Haftungsrisiken für Energieberater, Planer und Handwerker bei Verzicht auf Lüftungstechnische Maßnahmen im Gebäuden!

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1 Haftungsrisiken für Energieberater, Planer und Handwerker bei Verzicht auf Lüftungstechnische Maßnahmen im Gebäuden! oder Schimmel vorbeugen - Gesund leben und Energie sparen mit Wohnungslüftungsanlagen - 1 -

2 Gliederung - Teil 1 Rechtsgrundlage Technische Entwicklung und Haftung bei Baumängel - Teil 2 Wie können Sie prüfen ob eine Lüftungstechnische Maßnahme erforderlich ist? Was wird im Lüftungskonzept ausgesagt? - Teil 3 Auswirkung für Wohnungslüftungen mit der EnEV

3 Wohnraumlüftung was sagt die EnEV? Energieeinsparverordnung EnEV 6, Dichtheit, Mindestluftwechsel 1. Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist. 2. Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist

4 Nach der Energieberatung folgt die Ausführung Dachdämmung oder an die Dachbodendämmung Dämmung der Außenfassade und Austausch der Fenster Hans Berhorst

5 Teil 1 Haftungsrisiken Entwicklung des Gesamtwärmebedarfs in kwh nach Warmwasserwärmebedarf, Transmissionsverluste bzw. Bedarf Lüftungsverluste bzw. Bedarf - 5 -

6 - 6 -

7 Beispiel Folgen eines Fenstertausches - 7 -

8 Beispiel Folgen eines Fenstertausches Infiltration ca. 40 m³/ h Infiltration ca. 1 m³/ h hohe Fugendurchlässigkeit nahezu luftdicht 98% weniger Infiltration - 8 -

9 Beispiel Folgen eines Fenstertausches Schimmel Schadensberichte gehen von 5 MRD. Euro/Jahr Aus, davon 1/3 wegen falscher Lüftung 2/3 falsche Wärme- Dämmung und Undichtigkeiten Schimmelbildung durch Kondensatverschiebung - 9 -

10 Beispiel: Familie Schmidt aus Frankfurt Familienhaus Baujahr Sanierung 2008 zum 1 - Familienhaus - KfW - CO 2 Gebäudesanierung (2007) - Maßnahmenpaket 0: Austausch der Fenster Dämmung der obersten Geschoßdecke Dämmung der Kellerdecke von unten Zustand heute: Schimmelbefall!

11 Wann muss ein Lüftungskonzept erstellt werden? 1. Bei jedem Neubau 2. Bei Sanierungen und Annahme eines Luftwechsel von 4,5 h -1 im Bestand: Im Mehrfamilienhaus: Austausch Fensterflächen > 1/3 Im Einfamilienhaus: Austausch Fensterflächen > 1/3 Abdichtung Dachfläche > 1/3 Hans Berhorst

12 Wohngebäude - Sanierung Anforderungen an den Energieberater / Energieeffizienzexperte / KfW-Sachverständige KFW Auszug aus dem KfW-Merkblatt: Energieeffizient Sanieren Kredit (151/152) Investitionszuschuss (430)

13 Die DIN ist nicht als Rechenregel in der EnEV verankert, aber eine allgemein anerkannte Regel der Technik. Den Richter interessiert nicht die Normerfüllung, sondern ob die zugesagten Beschaffenheitsvereinbarung gegeben sind: dazu gehören ohne ausdrückliche Vereinbarung: Standfestigkeit (DIN.. ) Wärmeschutz (DIN 4108) Schallschutz (DIN.. ) Raumhygiene (DIN ) Zahlreichen Urteilen, teilweise schon vor 10 Jahren sagen: Das Fensterlüften ist durch den Wohnungsnutzer mehrmals am Tag nicht zumutbar Hans Berhorst

14 Rechtsgutachten des Bundesverbandes für Wohnungslüftung Erfordern die allgemein anerkannten Regeln der Technik in Wohnungen eine kontrollierte Lüftung? Haftungsrisiken bei Wohnräumen ohne Lüftungsanlagen von Rechtsanwalt Dietmar Lampe von Bestellung unter Neuauflage Mai/Juni ,

15 Was ist ein Lüftungskonzept? Berechnung des Luftvolumenstroms durch Infiltration (Abhängig von Gebäudedichtheit) Berechnung der Lüftungsstufen Auswahl der Lüftungstechnischen Maßnahme (LTM) Manuelle Fensterlüftung ist keine LTM da sie Nutzerunabhängig sein muss Eine lüftungstechnische Maßnahme (LTM) ist dann erforderlich, wenn der Infiltrationsvolumenstrom kleiner ist, als der Volumenstrom der Stufe Lüftung zum Feuchteschutz

16 Hans Berhorst

17 Planungstool - Lüftungskonzept Bewertung lüftungstechnischer Maßnahmen nach DIN Download Online-Shop - kostenlos

18 - 18 -

19 - 19 -

20 Ziel des Planungstools: schnelle Klärung der Frage, ob zusätzliche lüftungstechnische Maßnahmen erforderlich sind. zur Auslegung von lüftungstechnischen Maßnahmen. In Ergänzung zum Planungstool wurde das schon vorhandene Auslegungsprogramm aktualisiert

21 Eingabe von Gebäudetyp (EFH, MFH d.h. ein- oder mehrgeschossige Nutzungseinheit) Gebäudelage (windschwach, windstark) Fläche Nutzungseinheit (analog Heizlastberechnung) Abfrage Wärmeschutzqualität wie 3. WSVO 1995 Luftdichtheit (Messwert oder Tabelle Kategorien) (Ein Blower Door Test ist immer sinnvoll) Anforderungen an Schallschutz, Hygiene, Energieeffizienz

22 Systeme ohne Ventilator : Bemessung nach Nennlüftung (NL) empfohlen! Systeme mit Ventilator : Bemessung nach Nennlüftung (NL) Pflicht!

23 Lüftung zum Feuchteschutz LFS (30/ 40% von NL) Reduzierte Lüftung RL (70 % von NL) Nennlüftung NL (100% NL) Intensivlüftung IL (130 % von NL) Nutzerunabhängige Lüftung (Minimalbetrieb), die unter üblichen Nutzungsbedingungen (bei reduzierten Feuchtelasten und Raumtemperaturen) die Vermeidung von Schimmelpilz- und Feuchteschäden im Gebäude zum Ziel hat. (Nutzerunabhängige) Lüftung, die unter üblichen Nutzungsbedingungen (Feuchte- und Schadstofflasten) Mindestanforderungen an die Raumluftqualität auch bei zeitweiliger Abwesenheit des Nutzers erfüllt. Notwendige Lüftung zur Gewährleistung des Bautenschutzes sowie der hygienischen und gesundheitlichen Erfordernisse bei planmäßiger Nutzung einer Nutzungseinheit (Normalbetrieb). Zeitweilig notwendige erhöhte Lüftung zum Abbau von Lastspitzen (Lastbetrieb)

24 Seminare Erstellung und Dokumentation von Lüftungskonzepten nach DIN Zertifikatslehrgang für Energieberater, Architekten und Ingenieure sowie Handwerker, Meister und Techniker und Bauausführende

25 EnEV 2016: Die Anforderungen an die Mindestqualität der Gebäudehülle und der Anlagentechnik bleiben unverändert! Es ändert sich lediglich der maximal zulässige Primärenergiebedarf Q P,max!

26 Die KfW fordert bei Förderungen das Lüftungskonzept Achtung: Ab 2016 entfallen im Neubau das EH 85 und EH 70 (in der Sanierung bleiben sie erhalten)

27 Nutzfläche 171 m² Gebäudevolumen 535 m³ A/V Verhältnis 0,

28 EFH EnEV 2014 Bauträger Hüllenqualität knapp besser als Referenzhaus 2009 mit 3 Scheibenfenstern Gasbrennwertkessel; solare Brauchwassererwärmung; geregeltes Abluftsystem (DC) EFH EnEV 2016 Bauträger SOLL Hüllenqualität knapp besser als Referenzhaus 2009 mit 3 Scheibenfenstern Gasbrennwertkessel; solare Brauchwassererwärmung; geregeltes Abluftsystem (DC) SOLL

29 EFH EnEV 2014 FHH (Fertighaushersteller) Hüllenqualität minimal besser als KfW Effizienzhaus 70 (SOLL H T 0,296) Gasbrennwertkessel; solare Brauchwassererwärmung; geregeltes Abluftsystem (DC) EFH EnEV 2016 FHH SOLL Hüllenqualität KfW minimal besser als Effizienzhaus 55 (SOLL H T 0,243) Gasbrennwertkessel; solare Brauchwassererwärmung; geregeltes Abluftsystem (DC) SOLL

30 Anlagentechnik nach Referenzhaus (BWK, solare TWW, ger. Abluftsystem) Anlagentechnik verbessert ( Variante 1)! (BWK, solare TWW, KWL 80% WRG, DC) H V H V EFH H T EFH H T Lüftungswärmeverlust H V 37,5 % Transmissionswärmeverlust H T 62,5 % Lüftungswärmeverlust H V 23,4 % Transmissionswärmeverlust H T 76,6 % Durch eine Wohnraumlüftung mit WRG wird Lüftungsverlust um fast 45% reduziert!

31 FAZIT zu Energieberatersoftware und Energieberatung 1. Herstellerangaben wenn es zur Ausführung kommt sind ausschlaggebend! 2. Detaillierte Eingabe in den Versionen mit DIN oft nicht möglich hier besteht Gesprächsbedarf! 3. Auch wenn sich derzeit die KWL mit WRG nicht immer signifikant abbildet ist sie jedoch aus Gründen des Hanftungsrisikos und des Klimaschutzes zu berücksichtigen!

32 Argumente die jeder kennen sollte: CO 2 in der Atemluft Lufthygiene Feuchteschutz Schimmel Bautenschutz Schutz vor Pollen (Gesundheit) Energieeffizienz Klimaschutz Schutz vor Einbruch geschlossenen Fenster Schutz vor Straßen- und Fluglärm Arbeitsstättenrichtlinien in Home-Office

33 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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