrum Aufgaben Beratung
MehrGewalt in der Familie wer muss helfen? Marina Sorgo, MA
Gewalt in der Familie wer muss helfen? Marina Sorgo, MA Gewalt im sozialen Nahraum Sexualisierte Gewalt sonstige Gewalt im sozialen Nahraum in Partnerschaften oder Ex-Partnerschaften = häusliche Gewalt
MehrVereinbarung zur Umsetzung der. 8 a Abs. 2 SGB VIII Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe und. 72 a SGB VIII Persönliche Eignung. zwischen.
Vereinbarung zur Umsetzung der 8 a Abs. 2 SGB VIII Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe und 72 a SGB VIII Persönliche Eignung zwischen (nachfolgend Träger) und dem Landrat des Kreises Kleve als örtlicher
MehrDie Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs
An das Bundesministerium für Justiz Per e-mail: team.z@bmj.gv.at begutachtungsverfahren@parlament.gv.at Graz, am 5. November 2012 GZ: KIJA 60.07-2/2012-12 Bezug: BMJ-Z4.500/0046-I/1/2012 Ggst.: Stellungnahme
MehrKINDERSCHUTZ. PRÄVENTION und INTERVENTION
KINDERSCHUTZ PRÄVENTION und INTERVENTION Kinderschutz ist einerseits Oberbegriff für alle Aktivitätender Gesellschaft, die darauf ausgerichtet sind, Kindern und Jugendlichen ein geschütztes Aufwachsen
MehrVerschwiegenheitspflicht in der Jugendwohlfahrt
Verschwiegenheitspflicht in der Jugendwohlfahrt Vertrauensschutz vs. mediales Interesse Mag. Andrea Hubmer MAS Hintergrund gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten Verschwiegenheit der große Glassturz über
MehrFachtag Starke Eltern Starke Kinder im DKSB Landesverband Niedersachsen Elternkurse im Netzwerk Frühe Hilfen
Fachtag Starke Eltern Starke Kinder im DKSB Landesverband Niedersachsen Cordula Lasner-Tietze, 17. September 2014 1. Anlass für die Beschäftigung mit dem Thema und Fragestellungen 2. Familienbildung gesetzliche
MehrNetzwerkarbeit im Kinderschutz in Brandenburg an der Havel. Entwicklungsverlauf und Perspektiven
Netzwerkarbeit im Kinderschutz in Brandenburg an der Havel Entwicklungsverlauf und Perspektiven Das Bundeskinderschutzgesetz beauftragt den öffentlichen Träger der Jugendhilfe, ein Netzwerk Kinderschutz
MehrAuftaktveranstaltung Chemnitzer Netzwerk Frühe Hilfen Gelungener Start ins Leben
Auftaktveranstaltung Chemnitzer Netzwerk Frühe Hilfen Gelungener Start ins Leben Gesetzliche Grundlagen und Einordnung 1. Januar 2012: Bundeskinderschutzgesetz Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und
MehrDas KindNamRÄG 2013 aus Kindessicht?
Judit Barth-Richtarz Das KindNamRÄG 2013 aus Kindessicht? Fachtagung Hilfen für getrennte Wege Neue Werkzeuge im Familienrecht KIJA Salzburg 2014 Wissenschaftliche Erkenntnisse der letzten 20 Jahren Internationale
MehrPsychosoziale Diagnostik in der Jugendhilfe
Viola Harnach Psychosoziale Diagnostik in der Jugendhilfe Grundlagen und Methoden für Hilfeplan, Bericht und Stellungnahme 5., überarbeitete Auflage 2007 Juventa Verlag Weinheim und München Inhalt 1. Aufgaben
MehrDas Kindeswohl als Maßstab für die Ausgestaltung gesetzlicher Regelungen zum Begleiteten Umgang
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Landesjugendamt Das Kindeswohl als Maßstab für die Ausgestaltung gesetzlicher Regelungen zum Begleiteten Umgang Handreichung Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses
MehrLandkreis Cloppenburg 51.4 Jugendamt Bundeskinderschutzgesetz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)
Landkreis Cloppenburg 51.4 Jugendamt Bundeskinderschutzgesetz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Schutzauftrag nach 8a SGB VIII für freie Träger in der Jugendhilfe vertraglich
MehrRichtungsweisende Impulse für soziale Kompetenz und gegen Gewalt Ausbildung Gewaltprävention und Mediation
Pressefrühstück Richtungsweisende Impulse für soziale Kompetenz und gegen Gewalt Ausbildung Gewaltprävention und Mediation mit Mag. Dr. Alfred Klampfer, Vizerektor der Pädagogischen Hochschule der Diözese
MehrEinleitung. Kinderschutz aus Sicht des Jugendamtes. Einleitung. Auftrag des Jugendamtes gem. 1 SGB VIII
Einleitung Kinderschutz aus Sicht des Jugendamtes Arbeit mit Hochkonfliktfamilien als Prävention von Kindeswohlgefährdung? 6./7. Oktober 2008, München Auftrag des Jugendamtes gem. 1 SGB VIII junge Menschen
MehrDie Entwicklung und Auswertung der Indikatoren werden vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert
Die Entwicklung und Auswertung der Indikatoren werden vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert Quelle: http://www.stiftungfuerzukunftsfragen.de/newsletter-forschung-aktuell/243.html
MehrDie Jugendwohlfahrt eine Kinderrechte-Institution?
Die Jugendwohlfahrt eine Kinderrechte-Institution? A U F G A B E N U N D H E R A U S F O R D E R U N G E N D E R K I N D E R - U N D J U G E N D H I L F E A U S K I N D E R R E C H T L I C H E R P E R
MehrKindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexueller Missbrauch
Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexueller Missbrauch Im Aufgabenbereich der öffentlichen Träger der Jugendhilfe. Eine Einführung von Wolfgang Krieger, Anita Lang, Simone Meßmer, Ralf Osthoff 1.
MehrDas Steiermärkische Kinder-und Jugendhilfegesetz (StKJHG) Dr. Katrin Struger
Das Steiermärkische Kinder-und Jugendhilfegesetz (StKJHG) Dr. Katrin Struger Rechtliche Grundlagen 1. Verfassungsrechtliche Grundlagen a) Kompetenzrechtliche Grundlagen Art. 12 Abs.1 Z. 1 B-VG Mutterschafts-,
MehrKinderschutz im Kontext von Flucht und Migration Fachtagung Lost in Migration 5. April 2017, Linz
Kinderschutz im Kontext von Flucht und Migration Fachtagung Lost in Migration 5. April 2017, Linz Astrid Winkler ECPAT Österreich Arbeitsgemeinschaft zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung Das
MehrKinder vor Gefahren für ihr Wohl schützen. Erziehungspartnerschaft mit schwierigen Eltern
Kinder vor Gefahren für ihr Wohl schützen Erziehungspartnerschaft mit schwierigen Eltern Jörg Maywald, Diakonie Puschendorf, 22.3.2012 Kinderschutz in Deutschland: rechtspolitische Entwicklungen seit 1989
MehrFrühe Hilfen in Thüringen
Frühe Hilfen in Thüringen Die Umsetzung der Bundesinitiative Frühe Hilfen und Familienhebammen im Freistaat. Was ist die Grundlage der Bundesinitiative Frühe Hilfen? Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)
MehrDie Sicht der Jugendhilfe
- Jugendamt Die Sicht der Jugendhilfe Input für das Symposium Fördern durch Fordern anlässlich des ersten Kongresses für gemeindeorientierte Suchttherapie 17. bis 18. März 2011 1 Das Leben von Kindern
MehrErkennen von und professioneller Umgang mit sexuellem Missbrauch
Erkennen von und professioneller Umgang mit sexuellem Missbrauch Prof. Dr. Kathinka Beckmann Hochschule Koblenz Klassische und neue Arbeitsfelder der Frühen Kindheit Kriminalstatistik 2013 1. Kinder als
MehrSymposium. Kinderrechte Oft zitiert, wie gelebt? Kinderrechte Wunsch und Wirklichkeit. Ewald FILLER
Symposium Kinderrechte Oft zitiert, wie gelebt? Kinderrechte Wunsch und Wirklichkeit. Ewald FILLER ENTWICKLUNGEN der Kinderrechte in Österreich UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes kurz: Kinderrechtekonvention
MehrAuftaktveranstaltung Frühe Hilfen Leoben
Amt der Steiermärkischen Landesregierung A11, Fachabteilung Soziales und Arbeit Bereich Sozialarbeit Auftaktveranstaltung Frühe Hilfen Leoben Kooperation im Frühe Hilfen Netzwerk Bruck-Mürzzuschlag-Leoben
MehrPräsentation von Barbara Petri. Kreisjugendamt Cochem-Zell
Präsentation von Barbara Petri Kreisjugendamt Cochem-Zell 18.02.08 www.ak-cochem.de 1 Mitarbeiter der Beratungsstellen Richter Anwaltschaft Gutachter Sozialarbeiter/ -pädagogen der Jugendämter 18.02.08
Mehr(1) Das Gericht hat dem minderjährigen Kind in Kindschaftssachen, die seine Person betreffen, einen geeigneten Verfahrensbeistand zu bestellen,
(1) Das Gericht hat dem minderjährigen Kind in Kindschaftssachen, die seine Person betreffen, einen geeigneten Verfahrensbeistand zu bestellen, soweit dies zur Wahrnehmung seiner Interessen erforderlich
MehrSchutz des Pflegekindes: Rechtliche Anforderungen und fachlicher Alltag
Schutz des Pflegekindes: Rechtliche Anforderungen und fachlicher Alltag Kinder in Pflegefamilien Förderung Beteiligung Schutz Dr. Thomas Meysen Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF)
MehrWas passiert mit den Kindern?
Was passiert mit den Kindern? Kinderschutz hat einen Namen Mag. a Hedwig Wölfl Die Möwe Gewalt in der Familie Kinderschutz Gewalt und Missbrauch Mag a Hedwig Wölfl Jedes Kind hat das Recht selbst über
MehrKinderschutz im Spannungsfeld zwischen Prävention und Intervention, Kooperation und Selbstverantwortung
Fachbeitrag: Kinderschutz im Spannungsfeld zwischen Prävention und Intervention, Kooperation und Selbstverantwortung Uta Hesselbach Koordinatorin Lokales Netzwerk Kinderschutz Halle Amt für Kinder, Jugend
MehrSicherheit. für das Kind. Kinderschutz in der Praxis der Kinderund Jugendhilfe. Sicherheit Kinderschutz in der Wiener Kinder- und Jugendhilfe
Sicherheit für das Kind Kinderschutz in der Praxis der Kinderund Jugendhilfe Übersicht: Legitimation zum Kinderschutz - Ausgangslagen und rechtliche Grundsätze Kindeswohlgefährdung und Schutz, Gefährdungsabklärung
MehrMitteilung/Meldung. Unterscheide: Jugendamt. Gefährdungsabklärung. Primäres Ziel: Kinderschutz! Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft
Anzeige Unterscheide: Mitteilung/Meldung Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft Jugendamt Löst strafrechtliche Verfolgung aus. Primäres Ziel: Aufklärung des Tatverdachts! Gefährdungsabklärung. Primäres
MehrQuelle:
Quelle: http://www.stiftungfuerzukunftsfragen.de/newsletter-forschung-aktuell/243.html Kinderfreundlichkeit in Deutschland Unicef begleitet Städte und Gemeinden zu mehr Kinderfreundlichkeit in Spanien,
MehrGewaltbetroffene Kinder und Jugendliche
Opferhilfe Graubünden Agid a victimas dal Grischun Aiuto alle vittime dei Grigioni Beratung gewaltbetroffener Kinder und Jugendlicher Kinderschutz aus Sicht und Erfahrung der Opferhilfe Graubünden Dr.
MehrRede. Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Zimmer, Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Strobel, Liebe Marlene Rupprecht, Sehr geehrte Damen und Herren,
Rede 111. Jahrestagung der DGKJ des Staatssekretärs im Bundesministerium für Familie, Senioren Frauen und Jugend Dr. Ralf Kleindiek bei der 111. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und
MehrSozialpädagogische Familienhilfe im System der Behindertenhilfe
Sozialpädagogische Familienhilfe im System der Behindertenhilfe Inklusive Kinder- und Jugendhilfe aktiv miteinander gestalten Dialogforum Berlin, 25. und 26.Januar 2018 Präsentation Petra Schrecker-Steinborn
MehrKindeswohl und Kindesschutz in der Erziehungsberatung. Rainer Borchert, Erziehungsberatungsstellen Folie 1
Kindeswohl und Kindesschutz in der Erziehungsberatung Rainer Borchert, Erziehungsberatungsstellen Folie 1 Jedes fünfte Kind hat psychische Auffälligkeiten 11,5 Prozent der Mädchen und 17,8 Prozent der
MehrErfolgsmodell Kooperation
Erfolgsmodell Kooperation Zur Bedeutung der Kooperation für die Weiterentwicklung der Prävention von Delinquenz im Kindes- und Jugendalter Fachtag 20 Jahre IPP Dresden, 12.05.2017 Bernd Holthusen holthusen@dji.de
MehrSexualisierte Gewalt unter Schülerinnen und Schülern
Prävention von sexualisierter Gewalt: Katholische Schulen und Internate in der Verantwortung 12. November 2010 in Mainz Sexualisierte Gewalt unter Schülerinnen und Schülern Erkennen und Eingreifen in Schule
MehrGrundsätzliches und Herausforderungen in der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes. Cloppenburg, den
Grundsätzliches und Herausforderungen in der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes Cloppenburg, den 23.10.13 Stichworte einer neuen Konzeption des Kinderschutzes Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung
MehrDie Arbeit in einem suchtbelasteten Familiensystem
Die Arbeit in einem suchtbelasteten Familiensystem - aus Sicht der Titel der Präsentation Folie: Allgemeine 1 Soziale Dienste Ämterangabe über Folienmaster Inhalt 1. Familien und Sucht in 2. Sucht als
MehrSchulsozialarbeit. Soziale und familiäre Problemlagen machen vor keiner Schule halt
Schulsozialarbeit Soziale und familiäre Problemlagen machen vor keiner Schule halt Definition der Schulsozialarbeit Jugendhilfe in der Schule Sozialpädagogisches Angebot Ganzheitliche lebensweltbezogene
MehrZugänge eröffnen und gestalten durch Netzwerke Frühe Hilfen
Zugänge eröffnen und gestalten durch Netzwerke Frühe Hilfen Servicestelle Kindesschutz Kirsten Grogro Worms, 24.01.2017 Gliederung Frühe Hilfen als Beitrag zu Prävention und Gesundheitsförderung Gesetzliche
MehrSchulsozialarbeit an der Inselschule Borkum
Schulsozialarbeit an der Inselschule Borkum 1. Auftragsgrundlagen Der Erlass für Pädagogische Mitarbeiter, der Ganztagsschulerlass und das Kinderund Jugendhilfegesetz (KJHG) bilden die wichtigsten Grundlagen
MehrDie wichtige Rolle der Schule als Brücke ins professionelle Hilfesystem
Die wichtige Rolle der Schule als Brücke ins professionelle Hilfesystem Informationsveranstaltung vom 13. Januar 2016 in Biel «Häusliche Gewalt Was kann die Schule tun?» Luca, 6 Jahre alt Alle Kinder im
MehrAMT FÜR SOZIALE DIENSTE
AMT FÜR SOZIALE DIENSTE Unsere Dienstleistungen Das Amt für Soziale Dienste mit dem Kinder- und Jugenddienst Sozialen Dienst Therapeutischen Dienst Inneren Dienst ist eine staatliche Einrichtung, deren
MehrDIE JUGEND VON HEUTE LIEBT DEN LUXUS,
1 DIE JUGEND VON HEUTE LIEBT DEN LUXUS, HAT SCHLECHTE MANIEREN UND VERACHTET DIE AUTORITÄT. SIE WIDERSPRECHEN IHREN ELTERN, LEGEN DIE BEINE ÜBEREINANDER UND TYRANNISIEREN IHRE LEHRER. Sokrates Fachtag:
MehrKriminalitätsprävention und Zuwanderung
Kriminalitätsprävention und Zuwanderung KAS-Tagung Kommunale Sicherheitspolitik Hamm, 5.5.2017 Bernd Holthusen holthusen@dji.de www.dji.de/jugendkriminalitaet Übersicht Begriffe Kriminalität und Zuwanderung
MehrGewalt und Sexualprävention
Gewalt und Sexualprävention Referentin CI Ulrike Hais Abteilung für Kriminalprävention 1090 Wien, Wasagasse 22 Tel: 01/31310-37420 Ulrike. Hais@polizei.gv.at Präventives Angebot der Polizei Vorträge: Lehrerinformationen
Mehr2017/03/07 06:03 1/5 Psychische Gewalt
2017/03/07 06:03 1/5 Kinderschutz: Begriffs-Erläuterungen Kindeswohl Je nach institutionellem Kontext (Kinder- und Jugendhilfe, Kindertagespflege, Schulwesen, Sozial hilfe, Gesundheitswesen, Arbeitsvermittlung,
MehrQualitätsstandards in der Beistandschaft. 1. NRW Beistandschaftstag Projekt Abschluss Beistandschaften 2020
Qualitätsstandards in der Beistandschaft Projekt Abschluss Beistandschaften 2020 1 Arbeits- und Orientierungshilfen Das Leistungsprofil des Beistandes Anlagen zum Leistungsprofil Öffentlichkeitsarbeit
MehrFachkonferenz Koordinierungszentren Kinderschutz 28. November 2011 Standort Braunschweig
Fachkonferenz Koordinierungszentren Kinderschutz 28. November 2011 Standort Braunschweig Der Braunschweiger Kinderschutz ein Netzwerk aus Medizin, Schule und Jugendhilfe Braunschweiger Modell Projektauftrag
MehrBeratung für Familien mit einem psychisch erkrankten Elternteil
Beratung für Familien mit einem psychisch erkrankten Elternteil Psychiatrische Institutsambulanz Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie II am Bezirkskrankenhaus Günzburg Ärztlicher Direktor: Prof. Dr.
MehrZusammenspiel von Frühen Hilfen und Schutzauftrag
Zusammenspiel von Frühen Hilfen und Schutzauftrag Frankfurt, 22.4.2015 Fachmarkt Frühe Hilfen Christine Gerber DJI/NZFH Inhalt (1) Kinderschutz gestern und heute (2) Frühe Hilfen Schutzauftrag: Ein gutes
MehrKinderschutz im Bezirk Pankow (Neuentwicklung Vernetzung und Frühe Hilfen)
Kinderschutz im Bezirk Pankow (Neuentwicklung Vernetzung und Frühe Hilfen) Planungsraumkonferenz Prenzlauer Berg 07.04.2014 13.03.2014 BA Pankow - Jug KS (Simone Matthe) 1 Bundeskinderschutzgesetz (1.1.12)
MehrVorname: Nachname: geb.:
Magistrat der Stadt Wien Amt für Jugend und Familie Arbeitsvereinbarung UdE RS: Datum: Vorname: Nachname: geb.: wh.: Obsorgeberechtigte/r: Weiters anwesend: Frau Name SozialarbeiterIn hat mit mir am ausführlich
MehrVorgehen im Umgang mit suchtbelasteten Familien in der Jugendhilfe
Vorgehen im Umgang mit suchtbelasteten Familien in der Jugendhilfe Hans Leitner Geschäftsführer Start ggmbh Leiter der Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg Fachliche Hinweise zur Unterstützung,
MehrDaten zur Landesarbeitsgemeinschaft Teilnehmende: Fachstellen aus NRW, die spezifische ambulante Beratungsangebote für sexualisiert gewalttätige g Jun
JALTA 29.06.2011 Landesarbeitsgemeinschaft ambulante Beratung sexualisiert gewalttätiger Kinder und Jugendlicher Daten zur Landesarbeitsgemeinschaft Teilnehmende: Fachstellen aus NRW, die spezifische ambulante
MehrLeitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen
Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen Eine Zusammenfassung Quelle: GKV-Spitzenverband (2016). Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen nach 5 SGB XI. Fassung vom August
MehrStadt Luzern. Leitsätze. Kinder-, Jugend- und Familienpolitik. Stadtrat
Stadt Luzern Stadtrat Leitsätze Kinder-, Jugend- und Familienpolitik Juni 2014 Leitsätze der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik Die Stadt Luzern setzt sich mit ihrer Kinder-, Jugend- und Familienpolitik
MehrGewaltschutz auf dem Prüfstand
Fachtagung Gewaltschutz auf dem Prüfstand Erfahrungen mit dem Gewaltschutzgesetz und Reformbedarf 1 Verständnis und Begriffe häusliche Gewalt Gewalt in Paarbeziehungen Gewalt in engen Beziehungen Gewalt
Mehr